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1 Produktinformation mylife Invest mylife Aktiv mylife Classic mylife Basis mylife Riester mylife Filius mylife Vermögensrente mylife Berufsunfähigkeit mylife Risiko Steuerinformationen

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3 3 mylife Produktinformation mylife weist Gesamtkostenquote aus Für die mylife Lebensversicherung AG ist die transparente Kommunikation ein besonderes Anliegen. Aus diesem Grund weisen wir bei allen Renten-Tarifen die Gesamtkostenquote aus. Weitere Informationen zur Gesamtkostenquote finden Sie unter auf den Produktseiten. Wichtiger Hinweis Dieses Dokument enthält die aktuellen Produktinformationen der Produkte der mylife Lebensversicherung AG. Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Highlights, Merkmale und steuerlichen Rahmenbedingungen geben. Die beschriebenen Deckungsinhalte stellen lediglich einen Auszug aus unserem umfangreichen Leistungskatalog dar. Detaillierte Erläuterungen, Ergänzungen und Ausschlussbestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Die Informationen zur steuerlichen Behandlung basieren auf dem Stand der Steuergesetzgebung im Juni 2009 und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese allgemeinen Informationen können eine steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen. Die mylife Lebensversicherung AG übernimmt deshalb keine Haftung, falls Sie im Vertrauen auf diese Informationen Handlungen vornehmen oder unterlassen. Weitere Informationen und Auskünfte zu speziellen Steuerfragen erhalten Sie von den Finanzbehörden und Ihrem Steuerberater. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. mylife Lebensversicherung AG Herzberger Landstraße Göttingen T F E info@mylife-leben.de W Die Angaben in dieser Produktinformation beziehen sich auf den Stand Mai Bitte beachten Sie, dass sich die Vorschriften, Bedingungen und Gesetze ändern können. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife

4 4 GARANTIE Garantiert echte Netto-Tarife Ohne Abschlussund laufende Provisionen Alle unsere Produkte auf Nettobasis sind vollständig frei von Abschluss- und laufenden Provisionen: ohne Abschluss- und Folgeprovisionen keine Vorfinanzierungskosten durch Zillmerung ohne Kickbacks und Ausgabeaufschläge Die mylife Lebensversicherung AG verpflichtet sich, die innerhalb unserer Netto-Tarife verbleibenden produktimmanenten Kosten für die laufende Verwal tung des Versicherungsvertrages transparent zu kommunizieren. mylife Lebensversicherung AG T by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation

5 5 Inhaltsverzeichnis mylife Invest 07 mylife Aktiv 11 mylife Classic 19 mylife Basis 25 mylife Riester 33 mylife Filius 39 mylife Vermögensrente 47 mylife Risiko 53 mylife Berufsunfähigkeit 61 Merkblatt Steuerinformation allgemein 75 Ergänzendes Merkblatt Steuerinformation Riester 81 Ergänzendes Merkblatt Steuerinformation zur Altersvorsorge in der Direktversicherung 88 by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation

6 6 by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Invest

7 Invest Produktinformation mylife Invest

8 8 mylife Invest Die Investmentlösung 3.0 Im Vergleich mit einer Versicherung haben klassische Fondslösungen steuerliche Nachteile, während herkömmliche Versicherungen als unflexibel und teuer gelten. mylife Invest ist die Lösung, die damit Schluss macht: eine fondsbasierte Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag. mylife Invest wurde zusammen mit Honorarberatern entwickelt und speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. So eignet sich die neue Produktlinie besonders für die Vereinbarung laufender Honorare zwischen Berater und Kunde. In die Produktkonzeption sind die typischen mylife-eigenschaften eingeflossen: So enthält mylife Invest keine Abschlussprovisionen, nur geringe laufende Kosten und keine Stornogebühren bei Kündigung. Die Bestandteile und Vorteile von mylife Invest im Einzelnen: Die Fondsanlage Im Fondsbereich kann über eine Kooperation mit der Fondsdepot Bank aus über Fonds und kostengünstigen Exchange Traded Funds (ETF) gewählt werden. Die individuelle Steuerung Individuelle Verwaltung der Kundengelder oder optionale Anwählbarkeit von internen und externen Strategiedepots. Highlights Handling Vergütung Services Online-Vertragsverwaltung. Kostenloser shift per Antrag möglich. Keine neue Software nötig; einfache Online-Angebotserstellung. Vereinfachte Dokumentationspflichten nach 34d GewO. Höhere Einnahmemöglichkeit durch höheres Vermögen der Kunden. Konstante Einnahmen unabhängig von der Asset-Klasse. Rechtssicherheit. Vorteilsrechner. Beitragszahlung kann auch per Übertragung eines bestehenden Fondsdepots an Erfüllung statt erfolgen. Fonds-Informationen Detaillierte Informationen zu unseren Fonds erhalten Sie auf unserer Internetseite by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Invest

