Allgemeine Versicherungsbedingungen ACE RESALE PROTECT ImmoWertschutz
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- Hannelore Solberg
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1 RESALE PROTECT ImmoWertschutz 58 GE BauFi-Aktiv OHG Allgemeine Versicherungsbedingungen ACE RESALE PROTECT ImmoWertschutz INHALT A: Versicherungsschutz - allgemein 1 Was und wer ist versichert? 2 Wann beginnt und endet die Versicherung? 3 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 4 Wann besteht kein Versicherungsschutz? 5 Was ist im Versicherungsfall zu tun? (Obliegenheiten) 6 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? 7 Wann und an wen werden die Versicherungsleistungen gezahlt? B: Unfalltod 8 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz für Unfalltod? 9 Für welche Todesfälle besteht kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz? 10 Was ist nach einem Unfalltod zu tun? (Obliegenheiten) C: Scheidung 11 Wann besteht Versicherungsschutz bei Scheidung? 12 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz für Scheidung? 13 Was ist nach einer Ehescheidung zu tun? (Obliegenheiten) 14 Wann ist die Leistung vom Käufer zurück zu zahlen? D: berufliche Versetzung - diese Leistung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien und nur für Arbeitnehmer 15 Wann besteht Versicherungsschutz bei beruflicher Versetzung? 16 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz für berufliche Versetzung? 17 Welche Wartezeit gilt für berufliche Versetzungen? 18 Wann besteht kein Versicherungsschutz für berufliche Versetzungen? 19 Was ist nach einer beruflichen Versetzung zu tun? (Obliegenheiten) E: Arbeitslosigkeit- diese Leistung gilt nur für Arbeitnehmer 20 Wann besteht Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? 21 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz für Arbeitslosigkeit? 22 Welche Wartezeit gilt für Arbeitslosigkeit? 23 Wann besteht kein Versicherungsschutz für Arbeitslosigkeit? 24 Was ist nach Eintritt einer Arbeitslosigkeit zu tun? (Obliegenheiten) F: Ergänzende Hinweise / Verbraucherinformation 25 Wer ist der Versicherer? 26 Wie lange können Sie den Vertrag widerrufen? 27 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander? 28 Wie können Sie den Verlust von Ansprüchen vermeiden? 29 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 30 Welches Gericht ist zuständig? 31 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? 32 Welches Recht findet Anwendung? 33 Wer ist für Beschwerden zuständig? 34 Ombudsmann 35 Was gilt für den Datenschutz? - Informationen zur Datenverarbeitung - Stand Juni 2007
2 A: Versicherungsschutz - allgemein 1 Was und wer ist versichert? 1.1 Versicherungsnehmer und Versicherte Person Sie als Immobilienkäufer sind Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner Versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche Person, welche die im Kaufvertrag dokumentierte Immobilie bzw. das im Werkvertrag dokumentierte (Fertig-) Haus als Käufer erwirbt und an erster Stelle im Kaufvertrag genannt wird (im ersten Rang steht), und die Immobilie für private Zwecke nutzt (ein privater Zweck liegt bei Selbständigen auch dann vor, wenn die Immobilie teilweise beruflich genutzt wird) und im Versicherungszertifikat namentlich genannt ist und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns zwischen 19 Jahren und 70 Jahren alt ist Die versicherte Person wird in diesen Bedingungen im weiteren "Käufer" genannt Der Versicherungsschutz ist nicht übertragbar. 1.2 Versicherte Risiken Entsteht für den/die Käufer die finanzielle Notwendigkeit, während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages seine/ihre im Versicherungsschein dokumentierte Immobilie aufgrund der versicherten Ereignisse Unfalltod (siehe Abschnitt B); Scheidung (siehe Abschnitt C); Beruflicher Versetzung (siehe Abschnitt D - nur für Arbeitnehmer); Arbeitslosigkeit (siehe Abschnitt E nur für Arbeitnehmer); zu verkaufen, ersetzt ACE einen etwaigen Wertverlust bis zur im Versicherungsschein aufgeführten Höchstersatzleistung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Eintritt des versicherten Ereignisses gemäß Abschnitt B E während der Laufzeit dieser Versicherung. Wird beim Wiederverkauf der gleiche oder ein höherer als der im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag bzw. Werkvertrag vereinbarte Preis erzielt, wird keine Leistung fällig. 