Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung 2019

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung 2019"

Transkript

1 Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrums Passwang lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Mitnutzung der Gebäudeeinrichtungen, Haus und Zimmerdienst, Kleider- und Wäscheversorgung, Vollpension sowie die administrative Beratung. Diese Dienstleistungen werden mit einer Tagespauschale und unabhängig des Pflege- und Betreuungsbedarfs in Rechnung gestellt. Pflegeleistungen Als Pflegeleistungen gelten die in der Verordnung über die obligatorische Krankenpflege-versicherung (Art. 7 KLV) enthaltenen Leistungen. Der Bedarf von Pflegeleistungen wird beim Eintritt sowie bei Veränderungen jeweils mit dem Bedarfsabklärungsinstrument RAI-RUG erfasst. Aufgrund des festgestellten Pflegebedarfes in Minuten erfolgt eine Zuweisung in eine von insgesamt zwölf Pflegebedarfsstufen: Minuten > 221 Die Finanzierung der Pflegeleistungen ist seit 1. Januar 2011 eidgenössisch geregelt: Der Bundesrat beschliesst die Beiträge der Krankenversicherung an die Pflegeleistungen (siehe Baustein 3). Der Bundesrat beschliesst den maximal zulässigen Selbstbehalt der Bewohnerin bzw. des Bewohners an den Pflegeleistungen (zurzeit 20 % des höchsten Beitrages der Kranken-versicherung festgelegt, siehe Preisliste). Der Regierungsrat des Kantons Solothurn setzt die Preise für die Pflegeleistungen der 12 Pflegebedarfsstufen fest. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn setzt die Beiträge der Gemeinden an die Pflegeleistungen fest (siehe Baustein 4). Die Pflegeleistungen werden als Pflegepreis mit einer Tagespauschale in Rechnung gestellt. Davon werden die Beiträge der Krankenversicherung und Gemeinde in Abzug gebracht. Betreuungsleistungen Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: Den Bewohnenden helfen, den Alltag zu bewältigen, nicht zu den Pensionsleistungen gehören, die als Standardleistung von einem Hotel erbracht werden, die in Art. 7 KLV aufgeführt sind, jedoch nicht zu den KVG-berechtigten Leistungen zählen, die in Art. 7 KLV aufgeführt sind, die mit dem vom Regierungsrat des Kantons Solothurn verordneten Pflegepreis nicht gedeckt werden können, also sogenannte ungedeckte Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV. Ersteller: Andrea Walti CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2019 ZP.docx Seite 1 von 5

2 Die Betreuungsleistungen werden als Betreuungspreis in Rechnung gestellt. Darin enthalten sind Aktivierung, Alltagsgestaltung und Gartenbetreuung, sowie die nicht KVG-berechtigten Leistungen sowie die ungedeckten Pflegeleistungen. Nebenleistungen Dazu zählen Telefon, TV, Coiffeur, Fusspflege, chemische Reinigung, Notfalltransporte, Transportbegleitung, persönlicher Bedarf sowie alle nicht im Pensions-, Pflege- und Betreuungspreis enthaltenen Leistungen. Die Nebenleistungen werden nach Aufwand und zu den der Preisliste festgehaltenen Ansätzen in Rechnung gestellt. 2 Unsere Preise Die Preise für unsere Dienstleistungen können Sie der von der Delegiertenversammlung beschlossen Preisliste (Taxblatt und ordnung) entnehmen. Sie wird jährlich aktualisiert. 3 Finanzierung Der Heimeintritt kann erst erfolgen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist. 3.1 Bewohnende mit Wohnsitz im Kanton Solothurn Das Wohnen und Leben im Pflegeheim ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz im Kanton Solothurn in der Regel problemlos möglich. Dort, wo die eigene finanzielle Leistungskraft dazu nicht ausreicht, können Unterstützungsbeiträge in Anspruch genommen werden. Im nächsten Abschnitt sind die dafür vorgesehenen sieben Bausteine beschrieben Bewohnende mit Wohnsitz in einem anderen Kanton Das Wohnen und Leben im Pflegeheim ist nicht in jedem Fall gesichert, weil allfällige Unterstützungsbeiträge nach den Gepflogenheiten des Wohnsitzkantons gesprochen werden. Darum werden vor dem Eintritt die Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten individuell geprüft und geklärt. 4 Finanzierungsmodell für Bewohnende mit Wohnsitz im Solothurn 6 Ergänzungsleistung (EL) 7 Hilflosen-Entschädigung (HE) 4 Gemeindebeitrag an Pflegekosten 5 Vermögensverzehr 1 Altersrente 2 Rente der beruflichen und persönlichen Vorsorge 3 Krankenkassenbeitrag an Pflegekosten 4.1 Baustein 1: Rente der Eidgenössischen AHV Mit Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie eine AHV-Rente. Die Leistungshöhe ist gesetzlich geregelt. Ersteller: Andrea Walti CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2019 ZP.docx Seite 2 von 5