9 9 Allgemeine Parameter Kurze Einleitung Versicherungsbeginn Eintrittsalter Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Maximales Endalter Versicherungsdauer Netto-Tarif Mindestbeitrag (Einmalbeitrag) Beitragszahlung/ Zuzahlungen Höhe Zuzahlungen Fondsauswahl Fondswechsel Verfügbarkeit (Entnahmen, Teilauszahlungen) Todesfallleistung Gesundheitsprüfung Zusatzversicherungen mylife Invest ist eine fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag. Versicherungsbeginn kann nur der 1. eines Monats sein. Es sollte generell der nächste Monatserste nach Antragsaufnahme als Versicherungsbeginn gewählt werden. Zum Beispiel bei Antragsaufnahme im Juli sollte der Versicherungsbeginn der sein. Das Eintrittsalter errechnet sich aus dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns abzüglich des Geburtsjahres der zu versichernden Person. 18 Jahre. 85 Jahre. 98 Jahre. 12 bis 70 Jahre. Als Produkt auf Nettobasis vollständig frei von Abschluss- und laufenden Provisionen EUR. Die Beitragszahlung kann per Einzahlung zum 1. oder 15. eines Monats oder per Depot übertragung erfolgen. Auf Antrag können Zuzahlungen geleistet werden. Summe aller Zuzahlungen darf maximal 50 Prozent des Einmalbeitrags und bis zu EUR betragen. Überschreitet die Summe aller Zuzahlungen EUR, ist für weitere Zuzahlungen eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Über Fonds inklusive ETF. Vor Laufzeitende können innerhalb des Vertragsguthabens jederzeit per Antrag Umschichtungen ( shift ) innerhalb der Fondsanlage vorgenommen werden. Es müssen mindestens EUR umgeschichtet werden. Bis zu EUR können je Versicherungsjahr kostenlos geshiftet werden. Bei ETF fallen Transaktionskosten an. Vor Laufzeitende kann jederzeit Kapital aus dem Vertrag ent nommen werden. Jede Entnahme muss mindestens EUR betragen. Mindestens EUR müssen im Vertrag verbleiben. Im Todesfall wird das Fondsvermögen fällig. Ab dem 6. Versicherungsjahr das Fondsvermögen zuzüglich 10 Prozent des Fondsvermögens. Bis Laufzeitende sinkt dieser zuzügliche Anteil auf 0 Prozent. Nein, nur bei einer Zuzahlung, wenn die Summe aller bisherigen Zuzahlungen EUR überschreitet. Keine. Steuerliche Rahmenbedingungen Siehe Versicherteninformation Steuer allgemein by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Invest

10 10 by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Aktiv

11 Aktiv Produktinformation mylife Aktiv

12 12 mylife Aktiv Das Konzept, das sich Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis anpasst. Wer sich als Anleger für eine sichere Vorsorgelösung entscheiden möchte, hat die Qual der Wahl: Mit Wahl einer klassischen Rentenversicherung wird zwar eine Mindestrendite garantiert, durch die unflexible Produktkonstruktion ist es aber nur bedingt möglich, auf veränderte persönliche Ziele oder Anforderungen zu reagieren. Wer sich dagegen für eine Fonds-Rente entscheidet, kann zwar von attraktiven Renditen profitieren, aber nicht ins sichere Deckungskapital investieren. Mit mylife Aktiv müssen Sie sich nicht mehr entscheiden, ob Sie in eine klassische oder eine fondsgebundene Rentenversicherung investieren möchten. Wir haben für Sie ein Vorsorgekonzept entwickelt, das die Vorteile beider Anlagen verbindet und sich zudem jederzeit Ihrem Bedarf anpasst. Für einen aktiven Vermögensaufbau und einen aktiven Ruhestand. Die Bestandteile und Vorteile von mylife Aktiv im Einzelnen: Das Deckungskapital Der eine Bestandteil des mylife Aktiv Konzepts ist das Deckungskapital. Hierfür verwendete Beitragsteile entwickeln sich planmäßig unter Berücksichtigung von garantiertem Rechnungszins und Verwaltungskosten. Der zu Vertragsbeginn gültige Rechnungszins bleibt für die gesamte Versicherungsdauer konstant. Das Deckungskapital zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn entspricht der vereinbarten Garantiesumme. Hinzu kommt eine jährlich neu deklarierte Überschussbeteiligung. Die Absicherung von garantierten Ansprüchen erfolgt über das sogenannte Sicherungsvermögen, für das, um Wertverluste auszuschließen, strenge gesetzliche Anlagevorschriften ( 54 VAG) gelten und das vor anderem Zugriff geschützt ist. Die Fondsanlage Der zweite Bestandteil des mylife Aktiv Konzepts ist die Fondsanlage. Hierfür bieten wir eines der umfangreichsten Fonds-Portfolios und zahlreiche ETF. Die individuelle Steuerung Die beiden Bestandteile Deckungskapital und Fondsanlage können je nach Sicherheitsbewusstsein des Kunden individuell gewichtet werden. Die Anlageaufteilung kann unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und aktuellen Marktlage vom Kunden jederzeit aktiv angepasst werden. by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Aktiv

