Raumnutzungsanalyse Uhu im Prüfgebiet Repowering Windpark Kuhla 2017 Landkreis Stade

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1 Raumnutzungsanalyse Uhu im Prüfgebiet Repowering Windpark Kuhla 2017 Landkreis Stade Auftraggeber: wpd onshore GmbH & Co. KG Auftragnehmer: Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung Am Hafen Norderney Tel.: Fax: Bios.norderney@t-online.de Bearbeitung: Dipl. Biol. Hartmut Andretzke Dipl. Biol. Carola Kaltofen Dipl. Ing. Katja Noormann unter Mitarbeit von: B. Sc. C. Blessing B. Sc. Benedikt Bratz M. Sc. LÖK T. Chrost J. Herrmann B. Eng. S. Hummel B. Sc. LÖK J. Schwane B. Eng. J. Kalusche Norderney im Oktober 2017

2 Inhalt: 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG EINFLUSS DER WINDKRAFTNUTZUNG AUF VOGELARTEN METHODEN Abgrenzung des Untersuchungsraums Erfassung der Raumnutzung mittels Dauerbeobachtung Erfassung der land- und forstwirschaftlichen Nutzung Datenauswertung und Darstellung PROJEKTGEBIET UND UNTERSUCHUNGSRAUM Lage, Größe und Abgrenzung Naturräumliche Zuordnung, Böden und Landschaftsbild Land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Untersuchungsgebiet ERGEBNISSE Nesterkontrolle Brutbestand, -verlauf und -erfolg Raumnutzung Horizontale Raumnutzung Vertikale Raumnutzung EINSCHÄTZUNG DES KOLLISIONSRISIKOS HINWEISE ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN LITERATUR ANHANG... 31

3 1 Veranlassung und Aufgabenstellung 3 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Die Firma wpd onshore GmbH (Osnabrück) beabsichtigt nordwestlich von Kuhla (Landkreis Stade) die Errichtung von vier Windenergieanlagen (WEA). Der für die Errichtung vorgesehene Standort liegt im Bereich des bereits bestehenden Windparks Kuhla, dessen Anlagen vom Typ V 66 je eine Nabenhöhe von 67 m, einen Rotordurchmesser von 66 m sowie eine Nennleistung von 1,65 MW aufweisen (vgl. LANDKREIS STADE 2013, 2014, WKN AG 2013). Der derzeit aus vier Anlagen bestehende Windpark soll durch den neuen Windpark (Repowering) ersetzt werden, wobei zwei Anlagen bestehen bleiben sollen (s. Karte 1 im Anhang). Die neuen Anlagen sind vom Typ Vestas V 126 mit einem Rotordurchmesser von 134 m. Bei Umsetzung der Planung werden jeweils zwei Anlagen in der Gemarkung Oldendorf und in der Gemarkung Kuhla installiert. Die Gesamthöhen der Anlagen betragen 180 m (Nabenhöhe: 117 m) in der Gemarkung Oldendorf bzw. 200 m (Nabenhöhe: 137 m) in der Gemarkung Kuhla. Wpd onshore GmbH (Osnabrück) beauftragte im Jahr 2013 BIOS mit der Erfassung der Brutvögel und Bewertung ihrer Lebensräume im potentiellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks (BIOS 2013) und 2016 erfolgten Nachuntersuchungen zu kollisionsgefährdeten Großvogelarten (BIOS 2015, 2016). Im Rahmen der Untersuchung 2016 wurde ein Brutvorkommen des Uhus im Untersuchungsgebiet festgestellt. Der Uhu (Bubo bubo) zählt nach der Einstufung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2015) und gemäß des Windenergieerlasses für Niedersachsen (MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016) zu den windkraftsensiblen Arten, welche u.a. durch Kollisionen an den Anlagen und/oder durch Störung gefährdet sind. Der empfohlene Mindestabstand zwischen Neststandort und Standorten von Windenergieanlagen liegt für den Uhu bei m (LAG VSW 2015, MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016). Dieser Mindestabstand wird im Windpark Kuhla in Bezug auf bereits vorhandene sowie geplante Anlagen unterschritten. Infolge dessen sind die Individuen möglicherweise gegenwärtig schon einem hohen Tötungs- bzw. Verletzungsrisiko ausgesetzt, welches sich durch die Errichtung weiterer Anlagen weiter erhöhen könnte. Entscheidend für die Beurteilung dieses Sachverhalts ist die Frage, inwieweit bzw. wie häufig die Flächen des vorhandenen bzw. zukünftigen Windparks im Rahmen von Nahrungs- und Distanzflügen aufgesucht bzw. durchquert werden und in welcher Höhe diese Flüge stattfinden. Diesbezüglich sind auch die veränderten Parameter infolge des Repowering bestehender Anlagen zu beachten. Änderungen des Tötungs- und Verletzungsrisikos könnten sich demnach auch durch die Vergrößerung der Rotorflächen als

4 1 Veranlassung und Aufgabenstellung 4 akuten Gefahrbereich, aber auch durch die Vergrößerung des Abstands zum Boden ergeben. Eine Erhöhung des Tötungs- bzw. Verletzungsrisikos steht den Vorgaben des Artenschutzrechts ( 44 Abs. 1 BNatSchG) entgegen. Es verbietet nicht nur das willentliche, sondern auch die wissentliche Inkaufnahme von Schädigungen gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten, zu denen alle europäischen Vogelarten zählen. Um das gegenwärtige und zukünftige Kollisionsrisiko abschätzen und damit eine Eingriffsbewertung vornehmen zu können, wurde das Büro BIOS von der Firma wpd onshore GmbH mit einer Untersuchung zur Raumnutzung des genannten Uhu-Brutpaares beauftragt. Es sollten folgende Aufgabenstellungen bearbeitet werden: Ermittlung/Überprüfung des aktuellen Neststandortes Erfassung von Flugwegen bzw. Aufenthaltsräumen unter Angabe von Höhenklassen; hieraus Ableitung von Aufenthaltshäufigkeiten und bevorzugten Flughöhen im Raum sowie Lage von häufig genutzten Nahrungshabitaten des Uhu- Brutpaares Quantitative Ermittlung von Verhaltensweisen Erfassung der quantitativen und qualitativen Bedeutung einzelner Nutzungstypen Dokumentation der relevanten Bewirtschaftung Die Datenerhebung erfolgte in Form von Dauerbeobachtungen im Umfeld des Neststandorts und mithilfe von Wärmebildkameras. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden das gegenwärtige sowie das zu erwartende Kollisionsrisiko im Zuge des Windparkausbaus abgeschätzt. Aus den Ergebnissen werden Hinweise zur Vermeidung der Eingriffsfolgen bzw. zu Kompensationsmöglichkeiten abgeleitet.