1.3 Versicherte Immobilie Versichert ist der Wertverlust der im Versicherungsschein dokumentierten Immobilie, sofern die Antragsstellung dieses Versicherungsvertrages spätestens drei Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages bzw. Werkvertrages erfolgte Versicherungsschutz bei beruflicher Versetzung besteht nur für eine vom Käufer selbst bewohnte Immobilie. 1.4 Wertverlust Der Wertverlust errechnet sich aus der Differenz zwischen dem im notariellen Kaufvertrag bzw. Werkvertrag dokumentierten Preis, den der Käufer entrichtet hat, zu dem Preis, der bei Wiederverkauf erzielt wird Abzüge Finanzielle Vorteile, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Wiederverkauf stehen (z.b. gänzlicher oder teilweiser Verzicht auf Rückzahlung einer gewährten Förderung oder eines aufgenommenen Kredites), sind dem Wiederverkaufspreis hinzuzurechnen Sofern und soweit der Wiederverkaufspreis infolge von Schäden an der Immobilie, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, geringer ist als der ursprüngliche Kaufpreis, besteht für diese Wertminderung kein Versicherungsschutz Wurden während der Wirksamkeit des Vertrages Teile des Grundstücks veräußert, sind diese in Anrechnung zu bringen Nachträglicher Mehrwert Ein Mehrwert, der durch nachträgliche bauliche Veränderungen durch den Käufer entsteht, ist grundsätzlich nicht versichert Im Versicherungsfall wird die Entschädigung nach dem ursprünglichen im notariellen Kaufvertrag bzw. Werkvertrag dokumentierten Preis zuzüglich durch Vorlage von Quittungen und Belegen nachgewiesener Renovierungs- / Veränderungskosten berechnet Dabei wird ein eventueller Minderverkaufswert nur anteilig im Verhältnis ursprünglicher im notariellen Kaufvertrag bzw. Werkvertrag dokumentierter Preis zum Wert gemäß Ziffer ersetzt. ACE Resale Protect ImmoWertschutz Versicherungsbedingungen 2 / 12
3 1.4.4 Nicht-Berücksichtigung des Grundstücks Wurde bei der Ermittlung der Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wert des Grundstückes nicht berücksichtigt, so ist dieser Wert nicht versichert Im Versicherungsfall wird die Entschädigung zunächst nach dem ursprünglichen Kaufpreis gemäß Werkvertrag zuzüglich Grundstückwert berechnet Dabei wird ein eventueller Minderverkaufswert jedoch nur anteilig im Verhältnis ursprünglicher Kaufpreis gemäß Werkvertrag zum Wert gemäß Ziffer ersetzt Der jeweilige Wert des Grundstückes zum Kauf- bzw. Verkaufsdatum wird nach dem örtlichen Bodenrichtwert bzw. durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Wurde das Grundstück innerhalb eines Jahres vor Kauf des (Fertig-)Hauses erworben, wird als Kaufpreis für das Grundstück ohne weitere Prüfung der Wert gemäß des Kaufvertrages angenommen Wurden während der Wirksamkeit des Vertrages Teile des Grundstücks veräußert, sind diese in Anrechnung zu bringen Im Falle der Erbpacht richtet sich die Entschädigungsleistung allein nach dem Kaufpreis des (Fertig-)Hauses. 2 Wann beginnt und endet die Versicherung? 2.1 Versicherungsbeginn 2.2 Versicherungsbeginn Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Datum, frühestens am Tag der Antragstellung, spätestens sechs Monate nach Antragstellung und spätestens drei Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags bzw. Werkvertrags. 2.3 Dauer und Ende des Vertrages Monatsvertrag Der Vertrag ist zunächst für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens ein Monat vor dem nächsten Fälligkeitstermin eine Kündigung zugegangen ist Ende der Versicherung Der Versicherungsschutz endet für eine versicherte Person ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Vollendung des 75. Lebensjahres dieser versicherten Person. Wird die versicherte Immobilie verkauft endet der Versicherungsvertrag, unabhängig davon, ob eine Leistung von ACE erbracht wurde. Der Verkauf der Immobilie ist ACE unverzüglich zu melden. 3 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 3.1 Beitrag und Versicherungsteuer Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. Der im Versicherungsschein genannte Beitrag gilt unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen für die im Vertrag aufgeführte Immobilie. 3.2 Beitragseinzug Die Beitragszahlung erfolgt per Lastschrift Bei Beendigung Ihrer angegebenen Kontoverbindung sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens zur nächsten Monatsfälligkeit, eine andere Kontoverbindung mitzuteilen, von der wir die Beiträge abbuchen können. 