Übersicht zur Änderung des Kriterienkatalogs
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- Helge Adler
- vor 6 Jahren
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1 Übersicht zur Änderung des Kriterienkatalogs gegenüber dem 1. Entwurf der Teilaufstellung Regionalpläne bzw. Teilfortschreibung LEP Sachthema Windenergie Harte Tabukriterien 1. Entwurf - Stand Harte Tabukriterien - Stand überplanter Innenbereich nach 30 BauGB und nicht überplanter Innenbereich nach 34 BauGB sowie Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich mit einem Abstandspuffer von 250 m um die vorgenannten Bereiche /Nutzungen Straßenrechtliche Anbauverbotszone Binnenwasserstraßen nach 1 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Militärische Liegenschaften Schutzstreifen an Gewässern gemäß 35 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) i. V. m. 61 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Wasserschutzgebiete Zone II einschließlich einer davon umschlossenen Zone I Naturschutzgebiete (NSG) und sichergestellte Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Gesetzlich geschützte Biotope 1
2 Waldflächen mit einem Abstandspuffer von 30 m Weiche Tabukriterien 1. Entwurf - Stand Weiche Tabukriterien - Stand weiterer Abstandspuffer von 150 m um Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich sowie um Gewerbegebiete im Anschluss an die als hartes Tabu eingestufte Abstandszone von 250 m (= Gesamtabstand 400m) weiterer Abstandspuffer von 550 m um Siedlungsbereiche (= Gesamtabstand 800m) planerisch verfestigte Siedlungsflächenausweisungen einschließlich 800 m Abstand zu diesen (Siedlungen / Einzelhäuser) sowie 400 m Abstand bei planerisch verfestigten Gewerbeflächenausweisungen in den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen und planverfestigte Straßenbauplanungen neu: Abstandspuffer von insgesamt 800 m bei Bestandsbereichen um Siedlungsbereiche mit Wohn- oder Erholungsfunktion, Abstandspuffer von 1000 m um Siedlungsbereiche mit Wohn- oder Erholungsfunktion, die nach 30 und 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind (neue Flächen) Abwägungsdirektive oder weiches Tabu noch in der rechtlichen Prüfung neu: in den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen, besondere Siedlungsräume und Entwicklungs- und Entlastungsorte 2
3 neu: Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und planverfestigte Straßenbauplanungen Gleisanlagen und Schienenwege mit einem Abstand von 150 m Hoheitliche Richtfunktrassen der zivilen Nutzung 5 km Schutzbereich um die DWD-Wetterradarstation Boostedt 600 m Schutzbereiche um VOR- und DVOR-Anlagen militärische Schutzbereiche und Interessensgebiete Hoch- und Höchstspannungsleitungen ab 110 kv mit Unverändert Abstandspuffer von 100 m Deiche und Küstenschutzanlagen mit einem Abstand von 100 m zu Landesschutz- und Regionaldeichen Mitteldeiche werden eigenes Abwägungskriterium Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung / Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe entfällt als Tabukriterium, wird Abwägungskriterium Sichtachsen auf die UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt 3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk / Haithabu (vorgesehenes Weltkulturerbe) Anpassung der Tabuabgrenzung, ohne Beeinträchtigung des Kulturerbes Nordfriesische Inseln und Halligen außerhalb des Nationalparks neu: Nordfriesische Halligen außerhalb des Nationalparks (Altanlagenbestand wird erhalten) Nordsee und Ostsee Landschaftsschutzgebiete und sichergestellte Gebiete 3
4 Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems gem. 21 BNatSchG EU-Vogelschutzgebiete Umgebungsbereich von 300 m bei EU-Vogelschutzgebieten Dichtezentrum für Seeadlervorkommen Bedeutsame Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Schwäne (Zwerg- und Singschwäne) außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie m Abstand um Kolonien von Trauerseeschwalben und m Abstand um die Lachseeschwalben-Kolonie bei Neufeld Bedeutende Vogelflugkorridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungsflächen von Gänsen und Schwänen; 3 km Abstandsradius um wichtige Schlafgewässer der Kraniche Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn Wintermassenquartiere für Fledermäuse FFH-Gebiete Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach 23 BNatSchG in Verbindung mit 13 LNatSchG erfüllen neu: Abwägungskriterium a) neues Tabukriterium: International bedeutsame Nahrungsgebiete, Schlafplätze und Flugkorridore von Zwergschwäne außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten b) neues Tabukriterium: m Abstand um Kolonien von Trauerseeschwalben und m Abstand um die Lachseeschwalben-Kolonie bei Neufeld c) neues Abwägungskriterium: Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Singschwan außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten neu: m Abstand um landesweit bedeutsame Schlafgewässer der Kraniche Abgrenzung angepasst 4
