VORWORT..7 I. ÜBERSICHTSKARTE DER SCHULSTANDORTE.10 II. DATEN ZUM STAND UND ZUR ENTWICKLUNG DES SCHUL- WESENS.11

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1 Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT..7 I. ÜBERSICHTSKARTE DER SCHULSTANDORTE.10 II. DATEN ZUM STAND UND ZUR ENTWICKLUNG DES SCHUL- WESENS Schulverzeichnis Entwicklung der Schulsysteme Übersicht über durchgeführte schulorganisatorische Maßnahmen einschließlich Schulbaumaßnahmen seit Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 6 - Sekundarstufe I III. ENTWICKLUNG DER SCHÜLER- UND KLASSENZAHLEN SEIT VERABSCHIEDUNG DES SCHULENTWICKLUNGSPLANES 6 - SEKUNDARSTUFE I Gesamtstädtische Schüler- und Klassenzahlentwicklung Schülerzahlentwicklung und Klassenzahlentwicklung in der Jahrgangsstufe Schülerzahlentwicklung in der Sekundarstufe I und II sowie Klassenzahlentwicklung in der Sekundarstufe insgesamt Schulwahlverhalten Übergangsquoten Schulformempfehlungen der Übergänge vom Schuljahr 2012/13 bis zum Schuljahr 2016/ Gesamtschulaufnahmen und -verweisungen in den Schuljahren 2012/13 bis 2016/ IV. GANZTAGSANGEBOTE V. GEMEINSAMES LERNEN (INKLUSION) VI. AUSWÄRTIGE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IN DER JAHR- GANGSSTUFE

2 Seite 2 VII. ZUZÜGE UND SEITENEINSTEIGER Aufgaben der Arbeitsstelle für interkulturelle Bildung und Integration in Mönchengladbach (ABI) Zuwanderung von Familien mit schulpflichtigen Kindern und von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach Mönchengladbach Auswirkungen der Zuwanderung auf die Situation der Mönchengladbacher Schulen aktuell und in der Zukunft Bildungskoordination für Neuzugewanderte...40 VIII. SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER MIT MIGRATIONSHINTERGRUND.43 IX. SCHULFORMWECHSLER..47 X. SCHULVERWEIGERER UND DEREN WIEDEREINGLIEDERUNG...53 XI. SCHULABGÄNGER..53 XII BERUFLICHE ORIENTIERUNG UND AUSBILDUNGSVORBE- REITUNG..63 XIII. KOOPERATIONEN ZWISCHEN SCHULEN 69 XIV. BILDUNGSMANAGEMENT UND BILDUNGSMONITORING XV. SCHULENTWICKLUNG UND PROGNOSE Prognoseverfahren Grundlagen der Maßnahmenplanung Grundsatz Raumversorgung Raumprogramm Raumbestandsübersicht Regelzügigkeit und Aufnahmekriterien Gesamtstädtische Schülerzahlprognose Schülerzahlprognose 5. Jahrgangsstufe Schülerzahlprognose Sekundarstufe I insgsamt Entwicklung der Schulformen und Prognosen..90 HAUPTSCHULE Schülerzahlentwicklung in den Schuljahren 2011/12 bis 2016/17 sowie Schülerund Klassenzahlen im Schuljahr 2016/

3 Seite 3 2. Prognosen für die 5. Jahrgangsstufe Regelzügigkeiten und Schulraumkapazitäten Bilanzierung von Raumbedarf gemäß Status-quo-Prognose und Regelzügigkeit..94 REALSCHULE Schülerzahlentwicklung in den Schuljahren 2011/12 bis 2016/17 sowie Schülerund Klassenzahlen im Schuljahr 2016/ Prognosen für die 5. Jahrgangsstufe Regelzügigkeiten und Schulraumkapazitäten Bilanzierung von Raumbedarf gemäß Status-quo-Prognose und Regelzügigkeit.99 GYMNASIUM Schülerzahlentwicklung in den Schuljahren 2011/12 bis 2016/17 sowie Schülerund Klassenzahlen im Schuljahr 2016/ Prognosen für die 5. Jahrgangsstufe Regelzügigkeiten und Schulraumkapazitäten Bilanzierung von Raumbedarf gemäß Status-quo-Prognose und Regelzügigkeit 104 GESAMTSCHULE Schülerzahlentwicklung in den Schuljahren 2011/12 bis 2016/17 sowie Schülerund Klassenzahlen im Schuljahr 2016/ Prognosen für die 5. Jahrgangsstufe Regelzügigkeiten und Schulraumkapazitäten Bilanzierung von Raumbedarf gemäß Status-quo-Prognose und Regelzügigkeit ENTWICKLUNG DER SCHULEN 109 HAUPTSCHULEN Planungsbereich Mönchengladbach-Nord. 109 Gemeinschaftshauptschule Heinrich-Lersch Katholische Hauptschule Neuwerk 112 Katholische Hauptschule Rheindahlen Planungsbereich Mönchengladbach-Süd Comeniusschule Gemeinschaftshauptschule Gemeinschaftshauptschule Dohr Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke.120

4 Seite 4 REALSCHULEN 122 Planungsbereich Mönchengladbach-Nord Geschwister-Scholl-Realschule Realschule Volksgarten Planungsbereich Mönchengladbach-Süd Realschule an der Niers Realschule Wickrath GYMNASIEN..130 Planungsbereich Mönchengladbach-Nord Gymnasium Am Geroweiher Mathematisch-Naturwissenschaftliches-Gymnasium Gymnasium Rheindahlen Stiftisch-Humanistisches-Gymnasium Bischöfliche Marienschule Planungsbereich Mönchengladbach-Süd Gymnasium An der Gartenstraße Franz-Meyers-Gymnasium Hugo-Junkers-Gymnasium Gymnasium Odenkirchen GESAMTSCHULEN..147 Planungsbereich Mönchengladbach-Nord.147 Gesamtschule Hardt..147 Hans-Jonas-Gesamtschule Neuwerk.150 Gesamtschule Stadtmitte.152 Gesamtschule Volksgarten..154 Planungsbereich Mönchengladbach-Süd Gesamtschule Espenstraße.156 Gesamtschule Rheydt-Mülfort.158

5 Seite 5 6. Zusammenfassung der schulorganisatorischen Maßnahmenvorschläge Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule. 161 XVI. ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSANSÄTZE 162