3.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Erster Beitrag Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste Beitrag wird sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag von uns eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Rücktritt Haben Sie zu vertreten, dass der erste Beitrag von uns nicht eingezogen werden kann, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der erste Beitrag bei uns eingegangen ist. Haben Sie zu vertreten, dass der erste Beitrag von uns nicht eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Es gilt als Rücktritt, wenn wir den ersten Beitrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrages gerichtlich geltend machen. 3.4 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Folgebeitrag Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind jeweils monatlich oder jährlich (gemäß Versicherungsvertrag) zum Fälligkeitstag zu entrichten. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen ACE Resale Protect ImmoWertschutz Versicherungsbedingungen 3 / 12
4 3.4.2 Verzug werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn wir den Einzug zu einem späteren Zeitpunkt erneut vornehmen können. Haben Sie zu vertreten, dass der Folgebeitrag nicht eingezogen werden kann, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Wir werden Sie schriftlich auffordern, uns innerhalb einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ermöglichen, die Beiträge einzuziehen. Wir sind berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen Kein Versicherungsschutz Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer Absatz 2 darauf hingewiesen wurden Kündigung Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, können wir den Vertrag kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer Absatz 2 darauf hingewiesen haben. Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. 3.5 Beitragsanpassung Wir können die Höhe des Beitrags für die einzelnen versicherten Risiken anpassen, wenn dies aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland erforderlich ist. Änderungen des Beitrags werden mit der nächsten Versicherungsperiode wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragsänderung unter Kenntlichmachung des Unterschiedes des alten und neuen Beitrags spätestens 30 Tage vor Wirksamwerden mitteilen. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung gemäß 31 VVG zu kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung der Beitragserhöhung noch einmal hinweisen. 4 Wann besteht kein Versicherungsschutz? Neben den Ausschlüssen in den Abschnitten B bis E besteht kein Versicherungsschutz für 4.1 finanzielle Verluste im Zusammenhang mit einer Verwertung der Immobilie aufgrund von Insolvenz- oder sonstigen Vollstreckungsverfahren; 4.2 Schäden, die durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht wurden. 5 Was ist im Versicherungsfall zu tun? (Obliegenheiten) Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist ein Ereignis, das einen unter die Versicherung fallenden Schaden verursacht. Neben den Obliegenheiten in den Abschnitten B bis E bestehen folgende Verpflichtungen: 5.1 Meldung bei ACE ACE ist unverzüglich, unter Angabe aller Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leistungspflicht der ACE zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten Die von ACE übersandte Schadenanzeige ist wahrheitsgemäß auszufüllen und umgehend an ACE zurückzusenden. Darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte und Nachweise sind unverzüglich zu erteilen Dritte, z.b. Behörden, andere Versicherungsträger, Ärzte (auch Ärzte, die den Käufer aus anderen Anlässen behandelt oder untersucht haben), Arbeitgeber, bei denen der Käufer beschäftigt war, die Einrichtungen der Arbeitsmarktverwaltung und andere Sozialversicherungsträger, sind zu ermächtigen, ACE alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen Der Käufer hat darauf hinzuwirken, dass die von ACE angeforderten Berichte und Gutachten alsbald angefertigt werden. 5.2 Schadenminderungspflicht Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist die Immobilie zu dem höchsterzielbaren Preis zu verkaufen. Der/die Käufer sind verpflichtet, sämtliche zweckentsprechenden Verkaufsaktivitäten zu ergreifen. ACE behält sich das Recht vor, zwei unabhängige Immobilienmakler mit der Verwertung zu beauftragen. Im Falle von Unstimmigkeiten ist ACE berechtigt, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten. 6 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wird eine nach Eintritt eines Schadens seitens des Käufers zu erfüllende Obliegenheit verletzt, so ist ACE von der Leistungspflicht frei, es sei denn, dass die Verlet- ACE Resale Protect ImmoWertschutz Versicherungsbedingungen 4 / 12