3 Das Merkblatt 3.01 der AHV/IV enthält alle wichtigen Informationen. Eine ausführliche Beratung können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse anfordern. Derzeit gelten folgende Rentenansätze: Einzelrente Minimum Maximum Die Rentenzahlung erfolgt direkt an die Rentnerin bzw. den Rentner. 4.2 Baustein 2: Rente aus beruflicher und persönlicher Vorsorge Mit dem Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie sofern Sie während der Erwerbszeit Beitragszahlungen geleistet haben Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG, Säule 2) und der persönlichen Vorsorge (Säule 3a und 3b). Die Leistungshöhe richtet sich nach den Regeln der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung. Sie erhalten dort auch alle Informationen zu den Leistungsbestimmungen. Die Rentenzahlung erfolgt direkt an die Rentnerin bzw. den Rentner. 4.3 Baustein 3: Beitrag der Krankenversicherung an Pflegekosten Der Regierungsrat des Kantons Solothurn setzt die Pflegenormkosten für die 12 Pflegestufen fest. An diese Pflegekosten leistet die obligatorische Krankenversicherung einen vom Bundesrat festgelegten Beitrag. Dieser beträgt pro Tag und Stufe (in CHF): Beitrag Die Krankenversicherung richtet die Beitragszahlungen direkt an das Zentrum Passwang aus. Daher sind diese Beitragsleistungen auf der Bewohnerrechnung nicht ersichtlich. Sofern Sie eine Zusatzversicherung besitzen, richtet diese ebenfalls Leistung aus. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den geltenden Bestimmungen. Diese Beitragsleistungen werden direkt der versicherten Person gutgeschrieben. 4.4 Baustein 4: Gemeindebeitrag an Pflegekosten Der Regierungsrat des Kantons Solothurn setzt die Pflegenormkosten für die 12 Pflegestufen fest. An diese Pflegekosten leistet die Wohngemeinde (nur bei Wohnsitz im Kanton Solothurn) einen vom Regierungsrat festgesetzten Beitrag. Dieser beträgt pro Tag und Stufe (in CHF): Beitrag Die Clearingstelle Pflegefinanzierung SO richten die Beitragszahlungen der Gemeinden direkt an das Zentrum Passwang aus. Daher sind diese Beitragsleistungen auf der Bewohnerrechnung nicht ersichtlich. Ersteller: Andrea Walti CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2019 ZP.docx Seite 3 von 5