6 Seite 6

7 Seite 7 Vorwort Der hier vorgelegte Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufe I umfasst den Zeitraum bis einschließlich Schuljahr 2022/23. In seinem Mittelpunkt steht wie bei seinen Vorläufern auch eine möglichst schulscharfe Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten fünf Jahren. Das dafür benötigte Datenmaterial findet sich auch in der zeitgleich eingebrachten Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe. Eine gemeinsame Betrachtung beider Planungen sollte ein realistisches Bild geben. Von früheren Schulentwicklungsplanungen unterscheidet sich der SEP 7 dadurch, dass eine Reihe von Fragestellungen beleuchtet werden, die nicht im engeren Sinne mit der Entwicklung der Schülerzahlen zu tun haben, sondern auch innere Schulangelegenheiten betreffen. Verwiesen sei z. B. auf die Passagen über eine frühzeitige Berufsorientierung, über das im Rahmen von Schule integriert zu entwickelnde Bildungsmonitoring und über die Kooperationen zwischen Schulen. Anlass war eine entsprechende Beschlussfassung des Schul- und Bildungsausschusses (Beschluss vom zur Beratungsvorlage-Nr.1658/IX), die mit dem Ziel erfolgte, die Verwaltung zu veranlassen, die verschiedenen Instrumente zur Lösung struktureller und organisatorischer Probleme in Schule noch einmal im Zusammenhang aufzuzeigen. Grob zusammengefasst wird sich die Entwicklung der Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe I in den nächsten fünf Jahren wie folgt darstellen: Der in der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe prognostizierte Anstieg wird die Sekundarstufe I erst jenseits des Schuljahres 2022/2023 erreichen. Die große Unbekannte sind die nicht vorherzusehenden Zuwanderungszahlen. Unabhängig davon ist die Raumsituation in den Schulen der Sekundarstufe I schon heute deutlich angespannter als im Grundschulbereich. Der Hauptunterschied besteht darin, dass es sich bei den Grundschulen um Schulen eines Typs handelt und dass daher während der Schulzeit Verschiebungen zwischen den einzelnen Schulen nur in Ausnahmefällen vorkommen. Auch verteilen sich Zuwächse durch Zuwanderungen mehr oder weniger flächendeckend. Im Bereich der Sekundarstufe I ist das nicht der Fall. Hier können niedrige Klassenstärken und Raumreserven in dieser oder jener Schulform oder Schule Raumprobleme oder hohe Klassenfrequenzen in einer anderen nicht kompensieren. Das führt dazu, dass insbesondere die Schulform Realschule (teilweise auch die Hauptschule) bedingt durch Seiteneinsteiger und Schulformwechsler räumlich und manchmal auch hinsichtlich der Lehrerversorgung an ihre Belastungsgrenze kommt. Anders als in der Schulform der Grundschule, für die sich die Frage nach der Schaffung von zusätzlichem Schulraum (von Räumlichkeiten für Betreuungseinrichtungen einmal abgesehen) wahrscheinlich erst gegen Ende des Planungszeitraumes stellen wird, existiert das Problem in der Sekundarstufe I somit schon heute. Aufgabe des Schulträgers ist es,

8 Seite 8 diese Raumprobleme zu lösen. Dazu gibt es wie unten im Detail beschrieben zunächst die Möglichkeit der Reaktivierung von zurzeit nicht genutztem Schulraum und in einem zweiten Schritt (ggf. auch parallel) die Erweiterung des einen oder anderen Schulstandortes. Die Frage, wo Schulraum reaktiviert oder erweitert werden muss, ist von der Schulformfrage nicht zu trennen. So würde die Schaffung zusätzlicher Gesamtschulplätze den in den Realschulen bzw. Hauptschulen bestehenden Druck mildern. Der insgesamt benötigte zusätzliche Raum würde somit an den Gesamtschulen geschaffen. Bliebe das Gesamtschulsystem in seinem derzeitigen Umfang erhalten, müsste der Raum Realschulen ggf. auch Hauptschulen zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend muss die Entscheidung über die Dimensionierung der jeweiligen Schulformen einer Entscheidung über die Räumlichkeiten vorausgehen. Ziel sollte es sein, diese Entscheidungen bis zum Frühjahr 2018 zu treffen, damit Maßnahmen ab Sommer 2019 greifen können. In vergangenen Schulentwicklungsplanungen für die Sekundarstufe I wurde jeweils auch ein knapper Ausblick auf die Sekundarstufe II gegeben. Dieses Mal wird darauf verzichtet. Grund ist die anstehende Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren ( G 9 ). Sie wird so jedenfalls eine erste Einschätzung Wirkungen auf das Raumprogramm der Gymnasien (falls überhaupt) frühestens ab dem Schuljahr 2022/23 entfalten. Eine genauere Betrachtung kann aber erst erfolgen, wenn das Land die Rahmenbedingungen, unter denen die Veränderung stattfinden soll, definiert hat. Deshalb ist vorgesehen, den mittelfristigen Entwicklungen im Bereich der Sekundarstufe II im Jahr 2018 eine gesonderte Vorlage zu widmen. Sämtliche Aussagen über die Entwicklung der Schülerzahlen stehen unter dem Vorbehalt der nicht prognostizierbaren Entwicklung im Bereich der Zuzüge nach Mönchengladbach. Die Verwaltung wird diesen Bereich auch in Zusammenhang mit dem im Aufbau befindlichen Wachstumscontrolling genau beobachten und die ggfs. notwendige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zum Schuljahresbeginn in den Schul- und Bildungsausschuss einbringen. Mönchengladbach im September 2017 Dr. Gert Fischer Beigeordneter

9 Seite 9 Abkürzungsverzeichnis Nachfolgend sind die im Text, in Tabellen und Grafiken häufig verwandten Abkürzungen erläutert: abs. absolut amtl. amtlich AUR allgemeiner Unterrichtsraum Diff.-Raum Differenzierungsraum ehem. ehemaligen FUR Fachunterrichtsraum GE Gesamtschule GHS Gemeinschaftshauptschule GY Gymnasium i.h.v. in Höhe von IT.NRW Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen KHS Katholische Hauptschule lfd. laufenden MZWR Mehrzweckraum Nat. Wiss. Fachraum Naturwissenschaftlicher Fachraum NRW Nordrhein-Westfalen rd. Rund RS Realschule SchulG Schulgesetz Sek.-Stufe Sekundarstufe SEP Schulentwicklungsplan sog. Sogenannte SuS Schüler und Schülerinnen TX-Raum Raum für textiles Gestalten u.a. unter anderem v.h. vom Hundert Vorb./Auff.-Klasse Vorbereitungs- bzw. Auffangklasse

10 Seite 10 Übersichtskarte der Schulstandorte

11 Seite 11 II. Daten zum Stand und zur Entwicklung des Schulwesens 1. Schulverzeichnis Schulform/Schule PLZ, Anschrift Telefon Schulleiter/-in Gem. Hauptschulen 1. Comenius-Schule 41238, Dohler Str. 79 RY R. Lasseur 2. Dohr 41238, Altenbroicher Str. 50/52 RY R.`Dierschke 3. Heinrich-Lersch 41065, Rohrstr. 43 MG R. Hohagen 4. Kirschhecke 41199, Kirschhecke 10 RY R.' Sadrina-Voelkner Kath. Hauptschulen 1. Neuwerk 41066, Nespelerstr. 75 MG R. Cyganek 2. Rheindahlen 41179, Geusenstr. 29 MG R. Strerath 3. Stadtmitte 41061, Aachener Str. 52 MG R. Strerath Realschulen 1. Geschwister-Scholl 41068, Karl-Fegers-Str. 85 MG N. N. (seit ) 2. An der Niers 41238, Giesenkirchener Str. 8 RY RSchR. Müller 3. Volksgarten 41065, Luise-Vollmar-Str. 25 MG RSchR.' Hirschler 4. Wickrath 41189, Kreuzhütte 24 RY RSchR. Dünhöft Gesamtschulen 1. Espenstraße 41239, Espenstraße 21 RY Ltd. GSchD. Blomert 2. Hardt 41169, Vossenbäumchen 50 MG Ltd. GSchD. Kölling 3. Hans-Jonas 41066, Nespeler Str. 75 MG Ltd. GSchD. Klein 4. Rheydt-Mülfort 41238, Realschulstr. 14 RY Ltd. GSchD Gottlieb 5. Stadtmitte 41061, Aachener Str. 179 MG Ltd. GSchD' Hahn 6. Volksgarten 41065, Volksgartenstr. 75 MG Ltd. GSchD Mühlen