5 2 Einfluss der Windkraftnutzung auf Vogelarten 5 2 Einfluss der Windkraftnutzung auf Vogelarten Entscheidend für die weitere Planung und Genehmigung des Projekts ist vorrangig der Wirkfaktor Mortalität im Bereich der WEA. Dieser ist auch Gegenstand der durchgeführten vertieften Untersuchung. Weitere Faktoren wie anlagebedingte Barrierewirkung sowie Stör-/ Scheuchwirkung durch optische und akustische Reize können bei der Errichtung von WEA ebenfalls von Bedeutung sein. WEA führen je nach räumlicher Lage und Exposition und auch in Abhängigkeit vom Anlagentyp (z. B. Beton- oder Gittermasten) zu Vogelschlagverlusten. Das Vogelschlagrisiko betrifft nahezu alle Vogelarten, wobei artspezifische Unterschiede bezüglich des Risikos festgestellt wurden. Die Mortalität durch Kollisionen kann dabei anlage- und betriebsbedingt auftreten, entsprechend der Hinderniswirkung der Masten als bauliche Anlagen und der im Betrieb sich bewegenden Rotoren (vgl. KRONE 2003, DÜRR 2004, 2009, 2015, HÖTKER et al. 2005, ILLNER 2012). Zum Teil reichen bereits die zwischen den Rotorblättern entstehenden Turbulenzen aus, um einen Vogel im Flug zu beeinträchtigen (RODTS 1999). Die Einstufung des Uhus als windkraftsensible Art durch die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2015), also die Annahme einer potentiellen Gefährdung durch WEA in Form von Kollision und/oder Störung, beruht auf Zufallsfunden von Schlagopfern (gegenwärtige Zahl für Deutschland: 17, DÜRR 2017) und bisherigen Studien zum Aktionsraum, Habitatwahl und Raumnutzung der Art (z.b. DALBECK et al. 1998, LEDITZNIK 1996, MARTINEZ et al. 2003, SITKEWITZ 2005, 2009). Aus einigen dieser Studien, ergeben sich generelle Hinweise zum Flugverhalten, so z.b. auf insgesamt sehr geringe Flughöhen in einer von MIOSGA et al. (2015) durchgeführten Telemetriestudie. Jedoch ist die Aussagekraft bereits vorliegender Studien stets unter dem Gesichtspunkt möglicher Einschränkungen, z.b. infolge eines geringen Stichprobenumfangs und/oder des Zeitraumes der Aufnahme zu beurteilen (vgl. BREUER et al. 2015). Die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Untersuchung zum Flugverhalten und möglichen Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen ergibt sich aber nicht nur angesichts einer gegenwärtig z.t. noch schwachen Datengrundlage zur Raumnutzung dieser Art, sondern auch im Zuge der im Rahmen der Studien bereits nachgewiesenen individuellen und/oder geländebedingten Unterschiede. Abgesehen von der Kollisionsgefahr geht von Windkraftanlagen bzw. Windparken für Vögel eine Reihe weiterer möglicher Störfaktoren aus. Neben strukturbedingten visuellen Störwirkungen sind diesbezüglich Barrierewirkungen durch Gruppierung von den Raum verstellenden Anlagen sowie Störeffekte durch Bewegung, Schattenwurf und z. T.

6 2 Einfluss der Windkraftnutzung auf Vogelarten 6 Reflektionen zu nennen. Relevante Empfindlichkeiten zeigen sich artspezifisch in mehr oder weniger ausgeprägtem Meideverhalten gegenüber der technischen Anlagenkulisse (Windparks) und in Scheucheffekten bzw. Vergrämungen durch Bewegung und Schattenwurf der WEA (KORN et al. 2004, HÖTKER et al. 2005, HÖTKER 2006). Der Einfluss potentieller Störfaktoren war nicht Gegenstand der hier durchgeführten Untersuchungen. Eine weiterführende Analyse und Bewertung ist einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorbehalten.

7 3 Methoden 7 3 Methoden Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. -parken finden aktuell in Niedersachsen die Anforderungen des Windenergieerlasses des Landes Niedersachsen (MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016) Anwendung, welche in Anlehnung an die Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2014) formuliert wurden. Die im vorliegenden Gutachten angewandten Methoden beziehen sich auf diese Vorgaben. 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Gemäß Windenergieerlass beträgt der Untersuchungsradius für die vertiefende Prüfung bei Vorkommen des Uhus m um die geplanten Windenergieanlagen (MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016). Der im Jahr 2016 ermittelte Neststandort des betreffenden Uhupaares befand sich in einem Abstand von 510 m zur nächstgelegenen Anlage und in einem Abstand von m zu den geplanten Anlagen. Aufgrund der geringen Distanzen zwischen dem Nestsstandort und den vorhandenen bzw. geplanten Windenergieanlagen war davon auszugehen, dass der geplante Windpark zum Brut- und Nahrungshabitat des Brutpaares gehört. Vor dem Hintergrund, dass die Art trotz hoher Gebietstreue ihre Brutstätte häufig wechselt, wurde im Vorfeld der Raumnutzungsanalyse eine Kontrolle potentieller bzw. in der Vergangenheit ( ) bereits genutzter Neststandorte im Umkreis von m (artspezifischer Mindestabstand) um die geplanten Anlagestandorte durchgeführt (Suchraum s. Karte 1). Das Untersuchungsgebiet für die Raumnutzungsanalyse ergibt sich aus einem Radius von m um den ermittelten Neststandort (MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016). Bei relevanten Hinweisen auf regelmäßig genutzte und damit essentielle Nahrungshabitate und Flugkorridore kann sich gemäß Windenergieerlass der Prüfbereich (Radius 2) auf m erhöhen. Es liegen keine derartigen Hinweise vor. Deshalb und aufgrund der geringen Entfernung zwischen Windpark und ermitteltem Neststandort fokussierte sich die Untersuchung der Raumnutzung auf den Radius 1, also im Umkreis von m um den Neststandort. 3.2 Erfassung der Raumnutzung mittels Dauerbeobachtung Die Dauerbeobachtungen wurden gemäß Windenergieerlass während der artspezifischen Brutzeit von Ende Januar bis Anfang September an 30 Terminen für je 6 h durchgeführt. Die so abgedeckte Brutperiode reicht von der Frühjahrsbalz (Jan-März) über die Eiablage (Feb-März), die Bebrütung (Feb-April), die Nestlingszeit (März-Juni) und die Zeit der

8 3 Methoden 8 Bodenlinge (April-Juli) bis zur Bettelflugphase (Juli-Sep). Die Erfassungstermine sind der Tab. 3 im Anhang entnehmen. Der jeweilige Beginn der Beobachtungen richtete sich nach den Empfehlungen zur Brutvogelerfassung nach SÜDBECK et al. (2005) und den Angaben in der Literatur zu tageszeitlichen Aktivitätsmustern der Art (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1980, DELGADO & PENTERIANI 2007). Die Erfassungen begannen demnach bei Sonnenuntergang und umfassten mit der Abenddämmerung und den nachfolgenden Stunden die Hauptaktivitätsphase der Art. Die Untersuchung wurden zeitgleich von drei Personen durchgeführt, die mit Sprechfunkgeräten kommunizierten, um Flugbewegungen auf große Distanzen dokumentieren zu können. Die Beobachtungen wurden mit Hilfe von Wärmebildgeräten (Pulsar Quantum XQ50) durchgeführt. Die Beobachtungsstandorte wurden an strategisch günstigen Positionen gewählt, die einen möglichst großen Überblick über das Untersuchungsgebiet gewährleisteten. Sie wurden im Laufe der Untersuchung angepasst bzw. variiert, um im Hinblick auf mögliche Flugkorridore eine vollständige Abdeckung zu erhalten und bereits gewonnene Erkenntnisse zur Raumnutzung weiter zu vertiefen (Beobachtungsstandorte s. Karte 2). Allerdings schränkten insbesondere im Norden und Nordwesten des Kuhlaer Waldes vertikale Strukturen wie Baumreihen, Hecken und Feldgehölze die Einsehbarkeit der Flächen stark ein, so dass eine vollständige Erfassung der Flugbewegungen in diesem Bereich nicht möglich war. Innerhalb des bestehenden bzw. des geplanten Windparks ist das Untersuchungsgebiet hingegen aufgrund der Geländemorphologie sowie der Lebensraumausstattung gut einsehbar, so dass in diesem Teil von einer vollständigen Erfassung der wesentlichen Aufenthaltsräume auszugehen ist. Alle Beobachtungen wurden flächenscharf in Arbeitskarten (Grundkarte 1:5.000) eingetragen. Außerdem erfolgte neben der Aufnahme von Angaben zur Witterung (Windrichtung und -stärke, Bewölkung, Niederschlag, Temperatur) die Dokumentation folgender Parameter: Anzahl der beobachteten Individuen (i.d.r. ein Individuum) Beobachtungsdauer in Minuten sowie Anfang und Ende (Uhrzeit) der beobachteten Flugbewegung bzw. des Verweilens auf Ansitzwarten oder am Boden Flugrichtung und Flugverlauf (kartographisch) geschätzte Flughöhe nach folgenden Höhenklassen: I: <10 m, II: m, III: m (mit Differenzierung, wenn möglich IIIa: m, IIIb: m), IV: >100 m bzw. Angabe der Anwesenheit auf dem Boden. Die Flughöhen wurden hierbei anhand vorhandener vertikaler Strukturen im Raum geschätzt. Diesbezüglich sind

