Landesverfahren Qualitätssicherung MRSA
|
|
- Benjamin Franke
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesverfahren Qualitätssicherung MRSA Datensatzerweiterung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppe MRSA 1
2 diverse Möglichkeiten mit der Problematik umzugehen. 2
3 Landesverfahren Qualitätssicherung MRSA Formale Grundlagen Die Geschäftsstelle GeQiK Das Landesverfahren QS-MRSA Die Arbeitsgruppe MRSA Die Zielsetzung / Das Verfahren Die Erfassung / Der Datensatz Arbeitsgruppenarbeit / Strukturierter Dialog bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.v. BWKG 3
4 Formale Grundlagen: Landesvertrag: Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung gemäß 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.v.m. 137 SGB V seit 1997 Regelt die Umsetzung der Qualitätssicherung nach 137 SGB V und der Richtlinie QSKH-RL und landesbezogener QS-Maßnahmen Zusammensetzung und Arbeitsweise des Lenkungsgremiums Zusammensetzung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppen Sitz und Leitung der Geschäftsstelle Aufgaben der Geschäftsstelle Grundsätze der Umsetzung von QS-Verfahren in BW Regelungen zur Finanzierung Vertrag nach 112 SGB V ist für die Krankenkassen und die zugelassenen Krankenhäuser im Land unmittelbar verbindlich. 4
5 Die Geschäftsstelle GeQiK seit 1997 Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus Aufgaben: Organisatorische Durchführung und Betreuung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären Krankenhausbehandlung gemäß Landesvertrag nach 112. Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.v. (BWKG) Zusammenschluss von über 300 Trägern mit mehr als 200 Krankenhäusern, mehr als 300 Pflege- und mehr als 100 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Baden- Württemberg. Vorrangige Aufgabe: Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Land und Staat, den Krankenkassen und der Öffentlichkeit. 5
6 Die Geschäftsstelle GeQiK - Leistungsbereiche - Indirekte AQUA -Verfahren der QSKH-RL (20) (über Landesebene, GeQiK) Ambulant erworbene Pneumonie Cholezystektomie Geburtshilfe Gynäkologische Operationen Herzschrittmacher-Chirurgie Implantierbare Defibrillatoren Hüft-TEP-Erstimplantation und Wechsel Hüftgelenknahe Femurfraktur Karotisrevaskularisation Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation und Wechsel Koronarangiographie und PCI Mammachirurgie Dekubitusprophylaxe Neonatologie Direkte Verfahren der QSKH-RL (über Bundesebene): Herzchirurgie Herztransplantation Lebertransplantation / -lebendspende Nierentransplantation / -lebendspende Lungen - / Herz-Lungentransplantation Pankreas - / Pankreas- Nierentransplantation Landesverfahren Baden- Württemberg QS Schlaganfall QS-MRSA 6
7 Landesverfahren Qualitätssicherung MRSA Beschluss des Lenkungsgremiums Baden- Württemberg zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung im Mai 2010: Mitglieder: BWKG e. V., GKV, LÄK, Pflegerat Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens MRSA für Baden-Württemberg im Jahr Geschäftsstelle GeQiK wird mit der Umsetzung beauftragt. Fachliche Betreuung durch die Arbeitsgruppe MRSA Flächendeckende Einführung zum 2. Halbjahr
8 Mitglieder der Arbeitsgruppe MRSA LÄK Herr Dr. Markus Schappacher, Klinikum Sindelfingen-Böblingen (Vorsitz) Herr Dr. Jürgen Kußmann, Orthopädie/Rehamedizin, Untergruppenbach BWKG Herr Prof. Dr. Matthias Trautmann, Klinikum Stuttgart Frau Prof. Dr. Constanze Wendt, Heidelberg MDK Herr Prof. Dr. Johannes Giehl, Tübingen Herr Dr. Wolfgang Lange, Tübingen Landespflegerat Frau Ursula Häupler, Klinikum am Weissenhof, Weinsberg Frau Andrea Kiefer, Bildungszentrum Klinikum Stuttgart Gast / Sachverständige Frau Angela Pollit, Institut für Krankenhaushygiene, Klinikum Stuttgart 8