4 Für die Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Solothurn gelten die Regeln bzw. Bestimmungen des Wohnsitzkantons. Ein Unterstützungsanspruch an die Pflegekosten muss individuell geprüft werden. 4.5 Baustein 5: Vermögensverzehr Bevor die Ergänzungsleistung eine finanzielle Unterstützung leistet, muss ein Teil des Vermögens zur Finanzierung des Pflegeheimaufenthaltes beigesteuert werden. Als Faustregel gilt die Richtgrösse von 20 % des steuerbaren Reinvermögens, wobei ein Vermögensfreibetrag zugestanden wird: Preis pro Jahr in CHF Alleinstehende Person Ehepaare Ehepaare mit selbstbewohnter Liegenschaft Ehepaare mit einer Person im Heim, einer Person in eigener Liegenschaft (Kataster) 4.6 Baustein 6: Ergänzungsleistung (EL) Die Ergänzungsleistung zur AHV/IV hilft dort, wo Renten und übriges Einkommen die mini-malen Lebenskosten nicht decken. Die Ergänzungsleistung ist ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV/IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Die Merkblätter 5.01 und 5.02 der AHV/IV orientieren über die wichtigsten Regelungen. Ergänzende Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn. Die Vermögensbewertung erfolgt zum Verkehrswert (Grund- und Wohneigentum). Einkünfteund Vermögenswerteverzicht (Schenkungen) werden dem Vermögen und zum Einkommen (Kapitalertrag) hinzugerechnet. Der anzurechnende Betrag von Vermögenswerten, auf die verzichtet worden ist (Art. 11 Abs. 1 Bst. g ELG), wird jährlich um Franken vermindert. Persönliche Auslagen KK-Selbstbehalt und Franchise Krankenkassenprämien: Grundversicherung wird direkt an KK ausbezahlt Die Ergänzungsleistung wird direkt an die Rentnerin bzw. den Rentner ausgerichtet, erstmals für den Monat, in welchem der Antrag eingereicht wurde. 4.7 Baustein 7: Hilflosen-Entschädigung (HE) Diese Entschädigung kann geltend gemacht werden, wenn die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (An-kleiden, Toilette, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Ersteller: Andrea Walti CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2019 ZP.docx Seite 4 von 5

5 Diese Entschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit: mittleren Grades schweren Grades Im Merkblatt 3.01 der AHV/IV sind die wichtigsten Informationen enthalten. Weitere Auskünfte erteilt auch die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn. 5 Unsere Dienstleistung Wir beraten und informieren Sie gerne über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Ebenso koordinieren wir auf Ihren Wunsch hin die Gesuchseinreichung bei den verschiedenen Amtsstellen (Ergänzungsleistung, Hilflosen-Entschädigung, Gemeindebeitrag). Anschrift Zentrum Passwang Spitalstrasse Breitenbach Telefon Nützliche Adressen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn Allmendweg Zuchwil Telefon Bundesamt für Sozialversicherung, Ausgleichskasse Kanton Solothurn Heimverband Kanton Solothurn Ersteller: Andrea Walti CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2019 ZP.docx Seite 5 von 5

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung 2017

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung 2017 Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung 2017 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Seniorenzentrums Rosengarten lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie)

Mehr

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: 1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,

Mehr

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrum Ergolz lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen

Mehr

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten

Mehr

Heimfinanzierung. Informationsveranstaltung Seniorennetz Weinfelden vom 21. November 2018

Heimfinanzierung. Informationsveranstaltung Seniorennetz Weinfelden vom 21. November 2018 Heimfinanzierung Informationsveranstaltung Seniorennetz Weinfelden vom 21. November 2018 Überblick Vorstellung 3-Säulen-Konzept Heimfinanzierung Hilflosenentschädigung der AHV und der IV Pflegefinanzierung

Mehr

Wie finanziere ich den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution? CURAVIVA Public Talk 8. November Winterthur

Wie finanziere ich den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution? CURAVIVA Public Talk 8. November Winterthur Wie finanziere ich den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution? CURAVIVA Public Talk 8. November 2016 - Winterthur Heimkosten und Heimfinanzierung Heimkosten Hotelleriekosten Betreuungskosten Pflegekosten

Mehr

Herzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen

Herzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen Herzlich Willkommen Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen 1. April 2014 Inhaltsübersicht Alters- und Versicherungsamt Anspruch und Grundprinzip der Berechnung

Mehr

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung 8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung

Mehr

Taxordnung. Taxordnung

Taxordnung. Taxordnung Taxordnung Taxordnung 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung Aufenthaltskosten... 3 2.1 Pensionstaxen... 3 2.1.1 Leistungen, die in der Pensionstaxe enthalten sind... 3 2.1.2 Abwesenheit... 4 2.2 Pflegetaxe...