9 3 Methoden 9 die Höhe der oberen Baumkronen im Kuhlaer Wald (ca m), die Lage der unteren bzw. oberen Rotorspitze vorhandener Anlagen auf 34 m bzw. 100 m sowie deren Nabenhöhe (67 m) und die Höhe von Jagdkanzeln (ca. 5-7 m) zu nennen.verhaltensweise nach folgender Differenzierung: lokaler Streckenflug (kurzer Streckenflug mit Verbleib im gleichen Raum bzw. in Sichtweite), Distanzflug (ausdauernder Flug zum Überwinden größerer Distanzen), Jagdflug (Flug mit Beutegreifversuchen), kreisend (Erkundungsflüge etc.), sitzend (auf Ansitzwarten oder am Boden) 3.3 Erfassung der land- und forstwirschaftlichen Nutzung Um einen potentiellen Einfluss der land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf die Raumnutzung dokumentieren zu können, wurden die entsprechenden Nutzungsformen innerhalb des Untersuchungsgebiets erfasst. 3.4 Datenauswertung und Darstellung Die Digitalisierung und Auswertung der in Tageskarten bzw. -tabellen dokumentierten Daten erfolgte mittels ArcGIS. Dabei wurden die festgestellten Flugbewegungen lagegenau übertragen und die in Kap. 3.2 aufgeführten Parameter (Anzahl Individuen, Beobachtungsdauer, Flughöhe und Verhalten) in eine Attributtabelle eingepflegt. Es wurde jeweils eine Raumnutzungsanalyse mit den von den Altvögeln erhobenen Daten und jenen der Jungvögel erstellt. Betreffend der Jungvögel wurden nur die Beobachtungen berücksichtigt, die für den Zeitraum nach Verlassen des Nestes (ab bzw , vgl. Kap. 5.2) vorliegen. Um die jeweilige Raumnutzung visualisieren zu können, wurde über das Untersuchungsgebiet ein Raster von 50 x 50 m Quadraten gelegt. Das Durchfliegen eines Rasters oder die Nutzung einer Ansitzwarte in der betreffenden Fläche wurde jeweils als eine Nutzung der Rasterfläche gewertet. Hieraus wurde für jedes Raster eine Aufenthaltshäufigkeit berechnet, die einem von fünf Häufigkeitsklassen zugeordnet wurde. Die Unterteilung der Häufigkeitsklassen ergab sich in Abhängigkeit der vorliegenden Häufigkeitsverteilung. Die Darstellung der Aufenthaltshäufigkeiten im Raum als Maß für die Raumnutzung erfolgte sowohl auf Basis aller Beobachtungen als auch in Abhängigkeit der aufgesuchten Höhenklasse. Bei der höhenabhängigen Darstellung wurde zwischen den Höhenklassen unterschieden, in denen die Uhus entsprechend der Ausdehnung des Rotorraums einem potentiellen Kollisionsrisiko unterliegen (HK III, in Bezug auf alle Anlagen, HK IV in Bezug auf die neuen Anlagen) und jenen, in denen die Vögel diesen Raum unter- bzw. über-

10 3 Methoden 10 fliegen könnten, ohne mit den Anlagen zu kollidieren (HK I-II in Bezug auf alle Anlagen, HK IV in Bezug auf die vorhandenen Anlagen). Ein Aufenthalt am Boden wurde der Höhenklasse I zugerechnet. Bei einem Wechsel der Höhenklasse wurde die Beobachtung auf die höhere Klasse übertragen. Außerdem wurden die Beobachtungen in Abhängigkeit von der Verhaltensweise (lokaler Streckenflug, Distanzflug, Jagdflug, kreisend, sitzend) näher betrachtet und analysiert.

11 4 Untersuchungsgebiet 11 4 Projektgebiet und Untersuchungsraum 4.1 Lage, Größe und Abgrenzung Das Projektgebiet des geplanten Windparks Kuhla befindet sich im Elbe-Weser-Dreieck westlich von Stade im Landkreis Stade und gehört zur Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten. Der geplante Windpark soll eine Fläche von 29,6 ha umfassen und liegt ca. 3 km südöstlich der Oste auf der Gemeindegrenze zwischen den Ortschaften Oldendorf im Südwesten und Himmelspforten im Nordosten (s. Abb. 1). Die genaue Lage der geplanten Windenergieanlagen ist Karte 1 im Anhang zu entnehmen. Abb. 1: Lage des Projektgebietes rot schraffierte Fläche geplanter Windpark Der Untersuchungsraum untergliedert sich in den Suchraum, innerhalb dessen potentielle bzw. in der Vergangenheit genutzte Neststandorte kontrolliert wurden und nach neuen Neststandorten gesucht wurde, sowie in den Prüfbereich für die Raumnutzungsanalyse. Der Suchraum für die Nesterkontrolle und suche wurde in einem Umkreis von m um die vorhandenen bzw. geplanten Windenergieanlagen abgegrenzt (s. Karte 1). Das Untersuchungsgebiet für die Raumnutzungsanalyse umfasste das Gebiet in einem Umkreis von m um den im Jahr 2017 genutzten Brutstandort. Es hatte entsprechend eine Größe von 315 ha (s. Karte 3).

12 4 Untersuchungsgebiet Naturräumliche Zuordnung, Böden und Landschaftsbild Naturräumlich wird das Untersuchungsgebiet zur Stader Geest gerechnet (BFN 2012) und stellt einen typischen Ausschnitt der Bodengrosslandschaft der Geestplatten und Endmoränen dar. Innerhalb der Untersuchungsgebietsgrenzen kommen vier Bodentypen, Pseudogley, Gleypodsol, Podsol sowie Gley, vor. Der Raum wird von Norden nach Süden durch ein Band aus Talsanden (Gley) durchzogen. Der Westen und Süden des Untersuchungsgebietes wird von Pseudogley-Braunerde und der Norden von Gley-Podsol dominiert (LBEG 2014). Das Landschaftsbild wird vornehmlich durch Gebiete mit landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Insbesondere im Norden befinden sich Gehölzstreifen entlang der Straßen, Wege und einzelner Flurstücke, wodurch ein halboffener Charakter der Landschaft entsteht. Abgesehen von Baumreihen, Hecken und kleinen Feldgehölzen bestehen auch drei waldartige Gehölzformationen. So befindet sich nordöstlich der geplanten WEA der Kuhlaer Wald sowie nordöstlich und südwestlich der Ortschaft Kuhla größere Baumbestände. Südlich des Kuhlaer Waldes und im Westen des Untersuchungsgebietes ist die Landschaft offener, da dort die landwirtschaftlichen Nutzflächen in größeren Schlägen zusammengefasst sind. Das Untersuchungsgebiet wird im Norden durch die stark befahrene B73 von Himmelpforten in Richtung Hemmoor gequert und im Südosten von der ebenfalls stark frequentierten L114 in Richtung Bremervörde tangiert. Das gesamte Gebiet ist von einem gut ausgebauten Wegenetz durchzogen. 4.3 Land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Untersuchungsgebiet Innerhalb des Untersuchungsgebiets kommen Ackerbau, Grünlandwirtschaft, und Sonderkulturen (Weihnachtsbaumplantagen) und Forstwirtschaft als Nutzungsformen vor. Im direkten Umfeld (1.000 m Radius) des in diesem Jahr genutzten Neststandorts dominieren Ackerflächen (Flächenanteil 47,97 %), auf denen mehrheitlich Mais (relativer Anteil > 60 %), gefolgt von Getreide (relativer Anteil > 20 %) angebaut wurde. Im Westen und Südwesten des Untersuchungsgebietes liegen einige Grünlandflächen (Flächenanteil 18,9 %), die sich insbesondere im Bereich der Ortschaft Bossel (nördlich und südlich der Dorpstraat ) als kleinstrukturierte Grünland- bzw. Weideflächen darstellen.