9 Zielsetzung des Landesverfahrens QS-MRSA (1) Möglichst einfache Erfassung unter Erhaltung von Unterteilung mitgebracht oder nosokomial erworben Benchmarking Stratifizierung nach Risiko (Bettenzahl, invasiv / nichtinvasiv, Verweildauer) Einfacher: Keine MRSA Tage Patientenbasiert (damit Rückgriff auf IfSG Liste möglich) 9
10 Zielsetzung des Landesverfahrens QS-MRSA (2) Erhebung epidemiologischer Grunddaten und Strukturinformationen in Baden-Württemberg Zielgrößen (Kennzahlen): Etablierung strukturierter Screening-Maßnahmen (ID Screening-Rate) Möglichst geringe Rate an MRSA-Infektionen bzw. Besiedelungen (ID MRSA-Erstnachweis-Rate) Möglichst geringe Rate an MRSA Patienten, die nosokomial mit MRSA infiziert wurden (ID Nosokomiale Besiedlung bzw. Infektion) 10
11 Zielsetzung des Landesverfahrens QS-MRSA (3) Für teilnehmende Krankenhäuser soll zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, sich im internen Qualitätsmanagement mit strukturiertem Screening sowie der Umsetzung der Vorgaben des 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) konkret zu beschäftigen. Durch die von der Geschäftsstelle bereitgestellten krankenhausindividuellen Auswertungen, sind die teilnehmenden Einrichtungen in der Lage, ihre Einrichtung mittels Benchmarkgrafiken im Landesvergleich einzuordnen. 11
12 Das Verfahren (1): Teilnahmeverpflichtung für alle nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser. Krankenhausverbünde mit räumlich getrennten Standorten müssen betriebsstättengetrennte Daten übermitteln (wenn die Standorte im Krankenhausplan Baden-Württemberg als Betriebsstätten ausgewiesen sind). Halbjährliche Datenabgabe mit Datenabgabeschluss jeweils bis 31. August und 28. Februar für die Halbjahresdaten. (Bei fehlerhafter Übermittlung können die Daten jederzeit von der Einrichtung selbst korrigiert werden.) bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.v. BWKG 12
13 Das Verfahren (2): Web-basierte Erfassung mit direkter Daten- Rückmeldung an die Teilnehmer Teilnahme an der Qualitätssicherungsmaßnahme wird über die Homepage der GeQiK mittels Teilnahmeliste ausgewiesen. 13
14 Das Verfahren (3): Ziel ist es, im geschützten Bereich Hinweise auf zu verbessernde Qualität zu generieren und die Ergebnisse unter Wahrung der Anonymität von einer Arbeitsgruppe fachlich bewerten zu lassen Bei Auffälligkeiten Klärung im klinikindividuellen anonymisierten Strukturierten Dialog mit der Arbeitsgruppe MRSA. 14
15 Verfahren (4): Teilnahme - öffentliche Bestätigung 15
16 Verfahren (5): Teilnahme In den beiden ersten Halbjahren der Durchführung war noch keine vollständige Teilnahme zu beobachten. Allein im VJ wurden 56 Einrichtungen zur Nachlieferung der Daten aufgefordert. Seit VJ konnte eine Teilnahmerate von i.d.r. 100% beobachtet werden. Aktuell: 239 teilnehmende Krankenhäuser mit vollstationären Patienten 16
17 Erfassung (1): web basiert über geschützten Bereich 17
18 Erfassung (2): Anmeldung 18
19 Erfassung (3): Dateneingabe Name: Max Mustermann Insitutionskennzeichen: Betriebsstättennummer: 1 Bezeichnung: Musterkrankenhaus Ort: Musterstadt 19
20 Erfassung (4):? Ausfüllhinweise 20
21 Datensatzänderung (1): Ambulante Screeninguntersuchungen Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe MRSA hat das Lenkungsgremium einer Datensatzerweiterung zum Erfassungshalbjahr 2/2013 zugestimmt. Zusätzlich zu stationär und prästationär durchgeführten Screeninguntersuchungen können auch vertragsärztlich ambulant durchgeführte Screening-Untersuchungen erfasst werden. Diese Datensatzerweiterung ist vor allem für diejenigen Krankenhäuser von spezieller Bedeutung, welche momentan durch ein niedriges (stationäres) Screening bei Vorverlagerung der Screening-Untersuchungen in den ambulanten Sektor im Rahmen des QS-Verfahrens auffallen (z. B. Belegabteilungen). 21
