Dekretsentwurf zur Schaffung eines Finanzierungsfonds für das Projekt der 3. Rhonekorrektion
|
|
- Irma Thomas
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Grosser Rat Commission de l équipement et des transports Grosser Rat Kommission für Bau und Verkehr Dekretsentwurf zur Schaffung eines Finanzierungsfonds für das Projekt der 3. Rhonekorrektion 1. Ablauf der Arbeiten Die Kommission für Bau und Verkehr (KBV) ist am 16. Juni 2014, von Uhr bis Uhr im Grossratsgebäude in Sitten zusammengetreten. Kommission BV Mitglieder Vertreten von ROSSI Mario, PDCC, Präsident GIROUD Willy, PLR, Vizepräsident CLERC BEROD Annick, Suppl., Berichterstatterin BUTTET Jérôme, PDCB - EGGEL Dominic, CVPO IMAHORN Natal FRACHEBOUD Christian, PLR FURRER Urban, CSPO - GAILLARD Stéphane, PDCC GILLIOZ Charles-Albert, PLR PITTELOUD Albert, UDC SCHNYDER Reinhold, AdG/LA ZENKLUSEN Andreas, CVPO BIFFIGER Paul, SVPO ERNE Sophie Sarah Parlamentsdienst ROUBATY Séverine, wissenschaftliche Mitarbeiterin Kantonsverwaltung MELLY Jacques, Staatsrat, Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU); GERMANIER Jean-Michel, Chef der Dienststelle für Strassen, Verkehr und Flussbau (DSVF); CRETTAZ Roland, Chef der Sektion Personal, Verwaltung und Finanzen der DSVF ; ARBORINO Tony, Chef der Sektion Hochwasserschutz Rhone der DSVF. 2. Allgemeine Präsentation der Problematik und des Entwurfs Bei den hier wiedergegebenen Punkten handelt es sich im Wesentlichen um die vom Departementsvorsteher hervorgehoben Elemente. Für weitere Informationen betreffend das Projekt, (insbesondere detaillierter Finanzierungsplan und Beschreibung der von den Arbeiten und
2 Commission de l équipement et des transports Kommission für Bau und Verkehr den jährlichen Investitionen von 100 Millionen Franken betroffenen Abschnitte) wird auf die Botschaft des Staatsrates verwiesen Projekt Rhone 3 (R3) Der Dekretsentwurf betrifft lediglich die Finanzierungsmodalitäten der Arbeiten des Projekts R3 und befasst sich nicht mit dem Projekt an sich. Der Departementsvorsteher erinnert daran, dass das Projekt R3 von grosser Bedeutung ist, und die Arbeiten aus Sicherheitsgründen unabdingbar sind. Überdies haftet der Staat als Eigentümer der Rhone für die Gefahren im Zusammenhang mit diesem Fluss. Das Projekt R3 muss rasch umgesetzt werden, um die Risiken für Personen und Güter zu senken. Bei diesem Dekretsentwurf gilt es also lediglich den Finanzierungsgrundsatz zu prüfen. Er wird einer von sämtlichen Fraktionen geäusserten Forderung gerecht. Der Departementsvorsteher weist darauf hin, dass auch nach Annahme der vorgeschlagenen Finanzierungsform jedes konkrete Arbeitsprojekt dem Grossen Rat detailliert präsentiert werden muss und jeder Verpflichtungskredit von über 4 Millionen Franken Gegenstand einer Abstimmung sein wird Budgetengpässe Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt R3 mussten im vergangenen Jahr aus budgetären Gründen verlangsamt oder auf gewissen Abschnitten sogar gestoppt werden. Ein Grossteil der Projekte im Rahmen von R3 ziehen sich über mehrere Jahre hin und erfordern ein langfristig verfügbares Budget. Diese langfristigen Projekte konnten in Ermangelung einer nachhaltigen Finanzierungsquelle bislang nicht in Angriff genommen werden. Sind diese Arbeiten erst einmal im Gang, können sie nicht mehr gestoppt werden, auch nicht bei Budgetkürzungen. Es muss also eine andere Finanzierungsform eingeführt werden, die vom jährlichen Budget des Staates, das zu grossen Schwankungen unterworfen ist, unabhängig ist Zusätzliche Subvention des Bundes Bei besonderen Belastungen (erhebliche Belastung für den Kanton, ausserordentliche Schutzmassnahmen, aussergewöhnlicher Zuschlag, Gesamtsicht der Planung) kann die