12 Seite 12 Gymnasien 1. Am Geroweiher 41061, Balderichstr. 8 MG OStD. Dr. Dern 2. An der Gartenstraße 41236, Gartenstr. 154 RY OStD. Meyer 3. Bischhöfliche Marienschule 41063, Viersener Str. 209 MG OStD. Göbel 4. Franz-Meyers 41238, Asternweg 1 RY OStD. Bruder 5. Hugo-Junkers 41236, Brucknerallee 58 RY OStD. Petter 6. Math.-Nat , Rheydter Straße 65 MG OStD. Habrich 7. Odenkirchen 41199, Mülgaustraße 43 RY OStD. Spaniol 8. Rheindahlen 41179, Geusenstraße 29 MG N. N. (seit ) 9. Stift. Hum , Abteistraße 17 MG OStD. Hollkott Stand August Entwicklung der Schulsysteme Die Entwicklung der Zahl der Schulsysteme im Bereich der Sekundarstufe I stellt sich seit dem Schuljahr 2012/13 wie folgt dar: Schuljahr Hauptschulen Realschulen Gesamtschulen Gymnasien Summe 2012/ /14 9* /15 8** /16 7*** /17 7**** * Die Gemeinschaftshauptschulen Aachener Straße und Asternweg wurden zum Ende des Schuljahres 2012/13 vollständig aufgelöst. ** Die Gemeinschaftshauptschule Eicken wurde zum Ende des Schuljahres 2013/14 vollständig aufgelöst. *** Die Gemeinschaftshauptschule Frankfurter Straße wurde zum Ende des Schuljahres 2014/15 vollständig aufgelöst. **** Die Katholische Hauptschule Stadtmitte wird zum Ende des Schuljahres 2017/18 vollständig aufgelöst.

13 Seite Übersicht über durchgeführte schulorganisatorische Maßnahmen einschließlich Schulbaumaßnahmen seit Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 6 Sekundarstufe I Die nachfolgende Aufstellung zeigt, welche schulorganisatorischen Maßnahmen seit der Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 6 Sekundarstufe I vom seit dem Schuljahr 2013/14 durchgeführt worden sind. Schule / Schulform Hauptschulen Gemeinschaftshauptschule Eicken Schulorganisatorische Maßnahmen Planungsbereich Mönchengladbach-Nord Die GHS Eicken wurde zum Ende des Schuljahres 2013/14 vollständig aufgelöst. Bemerkungen Die Maßnahme wurde im SEP 6 Sekundarstufe I zum Schuljahresende 2012/13 vorgeschlagen. KHS Stadtmitte Die KHS Stadtmitte wurde zum Schuljahresende 2016/17 aufgelöst. Die verbleibenden Jahrgänge wurden organisatorisch der KHS Rheindahlen zugeordnet. Die Maßnahme wurde im SEP 6 Sekundarstufe I vorgeschlagen. Realschulen Geschwister-Scholl- Realschule Gymnasien Zum Beginn des Schuljahres 2015/16 wurde die Regelzügigkeit auf 2 herabgesetzt. Verlagerung der Geschwister- Scholl-Realschule mit Beginn des Schuljahres 2018/19 zum Schulstandort Aachener Str. 179 Gymnasium am Geroweiher Zum Beginn des Schuljahres 2013/14 wurde die Regelzügigkeit auf 3 angepasst. Die Maßnahme wurde im SEP 6 Sekundarstufe I vorgeschlagen.

14 Seite 14 Mathematisch- Naturwissenschaftliches Gymnasium Zum Beginn des Schuljahres 2013/14 wurde die Regelzügigkeit auf 4 angepasst. Die Maßnahme wurde im SEP 6 Sekundarstufe I vorgeschlagen. Gymnasium Odenkirchen Zum Beginn des Schuljahres 2013/14 wurde die Regelzügigkeit auf 4 angepasst. Die Maßnahme wurde im SEP 6 Sekundarstufe I vorgeschlagen. Gesamtschulen Gesamtschule Hardt Zum Beginn des Schuljahres 2016/17 wurde die Gesamtschule Hardt als Schwerpunktschule mit dem zusätzlichen Förderschwerpunkt Körperlichmotorische Entwicklung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens festgelegt. Gesamtschule Rheydt-Mülfort Zum Beginn des Schuljahres 2016/17 wurde die Gesamtschule Rheydt-Mülfort als Schwerpunktschule mit dem zusätzlichen Förderschwerpunkt Körperlich-motorische Entwicklung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens festgelegt. Gesamtschule Stadtmitte Verlagerung der Gesamtschule Stadtmitte an die Schulstandorte Dülkener Str. 85 und Karl- Fegers-Str. 85 zum Beginn des Schuljahres 2018/19

15 Seite 15 III. Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen seit Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 6 Sekundarstufe I 1. Gesamtstädtische Schüler- und Klassenzahlentwicklung 1.1 Schülerzahlentwicklung und Klassenzahlentwicklung in der Jahrgangsstufe 5 Nach einem leichten Anstieg im Schuljahr 2013/14 sind die Schülerzahlen in der Jahrgangsstufe 5 bis zum Schuljahr 2016/17 kontinuierlich gesunken. Diese Entwicklung spiegelte sich jedoch nicht bei den Klassenzahlen wider, denn die Zahl der Eingangsklassen blieb in den Schuljahren 2013/14 bis 2015/16 trotz leichter Schwankungen nahezu konstant. Erst im Schuljahr 2016/17 ging sie um sechs auf 83 zurück. Die Schülerzahlentwicklung und die Klassenzahlentwicklung in der 5. Jahrgangsstufe sind in den folgenden Grafiken dargestellt:

16 Seite Schülerzahlentwicklung in der Sekundarstufe I und II sowie Klassenzahlentwicklung in der Sekundarstufe I insgesamt Der Trend der leicht rückläufigen Schülerzahlen in der Sekundarstufe I hat sich vom Schuljahr 2012/13 bis zum laufenden Schuljahr 2015/16 kontinuierlich fortgesetzt. Im Schuljahr 2016/17 ist die Schülerzahl dann wieder geringfügig angestiegen. Die gesunkenen Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen in Mönchengladbach kommen auch durch die Abnahme der Klassenzahlen in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 zum Ausdruck. Seit diesem Zeitpunkt sind die Klassenzahlen in der Sekundarstufe I jedoch nahezu konstant. Die Schülerzahlentwicklung und die Klassenzahlentwicklung in der Sekundarstufe I sind in den folgenden Grafiken dargestellt:

17 Seite 17 Die Schülerzahl in der Sekundarstufe II der Gymnasien und Gesamtschulen ist im Schuljahr 2013/14 gegenüber dem Schuljahr 2012/13 stark gesunken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es im Schuljahr 2012/13 durch die Einführung des Abiturs nach 8 Jahren an den Gymnasien zwei Abiturjahrgänge gab. Während die Schülerzahl in der Sekundarstufe II der Gymnasien und Gesamtschulen vom Schuljahr 2013/14 bis zum Schuljahr 2015/16 weiter kontinuierlich gesunken ist, blieb sie im Schuljahr 2016/17 im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Die Schülerzahlentwicklung ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt:

18 Seite Schulwahlverhalten 2.1 Übergangsquoten In diesem Abschnitt wird das Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten im Zeitraum Schuljahr 2012/13 bis Schuljahr 2016/17 dargestellt. Dabei werden die auswärtigen Schülerinnen und Schüler, die aus den umliegenden Gemeinden und Städten eine Mönchengladbacher Schule besuchen, nicht berücksichtigt. Zu beachten ist, dass aus der nachfolgenden Darstellung der Übergangsquoten nicht zum Ausdruck kommt, dass dem Schulformwunsch Gesamtschule aus Kapazitätsgründen nicht im Umfang der eigentlichen Nachfrage entsprochen werden konnte. Quelle: Erhebung bei den Grundschulen für die Schuljahre 2012/13 bis 2016/17 Die vorstehende Grafik berücksichtigt nur Schülerinnen und Schüler, die an einer Schule der Sekundarstufe I in Mönchengladbach aufgenommen worden sind und im Vorjahr eine Mönchengladbacher Grundschule besucht haben. Eine Betrachtung der einzelnen Schulformen zeigt folgendes Bild: Hauptschule Die Übergangsquote im Bereich der Hauptschule ist vom Schuljahr 2012/13 bis zum Schuljahr 2014/15 um insgesamt 3,5 Prozentpunkte auf 10,2 v.h. gesunken. Seitdem ist sie bis zum Schuljahr 2016/17 wieder auf 12,2 v.h. angestiegen.

19 Seite 19 Realschule Im Bereich der Realschule lag die Übergangsquote vom Schuljahr 2012/13 bis zum Schuljahr 2016/17 mit Ausnahme des Schuljahres 2015/16, in dem sie ausnahmsweise auf 19,9 v.h. anstieg konstant zwischen 16,4 v.h. und 17,4 v.h. Gymnasium Die Gymnasialquote lag vom Schuljahr 2012/13 bis zum Schuljahr 2016/17 mit Ausnahme des Schuljahres 2014/15, in dem sie vorübergehend auf 39,0 v.h. anstieg konstant zwischen 35,4 v.h. und 36,6 v.h. Gesamtschule Die Übergangsquote bei den Gesamtschulen bewegte sich vom Schuljahr 2012/13 bis zum Schuljahr 2016/17 zwischen 29,5 v.h. und 31,7 v.h. als höchstem Wert. Diese Entwicklungslinie der Übergänge zur Schulform Gesamtschule spiegelt allerdings nicht das tatsächliche Schulwahlverhalten wider. Denn im Betrachtungszeitraum mussten, einschließlich der Bewerbungen aus den benachbarten Kommunen, jährlich zwischen 335 und 500 Anmeldungen an andere Schulformen verwiesen werden. Insofern stellt die Entwicklungslinie den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die an der Schulform Gesamtschule aufgenommen wurden, im Verhältnis zur Stärke des gesamten Übergangsjahrganges dar. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Schulformanteile sowie der Auspendler in den Schuljahren 2014/15 bis 2016/17 getrennt nach Planungsbereichen. Der Planungsbereich Mönchengladbach-Nord umfasst die ehemaligen Stadtbezirke Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk. Zum Planungsbereich Mönchengladbach-Süd gehören die ehemaligen Stadtbezirke Rheydt-West, Rheydt-Mitte, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath. Planungsbereich Mönchengladbach-Nord Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Auspendler Summe Schuljahr abs. v.h. abs. v.h. abs. v.h. abs. v.h. abs. v.h. abs. v.h. 2014/ ,1% ,3% ,8% ,6% 51 4,2% % 2015/ ,2% ,8% ,4% ,9% 54 4,6% % 2016/ ,3% ,3% ,5% ,6% 39 3,3% % Mittelwert ,2% ,8% ,9% ,0% 48 4,0% ,0% Quelle: Erhebung bei den Grundschulen (Stichtag Schuljahresbeginn)

20 Seite 20 Planungsbereich Mönchengladbach-Süd Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Auspendler Summe Schuljahr abs. v.h. abs. v.h. abs. v.h. abs. v.h. abs. v.h. abs. v.h. 2014/ ,7% ,2% ,8% ,0% 21 2,2% % 2015/ ,0% ,7% ,1% ,6% 16 1,6% % 2016/ ,4% ,1% ,9% ,0% 33 3,6% % Mittelwert ,0% ,3% ,3% ,9% 23 2,5% ,0% Quelle: Erhebung bei den Grundschulen (Stichtag Schuljahresbeginn) Die Zahl der Einpendler an die Mönchengladbacher Schulen übertraf in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 deutlich die Zahl der Auspendler. Sie betrug im Schuljahr 2014/ (Auspendler 72) und im Schuljahr 2015/ (Auspendler 70). Im Schuljahr 2016/17 war die Zahl der Ein- und Auspendler nahezu gleich. Bezogen auf die einzelnen Schulformen ist festzustellen, dass sich die Einpendler fast ausschließlich auf die Gymnasien (in erster Linie Franz-Meyers-Gymnasium) und Gesamtschulen (hauptsächlich Gesamtschule Hardt) verteilen.

21 Seite Schulformempfehlungen der Übergänge vom Schuljahr 2012/13 bis zum Schuljahr 2016/17 Nachfolgend ist dargestellt, welche Schulformempfehlungen die Grundschulen für die Übergänger in die Schulen der Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2012/13 ausgesprochen haben: Schuljahr Hauptschule/ Gesamtschule Schulformempfehlung der Grundschulen seit dem Schj. 2012/13 Realschule Gymnasium Realschule/ Gymnasium/ m.e./ m.e./ Gesamtschule Gesamtschule Gesamtschule Gesamtschule ohne Empfehlung* Summe 2012/13 21,1% 7,6% 27,0% 10,4% 33,8% 0,0% 100,0% 2013/14 20,9% 7,6% 27,6% 11,1% 32,8% 0,0% 100,0% 2014/15 18,8% 9,0% 25,5% 10,9% 34,8% 1,0% 100,0% 2015/16 17,3% 7,0% 28,9% 13,2% 31,8% 1,8% 100,0% 2016/17 18,7% 8,5% 27,2% 12,6% 30,9% 2,1% 100,0% * Hierbei handelt es sich um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beschult werden. In den nachfolgenden Tabellen sind die Übergänge in die Schulen der Sekundarstufe I vom Schuljahr 2012/13 bis zum Schuljahr 2016/17 nach Schulformen getrennt dargestellt: Hauptschulen Schulformempfehlung Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Hauptschule 91,8% 89,9% 87,8% 87,5% 84,8% Realschule mit Einschränkung 4,9% 7,3% 7,2% 7,0% 8,2% Realschule 3,3% 2,4% 1,4% 1,6% 1,6% Gymnasium mit Einschränkung 0% 0% 0% 0% 0% Gymnasium 0% 0% 0% 0% 0% ohne Empfehlung* 0% 0% 3,6% 3,9% 5,5% Summe 100% 100% 100% 100% 100% * Hierbei handelt es sich um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beschult werden.

