Teilfortschreibung Regionalplan IV Geplante Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten
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- Lennart Ludo Böhmer
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1 Teilfortschreibung Regionalplan IV Geplante Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten Stand Ausgangslage 2. Verfahren 3. Ausschluss- und Auswahlkriterien 4. Weitere Schritte 5. Diskussion 1
2 Entwurf Landesentwicklungsplan (LEP) 2009 Vorlage am Ziffer Absatz 4 LEP-Entwurf - Ausweisung neuer Flächen - maßvoll und vorrangig in durch Arrondierung vorhandener Flächen - vorhandene Eignungsgebiete (EG) überprüfen - bei Ausweisung Flächenbedarf für Testanlagen berücksichtigen Flächenumfang für neue Eignungsgebiete - landesplanerisches Ziel: 1 % der Landesfläche - ca ha (0,2 %) - Was bedeutet das für Dithmarschen? Erarbeitung Kreiskonzept Ausgangslage 2
3 Entwurf Landesentwicklungsplan (LEP) 2009 Stellungnahme des Kreises Dithmarschen Die maßvolle Erweiterung der Windenergieeignungsflächen als wichtige Perspektive für die weitere Nutzung der Windenergie in der Region wird begrüßt. Ausgangslage Vom Land wird erwartet, dass das gesamte Planungsverfahren auf der Grundlage eines landesweiten konzeptionellen Vorgehens und unter Federführung der Landesplanungsbehörde erfolgt. 3
4 Neue Windenergieeignungsflächen im Kreis Dithmarschen Dithmarschen: 38 Eignungsgebiete Insgesamt 742 WEA mit 478 MW errichtet (Stand August 2008). davon rund -1/3 außerhalb und - 2/3 innerhalb von Eignungsgebieten Ausgangslage Eignungsgebiete und WKA in Dithmarschen 4
5 Ausgangslage Quelle: Studie der TU Berlin für den Bundesverband Windenergie e.v., Berlin
6 Juni Ende 2009 Ende 2010 Informationsveranstaltung Dialog mit den Verwaltungsleitungen der Ämter und Städte Anschreiben an Gemeinden / Städte mit Aufforderung zur Benennung der Flächenbedarfe für neue Windeignungsgebiete Frist zur Rückmeldung der kommunalen Flächenbedarfe Versand Entwurf Kreiskonzept an Ämter, Gemeinden und Städte Regionalkonferenzen in den Ämtern Kreiskonzept an Land Einleitung Beteiligungsverfahren Teilfortschreibung RPl IV Windenergie Veröffentlichung Regionalplan IV Wind im Amtsblatt Verfahren Erarbeitung Kreiskonzept 6
7 Grundsätze der Verwaltung für die Herangehensweise : 1. Die maßvolle Erweiterung der Eignungsgebiete wird begrüßt. 2. Ordnung der räumlichen Strukturen durch a) Einsammeln von Einzelanlagen und b) Freihalten bislang unberührter Gebiete, wie der Geest. Berücksichtigung des Minimierungsgebotes. 3. Erschließung zusätzlicher Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Möglichst großer Stromertrag bei einem gegebenen Flächenkontingent. 4. Vorrangige Berücksichtigung folgender Kriterien bei Auswahl neuer Eignungsgebiete: a) Arrondierung vorhandener Eignungsgebiete. b) Ausweisung vorhandener Repowering-Flächen als EG. c) Arrondierung von Repowering-Flächen, die als EG ausgewiesen werden. Gesamtfläche neuer EG: Jeweils zur Hälfte neue Flächenausweisungen und Ausweisung von Repowering-Flächen einschließlich dortiger Arrondierungen. 5. Lösung EG auf Ämterebene erarbeiten und Bürgerwindpark Ausschlussund Auswahlkriterien 7