5 zung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grobfahrlässiger Verletzung bleibt ACE zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Schadens noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat. 7 Wann und an wen werden die Versicherungsleistungen gezahlt? 7.1 ACE ist verpflichtet, innerhalb eines Monats zu erklären, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch anerkennt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der für die Leistungsabwicklung notwendigen Unterlagen. 7.2 Erkennt ACE den Anspruch an oder haben ACE und der Käufer sich über Grund und Höhe geeinigt, hat der Käufer einen aktuellen Grundbuchauszug als Nachweis über den Rang des/der Gläubiger(s) und einen Nachweis über die aktuelle Höhe der Forderung(en) inkl. etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen an ACE zu übersenden. ACE erbringt die Leistung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt. 7.3 Die Versicherungsleistung wird an den Gläubiger gemäß Grundbuchauszug ausgezahlt. Sind mehrere Gläubiger im Grundbuch eingetragen, werden diese gegebenfalls nacheinander entsprechend Ihres Rangs im Grundbuch bedient. Übersteigt die Versicherungsleistung die Forderungen der Gläubiger (inkl. etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen), so wird die verbleibende Versicherungsleistung an den Käufer ausbezahlt. Bei Unfalltod gilt folgende Regelung: Übersteigt die Versicherungsleistung die Forderungen der Gläubiger (inkl. etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen), so wird die verbleibende Versicherungsleistung an die gesetzlichen Erben ausbezahlt. B: Unfalltod 8 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz für Unfalltod? 8.1 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Wirksamkeit des Vertrages in der ganzen Welt. Das versicherte Ereignis tritt am Tage des Unfalls ein. Ein Unfall liegt vor, wenn der Käufer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 8.2 Der Unfall muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall zum Tode geführt haben. 8.3 Der Weiterverkauf muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfalltod erfolgt sein. 9 Für welche Todesfälle besteht kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz? Neben den Ausschlüssen in Ziffer 3 Abschnitt A gelten für Unfalltod die folgenden Ausschlüsse und Einschränkungen: 9.1 Haben Krankheiten oder Gebrechen bei dem Unfalltod mitgewirkt, wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit o- der des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 50% betrug. 9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: Unfälle der versicherte Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind; Unfälle des Käufers als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit; bei der Benutzung von Raumfahrzeugen Unfälle, die dem Käufer dadurch zustoßen, dass er sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. ACE Resale Protect ImmoWertschutz Versicherungsbedingungen 5 / 12
6 9.3 Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz für einen Tod aufgrund von Strahlen Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper des Käufers. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren, für gewaltsame Eingriffe durch Dritte Infektionen Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie durch Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige geringfügige Hautoder Schleimhautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten Versicherungsschutz besteht jedoch für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. 10 Was ist nach einem Unfalltod zu tun? (Obliegenheiten) Neben den Obliegenheiten in Ziffer 4 Abschnitt A bestehen folgende Verpflichtungen: 10.1 Der Unfalltod ist ACE innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall schon angezeigt ist ACE ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ACE beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. ACE Resale Protect ImmoWertschutz Versicherungsbedingungen 6 / 12
