SCHUL VERWALTUNGS BLATT für Niedersachsen. Aus dem Inhalt: Thema des Monats Die Sprechprüfung im Fremd sprachenunterricht

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1 H 6185 SCHUL VERWALTUNGS BLATT für Niedersachsen Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung Aus dem Inhalt: Willkommen in Niedersachsen Flüchtlingskinder an unseren Schulen Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen Sprachbildung für alle Thema des Monats Die Sprechprüfung im Fremd sprachenunterricht 1. Oktober 2015 Heft Jahrgang Verlag Hahnsche Buchhandlung Marktstraße Peine

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3 SVBl 10/2015 VORWORT 481 VORWORT Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen und in der Schulverwaltung, die Flucht vieler Hunderttausender nach Europa, nach Deutschland ist auch für uns in Niedersachsen eine gewaltige Herausforderung. Die Landesregierung, viele Ehrenamtliche und auch unsere Schulen haben ein klares Zeichen gesetzt: Wir helfen denjenigen, die von Bürgerkrieg, Terror und Vertreibung bedroht sind. Dazu gehört auch, dass wir die Kinder und Jugendlichen unter den Flüchtlingen in unser Bildungs - system aufnehmen. Den Schulen kommt in der derzeitigen Situation eine noch wichti gere Rolle zu als sonst. Sie leisten als Schulleitungen, Lehrkräfte, Sozial pä - da gogen und weitere an den Schulen Tätige Herausragendes. Dafür möchte ich Ihnen meinen ausdrücklichen Dank und meine aufrichtige Hochachtung aussprechen. Ich bin dankbar, dass Sie alle sich so stark engagieren und die Not wendigkeit der wichtigen Integrationsaufgabe deutlich machen. Die Vermittlung der deutschen Sprache ist dabei eine zentrale Aufgabe. Denn sie ist der Schlüssel zu Bildungsteilhabe, zum Schulabschluss, zur Ausbildung und zum Beruf. Daher gilt für die Landesregierung: Sprachförderung als Voraussetzung für Integration durch Bildung hat oberste Priorität! In Niedersachsen verfügen wir für die Sprachförderung über einen großen Instrumentenkasten. Unsere 20 Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung von Flüchtlingskindern finden Sie in dieser Ausgabe zusammengefasst. Wir sind also vorbereitet. Und ich möchte sie dabei weiter unterstützen: Das Niedersächsische Kultusministerium will im laufenden und im kommenden Haushaltsjahr insgesamt rund 700 zusätzliche Stellen zur Verfügung stellen. Dafür werden wir rund 10 Millionen Euro für den angekündigten Nachtragshaushalt 2015 und rund 40 Millionen Euro für den Haushalt 2016 anmelden. Damit wollen wir Sprachfördermaßnahmen an öffentlichen allgemeinen und berufsbildenden Schulen erweitern und stärken. Zur Unterstützung der Lehrkräfte ist außerdem vorgesehen, mehr sozialpädagogische Fachkräfte für die schulische Sozialarbeit einzusetzen. Auch soll die Anzahl der Sprach - lernklassen weiter erhöht werden auf zirka 550. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt sind die berufsbildenden Schulen: Neben dem bereits bestehenden Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse sollen sie auch die Möglichkeit erhalten, für Sprachanfängerinnen und -anfänger Integrationskurse (Sprach- und Integrationsprojekt SPRINT ) einzurichten. Damit können die BBS niedrigschwellig und unbürokratisch Sprach förder angebote machen und junge Flüchtlinge mit der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland vertraut machen. Auf diese Weise kann jungen Flüchtlingen unabhängig von der Schulpflicht eine Teilnahme ermöglicht werden. Mir ist klar, dass trotz aller zusätzlichen Ressourcen die Aufgabe für Sie gewaltig ist. Wenn Sie Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an die Servicestelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort stehen Ihnen gerne zur Seite. Nutzen Sie auch die Informationen auf unserer Website Frauke Heiligenstadt Niedersächsische Kultusministerin

4 INHALTSVERZEICHNIS SVBl 10/2015 INHALT VORWORT Aufnahme der Flüchtlingskinder in unsere Schulen Frauke Heiligenstadt MITTEILUNGEN AUS DEM MK Willkommen in Niedersachsen Flüchtlingskinder an unseren Schulen Seite 484 Willkommen in Niedersachsen Flüchtlingskinder an unseren Schulen Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung Tag der Medienkompetenz am in Hannover Aktuelle Themen: Apps, Computerspiele, Medieneinsatz für Inklusion und Deutsch als Zweitsprache DaZNet als Wegbereiter der Sprachbildungszentren Ministerin Heiligenstadt würdigt Arbeit von 145 Schulen im Pilotprojekt zu Deutsch als Zweit- und Bildungssprache AMTLICHER TEIL Tag der Medienkompetenz am in Hannover Seite 484 Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen Die in der beigefügten Übersicht genannten Lehrpläne [ ] sind für den Unterricht in den Fächern [ ] verbindlich. Berichtigung (Die Arbeit in der Grundschule) Berichtigung der Anlage 1 zum Änderungserlass vom Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS) Änderung einer Anlage des RdErl. v Volkstrauertag Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. stellt auf Anforderung Unterrichtsmaterial [ ] und Informationen zu seinen Schulprojektfahrten und Jugendbegegnungsstätten zur Verfügung. Verleihung des Schülerfriedenspreises für 2015; Verlängerung der Bewerbungsfrist Verlängerung bis zum Neue Kurse im Programm des NLQ Weiterbildungsmaßnahme Englisch an berufsbildenden Schulen Die Weiterbildungsmaßnahme wendet sich an Lehrkräfte aller Berufsfelder. Sie qualifiziert, künftig Englischunterricht in der Berufsschule und der Berufsfachschule erteilen zu können. STELLENAUSSCHREIBUNGEN Allgemein Öffentliche Schulen Schulen in freier Trägerschaft Volkstrauertag 2015 Seite 496

