Gemeindeseminar Baubewilligungen

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1 Kanton Zürich Baudirektion Generalsekretariat Gemeindeseminar Baubewilligungen 2018 Dienstag, 29. Mai 2018 Mittwoch, 30. Mai 2018 Donnerstag, 31. Mai 2018 Dienstag, 5. Juni 2018 Donnerstag, 7. Juni 2018 jeweils von bis Uhr Konferenzzentrum Walcheturm, Zürich

2 Inhaltsverzeichnis Informationen Leitstelle 3 Strahlenschutzverordnung: Vollzug neue Bestimmungen zu Radon 12 Neophyten beim Bauen 18 Wie bleiben die Gemeinden am Boden dran? 29 Lärmschutz: Tempo 30 und lärmarme Beläge / neue Hilfsmittel zur Lärmbeurteilung / mehr Klangqualität für Siedlungsräume 32 Zuständigkeiten und Aufgaben der Fachstelle Landschaft / Aktuelle Themen felder zum Bauen ausserhalb Bauzonen 41 Ausblick Dokumentenhandling Vorprüfung / Genehmigung Richt- und Nutzungsplanung / Gemeindegespräche Ortsplanung 52 Open Government Data bei Geodaten: Auswirkungen für Gemeinden 62 Hindernisfreies Bauen BehiG umsetzen 67 Anhang Informationen AWEL / Energie 75

3 Kanton Zürich Baudirektion Generalsekretariat Gemeindeseminare Baubewilligungen 2018 Leitstelle für Baubewilligungen Reto Käch Baudirektion Prozess Baubewilligungsverfahren im Spannungsfeld der Nachhaltigkeit Gesellschaft Nachhaltigkeit Ökonomie Ökologie Nachhaltigkeit ist ein Handlungs-Prinzip der Ressourcen-Nutzung. Meistens spricht man von einer umweltpolitischen, wirtschaftspolitischen oder gesell-schaftspolitischen Nachhaltigkeit. Der Prozess des Baubewilligungsverfahrens bewegt sich ebenfalls in diesem Spannungsfeld von umwelt-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Nachhaltigkeit. 3

4 Baudirektion Baubewilligungsverfahren hochkomplexer, integraler Prozess Baudirektion Baubewilligungsverfahren hochkomplexer, integraler Prozess Ein Baubewilligungsverfahren koordiniert nicht nur die verschiedenen Anliegen von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft, sondern bezieht auch die Sicht-weisen der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure mit ein. Somit wird ein Baubewilligungsverfahren zu einem hochkomplexen, integralen Prozess, bei welchem häufig Interessenkonflikte auftreten. Es ist letztendlich Aufgabe der federführenden Behörde, die unterschiedlichen Ansprüche abzuwägen, zu koordinieren und letztendlich vor allem den Anforderungen an eine umwelt-politische Nachhaltigkeit gerecht zu werden. 4

5 Baudirektion Wir für Sie. Fachwissen unserer Spezialisten Spezialisten in Fachgebieten, Beratung, Hilfestellung, kantonale Spezialbewilligungen, Stellungnahmen und Genehmigungen, Fachliteratur Gemeindeseminar fachliche Themen näher bringen, über Erneuerungen informieren, zum Wissensmanagement beitragen, Wissen und Leute vernetzen Digitalisierung > E-Government Strategien verfolgen, Potentiale aufzeigen, Projekte injizieren, innovativ bleiben ebaugesuchezh Baudirektion Digitalisierung > Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am 8. November 2017 den Bericht zu Auswirkungen des digitalen Wandels auf den Arbeitsmarkt verabschiedet. Auch im digitalen Zeitalter bleibt für den Bundesrat als übergeordnetes Ziel die Sicherung der hohen Erwerbsbeteiligung und guten Job-Qualität. Fazit des Berichtes: Der Arbeitsmarkt befindet sich in einer sehr guten Ausgangslage und wird durch eine gezielte Verbesserung der Rahmenbedingungen von der Digitalisierung profitieren. Chancen: - höhere Beschäftigung - gute Qualität der Jobs - Kompetenzanforderungen an Mitarbeiter steigen - Berufe verändern sich - stetige Höherqualifizierung 5

6 Baudirektion Treiber (Trends) des Strukturwandels und der Digitalisierung Globalisierung (internat. Verflechtungen) Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Einkommen Demografie (Bevölkerungsentwicklung) Robotik, Sensorik, additive Fertigung Vernetzung der Information Arbeitsbedingungen und Gesundheit Digitalisierung Soziale Sicherheit Prozessor- und Speichertechnik Software und künstliche Intelligenz veränderte Konsumpräferenzen (Konsum in der Gegenwart) Kompetenzen / Qualifikationen gesellschaftlicher Wandel (soziale und kulturelle Struktur) Baudirektion E-Government Schweiz Bund, Kantone und Gemeinden verfolgen eine gemeinsame E- Government-Strategie. Mit der Umsetzung der Strategie möchten sie das folgende Leitbild realisieren: «E-Government ist selbstverständlich: transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung.» ZHservices Private Tax Drittmeldepflicht E-Voting eumzugzh 6

7 Baudirektion E-Government-Strategie Kanton Zürich Der Kanton Zürich verwirklicht einen umfassenden elektronischen Amtsverkehr mittels optimierter, durchgängiger Prozesse zum Nutzen der Wirtschaft, der Bevölkerung und der Behörden. Für die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger ist der elektronische Amtsverkehr eine zukunftsweisende Alternative. Innerhalb der Verwaltung ist die elektronische Geschäftsabwicklung der Normalfall. ZHservices Private Tax Drittmeldepflicht E-Voting eumzugzh Baudirektion ebaugesuchezh Projektwebseite mit Erklärvideo 7

8 Baudirektion ebaugesuchezh Stand Projekt Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Submission Realisierung Probebetrieb Anbindung Umsysteme Pilotphase/Einführung Konzeptionsphase ist abgeschlossen Umsetzung wurde gestartet Baugesuchsformular (2. Vernehmlassung durch; Finalisierung September 2018) nächster Meilenstein: Probeapplikation Baudirektion ebaugesuchezh - Probebetrieb Zeitpunkt: Ende August 2018 Ziel: Test der Anwendbarkeit, insb. der Gesuchseingabe mit reellen Baugesuchen Zielgruppen: Gesuchsteller, Gemeinden, zugriffsberechtigte Dritte 8

9 Baudirektion ebaugesuchezh - Pilotbetrieb Zeitpunkt: Q Ziel: Test der Gesamtapplikation mit Anbindung an Bausoftware und Geschäftskontrolle des Kantons Zielgruppen: Pilotgemeinden, Leitstelle während des Pilotbetriebs erfolgt die Einführung ebaugesuchezh Baudirektion Musterbaubewilligung - Verbesserung der Qualität > Anliegen des vzgv FaBU und der Leitstelle - Hilfestellung für Gemeinden, welche sich mit der Ausfertigung von Baurechtsentscheiden schwer tun - Vereinfachung der Arbeit für Verwaltungsangestellte (nicht vom Baufach) - Die Anliegen des Kantons kommen teilweise in den kommunalen Baurechtsentscheiden nicht unter. Die Gesamtverfügung wird in den BRE s teilweise nicht oder fehlerhaft eröffnet. - uneinheitliche Handhabung (verwaltungsrechtliche Vorgaben) in den einzelnen Gemeinden > Ungleichheit > kundenunfreundlich - Die Fachsektion Bau und Umwelt (FaBU) ist mit der momentanen Lösung «Texthandbuch» unzufrieden. Nur wenige Gemeinden nutzen dieses aufwendige Tool. - einfachere Gesuchsprüfung für kommunale Baukontrolleure durch Checkliste - allfällige künftige Synergien zur Plattform ebaugesuchezh 9