13 4 Untersuchungsgebiet 13 Abb. 2 : Grünland mit angrenzenden Feldgehölzen (Kuhlaer Wald) und bestehender Windkraftanlage im Süden des Untersuchungsgebiets. Sonderkulturen in Form von Weihnachtsbaumplantagen finden sich schwerpunktmäßig im Süden und Südosten, im Bereich des bestehenden Windparks sowie auf einer von Gehölzen umgebenden Fläche im Norden, die an den Kuhlaer Wald angrenzt. Diese Anbauform macht insgesamt einen Anteil von 11,4 % der Flächen aus. Ein vergleichbarer Anteil (11,6 %) wird durch Gehölzbestände bedeckt. Diese finden sich großflächig im Bereich des Kuhlaer Walds mit einer Größe von ca. 20 ha. In Richtung Norden und nördlich der Straße Dorpstraat schließen sich an dieses Waldgebiet weitere kleinere Gehölzbestände an. Im Südwesten, westlich des bestehenden Windparks, befindet zwischen bewirtschafteten Flächen ein weiterer, langgestreckter Gehölzbestand. Bei den genannten Waldbeständen handelt es sich um forstwirtschaftlich genutzte Mischwälder mit unterschiedlich hohen Anteilen älterer Buchen- und Eichenbestände. In einigen Bereichen dominieren zusammenhängende Nadel-, insbesondere Fichtenbestände. Im Osten des Untersuchungsgebietes befindet sich als Ausläufer der Ortschaft Himmelpforten ein kleines Gewerbegebiet, an das brachliegende, weitgehend ungenutzte Flächen anschließen. Das Untersuchungsgebiet weist nur wenige Kleingewässer auf, die vermutlich alle künstlichen Ursprungs sind. Größere Gewässer kommen nicht vor.

14 4 Untersuchungsgebiet 14 Abb. 3: Nördlicher Rand des Kuhlaer Wald mit vorgelagerter Baumreihe Abb. 4: Weihnachtsbaumkulturen im Umfeld der bestehenden WEA Abb. 5: Blick in den Kuhlaer Wald im Bereich dominierender Fichtenbestände

15 5 Ergebnisse 15 5 Ergebnisse 5.1 Nesterkontrolle Von den im Jahr 2017 kontrollierten Nestbäumen im Umkreis von m um die vorhandenen bzw. geplanten Anlagenstandorte waren insgesamt vier von Groß- und Greifvögeln besetzt. Hiervon wurde ein Nest vom Uhu, die restlichen vom Mäusebussard zur Brut genutzt (s. Karte 2). Das schon 2016 erfasste Uhupaar (BIOS 2016) verlagerte seinen Brutstandort an den nordwestlichen Rand des Kuhlaer Waldes bzw. in eine dort vorgelagerte Baumreihe und nutzte ein ehemaliges Mäusebussardnest in einer Eiche zur Brut (Luftlinie zum vorherigen Nest ca. 460 m). Abb. 6: Neststandstandort am nördlichen Rand des Kuhlaer Waldes (Pfeil)

16 5 Ergebnisse 16 Abb. 7: Altvogel auf dem Nest ( ) Die drei vom Mäusebussard besetzten Nester wurden in der Vergangenheit schon von dieser Art als Brutplatz genutzt. Hierzu zählt auch das Nest, in dem 2016 das Uhu-Brutpaar brütete (Brut vom Mäusebussard hier bereits 2015). Die genaue Lage der Neststandorte ist der Karte 2 zu entnehmen. Der jeweilige Abstand zu vorhandenen bzw. geplanten Anlagen ist in der Tab. 2 im Anhang zu entnehmen. 5.2 Brutbestand, -verlauf und -erfolg Das erfasste Brutpaar des Uhus brütete in 2017 erfolgreich und zog zwei Jungtiere groß. Während der Kontrollen im Januar bis Mitte Februar wurde nur eine vergleichsweise schwache Balzaktivität festgestellt. Lediglich in vereinzelten Nächten waren die Rufe des Männchens bzw. Duettgesänge des Paares zu vernehmen. Das ist insofern nicht ungewöhnlich, da isoliert lebende und bereits verpaarte Paare während der Balzzeit nahezu stumm bleiben können (MEBS & SCHERZINGER 2000, ROBITZKY 2009). Das Verhalten der Uhus im Umfeld des Nestes ließ darauf schließen, dass die Bebrütung der Eier Ende März/ Anfang April begann und die Küken in der ersten Aprilhälfte schlüpften. Die Küken verblieben bis Mitte Mai im Nest. Das erste Jungtier konnte bereits am , beide Jungtiere erstmalig am außerhalb des Nestes ausgemacht werden. Sie hielten sich am Boden bzw. auf kleinen Erhebungen am Boden nahe dem Nestbaum auf. Die ersten Flugversuche gelangen einem der Jungtiere am und (spätestens) zwei Wochen später waren beide Küken flügge.

17 5 Ergebnisse Raumnutzung Im Rahmen der 30 Beobachtungsnächte wurden insgesamt 356 Beobachtungen von Flugbewegungen oder Aufenthaltsräumen von Uhus erfasst. Der Großteil dieser Daten liegt von den adulten Individuen vor, von denen 176 Flugbewegungen und 144 Aufenthaltsräume (überwiegend an Ansitzwarten) dokumentiert wurden. Von den Jungtieren konnten sechs Flugbewegungen und 30 Aufenthaltsräume erfasst werden. Die Darstellung der Raumnutzung ist den Karten 5-7 im Anhang zu entnehmen Horizontale Raumnutzung Der im Rahmen der Untersuchungen erfasste Aktionsraum (homerange) des Uhupaares umfasste 52 ha. Die Größe des Aktionsraumes entspricht den Erkenntnissen von MIOSGA et al. (2015), die mittels einer GPS-gestützten Telemetriestudie an fünf Uhus Aktionsräume zwischen 36 und 1040 ha Größe nachwiesen. Andere Untersuchungen, die sich u.a. der Methode der Radio-Telemetrierung bedienten, verweisen hingegen auf weitaus größere Aktionsräume der Art (z.b. SITKEWITZ 2009: ha; vgl. LANGE- MACH & DÜRR 2017). Das Revier bzw. Streifgebiet des hier untersuchten Uhupaares war sicherlich größer als der benannte Aktionsraum, da die Uhus das Untersuchungsgebiet zeitweilig, vor allem in westlicher Richtung, verließen. Die festgestellte horizontale Raumnutzung des Brutpaares konzentrierte sich in einem Radius von 500 m um den Neststandort und damit auf das Zentrum des Untersuchungsgebietes, welches sich am nördlichen Rand des Kuhlaer Waldes befindet. Innerhalb des 500 m-radius um den Neststandort gehörten die nördlichen Waldrandstrukturen des Kuhlaer Waldes, Baumreihen und Hecken und Randbereiche einer Weihnachtsbaum- Plantage (s. Karte 8) sowie der Kuhlaer Wald selbst zu den bevorzugten Aufenthaltsorten. Der Kuhlaer Wald ist mit einem Netz von Schneisen entlang von Wegen und Rückegassen durchzogen. Diese Waldschneisen stellen potentiell geeignete Jagdhabitate für die Uhus dar. Da dieser Teil des Untersuchungsgebietes von außen kaum einsehbar ist, repräsentiert die Zahl der dort festgestellten Flug- und Aufenthaltsnachweise vermutlich nicht die tatsächliche Aufenthaltshäufigkeit (vgl. Karte 4 und 8). Im 500 m Radius um den Neststandort wurden über 90 % aller Beobachtungen registriert (s. Tab. 1). Infolge der häufigen Beobachtung von An- und Abflügen vom bzw. zum Nest zur Fütterung des Partners bzw. der Jungtiere liegt die höchste Zahl der Beobachtungen (ca. 40 % aller Nachweise) aus der unmittelbaren Nestumgebung vor ( (s. Tab. 1 und Karte 4).

