Anforderung Energieeinsparverordnung Energieausweis KfW-Förderung Ausblick EnEV Folie 1

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1 Anforderung Energieeinsparverordnung Energieausweis KfW-Förderung Ausblick EnEV 2013 Folie 1

2 Szenario Weltenergieverbrauch Energieeinsparung noch unerforschte Energien Geo-/Ozeanische Energie Solarenergie Windenergie Wasserkraft Neue Biomasse Trad. Biomasse Kernkraft Erdgas Erdöl Kohle Quelle: Shell-Studie: Szenario mit hoher Einsparung und regenerativer Energienutzung Folie 2

3 Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Die EnEV verknüpft Gebäudeund Anlagentechnik. Verbesserter Wärmeschutz und effiziente Anlagentechnik sind gleichberechtigte Maßnahmen. Folie 3

4 Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Die EnEV begrenzt den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung und Trinkwassererwärmung unter Berücksichtigung der vorgelagerten Prozesskette. Folie 4

5 Die EnEV Gebäudehülle Entwicklung Wärmeschutzverordnung - EnEV Die EnEV begrenzt den zulässigen transmissionsbedingten Wärmeverlust durch die Gebäudehülle Folie 5

6 Entwicklung Energiepreise Folie 6

7 Die EnEV 2009 zu erfüllende Bedingungen Sanierung und Erweiterung der Gebäudehülle Die EnEV stellt Anforderungen an die Qualität von Bauteilen, wenn sie erweitert, ersetzt, erneuert oder erstmalig eingebaut werden nicht für Außenwände, deren U-Wert <= 0,9 W/m²K Bagatellgrenze bis 10% Erneuerung eines Bauteils Wird die Gebäudenutzfläche um mind.15 m² zusammenhängend erweitert, gilt Neubaustandard für die Erweiterung Oberste Geschossdecken sind zu dämmen, Dämmstoffdicke ca cm U-Wert 0,24 W/m²K, (nicht bei selbst genutzten EFH) Folie 7

8 Die EnEV 2009 zu erfüllende Bedingungen Erneuerung / Sanierung von Bauteilen mit Erfüllung der Mindestanforderung nach EnEV 2009 U=W/m²K Bauteile nach EnEV 2009 WLG 035 Passivhaus WLG 032 Wand U=0,28 ; cm U=0,15 ; 26 cm Dach U=0,20 ; cm U=0,10 ; 35 cm Boden/ Kellerdecke U=0,35 ; 8-12 cm U=0,12 ; 24 cm Fenster 2-Scheiben WSG U w =1,3 W/m²K 3-Scheiben WSG U w =0,8 W/m²K Wärmebrücken U WB =0,05 U WB = 0,01 Folie 8

9 Die EnEV zu erfüllende Bedingungen Die EnEV stellt Anforderungen an Wärmebrücken: Müssen zur Vermeidung von Bauschäden und zu großen Wärmeverlusten möglichst klein gehalten werden Berücksichtigung bei der EnEV - Berechnung Folie 9

10 Die EnEV 2009 zu erfüllende Bedingungen Heizung Öl- oder Gasheizkesseln die vor dem eingebaut wurden dürfen nicht mehr betrieben werden (ausgenommen NT und Brennwertkessel) Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in ungeheizten Räumen sind nachträglich zu dämmen Regel-, und Steuereinrichtungen sind nachzurüsten (z.b. Außentemperatursteuerung) Die Bezirksschornsteinfegermeister sollen die Nachrüstverpflichtungen prüfen und Empfehlungen geben Folie 10

11 Die EnEV 2009 zu erfüllende Bedingungen Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen ab 6 Wohneinheiten Außerbetriebnahme bis Geräte, die ab 1990 eingebaut wurden, müssen spätestens nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden Folie 11