10 Baudirektion Musterbaubewilligung Ab dem 08. Juni 2018 auf der Homepage der Leitstelle «baugesuche.zh.ch» (Infos für Gemeinden) für den Download bereit: Musterbaubewilligungen (für ordentliches Verfahren und Anzeigeverfahren) Gewässerschutzrechtliche Bewilligung (für Kanalisationsanlagen) Baustelleninstallation (Checkliste / Merkblatt / Anweisung) Baudirektion Informationen AWEL / Energie - siehe Handout im Anhang der Referate - Broschüre Energie in Gemeinden - Kantonales Förderprogramm - Hinweis zum Programm starte! - Energieplanungsbericht 2017 (Energiepolitik RR) 10

11 Baudirektion Statistik Leitstelle 2017 Im Jahr 2017 (2016) wurden 3573 (3212) Baugesuche bei der LS eingereicht + 11 % 3019 (2619) Bewilligungen durch BD erteilt + 15 % 256 (304) Briefe «Klare Hindernisse» versandt 49 (42) Verweigerungen durch BD ausgesprochen Die kantonsinternen Fristen wurden zu % eingehalten! (2016 > %) Am häufigsten wurden das ARE/RP/Fachstelle Landschaft (824 mal) und das AFV/Bauen an Staatsstrassen (1174 mal) eingeladen. Baudirektion Hinweise Vollzugsschlüssel nächste umfassende Aktualisierung anfangs 2019 Den Vollzugsschlüssel finden Sie auf: ww.umweltschutz.zh.ch Vollzugsschlüssel Umwelt Bewilligung von temporären Veranstaltungen Infos und Gesuchsformular für Veranstalter und Infos für Gemeinden Hilfe zum Thema finden Sie auf: ww.baugesuche.zh.ch Bewilligung von Veranstaltungen 11

12 Kanton Zürich Baudirektion Vollzug Radon Neue Bestimmungen nach Revision der Strahlenschutzverordnung Nadia Vogel / Seraina Steinlin AWEL, Abteilung Luft, Sektion Strahlung 1 Aufbau Grundlagen Radon Was ist Radon, woher kommt es? Gesundheitsgefahr Radon Änderungen der Strahlenschutzverordnung Erlaubte Radonkonzentration Aufgaben Kanton Aufgabe Gemeinden / Städte Ausblick 2 12

13 Grundlagen Radon I Was ist Radon, woher kommt es? Radioaktives Edelgas (Rn) entsteht beim Zerfall von natürlichem Uran in Gestein und Boden steigt aus dem Untergrund auf wird im Freien stark verdünnt ungefährlich kann durch undichte Fundamente in Gebäude eindringen und sich dort (v.a. in unteren Geschossen) anreichern zerfällt in weitere radioaktive Folgeprodukte, die als «Staub» in der Luft schweben und eingeatmet werden können 3 Grundlagen Radon II Gesundheitsgefahr Radon radioaktiver «Staub» lagert sich ans Lungengewebe und zerfällt dort weiter Reichweite α-teilchen: - Luft: cm - Gewebe: µm Radioaktive Radon-Folgeprodukte bestrahlen das Lungengewebe entstehende α-teilchen (He) haben hohe Energie und Masse schädigen Lungengewebe Lungenkrebs 4 13

14 Grundlagen Radon II Gesundheitsgefahr Radon Krebsrisiko steigt, je höher die Radonkonzentration und je länger die Exposition Zwischen Exposition und Erkrankung können bis Jahrzehnte vergehen Radon-Belastung in Gebäuden minimieren, wo Personen sich für längere Zeit aufhalten (Wohnräume, Büro, Schule, etc.) Quellen der mittleren persönlichen Strahlenbelastung (CH), Daten: BAG, Änderungen Strahlenschutzverordnung I Erlaubte Radonkonzentration alt seit 1. Januar 2018 Maximal erlaubte Radonkonzentration für Wohnräume, Schulen, Kindergärten, Arbeitsplätze 1000 Bq/m 3 «Grenzwert» 300 Bq/m 3 «Referenzwert» Bislang 6300 Messungen in bewohnten Räumen im Kanton Zürich: > 1000 Bq/m 3 : 0.5% > 300 Bq/m 3 : 5% Keine «gefährdeten» / «ungefährdeten» Gebiete Überschreitung überall möglich (Kombination Untergrund & Bausubstanz) Gebäude mit (li) und ohne (re) dichtem Fundament auf Rn-reichem Untergrund 6 14

15 Änderungen Strahlenschutzverordnung II Aufgaben Kanton Kanton Trifft Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts Kontrolliert stichprobenartig alt seit 1. Januar 2018 Sorgt für Radonmessungen in Schulen und Kindergärten Kann weitere Messungen anordnen Verfügt Sanierungen Kanton koordiniert Messungen in allen privaten und öffentlichen Schulen, Kindergärten, Krippen etc. (Zeitraum: 5 Jahre) Anerkannte Messfirmen führen Messungen durch Kosten für Messungen (und ggf. Sanierung) tragen die Gebäudeeigentümerinnen / Gebäudeeigentümer 7 Änderungen Strahlenschutzverordnung III Aufgabe Gemeinden / Städte alt seit 1. Januar 2018* Baubehörde Informiert die Bauherrschaft über ihre Verpflichtung zu radonsicherem Bauen, soweit sinnvoll *: Art. 202 Abs. 8 StSV gewährt zweijährige Übergangsfrist, um Baubewilligungsverfahren anzupassen BAG erarbeitet bis 2019 Informationsmaterial zur Unterstützung der Baubehörden: In welchen Fällen ist es sinnvoll, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens über die Radonproblematik zu informieren? Welche Informationen werden der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller abgegeben? Welche präventiven baulichen Massnahmen sind zu treffen, um den Radonreferenzwert von 300 Bq/m 3 einzuhalten? 8 15

16 Änderungen Strahlenschutzverordnung III Aufgabe Gemeinden / Städte Bis dahin: Empfehlung Kanton vorab: In welchen Fällen ist es sinnvoll, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens über die Radonproblematik zu informieren? Neu- und Umbauten von Wohnräumen Umnutzungen, bes. von Kellerräumen Wohnräume bestimmten energetischen Sanierungen (Abdichtung Gebäudehülle) Welche Informationen werden der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller abgegeben? Unterlagen auf (BAG), (AWEL) Textbaustein «radonsicheres Bauen» in Baubewilligung Welche präventiven baulichen Massnahmen sind zu treffen, um den Radonreferenzwert von 300 Bq/m 3 einzuhalten? Massnahmen gemäss Stand der Technik derzeit: Norm SIA 180:2014 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden» Bauliche Massnahmen zum Radonschutz: Empfehlungen für Neubauten, Empfehlungen für Renovationen 9 Textbaustein «radonsicheres Bauen» für Baubewilligung Erwägungen Gemäss der revidierten Strahlenschutzverordnung (StSV, SR ) gilt für Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten, ein Radonreferenzwert von 300 Bq/m 3 (Art 155 Abs. 2 StSV). Bei Neu- oder Umbauten solcher Räume sind dem Stand der Technik entsprechende präventive bauliche Massnahmen umzusetzen (Art. 163 Abs. 2). Der Stand der Technik wird in der Norm SIA 180:2014 (Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden) beschrieben. Hinweise zu rechtlichen Informationen gibt die Broschüre des Bundesamtes für Gesundheit «Rechtliche Informationen für Immobilien- und Baufachleute» (BAG, 2006). Dispositiv Die Bauherrin oder der Bauherr ist verpflichtet, dem Stand der Technik entsprechende präventive bauliche Massnahmen zu treffen, um in Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten, den Radonreferenzwert von 300 Bq/m 3 einzuhalten