13 13 Highlights Attraktive Vorsorge durch Kombination zweier Anlagen Flexibilität, die sich auszahlt Sicherheit per Gesetz Deckungskapital mit Garantiezins und solider Überschussbeteiligung. Fondsanlage mit attraktiver Performance-Chance. Verhältnis von Deckungskapital und Fondsanlage in der Ansparzeit vom Kunden frei wähl- und änderbar. Zuzahlungen und Entnahmen vor Rentenbeginn jederzeit möglich. Nichtplanmäßige Beitragserhöhungen vor Rentenbeginn jederzeit möglich. Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger Rente. Teilkapitalabfindung/Teilrente möglich. Keine jährliche Abgeltungsteuer. Wahl zwischen drei Überschusssystemen in der Ansparzeit, einmal jährlich für zukünf tige Überschüsse änderbar. Die Anlage im Versicherungsvermögen ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und ist selbst im Falle einer Insolvenz geschützt. Fonds-Informationen Detaillierte Informationen zu unseren Fonds erhalten Sie auf unserer Internetseite Allgemeine Parameter Kurze Einleitung Versicherungsbeginn Eintrittsalter Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Mindestrentenbeginnalter Höchstrentenbeginnalter Netto-Tarif Mindestbeitrag Beitragszahlungen/ Zuzahlungen Nicht planmäßige Beitragserhöhungen Mindesteinmalbeitrag Höhe Zuzahlungen Reduzierte Anfangsbeiträge Beitragszahlungsdauer mylife Aktiv ist eine flexible aufgeschobene kapitalbildende Hybrid-Rente, die eine kombinierte Anlage in das klassische Deckungskapital und in Fonds erlaubt. Versicherungsbeginn kann nur der 1. eines Monats sein. Es sollte generell der nächste Monatserste nach Antragsaufnahme als Versicherungsbeginn gewählt werden. Zum Beispiel bei Antragsaufnahme im Juli sollte der Versicherungsbeginn der sein. Das Eintrittsalter errechnet sich aus dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns abzüglich des Geburtsjahres der zu versichernden Person. 0 Jahre. 70 Jahre. Keine Beschränkungen. 85 Jahre. Als Produkt auf Nettobasis vollständig frei von Abschluss- und laufenden Provisionen. 15 EUR monatlich zuzüglich des Beitrages für eventuelle Zusatzversicherungen. Die Beitragszahlung kann nur per Lastschrift zum 1. oder 15. eines Monats erfolgen. Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag gezahlt werden. Bis zum Rentenbeginn können Zuzahlungen geleistet werden. Im beitragspflichtigen Vertrag kann zu jedem Fälligkeitstermin der Beitrag für die restliche Beitragszahldauer erhöht werden. Die Summe aus sämtlichen Zuzahlungen und allen nicht planmäßigen Beitragserhöhungen darf maximal betragen - darüber hinaus auf Antrag EUR. Mindestens 250 EUR, Summe aller Zuzahlungen und nicht planmäßiger Beitragserhöhungen maximal EUR darüber hinaus auf Antrag. Es kann für einen ganzjährigen Zeitraum von bis zu sechs Jahren festgelegt werden, dass reduzierte Anfangsbeiträge gezahlt werden. Die Beitragszahlungsdauer kann gegenüber der Aufschubdauer abgekürzt sein. by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Aktiv