22 Seite 22 Realschulen Schulformempfehlung Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Hauptschule 7,7% 7,3% 8,1% 3,8% 6,2% Realschule mit Einschränkung 17,2% 14,2% 22,9% 18,4% 15,3% Realschule 66,6% 68,6% 61,7% 64,5% 67,8% Gymnasium mit Einschränkung 7,2% 8,6% 5,3% 10,8% 7,6% Gymnasium 1,3% 1,3% 0,3% 1,2% 1,1% ohne Empfehlung* 0% 0% 1,7% 1,4% 2,0% Gymnasien Summe 100% 100% 100% 100% 100% * Hierbei handelt es sich um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beschult werden. Schulformempfehlung Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Hauptschule 0,0% 0,0% 0,0% 0,3% 0,0% Realschule mit Einschränkung 0,0% 0,1% 0,0% 0,0% 0,1% Realschule 3,3% 4,2% 4,0% 5,4% 6,0% Gymnasium mit Einschränkung 16,6% 17,4% 17,9% 16,2% 17,5% Gymnasium 80,2% 78,3% 78,0% 76,5% 76,1% ohne Empfehlung* 0,0% 0,0% 0,1% 1,6% 0,3% Summe 100% 100% 100% 100% 100% * Hierbei handelt es sich um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beschult werden.

23 Seite 23 Gesamtschulen Schulformempfehlung Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Hauptschule 22,6% 25,3% 25,4% 19,3% 20,9% Realschule mit Einschränkung 12,0% 13,1% 13,5% 8,1% 13,6% Realschule 42,1% 41,8% 39,8% 42,4% 38,9% Gymnasium mit Einschränkung 10,3% 9,7% 9,5% 16,3% 14,9% Gymnasium 12,9% 10,1% 10,9% 12,3% 8,7% ohne Empfehlung* 0,0% 0,0% 0,9% 1,6% 3,0% Summe 100% 100% 100% 100% 100% * Hierbei handelt es sich um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beschult werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich bei den Schulformempfehlungen der Übergänger in die Schulformen der Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2012/13 keine gravierenden Veränderungen ergeben haben. 2.3 Gesamtschulaufnahmen und -verweisungen in den Schuljahren 2012/13 bis 2016/17 Die nachfolgende Tabelle zeigt die konkrete Entwicklung der Gesamtschulanmeldungen bzw. - verweisungen in den Schuljahren 2012/13 bis 2016/17: Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Verweisungen abs. Quote abs. Quote 2012/ % % 2013/ % % 2014/ % % 2015/ % % 2016/ % % Es ist festzustellen, dass sich die Zahl der Aufnahmen seit der Einführung des Gemeinsamen Lernens im Schuljahr 2014/15 verringert hat, da seit diesem Zeitpunkt auch vermehrt Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden, was durch die gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten zur Absenkung der Klassenfrequenzhöchstwerte bei der Eingangsklassenbildung zu einer Reduzierung der Klassengrößen geführt hat.

24 Seite 24

25 Seite 25 IV. Ganztagsangebote Seit dem Schuljahr 2009/10 sind alle Schulen, die nicht in Ganztagsform geführt werden, verpflichtet, eine Pädagogische Übermittagsbetreuung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie die Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten durch Träger aus Jugendhilfe, Kultur, Sport und von weiteren außerschulischen Partnern an Unterrichtstagen sowie an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien. Die Stadt Mönchengladbach verfügt aktuell im weiterführenden Schulbereich in der Sekundarstufe I über folgende Ganztagsangebote: Hauptschulen a) zwei Schulen in Ganztagsform: Gemeinschaftshauptschule Heinrich-Lersch Katholische Hauptschule Rheindahlen b) sechs Schulen in neuer erweiterter Ganztagsform: Gemeinschaftshauptschule Dohler Straße Gemeinschaftshauptschule Dohr Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke Kath. Hauptschule Neuwerk Kath. Hauptschule Stadtmitte (läuft am Ende des Schuljahres 2017/18 aus) Bei dieser Ganztagsform liegt der Schwerpunkt der Förderung in den Klassen 5 bis 7 im Bereich der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch. In den Klassen 8 bis 10 wird schwerpunkmäßig die Berufs- und Ausbildungsreife der Schüler/innen gefördert. Realschulen a) drei Schulen in Ganztagsform: Geschwister-Scholl-Realschule Realschule Volksgarten Realschule Wickrath b) eine Schule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung: Realschule an der Niers Gymnasien a) zwei Schulen in Ganztagsform: Gymnasium Am Geroweiher

26 Seite 26 Math.- Nat. Gymnasium (Das Ganztagsangebot ist freiwillig und umfasst neben dem Unterricht am Vormittag auch Betreuung und Anleitung bei der Anfertigung von Haus aufgaben durch den, den Schülerinnen und Schülern vertrauten Fachlehrer sowie gezielte Förderung Einzelner beim Aufarbeiten von Defiziten am Nachmittag. Ergänzt wird das Angebot durch eine Fülle von Arbeitsgemeinschaften in Sprachen, Kunst, Musik, Sport und Naturwissenschaften.) b) sechs Schulen mit pädagogischer Übermittagsbetreuung: Gymnasium An der Gartenstraße Franz-Meyers-Gymnasium Hugo-Junkers-Gymnasium Gymnasium Rheindahlen Stift.- Hum. Gymnasium Gesamtschulen Alle sechs Gesamtschulen in Mönchengladbach werden als Ganztagsschule geführt: Gesamtschule Espenstraße Gesamtschule Hardt Gesamtschule Neuwerk Gesamtschule Rheydt-Mülfort Gesamtschule Stadtmitte Gesamtschule Volksgarten An allen gebundenen Ganztagsschulen besteht in der Mittagspause für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Einnahme einer warmen Mahlzeit. Die Lieferung der Mittagsverpflegung wurde ab dem laufenden Schuljahr an die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach (Service GmbH) übertragen. Mit dieser Übertragung ist die Umstellung auf die neue Verpflegungsart cook & chill verbunden. Dieses Verfahren ist ernährungsphysiologisch eine Qualitätsverbesserung, da die Schwachstelle bei der Warmverpflegung -zu lange Warmhaltezeitenentfällt. Außerdem ist cook & chill ökonomisch und erhöht auch die hygienische Sicherheit. Damit wird den Schülerinnen und Schülern ein qualitativ hochwertiges Verpflegungsangebot zur Verfügung gestellt. Die Angebote der Schulen im Rahmen der Pädagogischen Übermittagsbetreuung beinhalten auch einen Mittagsimbiss.