17 Ausblick für Baubehörden Aufnahme der Radonthematik in Prozesse des Baubewilligungsverfahrens Wo sinnvoll: Aufnahme des Textbausteins «radonsicheres Bauen» in die Gesuchs- resp. Bewilligungsunterlagen Möglicherweise Änderung von Inhalten / Abläufen sobald Informationsmaterialien des BAG vorliegen Für Rückfragen: Nadia Vogel: Tel , nadia.vogel@bd.zh.ch Seraina Steinlin: Tel , seraina.steinlin@bd.zh.ch 11 17

18 Kanton Zürich Baudirektion Umsetzung Art VVEA im Baubewilligungsverfahren und der Umgang mit Neophyten Gemeindeseminare 2018 Kathrin Fischer, AWEL, Sektion Biosicherheit Jasmin Mertens, AWEL, Sektion Altlasten 1 Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) Art. 3: Definition Bauabfälle, Aushub- und Ausbruchmaterial Art. 16: Die Bauherrschaft muss der zuständigen Behörde Angaben zu Art, Qualität und Menge der anfallenden Bauabfälle machen (>200m 3 oder umwelt- /gesundheitsgefährdend) Art. 17: regelt die Trennung sämtlicher Bauabfälle; Gebäudesubstanz; Boden und Aushub (chemische und biologische Belastungen) Art. 18: regelt den Umgang mit abgetragenem Unter- und Oberboden möglichst vollständige Verwertung Art. 19: regelt Aushub- und Ausbruchmaterial möglichst vollständige Verwertung

19 3 Bauabfälle im Sinne der VVEA: Ziel: Mit einer richtigen Lenkung einen möglichst hohen Anteil der Verwertung zuführen 4 19

20 Das neue Zusatzformular «Entsorgung Bauabfälle» hilft alle die Bauabfälle richtig zu lenken A. Gebäudesubstanz B. Aushub Untergrund C. Abgetragener Boden D. Neophyten Visum kommunale Baubehörde 5. als Bestandteil des Baubewilligungsverfahrens Zusatzformular «Entsorgung Bauabfälle» Checkliste Gebäudeschadstoffe Bericht PK/ Entsorgungskonzept Gebäudesubstanz Boden - Sauber - Belastet Meldeblatt Bodenverschiebungen Deklaration Verwertung Boden Deklaration Bodenqualität Aushub - Sauber - Belastet «Belastete Standorte und Altlasten (inkl. Neobiota)» Deklaration Aushub Untergrund etc. 6 20

21 Ein Merkblatt als Leitfaden 7 Neu: Deklaration Aushub Untergrund Für unverschmutztes Aushubmaterial Für die Deklaration von biologischen Belastungen 8 21

22 9 Bausubstanz Schadstoffabklärung (Ermittlung) Rückbauplanung Rückbau / Triage Baubewilligungsverfahren Verwertung / Entsorgung Pro Jahr rund 2000 Bauvorhaben mit Entsorgungskonzept erwartet Befugte Fachpersonen prüfen Entsorgungskonzepte und Entsorgungsnachweise. Bestätigung mittels Prüfbericht: Entsorgungskonzept spätestens vor Baufreigabe, Entsorgungsnachweis: vor Bauabnahme. Auch bei reinen Rückbauten ausserhalb der Kernzone

23 Private Kontrolle Rück- und Umbau 11 Invasive gebietsfremde Pflanzen (invasive Neophyten) beim Bauen Entsorgung/Verwertung und Deklaration belasteter Boden/Aushub Einschränkungen bei der Pflanzenauswahl Verhinderung der Neuansiedlung 12 23

24 Belasteter Boden/Aushub Beizug Private Kontrolle 3.10 Bewilligung Kanton neu Deklaration durch Bauherr gegenüber Abnehmerin in Eigenverantwortung 13 Aufgaben örtliche Baubehörde Information Bauherr Private Kontrolle 3.10 falls Essigbaum oder Asiat. Staudenknöterich auf dem Grundstück Deklaration Abnehmer falls Boden/Aushub mit Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättrigem Greiskraut, Erdmandelgras Plausibilitätsprüfung Zusatzformular Bauabfälle falls kein 1 x Überprüfen Hinweiskarte Neophytenverbreitung Neobiota-Kontaktperson der Gemeinde falls Pflanzen vorhanden Info Bauherr Berichtigung Formular Auflage in Baugesuchen Sofern abgetragener Boden/Aushub mit Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättrigen Greiskraut oder Erdmandelgras anfällt, ist dies dem Abnehmer zu deklarieren

25 Filter 15 Einschränkungen bei Pflanzenauswahl Empfehlung als Auflage bei Gestaltungsplänen, Bauprojekten: Verbot Pflanzen des Anhangs 2 der Freisetzungsverordnung - Asiatische Staudenknöteriche - Essigbaum - Schmalblättriges Greiskraut - Riesenbärenklau - Ambrosia - Drüsiges Springkraut - Amerikanische Goldruten Verzicht auf weitere Pflanzen der Schwarzen Liste und Watch-Liste von info flora Empfehlung: einheimische Arten verwenden 16 25

26 Verhinderung der Neuansiedlung von invasiven Neophyten Empfehlung als Auflage bei grossen Bauprojekten: Bauphase: offene Böden (Bodendepots, Installationsplätze, temporäre Rohböden) und Flächen mit lückiger Vegetation Regelmässige Kontrolle (4 pro Jahr) und Bekämpfung von invasiven Neophyten. Bodendepots so rasch wie möglich begrünen Fertiggestellten Flächen: Regelmässige Kontrolle (4 pro Jahr) und Bekämpfung von invasiven Neophyten auf (bis zu 5 Jahre) Empfehlung: fertiggestellte Flächen so rasch wie möglich begrünen. Ausnahme: überwachte Pionierflächen 17 Verbreitung via Rhizomstücke Schäden an Infrastrukturen Fördert Erosion Verdrängung anderer Arten Sehr schwierig zu bekämpfen Japanknöterich Himalayaknöterich Sachalinknöterich Bastardknöterich Verbreitung v.a. via Wurzelausläufer Verdrängung anderer Arten schwierig zu bekämpfen Essigbaum 18 26

27 Allergien, Asthma Aufrechte Ambrosie, Ambrosia artemisiifolia Verbrennungen Riesenbärenklau, Heracleum mantegazzianum 19 Lebergifte Vieh, Mensch Verdrängung anderer Arten Schmalblättriges Greiskraut, Senecio inaequidens Unkraut in der Landwirtschaft Verbreitung mit Knöllchen Erdmandel, Essbares Zyperngras, Cyperus esculentus 20 27

28 Weitere Informationen und Kontakt Gebäudesubstanz Abfälle AWEL Sektion Abfallwirtschaft Gebäudesubstanz Aushub Untergrund AWEL Sektion Altlasten Bauen auf belasteten Standorten Abgetragener Boden ALN Fachstelle Bodenschutz Bauen & Planung Neophyten AWEL Sektion Biosicherheit Bauen 21 28

29 FaBo Kanton Zürich Baudirektion ALN, Fachstelle Bodenschutz (FaBo) Wie bleiben die Gemeinden am Boden dran? 1 Aufgaben des Bodenschutzes FaBo Rekultivierungen (Terrainveränderungen): Sachgerechter Umgang mit Boden und Bodenqualität im ausgeführten Bauwerk sicherstellen (ab 500 m 2 ; BVV 1.8.1) Abgetragener Boden (Abfall): Erhalt der Ressource Boden fördern (ab 200m 3 ; VVEA Art. 16 & 17) Ackerbaulich nutzbarer Boden (Fruchtfolgefläche, FFF): Ernährung sicherstellen ( m 2 ; RPV Art ) 2 29