22 Datensatzänderung (2): Ambulante Screeninguntersuchungen Patienten mit ambulanter MRSA-Screening-Untersuchung: MRSA-Screening-Untersuchung maximal 14 Tage vor stationärer Aufnahme (Datenfeld 6) MRSA-Screeningbefund muss in stationärer Akte dokumentiert sein Anzahl der ambulanten Screeningbefunde unabhängig von einem evtl. MRSA-Nachweis. 22
23 Datensatzänderung (3): Ambulante Screeninguntersuchungen Dokumentation eines positiven MRSA-Nachweises: anzugeben sind MRSA Erstnachweise unabhängig davon, ob diese ambulant, stationär oder prästationär erbracht wurden (Datenfelder ) ein Patient mit positivem ambulantem MRSA-Nachweis wird der aufnehmenden Fachabteilung zugerechnet. 23
24 Arbeitsgruppenarbeit / Strukturierter Dialog (1) Arbeitsgruppe MRSA trifft sich 4-6 mal pro Jahr Ärztlicher Referent /Referentin der GeQiK unterstützt AG Arbeitsgruppe analysiert die Halbjahresauswertungen und sichtet die Krankenhausverteilungen der Kennzahlergebnisse. Nach Durchsicht der Halbjahresauswertungen werden von der Arbeitsgruppe Aufgreifkriterien definiert, anhand derer einzelne Einrichtungen zur Stellungnahme aufgefordert werden (z.b. Screeningrate <2%; nosokomiale Infektion 95.Perzentile). 24
25 Arbeitsgruppenarbeit / Strukturierter Dialog (2) Die eingehenden Stellungnahmen, werden von der Arbeitsgruppe in anonymisierter Form analysiert. In Einzelfällen werden Nachfragen zu Stellungnahmen formuliert oder es werden von der Arbeitsgruppe Stichproben von Risikoassesmentbögen angefordert. Individuelle Rückmeldungen an alle Einrichtungen werden erarbeitet. 25
26 Arbeitsgruppenarbeit / Strukturierter Dialog (3) Einzelnen Einrichtungen wird eine Frist zur Verbesserung der Ergebnisse eingeräumt und die spezielle Beobachtung der Ergebnisse in den Folgejahren findet statt. Bei nicht zufriedenstellender Rückmeldung im schriftlichen Dialog kann die Arbeitsgruppe entscheiden die Anonymität einer Einrichtung aufzuheben und diese zum Beratungsgespräch einzuladen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei wiederholt fehlender Verbesserung Einrichtungen im Lenkungsgremium offenzulegen. 26
27 Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an uns wenden Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit 27
Das Landesverfahren QS-MRE in Baden-Württemberg
Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.v. Das Landesverfahren QS-MRE in Baden-Württemberg Informationsveranstaltung der GeQiK am 05.12.2016
MehrExterne stationäre Qualitätssicherung MRSA in Baden-Württemberg
Externe stationäre Qualitätssicherung MRSA in Baden-Württemberg 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Prof. Constanze Wendt MVZ Labor Limbach Mitglied der GeQiK-Arbeitsgruppe
MehrZeitplan eines Verfahrensjahres
Zeitplan eines Verfahrensjahres Januar: QSB Beginn des neuen Verfahrensjahres / Erfassungsjahr Umsetzung der neuen Spezifikation evtl. Veränderungen in den Auslösekriterien, Ausfüllhinweisen, Dokumentationsbögen
MehrExternes einrichtungsübergreifendes stationäres Qualitätssicherungsverfahren MRSA nach 112 SGB V
Externes einrichtungsübergreifendes stationäres Qualitätssicherungsverfahren MRSA nach 112 SGB V Baden-Württemberg Halbjahresauswertung 1/2013 (inkl. Vorhalbjahre*) Datenstand 21. Oktober 2013 * Vorhalbjahre
MehrExternes einrichtungsübergreifendes stationäres Qualitätssicherungsverfahren MRSA nach 112 SGB V
Externes einrichtungsübergreifendes stationäres Qualitätssicherungsverfahren MRSA nach 112 SGB V Baden-Württemberg Halbjahresauswertung 1/2015 (inkl. Vorhalbjahre*) Datenstand 24. September 2015 * Vorhalbjahre
