Good practice? Beispiel
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- Mina Langenberg
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1 Good practice? Beispiel Herr A. 25 Jahre Nigeria 2005, als UMF nach Deutschland gekommen Landkreis Calw Aufenthaltsrechtliche Duldung (Asylantrag abgelehnt in 2005) RP Karlsruhe hält nach wie vor an Aufenthaltsbeendigung fest. Antrag auf AE nach 25,5 AufentG bislang ohne Chance Persönliche Schwere Traumatisierung durch Bürgerkriegserlebnisse im Heimatland / Schussverletzung im rechten Oberarm Seit 2006 in psychotherapeutischer Behandlung bei Refugio Stuttgart u.a. / z.zt. in der Michael-Balint-Klinik Königsfeld Lebensbedingungen seit 2005 in Gemeinschaftsunterkünften in Calw in Mehrbettzimmern / seit Januar 2012 eigene kleine Wohnung in Calw (Antrag Juli 2010) 1 von 7
2 Good practice? Beispiel Herr A. 25 Jahre Nigeria 2005, als UMF nach Deutschland gekommen Landkreis Calw Aufenthaltsrechtliche Duldung (Asylantrag abgelehnt in 2005) RP Karlsruhe hält nach wie vor an Aufenthaltsbeendigung fest. Antrag auf AE nach 25,5 AufentG bislang ohne Chance Persönliche Schwere Traumatisierung durch Bürgerkriegserlebnisse im Heimatland / Schussverletzung im rechten Oberarm Seit 2006 in psychotherapeutischer Behandlung bei Refugio Stuttgart u.a. / z.zt. in der Michael-Balint-Klinik Königsfeld Lebensbedingungen seit 2005 in Gemeinschaftsunterkünften in Calw in Mehrbettzimmern / seit Januar 2012 eigene kleine Wohnung in Calw (Antrag Juli 2010) 2 von 7
3 vor Eintritt Arbeitsverbot. Vorwurf der mangelnden ins Projekt Mitwirkung bei der Abschiebung Juli 2011: Erhielt nach zähen Verhandlungen eingeschränkte Beschäftigungserlaubnis Maßnahmen im Projekt - Seit Juli 2011 Teilnahme an arbeitsmarktlicher Langzeitqualifizierung bei der GBE Pforzheim (Metall, Maler) - Teilnahme an Deutschkurs an der vhs Calw - Soziale Betreuung durch GBE und FRBW Persönliches Ziel Nicht nach Nigeria abgeschoben werden Wie ein normaler Mensch behandelt werden und leben dürfen 3 von 7
4 Herr Z. 19 Jahre Afghanistan 2010, kam vor ca. 2 Jahren als UMF Aufenthaltsrechtliche Aufenthaltsgestattung (Asylantrag noch nicht entschieden) Berufliche Beschäftigungserlaubnis, aber... Herr Z. hat Hauptschulabschluss in Deutschland gemacht, besucht derzeit eine BVJ Klasse im Bereich Metall. Nach dem Abschluss des BVJ möchte er gern eine Ausbildung in einem Metallbetrieb beginnen. Ein Ausbildungsplatz wäre vorhanden. Die Ausländerbehörde weigert sich den Antrag für eine Beschäftigungserlaubnis = Antritt des beruflichen Ausbildungsplatzes an die Arbeitsagentur weiterzuleiten, mit der Begründung, dass die Erteilungsvoraussetzungen nicht gegeben seien. Sie empfiehlt statt dessen eine weitere schulische Ausbildung. Zitat ALB: Die Erteilungsvoraussetzungen der 2 bis 8 BeschVerfV kann ich bei Herrn Z. nicht erkennen. Ab 10 BeschVerfV wird ausdrücklich nur von geduldeten Ausländern gesprochen. Daher sehe ich derzeit keine Möglichkeit bei der Arbeitsagentur eine Arbeitserlaubnis einzuholen. 4 von 7
5 Herr M. 25 Jahre Iran 2009 Aufenthaltsrechtliche Duldung Berufliche Arbeitsverbot nach 11 BeschVerfV wegen Landkreis Esslingen Nichtmitwirkung. Herr M. hat im Iran Elektrotechnik studiert (ohne Abschluss) und als Maler gearbeitet. Sucht Arbeit. Kann gut Deutsch. Kann wegen Arbeitsverbot nicht im Bleiberechtsprojekt aufgenommen werden. 5 von 7
6 Herr C. 36 Jahre Pakistan 2003 Landkreis Sigmaringen Aufenthaltsrechtliche Duldung (seit 9 Jahren), Arbeitsrechtliche Arbeitsverbot nach 11 BeschVerfV wegen Nichtmitwirkung. Entzug des Taschengelds nach 1a AsylbLG Berufliche arbeitet schwarz. Lebensbedingungen lebt seit 10 Jahren in der Gemeinschaftsunterkunft 6 von 7
7 März 2012: Informationsveranstaltung des Netzwerks Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim, Caritas-Haus, Sigmaringen: Etwa ein Drittel der anwesenden Flüchtlinge hat ein Arbeitsverbot 7 von 7
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