30 FaBo Temporäre oder definitive Bodenbeanspruchung Temporär (Leitungen, Installationsplätze, Zwischenlager, Erschliessungen, Veranstaltungen) Erhalten bzw. Wiederherstellen der Bodenfruchtbarkeit Definitiv (div. Bauten und Anlagen ohne TV) Boden verwerten, evtl. FFF kompensieren 3 FaBo Gemeinde als Bauherrin und Bewilligungsbehörde a.h. BZ Strassen (StrG 12 & 14: Anhörung BD, Umweltschutz, Landbeanspruchung) Leitungen (BVV Anh : kant.bew. ab 100 m) Gewässer (WWG 18, BVV: kant. Bew.) Entwässerung / Versickerung (SEVO & BVV) Sportanlagen (s. Gem.sem. 2016) Temporäre Zwischennutzung (evtl. Kriterienkatalog Aushubzwischenlager) 4 30

31 FaBo Baukontrolle und Bodenschutz (PBG 327) Meldung: Beginn, Vollendung, Zwischenstände Prüfung: Vorschriften und Pläne, Massnahmen Verständigung und Beizug weiterer beteiligter Instanzen obliegen der örtlichen Baubehörde. Rekultivierungsziel als Nebenbestimmung in der kantonalen Bewilligung Fazit: Bodenschutzrechtliche Aspekte der Baukontrolle sind zwischen Kanton und Gemeinde zu koordinieren. 5 FaBo Rückbau und rechtmässiger Zustand PBG 341 Die zuständige Behörde hat den rechtmässigen Zustand herbeizuführen rechtmässig = ursprünglich? humusiert = ackerbaulich nutzbar? (be)grün(t) = tiefgründiger Boden? Fazit: Bodenschutzrechtliche Aspekte sind für die Beurteilung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu berücksichtigen. 6 31

32 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt / Fachstelle Lärmschutz Klangqualität im Siedlungsraum Massnahmen an der Quelle Balkone / Loggien Bagatellfälle Tiefgaragenlärm Gemeindeseminare Baubewilligungen Mai / Juni 2017 Gian-Reto Fasciati, Thomas Gastberger und Martin Wehrle Lärmsanierung Gemeindestrassen, Massnahmen an der Quelle Fachstelle Lärmschutz In vielen Gemeinden Strassenlärmsanierung bald abgeschlossen, trotzdem nehmen Verkehr und Lärm weiter zu Bisher Massnahmen zu punktuell (Schallschutzfenster, Lärmschutzwände) Mitte 2017 Massnahmenplan Lärmbekämpfung des Bundes: lärmarme Antriebssysteme und Reifen lärmarme Beläge und Temporeduktionen Zukünftig Lärmschutz mit Fokus Massnahmen an der Quelle, diese wirken flächendeckend und erreichen den grösseren Nutzen 32

33 Fachstelle Lärmschutz Tempo 30 flüssiger, sicherer und leiser Tempo 30 kann in vielfacher Hinsicht positive Effekte bewirken: die Lärmemissionen werden langfristig um rund 3 db reduziert (entspricht einer Halbierung des Verkehrs) störende Lärmspitzen in der Nacht nehmen deutlich ab «für ä tüüfä gsundä Schlaaf». mehr Sicherheit: Reduktion des Bremsweges von 40 m auf 20 m Verflüssigung des Verkehrs, konstantere Fahrweise, mit weniger stopand-go. die Aufenthaltsqualität im Strassenraum und die Luftqualität werden verbessert Lärmwirkung von Tempo 30 Fachstelle Lärmschutz Quelle: Forschungsprojekt VSS 2012/214 Bei übersichtlichen Abschnitten (T30-Strecke / T30-Zone übersichtlich) fliesst der Verkehr besser und es werden bessere Lärmwirkungen erreicht. Je nach vorhandener Situation (LKW-Anteil, Verlustzeiten für den öv, möglicher Ausweichverkehr) eignet sich ein Strassenabschnitt besser oder weniger gut für Tempo 30 Bei übersichtlichen Abschnitten, nur mit Signalisation und Markierung, ohne viele Hindernisse erreicht man eine bessere Lärmwirkung 33

34 Fachstelle Lärmschutz Umsetzung Tempo 30 Signalisation und Markierung sind kostengünstig und effizient (rund Fr pro Laufmeter) Falls bauliche Massnahmen: geschickte Anordnung der Elemente im Seitenraum oder z.b. Längsparkierung oder Baumscheiben, Speedy statt bauliche Hindernisse einfache Massnahmen sind besser, je weniger Hindernisse, desto weniger Brems- und Beschleunigungsvorgänge (und weniger Lärm) Weitere Informationen: Lärmarme Beläge wirkungsvoll mit Verbesserungspotenzial Fachstelle Lärmschutz Lärmarme, semidichte Beläge erreichen Anfangswirkungen von 5-8 dba, Langzeitwirkung auf -3 dba prognostiziert Materialtechnisch weniger stabil als dichte Beläge kürzere Lebensdauer und nicht überall einsetzbar (Steigungen, engen Kurven, erhöhte Einbauanforderungen) Kompromiss zwischen akustischer Leistung und Lebensdauer optimaler Bereich wird weiter erforscht 34

35 Fachstelle Lärmschutz Lärmwirkung von lärmarmen, semidichten Belägen Teststrecke semidichter Belag, Zürichstrasse, Ebmatingen, 2017 (Hörbeispiel) Weitere Informationen: oder Verbesserung der Klangqualität im Siedlungsraum Fachstelle Lärmschutz Landschaften, Siedlungsgebiete und Erholungsräume werden nicht nur visuell, sondern auch auditiv wahrgenommen (Geräuschkulisse). Qualitätsvolle urbane Räume zeichnen sich auch durch eine gute akustischen Aufenthaltsqualität aus. Öffentliche Strassenräume, Plätze und Grünräume sind deshalb nach akustischen Prinzipien zu gestalten. 35

36 Fachstelle Lärmschutz Siedlungsstrukturen und ihr Klang Eine grossvolumige Bauweise verursacht schwierige akustische Bedingungen. Glatte Oberflächen reflektieren den Lärm und fördern eine schlechte Klangqualität. Altstädte weisen oft sehr günstige akustische Eigenschaften auf. Sie können als Modell für die Entwicklung von Klangqualität dienen. Fachstelle Lärmschutz Beurteilungskriterien für akustische Qualität Anzustreben ist eine Klangvielfalt (technische und menschliche Geräusche sowie Naturgeräusche). Die Wahrnehmung wird nicht durch ein Geräusch dominiert (z.b. Strassenlärm). Es ist ein Nah-, ein Mittel- und ein Fernbereich unterscheidbar (z.b. höre ich meine eigenen Schritte, das Vogelgezwitscher und die ferne Strasse). Eine Unterhaltung in normaler Lautstärke ist möglich. Es sind keine störenden akustischen Reflexionen vorhanden. Ich sehe, was ich höre. Gegensätze von Bild und Ton können irritieren. 36

37 Fachstelle Lärmschutz Wandflächen: Akustisch günstig und schlecht Die grobe und reliefartige Steinmauer bricht und streut den Schall abwechslungsreicher als Wände aus Glas und Beton. Absolut schallharte und rechtwinklige bzw. parallele Fassaden machen den Innenhof zum akustischen Unort. Mehr zur Klangraumgestaltung Fachstelle Lärmschutz Publikationen unter: 37