Subvention des Bundes erhöht werden. Die Gewährung dieser Finanzierung ist allerdings an präzise Bedingungen geknüpft. Übersteigen die Investitionen des Kantons für den Schutz gegen die Naturgefahren den schweizerischen Mittelwert um das Vierfache, dann gewährt der Bund dem Kanton eine zusätzliche Subvention von 20%. Liegen die Investitionen des Kantons Wallis allerdings unter diesem Schwellenwert, dann geht er dieser zusätzlichen Subvention des Bundes verlustig. So geschehen im Jahr 2013, als der Kanton die erhofften Bundesgelder nicht erhielt, weil er zu wenig investiert hatte. Dieser Subventionsverlust ist definitiv und kann nicht später wettgemacht werden. Die Gesamtkosten der Arbeiten werden allerdings nicht entsprechend gesenkt und der Kanton muss entsprechend tiefer in die Tasche greifen. Sollte der Kanton Wallis wiederholt zu wenig investieren, dann geht er dieser zusätzlichen Subventionierung des Bundes, die sämtliche Bereiche des Schutzes gegen die Naturgefahren (Lawinen, Wälder usw.) betrifft, gänzlich verlustig. Der Departementsvorsteher weist darauf hin, dass der Bund dem Staatsrat schriftlich bestätigt habe, dass der Kanton Wallis erneut in den Genuss der zusätzlichen Subvention von 20% kommen werde, sobald er über einen angemessenen Finanzplan verfüge. Dieser Finanzplan muss solide und nachhaltig sein. Er darf und kann nicht nur vom jährlichen Budget des Staates abhängig sein.
3 Commission de l équipement et des transports Kommission für Bau und Verkehr 2.4. Baubewilligungen in der roten Zone Eine andere Problematik betrifft die Baubewilligungen in der roten Zone. In der Rhoneebene befinden sich mehr als 1'000 Hektaren in der roten Zone. Der Bund hat die Erteilung von Baubewilligungen für diese Zone nur im Rahmen der Sicherungsarbeiten der Rhone bewilligt. Sollte der Kanton auf eine solide, regelmässige und langfristige Finanzierung des Projekts R3 (also ausserhalb des jährlichen Budgets des Staates) verzichten, ist die Bundesgesetzgebung klar: Der Bund wird keine Bauten in der roten Zone mehr bewilligen Verwendung des Fonds zur Finanzierung der Infrastrukturgrossprojekte des 21. Jahrhunderts Um das Budget nicht allzu stark zu belasten, hat der Staatsrat beschlossen, das Projekt R3 als ein Infrastrukturgrossprojekt des 21. Jahrhunderts zu betrachten. Im Sinne einer soliden und nachhaltigen Finanzierung wird deshalb vorgeschlagen, 60 Millionen Franken aus dem Fonds zur Finanzierung der Infrastrukturgrossprojekte des 21. Jahrhunderts zu entnehmen. Dieser Fonds ist insbesondere für diese Art von Projekten vorgesehen, schliesst allerdings die Strassen- und Schulprojekte aus. Der Betrag von 60 Millionen Franken entspricht dem Minimalbetrag zur Gewährleistung der jährlichen Finanzierung, ohne den Schwankungen des jährlichen Budgets des Staates ausgesetzt zu sein. Der Finanzierungsfonds für das Projekt R3 würde durch einen Teil der Einnahmen aus den Gebühren für die Kiesentnahmen aus der Rhone gespeist. Die Kombination dieser beiden Finanzierungsquellen zur Äufnung dieses Fonds würde es ermöglichen, die Arbeiten des Projekts R3 über 10 Jahre (für einen Betrag von 1 Milliarde Franken) zu planen und zu realisieren. Somit könnte auch die Subventionierung seitens des Bundes gewährleistet werden. Gemäss Botschaft des Staatsrates dürfte die zusätzliche Subvention des Bundes (20%), auf die der Kanton Anrecht hätte, mehr als 120 Millionen Franken über 10 Jahre betragen, sofern die aktuellen Beteiligungssätze der Bundesämter unverändert bleiben Dekretsform Die Dekretsform ist durch die Dringlichkeit des Projekts gerechtfertigt: In Visp müssen die Arbeiten wieder aufgenommen werden und die vorgezogenen Massnahmen Sitten und Chablais müssen in Angriff genommen werden. Das Dekret verschafft die nötige Zeit zur Ausarbeitung eines Gesetzes über die Finanzierung des Projekts R3. 