Grenzübergreifende Zusammenarbeit

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1 2007 Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument Grenzübergreifende Zusammenarbeit Strategiepapier Richtprogramm Zusammenfassung

2 Strategiepapier und Richtprogramm für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des ENPI Die Kommission wird das Strategiepapier und das Richtprogramm für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des ENPI verabschieden. Dieses Dokument bildet den strategischen Rahmen der Gemeinschaft für die Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union und enthält den vorläufigen Mittelansatz wie auch den Programmierungsrahmen für das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU erhält sowohl in der Europäischen Nachbarschaftspolitik (die sich auf Osteuropa, den südlichen Kaukasus und den südlichen Mittelmeerraum bezieht) als auch in der Strategischen Partnerschaft der EU mit Russland hohe Priorität. Darüber hinaus spielt sie eine wichtige Rolle in damit zusammenhängenden Strategien wie der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (Barcelona-Prozess) und der Nördlichen Dimension. Die Einführung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) ermöglichte eine erhebliche qualitative Verbesserung und einen starken Ausbau der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Auf der Grundlage der mit Tacis, MEDA, Phare und Interreg gesammelten Erfahrungen wurde in einer Mitteilung vom Juli vor der vollständigen Ausarbeitung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ein neuer Strategie- und Durchführungsrahmen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union skizziert, der in einem spezifischen Abschnitt des ENP- Strategiepapiers 2 vom Mai 2004 weiter ausgearbeitet wurde. Nach dem neuen Konzept des ENPI muss die grenzübergreifende Zusammenarbeit wichtige Aufgaben übernehmen und sich von anderen Formen der Zusammenarbeit dadurch unterscheiden, dass sie für beide Seiten der EU-Außengrenzen vorteilhaft ist und aus Haushaltsmitteln der EU für interne und externe Politikbereiche finanziert wird. Zu diesem Zweck wurden spezifische Bestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit in das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) 3 aufgenommen und detaillierte Bestimmungen in den Durchführungsvorschriften 4 der Kommission vorgesehen Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument (KOM(2003) 393 endg. vom 1. Juli 2003). Europäische Nachbarschaftspolitik, Strategiepapier (KOM(2004) 373 endg. vom 12. Mai 2004). Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments. Im Rahmen der IPA-Verordnung ist eine ähnliche Bestimmung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und den Heranführungsländern vorgesehen. 2

3 Politische Ziele Die Kernziele der grenzübergreifenden Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union sind die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf beiden Seiten der EU- Außengrenzen, die Verringerung der Unterschiede im Lebensstandard an diesen Grenzen sowie die Bewältigung der Herausforderungen und Nutzung der Chancen, die sich aus der EU-Erweiterung oder aus der Nachbarschaft zu anderen Regionen an unseren Landund Seegrenzen ergeben. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll insbesondere zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Regionen auf beiden Seiten gemeinsamer Grenzen Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen beispielsweise in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit sowie Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Wirksame Verwaltung und Sicherung der Grenzen Förderung lokaler grenzübergreifender People-to-People -Maßnahmen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in den Grenzgebieten Die grenzübergreifende Zusammenarbeit soll naturgemäß den Regionen mit einer direkten Land- oder Seegrenze zur EU und ihren Nachbarregionen in der EU zugute kommen. Für eine Teilnahme an den Programmen kommen gemäß den Interreg- Verfahren die unmittelbar an der gemeinsamen Grenze gelegenen Gebietseinheiten in der EU in Frage, die der NUTS-III- oder NUTS-II-Ebene 5 zugeordnet sind, bzw. außerhalb der EU gelegene Gebiete, die (in Ermangelung einer solchen Klassifikation) diesen Ebenen so weit wie möglich entsprechen. In begründeten Fällen kann ein Gebiet, das an ein NUTS-III- oder NUTS-II-Gebiet oder an ein vergleichbares Gebiet angrenzt, ebenfalls in das Programmgebiet eingeschlossen werden. Ungeachtet der erheblichen Unterschiede zwischen den Gebieten an den Ost- und Südgrenzen der Europäischen Union gibt es doch eine Reihe von gemeinsamen Herausforderungen. Eine integrierte und harmonische regionale Entwicklung an den EU- Grenzen ist vor allem bei unterschiedlichem Wirtschaftswachstum, großen Einkommensdisparitäten und unterschiedlicher demografischer Dynamik wichtig. Umweltaspekte kommen in Zusammenhang mit gemeinsamen Meeresbecken wie der Ostsee, dem Schwarzen Meer und dem Mittelmeer besonders zum Tragen. An den Landgrenzen sind sie zwar oft eher lokaler Natur, aber ebenso wichtig, was vor allem in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Gewässern (Flüssen und Seen) gilt. Fragen der öffentlichen Gesundheit, die beispielweise übertragbare Krankheiten wie Tuberkulose und HIV/Aids oder mögliche Epidemien und Pandemien betreffen, sind ebenfalls 5 Die Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) ist eine gemeinsame regionale Klassifikation, die in der Europäischen Union für statistische Zwecke verwendet wird. Darin werden Regionen in absteigender Rangfolge den Ebenen NUTS I bis NUTS V zugeordnet. Die NUTS-Klassifikation wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 geregelt. 3

