Bayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge (BAVF II)
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- Jobst Baumgartner
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Bayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge (BAVF II) Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 1
2 Partner in Bayern Arbeitsagenturen Augsburg, Bamberg und Coburg Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Volkshochschule Augsburg e. V. Handwerkskammer für Schwaben Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 2
3 Asylantragsverfahren Asylverfahren Aufenthaltstitel Durchführung des Asylverfahrens Aufenthaltsgestattung negative Asylentscheidung Duldung positive Asylentscheidung Aufenthaltserlaubnis Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 3
4 Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 4
5 Sozialleistungen * Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG Leistungen Aufenthaltsgestattung Duldung * 25 Abs. 1+2 ALG II * 25 Abs. 3 ALG II 25 Abs. 4 S.1 AsylbLG * 25 Abs. 4 S.2 ALG II 25 Abs. 4a u. 4b AsylbLG 25 Abs. 5 AsylbLG * 23 Abs. 1 ALG II 23 Abs. 1 wegen Krieges im Heimatland ALG II * 23a ALG II * 23 Abs. 2 ALG II * 18a ALG II * 25a ALG II Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 5
6 Prozess für Praktikum der BAF Klassen Für eine schulischen Maßnahme ist eine Genehmigung nicht erforderlich Beschulung durch die Berufsschule Betreuung in sozialen Fragen durch Kooperationspartner Bewerbung und Lebensläufe schreiben Flüchtling und Sozialarbeiter suchen einen Praktikumsbetrieb vor Ort Betreuung im Praktikum durch Sozialarbeitern des Kooperationspartners Handwerkskammer kann Praktikumsbetriebe vorschlagen und den Kontakt herstellen Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 6
7 Prozess für Betriebe bei Praktikum für Asylbewerber und Flüchtlinge Einholung einer Genehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde Personalien vom Flüchtling und Angaben vom Betrieb Angabe über die Dauer des Praktikums (Zeitraum) Zusendung an BAVF Mitarbeiter (Frau Bakare (VHS), Frau Löhner (Arbeitsagentur) u. Herr Demir (Handwerkskammer) Genehmigung wird eingeholt per Fax oder Weiterleitung an den Flüchtling und Betrieb (wenn gewünscht) Dient zur Vorlage bei Kontrollen vom Zoll Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 7
8 Prozess für Betriebe bei Einstellung von Asylbewerbern u. Flüchtlingen 1. 3 Monate Aufenthalt in Deutschland nach Asylantragstellung ist die Beschäftigung mit Vorrangprüfung möglich 2. Anmeldung bei einer Krankenkasse, um die Sozialversicherungsnummer zu erhalten 3. Einholung einer Genehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde 4. Antrag zur Ausübung einer Beschäftigung ausfüllen mit Personalien vom Antragsteller/ Asylbewerber und Flüchtling und Angaben vom Betrieb 5. Zusendung an BAVF Mitarbeiter (Frau Bakare (VHS), Frau Löhner (Arbeitsagentur) u. Herr Demir (Handwerkskammer) 6. Genehmigung wird eingeholt per Fax oder 7. Weiterleitung an den Flüchtling und Betrieb (wenn gewünscht) 8. Dient zur Vorlage bei Kontrollen vom Zoll Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 8
9 Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 9
10 Prozess für Helfer, Praktikum- u. Beschäftigung für Asylbwerber /Flüchtlinge Genehmigung durch die zuständige Ausländerbehörde Potenziellen Arbeitgeber suchen Formular Antrag zur Ausübung einer Beschäftigung ausfüllen Zusendung an BAVF Mitarbeiter mit Datenschutzerklärung (Frau Bakare (VHS), Frau Löhner (Arbeitsagentur) u. Herr Demir (Handwerkskammer für Schwaben) Überprüfung der Angaben auf Vollständigkeit (wenn Kopie vom Ausweis u. Datenschutzerklärung vorliegen) Weiterleitung an die Ausländerbehörde Wenn es vom Netzwerk BAVF kommt, beschleunigtes Verfahren (Ausländerbehörde leitet es an die OS (früher ZAV ) nach München weiter) Stellungnahme der OS geht an die Ausländerbehörde Zustimmung ergeht an den Flüchtling Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 10
11 Antrag zur Ausübung einer Beschäftigung Seite 1 Angaben vom AntragstellerIn Betriebsnummer nicht vergessen Angaben vom Betrieb Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 11
12 Antrag zur Ausübung einer Beschäftigung Seite 2 Seite 2 Angaben vom AntragstellerIn Angaben über die Stelle In der Spalte Arbeitszeiten Bitte genau wie im Vordruck ausfüllen! Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 12
13 Zugang zum Arbeitsmarkt Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 13
14 Zugang zum Arbeitsmarkt Nebenbestimmungen im Ausweis: Aufenthaltsgestattung Arbeitsverbot ( 32,33 BeschV, 61 AsylVerfG) Duldung Aufenthaltserlaubnis nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt ( 32 BeschV) uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt ( 31,32 BeschV) Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 14
15 Zugang zu Ausbildung Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 15
16 Zugang zu Ausbildung Die Ausländerbehörde entscheidet über die Ausbildungserlaubnis. Aufenthaltsgestattung Nebenbestimmungen im Ausweis: Arbeitsverbot (Nur schulische Ausbildungen möglich) Duldung nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt = Einholen der Beschäftigungserlaubnis bei ABH (Berufsausbildung/qualifizierte Beschäftigung ist zustimmungsfrei (Arbeitsagentur), 32 BeschV) Aufenthaltserlaubnis uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 16
17 Zugang zu Praktika Aufenthaltsgestattung Arbeitsverbot = Praktikum nicht erlaubt Duldung nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt = Einholen der Beschäftigungserlaubnis Aufenthaltserlaubnis uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt = volle Praktikumserlaubnis Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 17
18 Beratungsangebote in Augsburg Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 18
19 Kontakte Volkshochschule Augsburg Frau Elena Bakare Tel.: Handwerkskammer für Schwaben (HWK) Herr Sait Demir (Interkultureller Laufbahnberater) Tel: Agentur für Arbeit Augsburg Frau Johanna Löhner (Vermittlungsfachkraft im BAVF) Tel: oder: Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Herr Thomas Wilhelm (Koordination BAVF) Wertachstraße Augsburg Tel: Vortrag bei SDL "Wege in den Arbeitsmarkt" 19
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