38 Loggia und Balkon als Lärmschutzmassnahme: Berechnungswerkzeug Fachstelle Lärmschutz Das Berechnungswerkzeug der FALS wurde nach umfangreichen Messungen überarbeitet. Neuerungen: Unterscheidung zwischen Loggia und Balkon Wirkungsabschätzung an Fassaden seitlich zur Strasse Differenzierte Wirkungsabschätzung nach Lage der Fenster innerhalb der Loggia / des Balkons Berechnungswerkzeug: Neu: Differenzierte Lärmreduktion je nach Fensterposition Fachstelle Lärmschutz lärmzugewandte Seite in Loggia seitlich zur Strasse: keine nennenswerte Lärmreduktion! Lärmreduktion: keine gering gut Loggia Balkon Wohngebäude stark befahrene Strasse 38

39 Fachstelle Lärmschutz Loggien und Balkone nicht nur als Lärmschutz Loggien und Balkone zur Strasse weisen eine schlechte akustische Aufenthaltsqualität auf. Wenn überhaupt, dann nur mit Zusatznutzen (z.b. Aussicht) Loggien und Balkone an Fassaden seitlich zur Strasse sind gegenüber strassenseitigen zu bevorzugen. Bei Eckbalkonen kann der Lärm mit einer strassenseitig raumhoch geschlossenen Verglasung zusätzlich reduziert werden. Aussenraum: Sonne oder Ruhe? Fachstelle Lärmschutz Umfrage Fachstelle Lärmschutz: Würden sie einen sonnigen und lärmigen oder einen schattigen und ruhigen Aussenraum bevorzugen? 72 % bevorzugen schattig und ruhig 28 % bevorzugen sonnig und lärmig Das Ruhebedürfnis soll bei der Standortwahl von Aussenräumen als der Besonnung ebenbürtiges Kriterium berücksichtigt werden 39

40 Keine Wohnungen, die alle Räume nur über Loggia lüften können Fachstelle Lärmschutz Der Qualität von Aussenraum und Wohnumfeld ist im Sinne der Lärmschutzverordnung und des Bundesgerichtsentscheides zur Lüftungsfensterpraxis von 2016 hohe Beachtung beizumessen. Ausschliesslich zu lauten Strassen hin orientierte Wohnungen fehlt diese Qualität. Für neue Wohnungen mit Fassadenbelastungen über den Immissionsgrenzwerten (IGW) der ES III (65 db tags oder 55 db nachts) werden deshalb i.d.r. keine Ausnahmen gemäss Art. 31 Abs. 2 LSV erteilt, wenn die IGW nur an Lüftungsfenstern hinter Loggien oder Balkonen eingehalten werden. Weitere Informationen: Lärm von Tiefgaragen: Ausscheiden von Bagatellfällen Fachstelle Lärmschutz Grafisches Schema zur Grobbeurteilung des Lärms von Tiefgaragen. Die Beurteilung basiert auf konservativen Annahmen. Benötigte Angaben: - Abstand Rampe/Zufahrt/Portal zum nächsten lärmempfindlichen Fenster - Anzahl Parkplätze Genauere Abklärungen: Berechnungswerkzeug ( oder Lärmgutachten Weitere Informationen: 40

41 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Fachstelle Landschaft Gemeindeseminar Baubewilligungen Aktuelle Themen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen Dr. Randolf Martin Koch, Leiter Fachstelle Landschaft Natalie Kramer, Gebietsbetreuerin Fachstelle Landschaft 1 Inhalt Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft 1. Die Fachstelle Landschaft im ARE Aufgaben & Personen 2. Aktuelle Herausforderungen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen (BaB) 3. Zur Bearbeitung von BaB-Gesuchen durch Kanton und Gemeinden 4. Fazit / Take Aways 2 41

42 Ziele Baudirektion Kanton Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Fachstelle Landschaft im ARE: Sie kennen die Aufgaben der FSLA und die Ansprechpersonen ihrer Gemeinde Sie sind über aktuelle Trends und Herausforderungen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen (BaB) informiert Sie nehmen neue Impulse für eine «optimale» BaB-Gesuchbearbeitung durch ihre Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Kanton Sie kennen Hilfsmittel / Merkblätter um die Gesuchsteller im BaB-Prozess effektiv zu begleiten 3 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Fachstelle Landschaft 1 Die Fachstelle Landschaft im ARE Aufgaben & Personen 4 42

43 Baudirektion Kanton Zürich ARE, Fachstelle Landschaft 5 Auftrag & Tagesgeschäft Fachstelle Landschaft Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Die Fachstelle Landschaft prüft Bauvorhaben im Nichtbaugebiet und in schützenswerten Landschaften (ca. 75%) Gesuchbearbeitung (gem. BVV Anh. Ziff , 1.2.4, , 1.8.2) Fachberatung gegenüber Partnern/ Gemeinden sowie untergeordnet gegenüber Interessensgruppen und Gesuchstellern «Projekte» und andere Aufgaben (ca. 25%) Schutzverordnungen Gebietsplanungen im Kontext Landschaft Kantonale Gestaltungspläne für Kiesabbau, Deponien und Terrainveränderungen Übergeordnete Fragen der kt. Raumplanung zu Landschaftsthemen Gremien 6 43

44 Gebietsbetreuung in den Baudirektion Kanton Zürich ARE, Fachstelle Landschaft 11 Planungsregionen Richt- und Nutzungsplanung Ortsbild/ Städtebau Bauen ausserhalb Bauzonen Fachstellenleiter 7 Gebietsbetreuende feste Stellvertreter ca. 900 Baugesuche / Jahr ca. 700 Anfragen / Jahr Seit Februar 2018: 2 neue Gebietsbetreuende und neue regionale Zuteilung im Internet: 7 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Fachstelle Landschaft 2 Aktuelle Herausforderungen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen (BaB) 9 44

45 Bauen ausserhalb der Bauzone (BaB) Baudirektion Kanton Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist einer der fundamentalen Grundsätze der Schweizer Raumplanung (RPG Art. 1, Abs. 1) kein Überstellen der Zonengrenzen «Die Landschaft ist zu schonen» Siedlungen, Bauten und Anlagen sollen sich in die Landschaft einordnen» (RPG Art. 3, Abs. 2) BaB wird weitgehend durch das Bundesrecht geregelt, in den Art b, 24-24d sowie 37a RPG und in der RPV Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen sind an strenge Voraussetzungen geknüpft und erfolgen durch den Kanton Landschaft/ Landwirtschaftszone = Nicht-Bauzone! 10 Bauen ausserhalb der Bauzone (BaB) grundsätzliche Unterscheidung der Bauten und Anlagen: Zonenkonforme Bauten in der Landwirtschaftszone Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft dienen v.a. einer dem Zonenzweck entsprechenden Nutzung von Boden und Landschaft (RPG Art b und 22) Wenn Bedarf und Zweck erwiesen, sind diese (und alle anderen) Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen optimal in die Landschaft einordnen: Standortwahl; Grösse, Höhe, «Mikrolage»; Materialisierung, Farbe, Dächer, Fassaden; Fenster, Tore; Umgebungsgestaltung (Einordnung in die Landschaft) Nicht-zonenkonforme Bauten («Ausnahmetatbestände») positiv oder negativ standortgebundene Bauten (Art. 24 RPG) Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen (Art. 24a RPG) nicht-landwirtschaftliche Nebenbetriebe (Art. 24b RPG) bestehende (altrechtliche) zonenwidrige Bauten (Art. 24c RPG) landwirtschaftsfremdes Wohnen und schützenswerte Bauten (Art. 24d RPG) Hobbymässige Tierhaltung (Art. 24e RPG) Zonenfremdes (altrechtliches) Gewerbe (Art. 37a RPG) 11 45