27 Seite 27 V. Gemeinsames Lernen (Inklusion) Mit der Ratifizierung der VN-Behindertenrechtskonvention am durch den Deutschen Bundestag ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden. Bund und Länder sind somit verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. Es obliegt dem Land Nordrhein- Westfalen auf Grund seiner Gesetzgebungskompetenz für das Schulwesen, die in der VN- Behindertenrechtskonvention enthaltenen vertraglichen Bestimmungen zur inklusiven Bildung in Landesrecht zu transformieren. In Anknüpfung daran hat der Landtag NRW am das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet. Die wesentlichen Eckpunkte sind: Eltern von Kindern, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihnen mindestens eine allgemeine Schule als Lernort vorgeschlagen wird. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können aber auch weiterhin eine Förderschule als Ort der sonderpädagogischen Förderung wählen. An allgemeinen Schulen - zunächst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I werden Angebote eingerichtet, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Es wird sogenannte Schwerpunktschulen geben. Das sind allgemeine Schulen, die neben den Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen noch mindestens in einem weiteren Förderschwerpunkt sonderpädagogische Unterstützung anbieten. Somit wurde mit Beginn des Schuljahres 2014/15 die allgemeine Schule auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf der Regelförderort ( 20 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz NRW - SchulG -). Der Rechtsanspruch baut sich jahrgangsweise auf. Dies bedeutet, dass dies zunächst nur für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf galt, die im Schuljahr 2014/15 die Jahrgangsstufe 5 in der Sekundarstufe I besucht haben. In Anlehnung an den 20 Abs. 2 Satz 1 SchulG wurde mit Zustimmung des Schulträgers an allen Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen sowie an drei Gymnasien (Gymnasium an der Gartenstraße, Franz-Meyers-Gymnasium und Math.-Nat. Gymnasium) Gemeinsames Lernen eingerichtet. Außerdem wurden für die zahlenmäßig kleine Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperlichmotorische Entwicklung die Gesamtschulen Hardt und Rheydt-Mülfort zu Schwerpunktschulen gemäß 20 Abs. 6 SchulG. bestimmt. Diese Schulen wurden speziell für diese Belange herge-

28 Seite 28 richtet. Hierzu gehören die Herstellung der Barrierefreiheit, die Schaffung von Pflegeeinrichtungen sowie die Bereitstellung von Ruhe- und Differenzierungsräumen. Im Schuljahr 2017/18 nehmen in der Sekundarstufe I voraussichtlich 561 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an einer allgemein bildenden Schule am Gemeinsamen Lernen teil. Die nachfolgende Tabelle gibt hierzu einen genauen Überblick. Stand ES LE SQ GG KM HK SE Gesamt GE Volksgarten GE Espenstraße GE Stadtmitte GE Hans Jonas GE Hardt GE Rheydt-Mülfort GE 232 GHS Comenius GHS Kirschhecke KHS Neuwerk KHS Rheindalen GHS Heinrich-Lersch GHS Dohr KHS Stadtmitte 0 0 HS 218 GY Math. Nat GY Franz-Meyers GY An der Gartenstraße 8 8 GY Hugo Junkers GY Am Geroweiher 0 GY Stift Hum. 0 GY Odenkirchen 0 GY Rheindalen 0 GY 40 RS Geschwister-Scholl RS Wickrath RS Volksgarten RS an der Niers RS 71 Summen

29 Seite 29 An den städtischen Förderschulen bzw. Förderzentren werden im Schuljahr 2017/ Schüler/innen unterrichtet. Die nachfolgende Tabelle gibt hierzu einen genauen Überblick. Stand: ES Le SQ GG Gesamt Förderzentrum Nord Förderzentrum Süd Förderschule Dahlener Straße Herman-van-Veen Schule Summen

30 Seite 30

31 Seite 31 VI. Auswärtige Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 Die Zahl der auswärtigen Schülerinnen und Schüler ist vom Schuljahr 2012/13 bis zum Schuljahr 2014/15 leicht von 100 auf 123 angestiegen. Im folgenden Schuljahr 2015/16 ging die Anzahl der auswärtigen Schülerinnen und Schüler wieder auf 113 zurück. Im laufenden Schuljahr 2016/17 hat sich die Zahl der auswärtigen Schülerinnen und Schüler weiter auf 72 verringert. Die nachfolgenden Tabellen geben einen detaillierten Überblick über die auswärtigen Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5, gegliedert nach Schulformen, für die Schuljahre 2012/13 bis 2016/17: Mönchengladbach insgesamt Schulform/-jahr 2012/ / / / /17 Mittelwert Hauptschule Realschule Gymnasium * Gesamtschule Summe * Im Wert sind die auswärtigen Schülerinnen und Schüler der Bischöfl. Marienschule enthalten. Quelle: Erhebung bei den weiterführenden Schulen für die Schuljahre 2012/ /17 Planungsbereich Mönchengladbach-Nord Schulform/-jahr 2012/ / / / /17 Mittelwert Hauptschule Realschule Gymnasium * Gesamtschule Summe * Im Wert sind die auswärtigen Schülerinnen und Schüler der Bischöfl. Marienschule enthalten. Quelle: Erhebung bei den weiterführenden Schulen für die Schuljahre 2012/ /17

32 Seite 32 Planungsbereich Mönchengladbach-Süd Schulform/-jahr 2012/ / / / /17 Mittelwert Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Summe * Im Wert sind die auswärtigen Schülerinnen und Schüler der Bischöfl. Marienschule enthalten. Quelle: Erhebung bei den weiterführenden Schulen für die Schuljahre 2012/ /17 Eine Betrachtung der einzelnen Schulformen zeigt folgendes Bild: Hauptschule Seit dem Schuljahr 2012/13 werden im Bereich der Hauptschulen nur vereinzelt Schülerinnen und Schüler angemeldet. Realschule Auch im Bereich der Realschulen werden seit dem Schuljahr 2012/13 nur vereinzelt Schülerinnen und Schüler angemeldet. Gymnasium Die Mehrzahl der auswärtigen Schülerinnen und Schüler im Planungsbereich Mönchengladbach-Nord wurde an der Bischöflichen Marienschule angemeldet. An den städtischen Schulen wurden nur in geringem Umfang Kinder aus den Umlandgemeinden (vorwiegend aus Korschenbroich und darüber hinaus aus Schwalmtal, Viersen und Wegberg) angemeldet. Die Einpendler im Planungsbereich Mönchengladbach-Süd kommen überwiegend aus Korschenbroich und wurden am Franz-Meyers-Gymnasium angemeldet. Gesamtschule Seit dem Schuljahr 2007/08 kommt im Planungsbereich Mönchengladbach-Nord die Mehrzahl der Einpendler aus Schwalmtal. Sie werden mehrheitlich an den Gesamtschule Hardt angemeldet. Im Planungsbereich Mönchengladbach-Süd besuchen regelmäßig einzelne Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Jüchen die Gesamtschule Espenstraße. Die auswärtigen Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an der Gesamtschule Rheydt-Mülfort aufgenommen werden, haben ihren Wohnsitz sowohl in der Gemeinde Jüchen als auch in der Stadt Korschenbroich.