4 zentrale Themen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die EU unterstützt die bilaterale und regionale grenzübergreifende Zusammenarbeit wie auch die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern im Hinblick auf eine bessere Verhütung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption und Terrorismus. Für einen wirksamen Grenzschutz müssen die EU-Außengrenzen sowohl effizient verwaltet werden (also Grenzübertritte von Personen in gutem Glauben, rechtmäßigen Handel und Transit zulassen) als auch sicher sein (und illegale Grenzübertritte wie auch illegalen Handel und Transit verhindern). Eine weitere Herausforderung und Chance an allen Außengrenzen der EU stellt die Förderung der Zusammenarbeit durch direkte Kontakte dar, durch die Verbindungen zwischen zivilgesellschaftlichen Gruppen auf beiden Seiten der Grenzen gestärkt werden sollen. Bisherige Erfahrungen In den Jahren 2004 bis 2006 wurde mit der Einführung der in der Mitteilung der Kommission von 2003 angekündigten Nachbarschaftsprogramme ein neues Konzept verfolgt. Im Osten standen in diesen drei Jahren insgesamt 75 Mio. EUR aus Tacis zur Verfügung (zusätzlich zu den für die Infrastruktur an Grenzübergangsstellen vorgesehenen rund 54 Mio. EUR). Im Süden wurde im Rahmen von MEDA ein mit 9,4 Mio. ausgestattetes Nachbarschaftsprogramm aufgelegt. Diese Mittel kamen zu den rund 500 Mio. EUR (296 Mio. für Osteuropaprogramme und 300 Mio. EUR für Programme im Mittelmeerraum) und den 50 Mio. EUR hinzu, die über Interreg bzw. Phare für diese Grenzgebiete bereitgestellt wurden. Die Nachbarschaftsprogramme waren ein wichtiger erster Schritt in Richtung des im ENPI vorgesehenen integrierten Konzepts für die grenzübergreifende Zusammenarbeit. Mit ihrer Hilfe konnten die Partnerländer aus dem südlichen Mittelmeerraum erstmals an den bereits bestehenden bilateralen und multilateralen Interreg-Programmen teilnehmen, die ihnen seit Ende der 90er Jahre offen standen. In folgenden neueren Evaluierungen wurden auch Aspekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bewertet: Im Jahr 2000 wurde das Tacis-Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit vom Rechnungshof geprüft 6, der in seinem Bericht vor allem folgende Veränderungen forderte: Verbesserung der Koordinierung bei unterschiedlichen Finanzierungsquellen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit, Aufstockung der Mittel (auf beiden Seiten der Grenzen), Erhöhung des Anteils kleinerer Kooperationsprojekte, bessere Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden, Vorrang für Maßnahmen zur Erhöhung des Lebensstandards in den Grenzgebieten sowie eine bessere Unterstützung des Kapazitätenaufbaus in lokalen und regionalen Behörden. In einer 2005 vorgenommenen Halbzeitbewertung des Programms MEDA II 7 wurde eine stärkere Ausrichtung auf kleine Projekte für die Zusammenarbeit mit der 6 7 ABl. C 329 vom 23. November Halbzeitbewertung des Programms MEDA II, Juli 2005, Europäische Kommission/EuropeAid. 4