5 SVBl 10/ I NICHTAMTLICHER TEIL Aufsatz Sprachbildung für alle Thema des Monats: Die Sprechprüfung im Fremdsprachenunterricht Die Sprechprüfung bietet die Möglichkeit, die mündliche Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln. Zugleich liefert die Prüfung einen wichtigen Impuls für den Fremdsprachenunterricht insgesamt. Denn wer bei der Prüfung gut abschneiden will, braucht Übung in Interview, Monolog und Dialog, um seine Fremdsprachenkenntnisse situativ angemessen anzuwenden. Die Sprechprüfung ermuntert die Lehrkräfte, diese Formate im Unterrichtsalltag verstärkt einzusetzen und dadurch alle zum Sprechen zu bringen, wie Beispiele aus den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch verdeutlichen. Die Sprechprüfung im Fremdsprachenunterricht Seite 519 Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen Bundeswettbewerb Mathematik Europäischer Wettbewerb Auswahlwettbewerb zur Internationalen JuniorScienceOlympiade (IJSO) JuniorenPressePreis 2015: Niedersachsens beste Schülerzeitungen gesucht! Schülerzeitung: Deine Story Bundes-Schülerfirmen-Contest Übersetzungswettbewerb Juvenes Translatores Termine Hinweise JuniorenPressePreis 2015 Seite 526 Hospitation Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete des Nieder sächsischen Landtages JOBMEDI EU-Projekttag an Schulen am Szenische Lesung Ein Morgen vor Lampedusa nun auch Projekt an Schulen Aktion Schulstunde : Heimat fühlen vermissen finden Kostenfreies Leseförderungsprojekt Zeitschriften in die Schulen gestartet Inhouse-Seminar zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG) für Schulen und Studienseminare / Selbstmanagement Positiver Umgang mit Stress CARE Beratungsstelle in Hannover neu besetzt / Selbsteinschätzungstest Damals Das Schulverwaltungsblatt vor 60 Jahren Impressum Impressum Hospitation Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete des Nieder - sächsischen Landtages Seite 531

6 484 MITTEILUNGEN AUS DEM MK SVBl 10/2015 MITTEILUNGEN AUS DEM MK Willkommen in Niedersachsen Flüchtlingskinder an unseren Schulen 20 Bausteine zur Sprachförderung und Unterstützung Tausende Familien flüchten vor Bürgerkrieg, Gewalt und Vertreibung aus ihrer Heimat. Niedersachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen eine Perspektive zu geben. Den allgemein bildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Die größte Herausforderung bei der Beschulung von Flüchtlingskindern ist die Überwindung der Sprachbarrieren, die durch fehlende oder geringe Deutschkenntnisse entstehen. Es ist das Ziel der Landesregierung, Sprachbarrieren von Kindern so zügig wie möglich abzubauen, damit diese schnellstmöglich am Regelunterricht teilnehmen können. Darüber hinaus ist es für eine gelingende Integration in Schule von herausragender Bedeutung, die interkulturelle Öffnung der Schulen weiter zu befördern und vorhandene Strukturen noch besser zu nutzen. Das Niedersächsische Kultusministerium stellt 20 Bausteine zur Förderung von Flüchtlingskindern und Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte zur Verfügung. Maßnahmen der Sprachförderung 1. Mehr Sprachlernklassen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen 2. Förderkurse Deutsch als Zweitsprache 3. Förderunterricht 4. Förderstunden nach Sprachförderkonzept 5. Integrative Sprachfördermaßnahmen 6. Sprachförderung im Elementarbereich und vorschulische Sprachförderung 7. Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse sowie Sprach- und Integrationsprojekt SPRINT für jugendliche Flüchtlinge 8. Aufbau von 15 Sprachbildungszentren 9. Einsatz pensionierter Lehrkräfte Mehr Fortbildungen, Qualifizierungen und Praxismaterial 10. Aufstockung der Fortbildungsangebote 11. Herbstakademie Fortbildung Deutsch als Zweitsprache für 135 Lehrkräfte in Sprachlernklassen und Förderkursen 12. Curriculum Sprachlernklassen und Materialsammlung für die Arbeit in Sprachlernklassen Alle neuen Lehrkräfte lernen Grundlagen für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache 13. Reform der Lehramtsausbildung 14. Sprachenförderung und -bildung in alle Fächer integrieren Unterstützungsstrukturen 15. Schulpsychologische Unterstützung 16. Beratung der Schulen durch Fachberaterinnen und Fachberater für Interkulturelle Bildung 17. Deutsches Sprachdiplom 18. Modellprojekt Mehrsprachig erfolgreich sein 19. Netzwerk niedersächsischer Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte Orientierungstage 2015: Vielfalt im Klassenzimmer = Vielfalt im Lehrerzimmer? Mach mit! 20. ESF Programm Inklusion durch Enkulturation Weitere Informationen zum Thema findet man auf der Web - site des Niedersächsischen Kultusministeriums unter Aktuelles ( Förderung von Flüchtlingskindern ). Tag der Medienkompetenz am in Hannover Unter dem Motto Lernen und Leben mit digitalen Medien laden das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) herzlich zum vierten Tag der Medienkompetenz ein. Er findet am Donnerstag, , Uhr, im Kongresszentrum Wienecke XI, Hildesheimer Straße 380, Hannover, statt (Anmeldung und Netzwerken ab 9.00 Uhr). Die Fachtagung richtet sich an die im Bereich der Medienbildung tätigen pädagogischen Fachkräfte, insbesondere auch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, sowie an Entscheider und Akteure beim Einsatz digitaler Medien in Schule und Unterricht. Die Veranstaltung bietet ein Forum zum Austausch von beruflichen Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen aus Niedersachsen. Lassen Sie sich beraten oder informieren und tauschen Sie sich aus über aktuelle Themen wie Apps, Computerspiele oder den Medieneinsatz zum Zwecke der Inklusion und bei Deutsch als Zweitsprache. Weitere interessante Themen und Informationen finden Sie unter: Das Landeskonzept Medienkompetenz in Niedersachsen Meilensteine zum Ziel rückt auch in diesem Jahr wieder in den Mittelpunkt. In zahlreichen Fachforen und auf den unterschiedlichen Themeninseln soll u. a. der Frage nachgegangen werden, wie das Konzept weiterentwickelt und verstetigt werden kann. Die Teilnahme an der Fachtagung ist kostenfrei. Unterstützt wird die Fachtagung von der Niedersächsischen Landesregierung und ihren Partnern im Netzwerk Medienkompetenz in Niedersachsen wie der Initiative n-21. Eine Anmeldung ist bis zum über die VeDaB möglich:

7 SVBl 10/2015 MITTEILUNGEN AUS DEM MK 485 DaZNet als Wegbereiter der Sprachbildungszentren Ministerin Heiligenstadt würdigt Arbeit von 145 Schulen im Pilotprojekt zu Deutsch als Zweit- und Bildungssprache Von 2010 bis 2015 haben 145 niedersächsische Schulen verschiedener Schulformen in 15 über das ganze Land verteilten DaZNet-Zentren Erfahrungen mit Methoden der Sprachbildung und Sprachförderung gesammelt, die jetzt auch den Flüchtlingskindern zugutekommen. Das Projekt hieß DaZNet Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehr sprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz in Niedersachsen und stand unter dem Motto Durchgängige Sprachbildung für alle. In jeder der beteiligten Schulen hatte eine Lehrkraft als Sprachlernkoordinatorin bzw. Sprachlernkoordinator mit Unterstützung der Schulleitung die Aufgabe, das Kollegium insgesamt für sprachförderlichen Unterricht zu mobilisieren und die dafür nötigen fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. In den regionalen Zentren wurden die Sprachlernkoordinatorinnen und Sprachlernkoordinatoren von Moderatorinnen und Moderatoren für diese Tätigkeit fortgebildet und anschließend weiter begleitet. Anlässlich der Abschlusstagung des Projekts DaZNet am dankte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt den Schulen für ihre Pionierarbeit. Sie haben mit Ihrem Engagement den Weg bereitet für die Sprachbildungszentren, die wir jetzt überall im Land einrichten, sagte sie. Heiligenstadt betonte, dass alle Schulformen an dem Projekt beteiligt gewesen seien, so wie auch künftig Sprachbildung alle angehe. Natürlich brauchen wir besondere Fördermaßnahmen für Flüchtlinge und Kinder mit Migrationsgeschichte, die über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Aber auch viele andere Kinder und Jugendliche be - nötigen Unterstützung, um die deutsche Bildungssprache in ihrer jeweiligen fachlichen Ausprägung sicher zu beherrschen. Dass die DaZNet-Arbeit in den Lehrerkollegien angekommen ist, zeigt die Begleitstudie von Prof. Dr. Katja Koch (Technische Universität Braunschweig). Das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Veränderungen im alltäglichen Unterricht sei in den DaZNet-Schulen und bei deren Lehrkräften spürbar gestiegen so das Ergebnis der Befragungen zu Anfang, im Verlauf und am Ende des Projekts. Das Projekt DaZNet ist zum beendet worden. Seit dem wird durch die Niedersächsische Landesschulbehörde eine flächendeckende Unterstützungsstruktur zur Sprachbildung aufgebaut und vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung konzeptionell unterstützt. Dabei kann in vielen Fällen auf DaZNet-erfahrene Lehrkräfte zurückgegriffen werden. Die 15 regionalen Sprachbildungszentren werden personell mit Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren sowie mit Sprachbildungsmoderatorinnen und -moderatoren ausgestattet, die als Ansprechpersonen zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung für die Schulen und die verschiedenen außerschulischen Partner zur Verfügung stehen.

8 486 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen RdErl. d. MK v /7 VORIS Bezug: a) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 525) VORIS b) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 365) VORIS c) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 365) VORIS d) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 365) VORIS e) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 365) VORIS f) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 366) VORIS Der Unterricht in allgemein bildenden Schulen wird auf der Grundlage von Lehrplänen (Kerncurricula, Rahmenrichtlinien, Curriculare Vorgaben) erteilt. Soweit für einzelne Fächer noch keine Kerncurricula vorliegen, erfolgt der Unterricht auf der Grundlage der vorhandenen Rahmenrichtlinien und der Curricularen Vorgaben. Die in der beigefügten Übersicht genannten Lehrpläne (Kerncurricula, Curriculare Vorgaben, Rahmenrichtlinien und Bildungsstandards) sind für den Unterricht in den Fächern ge - mäß den Grundsatzerlassen zur Arbeit in den Schulformen des allgemein bildenden Schulwesens und der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe verbindlich. Die Lehrpläne für die Unterrichtsfächer der beruflichen Gymnasien sind dem Bereich der beruflichen Bildung zugeordnet und in der Datenbank unter der Internet-Adresse nibis.phtml?menid=303 erfasst. Angaben zu der Übersicht: Spalte 2 Erlass, Verordnung enthält das Jahr, in dem der Grundsatzerlass in Kraft getreten ist einen Kleinbuchstaben, der die Fundstelle bezeichnet (siehe hierzu Erläuterungen am Ende dieses Erlasses) Spalte 4 in Kraft seit (Bezugsquelle) enthält das Jahr, in dem der Lehrplan in Kraft bzw. zur Erprobung in Kraft getreten ist die Bezugsquelle (Ziffer in Klammer, siehe hierzu Erläuterungen am Ende dieses Erlasses) Spalte 5 in Bearbeitung kennzeichnet Lehrpläne, die sich in Vorbereitung bzw. Bearbeitung befinden PDF kennzeichnet Kerncurricula, Rahmenrichtlinien, Curriculare Vorgaben und Bildungsstandards, die als PDF- Datei vom Niedersächsischen Bildungsserver, Adresse: abzurufen sind. Dieser RdErl. tritt am in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. Die Bezugserlasse treten mit Ablauf des außer Kraft. Schulform Erlass, Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und Verordnung (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis GRUNDSCHULE Schuljahrgänge (a) Empfehlungen Empfehlungen für die Arbeit im Schulkindergarten 1990 (5) Sprachförderung als Teil der Sprachbildung im Jahr 2012 (6, 8) PDF vor der Einschulung durch Grundschullehrkräfte Didaktisch-methodische Empfehlungen für das Fremdsprachenlernen in der Grundschule Teil C (Französisch) 1995 (2, 6) PDF Teil D (Niederländisch) (Extraheft) 1995 (2) Kerncurricula Deutsch 2006 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Mathematik 2006 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Sachunterricht 2006 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Englisch 2006 (6, 8) PDF Evangelische Religion 2006 (6, 8) PDF Katholische Religion 2006 (6, 8) PDF Sport 2006 (6, 8) PDF Musisch-kulturelle Bildung Musik 2006 (6, 8) PDF Kunst 2006 (6, 8) PDF Gestaltendes Werken 2006 (6, 8) PDF Textiles Gestalten 2006 (6, 8) PDF