Mehr

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018 Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018 Pflegefinanzierung ambulante Pflege zu Hause (Spitex) Im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1.1.2011

Mehr

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die Ergänzungsleistungen

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die Ergänzungsleistungen VERORDNUNG über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (vom 24. September 2007 1 ; Stand am 1. Januar 2011) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die

Mehr

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019 Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019 Pflegefinanzierung ambulante Pflege zu Hause (Spitex) Im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1.1.2011

Mehr

Übersicht. Kurze Pause. Allgemeine Informationen: ein paar Zahlen «Auseinandersetzung mit dem Weg ins Heim» Urs Schenker

Übersicht. Kurze Pause. Allgemeine Informationen: ein paar Zahlen «Auseinandersetzung mit dem Weg ins Heim» Urs Schenker 1 Herzlich Willkommen Übersicht Allgemeine Informationen: ein paar Zahlen «Auseinandersetzung mit dem Weg ins Heim» Urs Schenker Wer soll das bezahlen? Nicole Meier Schlussgedanken zum ersten Teil Urs

Mehr

Informationsveranstaltung zu Heimfinanzierung und BESA LK 10

Informationsveranstaltung zu Heimfinanzierung und BESA LK 10 Informationsveranstaltung zu Heimfinanzierung und BESA LK 10 Willkommen im Haus Tabea TABEACAMPUS LERNEN IM ALTER Regula Bruckbach, Pflegedienstleiterin Wolfram Müller, Sozialarbeiter Horgen Theder Pfister,

Mehr

Willkommen bei der Spitäler fmi AG

Willkommen bei der Spitäler fmi AG Willkommen bei der Spitäler fmi AG Alters-/Pflegeheimfinanzierung Stand 1.1.2018 Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG, www.spitalfmi.ch Kontaktpersonen bei Fragen zur Heimfinanzierung Dominika Liechti,

Mehr

Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt.

Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt. Grundsatz Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt. Die Aufenthaltskosten setzen sich zusammen aus der

Mehr

Willkommen bei der Spitäler fmi AG

Willkommen bei der Spitäler fmi AG Willkommen bei der Spitäler fmi AG Alters-/Pflegeheimfinanzierung Stand 1.1.19 Sozialberatung Spitäler Interlaken und Frutigen Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG, www.spitalfmi.ch Alters-/Pflegeheimfinanzierung

Mehr

Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 2005

Mehr

Wie sieht die Finanzierung "Wohnen im Alter" aus? Möglichkeiten und Grenzen der Ergänzungsleistungen zur AHV

Wie sieht die Finanzierung Wohnen im Alter aus? Möglichkeiten und Grenzen der Ergänzungsleistungen zur AHV Wie sieht die Finanzierung "Wohnen im Alter" aus? K. Häcki Stv. Leiter der Ausgleichskasse Basel-Landschaft SVA Basel-Landschaft 15. November 2017 Ausgleichskasse Die Bestimmungen im Bundesgesetz über

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 411

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 411 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 22.05.2019 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten

Mehr

Fragen, die sich vor einem Einzug stellen Fragen über einen allfälligen Aufenthalt

Fragen, die sich vor einem Einzug stellen Fragen über einen allfälligen Aufenthalt Referat: Pflegeheimaufenthalt Noldi Hess, Mitglied Vorstand CURAVIVA Heimleiter Fläckematte, 6023 Rothenburg Beratungen Support Betriebswirtschaft www.lak.ch www@flaeckematte.ch www.noldihss.ch 1 Pflegeheimaufenthalt

Mehr

Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident. Rinaldo Keiser Heimleiter

Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident. Rinaldo Keiser Heimleiter Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident Rinaldo Keiser Heimleiter Themen Umfeldthemen Einstufungssystem / Kosten Neue Rechnungsstellung / Vertragswesen Änderungen im Bundesgesetz (HE / EL) Fragen

Mehr

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV 4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV Stand am 1. Januar 2015 Auf einen Blick Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen.