18 5 Ergebnisse 18 Die im 500 m-radius registrierten Flugbewegungen waren mehrheitlich (65 %) kurze lokale Streckenflüge, bei denen die Uhus Distanzen von wenigen Metern bis ca. 300 m, i.d.r. von einer Ansitzwarte zur Nächsten, überbrückten. Während des gesamten Untersuchungszeitraums nutzten die Tiere regelmäßig exponierte Bäume in Baumreihen, Einzelbäume in landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Jagdkanzeln als Ansitzwarten. 80 % aller Nachweise von adulten Uhus auf Ansitzwarten wurden im 200 m-radius um das Nest erbracht (s. Tab. 1). Tab. 1: Beobachtungen von Flugbewegungen und Nutzung von Ansitzwarten des Uhupaares in Abhängigkeit zur Nestentfernung Entfernung zum Neststandort Flugbewegungen Anzahl Beobachtungen relative Häufigkeit in % Ansitzwarten Anzahl Beobachtungen relative Häufigkeit in % m 93 38, , m 81 33, , m 49 20, , m 21 8,6 5 3,4 Außerhalb des 500 m-radius wurden nur sporadische Flugbewegungen registriert. Lediglich bei 8,6 % aller beobachteten Flugbewegungen entfernten sich die Uhus über 500 m vom Neststandort. Diese Fernflüge gingen vornehmlich in westliche und nordwestliche Richtung, wobei sich die Tiere offensichtlich an linienartigen Vertikalstrukturen wie Hecken und Baumreihen orientierten. Vermutlich flogen die Tiere in nordwestlicher Richtung zur außerhalb des Untersuchungsgebietes gelegenen Ortschaft Bossel, wo sich eine Reihe von (ehemaligen) Gehöften und Einfamilienhäusern mit strukturierten Grünlandbereichen befindet. Unter Umständen fanden die Uhus dort günstige Nahrungsräume vor. Menschliche Siedlungen werden von der Art als Jagdräume genutzt (MEBS & SCHER- ZINGER 2000), da sie dort Igel und Wanderratten erbeuten können. Demgegenüber wurden nur vereinzelte Flugbewegungen in den südlichen Teil des Untersuchungsgebietes registriert. Im Bereich des vorhandenen Windparks als auch dessen Erweiterungsfläche konnten lediglich eine einmalige Nutzung einer Ansitzwarte inklusive des Hin- und Rückflugs vom bzw. zum Kuhlaer Wald sowie ein Distanzflug entlang einer Gehölzreihe mit Rückflug über die Ackerflächen festgestellt werden (s. Karte 4).

19 5 Ergebnisse 19 Abb. 8: Blick in südöstliche Richtung auf den bestehenden Windpark - einmalig von einem Uhu genutzte Ansitzwarte (Pfeil) Es konnten nur wenige direkte Jagd- bzw. Beutegreifversuche beobachtet werden. Diese Angriffe galten Hasen, Füchse oder nicht identifizierbare Beutetiere am Boden. Die Mehrheit dieser Flüge wurden unmittelbar in Nestnähe, entweder ausgehend von einem der als Ansitzwarte genutzten Bäume oder als Bodenjagd, auf dem der Brutstätte vorgelagerten Feld (vor der Maisaussaat) ausgeführt. Aufgrund der geringen Stichprobenanzahl lässt sich eine Verschneidung mit den Nutzungstypen nicht vornehmen. Der Aufenthaltsort der Jungvögel konnte in der Regel gut anhand der auffälligen Bettelrufe lokalisiert werden. Sie hielten sich auch nach Verlassen des Nestes lange Zeit in der Nähe des Nestbaumes auf und entfernten sich bis Ende Juli nicht weiter als 150 m vom Neststandort. Während sie anfangs nur am Boden bzw. Anhöhen wie Erdwällen, die sie erklettern konnten, zu finden waren, nutzen sie im flugfähigen Alter auch weiter erhöhte Ansitzwarten, von denen sie teilweise kurze lokale Streckenflüge absolvierten. So entfernten sie sich erst im August und September bis zu 300 m vom Neststandort. Ihre Aufenthaltsräume befanden sich abgesehen von der unmittelbaren Nestumgebung, in angrenzenden Gehölzbeständen, im Bereich der Weihnachtsbaumplantage nordwestlich des Waldes und im Bereich des westlich vom Brutstandort gelegenen Hofs. Während des gesamten Untersuchungszeitraumes konnten sie weder im Bereich des Windparks noch der Erweiterungsfläche festgestellt werden (s. Karte 7).

20 5 Ergebnisse Vertikale Raumnutzung Uhus sind u.a. Ansitzjäger, die von Sitzwarten aus Überraschungsangriffe, d.h. kurze Jagdflüge auf potentielle Beuteorganismen durchführen (MEBS & SCHERZINGER 2000, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1980, MIOSGA et al. 2015). Aufgrund dessen machten Beobachtungen von Individuen, die sich auf Ansitzwarten aufhielten, einen großen Teil der Registrierungen aus. Die Ansitzwarten waren häufig Ausgangspunkt von lokalen Strecken- bzw. Nahrungs- und Jagdflügen und in der Regel von unter einer Minute Dauer, wobei die Vögel Entfernungen von wenigen bis max. 300 m zurücklegten. Diese Flüge, die ausschließlich in geringer Höhe durchgeführt wurden, stellten 72 % aller erfassten Flugbewegungen dar. Auch die Distanzflüge (Strecken über 300 m), die ca. ein Viertel der beobachteten Flugbewegungen ausmachten, erfolgten ebenfalls mehrheitlich in geringer Höhe. Flugbewegungen der Kategorie kreisend wurden nur vereinzelt und nur einmal in über 30 m Höhe beobachtet. Abb. 9: Prozentuale Verteilung der beobachteten Flugbewegungen adulter Uhus Daraus ergibt sich, dass der überwiegende Teil der Flugbewegungen der adulten Individuen in sehr niedriger bis niedriger Höhe zwischen 0-30 m stattfand. Sowohl bezüglich der beobachteten Häufigkeit als auch bezüglich der Dauer der Flugbewegungen machten die Flugaktivitäten in den Höhenklassen I und II (0-10 m, m), also außerhalb der Reichweite der Rotorblätter, insgesamt einen Anteil von über 95 % aus. Nur 1,9 % aller Flugbewegungen sowie 3 % der beobachteten Flugdauer wurden der Hohenklasse IIIa (30-60 m) zugeordnet (s. Abb. 10 und 11), die bei den Anlagen, die in der Gemarkung Oldendorf installiert werden sollen, die Reichweite der Rotorblätter tangiert. In der Höhen-

21 5 Ergebnisse 21 klassen IIIb ( m) und IV (>100 m), die sich mit dem Rotorraum aller vier geplanten Anlagen überschneiden, konnten keine Flugaktivitäten festgestellt werden. Die Junguhus bewegten sich ausschließlich in der unteren Höhenklasse I (< 10 m). Höhenklasse Höhenklasse IIIb ( m) Höhenklasse IIIa (30-60 m) Höhenklasse II (10-30 m) lokaler Streckenflug kreisend Jagdflug Distanzflug Höhenklasse I (< 10 m) Aufenthaltshäufigkeit (%) Abb. 10: Relative Häufigkeit von Flugbewegungen der untersuchten Uhus in Bezug auf Flughöhe und Verhalten Höhenklassen Höhenklasse IIIb ( m) Höhenklasse IIIa (30-60 m) Höhenklasse II (10-30 m) lokaler Streckenflug kreisend Jagdflug Distanzflug Höhenklasse I (< 10 m) Beobachtungszeit (%) Abb. 11: Relative Aktivitätsdauer von Uhus in Bezug auf Flughöhe und Verhalten Die Flugbewegungen, die bis in den Rotorraum der geplanten Anlagen reichten (Höhenklasse IIIa m), beschränkten sich auf die Nestumgebung bzw. auf Teile des Untersuchungsgebietes, die weit außerhalb des bestehenden Windparks sowie der Erweiterungsflächen liegen (s. Karte 6), während sich die Aktivitäten in den Höhenklasse I und II (< 10 m bzw m) über den gesamten Aktionsraum verteilten (s. Karte 5).