12 Die EnEV 2009 zu erfüllende Bedingungen Luftdichtigkeit von Gebäuden Beheiztes Gebäudevolumen muss winddicht sein Vermeidung von Bauschäden Geringere Wärmeverluste Keine Zugerscheinungen Keine Lärmbelastungen Berücksichtigung beim EnEV-Nachweis Folie 12

13 Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Solare Strahlungsenergie 15% am Wärmebedarf oder: - Wohngebäude bis zu 2 WE: mind. 4 m² je 100m² Wohnfl. - andere Gebäude: mind. 3 m² je 100m² Nutzfläche Erneuerbare Energieträger - Biomasse - Geothermie (Wärmepumpe) - Umweltwärme (Wärmepumpe) 50% am Wärmebedarf, i.d.r. für Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme 50% am Wärmebedarf - Blockheizkraftwerke - Lüftungsanlagen mit WRG Ersatzpflichterfüllung (EnEV-15) Unterschreitung der Anforderungen der EnEV um 15 % Für neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude Folie 13

14 Inhalt und Aufbau des Energieausweises Zentrales Element des Energieausweises ist ein grafisches Label, das die Energieeffizienz des Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden darstellt. Liegt das Gebäude im grünen Bereich ist der Gebäudezustand akzeptabel. Bei gelb, sollte über Modernisierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Rot deutet auf große Einsparmöglichkeiten hin. Der Energieausweis enthält zudem die wichtigsten Gebäudedaten Folie 14

15 Zwei Varianten des Energieausweises Der bedarfsorientierte Energieausweis: Objektive Aussage über den Energiebedarf eines Gebäudes, unabhängig vom Verhalten einzelner Nutzer Exakte Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik Gebäude sind vergleichbar 10 Jahre Gültigkeit Der verbrauchsorientierte Energieausweis: Gibt ausschließlich Auskunft über den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Jahres kann durch jeden Wärmemessdienst auf Basis der Verbrauchswerte erstellt werden. Die Ergebnisse sind Abhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner 10 Jahre Gültigkeit Folie 15

16 Zwei Varianten des Energieausweises Voraussetzung für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche der letzten drei Jahre. Bei Einzelheizungen in Mehrfamilienhäusern ist dies oftmals nicht möglich! Folie 16

17 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante ( Gefördert wird die energetische Sanierung an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde, zum: KfW-Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus Denkmal (Programmnummer 151) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen (Programmnummer 152) Die Konditionen: Maximal je Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Maximal je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen Kreditlaufzeiten: 8 / 10 / 20 / 30 Jahre Tilgungsfrei: 2 / 3 / 5 / 8 Jahre 10 Jahre Zinsfestschreibung Zinssätze derzeit (effektiv): ab 1,00 % Antragstellung bei der Hausbank vor Vorhabensbeginn! Folie 17

18 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante (Nr. 151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Effizienzh. 55 Effizienzh. 70 Effizienzh. 85 Effizienzh. 100 Effizienzh. 115 Effizienzh. Denkmal* Tilgungszuschuss 17,5 % 12,5 % 7,5 % 5,0 % 2,5 % 2,5 % Primärenergiebedarf (Q p ) Transmissionswärmeverluste (H t ) 55 % 70 % 85 % 100 % 115 % 160 % 70 % 85 % 100 % 115 % 130 % * Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Es sind nachweislich alle mit den Anforderungen des Denkmalschutzes zu vereinbarende Maßnahmen zur Reduzierung von Transmissionswärmeverlusten durchzuführen. Darüber hinaus ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen durchzuführen bei der Sanierung: zu einem KfW-Effizienzhaus 55 zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal von denkmalgeschützten Wohngebäuden zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus Folie 18

19 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante (Nr. 152) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: Die KfW schreibt Anforderungen an die Dämmung von Außenbauteilen und Fenstern vor, die die EnEV-Anforderungen deutlich überschreiten! U=W/m²K Bauteile nach EnEV 2009 WLG 035 KfW Anforderungen WLG 035 Wand U=0,28 ; cm U=0,20 ; cm Dach U=0,20 ; cm U=0,14 ; cm Boden/ Kellerdecke Fenster U=0,35 ; 8-12 cm 2-Scheiben WSG U w =1,3 W/m²K U=0,25 ; cm 3-Scheiben WSG U w =0,95 Folie 19

