Gründung einer Genossenschaft Vortrag bei der SPD Landkreis Kassel am in Ahnatal-Weimar

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1 Gründung einer Genossenschaft am in Ahnatal-Weimar Referent: Dipl. Bankbetriebswirt ADG Wolfram Herath

2 Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung

3 Das deutsche Genossenschaftswesen Das deutsche Genossenschaftswesen, dessen Entstehung auf die Bestrebungen von Hermann Schulze-Delitzsch ( ) und Friedrich-Wilhelm Raiffeisen ( ) zurückgeht, wurde durch das preußische Gesetz betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbsund Wirtschaftsgenossenschaften vom 27. März 1867 erstmals gesetzlich geregelt

4 Verbreitungsgrad des deutschen Genossenschaftswesens Genossenschaften sind in Deutschland weit verbreitet. Praktisch jeder Landwirt ist Mitglied einer oder mehrerer Genossenschaften. 90 % aller Bäcker und Metzger sowie über 75 % aller Einzelhandelskaufleute, 65 % aller selbständigen Steuerberater 60 % aller Handwerker, sind Genossenschaftsmitglieder. Die Wohnungsbaugenossenschaften umfassen über 3 Mio. Mitglieder und bewirtschaften ca. 10 % der Mietwohnungen in Deutschland. Quelle: Genossenschaftsverband

5 Das deutsche Genossenschaftswesen Volks- und Raiffeisenbanken mit rd Geschäftsstellen, 30 Millionen Kunden (16,5 Mio. Mitglieder), Kreditvolumen rd. 400 Mrd. Euro, über 500 Mrd. Euro Einlagen, rd. 700 Mrd. Euro Bilanzsumme davon 165 Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft ca. 2 Mrd. Euro Umsatz Raiffeisen-Waren, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften mit 37,5 Mrd. Umsatz und 1,8 Mio. Mitgliedern Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit 101,7 Mrd. Euro Umsatz und 0,3 Mio. Mitgliedern 195 Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften mit 2,0 Mrd. Euro Umsatz und 0,4 Mio. Mitgliedern Quelle: Genossenschaftsverband

6 Genossenschaften weltweit... bilden ein Wertesystem, das in Deutschland begründet wurde und sich seit mehr als 160 Jahren bewährt hat haben 800 Millionen Mitglieder bilden die Existenzgrundlage für 3 Milliarden Menschen bieten 100 Millionen Arbeitsplätze Quelle: Genossenschaftsverband

7 Stadtmarketing Seesen eg

8 Hallenbad Nörten-Hardenberg eg Willkommen beim ersten Genossenschafts-Hallenbad in Deutschland

9 Ärztegenossenschaft DOXS eg,

10 Schulgenossenschaft eg

11 Die Familiengenossenschaft eg

12 Bioenergiedorf Jühnde eg Jühnde erzeugt seine benötigte Energie (Strom und Wärme) selbst auf der Basis von Biomasse. Mehr als doppelt soviel Strom wird regenerativ erzeugt, wie der Ort im ganzen Jahr verbraucht. Gelingt es uns die e-mobilität als konsequente Fortsetzung auf dem Weg zur dezentralen Versorgung mit erneuerbarer Energie zu integrieren, können wir unseren Bedarf an Energie regenerativ und eigenständig bereitstellen. Eigenständige Stromerzeugung und Wärmenutzung auf der Basis von Biomasse

13 Energiegenossenschaft Odenwald eg Die Energiegenossenschaft Odenwald eg ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Michelstadt im Odenwald. Die Genossenschaft wurde am auf Bestreben der Bürger des Odenwaldkreises gegründet und ist eine Initiative der Gemeinden, Städte und Unternehmen aus der Region sowie der Volksbank Odenwald eg. Aus Gesprächen mit Bürgern wurde deutlich, dass ein hohes regionales Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien besteht. Vielfach fehlte es jedoch Einzelnen an den finanziellen Möglichkeiten. Der Zweck der Energiegenossenschaft ist zum einen die Entwicklung und Ausbau der erneuerbaren Energien im Odenwaldkreis und zum anderen die Verbesserung der Energieeffizienz sowie Energieeinsparung. Bürger, Städte, Gemeinden und Unternehmen haben die Möglichkeit sich mit einer Einlage ab 100,00 Euro an der Genossenschaft zu beteiligen. Dafür steht jedem Genossenschaftsmitglied eine interessante, sichere und nachhaltige Rendite unter dem Motto: Odenwälder investieren in den Odenwald in Aussicht. Für das Geschäftsjahr 2010 konnten 3,2% Dividende ausgezahlt werden. Der Erfolg der Genossenschaft spiegelt sich im Beitritt von vielen Städten und Gemeinden der Region sowie über 780 Privatleuten wieder