22 6 Einschätzung des Kollisionsrisikos 22 6 Einschätzung des Kollisionsrisikos Durch die Errichtung von WEAs in Brutgebieten von Groß- bzw. Greifvogelarten kann sich das Verletzung- oder Tötungsrisiko der betreffenden Brutvögel durch Kollision mit den Rotorblättern oder durch Rotorblätter verursachte Luftverwirbelungen bzw. Luftdruckänderungen (Barotrauma) erhöhen. Wenn sich durch die Einwirkung von WEA das Verletzungoder Tötungsrisiko signifikant, d. h. über das allgemeine Lebensrisiko erhöht, werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 1-4 BNatSchG ( Zugriffsverbote ) erfüllt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Arten zu den besonders kollisionsgefährdeten Arten und die Aufstellungsflächen zu den bevorzugten Aufenthaltsorten dieser Arten zählen (MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016). Ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung der Beeinflussung des allgemeinen Lebensrisikos durch WEA existiert gegenwärtig nicht. Es fehlen derzeit noch die für die Formulierung von Grenzwerten erforderlichen ökologischen Kenntnisse (MELUR & LLUR 2013). Deshalb muss anhand der vor Ort ermittelten Ergebnisse der Raumnutzungsanalysen jeweils im Einzelfall das vom geplanten Vorhaben ausgehenden Verletzungs- oder Tötungsrisiko durch eine gutachterliche Einschätzung bewertet werden. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat zum Schutz besonders kollisionsgefährdeter Vogelarten spezielle Abstandsempfehlungen entwickelt, die Distanzen zwischen WEA und den Neststandorten vorgeben. Sie geben den Bereich um den Neststandort an, in dem i.d.r. der überwiegende Teil der Aktivitäten zur Brutzeit - mehr als 50 % der Flugaktivitäten - stattfindet (LAG VSW 2015). Bei Beachtung der Abstandsempfehlung dürfte ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko infolge des Betriebs von WEA weitgehend ausgeschlossen werden können; umgekehrt kann insbesondere die Nichteinhaltung der empfohlenen Mindestabstände zu einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos führen und Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote auslösen. In diesem Fall ist gemäß den Vorgaben des Windenergieerlass (MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016) eine vertiefte Untersuchung zum Kollisionsrisiko durchzuführen. Die Daten hierzu werden im Wesentlichen in Form von Raumnutzungsanalysen erhoben. Darüber hinaus wird auch anhand der Daten zu Brutvorkommen aus vorangegangenen Untersuchungen und der Gebietsstruktur das Potential des Gebietes bewertet und bei der Abschätzung des Kollisionsrisikos berücksichtigt.

23 6 Einschätzung des Kollisionsrisikos 23 Der empfohlene Mindestabstand bzw. Radius einer vertieften Prüfung zwischen Neststandort und Standorten von Windenergieanlagen liegt gemäß den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2015) bzw. des Windenergieerlass für das Land Niedersachsen (MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMA- SCHUTZ 2016) für den Uhu bei m. Die im Jahr 2017 genutzte Brutstätte befindet sich in einer Entfernung von ca m zu bereits vorhandenen Anlagen und von ca m zu den geplanten Anlagen. Gegenüber der im Vorjahr genutzten Brutstätte hat sich der Abstand zum (geplanten) Windpark damit erhöht. So hatte der in 2016 genutzte Nestbaum einen Abstand von m zu den vorhandenen und von m zu den geplanten Anlagen. Dessen ungeachtet, wird der empfohlene Mindestabstand zu Windkraftanalgen gegenwärtig bereits in Bezug auf drei Anlagen und im Zuge des Ausbaus bzw. Repowerings in Bezug auf vier Anlagen unterschritten. Die im Rahmen der Dauerbeobachtungen erhobenen Daten weisen jedoch auf eine geringe Aufenthaltshäufigkeit sowohl im Bereich des vorhandenen Windparks als auch dessen Erweiterungsfläche hin. Insgesamt wurden in diesem Bereich nur die einmalige Nutzung einer Ansitzwarte (mit Hin- und Rückflug vom/zum Kuhlaer Wald) sowie der Flug entlang einer Gehölzreihe mit Rückflug über die freie Ackerfläche festgestellt (s. Kap. 5.3). Diese Flugbewegungen sind gegenüber einer Vielzahl von Beobachtungen im nördlichen und nordwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes nicht dem Bereich erhöhter Aktivität zu zurechnen, in dem entsprechend der Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2015) eine mögliche Gefährdung windkraftsensibler Vogelarten beim (Aus-)Bau von WEA besteht. Neben der erhöhten Aktivität in der Nestumgebung deuten die Beobachtungen im nordwestlichen Bereich auf häufig genutzte Nahrungshabitate, die sich in größerer Entfernung vom Neststandort im Umfeld der Ortschaft Bossel befinden. Möglicherweise jagen die Uhus dort Ratten und Igel im Bereich von landwirtschaftlichen Betrieben und in Einfamilienhaussiedlung mit großem Gartenanteil. Die beiden genannten Säugetierarten gehören zu den bevorzugten Beuteorganismen des Uhus (MEBS & SCHERZINGER 2000). Demgegenüber liegen keine Hinweise auf essentielle Nahrungshabitate oder häufig genutzte Flugkorridore im Süden des Untersuchungsgebiets vor, so dass sich der Anteil der in dieser Richtung stattfindenden Flugbewegungen gering hält. Diese Einschätzung lässt sich auch aus der Lebensraumausstattung hinsichtlich auf Vertikalstrukturen, der Möglichkeiten zur Ansitzjagd sowie der Nahrungsverfügbarkeit ableiten. Im Bereich des bestehenden Windparks befinden sich weitgehend offene Flächen bzw. solche mit homo-