8 Ausschlussgebiete (Ziffer Abs. 8 LEP-Entwurf) Nationalpark Wattenmeer, Nordsee bis zur Hoheitsgrenze Elbe und sonstige Wasserflächen (Seen und Flüsse) Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung Siedlungsachsen, besondere Siedlungsräume, Entwicklungs- und Entlastungsorte gem. Regionalplänen Vordeichflächen aller Art bestehende NSG und gesetzlich geschützte Biotope Gebiete, die die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung nach 16 LNatSchG (NSG) erfüllen, für die ein Verfahren nach 23 LNatSchG eingeleitet ist, oder die nach 22 LNatSchG einstweilig sichergestellt sind. Geschützte flächenhafte Landschaftsbestandteile, vergleichbare Schutzgebiete, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzgebiete (NATURA 2000) Wälder - einschl. Schutzabständen Größere, regelmäßig aufgesuchte bevorzugte Nahrungs- und Rastflächen sowie zugeordnete Vogelflugfelder Ausschlussund Auswahlkriterien 8
9 Ausschlussgebiete mit Möglichkeit der Feinsteuerung auf Regionalplanebene (Ziffer Abs. 9 LEP-Entwurf, Ausweisung von Eignungsgebieten nur, wenn mit dem Schutzzweck der nachstehend genannten Gebiete im Einzelfall vereinbar) Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen Umgebungsbereiche Landschafts- und Ortsbild prägender Kulturdenkmale und geschützter Ensembles Pufferzonen entlang von Ufern und Deichen an Gewässern sowie an den Meeresküsten Über Land führende Vogelzugwege entlang von Leitstrukturen für den Vogelzug Sonstige Flächen für den Naturschutz Schützenswerte Geotope (z.b. Moränenhügel, Tunneltalsysteme, Klevkanten und Steilufer) Landschaftsschutzgebiete Ausschlussund Auswahlkriterien 9
10 Nutzungsart Einzelhäuser und Siedlungssplitter (bis 4 Häuser) Abstände gem. Erlass vom ( ) WKA bis 100 m 300 m WKA > 100 m 3,5 x h ländliche Siedlungen städtische Siedlungen, Ferienhaus-/Wochenendhausgebiete und Campingplätze Bundesautobahnen, hochbelastete Bundesstraßen und Schienenstrecken übrige Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen Hochspannungsleitungen ab 30 kv Nationalparke, NSG (auch geplante, einstweilig sichergestellte Gebiete, in Landschaftsrahmenplänen ausgewiesen und/oder ein Verfahren nach 53 LNatSchG eingeleitet ist) sowie sonstige Schutzgebiete (u.a. nach Ramsar-Konvention, EU- Vogelschutzgebiete) und besonders schutzwürdige Wasserflächen Waldgebiete Gewässer 1. Ordnung und Gewässer mit Erholungsschutzstreifen Landesschutzdeiche landseitig, jedoch von Mitteltide-Hochwasser 500 m m ca. 100 m ca. 50 m 50 m mindestens 200 m, im Einzelfall bis 500 m 200 m mindestens 50 m mindestens 300 m, mindestens 500 m 5 x h 10 x h i.d.r. 1 x h i.d.r. 1 x h i.d.r. 1 x h 4 x h minus 200 m i.d.r. 200 m 1 x h minus 50 m i.d.r. mindest. 300 m, i.d.r. mindest. 500 m 10
11 Neue Windenergieeignungsflächen im Kreis Dithmarschen Beispiele im Kreis Dithmarschen Geest Aufgrund der Vielzahl geschützter Flächen (+ Puffer) wird ein Großteil der Geest als Ausschlussgebiet zu bewerten sein und sollte unter Anwendung des Vermeidungs- und Minimierungsgebotes generell von Windenergieanlagen frei gehalten werden. o naturräumlich reich strukturiert o engmaschiges Knicknetz o Konzentration schützenswerter Bereiche, wie Flächen für den Naturschutz (Natura 2000, NSG, Biotope etc.) und Geotope o Minimierungsgebot Ausschlussund Auswahlkriterien Gebiet östlich Speicherkoog Flugkorridor zwischen Speicherkoog und Mieleniederung und Windbergener Niederung u.a. für Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Austernfischer Eider Flugkorridor entlang des Mündungstrichters der Eider bis in den Niederungsbereich Eider-Treene-Sorge-Niederung 11
12 Für die Erstellung der Kreiskonzepte sind weitergehende konkrete und verbindliche Auswahl- und Ausschlusskriterien erforderlich. Auswahlkriterien 1. Arrondierung von vorhandenen Eignungsgebieten 2. Übernahme von Repowering-Flächen 3. Anpassung vorhandener Eignungsgebiete 4. Weitere wesentliche Naturschutzbelange 5. Windpotenzial 6. Vorbelastung des Orts- und Landschaftsbildes 7. Größe des Windparks 8. Belange anderer Nutzungsarten 9. Bürgerwindpark 10. Gemeindegrenzen übergreifende Planung Ausschlussund Auswahlkriterien 12