14 14 Aufteilung von Beiträgen und der Zuzahlungen Garantie Mindestaufschubdauer Fondsauswahl Fondsmix Ausgabeaufschlag Wechsel Anlagestrategie Fondswechsel Verfügbarkeit (Entnahmen, Teilauszahlungen) Festgelegte Rechnungsgrundlagen bereits zu Vertragsbeginn Rentengarantiezeit Restkapitalabfindung bei Tod während des Rentenbezugs Der nach Abzug von Kosten verbleibende Teil des Beitrags beziehungsweise der Zuzahlung ist der sogenannte Sparbeitrag. Zu Vertragsbeginn legt der Kunde fest, wie hoch der Anteil des Sparbeitrages ist, der für das Deckungskapital des Vertrages verwendet wird. Daraus wird die Garantiesumme zum vereinbarten Rentenbeginn garantiert. Der andere Teil wird dem Anlagestock zugeführt und anhand der Bewertung zum letzten Börsentag vor dem tatsächlichen Zufluss in Fondsanteile umgerechnet. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde diese Aufteilung für zukünftige Beiträge und Zuzahlungen ändern. Die Höhe der Garantie richtet sich individuell nach der Aufteilung von Beiträgen und Zuzahlungen. 1 Jahr. Rund 200 Fonds, darunter über 80 ETF. Der Mindestbeitrag pro Fonds beträgt 1 Euro. Es wird zurzeit kein Ausgabeaufschlag erhoben. Vor Rentenbeginn können innerhalb des Vertragsguthabens einmal pro Kalender monat Umschichtungen zwischen Deckungskapital und Fondsanlage oder umgekehrt vorgenommen werden. Es müssen mindestens 500 EUR umgeschichtet werden. Bis zu EUR können je Versicherungsjahr umgeschichtet oder im Rahmen eines Fondswechsels geshiftet werden, darüber hinaus wird zum Ausgleich von Trans aktionskosten eine Gebühr erhoben. Ein Wechsel der Fonds kann kostenfrei einmal im Monat erfolgen. Beim Shiften wird das bestehende Anteilguthaben in einen anderen Fonds übertragen. Dies geschieht durch Verkauf der alten Anteile und Ankauf von Anteilen des neuen Fonds. Beim Switchen werden die zukünftigen Sparbeträge in den neuen Fonds angelegt. Maximal dürfen EUR pro Versicherungsjahr geshiftet werden, darüber hinaus wird zum Ausgleich von Transaktionskosten eine Gebühr erhoben. Vor Rentenbeginn kann einmal pro Kalendermonat Kapital aus dem Vertrag entnommen werden. Jede Entnahme muss mindestens 250 EUR betragen. Die Rechnungsgrundlagen für den Rentenbezug werden bereits zum Vertragsbeginn im gesetzlichen Rahmen festgelegt. Sie gelten für das Fondsvermögen zum vereinbarten oder auch geänderten Rentenzahlungsbeginn und gegebenenfalls für die Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie die verzinsliche Ansammlung. Verstirbt die versicherte Person nach Rentenzahlungsbeginn und ist eine Renten - garantiezeit vereinbart, zahlen wir die versicherte Monatsrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die Erben beziehungsweise Begünstigten weiter. Eine Kapitalisierung ist auf Wunsch auch möglich. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann bis zur maximalen Rentengarantiezeit frei vereinbart werden. Die maximale Rentengarantiezeit ist abhängig vom Rentenbeginnalter: Rentenbeginnalter max. Rentengarantiezeit bis zum 55. Lebensjahr 25 Jahre bis zum 67. Lebensjahr 20 Jahre bis zum 75. Lebensjahr 15 Jahre über dem 75. Lebensjahr 5 Jahre Der Kunde kann für den Todesfall während des Rentenbezugs statt einer Rentengarantiezeit auch eine Restkapitalabfindung bei Vertragsbeginn vereinbaren. Zu Rentenbeginn steht aus dem Vertrag ein Kapital aus garantierter Kapitalabfindung, Fondsvermögen und gegebenenfalls einer Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie aus verzinslicher Ansammlung zur Verfügung, aus dem wir eine lebenslange Rente ga rantieren. Bei Vereinbarung der Restkapitalabfindung zahlen wir bei Tod nach Renten beginn dieses Kapital abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten als Todes fallleistung. Aus dem Vertrag leisten wir insgesamt also mindestens das, was zu Beginn der Rentenzahlung als Kapital zur Verfügung stand. by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Aktiv