33 Seite 33 VII. Zuzüge und Seiteneinsteiger Die Prognose der Schülerzahlen für die Sekundarstufe I kann auf den bekannten Zahlen für die Primarstufe aufsetzen und für längerfristige Überlegungen auch auf den Zahlen der Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter. Zu- und Fortzüge haben sich in der Vergangenheit in etwa die Waage gehalten, so dass hier jenseits der demografischen Entwicklung keine wesentlichen Variablen zu berücksichtigen waren. Im Übrigen nahmen und nehmen die Kindergartenbedarfsplanung, die Planung für die Primarstufe und somit auch die Planung für die Sekundarstufe I Rücksicht auf laufende und beginnende Baumaßnahmen, in dem sie sich daraus ergebende Zuwächse an Kindern und Jugendlichen nach bewährten statistischen Schlüsseln in Ansatz bringen. Die große Unbekannte der letzten Jahre war die erhebliche Zuwanderung aus dem Ausland (sowohl Flüchtlinge als auch Zuwanderung aus der EU). Vergleicht man das weiter unten dargestellte Zahlenmaterial mit dem anderer Großstädte, so wird erkennbar, dass der Faktor Zuwanderung aus dem Ausland in Mönchengladbach deutlich weniger ins Gewicht fällt, als in den Städten im Ruhrgebiet oder in Köln und Düsseldorf. Dennoch hat er insbesondere seit 2014 dazu geführt, dass die im System Schule vorhandenen Raumreserven in absehbarer Zeit aufgebraucht sein werden. Für den Bereich der Sekundarstufe I gilt das in stärkerem Maße als für die Primarstufe. Vor diesem Hintergrund hat die Schulverwaltung seit zwei Jahren keine im Rahmen der bisherigen Planungen freigewordenen Schulgebäude mehr zurückgegeben. Dieser Bestand soll (in Abhängigkeit von den Ergebnissen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) dazu dienen, einen Teil der sich in der Sekundarstufe I abzeichnenden Raumnot zu mildern. Auf die Darlegungen in den nächsten Kapiteln wird verwiesen. Einmal unabhängig davon dürfte die Zuwanderung auch zukünftig die wesentliche Unbekannte und damit auch das größte Risiko für die Verlässlichkeit der vorgelegten Planung sein. Andererseits ist eine seriöse Prognose in diesem Bereich schlicht nicht möglich. Die folgende Tabelle dokumentiert die Zuzüge von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Mönchengladbach seit dem letzten Quartal des Jahres In Zusammenhang mit dem zu mg+.wachsende Stadt gehörenden Wachstumscontrolling wird dieses statistische Instrument zurzeit verfeinert und durch die Zahl der Fortzüge ergänzt.

34 Seite 34 Zuzüge schulpflichtiger Kinder und Jungendlicher (je Quartal) I V / 2016 I / 2017 I I / 2017 Staatsangehörigkeizahschule Schule kolleg hörigkeit zahl schule Schule kolleg Staatsange- An- An- Grund-Weiterf. Berufs- Staatsange- An- Grund- Weiterf. Berufshörigkeizahl schule Schule kolleg Weiterf. Berufs- afghanisch afghanisch afghanisch albanisch albanisch albanisch bulgarisch bulgarisch bulgarisch eritreisch eritreisch eritreisch guineisch guineisch guineisch irakisch irakisch irakisch italienisch italienisch italienisch kosovarisch kosovarisch kosovarisch kroatisch kroatisch kroatisch mazedonisch mazedonisch mazedonisch pakistanisch pakistanisch pakistanisch polnisch polnisch polnisch rumänisch rumänisch rumänisch serbisch serbisch serbisch slowakisch slowakisch slowakisch spanisch spanisch spanisch syrisch syrisch syrisch türkisch türkisch türkisch ungeklärt ungeklärt ungeklärt sonstige sonstige sonstige insgesamt insgesamt insgesamt deutsch (Inland) deutsch (Inland) deutsch (Inland) deutsch (Ausland) deutsch (Ausland) deutsch (Ausland) insgesamt insgesamt insgesamt Aufgaben der Arbeitsstelle für interkulturelle Bildung und Integration in Mönchengladbach (ABI) In Mönchengladbach wird die Arbeitsstelle für interkulturelle Bildung und Integration (ABI) als Kommunales Integrationszentrum gefördert. In Abstimmung mit der Schulaufsicht beraten die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung zugewanderte Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Diese Beratung wird den Eltern nahegelegt, sie ist allerdings freiwillig. Entsprechend ergeben die Erhebungen von ABI kein vollständiges Bild. In der Beratung wird über das allgemeine Schulsystem und das lokale Bildungsangebot informiert. Neben den Personaldaten werden Sprachkenntnisse, die schulische Vorgeschichte und weitere biographische Angaben der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel erfasst, einen passenden Schulplatz an einer Mönchengladbacher Schule zu finden. Wesentlich für die Zuordnung zu einer Schule, bzw. Schulform sind dabei folgende Faktoren:

35 Seite 35 Alter Grad der Alphabetisierung Sprachkenntnisse schulische Vorgeschichte vorhandene Zeugnisse Auskünfte der Eltern Eindruck des pädagogischen Mitarbeiters Auf der Grundlage dieser Informationen nimmt der pädagogische Fachberater Kontakt zu einer in Frage kommenden Schule auf. Die Eltern werden nach entsprechender Beratung gebeten, ihr Kind an der empfohlenen Schule anzumelden, in den Fällen, in denen sie einer Anmeldung nicht nachkommen, erfolgt dann eine Zuweisung durch die zuständige Schulaufsicht. Neben der Beratungstätigkeit unterstützt ABI Schulleitungen und Lehrkräfte durch Beratungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitskreise und Informationsveranstaltungen und hält ein breites Materialangebot in Form einer Präsenzbibliothek bereit. 2. Zuwanderung von Familien mit schulpflichtigen Kindern und von unbe- gleiteten minderjährigen Ausländern nach Mönchengladbach Über die o.g. Datenerfassung liegen ABI seit dem Jahr 2003 Zahlen über den Umfang der Beratungstätigkeit vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Einzelfällen Schülerinnen und Schüler von Schulen unmittelbar aufgenommen worden sind, ohne zuvor einen Beratungstermin in Anspruch genommen zu haben. Diese Daten sind daher nicht in den Statistiken enthalten. Die folgenden Übersichten beziehen sich auf die Schuljahre 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17. Dabei ist jeweils nach Schulformen und Nationalitäten differenziert worden. Bei den Nationalitäten wird zwischen Zuwanderung aus sog. Krisenländern (Irak, Iran, Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia), den Ländern des Westbalkans (Serbien, Kosovo, Bosnien- Herzegowina, Montenegro, Albanien, Kosovo) und den Ländern der Europäischen Union unterschieden. Die in die Europäische Union neu aufgenommen Länder Bulgarien und Rumänien sind zusätzlich ausgewiesen. Schon bei der Betrachtung der Gesamtzahlen fällt auf, dass die Zuwanderung in den Jahren vor 2015 zwar kontinuierlich gestiegen, aber nicht im Entferntesten die Größenordnung des Schuljahres 2015/16 erreicht. Nach der EU-Erweiterung im Jahr 2014 hat die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Rumänien und Bulgarien erheblich zugenommen. Mit dem Zustrom von Flüchtlingen aus den Krisengebieten des Na-