9 SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 487 Schulform Erlass, Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und Verordnung (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis Herkunftssprachlicher Unterricht 2008 (6, 8) PDF Islamischer Religionsunterricht 2010 (6) PDF Bildungsstandards Primarbereich Jahrgangsstufe 4 Deutsch 2005 (6, 7) PDF Mathematik 2005 (6, 7) PDF HAUPTSCHULE Schuljahrgänge (b, f) Kerncurricula Fachbereich Sprachen Deutsch 2014 (6, 8) PDF Englisch 2015 (6, 8) PDF Fachbereich Mathematik Naturwissenschaften Mathematik 2014 (6, 8) PDF Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) 2015 (6, 8) PDF Informatik 2014 (6, 8) PDF Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde Geschichte 2014 (6, 8) PDF Erdkunde 2014 (6, 8) PDF Politik 2015 (6, 8) PDF Fachbereich Arbeit / Wirtschaft Technik Wirtschaft 2009 (6, 8) PDF Technik 2010 (6, 8) PDF Hauswirtschaft 2010 (6, 8) PDF Fachbereich musisch-kulturelle Bildung Musik 2012 (6, 8) PDF Kunst 2012 (6, 8) PDF Gestaltendes Werken 2012 (6, 8) PDF Textiles Gestalten 2012 (6, 8) PDF Evangelische Religion 2009 (6, 8) PDF Katholische Religion 2009 (6, 8) PDF Werte und Normen 2009 (6, 8) PDF Islamische Religion 2014 (6, 8) PDF Sport 2007 (6, 8) PDF Schuljahrgänge 7-10 Rahmenrichtlinien / Empfehlungen Fachbereich Sprachen Empfehlungen für den Niederländischunterricht 1994 (2) Bildungsstandards Hauptschulabschluss Jahrgangsstufe 9 Deutsch 2005 (6, 7) PDF Erste Fremdsprache 2005 (6, 7) PDF Mathematik 2005 (6, 7) PDF Mittlerer Schulabschluss Deutsch 2004 (6, 7) PDF Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) 2004 (6, 7) PDF Mathematik 2005 (6, 7) PDF Physik 2005 (6, 7) PDF Chemie 2005 (6, 7) PDF Biologie 2005 (6, 7) PDF

10 488 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Schulform Erlass, Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und Verordnung (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis REALSCHULE Schuljahrgänge (c, f) Kerncurricula Fachbereich Sprachen Deutsch 2014 (6, 8) PDF Englisch 2015 (6, 8) PDF Niederländisch 2011 (6, 8) PDF Französisch 2013 (6, 8) PDF Fachbereich Mathematik Naturwissenschaften Mathematik 2014 (6, 8) PDF Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) 2015 (6, 8) PDF Informatik 2014 (6, 8) PDF Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde Geschichte 2014 (6, 8) PDF Erdkunde 2014 (6, 8) PDF Politik 2015 (6, 8) PDF Fachbereich Arbeit / Wirtschaft Technik Wirtschaft 2009 (6, 8) PDF Technik 2010 (6, 8) PDF Hauswirtschaft 2010 (6, 8) PDF Fachbereich musisch-kulturelle Bildung Musik 2012 (6, 8) PDF Kunst 2012 (6, 8) PDF Gestaltendes Werken 2012 (6, 8) PDF Textiles Gestalten 2012 (6, 8) PDF Evangelische Religion 2009 (6, 8) PDF Katholische Religion 2009 (6, 8) PDF Werte und Normen 2009 (6, 8) PDF Islamische Religion 2014 (6, 8) PDF Sport 2007 (6, 8) PDF Schuljahrgänge 9/10 Curriculare Vorgaben Profil Gesundheit und Soziales 2011 (6, 8) PDF Profil Technik 2011 (6, 8) PDF Profil Wirtschaft 2011 (6, 8) PDF Bildungsstandards Mittlerer Schulabschluss Deutsch 2004 (6, 7) PDF Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) 2004 (6, 7) PDF Mathematik 2005 (6, 7) PDF Physik 2005 (6, 7) PDF Chemie 2005 (6, 7) PDF Biologie 2005 (6, 7) PDF OBERSCHULE Schuljahrgänge (d) Kerncurricula Fachbereich Sprachen Deutsch 2013 (6, 8) PDF Englisch 2013 (6, 8) PDF Französisch 2013 (6, 8) PDF

11 SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 489 Schulform Erlass, Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und Verordnung (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis FÖRDERSCHULE / Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Niederländisch 2012 (6, 8) PDF Spanisch 2012 (6, 8) PDF Latein 2012 (6, 8) PDF Fachbereich Mathematik Naturwissenschaften Mathematik 2013 (6, 8) PDF Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) 2013 (6, 8) PDF Informatik 2014 (6, 8) PDF Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde Geschichte 2013 (6, 8) PDF Erdkunde 2013 (6, 8) PDF Politik 2013 (6, 8) PDF Fachbereich Arbeit / Wirtschaft Technik Wirtschaft 2013 (6, 8) PDF Technik 2012 (6, 8) PDF Hauswirtschaft 2012 (6, 8) PDF Fachbereich musisch-kulturelle Bildung Musik 2012 (6, 8) PDF Kunst 2012 (6, 8) PDF Gestaltendes Werken 2012 (6, 8) PDF Textiles Gestalten 2012 (6, 8) PDF Evangelische Religion 2013 (6, 8) PDF Katholische Religion 2013 (6, 8) PDF Werte und Normen 2013 (6, 8) PDF Islamische Religion 2014 (6, 8) PDF Sport 2007 (6, 8) PDF Bildungsstandards Hauptschulabschluss Jahrgangsstufe 9 Deutsch 2005 (6, 7) PDF Erste Fremdsprache 2005 (6, 7) PDF Mathematik 2005 (6, 7) PDF Mittlerer Schulabschluss Deutsch 2004 (6, 7) PDF Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) 2004 (6, 7) PDF Mathematik 2005 (6, 7) PDF Physik 2005 (6, 7) PDF Chemie 2005 (6, 7) PDF Biologie 2005 (6, 7) PDF Förderschwerpunkt Lernen Schuljahrgänge 1-9 Kerncurricula Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen gelten die Kerncurricula der Grundschule und der Hauptschule unter Berücksichtigung der spezifischen individuellen Lernvoraussetzungen. Materialien Materialien für einen kompetenzorientierten 2008 (6, 8) PDF Unterricht Förderschwerpunkt Lernen