MehrExternes einrichtungsübergreifendes stationäres Qualitätssicherungsverfahren MRSA nach 112 SGB V
Externes einrichtungsübergreifendes stationäres Qualitätssicherungsverfahren MRSA nach 112 SGB V Baden-Württemberg Halbjahresauswertung 1/2012 (inkl. Vorhalbjahre*) Datenstand 20. September 2012 * auch
MehrQualitätssicherung MRSA in Baden- Württemberg: schlank und effizient? Prof. Dr. Constanze Wendt
Qualitätssicherung MRSA in Baden- Württemberg: schlank und effizient? Prof. Dr. Constanze Wendt Verordnung des Sozialministeriums über die Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg (Krankenhaushygieneverordnung
MehrQualitätsbüro Berlin (QBB)
Qualitätsbüro Berlin (QBB) Gemeinsame Einrichtung der Krankenkassenverbände Berlin, der Berliner Krankenhausgesellschaft e.v., der Ärztekammer Berlin und des Landespflegerates Berlin-Brandenburg Die nachfolgende
MehrErwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung
Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung 23. Münchener Konferenz für Qualitätssicherung Geburtshilfe - Neonatologie - operative Gynäkologie am 24/25.11.2005 Jürgen Malzahn Folie 1
MehrArbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog
Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog Ingrid Berwanger MDK BW Mitglied der Arbeitsgruppe seit 2005 1 Medizinische Qualitätssicherung 135 ff SGB V Übernimmt gemeinsamer Bundesausschuss
MehrMessung von Qualität im Gesundheitswesen Was kommt auf uns zu - Hat die Gesundheitspolitik (National und EU) einen Plan?
Messung von Qualität im Gesundheitswesen Was kommt auf uns zu - Hat die Gesundheitspolitik (National und EU) einen Plan? Jörg Robbers Rechtsanwalt in der Sozietät Meyer-Köring Bonn/Berlin Geschäftsführendes
MehrErgänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2013 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung
Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2013 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Transplantationszentrum Deutsches Herzzentrum Berlin nach 11 Abs. 5 TPG - veröffentlicht
MehrSchritte zum Systempartner Stufe Großhandel
Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritt 1: Anmeldung in der Software-Plattform https://qs-platform.info/ Falls Sie bislang noch kein QS- Systempartner sind, gehen Sie bitte auf die Startseite
MehrRichtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 Der GKV-Spitzenverband
Mehrzum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e
Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung
MehrExternes einrichtungsübergreifendes stationäres Qualitätssicherungsverfahren MRSA nach 112 SGB V
Qualitätssicherung MRSA Halbjahresauswertung 1/2013 Baden-Württemberg Externes einrichtungsübergreifendes stationäres Qualitätssicherungsverfahren MRSA nach 112 SGB V Baden-Württemberg Halbjahresauswertung
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrBeschwerdemanagement. was aus Patientensicht wichtig ist
Beschwerdemanagement was aus Patientensicht wichtig ist Jürgen Sendler Deutscher Behindertenrat/Sozialverband Deutschland Patientenvertreter im G-BA Übersicht Definition und Ausgangslage Patientenperspektive
MehrQualitätsbericht der IKK Südwest
Qualitätsbericht der IKK Südwest nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Koronare Herzkrankheit Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer zum
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis
MehrRichtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche
MehrHome Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrVereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß 17c Absatz 2 KHG.
Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß 17c Absatz 2 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrWirksamkeit und Nutzen von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement (IQM)
Wirksamkeit und Nutzen von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement (IQM) Dorian Doumit Ambulante Qualitätssicherung GKV-Spitzenverband, Berlin Prof. Dr. med. Johannes Giehl Leiter KC-Q MDK Baden-Württemberg
MehrInitiative der Gemeinsamen Selbstverwaltung in Baden- Württemberg. Effekte und Ergebnisse des QS-Verfahrens MRSA seit der Einführung J.
Patientensicherheit und Qualität in baden-württembergischen Kliniken Initiative der Gemeinsamen Selbstverwaltung in Baden- Württemberg Effekte und Ergebnisse des QS-Verfahrens MRSA seit der Einführung
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrAngenommen am 14. April 2005
05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
Mehrauf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation Asthma bronchiale
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation Asthma bronchiale
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
Mehrdie Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
Fraktionen des Deutschen Bundestages Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitglieder des Bundestages
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrPatientenbefragungen in der Qualitätssicherung Perspektiven und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung
Patientenbefragungen in der Qualitätssicherung Perspektiven und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung Göttingen, den 14. Mai 2014 Dr. Konstanze Blatt Patientenbefragungen kann heißen, ich frage
MehrLandesbutton Sturzpräventive Pflegeeinrichtung und Prämierung von Best-Practice-Einrichtungen in NRW
Landesbutton Sturzpräventive Pflegeeinrichtung und Prämierung von Best-Practice-Einrichtungen in NRW Informationsblatt für die Einrichtung: Sie interessieren sich für das landesweite Projekt Landesbutton
Mehr... zeitnahe Rückmeldung zum internen Qualitätsmanagement
Statistik online... zeitnahe Rückmeldung zum internen Qualitätsmanagement 13.02.2013 Informationsveranstaltung Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie Dr. med. Ingo Bruder Leiter der Geschäftsstelle
Mehrauf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation Asthma bronchiale
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation Asthma bronchiale
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrEvaluationsinstrumente
Evaluationsinstrumente Stand: 02.04.2014 IV-2 www.phil.fau.de Einleitung Das Büro für Qualitätsmanagement an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bietet zur Unterstützung der Monitoring-Prozesse
MehrGESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL
GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL Hygienezuschlag nach 4 Abs. 11 KHEntgG Fachtagung Krankenhaushygiene am 9. April 2014 in Mainz Helge Franz Folie 1 Beitragsschuldengesetz
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 4455 Jahrgang 1988 Ausgegeben am 20. Dezember 1988 251. Stück 682. Verordnung: Diagnosenerfassung in
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
Mehr18.11.2015. Deutscher Krankenhaustag. ASV - Praxishilfe Zulassung
18.11.2015. Deutscher Krankenhaustag ASV - Praxishilfe Zulassung Rechtsanwalt Matthias Wallhäuser Fachanwalt für Medizinrecht Busse & Miessen Rechtsanwälte Bonn/Berlin Herausgeber der Zeitschrift Der Krankenhaus-JUSTITIAR
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrLeistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
MehrSchlichtung auf Bundesebene Schlichtung auf Länderebene Neues Prüfverfahren Was ist zu erwarten?