36 Seite 36 hen Ostens und Afrikas sind im Schuljahr 2015/16 erheblich mehr Kinder und Jugendliche zugewandert. Nach den Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei, bzw. den Veränderungen im Asylrecht ist die Zuwanderung von Asylbewerbern aus den Krisengebieten seit dem Sommer des Jahres 2016 wieder rückläufig. Dennoch gibt es auch aus diesen Regionen durch Umzüge innerhalb Nordrhein-Westfalens und durch Familienzusammenführung weiterhin die Zuwanderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Mönchengladbach. Darüber hinaus ziehen beständig Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus den Ländern der EU nach Mönchengladbach. Im Durchschnitt nehmen die Mönchengladbacher Schulen der Sek I zurzeit pro Jahr etwa 450 zugewanderte Schülerinnen und Schüler neu auf. Aktuell (Stand: Juli 2017) befinden sich etwa neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler als Seiteneinsteiger an Schulen. Davon werden ca in der Sek I beschult.

37 Seite 37 Erstberatungen (alle Schulformen), differenziert nach Kalenderjahr Jahr Anzahl der Beratungen (bis ) 554 Erstberatungen, differenziert nach Schulformen Erstberatungen, differenziert nach Herkunftsländern Von ABI durchgeführte Erstberatungen Von ABI durchgeführte Erstberatungen Beratungen davon für davon für davon davon für Primar Sek I für Sonder insgesamt BK und pädagogi Sek II k Schuljahr 2013/ / / /2017 (Stand ) Gesamt Beratungen insgesamt davon für "Krisenländer" davon für Westbalkan davon für Bulgarien und Rumänien davon für EU insgesamt Schuljahr 2013/ / / /2017 (Stand ) Gesamt

38 Seite 38 Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die aktuelle Verteilung der Seiteneinsteiger in den städtischen weiterführenden Schulen. Schule Hauptschulen Anzahl Seiteneinsteiger davon in separaten Sprachförderklassen Comeniusschule - GHS (3 Klassen) GHS Dohr 23 GHS Heinrich-Lersch 32 GHS Kirschhecke 39 KHS Neuwerk 26 KHS Rheindahlen (2 Klassen) KHS Stadtmitte (3 Klassen) Summe (8 Klassen) Realschulen Realschule An der Niers 57 Geschwister-Scholl- Realschule Realschule Volksgarten 0 34 Realschule Wickrath 28 Summe Gesamtschulen Gesamtschule Espenstraße 66 Hans-Jonas-Gesamtschule Neuwerk 23 Gesamtschule Hardt 18 Gesamtschule Rheydt- Mülfort 15 Gesamtschule Stadtmitte 14 Gesamtschule Volksgarten 32 Summe 168 0

39 Seite 39 Gymnasien Schule Anzahl Seiteneinsteiger davon in separaten Sprachförderklassen Gymnasium Am Geroweiher (1 Klasse) Gymnasium An der Gartenstraße (1 Klasse) Franz-Meyers-Gymnasium 0 Hugo-Junkers-Gymnasium 22 Math.-Nat. Gymnasium (1 Klasse) Gymnasium Odenkirchen 22 Gymnasium Rheindahlen (1 Klasse) Stift.-Hum. Gymnasium (1 Klasse) Summe (5 Klassen) Seiteneinsteiger insgesamt (13 Klassen) Stand: Juli Auswirkungen der Zuwanderung auf die Situation der Mönchengladbacher Schulen aktuell und in der Zukunft Die Schulen in Mönchengladbach haben in den vergangenen Jahren eine hohe Zahl von neu zugewanderten schulpflichtigen Kindern aufgenommen. Bis auf einzelne Ausnahmen sind in Mönchengladbach alle Schulen an der Bewältigung dieser Aufgabe beteiligt. Dies war und ist sowohl organisatorisch, als auch auf den Unterricht bezogen für viele Schulleitungen und Kollegien eine große Herausforderung. Besonders im Bereich des Bildungsganges Hauptschule stehen an den Gesamtschulen -aufgrund der vollständigen Auslastung des Systems- im Verhältnis zu den Hauptschulen deutlich weniger Schulplätze für zugewanderte Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Die Organisation der Beschulung findet auf zwei unterschiedliche Weisen statt: In den Sprachförderklassen (auch: Vorbereitungsklassen, Seiteneinsteigerklassen, Internationale Förderklassen) werden Schülerinnen und Schüler während eines Großteils der Unterrichtszeit vorrangig beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt. Nachdem ein angemessenes Sprachniveau vorhanden ist, nehmen diese Schülerinnen und Schüler am Unterricht einer Regelklasse teil. Die Schülerinnen und Schüler nehmen von Anfang an in Form eines integrativen Systems am Unterricht der Regelklasse teil und erhalten zusätzlich ca. 10 bis 12 Unterrichtsstunden Sprachförderung in kleinen Gruppen.

40 Seite 40 Gemäß dem derzeit gültigen Erlass zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen vom wird den Schulen für die Erstförderung ein Zeitraum von zwei Jahren eingeräumt. In begründeten Einzelfällen kann dieser Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden. Neben den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern benötigen demnach auch die Schülerinnen und Schüler aus den Sprachförderklassen am Ende des Förderzeitraums Schulplätze in den Regelklassen. Dies wird in Anbetracht von zurzeit 200 Schülerinnen und Schülern in den aktuell 13 Sprachförderklassen in naher Zukunft eine weitere Herausforderung. 4. Bildungskoordination für Neuzugewanderte Die Stadtverwaltung Mönchengladbach nimmt am Bundesprogramm Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) teil, welches mit Finanzmitteln des Bundes gefördert wird. Die Maßnahme zielt auf ein verbessertes Management im gesamten Themenfeld Integration durch Bildung. Die bereits seit Jahren bewährten Strukturen und Modelle zur Integration zugewanderter Menschen in das Bildungssystem sollen noch besser vernetzt und das Themenfeld als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung etabliert werden. Das Projekt hat am 01. März begonnen und ist bis zum Ablauf des 31.Dezember 2018 befristet. Die Ziele der Projektarbeit wurden wie folgt gefasst: Identifizierung regionaler Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung entlang der Bildungskette von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung und strukturierte Transparentmachung deren Bildungsangebote für Neuzugewanderte; Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte in der Region und Vernetzung der Bildungsakteure (Abstimmung von Angeboten, Optimierung von Angebot und Nachfrage, Aufbau von Kommunikationsstrukturen); Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteure; Beratung von Entscheidungsinstanzen in der Kommune. Zu Beginn der Projektarbeit wurden zwei Handlungsfelder ausgerichtet auf die Zielgruppe der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger definiert, an denen derzeit gearbeitet wird:

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