15 15 Der Kunde kann, obwohl er einen Rentenbeginntermin vereinbart hat (zum Beispiel das 67. Lebensjahr), die Rentenleistung vorzeitig bis zu 7 Jahre früher (frühestens ab dem 62. Lebensjahr*) abrufen. Des Weiteren kann der Kunde den Rentenbeginn jährlich hinausschieben, insgesamt um höchstens 10 Jahre (max. bis zum 75. Lebensjahr). Ein unterjähriger Rentenbeginn ist ebenso möglich. Der Zeitraum, in dem die Rentenzahlung tatsächlich beginnen kann, heißt Abrufphase. Vorverlegung um bis zu 7 Jahre Vereinbarter Rentenbeginn X Verlängerung um bis zu 10 Jahre Flexibler Rentenbeginn min. 62. Lebensjahr* Abrufphase max. 75. Lebensjahr Voraussetzung für diese Flexibilität ist, dass der vereinbarte Rentenbeginn zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr liegt. Liegt er außerhalb dieser Zeitspanne, so ist eine Verschiebung des Rentenbeginns nicht möglich. Höhe und Art der Erlebensfallleistung Kapitalwahlrecht Teilkapitalabfindung Todesfallleistung während der Aufschubdauer Dynamik Sparziel- Benachrichtigung Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven * Hinweis: Gegebenenfalls kann ein vorgezogener Rentenbeginn steuerschädlich sein. Um bei Kapitalabfindungen in privaten Rentenversicherungen nur die Hälfte der Einkünfte ansetzen zu können, darf die Auszahlung frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss und nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen erfolgen. Im Rahmen einer Direktversicherung darf der vereinbarte Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres liegen. Im Erlebensfall werden zum Ende der Aufschubdauer die Garantiesumme sowie das dann vorhandene Fondsguthaben, eine gegebenenfalls vorhandene verzinsliche Ansammlung und gegebenenfalls die Beteiligung an den Bewertungsreserven entweder für eine garantierte lebenslange Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalleistung verwendet, wenn das Kapitalwahlrecht rechtzeitig ausgeübt wird. Das Kapitalwahlrecht ist obligatorisch eingeschlossen. Der Kunde muss von seinem Kapitalwahlrecht spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn Gebrauch machen. Zu Rentenbeginn kann das zur Verfügung stehende Kapital zum Teil abgefunden und zum Teil verrentet werden. Bedingung ist, dass die Teilrente eine Mindesthöhe von jährlich 300 EUR erreicht. Die Beitragsrückgewähr (nur bei laufender Beitragszahlung) ist obligatorisch eingeschlossen. Im Todesfall wird mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge ohne Zuzahlungen ohne Zinsen sowie ohne die Beiträge für die eingeschlossene Zusatzversicherungen fällig. Dynamik ist die regelmäßige Erhöhung des Beitrages und der Versicherungsleistung und kann bei Antragstellung vereinbart werden: Ohne (erneute) Gesundheitsprüfung. Der zuletzt gezahlte Betrag wird jährlich um einen bei Antragstellung festgelegten Prozentsatz erhöht (mindestens 3 %, maximal 10 %). Wird eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, ist eine dynamische Anpassung in Höhe von maximal 5 % möglich. Die letzte Erhöhung erfolgt spätestens 3 Jahre vor Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Die Dynamik kann von Jahr zu Jahr vom Versicherungsnehmer abgelehnt werden. Wird sie mehr als zweimal hintereinander abgelehnt, entfällt sie ganz, kann jedoch mit Zustimmung von mylife wieder neu begründet werden. Es wird schriftlich benachrichtigt, wenn ein angegebenes Vertragsguthaben erreicht wurde. Es liegen die für das jeweilige Kalenderjahr erklärten Überschussanteilsätze zugrunde. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen und der Entwicklung der Kosten ab, im Rentenbezug darüber hinaus davon, wie sich die tatsächliche Lebenserwartung gegenüber der in der Tarifkalkulation angenommenen entwickelt. Die künftigen Überschussanteilsätze können daher nicht garantiert werden. by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Aktiv