46 Herausforderungen Landwirtschaft 2018 (zonenkonform) Baudirektion Kanton Zürich ARE, Fachstelle Landschaft STRUKTUR- & GESELLSCHAFTSWANDEL Betriebsaufgaben und Aufgabe von landw. Gebäuden nicht mehr genutzte, unzweckmässige oder kleine Ökonomiegebäude Zunahme nicht-landwirtschaftlicher Privatliegenschaften (Art. 24a,c,d) Betriebserweiterungen durch Neubauten/ Aufkäufe zunehmende Verteilung von Land und Gebäuden Bedarf an grösseren Volumina an Gebäuden und besserer Infrastruktur Höhere Ansprüche an landwirtschaftliches Wohnen Druck auf unbebaute Landschaftskammern steigt Ansprüche der Kunden / Differenzierung der Produkte neue Formen der Landwirtschaft -> «innere Aufstockung» Von der Besenbeiz zum Erlebnishof: B&B, Hochzeiten, Seminare? Pferde: Landwirtschaftlich vs. Hobbymässig; Pensionspferde, Reitsport? Gärtnereien/ Käsereien : lokal, frisch, aufbereitete Produkte; Aufbereitung, Lagerung, Direktvermarktung; Wohnraum für Helfer; Infrastrukturen? 13 Herausforderung Nicht-Zonenkonforme Bauten Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft im Kanton ZH besteht bei nicht-zonenkonformen Bauten im Kantonsvergleich eine eher grosszügige Rechtspraxis Aktuelle Gerichtsentscheide sind, insb. auf Bundesebene, eher streng Der Trend geht bundesweit in Richtung Verschärfung der Praxis Das ARE ZH berücksichtigt bei der Anpassung von Merkblättern und Arbeitshilfen jeweils die aktuelle Rechtspraxis Die Bearbeitung von nicht-zonenkonformen Baugesuchen ist und bleibt auch in Zukunft ressourcenintensiv Spezifische Herausforderungen, Stichworte Überstellen der Bauzonengrenze am Siedlungsrand Terrainveränderungen, Bodenaufwertungen Abbruch und Wiederaufbau; komplexe Umbauten Zeitgemässes Wohnen und energetische Sanierungen «negativ standortgebundene» Bauten & Anlagen (das was im Siedlungsraum stört), z.b. Hundeschulen/ -heime; Jugendhäuser; Freizeitnutzungen etc

47 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Fachstelle Landschaft 3 Zur Bearbeitung von BaB- Gesuchen durch Kanton und Gemeinden 15 Die Gemeinde als «BaB-Eingangstor» Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Erst-Kontakt, informelle Auskünfte/ Beratungen Antwort gemäss kommunaler Praxis Verweis auf kantonale Hinweise/ Merkblätter Verweis auf land(wirt)schaftliche Berater/ Planer bei komplexen Fällen Wichtige Kriterien der Bauvorhaben für die kantonale Prüfung: «Wesensgleichheit gewahrt» und «Einordnung in die Landschaft» Baugesuch erstellen/ einreichen Vollständigkeit prüfen und einfordern Allfällige zusätzliche Auskünfte/ Informationen verlangen Für die Einordnung in Landschaft, Plan zur Umgebungsgestaltung Bei nicht-zonenkonformen Umbauten, den bewilligten Zustand 1972 (Gewerbe 1980) nachweisen/ bestätigen Berechnungen (Art. 24c-d, 37a) vom Gesuchsteller/ Planer einfordern 16 47

48 Bsp. Art. 24c RPG Ausbau Dachgeschoss Baudirektion Kanton Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Unterlagen Baugesuchsformulare und Zusatzformular Grundriss- und Fassadenpläne Projekt Akten Zustand 1. Juli 1972 oder früher 17 Bsp. Art. 24c RPG Ausbau Dachgeschoss Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Unterlagen Baugesuchsformulare und Zusatzformular Grundriss- und Fassadenpläne Projekt Akten Zustand 1. Juli 1972 oder früher Nutzflächenberechnung Zustand 1. Juli 1972 und Projekt 18 48

49 Bsp. Art. 24c RPG Ausbau Dachgeschoss Baudirektion Kanton Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Unterlagen Baugesuchformulare und Zusatzformular Grundriss- und Fassadenpläne Projekt Akten Zustand 1. Juli 1972 oder früher Nutzflächenberechnung Zustand 1. Juli 1972 und Projekt Beurteilungskriterien Erweiterungsmass eingehalten? Wesensgleichheit gewahrt? Einbettung in die Landschaft? 19 Die Bearbeitung der «BaB-Gesuche» I. Zuständigkeit der Fachstelle Landschaft Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Gesuche ausserhalb von Bauzonen und in Landschaftsschutzgebieten In Erholungs- und Freihaltezonen, aber nur wenn die Baugesuche nicht zonenkonform sind Terrainveränderungen >5000 m2 Keine Zuständigkeit der Fachstelle Landschaft, respektive Gemeinde-Vollzug: Nachträgliche Baugesuche für nicht genehmigten Bauten einfordern Zonenkonforme Gesuche in Erholungs- und Freihaltezonen Vollzugskontrolle/ Baupolizeiwesen: Abnahmen, Auflagenerfüllung, Rückbauten, Wiederherstellungen Verhältnismässigkeitsprüfung (v.a. bei Rückbau- bzw. Wiederherstellung- Entscheiden) 20 49

50 Die Bearbeitung der «BaB-Gesuche» II. Baudirektion Kanton Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Prüfung des BaB-Gesuchs in der Fachstelle Landschaft Eingang via kantonale Leitstelle Vorprüfung und allfällige Aktenergänzung ev. Rücksprache mit Gemeinde oder Gesuchsteller ev. Mitberichte durch andere Fachstellen ggf. «Hindernisse» für eine kantonale Bewilligung im Hindernisbrief aufzeigen und sowie weitere Schritte festlegen Entscheid: Bewilligung oder Verweigerung Gesamtverfügung via Leitstelle Beratung & Austausch zwischen Kanton & Gemeinden Telefonzeiten der Gebietsbetreuer der Fachstelle Landschaft nutzen Mit dem Gebietsbetreuenden gemeinsam Termine wahrnehmen Professionelle/ partnerschaftliche Geschäftsbeziehung aufbauen Den persönlichen Kontakt zum Partner beim Kanton pflegen 21 Die Bearbeitung der «BaB-Gesuche» III. Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Kunden-Beratungen und Augenscheine durch die Fachstelle Landschaft Ressourcen- & auftragsbedingt können Beratungsdienstleistungen nur untergeordnet erbracht werden! Wir bitten für Verständnis, dass dies nicht unser Kerngeschäft ist Bei einfachen Anfragen, bitte seitens Gemeinde Auskunft geben Die Gemeinde darf selbstverständlich Rücksprache mit uns nehmen Komplexe Fälle sollen durch Fachplaner beraten werden Bitte die Gesuchsteller nur in Spezialfällen an unsere Gebietsbetreuer Landschaft verweisen Telefonische Beratungen nur innerhalb der Telefonzeiten am Vormittag ( Uhr); die pro Anfrage verfügbare Zeit ist begrenzt Ortstermine: nur wenn zielführend; dann wenn immer möglich zusammen mit der Gemeinde 22 50