12 490 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Schulform Erlass, Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und Verordnung (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis Förderschwerpunkt Sehen/Hören Schuljahrgänge 1-9 Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen oder Hören gelten die Kerncurricula der Grund-, Haupt- oder Realschule unter Berücksichtigung der spezifischen individuellen Lernvoraussetzungen. Rahmenrichtlinien Empfehlungen für den Unterricht in der Schule 1986 (4) für Taubblinde Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Schuljahrgänge 1-9 Kerncurriculum Fachbereiche: Kommunikation/Deutsch, Mathematik, Sachunter (6, 8) richt, Bewegung und Sport, Musik, Hauswirtschaft, Gestalten Rahmenrichtlinien Evangelische Religion 1988 (5) Katholische Religion 1988 (5) Abschlussstufe 1994 (5) in Bearbeitung PDF INTEGRIERTE GESAMTSCHULE Schuljahrgänge (e) Kerncurricula Deutsch 2006 (6, 8) PDF Englisch 2015 (6, 8) PDF Französisch 2009 (6, 8) PDF Niederländisch 2011 (6, 8) PDF Spanisch 2009 (6, 8) PDF Latein 2011 (6, 8) PDF Mathematik 2012 (6, 8) PDF Evangelische Religion 2009 (6, 8) PDF Katholische Religion 2009 (6, 8) PDF Werte und Normen 2009 (6, 8) PDF Islamische Religion 2014 (6, 8) PDF Sport 2007 (6, 8) PDF Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde) 2015 (6, 8) PDF Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 2012 (6, 8) PDF Informatik 2014 (6, 8) PDF Musisch-kulturelle Bildung Musik 2012 (6, 8) PDF Kunst 2012 (6, 8) PDF Arbeit Wirtschaft Technik 2010 (6, 8) PDF Schuljahrgänge 5-10 Ergänzende Curriculare Vorgaben Deutsch 2011 (6) PDF Englisch 2011 (6) PDF Französisch 2011 (6) PDF Spanisch 2011 (6) PDF Latein 2011 (6) PDF

13 SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 491 Schulform Erlass, Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und Verordnung (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis Evangelische Religion 2011 (6) PDF Katholische Religion 2011 (6) PDF Werte und Normen 2011 (6) PDF Gesellschaftslehre und Arbeit Wirtschaft Technik 2011 (6) PDF Bildungsstandards Mittlerer Schulabschluss Deutsch 2004 (6, 7) PDF Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) 2004 (6, 7) PDF Mathematik 2004 (6, 7) PDF Physik 2005 (6, 7) PDF Chemie 2005 (6, 7) PDF Biologie 2005 (6, 7) PDF GYMNASIUM Schuljahrgänge (f, g) Kerncurricula Aufgabenfeld A Deutsch 2015 (6, 8) PDF Englisch 2015 (6, 8) PDF Französisch 2009 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Niederländisch 2011 (6, 8) PDF Spanisch 2009 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Latein 2008 (6, 8) PDF Griechisch 2008 (6, 8) PDF Musik 2012 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Kunst 2012 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Aufgabenfeld B Geschichte 2015 (6, 8) PDF Erdkunde 2015 (6, 8) PDF Politik-Wirtschaft 2015 (6, 8) PDF Evangelische Religion 2009 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Katholische Religion 2009 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Werte und Normen 2009 (6, 8) PDF Islamische Religion 2014 (6, 8) PDF Aufgabenfeld C Mathematik 2015 (6, 8) PDF Physik 2015 (6, 8) PDF Chemie 2015 (6, 8) PDF Biologie 2015 (6, 8) PDF Informatik 2014 (6, 8) PDF Sport 2007 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Schuljahrgänge 7-10 Rahmenrichtlinien Russisch 1983 (3) Besonderes Unterrichtsangebot im Fach Musik 2000 (2, 6) PDF

14 492 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Schulform Erlass, Fachbereich / Unterrichtsfach In Kraft seit Bearbeitungs- und Verordnung (Bezugsquelle) Verfügbarkeitshinweis Bildungsstandards Mittlerer Schulabschluss Deutsch 2004 (6, 7) PDF Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch) 2004 (6, 7) PDF Mathematik 2004 (6, 7) PDF Physik 2005 (6, 7) PDF Chemie 2005 (6, 7) PDF Biologie 2005 (6, 7) PDF GYMNASIALE OBERSTUFE 2012 (h, i, j, k) Kerncurricula - des Gymnasiums Deutsch 2010 (6, 8) PDF / in Bearbeitung - der Gesamtschule Englisch 2010 (6, 8) PDF / in Bearbeitung - des Abendgymnasiums Französisch 2012 (6, 8) PDF / in Bearbeitung - des Kollegs Niederländisch 2012 (6, 8) PDF Spanisch 2012 (6, 8) PDF Latein 2011 (6, 8) PDF Griechisch 2011 (6, 8) PDF Musik zum verbindlich für die Einfüh (6, 8) PDF rungsphase an Integrierter Gesamtschule, Abendgymnasium und Kolleg; ab dem für das erste Jahr der Qualifikationsphase, ab dem für das zweite Jahr der Qualifikationsphase Kunst zum verbindlich für die Einfüh (6, 8) PDF rungsphase an Integrierter Gesamtschule, Abendgymnasium und Kolleg; ab dem für das erste Jahr der Qualifikationsphase, ab dem für das zweite Jahr der Qualifikationsphase Geschichte 2011 (6, 8) PDF Erdkunde 2011 (6, 8) PDF Politik-Wirtschaft 2009 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Evangelische Religion 2012 (6, 8) PDF Katholische Religion 2012 (6, 8) PDF Werte und Normen 2012 (6, 8) PDF Mathematik 2010 (6, 8) PDF / in Bearbeitung Physik 2010 (6, 8) PDF Chemie 2010 (6, 8) PDF Biologie 2010 (6, 8) PDF Sport 2011 (6, 8) PDF Rahmenrichtlinien Russisch 1983 (3) Kunst 1993 (2, 6) PDF Musik 1985 (6) PDF Rechtskunde 1983 (3) Wirtschaftslehre 1984 (3) Pädagogik 1985 (3) Philosophie 1985 (3) Informatik 1993 (2) in Bearbeitung SCHULFORM- Materialien / Rahmenrichtlinien ÜBERGREIFEND Deutsch als Zweitsprache 2002 (1, 6) PDF 2005 (l) Rahmenrichtlinien Sportförderunterricht 2003 (3, 6) PDF 2011 (m) Bestimmungen für den Schulsport 2011 (6) PDF