3. Eintretensdebatte und -abstimmung Im Anschluss an eine zusätzliche Präsentation durch Tony Arborino findet eine breite Diskussion statt und es werden zahlreiche Fragen aufgeworfen. Das Departement will eine Bruttoinvestition von rund 100 Millionen Franken pro Jahr über 10 Jahre tätigen (d.h. ca. 1 Milliarde Franken), um die erste Hälfte der von Gesetzes wegen für die Sicherheit und den Schutz der Personen nötigen Arbeiten durchzuführen. Die erste Lösung zur Finanzierung des Projekts R3 besteht darin, es ins Budget einzubinden. Gemäss Jahresbudget des Kantons belaufen sich die Bruttoinvestitionen für die Rhone gegenwärtig auf ca. 12 Millionen Franken pro Jahr. Um 100 Millionen Franken pro Jahr investieren zu können, müssten die jährlichen Nettoinvestitionen des Kantons fünfmal höher sein als jetzt, d.h. 26 Millionen Franken. Eine Finanzierung über das ordentliche Staatsbudget würde zu einer Stop-
4 Commission de l équipement et des transports Kommission für Bau und Verkehr and-go-situation führen und die Sicherheit in den Hintergrund drängen. Damit könnte die zusätzliche Subvention seitens des Bundes (20%) nicht gewährleistet werden, was für das Wallis schlussendlich teurer werden würde. Es muss eine Lösung gefunden werden, um das Jahresbudget des Staates zu ergänzen. Damit der Bund die zusätzliche Subvention gewährt, muss die Finanzierungsgrundlage nachhaltig und solide sein. Der Bund anerkennt das Dekret als ausreichenden Beweis dafür. Die Grundsubvention des Bundes umfasst die im Gesetz über den Wasserbau vorgesehenen 45%, zu denen die 26% für den Schutz der Nationalstrassen hinzukommen. Den Kommissionsmitgliedern wird ein Schema präsentiert, aus dem ersichtlich wird, dass der Kanton, wenn die Investitionen ausreichend sind und er die zusätzliche Subvention von 20% erhält, nur noch 13,8% der Gesamtkosten der Arbeiten zu tragen hätte (statt der 25,8% ohne diese zusätzlichen Beiträge). Somit würde jeder vom Kanton investierte Franken im Endeffekt Investitionen von sieben Franken auslösen. Die Anteile der Gemeinden und von Dritten nehmen ebenfalls ab. Um den Höchstbetrag von 20% zusätzlicher Bundesbeiträge zu erhalten, müssen Investitionen getätigt werden, die viermal höher sind als im Durchschnitt der anderen Schweizer Kantone. Um sicherzustellen, dass diese Grenze überschritten wird, sind Bruttoinvestitionen von mindestens 65 Millionen Franken nötig. Der Bund hat den Vertretern des Kantons versichert, dass die Finanzierung beibehalten wird, solange sie entsprechend begründet bleibt. Solange die Projekte also noch laufen, werden diese Subventionen entrichtet. Ein Abgeordneter ist der Ansicht, dass das nicht möglich ist, da der Bund nur eine feste Beteiligung für den gesamten Kanton gewährt (was bedeutet, dass die für die Rhone gesprochenen Mittel nicht anderweitig verwendet werden können). Das Departement versichert ihm, dass es sich bei der zusätzlichen Subvention von 20% um eine gesonderte Subvention handelt, die keinesfalls auf Kosten anderer Projekte geht. Es handelt sich um eine Subvention, die der Kanton andernfalls nicht erhalten würde, da es sich um einen in der Bundesgesetzgebung über den Wasserbau vorgesehenen Sonderfall handelt. In der Präsentation der Dienststelle ist von einem Schadenpotenzial im Zusammenhang mit der Rhone in Höhe von 10 Milliarden Franken die Rede. Ein Kommissionsmitglied zweifelt diese Summe an und erklärt, dass die Kosten im Zusammenhang mit einem Jahrhunderthochwasser rund 1,5 Milliarden Franken betragen würden und dass die von der Dienststelle genannten 10 Milliarden Franken die Kosten der möglichen