5 Umgebungsbereich von 300 m bei Naturschutzgebieten, Gebieten, die nach 22 BNatSchG in Verbindung mit 12 Abs. 3 LNatSchG als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt sind, dem Nationalpark sowie FFH-Gebieten Abstandspuffer von m zu Wäldern Wasserflächen Kleinstflächen in Alleinlage, auf denen die Errichtung von Windparks mit mindestens drei WKA nicht möglich ist a) neu: Umgebungsbereich von 200 m bei Naturschutzgebieten und Gebieten, die nach 22 BNatSchG in Verbindung mit 12 Abs. 3 LNatSchG als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt sind, sowie FFH-Gebieten b) Umgebungsbereich von 300 m um den Nationalpark Abwägungskriterien 1. Entwurf - Stand Abwägungskriterien Stand Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden und Städte Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie verdichtete Bereiche der Ordnungsräume um Hamburg, Lübeck und Kiel Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung, Kernbereiche für Tourismus und / oder Erholung Regionale Grünzüge der Ordnungsräume Umfassungswirkung, Riegelbildung neu: Belastete Räume 5
6 600 m bis zu 15 km Schutzbereiche um VOR- und DVOR- Anlagen Platzrunden und An- und Abflugbereiche um Flugplätze; Bauschutzbereiche um Flugplätze Flächen, die mit militärischen Belangen belegt sind einschließlich militärischer Richtfunktrassen Schutzgürtel von 5-15 km um die DWD-Wetterradarstation Boostedt mit der Maßgabe, dass nur dort Vorranggebiete ausgewiesen werden können, wo die Höhenbeschränkungen des DWD die Errichtung von WKA mit einer Mindesthöhe von 100 m Gesamthöhe ab Geländeoberkante zulassen Flächen, auf denen Abbaugenehmigungen für oberflächennahe Rohstoffe vorliegen Belange des Denkmalschutzes 3 km bis 5 km Abstand zum Danewerk / Haithabu (vorgesehenes Weltkulturerbe); Bereich, der nicht als Tabukriterium ausgeschlossen ist Netzkapazität Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz Naturparke Charakteristische Landschaftsräume Querungshilfen und damit verbundene Korridore Drehfunkfeuer Michaelsdorf kein prioritäres Abwägungskriterium neu: Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung / Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Abwägungsbereich um das Danewerk / Haithabu (vorgesehenes Weltkulturerbe) geändert neu: Mitteldeiche 6
7 Nicht planverfestigte Straßenbauplanungen, Kompensationsflächen für den Straßenbau und weitere Ausgleichsflächen sowie Ökokonto-Flächen Schützenswerte Geotope Umgebungsbereich von 300 m bis m bei Vogelschutzgebieten Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs Potenzielle Beeinträchtigungsbereiche im 3 km Radius um Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums und um Schwarzstorchhorste sowie Bereiche im 1 km Radius um Weißstorchhorste und im 1,5 km Radius um sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten Nicht sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten und deren Umgebungsbereiche (Potenzieller Beeinträchtigungsbereich und Prüfbereich) Wiesenvogel-Brutgebiete Räumliche Konzentration von Klein- und Kleinstbiotopen Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz Wichtige Verbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems neu: Anbaubeschränkungszonen an Bundesautobahnen Nicht planverfestigte Straßenbauplanungen entfällt a) neu: Potenzielle Beeinträchtigungsbereiche im 3 km Radius um Seeadlerhorste und Schwarzstorchhorste bleiben b) neu: Potenzielle Beeinträchtigungsbereiche im 1 km Radius um Weißstorchhorste und im 1,5 km Radius um Rotmilanhorste entfällt ersatzlos neu: Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems gem. 21 BNatSchG 7
8 Talräume an natürlichen Gewässern und an erheblich veränderten Wasserkörpern Weitere einzelfallbezogene Kriterien 8
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