Mehr

Taxordnung Langzeitpflege 2019

Taxordnung Langzeitpflege 2019 Kantonsspital Uri CH-6460 Altdorf Telefon 041 875 51 51 www.ksuri.ch Taxordnung Langzeitpflege 2019 Geltung Diese Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Langzeitpflegeabteilung im Haus

Mehr

Pflegebedürftig kann ich mir das leisten?

Pflegebedürftig kann ich mir das leisten? Pflegebedürftig kann ich mir das leisten? Inhaltsverzeichnis 1. Pflegefinanzierung - Ausreichend finanzielle Mittel vorhanden?... 3 1.1. Pflegefinanzierung im Heim... 3 1.2. Pflegefinanzierung zu Hause...

Mehr

Sozialversicherungen in der Schweiz AHV. Änderungen Kurt Häcki. Informationsstelle AHV/IV

Sozialversicherungen in der Schweiz AHV. Änderungen Kurt Häcki. Informationsstelle AHV/IV Sozialversicherungen in der Schweiz Kurt Häcki Änderungen 2019 Die Änderungen 2019 betreffen Angaben und Zahlen in verschiedenen Kapiteln und Anhängen. Stand 1. Januar 2019 AHV Kapitel: 5, 6, 7, 10, 11,

Mehr

Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch

Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch uwe.koch@zhaw.ch Inhaltsübersicht Die Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz Kurzübersicht über die Leistungen der AHV Ergänzungsleistungen zur AHV -

Mehr

Spitäler fmi AG. Dokumentation. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sozialberatung, Januar Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG

Spitäler fmi AG. Dokumentation. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sozialberatung, Januar Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG Dokumentation Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Januar 2016 Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG Seite 2/6 Inhaltsverzeichnis Was sind Ergänzungsleistungen? 3 Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Mehr

Tarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen

Tarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen Tarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.60. 2. Tarif für die 12 RAI/RUG Stufen: Stufen tarif pro Tag in Fr.

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2018

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2018 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten

Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten 1. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen

Mehr

Herzlich willkommen! Informationsabend vor der Pensionierung

Herzlich willkommen! Informationsabend vor der Pensionierung Herzlich willkommen! Informationsabend vor der Pensionierung Romana Zimmermann, Leiterin Rechtsdienst Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug Das System der Schweizer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2016

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2016 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL Zusammenarbeit Hilfesuchende Person Versicherte/r Kunde/in Anspruch auf: Rente IV-Taggelder

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2017

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2017 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

Finanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige. Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland

Finanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige. Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland Finanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland Übersicht Finanzierung Pflege Ambulante Pflege (Spitex / Entlastungsangebote)

Mehr

4.13 Stand am 1. Januar 2013

4.13 Stand am 1. Januar 2013 4.13 Stand am 1. Januar 2013 Hilflosenentschädigungen der IV Allgemeines 1 Als hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (ankleiden, auskleiden,

Mehr

Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab

Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab Bereich Gesundheitsversorgung Abteilung Langzeitpflege Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab 1.1.2011 Präsentation der Infomationsveranstaltungen im Dezember 2010 Neuordnung der Pflegefinanzierung

Mehr

Hotelleriekosten (Kost, Logis, Betreuung) Fr Pflegekosten (z.b. BESA 10) Fr Total Heimtaxen Fr

Hotelleriekosten (Kost, Logis, Betreuung) Fr Pflegekosten (z.b. BESA 10) Fr Total Heimtaxen Fr PFLEGEFINANZIERUNG IM KANTON SCHWYZ Hintergrundbericht der stationären Langzeitpflege 2017 Ziele der Pflegefinanzierung Anspruchsvoraussetzungen Am 1. Januar 2011 wurde die Finanzierung der Pflege schweizweit