effektiven Schäden über 100 Jahre darstellen würden, was deutlich unter den Kosten der 3. Rhonekorrektion liege. Es wird geantwortet, dass die 10 Milliarden Franken die Summe der möglichen Schäden darstellen und dass für diese Hochrechnung die gesamte Gefahrenzone berücksichtigt wurde. Es handelt sich um die übliche Standardmethode zur Durchführung einer Risikoanalyse. Was würde passieren, wenn es in Brig und im Chablais gleichzeitig zu einer Überschwemmung kommen würde? Es müssen alle Abschnitte gesichert werden. Das sind Statistiken und Wahrscheinlichkeiten, was bedeutet, dass das Risiko omnipräsent ist. Man darf auch die Gefahr für die Personen und Güter nicht ausser Acht lassen. Auf die Frage, ob die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und von Dritten gewährleistet sei, wird geantwortet, dass die Diskussionsgrundlage von der Rhone-Kommission festgelegt wurde. Die Gemeinden und Dritte können sich nicht dagegen stellen, es gibt eine Gesetzesgrundlage, doch der Gang vor Gericht ist nicht ausgeschlossen. Es wird erklärt, dass eine etappenweise Finanzierung je nach Auflagedossier nicht sinnvoll sei, da der Gesamtüberblick behalten werden muss. Zudem wird daran erinnert, dass dieses Dekret nur den Finanzierungsgrundsatz betrifft und dass danach jedes konkrete Projekt von mehr als 4
5 Commission de l équipement et des transports Kommission für Bau und Verkehr Millionen Franken dem Grossen Rat unterbreitet werden muss, da jeder Verpflichtungskredit vom Parlament genehmigt werden muss. Einige Abgeordnete zeigen sich besorgt angesichts der Verwendung des Fonds für die Infrastrukturgrossprojekte des 21. Jahrhunderts. Handelt man nicht voreilig? Gibt es keinen anderen Bedarf? Die Verwendung des Fonds unterliegt strengen Regeln: Er dient Projekten von kantonaler oder nationaler Bedeutung wie dem EPFL-Campus. Er wird nicht für Strassensanierungen oder andere Strassenprojekte verwendet. Das einzige aktuell berücksichtigte Projekt ist die Teilfinanzierung der EPFL, aber nur, was die Forschung anbelangt. Beim Projekt ZEB handelt es sich nur um eine Vorfinanzierung (und bislang mussten fast keine Mittel dafür entnommen werden). Der Fonds beläuft sich aktuell auf 360 Millionen Franken. Es ist vorgesehen, 80 Millionen Franken für den EPFL-Campus zu entnehmen und 60 Millionen für das vorliegende Projekt der 3. Rhonekorrektion. Das bedeutet, dass für künftige Projekte noch 220 Millionen Franken übrig bleiben werden, nachdem die nötigen Beträge für die beiden einzigen Projekte, welche momentan die Bedingungen für eine Entnahme aus diesem Fonds erfüllen, entnommen worden sind. Der Departementsvorsteher präzisiert, dass der Staat nicht mehr als 60 Millionen Franken entnehmen will, da er ein Gesetz und nicht ein Ruhekissen will. Er bestätigt, dass das Ziel des vorgeschlagenen Finanzplans darin besteht, die Nettoinvestitionen des Kantons auf einen jährlichen Betrag von 12 bis 15 Millionen Franken zu reduzieren, ohne das Budget des Departements, die Projekte des Departements (z.b. Stalden, Les Evouettes) oder die Projekte der anderen Departemente zu beeinträchtigen. Es wird bestätigt, dass es durchaus möglich ist, für die Arbeiten (Korrektion, Dammverstärkung, Ingenieurarbeiten usw.) durchschnittlich 100 Millionen Franken pro Jahr auszugeben. Dank der vorgesehenen Finanzierung können die Arbeiten frühzeitig geplant werden, sodass sich die Unternehmen organisieren können, wodurch gewährleistet wird, dass für die Durchführung der Arbeiten auf genügend Unternehmen zurückgegriffen werden kann. Im ersten Jahr wird es nicht möglich sein, 100 Millionen Franken auszugeben, doch die Ausgaben werden jedes Jahr bis zum gesteckten Ziel zunehmen. Es wird auf die Frage der Vergabe