51 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Fachstelle Landschaft 4 Fazit / Take Aways 23 Take aways Baudirektion Kanton Zürich Zürich ARE, Fachstelle Landschaft Die Fachstelle Landschaft beschäftigt sich mit dem «Bauen im Nichtbaugebiet», beurteilt die Aktivitäten ausserhalb der Bauzonen raumplanerisch und setzt sich für den Landschaftsschutz im Kanton Zürich ein Der Druck auf die Landschaft in Folge von Bautätigkeiten und veränderten Nutzungsansprüchen steigt «Der Erfolgsfaktor» für eine effektive Bearbeitung von Baugesuchen ausserhalb der Bauzonen ist das Zusammenspiel von Gemeinden und Kanton Ergänzend zu RPG und RPV geben die kantonalen Merkblätter (Homepage ARE) Auskunft über die Zürcher BaB-Praxis und unterstützen die Gemeinden im Kundenkontakt -> Take Away 24 51

52 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Gemeindegespräche Dokumentenhandling Richt- und Nutzungsplanung Gemeindeseminare Baubewilligungen Zürich, Mai/Juni Auftrag an die Gemeinden Amt für Raumentwicklung «Die Gemeinden prüfen Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung nach innen. Diese umfassen insbesondere das Ausschöpfen des Potenzials, das in den überbauten Bauzonen gemäss Bau- und Zonenordnung theoretisch noch möglich wäre, sowie die Erhöhung der Dichte in bestehenden Bauzonen, beispielsweise durch Aufzonung an gut erschlossenen Lagen ( ).» Quelle: Kantonaler Richtplan 2 52

53 Phasen der Innenentwicklung Amt für Raumentwicklung Innenentwicklung «Innenentwicklung ist anspruchsvoller und aufwändiger als eine weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche.» Brachenentwicklung Siedlungserweiterung 3 Amt für Raumentwicklung Leitfragen zur Beurteilung von Ortsplanungen Werden die Vorgaben der überkommunalen Richtpläne erfüllt? Wurde die Planung über die Gemeindegrenzen hinweg eingeordnet, bewertet und abgestimmt? Welche Auswirkungen von der Planung werden auf den Ausbaugrad erwartet? Welche Auswirkungen von der Planung werden auf die Nutzungsdichte erwartet? Liegt eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet vor? Sind die Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung nach innen ausgeschöpft? Erkenntnisse sind im Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV (z.b. in Kapitel Gesamtbeurteilung) aufzuzeigen 4 53

54 Amt für Raumentwicklung Was verstehen wir unter «Gesamtschau»? Politikbereiche Wo trifft man sich? Wie ist das Angebot an Kultur, Essen und Vergnügen? Nachbargemeinde Gemeinde Ortsteil Quartier Raum gestern heute morgen übermorgen Zeit Wo zeichnet sich ein Generationenwechsel ab? Bestehen Angebote für junge Familien? Welche Versorgungsinfrastruktur wird künftig benötigt? Können Gebiete von Lärm entlastet werden? Wo sollen zukünftig mehr Menschen leben? Was möchten wir bewahren und wo Neues gestalten? 5 Amt für Raumentwicklung Was verstehen wir unter «Gesamtschau»? Politikbereiche Nachbargemeinde Gemeinde Ortsteil Quartier Raum gestern heute morgen übermorgen Zeit Gesamtschau meint, die Entwicklung einer Gemeinde räumlich, zeitlich und über mehrere Politikbereiche hinweg umfassend zu bearbeiten. Sie ist individuell. 6 54

55 Prozess auf Gemeindeebene Amt für Raumentwicklung Konzept der räumlichen Entwicklung Richtplanung Nutzungsplanung Ortsanalyse Fundament aus Vorgaben und Herausforderungen 7 Unser Angebot an Sie: Gespräche zur Ortsplanung Amt für Raumentwicklung Kontaktnahme über Gebietsbetreuende Anliegen der Stadt/Gemeinde stehen im Mittelpunkt der Diskussion Vereinbaren der nächsten Schritte Verbindlichkeit schaffen (Aktennotiz) Weiterführende Gespräche sind möglich Eine Chance für einen gehaltvollen, partnerschaftlichen Austausch! 8 55

56 Teilnehmende Amt für Raumentwicklung Stadt/Gemeinde Stadt-/Gemeindepräsident/in Planungs- und Bauvorstand Verwaltung Ortsplaner/in Region (Option) Regionalplaner/in Amt für Raumentwicklung Amtsleitung Gebietsbetreuer/in Richt- / Nutzungsplanung Gebietsbetreuer/in Ortsbild / Städtebau Andere Ämter (Option) 9 Amt für Raumentwicklung Traktanden 1. Begrüssung, Ablauf, Anlass des Gesprächs, Vorstellungsrunde 2. Geänderte Rahmenbedingungen von Bund und Kanton (inkl. Harmonisierung der Baubegriffe etc.) 3. Situation der Stadt/Gemeinde aus kantonaler Sicht 4. Situation der Stadt/Gemeinde aus regionaler Sicht (falls Region vertreten) 5. Situation der Stadt/Gemeinde aus kommunaler Sicht 6. Wichtigste Anliegen der Stadt/Gemeinde 7. Würdigung und weiteres Vorgehen 8. Fazit und Abschluss 10 56

57 Situation der Stadt/Gemeinde aus kommunaler Sicht Amt für Raumentwicklung Beispielfragen: Was hat die Stadt/Gemeinde bezüglich Entwicklung vor? Welche Überlegungen hat die Stadt/Gemeinde bereits gemacht? Wie stark möchte die Stadt/Gemeinde wachsen? (inkl. Treiber) Wie sieht es mit der Entwicklung des Gewerbes aus? Wo sieht die Stadt/Gemeinde Potenziale? Sind bereits Anstrengungen für Innenentwicklung vorgenommen worden? Wo sieht sich die Stadt/Gemeinde in Jahren? 11 Dokumentenhandling: bisher Amt für Raumentwicklung Planungsvorlagen sind in 10-facher Ausführung zur Vorprüfung einzureichen (Ausgenommen Quartierpläne, wo die Anzahl von Fall zu Fall bestimmt wird) Die Papierdokumente werden den kantonalen Fachstellen mit der Mitberichtseinladung versandt Produziert viel Papier Kostet Geld (Gemeinde) Kostet Zeit (Fachstellen) 12 57

58 Unser Ziel Amt für Raumentwicklung Planungsvorlagen (inkl. Quartierpläne) sind nur noch in 2-facher Ausführung zur Vorprüfung einzureichen Aber: Planungsvorlagen sind im bisherigen Umfang (7-fache Ausführung + digital) zur Genehmigung einzureichen Wir erhalten die Planungsvorlagen konsequent und zeitgerecht in digitaler Form Digital! 13 Amt für Raumentwicklung Beschriftung der Dokumente zentral "GEMEINDENAME_ GESCHÄFTSBEZEICHNUNG_PLANDOKUMENT_1.[2./3.] Vorpruefung" Beispiele für einen PDF-Datensatz Gestaltungsplan "Beispielhausen_Teilrevision privater Gestaltungsplan Mustertal_Situationsplan 1-500_2. Vorpruefung" "Beispielhausen_Teilrevision privater Gestaltungsplan Mustertal_Bestimmungen_2. Vorpruefung" "Beispielhausen_Teilrevision privater Gestaltungsplan Mustertal_Bericht nach Art. 47 RPV_2. Vorpruefung" "Beispielhausen_Teilrevision privater Gestaltungsplan Mustertal_Lärmgutachten_2. Vorpruefung" "Beispielhausen_Teilrevision privater Gestaltungsplan Mustertal_Protokollauszug Gemeinderat_2. Vorpruefung 14 58