15 SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 493 Erläuterungen Bezugsquellen für Kerncurricula und Rahmenrichtlinien (1) Verlag J. Maiß GmbH, Postfach , München, Tel.: , Fax: , (2) Schroedel Schulbuchverlag, Bildungshaus Schulbuchver - lage Westermann Schroedel Diesterweg Schöningh Winklers GmbH, Braunschweig, Georg-Westermann-Allee 66, Braunschweig, Tel.: , sco@schroedel.de (3) Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Keßlerstraße 52, Hildesheim, Tel.: , versand@nlq.nibis.de (4) Bildungszentrum für Taubblinde, Albert-Schweitzer-Hof 27, Hannover, Tel.: (5) Niedersächsisches Kultusministerium, Ref. 32, Postfach 161, Hannover, Tel.: , (6) Niedersächsischer Bildungsserver: Datenbank: (7) Firma Wolters Kluwer Deutschland, Luxemburger Straße 449, Köln, Tel.: , Fax: , info@wolterskluwer.de (8) unidruck, Weidendamm 19, Hannover, Bestellung bitte nur per Fax: Lern- und Lehrmittel Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln Rd.Erl. des MK. v (SVBl. S. 30), Homepage des MK: => Schule => Schulorganisation => Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln Das Niedersächsische Schulbuchverzeichnis abzurufen unter: => Service => Materialien => NLQ-Publikationen => Schulbuchverzeichnis, Tel.: Fundstellen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften (a) Die Arbeit in der Grundschule RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 404), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom (SVBl S. 399), VORIS (b) Die Arbeit in der Hauptschule RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 173, Berichtigung S. 257), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom (SVBl S. 220), VORIS (c) Die Arbeit in der Realschule RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 182), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom (SVBl S. 221), VORIS (d) Die Arbeit in der Oberschule RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 221), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 310), VORIS (e) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 der Integrierten Gesamtschule (IGS) RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 442), VORIS (f) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS) RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 410), VORIS (g) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 des Gymnasiums - RdErl. d. MK vom (SVBl S. 301), VORIS (h) Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom (Nds. GVBl. S. 51, SVBl. S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung d. MK vom (Nds. GVBl. S. 505, Berichtigung 2012 S. 27, SVBl S. 72, Berichtigung S. 224), VORIS Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO) RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 177), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v (SVBl. S. 116), VORIS (i) Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK) vom (Nds. GVBl. S. 130, SVBl. S. 277); zuletzt geändert durch Verordnung d. MK vom (Nds. GVBl S. 336, SVBl S. 419), VORIS Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (EB-VO-AK) - RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 285), geändert durch RdErl. d. MK vom (SVBl S. 223), VORIS (j) Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO- WA-Ni) vom (Nds. GVBl. S. 139, SVBl. S. 299); zuletzt geändert durch Verordnung vom (Nds. GVBl S. 457; SVBl S. 600), VORIS (k) Ergänzende Bestimmung zur VO über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi) RdErl. d. MK vom (SVBl. 2013, S. 5), Berichtigung (SVBl. 2013, S. 177), VORIS (l) KMK-Empfehlungen zum Sportförderunterricht, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom (SVBl. 2000, S. 244) (m) Bestimmungen für den Schulsport RdErl. d. MK vom , (SVBl. S. 359), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom (SVBl. S. 223), VORIS Berichtigung Der Änderungserlass d. MK v (SVBl. S. 399) VORIS zum RdErl. Die Arbeit in der Grundschule und die Nicht amtliche Lesefassung Die Arbeit in der Grundschule (SVBl. S. 404) werden wie folgt berichtigt: In Nummer 18 (Nummer 12 der Lesefassung) erhält die Nummer 12.2 folgende Fassung: Die Nummern und des Bezugserlasses zu q) treten mit Ablauf des außer Kraft. Die in Nummer 19 (Nummer 13 der Lesefassung) genannte Anlage 1 des Anhangs erhält die folgende Fassung:

16 494 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Anlage 1 Protokoll zur Beratung anlässlich des Übergangs von Klasse 4 nach 5 Name der Schülerin / des Schülers Klassenlehrer/in: Schule: Klasse: Teilnehmende Personen: 1. Gespräch am O nicht wahrgenommen 2. Gespräch am O nicht wahrgenommen Kompetenzbereiche im Fach Besprochen Vertieft besprochen (kurze Erläuterung und Verweis auf die ILE) Bitte? setzen! Arbeitsverhalten Leistungsbereitschaft u. Mitarbeit Ziel- u. Ergebnisorientierung Kooperationsfähigkeit Selbstständigkeit Sorgfalt und Ausdauer Verlässlichkeit Sonstiges Sozialverhalten Reflexionsfähigkeit Konfliktfähigkeit Vereinbaren und Einhalten von Regeln; Fairness Hilfsbereitschaft und Achtung anderer Übernahme von Verantwortung Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens Sonstiges Festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt Deutsch Lesen Schreiben Sprechen / Zuhören Sonstiges

17 SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 495 Mathematik Zahlen und Operationen Größen und Messen Raum und Form Muster und Strukturen Daten und Zufall Sonstiges Sachunterricht Zeit und Geschichte Gesellschaft und Politik Raum Natur Technik Sonstiges Englisch Hör- / Hör-Seh-Verstehen Sprechen Leseverstehen Methodenkompetenz / Sonstiges Anmerkungen zu weiteren Fächern, z. B. Musik, Kunst, Sport, Werken Weitere Gesprächsinhalte (z. B. Stärken, Lernschwierigkeiten, Förder- / Fordermaßnahmen, Förder- / Forderpläne, Nachteilsausgleich, abweichende Leistungsbewertung, Wiederholen / Überspringen eines Jahrgangs (s. u.), Beteiligung (außer)schulischer Fachkräfte) Erläuterungen zu den vertiefenden Gesprächsthemen sind der ILE zu entnehmen und Grundlage des Gesprächs. Die Dokumentation der ILE wurde erläutert und vorgelegt. Unterschrift beratende Lehrkraft Unterschrift der Schülerin / Unterschrift Erziehungsberechtigte des Schülers (falls anwesend) Weitere Informationen: O Förderung Deutsch als Bildungssprache O Wiederholen / Überspringen des Jgs. Folgende Unterlagen liegen dem 2. Protokoll zur Übergabe an die jeweilige weiterführende Schule bei: O Dokumentation der individuellen Lernentwicklung O Lernstandserhebungen / Diagnostikergebnisse O Förder- und Forderpläne O sonstige Anhänge