16 16 Während der Aufschubdauer verzinsliche Ansammlung Fondsbonus Fondsbonus und verzinsliche Ansammlung Beteiligung an Bewertungsreserven/ Schlussanteil als Mindestbeteiligung Während der Rentenbezugsdauer Konstante Bonusrente Dynamische Bonusrente Mischsystem Beteiligung an Bewertungsreserven Gesundheitsprüfung Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung Direktversicherung Zusatzversicherungen Die laufende Überschussbeteiligung vor Rentenzahlungsbeginn wird gemäß dem vereinbarten Überschusssystem verwendet. Die Wahl des Überschusssystems kann einmal im Jahr für zukünftige laufende Überschussanteile geändert werden. Ist das Überschusssystem verzinsliche Ansammlung vereinbart, werden die zukünftigen Überschussanteile verzinslich angesammelt. Ist das Überschusssystem Fondsbonus vereinbart, werden die zukünftigen laufenden Überschussanteile in Form zusätzlicher Fondsanteile den einzelnen Versicherungen zugeteilt. Ist das Überschusssystem Fondsbonus und verzinsliche Ansammlung vereinbart, werden die zukünftigen laufenden Überschussanteile entsprechend der gewünschten Aufteilung des Sparbeitrags verwendet. Der für das Deckungskapital festgelegte Anteil jedes laufenden Überschussanteils wird verzinslich angesammelt, der jeweils verbleibende Überschussanteil wird in Form zusätzlicher Fondsanteile den einzelnen Versicherungen zugeteilt. Wurden während der Aufschubdauer Teile des Beitrags oder Teile von Zuzahlungen für das Deckungskapital verwendet, erfolgt gemäß 153 Abs. 3 VVG zum Ende der Aufschubdauer oder bei vorheriger Beendigung der Versicherung durch Tod oder Kündigung gegebenenfalls eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Wenigstens wird der Schlussanteil als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zugeteilt. Bis 3 Monate vor dem vertraglichen Rentenzahlungsbeginn kann für lebenslange Renten zwischen drei Überschusssystemen gewählt werden. Die konstante Bonusrente wird auf die garantierte Rente zum Rentenbeginn gewährt. Die Rentenleistung bleibt für den Kunden, solange sich die Überschusssituation nicht ändert, gleich hoch. Im Vergleich zu den beiden anderen Überschusssystemen bekommt der Kunde hier zu Beginn die höchste Monatsrente ausgezahlt. Diese Bonusrente ist nicht garantiert und ändert sich bei einer Änderung der Überschussanteilsätze. Die dynamische Bonusrente erhöht die bereits erreichte garantierte Rente jährlich ab dem 2. Rentenjahr. Enthalten ist eine jährliche Dynamik, um durch die Rentenerhöhungen Preissteigerungen zu kompensieren. Jede zugeteilte dynamische Bonusrente ist lebenslang garantiert und selbst wieder überschussberechtigt. Im Vergleich zu den beiden anderen Überschusssystemen bekommt der Kunde hier zu Beginn die niedrigste Monatsrente. Diese kann jedoch niemals fallen. Ein Mix aus konstanter und dynamischer Bonusrente ist das Mischsystem, bei dem der Kunde trotz höherer Leistung zu Rentenbeginn eine gewisse jährliche Rentenerhöhung erhält. Im Rentenbezug erfolgt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß 153 VVG. Nein, nur bei Einschluss einer Zusatzversicherung. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Beitragsbefreiung und Bare Rente bei Berufsunfähigkeit. Ja, es können sowohl die Form Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung als auch Direktversicherung ohne Gehaltsumwandlung ausgewählt werden (siehe Zusatzerklärung zum Antrag für eine Direktversicherung ). Keine. Steuerliche Rahmenbedingungen Siehe Versicherteninformation Steuer allgemein by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Aktiv