Mehr

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine

Mehr

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005 1.2005 Stand am 1. Januar 2005 Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-2 Leistungen der AHV 3-5 Leistungen der IV 6-7 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 15.05.2015 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

"Wer zahlt was?" 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon. Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung

Wer zahlt was? 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon. Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung "Wer zahlt was?" 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung Sozialabteilung Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg 044

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, kkvg)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, kkvg) 742.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, kkvg) Änderung vom 13. Dezember 2017 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 28 und 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2) Pflegetaxe Krankenkasse Gemeinde Pflegetaxen Anteil Betreuungstaxe Hotellerie-Taxe Total zulasten TAXORDNUNG 2018 1 Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt 18.56 m2) 0.00 0.00 0.00 0.00 40.00 125.00

Mehr

Taxordnung Taxordnung gültig ab

Taxordnung Taxordnung gültig ab Taxordnung gültig ab 1.1.2014 Taxordnung Seniorenzentrum Horn 2017 Version: 01.01.17 Freigabe: 01.01.2017 / GL Seite: 1 / 6 Taxordnung 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung Aufenthaltskosten... 3 2.1 Pensionstaxen...

Mehr

die fakturierbaren Kosten für die Pflegeleistungen pro Tag: a) bei einem Pflegebedarf bis 20 Minuten: Franken;

die fakturierbaren Kosten für die Pflegeleistungen pro Tag: a) bei einem Pflegebedarf bis 20 Minuten: Franken; - 1 - Beschluss betreffend die Festsetzung der fakturierbaren Kosten und der Restbeiträge der öffentlichen Hand für die Alters- und Pflegeheime, die Wartebetten in den Spitälern, die Tages- und Nachtpflegestrukturen,

Mehr

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019 1.2019 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019 Stand am 1. Januar 2019 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2019 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Hotelleriekosten (Kost, Logis, Betreuung) Fr Pflegekosten (z.b. BESA 10) Fr Total Heimtaxen Fr

Hotelleriekosten (Kost, Logis, Betreuung) Fr Pflegekosten (z.b. BESA 10) Fr Total Heimtaxen Fr PFLEGEFINANZIERUNG IM KANTON SCHWYZ Hintergrundbericht der stationären Langzeitpflege 2016 Ziele der Pflegefinanzierung Anspruchsvoraussetzungen Am 1. Januar 2011 wurde die Finanzierung der Pflege schweizweit

Mehr

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Kommission für Altersfragen, Oberwil Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Zusammenfassung Referat vom 18.1.8 von Frau I. Gröger Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Allgemeine

Mehr

Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung Pflegefinanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern

Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung Pflegefinanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung finanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern Die Änderungen der Neuordnung finanzierung 1. Beiträge der Krankenversicherer an leistungen werden durch den Bundesrat

Mehr

Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus

Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: CHF 162.60/Tag (Hotellerie CHF 117.70, Betreuung CHF 15.15, Infrastruktur

Mehr

Herzlich willkommen. Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern

Herzlich willkommen. Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern Herzlich willkommen Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern 50 Jahre Ergänzungsleistungen Veranstalter Wir arbeiten für Menschen Referate und Referenten Geschichte und Entwicklung der Ergänzungsleistungen

Mehr

Tarifordnung. Gültig ab 1. Januar Spitex Steinmaur-Neerach Gewerbestrasse Steinmaur

Tarifordnung. Gültig ab 1. Januar Spitex Steinmaur-Neerach Gewerbestrasse Steinmaur Tarifordnung Gültig ab 1. Januar 2016 Spitex Steinmaur-Neerach Gewerbestrasse 11 8162 Steinmaur Tel. 044 853 44 04 www.spitex-steinmaur-neerach.ch E-Mail: info@spitex-steinmaur-neerach.ch PC-Konto: 80-45874-6

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun mein Name ist Ich darf mich kurz vorstellen Jsabella Bruni und ich arbeite seit 2008 bei der AHV-Zweigstelle in Thun. Seite 1 Organisation