18 496 AMTLICHER TEIL SVBl 10/2015 Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS) RdErl. d. MK v VORIS Bezug: RdErl. v (SVBl. S. 442) VORIS Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom wie folgt geändert: Die Fußnote 2) der Anlage 1 zu Nummer 3.1 (Stundentafel) erhält folgende Fassung: Wird die zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfremdsprache ab Schuljahrgang 6 angeboten, entscheidet die Schule für diesen Schuljahrgang über eine Kürzung im Umfang von insgesamt vier Pflichtstunden in den Fachbereichen Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Musisch-kulturelle Bildung oder Arbeit-Wirtschaft-Technik. Für alle Schülerinnen und Schüler, die keine zweite Fremdsprache wählen, richtet die Schule Wahlpflichtunterricht im Umfang der vorgenommenen Kürzungen ein. Dabei sind die Fachbereiche, in denen Kürzungen erfolgen, zu berücksichtigen. Zur Minderung von Stundenkürzungen kann eine Stunde aus dem der Schule gem. Erlass Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen zur schul - eigenen Schwerpunktsetzung zugewiesenen Stundenkontingent verwendet werden. Volkstrauertag 2015 Bek. d. MK v /1.2 Bezug: a) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 502) b) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 598) VORIS Die Schulen werden gebeten, auch in diesem Jahr die Schülerinnen und Schüler im Sinne des Bezugserlasses zu a) auf den Volkstrauertag vorzubereiten. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. stellt auf Anforderung Unterrichtsmaterial (Broschüren, Filme, Videos) und Informationen zu seinen Schulprojektfahrten und Jugendbegegnungsstätten zur Verfügung. Anfragen können an folgende Anschriften gerichtet werden: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Niedersachsen, Wedekindstraße 32, Hannover, Tel.: , Fax: , niedersachsen@ volksbund.de, Internet: Bezirksverband Braunschweig: Tel.: , Fax: , bv-braunschweig@volksbund.de Bezirksverband Hannover: Tel.: , Fax: , bv-hannover@volksbund.de Bezirksverband Lüneburg / Stade: Tel.: Fax: , bv-lueneburg@volksbund.de Bezirksverband Weser-Ems: Tel.: , Fax: , bv-weser-ems@volksbund.de Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. beabsichtigt, in der Zeit vom bis zum eine Haus- und Straßensammlung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auf den Erlass Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Information, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen vom (SVBl. S. 598) verwiesen. Verleihung des Schülerfriedenspreises für 2015; Verlängerung der Bewerbungsfrist Bek. d. MK v /1 (2015) Bezug: a) Bek. d. MK. v /1 (2015) b) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 276) VORIS Bewerbungen von Schulen für den Schülerfriedenspreis 2015 können noch bis spätestens beim Referat 23 des Niedersächsischen Kultusministeriums, Postfach 161, Hannover, eingereicht werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bezugserlasses. Neue Kurse im Programm des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Weiterbildungsmaßnahme Englisch an berufsbildenden Schulen Inhalte Das Fach Englisch hat an den berufsbildenden Schulen durch seinen Pflicht- bzw. Wahlpflichtcharakter an Bedeutung gewonnen. Eine ausreichende Zahl von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für Englisch steht jedoch nicht zur Verfügung. Diese Maßnahme soll die Förderung der berufsfeldbezogenen Sprachkenntnisse sowie die Entwicklung didaktisch-methodischer Unterrichtskompetenz unter besonderer Berücksichtigung eines handlungsorientierten Unterrichtsansatzes unterstützen. Die Weiterbildungsmaßnahme wendet sich an Lehrkräfte aller Berufsfelder. Sie qualifiziert, künftig Englischunterricht in der Berufsschule und der Berufsfachschule erteilen zu können. Voraussetzungen sind gute Kenntnisse der englischen Sprache sowie die Bereitschaft, diese Sprachkenntnisse im Verlauf der Weiterbildungsmaßnahme zu erweitern und zu festigen. Die Weiterbildungsmaßnahme besteht aus drei einwöchigen Kursen in Niedersachsen und einem zweiwöchigen Kurs in England. Die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme wird durch ein Zertifikat bescheinigt. Teilnehmerkreis Lehrkräfte (keine Referendarinnen / Referendare, keine Lehr - kräfte für Fachpraxis) an berufsbildenden Schulen, die über fundierte Englisch-Grundkenntnisse verfügen

19 SVBl 10/2015 AMTLICHER TEIL 497 Veranstaltungskosten Die Kosten der gesamten Maßnahme werden, ohne die Eigenbeteiligung und die Reisekosten zu den Kursen, vorbehaltlich der Zusage der Haushaltsmittel, vom NLQ übernommen. Für Kurs IV in England wird ein Eigenanteil von 400 Euro erhoben. Die Fahrtkosten zum / vom Flughafen werden nicht vom NLQ übernommen. Ablauf Kurs I Nummer: Einführung in einen handlungsorientierten Sprachunterricht Tagungsort: Osnabrück Zeitraum: 23. bis Kurs II Nummer: Berufsfeldspezifischer Fremdsprachenunterricht Tagungsort: Osnabrück Zeitraum: 8. bis Kurs III Nummer: Mediengestützter Englischunterricht Tagungsort: Osnabrück Zeitraum: 25. bis Kurs IV Nummer: Sprach- und landeskundliches Seminar in England Tagungsort: Inlingua College in Cheltenham, England Zeitraum: bis (Sommerferien) Unterbringung in Gastfamilien, inkl. Verpflegung, College- Gebühren (ca. 20 Std. Sprachunterricht pro Woche), teilweise Exkursionen, inkl. Flugkosten Anmeldung / Hinweise / Kontakt Die Anmeldung zu der gesamten Weiterbildungsmaßnahme ist nur für Kurs I, Nummer: , erforderlich und verpflichtet zur Teilnahme an der gesamten Maßnahme. Online-Anmeldung: Anmeldeschluss: Ansprechpartnerin im NLQ: Christiane Frommholz, Tel.: , christiane.frommholz@nlq.niedersachsen. de