17 by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Aktiv 17

18 18 by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Classic

19 Classic Produktinformation mylife Classic

20 20 mylife Classic Eine sichere Vorsorgelösung für alle, die es klassisch mögen. Als klassische Rentenversicherung garantiert mylife Classic eine feste Rentenhöhe. Hinzu kommen Überschussbeteiligung und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Bestandteile und Vorteile von mylife Classic im Einzelnen: Das Deckungskapital Kern des mylife Classic Konzepts ist das Deckungskapital. In diesem entwickeln sich die Beiträge planmäßig unter Berücksichtigung von garantiertem Rechnungszins, Lebenserwartung (DAV Tafeln 2004R) und Verwaltungskosten. Der zu Vertragsbeginn gültige Rechnungszins bleibt für die gesamte Versicherungsdauer konstant. Aus dem Deckungskapital wird zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn eine Rente gebildet, alternativ kann es auch als einmalige Zahlung abgefunden werden. Hinzu kommt eine jährlich neu deklarierte Überschussbeteiligung. Die Absicherung von garantierten Ansprüchen erfolgt über das sogenannte Sicherungsvermögen, für das, um Wertverluste auszuschließen, strenge gesetzliche Anlagevorschriften ( 54 VAG) gelten und das vor anderem Zugriff geschützt ist. Highlights Sichere Vorsorge Flexibilität, die sich auszahlt Sicherheit per Gesetz Deckungskapital mit Garantiezins und solider Überschussbeteiligung. Zuzahlungen vor Rentenbeginn jederzeit möglich. Nichtplanmäßige Beitragserhöhungen vor Rentenbeginn jederzeit möglich. Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger Rente. Teilkapitalabfindung/Teilrente möglich. Wahl zwischen drei Überschusssystemen in der Ansparzeit Die Anlage im Versicherungsvermögen ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und selbst im Falle einer Insolvenz geschützt. Allgemeine Parameter Kurze Einleitung Versicherungsbeginn mylife Classic ist eine klassische Rentenversicherung mit der Anlage der Beiträge im Deckungskapital. Versicherungsbeginn kann nur der 1. eines Monats sein. Es sollte generell der nächste Monatserste nach Antragsaufnahme als Versicherungsbeginn gewählt werden. Zum Beispiel bei Antragsaufnahme im Juli sollte der Versicherungsbeginn der sein. by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Classic

21 21 Eintrittsalter Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Mindestrentenbeginnalter Höchstrentenbeginnalter Netto-Tarif Mindestrente Beitragszahlungen/ Zuzahlungen Nicht planmäßige Beitragserhöhungen Mindesteinmalbeitrag Höhe Zuzahlungen Reduzierte Anfangsbeiträge Beitragszahlungsdauer Mindestaufschubdauer Festgelegte Rechnungsgrundlagen bereits zu Vertragsbeginn Rentengarantiezeit Restkapitalabfindung bei Tod während des Rentenbezugs Das Eintrittsalter errechnet sich aus dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns abzüglich des Geburtsjahres der zu versichernden Person. 0 Jahre. 70 Jahre. 4 Jahre. 80 Jahre. Als Produkt auf Nettobasis vollständig frei von Abschluss- und laufenden Provisionen. Monatliche Mindestrente 25 EUR. Die Beitragszahlung kann nur per Lastschrift zum 1 oder 15. eines Monats erfolgen. Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag gezahlt werden. Bis zum Rentenbeginn können Zuzahlungen geleistet werden. Im beitragspflichtigen Vertrag kann zu jedem Fälligkeitstermin der Beitrag für die restliche Beitragszahldauer erhöht werden. Die Summe aus sämtlichen Zuzahlungen und allen nicht planmäßigen Beitragserhöhungen darf maximal betragen EUR. Mindestens 250 EUR, Summe aller Zuzahlungen und nicht planmäßiger Beitragserhöhungen maximal EUR darüber hinaus auf Antrag. Es kann für einen ganzjährigen Zeitraum von bis zu sechs Jahren festgelegt werden, dass reduzierte Anfangsbeiträge gezahlt werden. Die Beitragszahlungsdauer kann gegenüber der Aufschubdauer abgekürzt sein. 1 Jahr. Die Rechnungsgrundlagen für den Rentenbezug werden bereits zum Vertragsbeginn im gesetzlichen Rahmen festgelegt. Sie gelten nicht nur für garantierte Leistungen, sondern auch für das Überschussguthaben beziehungsweise Fondsvermögen zum vereinbarten oder auch geänderten Rentenzahlungsbeginn und gegebenenfalls für die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Verstirbt die versicherte Person nach Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die versicherte Monatsrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die Erben beziehungsweise Begünstigten weiter. Eine Kapitalisierung ist auf Wunsch auch möglich. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann bis zur maximalen Renten garantiezeit frei vereinbart werden. Die maximale Rentengarantiezeit ist abhängig vom Rentenbeginnalter: Rentenbeginnalter max. Rentengarantiezeit bis zum 55. Lebensjahr 25 Jahre bis zum 67. Lebensjahr 20 Jahre bis zum 75. Lebensjahr 15 Jahre über dem 75. Lebensjahr 5 Jahre Der Kunde kann für den Todesfall während des Rentenbezugs statt einer Rentengarantiezeit auch eine Restkapitalabfindung vereinbaren. Zu Rentenbeginn steht aus dem Vertrag ein Kapital aus garantierter Kapitalabfindung, Überschussguthaben, gegebenenfalls Fondsvermögen und gegebenenfalls einer Beteiligung an den Bewertungsreserven zur Verfügung, aus dem wir eine lebenslange Rente garantieren. Bei Vereinbarung der Restkapitalabfindung zahlen wir bei Tod nach Rentenbeginn dieses Kapital abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten als Todesfallleistung. Aus dem Vertrag leisten wir insgesamt also mindestens das, was zu Beginn der Rentenzahlung als Kapital zur Verfügung stand. by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Classic