5 Zivilgesellschaft empfohlen, um die politischen und auf die Partnerschaft zwischen den Menschen bezogenen Ziele des Barcelona-Prozesses zu erreichen. In einer neueren Evaluierung des Programms Tacis 8 empfahl die Kommission unter anderem, einen Schwerpunkt auf den Aufbau von Partnerschaften zu legen. Ferner wurde eine Verbesserung des Konzepts und der Verwaltung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit angeregt, um eine bessere Komplementarität und Verzahnung zwischen den aus EU-Mitteln finanzierten Programmen auf beiden Seiten der Grenze zu gewährleisten. Bei der Entwicklung der neuen grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen des ENPI wurden weitere Erfahrungen aus den letzten Jahren berücksichtigt: Der Zeitbedarf für die vollständige Einrichtung wirksamer Programme für die grenzübergreifende Zusammenarbeit: Die aus Tacis, Phare und Interreg finanzierten Programme für die grenzübergreifende Zusammenarbeit an den Ostgrenzen der EU wurden vor über zehn Jahren eingeführt. Auf der Grundlage der dabei gesammelten Erfahrungen wurde das in der Mitteilung der Kommission von skizzierte Zwei- Phasen-Konzept entwickelt. Die Bedeutung der Übernahme von Verantwortung auf lokaler Ebene, die mit einer Unterstützung auf nationaler Ebene einhergehen muss: Die lokalen und regionalen Behörden in den Grenzgebieten haben ein großes Engagement bei der Zusammenarbeit zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und Nutzung gemeinsamer Chancen an den Tag gelegt. Eine reibungslose Zusammenarbeit auf regionaler und lokaler Ebene muss aber auch auf nationaler Ebene von Politik und Verwaltung unterstützt werden. Blieb diese Unterstützung aus, so wirkte sich das als Hemmnis aus. Die Bedeutung der Erfahrung der Programmpartner in der gemeinsamen Zusammenarbeit und des entsprechenden Kapazitätenaufbaus: Bei früheren Programmen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit behinderte die Kombination verschiedener Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Verfahren eine wirksame Zusammenarbeit. Die durch das ENPI gebotenen neuen Möglichkeiten werden hier zu einschneidenden Veränderungen führen, doch um das Potenzial der grenzübergreifenden Zusammenarbeit vollständig ausschöpfen zu können, muss der Ausbildung und dem Kapazitätenaufbau besonderes Augenmerk geschenkt werden. 8 9 Bewertung der Umsetzung der Verordnung (EG, Euratom) 99/200 (Tacis), Januar 2006, Europäische Kommission/Evaluierungsreferat/EuropeAid, GD Entwicklung und GD Außenbeziehungen. Dieses Konzept umfasst eine erste Phase ( ), in der die Partner auf beiden Seiten der Grenzen gemeinsam die vorrangigen Projekte festlegen, auswählen und bewerten, während die Auftragsvergabe und die Zahlungen getrennt bei Tacis und Interreg verbleiben. In der durch die neue ENPI-Verordnung ermöglichten zweiten Phase werden diese beiden Finanzierungsquellen im Rahmen eines vollständig integrierten und gemeinsam verwalteten Programms für grenzübergreifende Zusammenarbeit zusammengeführt. 5