14 Mögliche Geschäftsmodelle für Bürger-Energie-Genossenschaften Nach Geschäftsfeldern Nach Zielsetzung BürgerEnergieGenossenschaften Geschäftsmodelle zur Steigerung der Energieproduktion (unterschiedliche Anlagen für erneuerbare Energien sowohl im Strom-, Gas- als auch im Wärmemarkt) Investoren-Modell Geschäftsmodell zur Erzielung von möglichst hohen Gewinnen/Renditen BürgerQuartiersGenossenschaften Geschäftsmodelle zur Steigerung von Energieeffizienz / Energieeinsparung (z.b. energetische Sanierung) Eigenverbrauchs-Modell Geschäftsmodell zur langfristigen Sicherung von stabilen Energiebezugs- Preisen (Selbstkostenpreis) BürgerBeteiligungsGenossenschaften Geschäftsmodelle zur Beteiligung an Energieversorgern oder Gemeindewerken (Netze + Handel) Non-Profit-Modell Geschäftsmodell zur Erfüllung gesellschaftlicher/gemeinnütziger Zwecke

15 Zahlung an Mitglieder BürgerEnergieGenossenschaft Eigenverbrauchsmodell gewinnlose Kostenoptimierung Sonstige Produzenten (kauft ggf Strom hinzu) BürgerEnergie- Genossenschaft betreibt liefert Strom Überschußvermarktung EVU Genossenschaftliche Rückvergütung an Mitglieder Strom-Bezugskosten, subventioniert durch Drittvermarktung Genossenschafts- Mitglieder als EnergieVerbraucher Eigenverbrauch über Netzbetreiber sonstige Verbraucher Quelle: EuRegPro

16 Rechtsformwahl Kapitalgesellschaft Personengesellschaft

17 Wesen der Genossenschaft 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft"

18 Auszug aus dem Genossenschaftsgesetz 54 GenG Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband Die Genossenschaft muss einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband). 55 GenG Prüfung durch den Verband Die Genossenschaft wird durch den Verband geprüft, dem sie angehört

19 Auszug aus dem Genossenschaftsgesetz 53 GenG Pflichtprüfung Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. Hinweis: Bilanzsumme Bilanzsumme >2 Mio. Euro Prüfung jährlich >1 Mio. Euro oder Umsatzerlöse >2 Mio. Euro Prüfung Jahresabschluss und Lagebericht

20 Verbandsgebiet ca. 60 % der Fläche Deutschlands ca. 80 % der Bundesländer ca. 40 Mio. Einwohner 300 Kreditgenossenschaften 500 ländliche Warengenossenschaften 500 Agrargenossenschaften 500 gewerbliche Genossenschaften Quelle: Genossenschaftsverband

21 Was ist eine Genossenschaft? Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, deren selbständige Existenz erhalten bleibt, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Quelle: Genossenschaftsverband

22 Genossenschaften - die ideale Rechtsform Flexible Gestaltbarkeit des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes Demokratische Mitwirkung: Die Steuerung und Kontrolle der Genossenschaft bleibt bei den Mitgliedern gemäß dem Grundsatz 1 Person = 1 Stimme Minimales und begrenztes finanzielles Risiko der Mitglieder Steuerliche Vorteile bei der Ausschüttung von Überschüssen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung (diese zählt zu den Betriebsausgaben der eg) Quelle: Genossenschaftsverband

23 Genossenschaften - die ideale Rechtsform Einfache Handhabung des Ein- und Austritts von Mitgliedern - Übertragung des Geschäftsguthabens Einfache Vermögensauseinandersetzung Haftung der eg ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt Stabile Rechtsform Insolvenzrate weniger als 0,1 % an den gesamten Unternehmensinsolvenzen Gesetzliche Prüfung, die über die Jahresabschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften hinausgeht - Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung Quelle: Genossenschaftsverband