7 C: Scheidung 11 Wann besteht Versicherungsschutz bei Scheidung? Versichert ist der finanziell notwendige Wiederverkauf der Immobilie infolge einer rechtswirksamen Ehescheidung des Käufers. 12 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz für Scheidung? 12.1 Die Scheidung muss innerhalb der Vertragslaufzeit gerichtlich beantragt worden sein. Das versicherte Ereignis tritt am Tage der Beantragung der Scheidung ein Das Scheidungsurteil muss spätestens innerhalb von 24 Monaten nach Beantragung der Scheidung ausgesprochen werden Der Weiterverkauf muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Scheidungsurteil erfolgt sein. 13 Was ist nach einer Ehescheidung zu tun? (Obliegenheiten) Neben den Obliegenheiten in Ziffer 4 Abschnitt A bestehen folgende Verpflichtungen: 13.1 Die rechtswirksame Ehescheidung ist ACE gegenüber nachzuweisen Bei einer Scheidung, die dem deutschen Recht unterliegt, wird der Nachweis durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Scheidungsurteils geführt, bei Scheidungen nach ausländischem Recht durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nebst beglaubigter Übersetzung. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Käufer zu tragen. 14 Wann ist die Leistung vom Käufer zurück zu zahlen? 14.1 Im Falle der Wiederverehelichung oder Wiederaufnahme einer Lebensgemeinschaft mit dem bisherigen Ehepartner innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Scheidungsdatum, ist eine ausbezahlte Versicherungsleistung zurückzuerstatten Der Empfänger einer Leistung aus der Scheidungsversicherung ist verpflichtet, ACE von seiner Wiederverehelichung oder der Wiederaufnahme einer Lebensgemeinschaft mit dem bisherigen Ehegatten unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen sowie ACE auf Verlangen sämtliche Auskünfte und Aufklärungen zu erteilen, die ACE zur Prüfung des Bestehens eines Rückforderungsanspruches aus der Scheidungsversicherung benötigt. D: berufliche Versetzung - diese Leistung gilt nur f ü r s e l b s t g e n u t z t e I m m o b i l i e n u n d n u r f ü r A r b e i t n e h m e r 15 Wann besteht Versicherungsschutz bei beruflicher Versetzung? Das versicherte Ereignis tritt am Tag des Bekanntwerdens einer betrieblich bedingten Versetzung des Käufers (oder eines der Käufer) innerhalb des Unternehmens, der Unternehmensgruppe oder des Rechtsnachfolgers des Unternehmens, bei dem der Käufer beschäftigt ist, ein. 16 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz für berufliche Versetzung? 16.1 Der Käufer muss im Versicherungsfall innerhalb seiner Gesellschaft, einer Tochtergesellschaft oder der Rechtsnachfolgerin der Gesellschaft, bei der der Käufer beschäftigt ist, versetzt werden Bei Bekanntwerden der Versetzung muss der Käufer mindestens seit einem Jahr, ohne Unterbrechung, bei diesem Unternehmen beschäftigt sein Der Weiterverkauf muss innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des versicherten Ereignis erfolgt sein. 17 Welche Wartezeit gilt für berufliche Versetzungen? Ab Versicherungsbeginn gelten die ersten sechs Monate als Wartezeit, während der kein Versicherungsschutz besteht. 18 Wann besteht kein Versicherungsschutz für berufliche Versetzungen? Versicherungsschutz wird nicht gewährt in den folgenden Fällen: ACE Resale Protect ImmoWertschutz Versicherungsbedingungen 7 / 12
8 18.1 Militärische Laufbahn, Strafversetzungen von Beamten und bei der Feuerwehr; 18.2 berufliche Versetzungen, die eine Entfernung von weniger als 100 km Luftlinie zwischen dem neuen Arbeitsort und dem Hauptwohnsitz nach sich ziehen; 18.3 berufliche Versetzungen, die von dem Käufer beantragt bzw. aktiv angestrebt wurden; 18.4 für Immobilien, die von dem Käufer bzw. den Käufern nicht selbst genutzt werden. 