Akutklinik, Pflege und Rehabilitation Worbstrasse 316 3073 Gümligen Tel +41 31 958 11 11 Fax +41 31 958 10 90 info@siloah.ch www.siloah.ch Checkliste Heimeintritt für BewohnerInnen und Angehörige/Bezugspersonen Beim Umzug ins Pflegeheim behalten Sie Ihren Wohnsitz in Ihrer jetzigen Wohngemeinde. Sie können also weiterhin das Stimm- und Wahlrecht in Ihrer Gemeinde wahrnehmen, Sie müssen auch dort Ihre Steuern bezahlen. Sie müssen der Einwohnergemeinde lediglich die folgende neue Postadresse mitteilen: Stiftung Siloah Worbstrasse 316 3073 Gümligen Bei Eintritt erhalten Sie die direkte Telefonnummer und die Telefonnummer der betreffenden Wohngruppe Adressänderung Bitte melden Sie Ihre neue Adresse auch den folgenden Stellen: AHV Ausgleichskasse Pensionskasse Versicherungen Krankenkasse Post- und Bankverbindungen Hausarzt Zeitungen und Zeitschriften Verwandte und Bekannte 1/5
Interne Regelungen/Abmachungen: Thema Erläuterungen Bemerkungen Kennzeichnung der persönlichen Wäsche Persönlich adressierte Post Taschengeld Sämtliche Kleidungsstücke müssen gekennzeichnet werden. Da die Kennzeichnung verschiedene logistische Informationen enthält, kann die Kennzeichnung ausschliesslich durch die Textile Versorgung vorgenommen werden. Die persönliche Post wird täglich aufs Zimmer gebracht. Die Handhabung betreffend der übrigen Post, wird bei Eintritt mit dem Rechnungsempfänger vereinbart. Es wird mit den BewohnerInnen bzw. mit der gesetzlichen Vertretung abgemacht, wie viel Taschengeld pro Monat ausbezahlt werden darf. gemäss Formular Anmeldung Heimeintritt Das am Empfang bezogene Taschengeld wird monatlich mit der Bewohnerrechnung verrechnet. Thema Erläuterung Bemerkungen Telefonanschluss Zuständiger Hausarzt Der bestehende Telefonanschluss mit der Telefonnummer muss abgemeldet werden, da eine Übernahme einer externen bestehenden Nummer nicht möglich ist. Die Zuteilung der neuen Telefonnummer erfolgt durch die Stiftung Siloah. Die BewohnerInnen haben das Anrecht auf freie Arztwahl. Ein Arztwechsel muss dann erfolgen, wenn der Hausarzt nicht bereit ist Heimbesuche durchzuführen. Das Case Management erkundigt sich beim bisherigen Hausarzt und schlägt wenn nötig einen anderen Hausarzt vor. Bei neurologischen Fachgebieten wird die medizinische Betreuung durch einen zugewiesenen Hausarzt bzw. Spezialarzt sichergestellt. Weitere Informationen finden Sie in Informationen zum Heimaufenthalt 2/5
Allgemeine Informationen und Erläuterungen Thema Erläuterungen Bemerkungen/ Zuständigkeiten Behindertentransport BewohnerInnen im Rollstuhl oder gehbehinderte BewohnerInnen können einen Antrag für Behindertentransport einreichen. Für dies ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. BTB Stiftung Behindertentransport Bern Schwarztorstrasse 32 3000 Bern 14 Tel: 031 387 55 77 www.stiftung-btb.ch Billag Bei Bezug von Ergänzungsleistungen o- der ab der Pflegestufe 5 kann ein Antrag auf Befreiung der Gebühren gemacht werden. Billag AG 1701 Freiburg Tel. 0844 834 834 Ergänzungsleistung Hilflosenentschädigung Krankenkasse Reicht das Einkommen und Vermögen nicht aus, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Als hilflos im Sinne des Gesetzes gilt, wer für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe durch Drittpersonen angewiesen ist. Der Antrag kann frühestens nach einem Jahr gestellt werden. Wir empfehlen die Grundversicherung aufs Minimum zu reduzieren. www.billag.ch Antrag kann auf der Ausgleichskasse der Wohngemeinde, bei welcher die Schriften hinterlegt sind, beantragt werden. IV-Stelle Kanton Bern Scheibenstrasse 70 3001 Bern Tel. 058 219 71 11 3/5
Thema Erläuterungen Bemerkungen/Zuständigkeiten Mobiliarversicherung Patientenverfügung Privathaftpflicht Der Abschluss einer Mobiliarversicherung ist grundsätzlich nicht notwendig. Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Formulare der FMH und der Schweiz. Patientenorganisation (SPO) können kostenlos beim Case Management der Stiftung Siloah bezogen werden. Pro Infirmis Beratungsstelle für Personen im Erwerbsalter. Pro Infirmis, Beratungsstelle- Brunngasse 30 3000 Bern 7 Tel: 031 313 57 57 Pro Senectute Beratungsstelle für AHV-BezügerInnen Tel: 031 359 03 03 RAI (Bedarfsabklärungs-Instrument für Pflegeheimbewohner) Nach Eintritt erfolgt eine 14 tägige Beobachtungsphase für die Einstufung. Diese enthält die folgenden Aspekte: körperliche und kognitive Fähigkeiten/Einschränkungen, Hören und Sehen, Stimmung und Wohlbefinden, Ernährung, Kontinenz, Schmerzen, Zustand der Haut, bevorzugte Beschäftigungen, Medikamente sowie Therapien und Behandlungen. Nach Abschluss dieser Beobachtungsphase werden die Daten erfasst und es wird ein Tarifausweis ausgestellt, welcher durch die Direktion und durch den Hausarzt unterzeichnet werden muss. Die ermittelte Stufe entspricht dem Tarif, welcher in Rechnung gestellt wird. Bei stufenrelevanten Veränderungen des Gesundheitszustandes und/oder in regelmässigen Abständen (halbjährlich) wird automatisch eine Überprüfung durchgeführt. Steuerabzug Gemäss Wegleitung zur Steuererklärung können die Heimkosten, die selbst getragenen Krankheits- und Unfallkosten (Arzt, Medikamente, Kosten für Spitalaufenthalte, Brillen/Kontaktlinsen usw.) in Abzug gebracht werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Steuerbehörde. 4/5
Vorsorgeauftrag Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen. Erreichbarkeit Seelsorge Institution Name Adresse Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist von der Auftrag gebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen. Notfallnummer Bemerkungen Auftrag Seelsorge Stiftung Siloah Kirchgemeinde Muri-Gümligen (evangelisch-reformiert) Katholische Pfarrei Bruder Klaus Pastor R. Bächtold Dorfstrasse 94, 3534 Signau Tel.: 034 533 20 35 robert.baechtold@abbern.ch Brigitte Frey Kranichweg 10 Thoracherhus, 3074 Muri b. Bern Tel.:031 971 00 81 brigitte.frey@rkmg.ch Gianfranco Biribicchi Segantinistrasse 26a, 3006 Bern Tel.: 031 350 14 12 für Sakramente Tel.: 031 350 14 14 gianfranco. biribicchi@kathbern.ch Silvia Glockner Segantinistrasse 26a, 3006 Bern Tel.: 031 350 14 24 silvia.glockner@kathbern.ch 077 214 63 62 031 950 44 55 079 408 00 90 Seelsorger und zuständig für die Besuchergruppe zuständig für Seniorenarbeit Für weitere Glaubensgemeinschaften wenden Sie sich bitte an unsere Pflegedirektorin, Frau Erika Kobel, Tel. 031 958 18 50. 5/5