Mehr

Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus

Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: CHF 161.40/Tag (Hotellerie CHF 116.85, Betreuung CHF 15.05, Infrastruktur

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010 Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Mehr

Betreuungs- und Pflegekosten

Betreuungs- und Pflegekosten Betreuungs- und Pflegekosten Übersicht Was kostet der Aufenthalt in einem Alterszentrum oder Pflegeheim? Eine Zusammenfassung von Präsentationen einer öffentlichen Vortragsreihe der Stiftung Alterszentrum

Mehr

Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018

Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018 Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2015

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2015 Kantonsspital Uri CH-6460 Altdorf Telefon 041 875 51 51 Telefax 041 875 54 00 www.ksuri.ch Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2015 1. Geltung Die Taxordnung gilt sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:

Mehr

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2) Pflegetaxe Krankenkasse Gemeinde Pflegetaxen Anteil Betreuungstaxe Hotellerie-Taxe Total zulasten TAXORDNUNG 2019 1 Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt 18.56 m2) 0.00 0.00 0.00 0.00 40.00 130.00

Mehr

Änderung der Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EV ELG)

Änderung der Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EV ELG) Änderung der Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EV ELG) und Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe

Mehr

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2) Pflegetaxe Krankenkasse Gemeinde Pflegetaxen Anteil Betreuungstaxe Hotellerie-Taxe Total zulasten TAXORDNUNG 2018 1 Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt 18.56 m2) 0.00 0.00 0.00 0.00 40.00 125.00

Mehr

Leistungen und Preise 2017

Leistungen und Preise 2017 Leistungen und Preise 2017 Stiftung Alters- und Pflegeheim Nidwalden, Nägeligasse 29, 6370 Stans 2 8 Leistungen und Preise 1. Einleitung Mit dieser Übersicht informieren wir Sie über Leistungen und Preise

Mehr

Taxordnung Pflegezentrum Nidelbad

Taxordnung Pflegezentrum Nidelbad Taxordnung Pflegezentrum Nidelbad (Gültig ab 01.01.2018) Pensionspreise für Langzeitpflege / Akutpflege / Ferienzimmer Einzelzimmer mit Lavabo CHF 160.00 Doppelzimmer mit Lavabo CHF 115.00 Betreuungstaxe

Mehr

TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2018 KANTONALES ALTERS- UND PFLEGEZENTRUM APPENZELL

TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2018 KANTONALES ALTERS- UND PFLEGEZENTRUM APPENZELL TARIFORDNUNG 2018 gültig ab 1. Januar 2018 INHALTSVERZEICHNIS 1 Geltungsbereich 3 2 Gliederung 3 2.1 Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag 3 2.2 Aufenthaltskosten gliedern sich in: 3 3. Taxen

Mehr

FINANZIERUNG EINES HEIMAUFENT- HALTES IN EINEM ALTERS- ODER PFLEGEHEIM IM KANTON NIDWALDEN

FINANZIERUNG EINES HEIMAUFENT- HALTES IN EINEM ALTERS- ODER PFLEGEHEIM IM KANTON NIDWALDEN NIDWALDEN FINANZIERUNG EINES HEIMAUFENT- HALTES IN EINEM ALTERS- ODER PFLEGEHEIM IM KANTON NIDWALDEN INFORMATIONSBROSCHÜRE FÜR ZUKÜNFTIGE BEWOHNERINNEN UND BEWOHNER ALTERS- UND PFLEGEHEIME IN NIDWALDEN

Mehr

Betreuungs- und Pflegekosten

Betreuungs- und Pflegekosten Übersicht Betreuungs- und Pflegekosten Was kostet der Aufenthalt in einem Alterszentrum oder Pflegeheim? Eine Zusammenfassung von Präsentationen einer öffentlichen Vortragsreihe der Stiftung Alterszentrum

Mehr

5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen

Mehr

Kann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen? Kanton Bern

Kann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen? Kanton Bern Kann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen? www.be.prosenectute.ch Finanzierung Altersheim Aspekte der Ergänzungsleistungen im Zusammenhang mit Eigenheim, Schenkungen und Vorempfängen Kurzvorstellung

Mehr

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV?