Schlichtung auf Bundesebene Schlichtung auf Länderebene Neues Prüfverfahren Was ist zu erwarten? Dr. A. Estelmann, Vorstand Dr. Ch. Wittmann, Medizin und Ökonomie Klinikum Nürnberg Das Klinikum Nürnberg
MehrAuswirkungen des Fachkonzeptes für EV und BBB für das QM-System der WfbM
7./8. September 2011 Auswirkungen des Fachkonzeptes für EV und BBB für das QM-System der WfbM Themenschwerpunkt: Leistungen im EV und BBB der WfbM Referent: Jürgen Hillen 1 Jürgen Hillen 1984 Diplompädagoge
MehrKonzept Hausaufgabenbegleitung
Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.
Mehr1. In welchen Prozess soll LPA eingeführt werden und warum? (Auslöser und Prozess)
Name: Leitfragen zur Einführung von Layered Process Audit 1. In welchen Prozess soll LPA eingeführt werden und warum? (Auslöser und Prozess) a. Welche Prozesse oder auch Produkte könnten durch die Einführung
MehrAntragsformular. Qualitäts-Gütesiegel ServiceQualitéit LETZEBUERG
Qualitäts-Gütesiegel ServiceQualitéit LETZEBUERG Mit diesem Formular stellen Sie einen Antrag zur Erlangung des Qualitäts-Gütesiegels ServiceQualitéit LETZEBUERG Stufe II. Name des Betriebes: Straße: PLZ/
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für
MehrInnoFaktor Innovationsstrategien mittelständischer Weltmarktführer im demografischen Wandel
InnoFaktor Innovationsstrategien mittelständischer Weltmarktführer im demografischen Wandel (Demografiefeste) Seite 1 i Kurzsteckbrief (Demografiefeste) (Demografiefestes) Mitarbeitergespräch Kurzbeschreibung
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrKooperation der Leistungserbringer vor Ort wie kann es funktionieren?
Kooperation der Leistungserbringer vor Ort wie kann es funktionieren? VKD/VDGH-Führungskräfteseminar Matthias Einwag, 26. Februar 2014 1 Zur BWKG Die BWKG ist ein Zusammenschluss der Träger von 220 Krankenhäusern,
MehrStruktur der Transplantationen in Deutschland in den Jahren 2004 und 2005
FORSCHUNGSBERICHTE DES INSTITUTS FÜR GESUNDHEITSÖKONOMIE UND KLINI- SCHE EPIDEMIOLOGIE DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN STUDIEN ZU GESUNDHEIT, MEDIZIN UND GESELLSCHAFT NR. 10/ 2007 VOM 13.12.2007 *** ISSN 1862-7412
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrÖffentlicher Webcast - Implementierungsstrategie Strukturmodell - stationär
Unterlagen Öffentlicher Webcast - Implementierungsstrategie Strukturmodell - stationär Referent: Bruno Ristok Typ: Webcast Datum: 13.02.2015 C&S Computer und Software GmbH Wolfsgäßchen 1 86153 Augsburg
MehrBlueEvidence Services in Elexis
BlueEvidence Services in Elexis Bezeichnung: BlueEvidence Services Author: Thomas Huster Version: 1.1.0, 06.03.2013 Beschreibung: Dieses Plug-In integriert die BlueEvidence Services
MehrIndustrie 4.0 in Deutschland
Foto: Kzenon /Fotolia.com Industrie 4.0 in Deutschland Dr. Tim Jeske innteract-conference Chemnitz, 07.05.2015 Entwicklung der Produktion Komplexität Quelle: Siemens in Anlehnung an DFKI 2011 07.05.2015
MehrPersönliches Adressbuch
Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Seite 1 Persönliches Adressbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PERSÖNLICHEN
MehrS Sparkasse Elektronisches Postfach
1. Anmeldung von Konten, Kreditkarten und Wertpapierdepots ❶ Bitte öffnen Sie die Seite www.sparkasse-koblenz.de in Ihrem Browser. ❷ Melden Sie sich links oben mit dem Ihnen bekannten Anmeldenamen und
MehrStrukturelemente der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements im Mammographie-Screening-Programm
Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 2009 Sektorenübergreifende Qualitätssicherung die Zukunft hat begonnen Strukturelemente der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements
MehrK u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -
K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei
Mehrmeinungsraum.at Juli 2012 - Wiener Städtische Versicherung AG Betriebliche Altersvorsorge
meinungsraum.at Juli 2012 - Wiener Städtische Versicherung AG Betriebliche Altersvorsorge Seite 1 Studienbeschreibung Auftraggeber Thematik Zielgruppe Nettostichprobe Wiener Städtische Versicherung Betriebliche
MehrAnleitung zum elektronischen Postfach
Anleitung zum elektronischen Postfach 1. Anmeldung von Konten für das Elektronische Postfach 1. Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Erlangen
MehrVorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrRTR Post Monitor. 1. Quartal 2014
RTR Post Monitor 1. Quartal 2014 August 2014 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Mit 1. Juli 2013 ist die Post-Erhebungs-Verordnung (PEV), BGBl II Nr 105/2013, in Kraft getreten. Diese sieht vor,
MehrNutzung für das interne Qualitätsmanagement. Bund-Land-Konferenz Dekubitusprophylaxe (DEK) in Berlin am 20.01.2015
Nutzung für das interne Qualitätsmanagement Bund-Land-Konferenz Dekubitusprophylaxe (DEK) in Berlin am 20.01.2015 Qualitätsmanagement in Krankenhäusern Verpflichtung gemäß 135a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB
MehrBundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 23.07.2015 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrKammerservice_NEWSLETTER
Kammerservice_NEWSLETTER sbb Ausgabe Nr. 3 / 2011_ Vorgehensweise für das Aufnahmeverfahren 2012 Hinweis zu gesperrten E-Mail-Adressen von Stipendiumsanwärtern im DAS-Portal Hinweise zu regelmäßiger bzw.
MehrJährliche Mitarbeiterbefragung 2012
Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Eschweiler, ich möchten Sie hiermit bitten, an unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung teilzunehmen. Wir führen diese Befragung
MehrTräger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten
Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE
MehrGeprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz
www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz
MehrGKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014)
GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG (Stand 13.06.2014) 1 Gesetzlicher Beitragssatz ab 01.01.2015: Allgemeiner Beitragssatz ( 241 SGBV ) - Ab dem 01.01.2015 beträgt der
MehrKurzeinführung: Webinar-Teilnahme
Kurzeinführung: Webinar-Teilnahme Was ist ein Webinar? Der Begriff Webinar ist eine Kombination aus den Wörtern Web und Seminar. Webinare sind webbasierte Online-Seminare in Echtzeit. Sie ermöglichen Ihnen
Mehrzum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -
Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung
MehrDatenvalidierung Mammachirurgie
Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen Datenvalidierung Mammachirurgie Burkhard Fischer, BQS, Düsseldorf Björn Misselwitz, GQH, Eschborn Datenvalidierung 2009 zum Erfassungsjahr 2008 Dekubitusprophylaxe
MehrOnline-Fanclub-Verwaltung
Online-Fanclub-Verwaltung Kurzanleitung Diese Kurzanleitung soll in wenigen Schritten beschreiben, wie Sie Ihre Fanclubdaten online verwalten können. Wenn Sie Ihren Fanclub nicht selbst verwalten können,
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrKurzanleitung Dokumentation zur Anerkennung als Behandlungseinrichtung nach DDG-Richtlinien
Kurzanleitung Dokumentation zur Anerkennung als Behandlungseinrichtung nach DDG-Richtlinien Projektzuordnung Ordnen Sie die Patienten, welche Sie für die DDG-Anerkennung Ihrer Einrichtung dokumentieren
Mehr