19 Was ist nach einer beruflichen Versetzung zu tun? (Obliegenheiten) Neben den Obliegenheiten in Ziffer 4 Abschnitt A bestehen folgende Verpflichtungen: 19.1 ACE ist unverzüglich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die sowohl einen Nachweis über den Grund der Versetzung, den anfänglichen Arbeitsort, die Anschrift des neuen Arbeitsortes sowie das Datum des Antritts der neuen Tätigkeit beinhalten muss, einzureichen. Hierdurch entstehende Kosten hat der Käufer zu tragen ACE kann, dann allerdings auf Kosten der ACE, außerdem weitere notwendige Nachweise verlangen, insbesondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. E: Arbeitslosigkeit- d i e s e L e i s t u n g g i l t n u r f ü r A r b e i t n e h m e r 20 Wann besteht Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? Das versicherte Ereignis tritt ein, wenn der Käufer für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten keinerlei Beschäftigung gegen Entgelt nachgeht und bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist und Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht. 21 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz für Arbeitslosigkeit? 21.1 Der Käufer muss zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vollzeitbeschäftigt sein. Vollzeitbeschäftigt im Sinne dieser Bedingungen bedeutet eine Beschäftigung gegen Entgelt mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 18 Stunden Vor dem Versicherungsbeginn darf der Käufer keine Kenntnis von einer bereits bestehenden oder bevorstehenden Arbeitslosigkeit haben Der Weiterverkauf muss innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des versicherten Ereignis erfolgen. 22 Welche Wartezeit gilt für Arbeitslosigkeit? Ab Versicherungsbeginn gelten die ersten sechs Monate als Wartezeit, während der kein Versicherungsschutz besteht. 23 Wann besteht kein Versicherungsschutz für Arbeitslosigkeit? Neben den Ausschlüssen in Ziffer 3 Abschnitt A wird Versicherungsschutz in den folgenden Fällen nicht gewährt: 23.1 wenn der Käufer unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate bei ein und demselben Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt war; 23.2 wenn der Käufer innerhalb der ersten sechs Monate seit Versicherungsbeginn (Wartezeit) arbeitslos wird oder eine bevorstehende Arbeitslosigkeit vor Versicherungsbeginn bekannt war; 23.3 wenn der Käufer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten selbst verursacht hat; 23.4 wenn der Käufer sein Arbeitsverhältnis selbst beendet, aufhebt oder ruhen lässt; 23.5 wenn der Käufer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Leistung von der Agentur für Arbeit bezieht; 23.6 wenn sich der Käufer in Alters- oder Vorruhestand begibt oder pensioniert wird; 23.7 wenn der Käufer die Arbeitslosigkeit durch aktive Teilnahme an Streiks oder durch die Ausübung einer Straftat selbst provoziert hat; 23.8 wenn der Käufer unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit aufgrund eines bei Eintritt der Arbeitslosigkeit noch nicht erneuerten, befristeten Arbeitsverhältnisses, eines ACE Resale Protect ImmoWertschutz Versicherungsbedingungen 8 / 12
9 Arbeitsverhältnisses auf der Basis eines Zeitarbeitsvertrages oder eines Arbeitsverhältnisses auf Probe beschäftigt war oder ein Projekt oder Werk vollendet hat, für das er speziell beschäftigt wurde; 23.9 wenn die Tätigkeit des Käufers saisongebunden ist und die Arbeitslosigkeit ein normales Merkmal der vom Käufer ausgeübten Tätigkeit ist; für Aufhebungsverträge im beiderseitigen Einverständnis; hierzu zählen nicht Aufhebungsverträge zur Abwendung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen; wenn der Käufer für den Verlust seines Arbeitsplatzes durch den letzten Arbeitgeber eine Ausgleichszahlung erhält, die ,- übersteigt; für Zeiträume, in denen der Käufer Kurzarbeit leistet; wenn der Verlust des Arbeitsplatzes darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer seine ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann; 24 Was ist nach Eintritt einer Arbeitslosigkeit zu tun? (Obliegenheiten) Neben den Obliegenheiten in Ziffer 4 Abschnitt A bestehen folgende Verpflichtungen: 24.1 ACE sind unverzüglich folgende Unterlagen einzureichen: eine Kopie des Kündigungsschreibens des Arbeitgebers - das einen Nachweis über den Grund der Kündigung beinhalten muss; eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie etwaiger Nachträge; eine Bescheinigung der zuständigen regionalen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit, dass der Käufer arbeitslos gemeldet ist und Arbeitslosengeld bezieht; regelmäßige Nachweise über die Höhe der Leistung der Agentur für Arbeit Die Aufnahme jeglicher Erwerbstätigkeit ist ACE unverzüglich mitzuteilen. F: Ergänzende Hinw eise / Verbraucherinformation 25 Wer ist der Versicherer? Die RESALE PROTECT ImmoWertschutz Versicherung wird von der ACE Versicherung gezeichnet. Im Versicherungsfall oder für sonstige Auskünfte wenden Sie sich bitte an: ACE European Group Limited Direktion für Deutschland Personenversicherungen Lurgiallee Frankfurt / Main Telefon: +49 (69) Fax : +49 (69) service@ace-ina.com Alle für die ACE European Group Limited bestimmten Meldungen und Erklärungen müssen schriftlich an die obige Adresse abgegeben werden. 