24 Gründungsfahrplan der Genossenschaft 1/3 Idee, Grobplanung, Suche nach Kooperationspartnern - Initiatoren finden sich zusammen oder suchen zunächst Mitstreiter - Recherchen zu ähnlichen Projekten z.b. über Internet, Presse, - Kontaktaufnahme zu ähnlichen Genossenschaftsprojekten - Kontaktaufnahme zum zuständigen Genossenschaftsverband - bei der Vorgesellschaft selbstschuldnerische Haftung aller Beteiligten! Quelle: Genossenschaftsverband

25 Gründungsfahrplan der Genossenschaft 2/3 Vorgespräche und Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband bei - Geschäftsplan - Satzung - Gründungsversammlung - Ausarbeitung des Geschäftsplans erfordert Zeit, Know how und und evtl. externe Beratung - Ausarbeitung der Satzung nach individuellen Wünschen möglich - Wiederkehrende Beratungsgespräche erforderlich - selbstschuldnerische Haftung aller Beteiligten in der Vorgesellschaft Quelle: Genossenschaftsverband

26 Mindestinhalt der Satzung Firma und Sitz Gegenstand des Unternehmens Mitgliedschaft Organe Nachschusspflicht der Mitglieder ja/nein Bestimmungen zur Generalversammlungg Form der Bekanntmachungen Geschäftsanteil, Pflichteinzahlungen Rücklagenbildung

27 Gründungsfahrplan der Genossenschaft 3/3 Gründungsakt - Gründungsprüfung - Eintragung in das Genossenschaftsregister - nach der Gründungsversammlung eg i.g. - Auftrag an Genossenschaftsverband zur Gründungsprüfung - Mitgliedschaft beim Genossenschaftsverband erwerben - Gründungsprüfung durch den Genossenschaftsverband - individuelle Prüfung von Gründung, Businessplan und Satzung - erst nach der Eintragung der eg tritt die Haftungsbegrenzung ein Quelle: Genossenschaftsverband

28 Genossenschaftsgesetz Anmeldung der Genossenschaft beim Genossenschaftsregister 11 Abs. 2 GenG Der Anmeldung sind beizufügen: die von den Mitgliedern unterzeichnete Satzung die Urkunde über die Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Angabe über die Vertretungsbefugnisse der Vorstandsmitglieder Bescheinigung über die Zulassung zum Beitritt zum Prüfungsverband Gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbands (nach Gründungsprüfung) ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist

29 Die Organisationsstruktur der Genossenschaft 1 Überschrift Berichtspflicht erstes Kapitel Genossenschaft 2 Überschrift Kontrolle zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Die Generalversammlung entlastet Vorstand - mindestens 1 Vorstandsmitglied - bei mehr als 20 Mitgliedern, mind. 2 Vorstandsmitglieder Prüft Geschäftsbetrieb und Geschäftsführung Bestellt den Vorstand den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über die Satzung, die Überschussverteilung etc. Aufsichtsrat - mindestens 3 Mitglieder der - fakultativ, wenn 20 Mitglieder Bestellt den Aufsichtsrat Generalversammlung Prüfungsverband Mitglied können z.b. sein Unternehmen, Kommunen, Selbständige und Bürger

30 Kooperative Zusammenarbeit 3 Schritte zum Erfolg: Das individuelle Geschäftsmodell = Grundlage des Erfolgs! EuRegPro entwickelt entsprechend den gesteckten Zielen und Vorstellungen ein belastbares und nachhaltiges Geschäftsmodell. Formalien der Gründung: Der Genossenschaftsverband begleitet den formalen Gründungsprozess und führt die für die Eintragung im Genossenschaftsregister erforderliche Gründungsprüfung (Gründungsgutachten) durch. Einrichtung des Geschäftsbetriebs: EuRegPro richtet auf Wunsch den kompletten Geschäftsbetrieb (z.b. Aktenplan, EDV/IT, Marketing, Internet, CI und CD, Buchhaltung usw.) ein

31 Kontaktaufnahme:

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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