24 6 Einschätzung des Kollisionsrisikos 24 genen Wuchshöhen (Weihnachtsbaumkulturen). Den großflächigen Weihnachtsbaumkulturen ist aufgrund der intensiven Bewirtschaftung und der nur teilweise gegebenen Eignung zur Ansitzjagd eine geringe Bedeutung als Nahrungshabitat der Art zuzuweisen. Infolgedessen bieten sich nur relativ wenige Strukturen, die der Uhu im Rahmen von Distanz- oder Jagdflügen bevorzugt aufsucht (vgl. SITKEWITZ 2005, LEDITZNIK 1996, MIOSGA et al. 2015). Ein Auftreten der Art in größerer Höhe, die den Rotorraum der vorhandenen bzw. der neuen Anlagen tangiert (HK m, m), wurde hingegen nur im Rahmen von sechs Flugbewegungen festgestellt. Die Höhenflüge erfolgten beim Überqueren dichter und hoher Waldbestände bzw. einer Baumreihe. Fünf der sechs Beobachtungen wurden außerdem dem unteren Bereich der Höhenklasse III (30-60 m) zugeordnet, der infolge des Repowerings und der Anlageerhöhung außerhalb der Reichweite der Rotoren von zwei der vier neuen Anlagen liegt (untere Rotorspitzen der neuen Anlagen auf 54 bzw. 73 m). Diese Aussage deckt sich im Wesentlichen mit den Erkenntnissen von MIOSGA et al. (2015), deren Ergebnisse keine gesicherte Hinweise darauf gaben, dass von ihnen besenderte Uhus über eine Höhe von über 50 m aufstiegen. In diesem Zusammenhang ist auch Bedeutung, dass im Untersuchungsgebiet Flüge über 30 m ausnahmslos außerhalb des bestehenden Windparks und der Erweiterungsfläche stattfanden. Das gegenwärtige Kollisionsrisiko wird entsprechend der vorliegenden Ergebnisse zur horizontalen und vertikalen Raumnutzung und unter Abgleich der Lebensraumstrukturen innerhalb des Untersuchungsgebietes als gering eingestuft. Infolge der Anhebung des Rotorraums ist das Kollisionsrisiko an den neuen Anlagen gegenüber den bestehenden Anlagen sogar als geringer einzustufen. Zwar erhöht sich mit dem Ausbau bzw. des Repowering des Windparks die Anzahl vorhandener Anlagen von vier auf sechs, eine vorhabenbedingte signifikante Erhöhung des Mortalitätsrisikos ist aufgrund der dargestellten Zusammenhänge aus den Ergebnissen nicht abzuleiten. Diese Einschätzung bezieht sich ausschließlich auf den im Jahr 2017 untersuchten Brutstandort. Da Uhus keine eigenen Nester bauen, sind baumbrütende Uhus gezwungen den Brutstandort zu wechseln, wenn das bisher genutzte Nest soweit verfallen ist, dass es sich für eine weitere Brut nicht mehr eignet. Sie beziehen dann in der Regel unbesetzte Nester von Greif- oder Schreitvögeln oder sie brüten bei Mangel an geeigneten Baumnestern auf dem Boden (MEBS & SCHERZINGER 2000, ROBITZKY 2009). Kommt es zu einer erneuten Verlagerung der Brutstätte des untersuchten Uhupaares, sind Änderungen der horizontalen Raumnutzung mit möglichen Auswirkungen auf das Mortalitätsrisiko nicht auszuschließen.

25 7 Hinweise Vermeidung von Beeinträchtigungen 25 7 Hinweise zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Die Ermittlung von Vermeidungs- und Kompensationsmöglichkeiten gehört nicht zum Umfang der beauftragten Raumnutzungsanalyse. Deswegen werden an dieser Stelle lediglich Hinweise zur Vermeidung von Beeinträchtigungen gegeben. Bei Umsetzung des aktuellen Planungsstandes wird davon ausgegangen, dass die Errichtung der WEA nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos führen wird. Allerdings sind Veränderungen des Kollisions- und Verletzungsrisikos durch die etwaige Verlagerungen des Neststandortes nicht prognostizierbar und damit nicht auszuschließen (s. Kap. 6). Die sich möglicherweise daraus ergebenen artenschutzrechtlichen Konflikte lassen sich durch vorgezogene artspezifische Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen abwenden (MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMA- SCHUTZ 2016). Deshalb sollten im Sinne des 15 BNatschG zur Konfliktvermeidung Maßnahmen ergriffen werden, die daraufhin abzielen, dass das Uhu-Brutpaar den Neststandort nicht wechselt und die Aktivitätsräume sich nicht in den bestehenden Windpark oder die Erweiterungsfläche verlagern. Prinzipiell eignen sich vier Artenschutzmaßnahmenkomplexe zur Optimierung der bestehenden Lebensräume bzw. Habitatstrukturen einer möglichen Verlagerung des Aktivitätsraumes des betreffenden Uhu-Brutpaares eine entgegen zu wirken. Sicherung des Brutstandortes: Das aktuell benutzte Greifvogelnest wird eine Bestandsdauer von wenigen Jahren haben. Da Uhus keine eigenen Nester bauen (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1980, ROBITZKY 2009) wird das Paar zukünftig einen neuen Neststandort suchen müssen. Um dies zu verhindern, sollte das bestehende Nest durch eine künstliche Plattform ersetzt oder in einem Baum in unmittelbarer Nähe des bestehenden Nestbaumes eine Nisthilfe angebracht werden. Von der Installation weiterer Nisthilfen bzw. einer künstlichen Erhöhung des Nistplatzangebots für die Art ist vor dem Hintergrund des ökologischen Wirkungsgefüges zwischen Uhu und Greifvogel- sowie Eulenarten abzusehen. Kunstnester können einen Selektionsvorteil für den Uhu gegenüber Greifvogelarten wie Habicht und Mäusebussard darstellen (ROBITZKY 2009). Außerdem kann ein durch Nisthilfen gestützter Uhubestand Konflikte mit anderen Artenschutzzielen nach sich ziehen, da der Uhus als Prädator von Eulen- und Greifvogelarten auftritt (LANUV 2017). Entwicklung von Extensivgründland: Bei der Jagd auf Kleinsäuger ist der Uhu auf offene, kurzrasige oder lückige Vegetation angewiesen, die ihm einen Zugriff auf Nahrungstiere ermöglichen (SITKEWITZ 2005). Um für Uhus im Grünland günstige

26 7 Hinweise Vermeidung von Beeinträchtigungen 26 Nahrungshabitate zu entwickeln, müssen innerhalb von Extensivgrünland kurzrasige und lückige Vegetationsformationen vorhanden sein. Allgemein ist aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Uhus eine flächendeckende Entwicklung bzw. Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich (LANUV 2017). Deshalb sollte die Lebensraumkapazität durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden. Die Maßnahmen sollten innerhalb des in 2017 ermittelten Aktionsraumes und sowie im Bereich der Ortschaft Bossel umgesetzt werden. Besonders geeignete Areale sind Flächen in Waldrandnähe oder Flächen mit Einzelbäumen oder Baumgruppen, die die Uhus als Ansitzwarten nutzen können (SITZKEWITZ 2005). Strukturierung ausgeräumter Offenlandschaften: Zu den wichtigsten Nahrungsorganismen des Uhus gehören Vögel bis Taubengröße sowie Säuger bis Hasengröße. In ausgeräumten Offenlandschaften nimmt die Dichte an geeigneten Beuteorganismen stark ab. Die Entwicklung von Hecken, Brachen und strukturierten Waldrändern erhöht die Siedlungsdichte von potentiellen Beutetierarten des Uhus. Entsprechende Maßnahmen sollten im Bereich des in 2017 ermittelten Aktionsraumes (vgl. Kap ), aber auch in den westlich und nördlich angrenzenden Flächen umgesetzt werden. Gewässerneuanlage und/oder Gewässerrenaturierung: Gewässerränder und anschließende Versumpfungszonen haben infolge der hohen Dichte an potentiellen Nahrungsorganismen als Jagdhabitate eine besondere Bedeutung (DALBECK et al. 1998). Mit der Anlage von Gewässern und Versumpfungszonen bzw. der Optimierung vorhandener Gewässer können günstige Nahrungshabitate entwickelt werden. Diese Maßnahmen sollten innerhalb des ermittelten Aktionsraumes, insbesondere um die Ortschaft Bossel und nördlich der Straße Himmelpforten/Bossel umgesetzt werden. Im Rahmen der multifunktionalen Kompensation und als Ausgleich für Beeinträchtigungen des Weißstorchs und des Mäusebussards sind bereits Maßnahmen in Form der Anlage von Extensiv- und Feuchtgrünland mit Blänken bzw. Grabenaufweitungen sowie der Anlage von Vertikalstrukturen in Form von Baumreihen geplant. Diese Maßnahmen entsprechen schon weitgehend den oben beschriebenen Entwicklungsoptionen, so dass es bei Umsetzung u.a. auch zu einer Optimierung des Uhulebensraumes kommen kann. Deshalb sollte geprüft werden, inwieweit die bisher geplanten Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lage und Ausgestaltung bereits ausreichen, den Lebensraum des Uhupaares soweit zu verbessern, dass es zukünftig zu nicht Verschiebungen der horizontalen Raumnutzung kommt.