6 Zentrale Themen der ENPI-Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit Mit diesen Programmen werden vier Hauptziele verfolgt: Die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Regionen auf beiden Seiten gemeinsamer Grenzen. Eine integrierte und nachhaltige regionale Entwicklung in den Grenzgebieten ist für die Förderung von Wohlstand, Stabilität und Sicherheit an den Außengrenzen der EU unabdingbar, die das Hauptziel der ENP und auch ein wichtiger Bestandteil der Strategischen Partnerschaft der EU mit Russland ist. Mit den ENPI-Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit sollen staatliche und private Akteure bei der Nutzung der Chancen und der Bewältigung der Herausforderung unterstützt werden, die die Nachbarschaft zur EU mit sich bringt. Die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ist ein Kernziel, das in den ENPI-Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit besonders berücksichtigt werden muss. Die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen in Bereichen wie Umwelt, öffentliche Gesundheit sowie Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Eine besondere Herausforderung für die lokalen Behörden an den Ostgrenzen der EU wird die Lösung von Umweltproblemen sein, die auf die Umstrukturierung der Volkswirtschaften sowie die Vernachlässigung von Umweltfragen in der Vergangenheit zurückzuführen sind. Eine wirksame Grenzverwaltung und -sicherung. An den EU-Außengrenzen bestehen nach wie vor Probleme mit der Qualität der grundlegenden Grenzinfrastruktur und der Verfahren für ihren Betrieb. Grenzübergänge sollen den Waren- und Personenverkehr ermöglichen und so zur Verwirklichung der über die Grenzregionen hinausgehenden wirtschaftlichen und sozialen Ziele beitragen. Förderung lokaler grenzübergreifender People-to-People -Maßnahmen Zusätzlich zu den Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene bieten die ENPI-Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit die Möglichkeit zum Ausbau der direkten Kontakte zwischen den Menschen und Zivilgesellschaften auf lokaler Ebene, wobei die lokalen Akteure völlig eigenverantwortlich handeln. Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur und Medien sowie engere grenzüberschreitende Kontakte zwischen zivilgesellschaftlichen Gruppen und NRO können ebenfalls zur Förderung der Governance und Demokratie auf lokaler Ebene beitragen und das gegenseitige Verständnis verbessern. Festlegung und Entwicklung der Programme Im Rahmen der ENPI-Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit werden im Wesentlichen zwei Arten von Programmen aufgestellt: Programme für gemeinsame Landgrenzen und Seeverbindungen sowie Programme für Meeresbecken. 10 Die Programme werden grundsätzlich auf der Grundlage der in der ENPI-Verordnung festgelegten Förderkriterien festgelegt, wobei aber auch auf eine Kontinuität mit früheren Programmierungszeiträumen und die Erleichterung der Programmverwaltung geachtet wird. 10 In Artikel 8 der ENPI-Verordnung werden diese Programme als Programme für eine gemeinsame Landgrenze oder Seeverbindung bzw. als Programme für ein Meeresbecken definiert. 6