26 Wie lange können Sie den Vertrag widerrufen? Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E- Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt des Versicherungs- auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige 27.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind scheins einschließlich aller vertragsrelevanten Bedingungen und Verbraucherin- ACE Resale Protect ImmoWertschutz Versicherungsbedingungen 9 / 12 formationen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. 27 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander? 27.1 Ist die Versicherung gegen Versicherungsfälle abgeschlossen, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), gilt folgendes: Die versicherte Person kann Leistungen aus der Versicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz und über das Recht der versicherten Person gemäß Ziffer Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicherten Person sondern nur Ihnen zu Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
10 Anspruchsteller entsprechend anzuwenden Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden. 28 Wie können Sie den Verlust von Ansprüchen vermeiden? 28.1 Sie haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie den Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht haben Die Frist beginnt mit dem Zugang unserer schriftlichen Ablehnung. Die Rechtsfolgen der Fristversäumnis treten nur ein, wenn wir dabei auf die Notwendigkeit der fristgerechten gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen haben. 29 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 29.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet, zählt der Zeitraum von der Anmeldung bis zum Zugang unserer schriftlichen Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit. 30 Welches Gericht ist zuständig? 30.1 Der Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist Frankfurt am Main Wir können Klagen gegen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht erheben. 31 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? 31.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen müssen Sie in Textform (z.b. Brief, Fax, ) abgeben Sie sollen an unsere Direktion in Frankfurt/ Main gerichtet werden Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie Ihnen ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen sein würde. 32 Welches Recht findet Anwendung? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 33 Wer ist für Beschwerden zuständig? Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße Bonn 34 Ombudsmann Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungs-Ombudsmann e.v. Sie können damit das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Der Versicherungs-Ombudsmann kann Beschwerden bis zu einem Streitwert von z.zt ,- behandeln. Wir verpflichten uns, bei Entscheidungen bis zu einer Höhe von 5.000,- auf die Anrufung eines Gerichts zu verzichten und den Schlichterspruch des Ombudsmannes anzuerkennen. Der Versicherungs-Ombudsmann ist zu erreichen unter Kronenstraße Berlin. 35 Was gilt für den Datenschutz? - Informationen zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffe- ACE Real Estate Wertschutz Versicherungsbedingungen 10 / 12
11 nen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrags oder durch ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag bzw. in Schaden-/ Leistungsanzeigen auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten) Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen zentrale Hinweissysteme, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiel: Unfallversicherer Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, ACE Real Estate Wertschutz Versicherungsbedingungen 11 / 12
12 Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe -entfällt Betreuung durch Versicherungsvermittler -entfällt Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. ACE Real Estate Wertschutz Versicherungsbedingungen 12 / 12
Merkblatt zur Datenverarbeitung (Stand 30.05.2007)
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