59 Pilotphase läuft noch Amt für Raumentwicklung Laufende Überarbeitung Richt- und Nutzungsplanungen Vorprüfung im 1./2. Quartal 2018 Wunsch der Planungsträger, auf Druck der Dokumente im bisherigen Umfang zu verzichten Anlaufstelle: oder 15 Amt für Raumentwicklung Elektronische Dokumente als Voraussetzung für Digitalisierung der internen Abläufe Direktes Adressieren der Fachstellen Zugriff auf Dokumentenablage Zeitgewinn für Mitberichtserstattung Geringerer administrativer Aufwand 16 59

60 Angestrebter Terminplan für Einführung KS ARE Amt für Raumentwicklung Mitteilung über die definitive Einführung erfolgt mit Kreisschreiben ARE an die Gemeinden 17 Exkurs: ÖREB Amt für Raumentwicklung Bsp Kommunale Nutzungsplanung Gemeinde Planer KBO ÖREB Auftrag Entwurf Entscheid Plan Erfassen, Plan erzeugen Öffentliche Auflage Festsetzung Genehmigung Rechtsmittelverfahren Publizieren Nachführen, Publizieren Nachführen, Publizieren Öffentliche Auflage Festsetzung Genehmigung In Kraft 18 60

61 Amt für Raumentwicklung Blick in die Werkstatt: der nächste Schritt! 19 61

62 Kanton Zürich Baudirektion Abteilung Geoinformation Open Government Data bei Geodaten Auswirkungen für Gemeinden Gemeindeseminar Baubewilligungen 2018 Bernard Fierz, Leiter Kataster 1 Gemeindeseminar 2018 Open Government Data 1. Motivation 2. Begriffe und Definitionen 3. Angebote Kanton Zürich 4. Auswirkungen für Gemeinden 5. Situationsplan für die Baueingabe 2 62

63 Begriffe und Definitionen Open Government Data im Kanton Zürich Offene Formate in maschinenlesbarer Form, Kein besonderer Aufwand für Datenaufbereitung, Kostenloser Bezug und freie Nutzung. Basisdienste Datenbereitstellung unter OGD Mehrwertdienste Alle weiteren Angebote im freien Markt. Staat bietet nur marktfördernde Angebote an. Gemeindeseminar 2018 Open Government Data 3 Gemeindeseminar 2018 Open Government Data Angebote Kanton Zürich Rot umrandet: kostenlose Angebote Kanton Zürich (realisiert durch Abteilung Geoinformation). 4 63

64 Datenbezug im GIS-Browser Gemeindeseminar 2018 Open Government Data 5 Katalog: Geometadatenbank GeoLion Gemeindeseminar 2018 Open Government Data 6 64

65 Auswirkungen für Gemeinden Mehr und einfacher verfügbare Geodaten, für Planungen und Projektierungen. Nutzung immer aktueller Daten. Einbindung in kommunales WebGIS möglich. Gemeindeseminar 2018 Open Government Data Keine Beratung mehr zu Inhalt und Verwendung der Daten. Datenherkunft unsicher (Kontrolle nötig). Regelung der Datenbezüge kommunaler Geodatensätze. 7 Situationsplan für die Baueingabe Gemeindeseminar 2018 Open Government Data Auszug Bauverfahrensverordnung (BVV, LS 700.6) vom 3. Dezember 1997: 8 65

66 Situationsplan für die Baueingabe Plantitel Lage Bauprojekt, Gemeinde Massstab Aktualität der AV-Daten Darstellung Vollständigkeit Vermassung Bauprojekt Gemeindeseminar 2018 Open Government Data 9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gemeindeseminar 2018 Open Government Data geoportal.zh.ch/opendata 10 66

67 Behindertenkonferenz Kanton Zürich Hindernisfrei Bauen Behindertengleichstellungsgesetz BehiG umsetzen Gemeindeseminar Baubewilligungen 2018 Sylvia Kopp Guldenmann, Dipl. Architektin FH Roland Bick, Dipl. Ing. Architektur FH informiert, koordiniert, vertritt Interessen Hindernisse Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ

68 Hindernisse Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ Hindernisse Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ

69 Hindernisse Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ Hindernisse Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ

70 Vorteile Behindertenkonferenz Kanton Zürich > Gesellschaftliche Nachhaltigkeit > Drei Viertel der Massnahmen kommen allen zugute, z.b. - Lift, Rampen, Schwellen: Hauswart, Kinderwagen, Rollkoffer, Umzug - Bewegungs- und Sicherheitsflächen, Schwellen, Bedienelemente: Generationengerechtes Wohnen mit Kindern und im Alter > Demographischer Wandel: Menschen werden immer älter > Hindernisfreies Bauen ist Bauen für Alle informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ Gesetze zum Hindernisfreien Bauen Behindertenkonferenz Kanton Zürich > Bundesverfassung: Diskriminierungsverbot > Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes BehiG > Kantonsverfassung: Anpassungspflicht Bauten der öffentlichen Hand > Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich PBG 239 revidiert 2013 > Besondere Bauverordnung I 34 gibt vor: Norm SIA 500 und Richtlinie Wohnungsbau hindernisfrei anpassbar > Strassengesetz 14 und Verkehrssicherheitsverordnung 22 a informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ

71 Normen und Richtlinien Behindertenkonferenz Kanton Zürich > Hochbau : - Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten - Richtlinie Wohnungsbau hindernisfrei anpassbar > Tiefbau Verkehrsanlagen, auf denen Fussgängerverkehr zugelassen ist, gültig seit 2015 : - VSS-Norm SN Hindernisfreier Verkehrsraum informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ Lösungen Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ

72 Lösungen Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ Lösungen Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ

73 Lösungen Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ Lösungen Behindertenkonferenz Kanton Zürich informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ

74 Kompetenzzentrum BKZ Behindertenkonferenz Kanton Zürich > Kurzberatungen am Telefon und per Mail > Beratung vor, nach oder unabhängig von einer Baueingabe für Projektverfassende, Bauherrschaften, Behörden > Überprüfung bei Baugesuchen > Begehungen zur Umsetzung der Kantonsverfassung > Beratung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen > Website mit vielen Informationen: informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ Beratungsstellen Behindertenkonferenz Kanton Zürich > Behindertenkonferenz Kanton Zürich / Bauberatung - Beratung für Bauprojekte im Kanton Zürich > Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur - Einführungskurse und Kurse für Baubehörden - Grundlagen informiert, koordiniert, vertritt Interessen BKZ

75 Kanton Zürich Baudirektion AWEL, Energie Informationen AWEL / Energie Bezug der elektronischer Dokumente: Broschüre Energie in Gemeinden: Förderprogramm: energiefoerderung.zh.ch starte!: starte-zh.ch Vollzugsuntersuchung Private Kontrolle: Energieplanungsbericht 2017: Auskünfte / Bestellung von Drucksachen: energie@bd.zh.ch 1 Energie Broschüre Energie in Gemeinden Wichtigste Tätigkeitsfelder der Gemeinden im Energiebereich Themen (wie bisher) planen beraten bauen 2 75

76 Energie Kantonales Förderprogramm Wesentliche Änderungen: Minergie-Sanierungen Ersatzneubau Minergie-P Erhöhung Förderbeitrag Aussenwand Förderbeitrag mindestens Fr Streichung Gesamtsanierungsbonus 3 Energie Förderbeiträge Dämmung Gebäudehülle 4 76

77 Energie Förderbeiträge Minergie-Bauvorhaben 5 Energie Starte Veranstaltung bestellen 6 77

78 Energie 7 Energieplanungsbericht 2017 Energie Stand der Energiepolitik des Regierungsrates mit Rückund Ausblick 8 78

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