der Arbeiten an lokale Unternehmen im Rahmen der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen eingegangen. Der Departementsvorsteher erklärt, dass für die Tiefbauarbeiten Walliser Ingenieurbüros beigezogen werden können, die in diesem Bereich über grosse Kompetenzen verfügen. Die Arbeit in einem Fluss verlangt besondere Kompetenzen und grosse Erfahrung, worüber unsere Walliser Unternehmen verfügen, was bei ausserkantonalen Unternehmen nicht unbedingt der Fall ist. Der Departementsvorsteher ist zuversichtlich. Es werden weitere Punkte im Zusammenhang mit dem Projekt R3 angeschnitten, z.b. die Wertverluste der landwirtschaftlichen Flächen (höher als bei der Lösung der Gemeinden), die Rückzonung, die Quecksilberbelastung oder der Anstieg des Grundwasserspiegels. Diese Themen betreffen das generelle Projekt der 3. Rhonekorrektion (GP-R3) und die technische Umsetzung des Projekts und stehen nicht direkt mit der Finanzierungsfrage im Zusammenhang. Daher wird in diesem Bericht nicht weiter darauf eingegangen. Eintretensabstimmung: Eintreten wird mit 9 gegen 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
6 Commission de l équipement et des transports Kommission für Bau und Verkehr 4. Artikelweise Beratung Art. 2 Abs. 1 und 2 Änderungen der Kommission: Art. 2 Alimentation du fonds 1 Le fonds est alimenté par une dotation initiale d un montant de CHF 60 millions prélevée sur le fonds pour le financement des grands projets d infrastructure du I e siècle. 2 Y sont en outre déposées les redevances dépassant les CHF 1.4 million de francs de recette annuelle découlant des concessions et des autorisations délivrées pour l extraction de graviers dans le Rhône ainsi que les contributions ou les donations de tiers selon la législation en matière d aménagement de cours d eau. Art. 2 Speisung des Fonds 1 Die anfängliche Dotierung des Fonds beträgt 60 Millionen Franken und wird dem Spezialfonds für die Finanzierung der Infrastrukturgrossprojekte entnommen. Der abgeänderte Artikel wird stillschweigend angenommen. Kommentare: Es wird vorgeschlagen, «anfängliche» zu streichen, da dieser Begriff als überflüssig angesehen wird und zu Verwirrung führen kann. Mehrere Kommissionsmitglieder haben sich daran gestört. Art. 4 Änderung der Kommission (nur im französischen Text) Art. 4 Modification de lois Loi sur l aménagement des cours d eau du 15 mars 2007 : Art. 48 al. 3 3 Les contributions perçues par le canton sont déposées dans le fonds pour le financement du projet de la 3 e correction du Rhône. Art. 56 al. 2 2bis Les redevances perçues pour l extraction de graviers dans le Rhône et dépassant les CHF 1.4 million de francs de recette annuelle sont déposées dans le fonds pour le financement du projet de la 3 e correction du Rhône. Der abgeänderte Artikel wird stillschweigend angenommen. 5. Schlussabstimmung Ein Kommissionsmitglied erklärt, ganz klar gegen diesen Dekretsentwurf zu sein. Es sei nicht gegen die Rhonekorrektion an sich, finde aber, dass das vom Staatsrat angenommene generelle Projekt der 3. Rhonekorrektion schlecht sei. Da es im vorliegenden Bericht nicht darum geht, das generelle Projekt der 3. Rhonekorrektion an sich zu behandeln, sondern sich lediglich zur
7 Commission de l équipement et des transports Kommission für Bau und Verkehr Finanzierung zu äussern, werden die Argumente dieses Kommissionsmitglieds nicht wiedergegeben. Schlussabstimmung: Der Dekretsentwurf zur Schaffung eines Finanzierungsfonds für das Projekt der 3. Rhonekorrektion wird von der Kommission für Bau und Verkehr mit 6 Ja, 2 Nein und 3 Enthaltungen angenommen. Der Präsident Mario Rossi Die Berichterstatterin Annick Clerc Bérod
Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.
ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrGemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen
Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrGesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle
Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle Änderung vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1 und 42 Absatz 1 der Kantonsverfassung;
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrDatensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
Mehr08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)
Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
Mehr1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:
Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrZahlenoptimierung Herr Clever spielt optimierte Zahlen
system oder Zahlenoptimierung unabhängig. Keines von beiden wird durch die Wahrscheinlichkeit bevorzugt. An ein gutes System der Zahlenoptimierung ist die Bedingung geknüpft, dass bei geringstmöglichem
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrBeschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung
Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung
MehrÖ1 Morgenjournal 07:00 vom 07.07.2015 07.00 Uhr Reinhold Mitterlehner / Andreas Schieder / Gabriele Tamandl / Interessensvertretungen ÖAAB Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund /Parteien
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrVerordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.
- 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrDieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden.
ME Finanz-Coaching Matthias Eilers Peter-Strasser-Weg 37 12101 Berlin Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. http://www.matthiaseilers.de/ Vorwort: In diesem PDF-Report erfährst
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrGedanken zu: Wildbäche und Murgänge eine Herausforderung für Praxis und Forschung
Bundesamt für Umwelt BAFU Gedanken zu: Wildbäche und Murgänge eine Herausforderung für Praxis und Forschung Peter Greminger Risikomanagement kann einen Beitrag dazu leisten, bei ungewisser Sachlage best
MehrForschen - Schreiben - Lehren
Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrMarkus 13,24-33. Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt.
Markus 13,24-33 Leichte Sprache Jesus erzählt von der neuen Welt von Gott Einmal fragten die Jünger Jesus: Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt. Jesus sagte: Wenn
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrDie Gesamtkosten betragen 755 Millionen. Der Kantonsrat Zürich hat seinen Anteil von 510 Millionen bereits mit nur vier Gegenstimmen beschlossen.
1 von 5 06.05.2015 22:05 Tages-Anzeiger Mit nur 11 Gegenstimmen hat sich das Aargauer Kantonsparlament heute für die Stadtbahn zwischen Zürich-Altstetten und Killwangen ausgesprochen. Zu reden gab nur
MehrSchriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C
Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrAndreas Rühl. Investmentfonds. verstehen und richtig nutzen. Strategien für die optimale Vermögensstruktur. FinanzBuch Verlag
Andreas Rühl Investmentfonds verstehen und richtig nutzen Strategien für die optimale Vermögensstruktur FinanzBuch Verlag 1. Kapitel Wollen Sie Millionär werden? Kennen Sie die Formel zur ersten Million?
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrMeet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten
Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrKulturelle Evolution 12
3.3 Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution 12 Seit die Menschen Erfindungen machen wie z.b. das Rad oder den Pflug, haben sie sich im Körperbau kaum mehr verändert. Dafür war einfach
MehrDAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.
Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes
Mehrmysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank
mysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank In den ersten beiden Abschnitten (rbanken1.pdf und rbanken2.pdf) haben wir uns mit am Ende mysql beschäftigt und kennengelernt, wie man
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrHaftungsverbund hat sich bewährt
Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf
MehrPflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung
Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:
MehrSüdbaden-Cup. Ausstieg Champions
Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen
MehrFamilienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance
Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrHILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND
HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
MehrDer Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,
FIND/Vorentwurf vom 0.0.010 Gesetz vom 009 zur Anpassung des Gesetzes vom 5. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden
MehrFAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler?
FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? In der gedruckten Version der Spielregeln steht: der Startspieler ist der Spieler, dessen Arena unmittelbar links neben dem Kaiser steht [im Uhrzeigersinn].
MehrALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen
ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrICS-Addin. Benutzerhandbuch. Version: 1.0
ICS-Addin Benutzerhandbuch Version: 1.0 SecureGUARD GmbH, 2011 Inhalt: 1. Was ist ICS?... 3 2. ICS-Addin im Dashboard... 3 3. ICS einrichten... 4 4. ICS deaktivieren... 5 5. Adapter-Details am Server speichern...
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
Mehr14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)
Ständerat Wintersession 05 eparl 3..05 5:43 4.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des es Anträge der Kommission
MehrINTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde?
10-14.539 INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde? Wortlaut: Der Einwohnerrat hat an seiner Septembersitzung einer Umgestaltung des Keltenwegs im Betrag
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
Mehr1 topologisches Sortieren
Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrKreativ visualisieren
Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrVerordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)
Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.
Mehr