7 Die detaillierte Programmierung innerhalb der vier übergeordneten Programmprioritäten wird von den Programmpartnern im Rahmen einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene vorgenommen. Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen eines Bottom-up -Prozesses ein gemeinsames Programm mit spezifischen Prioritäten und Maßnahmen vorzubereiten und der Kommission zur Genehmigung vorzulegen. Das vorgeschlagene Programm muss alle vier Programmprioritäten berücksichtigen, aber auch den Bedingungen und Erfordernissen für die Zusammenarbeit und die Investitionen in dem jeweiligen Bereich sowie den unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit in den Programmen für Landgrenzen und Seeverbindungen bzw. den Programmen für Meeresbecken Rechnung tragen. Während der gesamten Programmierung ist auf Kohärenz und Komplementarität zwischen den ENPI-Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit und den nationalen ENP- Aktionsplänen (bzw., im Falle Russlands, den Fahrplänen) zu achten Die Partner im Programmierungsprozess legen genau fest, wer durch die Maßnahmen der einzelnen Programme begünstigt wird und welche wichtigen lokalen und regionalen Akteure für eine Förderung in Frage kommen. Die Förderfähigkeit ist in der ENPI- Verordnung geregelt, wobei jedoch lokale und regionale Behörden, zivilgesellschaftliche Gruppen und NRO, Handelskammern, Einrichtungen der Forschung und Lehre, Schulen und andere im Fördergebiet ansässige förderfähige Akteure, deren Mitarbeit für die Verwirklichung der genannten Ziele wichtig ist, Vorrang erhalten sollten. In allen Programmentwicklungsphasen und ggf. auch bei der Projektdurchführung ist eine angemessene Mitwirkung der nationalen Behörden erforderlich. Die Programmpartner legen auch den Aufbau sowie die Verfahren und Strukturen der gemeinsamen Programmverwaltung fest. Erwartete Ergebnisse Mit dem ENPI-Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit sollen insbesondere folgende wichtige Ergebnisse erzielt werden: Effiziente und rechtzeitige Durchführung der gemeinsamen Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit Wirksame Maßnahmen zur Verwirklichung der dargelegten allgemeinen Ziele, bei denen den spezifischen Prioritäten der lokalen Partner in den einzelnen Grenzregionen Rechnung getragen und den lokalen Akteuren mehr Eigenverantwortung ermöglicht wird Gewährleistung einer besseren Koordinierung zwischen lokalen, regionalen und nationalen Entwicklungsplänen und der Durchführung relevanter und wirksamer Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zum Vorteil beider Seiten an den EU-Außengrenzen Mittel- und langfristiger Beitrag zu mehr Wohlstand, Stabilität und Sicherheit entlang der Außengrenze der Union durch intensivere Zusammenarbeit und Kontakte über die Grenzen hinweg 7

8 Im Hinblick auf die vier Hauptziele wird erwartet, dass die Programme in den Grenzgebieten beispielsweise die Erreichung folgender Ergebnisse ermöglichen: Stärkung der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, deutlichere Betonung der Bedeutung von Verwaltungsverfahren und verantwortlicher Staatsführung, Ermittlung und dauerhafte Lösung von Umweltproblemen, gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenvorsorge, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Soziales und Gesundheit, Verbesserungen bezüglich der Grenzübertritte und der Grenzverwaltung, stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft und von NRO in die regionale Entwicklung und bei allgemeinen Aspekten der verantwortungsvollen Staatsführung, Förderung grenzüberschreitender direkter Kontakte. Aufgrund der dezentralisierten Programmplanung und Durchführung der ENPI- Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit ist es jedoch Sache der Programmpartner, die erwarteten Ergebnisse der von ihnen vorgeschlagenen Programmen genau aufzuschlüsseln. Im Folgenden seien daher nur einige Beispiele angeführt. Die Programme für Landgrenzen und Seeverbindungen sollen unter anderem folgende Ergebnisse ermöglichen: langfristige Zusammenarbeit zwischen den Partnern, wirksame und ausgewogene gemeinsame Projekt auf beiden Seiten der Grenzen, erhöhtes Potenzial für die Lösung vorrangiger lokaler Probleme, mehr Eigenverantwortung und Engagement der Partner bei der Durchführung der grenzübergreifenden Maßnahmen, Abbau der Isolierung von Grenzgebieten durch eine stärkere wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Mit Hilfe der Programme für Meeresbecken sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden: engere Kontakte zwischen den Programmpartnern auf regionaler und subnationaler Ebene, stärkere regionale Einbeziehung und eigenverantwortliche Mitwirkung bei der Umsetzung regionaler und subnationaler gemeinsamer Prioritäten, Auf- oder Ausbau nachhaltiger Netzwerke und Foren für die Zusammenarbeit, die einen echten Beitrag zur Lösung der von ihnen behandelten Probleme leisten können. Risiken Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen mit der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind vier Hauptrisiken zu erkennen, die mit den folgenden Faktoren verbunden sind: die Fähigkeit und Bereitschaft, eine Programmpartnerschaft einzugehen (politisches Engagement) die Bereitschaft und Fähigkeit der Partner, das Programm zu verwalten und ein System für die Zuständigkeiten im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung einzuführen das Know-how und die Fähigkeit der Partner zur Ausarbeitung und Umsetzung von Projektvorschlägen die Unterstützung auf nationaler Ebene für die Einrichtung und Verwaltung des Programms durch lokale Partner 8