20 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante (Nr. 152) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: Lüftungsanlagen bedarfsgeregelte Abluftsysteme zentrale, dezentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung Heizungsanlagen Brennwerttechnik mit Erdgas/Heizöl BHKWs mit Erdgas/Heizöl der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen Optimierung der Wärmeverteilleitungen Für Heizungsanlagen, die ausschließlich mit Erneuerbaren Energien betrieben werden steht der KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Folie 20

21 Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (Nr. 167) Mit dem Ergänzungskredit werden gefördert: Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw Eine Kombination mit Zuschüssen der BAFA-Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist möglich. Folie 21

22 Energieeffizient Sanieren Zuschussvariante ( Gefördert wird die energetische Sanierung an Wohngebäuden, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde (Programmnummer 430), zum: KfW-Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Wer bekommt den Zuschuss: Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer Antragstellung bei der KfW vor Vorhabensbeginn! Folie 22

23 Energieeffizient Sanieren Zuschussvariante (Nr. 430) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Effizienzhaus 55 Effizienzhaus 70 Effizienzhaus 85 Effizienzhaus 100 Effizienzhaus 115 Effizienzh. Denkmal Zuschuss 25,0 % 20,0 % 15,0 % 12,5 % 10,0 % 10,0 % max. je Wohneinheit Primärenergiebedarf (Q p ) Transmissionswärmeverluste (H t ) % 70 % 85 % 100 % 115 % 160 % 70 % 85 % 100 % 115 % 130 % Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: Zuschuss: 10,0 % der förderfähigen Investitionskosten maximal Euro je Wohneinheit Folie 23

24 Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (Nr. 431) Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung : 50 % der förderfähigen Kosten maximal Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben ein Zuschussbetrag unter 300 Euro wird nicht ausgezahlt Die Kombination des Zuschusses mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (Kredit- und Zuschussvariante) ist möglich. Folie 24

25 Zuschussprogramm des Bundes zur Energieberatung ( Ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung über baulichen Wärmeschutz sowie Wärmeerzeugung- und Verteilung. Für Wohngebäude, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde. Zuschuss: 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser 500 für Wohngebäude mit mind. 3 WE Phase 1: Vor-Ort Erhebung des Ist-Zustandes Phase 2: Der Beratungsbericht Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch Hinweise und Empfehlungen zur Stromeinsparung: zusätzlich 50 Thermografie oder Blower-Door-Test: zusätzlich 100 Zugelassene Energieberater unter: Folie 25

26 Energieeffizient Sanieren Wer ist als Sachverständiger zugelassen? Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" zugelassener Energieberater, eine nach 21 EnEV 2009 Ausstellungsberechtigte Person oder Zugelassene Experten aus der Expertenliste unter: Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei einer Sanierung zum KfW- Effizienzhaus 55: Sachverständige aus der Expertenliste Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal und bei der Sanierung von Baudenkmalen zu sonstigen KfW-Effizienzhäusern sind ausschließlich die in der Expertenliste geführten "Sachverständige für Baudenkmale" zugelassen. Folie 26

27 Energieberaternetz Mittelfranken Folie 27

28 Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2013 Kabinettsbeschluss vom Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 gegenüber der aktuell gültigen EnEV um jeweils 12,5 % sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll um jeweils 10 % reduziert werden. Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden. Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben. Folie 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ENERGIEAGENTUR nordbayern GmbH Postanschrift: ENERGIEAGENTUR nordbayern GmbH Geschäftsstelle Nürnberg Landgrabenstraße Nürnberg Telefon: Telefax: Die Energieagentur Nordbayern übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Folie 29

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