22 22 Der Kunde kann, obwohl er einen Rentenbeginntermin vereinbart hat (zum Beispiel das 67. Lebensjahr), die Rentenleistung vorzeitig bis zu 7 Jahre früher (frühestens ab dem 62. Lebensjahr*) abrufen. Des Weiteren kann der Kunde den Rentenbeginn jährlich hinausschieben, insgesamt um höchstens 10 Jahre (maximal bis zum 75. Lebensjahr). Ein unterjähriger Rentenbeginn ist ebenso möglich. Der Zeitraum, in dem die Rentenzahlung tatsächlich beginnen kannheißt Abrufphase. Vorverlegung um bis zu 7 Jahre Vereinbarter Rentenbeginn X Verlängerung um bis zu 10 Jahre Flexibler Rentenbeginn min. 62. Lebensjahr* Abrufphase max. 75. Lebensjahr Voraussetzung für diese Flexibilität ist, dass der vereinbarte Rentenbeginn zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr liegt. Liegt er außerhalb dieser Zeitspanne, so ist eine Verschiebung des Rentenbeginns nicht möglich. Höhe und Art der Erlebensfallleistung Kapitalwahlrecht Teilkapitalabfindung Todesfallleistung während der Aufschubdauer Dynamik Sparziel- Benachrichtigung Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven * Hinweis: Gegebenenfalls kann ein vorgezogener Rentenbeginn steuerschädlich sein. Um bei Kapitalabfindungen in privaten Rentenversicherungen nur die Hälfte der Einkünfte ansetzen zu können, darf die Auszahlung frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss und nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen erfolgen. Im Rahmen einer Direktversicherung darf der vereinbarte Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres liegen. Im Erlebensfall werden zum Ende der Aufschubdauer das Deckungskapital und sofern vorhanden die verzinsliche Annsammlung oder Fondsguthaben und gegebenenfalls die Beteiligung an den Bewertungsreserven entweder für eine garantierte lebenslange Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalleistung verwendet, wenn das Kapitalwahlrecht rechtzeitig ausgeübt wird. Das Kapitalwahlrecht ist obligatorisch eingeschlossen. Der Kunde muss von seinem Kapitalwahlrecht spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn Gebrauch machen. Zu Rentenbeginn kann das zur Verfügung stehende Kapital zum Teil abgefunden und zum Teil verrentet werden. Bedingung ist, dass die Teilrente eine Mindesthöhe von jährlich 300 EUR erreicht. Sofern Beitragsrückgewähr vereinbart ist, wird im Todesfall vor Rentenbeginn mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge ohne Zuzahlungen, ohne Zinsen, ohne Ratenzuschläge, ohne Stückkostenzuschläge sowie ohne die Beiträge für eingeschlossene Zusatzversicherungen fällig. Dynamik ist die regelmäßige Erhöhung des Beitrages und der Versicherungsleistung und kann bei Antragstellung vereinbart werden: Ohne (erneute) Gesundheitsprüfung. Der zuletzt gezahlte Betrag wird jährlich um einen bei Antragstellung festgelegten Prozentsatz erhöht (mindestens 3 %, maximal 10 %). Wird eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, ist eine dynamische Anpassung in Höhe von maximal 5 % möglich. Die letzte Erhöhung erfolgt spätestens 3 Jahre vor Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Die Dynamik kann von Jahr zu Jahr vom Versicherungsnehmer abgelehnt werden. Wird sie mehr als zweimal hintereinander abgelehnt, entfällt sie ganz, kann jedoch mit Zustimmung von mylife wieder neu begründet werden. Es wird schriftlich benachrichtigt, wenn ein angegebenes Vertragsguthaben erreicht wurde. Es liegen die für das jeweilige Kalenderjahr erklärten Überschussanteilsätze zugrunde. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt davon ab, wie sich die tatsächliche Lebenserwartung gegenüber der in der Tarifkalkulation angenommenen entwickelt, darüber hinaus von den Kapitalerträgen und von der Entwicklung der Kosten. Die künftigen Überschussanteilsätze können daher nicht garantiert werden. by mylife Lebensversicherung AG Produktinformation mylife Classic

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