9 Vorläufige Mittelausstattung Die Mittel für die ENPI-Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit stammen aus zwei Finanzierungsquellen, die unter Kapitel 4 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften in einer Haushaltslinie zusammengefasst sind. Dabei handelt es sich zum einen um die Mittelzuweisungen für das ENPI an sich und zum anderen um Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Beide Finanzierungsquellen werden für jedes der hier beschriebenen Programme genutzt und können auf beiden Seiten der Grenzen für Maßnahmen verwendet werden, die von gemeinsamem Nutzen sind. Die Mittelzuweisungen wurden im Einklang mit Artikel 7 der ENPI-Verordnung und Artikel 18 der Strukturfondsverordnung festgelegt. Bei den Zuweisungen für die einzelnen Kooperationsprogramme müssen insbesondere objektive Kriterien wie die jeweilige Bevölkerung der förderfähigen Gebiete und andere Faktoren in Betracht gezogen werden, die die Intensität der Zusammenarbeit beeinflussen, wie etwa die spezifischen Merkmale von Grenzgebieten und die Kapazitäten für die Verwaltung und Aufnahme der Gemeinschaftshilfe. Insgesamt stehen im Zeitraum für die ENPI-Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit 583,28 Mio. EUR zur Verfügung, von denen 274,92 Mio. EUR im Rahmen des ENPI und 308,36 Mio. EUR aus dem EFRE bereitgestellt werden. Nach der Halbzeitüberprüfung dieser Strategie und der Genehmigung des Richtprogramms sollen in den Jahren 2011 bis 2013 weitere 535,15 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden (252,23 Mio. EUR im Rahmen des ENPI und 282,93 Mio. EUR aus dem EFRE). Zusätzlich zu den bereitgestellten Programmmitteln wird eine kleine Fazilität von 4,9 Mio. EUR aufgelegt, um den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Programmpartnern zu fördern und die Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung laufender und künftiger Programme für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen. Die Programme werden voraussichtlich im Jahr 2009 einer Halbzeitüberprüfung unterzogen, die zu Anpassungen des Richtprogramms führen könnte. Bei dieser Halbzeitüberprüfung werden etwaige Änderungen der Kooperationsschwerpunkte, sozioökonomische Entwicklungen, die Ergebnisse der Durchführung, des Monitorings und der Evaluierung und ggf. erforderliche Mittelanpassungen bzw. Mittelumschichtungen innerhalb der verschiedenen Programme berücksichtigt. Bei spezifischen Problemen in Zusammenhang mit der Durchführung eines Programms kann eine Überprüfung gegebenenfalls auch früher stattfinden. 9

10 Grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des ENPI Mittelansätze für die einzelnen Programme, , in Mio. EUR Insgesamt Programme für die Landgrenzen Kolarctic/Russland Karelien/Russland SO Finnland/Russland Estland/Lettland/Russland Lettland/Litauen/Belarus Litauen/Polen/Russland Polen/Belarus/Ukraine Ungarn/Slowakei/Ukraine/Rumänien Rumänien/Moldawien/Ukraine Programme für die Seeverbindungen Spanien/Marokko CBC-Atlantik-Programm Italien/Tunesien Programme für die Meeresbecken Schwarzes Meer Mittelmeer Ostseeraum (ENPI-Beitrag zum integrierten Ostsee-Programm) Insgesamt

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