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Flexibel in Rente Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Claudia Strähl, Fachexpertin Sozialversicherung Aargau 13. September 2016 1 Programm System der

Mehr

Leben, Wohnen und Betreuung im Alter

Leben, Wohnen und Betreuung im Alter Leben, Wohnen und Betreuung im Alter 1 Wie lebe ich im Alter? Wichtige Fragen Erfüllt sich mein Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, oder gehe ich später einmal in ein Alterszentrum oder Pflegeheim?

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die

Mehr

Merkblatt für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten

Merkblatt für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten Kantonsspital Uri Merkblatt für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten Gültig ab 1. Januar 2007 Anschrift: Kantonsspital Uri Patientenadministration 6460 Altdorf Telefon-Nr.: 041 875 51 51 Fax-Nr.: 041

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Sozialversicherungszentrum Thurgau Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Sozialversicherungszentrum Thurgau St. Gallerstrasse 11, Postfach 8501 Frauenfeld T 058 225 75 75, F 058 225 75 76 www.svztg.ch Öffnungszeiten:

Mehr

LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER

LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER Inhaltsverzeichnis Wie lebe ich im Alter? Wichtige Fragen 4 Leben im Heim was kostet das? 9 Wer zahlt was? 14 Spezialfälle was tun? 18 Kontakt 19 Impressum Herausgeber

Mehr

Preisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.

Preisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162. Preisliste Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: 01.01.2019 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 : Fr. 162.60 2. Zusammenfassung Tarif für nen Tarif Hotellerie/ Betreuung

Mehr

Inhalt VERFASSUNGSRECHTLICHE AUSGANGSLAGE. Finanzierung von Pflegedienstleistungen. Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.

Inhalt VERFASSUNGSRECHTLICHE AUSGANGSLAGE. Finanzierung von Pflegedienstleistungen. Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. Finanzierung von Pflegedienstleistungen Inhalt Verfassungsrechtliche Grundlage Finanzierungsmodelle Finanzierung von entgeltlichen Pflegedienstleistungen Finanzierung von unentgeltlichen Pflegedienstleistungen

Mehr

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Zweck: Existenzsicherung Zweck: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Zweck: Individuelle

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Dienstleistungscenter Pfannenstiel in Meilen 8.00 12.00 Uhr Zollikon Zumikon Küsnacht 13.00 17.00 Uhr Erlenbach Herrliberg Egg Meilen 058 451 53 20 Uetikon Oetwil a.s. Männedorf

Mehr

Betreuungs- und Pflegekosten

Betreuungs- und Pflegekosten Betreuungs- und Pflegekosten Übersicht Was kostet der Aufenthalt in einem Alterszentrum oder Pflegeheim? Eine Zusammenfassung von Präsentationen einer öffentlichen Vortragsreihe der Stiftung Alterszentrum

Mehr

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende Fragen

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende Fragen SGK-S - 10-09. Umsetzung der Pflegefinanzierung Erläuternder Bericht vom 28. Juli 2011 Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende

Mehr

Tarifliste IV-Bereich

Tarifliste IV-Bereich Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.65 9.00

Mehr

Tarifliste IV-Bereich

Tarifliste IV-Bereich Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.90 9.00

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2010 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Aufgaben

Mehr

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2013

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2013 Kantonsspital Uri CH-6460 Altdorf Telefon 041 875 51 51 Telefax 041 875 54 00 www.ksuri.ch Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2013 1. Geltung Die Taxordnung gilt sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen

Private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen Kindes- Kindes- und und Erwachsenenschutzbehörde Uri Uri Private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen Herzlich Willkommen! Begrüssung: Barbara Eastwood, Präsidentin KESB 7. November 2017 Programm - Praxisänderung

Mehr