13 Auswahlund Ausschlusskriterien Windpotenzial 13
14 Für die Erstellung der Kreiskonzepte sind weitergehende konkrete und verbindliche Auswahl- und Ausschlusskriterien erforderlich. Ausschlussund Auswahlkriterien Beispiel für Gemeindegrenzen übergreifende Planung 14
15 Wichtige offene Fragen Flächenkontingent je Kreis Studie LANU/MLUR zu Ornithologie und Fledermäusen (liegt vor; Auswertung noch nicht abgeschlossen) Ausschlussund Auswahlkriterien Abstimmung mit Belangen des Denkmalschutzes Richtfunkstrecken 15
16 Wie geht es weiter [-1-] 1. Information der Verwaltungsleitungen der Ämter 09. Februar 2009 Weitere Schritte 2. Anschreiben an Gemeinden / Städte mit Aufforderung 15. Februar 2009 a) zur Benennung von Flächenbedarfen für neue Windenergieeignungsgebiete (EG) und b) zur Überprüfung der vorhandenen Eignungsgebiete anhand von - Auswahl- und Ausschlusskriterien und - Potenzialflächenkarte 3. Angebot des Kreises zur Fortsetzung des Dialoges auf Ämterebene 16
17 Wie geht es weiter [-2-] 4. Rückmeldung der Gemeinden an den Kreis bis a) Votum ob Bedarf besteht b) Karte c) schriftliche Begründung mit Darstellung - Art der Fläche (u.a. Neuausweisung, Arrondierung von EG, Berücksichtigung Repowering-Flächen) - Maß der Flächen (u.a. Größe, Abstände) - Ergebnis der Überprüfung bestehender EG Weitere Schritte 5. Regionalkonferenzen (Juni 2009) 6. Ausschüsse (29. KW) und Kreistag ( ) 17
18 Der Ausschuss nimmt folgende Grundsätze zustimmend zur Kenntnis: 1. Der Kreis Dithmarschen begrüßt und unterstützt die maßvolle Erweiterung der EG als wichtige Perspektive für die weitere Nutzung der Windenergie. 2. Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans sollen die räumlichen Strukturen geordnet werden, indem a) Einzelanlagen außerhalb von Eignungsgebieten eingesammelt werden und b) bislang unberührte Gebiete, wie die Geest, weiterhin freigehalten werden. Weitere Schritte In der planerischen Abwägung soll das Minimierungsgebot ausdrücklich berücksichtigt werden. 3. Mit der Neuausweisung von neuen Eignungsgebieten sollen zusätzliche Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energien erschlossen werden. Dabei soll aus Klimaschutzgründen bei einem gegebenen Flächenkontingent ein möglichst großer Stromertrag erzielt werden. 4. Bei der Auswahl neuer EG sollen folgende Kriterien vorrangig berücksichtigt werden: a) Arrondierung vorhandener Eignungsgebiete. b) Ausweisung vorhandener Repowering-Flächen als Eignungsgebiet, c) Arrondierung von Repowering-Flächen, die als Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Die Gesamtfläche der neuen EG soll sich jeweils zur Hälfte auf neue Flächenneuausweisungen und auf die Ausweisung von Repowering-Flächen einschließlich dortiger Arrondierungen verteilen. 5. Bei der Ausweisung neuer Windenergieeignungsgebiete soll möglichst eine Lösung auf Ämterebene erarbeitet werden, damit möglichst alle amtsangehörigen Gemeinden wirtschaftlich von der Energieerzeugung profitieren und eine hohe Akzeptanz erreicht wird. Besonders begrüßt wird zudem die Nutzung der neuen Windenergieeignungsgebiete als Bürgerwindpark. Beschlüsse: Agrar- und Umweltausschuss am , Wirtschaftsund Planungsausschuss am
19 Ansprechpartner: Erk Ulich Fachdienst Bau und Regionalentwicklung Tel.: 0481/ Fax: 0481/
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