20 498 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 1) Allgemein 1. Niedersächsisches Kultusministerium Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum der Dienstposten einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 25 (Individuelle Förderung, Interkulturelle Bildung und Sprachbildung, Kulturelle Bildung, Schulpsychologie und Prävention) zu besetzen. Der Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer von drei Jahren besetzt werden. Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst, die die Befähigung für ein Lehramt an allgemein bildenden Schulen nachweisen. Die Dienstposteninhaberin bzw. der Dienstposteninhaber ist zuständig für das Sachgebiet Kulturelle und musikalische Bildung. Hierzu gehören neben der Zuständigkeit für die Grundsatzangelegenheiten sowie die Begabungs- und Talentförderung im Bereich der kulturellen und musikalischen Bildung folgende Tätigkeitsfelder: Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationsprojekten mit außerschulischen Partnern, Zusammenarbeit mit der Musikland ggmbh Niedersachsen, mit dem Landesmusikrat Niedersachsen und seinen angeschlossenen Verbänden, den Hochschulen und Kulturinstitutionen, Begleitung und Weiterentwicklung von Kooperationen von Schulen mit Verbänden, Hochschulen und Institutionen der bildenden Künste, Theaterpädagogik und des Darstellenden Spiels, Förderung von Projekten der Breiten- und Spitzenförderung im Rahmen des Aktionsprogramms HAUPTSACHE: MUSIK mit Schulen und außerschulischen Partnern, Begleitung und Entwicklung innovativer Schulentwicklungs- und Vermittlungsprogramme sowie Kooperationsprojekte von Kultureinrichtungen mit allgemein bildenden Schulen, insbesondere in den Projekten Musikalische Grund schule und SCHULE:KULTUR!. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit der Lehrbefähigung für das Fach Musik, entsprechenden schulpraktischen Erfahrungen und umfassenden Kenntnissen über aktuelle Entwicklungen in der kulturellen und musikalischen Bildung. Die Position erfordert in besonderem Maße Kreativität und die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken, zur Kommunikation, zur Kooperation und zur Teamarbeit sowie Verhandlungskompetenz, Flexibilität, Reformoffenheit und Innovationsbereitschaft. Darüber hinaus sind Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten sowie mit musik- und kulturpolitisch relevanten Verbänden erwünscht. Erfahrungen in einer Verwaltungsbehörde sind von Vorteil. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, Hannover, zu richten. Für fachliche Rückfragen steht Frau Wenzel, Tel.: , zur Verfügung. 2. Niedersächsisches Kultusministerium Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 32 (Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen) zu besetzen. Der Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer von drei Jahren besetzt werden. Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll als Bearbeiterin oder als Bearbeiter schulfachliche Aufgaben in den Arbeitszusammenhängen des Referats sowie unterstützende Aufgaben im Bereich der Entwicklung der zentralen Abschlussarbeiten im Sekundarbereich I sowie der Entwicklung von Kerncurricula für die Hauptschule, die Realschule und die Oberschule wahrnehmen. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit aus dem niedersächsischen Schuldienst mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen oder an Grund-, Haupt- und Realschulen. Die Ausschreibung richtet sich hierbei an Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Eingangsamt befinden oder ein schulisches Funktionsamt unterhalb der Schulleitungsebene bekleiden. Die Unterrichtsbefähigung für die Unterrichtsfächer Deutsch und / oder Mathematik und eine mehrjährige Unterrichtserfahrung im Sekundarbereich I sind erwünscht. Von Bewerberinnen und Bewerber wird zudem Anwendungswissen im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen erwartet. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. 1) nachzulesen auch im Internet unter (-> Service -> Schulverwaltungsblatt Stellenausschreibungen)

21 SVBl 10/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 499 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, Hannover, zu richten. Für fachliche Rückfragen steht Herr Henke, Tel.: , zur Verfügung. 3. Niedersächsische Landesschulbehörde Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist zum nächst möglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer Dezernentin / eines Dezernenten im Dezernat 4 (Berufliche Bildung) in der Regionalabteilung Osnabrück zu besetzen. Der Dienstposten (Leitende Regierungsschuldirektorin / Leiten - der Regierungsschuldirektor) ist nach Besoldungsgruppe A 16 BBes0 bewertet. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Bautechnik, Holztechnik oder Farbtechnik und Raumgestaltung. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügen sowie mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben, davon mehrjährig in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 oder A 16 in einer Schule oder in einem Studienseminar oder in herausgehobener Position in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Dienstposteninhaberin bzw. der -inhaber soll als Dezernentin bzw. als Dezernent an der Koordinierung und Steuerung schulfachlicher Aufgaben auf regionaler und landesweiter Ebene planend und gestaltend mitwirken, die Schulen, die Studienseminare und die Schulträger beraten sowie Kontakte mit der ausbildenden Wirtschaft, den Kammern und Verbänden der Wirtschaft sowie den Universitäten pflegen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Tätigkeitsfelder: Steuerung und Koordinierung schulfachlicher Angelegenheiten der Berufsbereiche Bautechnik, Holztechnik sowie Farbtechnik und Raumgestaltung, schulische Ergebnissteuerung im Rahmen eines Kontrakt - managements, Innovationsmanagement und Schul- und Unterrichtsentwicklung, Personalmanagement, Konfliktmanagement einschließlich Beschwerden, schulfachliche Angelegenheiten, bezogen auf Schulen in freier Trägerschaft, Bearbeitung weiterer übergreifender Aufgaben im Dezernat berufliche Bildung. Die Tätigkeiten sollen einerseits im Kontext mit der Initiierung, Begleitung und Evaluation von Prozessen des Quali - tätsmanagements (Qualitätssicherung, -entwicklung und -kon - trolle) an berufsbildenden Schulen ausgeübt werden und sind andererseits den veränderten Anforderungen schulischer Eigenverantwortlichkeit anzupassen. Die Bewerberin / der Bewerber soll mit der schul- und bildungspolitischen Entwicklung vertraut sein und über Kenntnisse von Strukturen und Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen verfügen. Erwartet werden praktische Erfahrungen in der Personalführung, in der Einführung und Etablierung eines Qualitätsmanagements und Kompetenzen in der Gestaltung zukunftsorientierter Lehr- und Lernprozesse. Weiterhin sind Erfahrungen im Bereich der neuen Medien, im Umgang mit Informationstechnologien, in der Organisationsentwicklung und im Projektmanagement erforderlich. Innovationskraft, Gestaltungsfreude, Verhandlungsgeschick, Kooperationsbereitschaft, aber auch die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgaben einzuarbeiten, sowie Erfahrungen im Umgang mit Verbänden und Institutionen haben bei der Wahrnehmung der Aufgaben einen hohen Stellenwert. Die Bewerbung soll Hinweise auf Erfahrungen und konzeptionelle Vorstellungen für das o. g. Aufgabenspektrum enthalten. Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben. Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des RdErl. des MK vom , SVBl.9/2010, S. 320 ff. ( Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst ), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom , SVBl. 12/2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufs sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Abteilung 4, Schiffgraben 12, Hannover, zu richten. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Nummer und privater -Adresse hilfreich. Für Rückfragen steht im Nds. Kultusministerium Frau Hartwig, Tel.: ; cornelia.hartwig@mk.niedersachsen.de, zur Verfügung.

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