27 8 Literatur 27 8 Literatur BFN (2012): Daten zur Natur Bundesamt für Naturschutz, Bonn. BIOS (2013): Erfassung der Brutvögel 2013 und Bewertung ihrer Lebensräume im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Kuhla, Landkreis Stade. Unveröff. Gutachten im Auftrag von wpd onshore GmbH & Co. Kg. 41 S. BIOS (2015): Raumnutzungsanalyse Groß- und Greifvögel im Prüfgebiet Repowering Windpark Kuhla 2015 Landkreis Stade. Gutachten im Auftrag von wpd onshore GmbH Co. 47 S. BIOS (2016): Erfassung des Wespenbussards unter Berücksichtigung weitere Greifvogelund Eulenarten im Prüfgebiet Repowering Windpark Kuhla 2016 Landkreis Stade. Gutachten im Auftrag von wpd onshore GmbH Co. 12 S. BREUER, W., S. BRÜCHER, L. DALBECK (2015): Der Uhu und Windenergieanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung 47 (6): DALBECK, L., BERGENHAUSEN, W. & O. KRISCHER (1998): Telemetriestudie zur Ortsund Partnertreue beim Uhu Bubo bubo. Vogelwelt 119: DELGADO, M., PENTERIANI, V. (2007): Vocal behaviour and neighbour spatial arrangement during vocal displays in Eagle owl (Bubo bubo). J. Zool. 271: DELGADO, M., PENTERIANI, V., NAMS, V. (2009): How fledglings explore surroundings from fledging to dispersal. A case study with Eagle Owls Bubo bubo. Ardea 97: DÜRR, T. (2004): Vögel als Anflugopfer an Windenergieanlagen in Deutschland ein Einblick in die bundesweite Funddatei. - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz (7): DÜRR, T. (2009): Zur Gefährdung des Rotmilans Milvus milvus durch Windenergieanlagen in Deutschland. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen. Heft 3: DÜRR, T. (2017): Vogelverluste an Windenergieanlagen - Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (Stand ). GLUTZ VON BLOTZHEIM, U., BAUER, K. M. (1980): Handbuch der Vögel Mitteleuropas Band 9: Tauben, Kuckucke, Eulen, Ziegenmelker, Segler, Racken, Spechte. Columbiformes Piciformes S.

28 8 Literatur 28 HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des Repowering von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse. Michael-Otto-Institut im NABU Forschungs- und Bildungszentrum für Feuchtgebiete und Vogelschutz. Untersuchung im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Bergenhusen, 40 S. HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN & H. KÖSTER (2005): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse - Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. - BfN-Skripten 142. Bonn-Bad Godesberg, 80 S. ILLNER, H. (2012): Kritik an den EU-Leitlinien Windenergie-Entwicklung und NATURA 2000, Herleitung vogelartspezifischer Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen und Besprechung neuer Forschungsarbeiten. Eulen-Rundblick 62: KORN, M., S. STÜBING & A. MÜLLER (2004): Schutz von Großvögeln durch Festlegung pauschaler Abstandsradien zu Windenergieanlagen - Möglichkeiten und Grenzen - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: KRONE (2003): Two White-Tailed Sea Eagles (Haliaeetus albicilla) collide with Wind Generators in Nothern Germany. J. Raptor Res. 37(2): LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN LAG VSW (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (Stand April 2015). Ber. Vogelschutz : LANDKREIS STADE (2013): Regionales Raumordnungsprogramm 2013 Landkreis Stade Begründung (Entwurf). 77 S. LANDKREIS STADE (2014): Landkreis Rahmenplan für den Landkreis Stade Neuaufstellung S. LANGGEMACH T. & T. DÜRR (2017): Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel - Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (Stand ). pdf. LEDITZNIK, C. (1996): Habitatwahl des Uhus (Bubo bubo) im Südwesten Niederösterreichs und in den donaunahen Gebieten des Mühlviertels auf Basis radiotelemetrischer Untersuchungen. Abh. Zool.-Bot. Ges.Österreich 29 (1996): 47-68

29 8 Literatur 29 LBEG LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (2014): Bodenübersichtskarte von Niedersachsen 1 : MARTINEZ J.A., SERRANO D. & ZUBEROGOITIA I. (2003): Predictive model of habitat preferences for the Eurasian Eagle-Owl Bubo bubo: a multiscale approach. Ecography 26: MEBS, T., & SCHERZINGER, W. (2000): Die Eulen Europas. Kosmos, Stuttgart. MELUR & LLUR (2013): Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) innerhalb der Abstandsgrenzen der sogenannten Potentiellen Beeinträchtigungsbereiche bei einigen sensiblen Großvogelarten - Empfehlungen für artenschutzfachliche Beiträge im Rahmen der Errichtung von WEA in Windeignungsräumen mit entsprechenden artenschutzrechtlichen Vorbehalten - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR); 32 S. MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (2016): Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (Windenergierlass). Gem. RdErl. d. MU, d MU, d. ML, d. MS, D MW u. du Mi v MU /1/300 MIOSGA, O., S. GERDES, D. KRÄMER R. VOHWINKEL (2015): Besendertes Uhu-Höhenflug-monitoring im Tiefland. Natur in NRW 3: NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG NLT (2014): Arbeitshilfe - Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2014) NLWKN (2011): Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz Vollzugshinweise Brutvogelarten PENTERIANI V., GALLARDO M., ROCH P. & CAZASSUS H. (2001): Effects of landscape spatial structure and composition on the settlement of the Eagle Owl Bubo bubo in a Mediterranean habitat. Ardea 89: ROBITZKY, U. (2009). Methodische Hinweise zur Brutbestandserfassung beim Uhu Bubo bubo im bewaldeten Flachland. Eulen-Rundblick, 59, SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K., GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 777 S.

30 8 Literatur 30 SITKEWITZ, M. (2005): Telemetrische Untersuchung zur Raum- und Habitatnutzung des Uhus Bubo bubo im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Ornitholischer Anzeiger 44: SITKEWITZ, M. (2009): Telemetrische Untersuchungen zur Raum und Habitatnutzung des Uhus (Bubo bubo) in den Revieren Thüngersheim und Retzstadt im Landkreis Würzburg und MainSpessart mit Konfliktanalyse bezüglich des Windparks Steinhöhe. Populationsökologie Greifvogel und Eulenarten 6: WKN AG (2013): Windparks. URL: (zuletzt aufgerufen am ).

31 9 Anhang 31 9 Anhang Tab. 2: Minimale Entfernung zwischen potentiellen bzw. in der Vergangenheit genutzten Neststandorten und vorhandenen bzw. geplanten Anlagen des Windparks Kuhla und Angabe zur Nutzung als Brutstätte in Neststandort Min. Entfernung (ca.) zur nächsten WEA (vorhanden / geplant) Nutzung als Brutstätte in 2017 (Art) m/ 760 m Uhu m/ 620 m nicht besetzt m/ 610 m nicht besetzt m/ 600m nicht besetzt m/ 315 m Mäusebussard m/ 150 m Mäusebussard m/ 150 m nicht besetzt m/ 800 m nicht besetzt m/ 830 m Mäusebussard m/ 833 m nicht besetzt

32 9 Anhang 32 Tab. 3: Erfassungstermine Dauerbeobachtungen Repowering Windpark Kuhla (Datum, Uhrzeit, Witterung) Datum Uhrzeit Witterung trocken, 0 % Bewölkung, ca. 2 Bft, ab Nebel aufziehend, ca. 3 C trocken, 0 % Bewölkung, SW 2-3 Bft., 2 C bis -1 C trocken, 100% Bewölkung, W 3-4 Bft, 0,5 C bis -1,5 C trocken, 100% Bewölkung, W 2-3 Bft, -0,5 C bis -3,5 C trocken (in der Nacht später Regen), 30% bis 100% Bewölkung, SW 3 Bft (mit stärkeren Böen), 8 C bis 6 C :50 trocken, 10% Bewölkung, W 4-5 Bft (in Böen bis 7), 9 C trocken (später in der Nacht Regen), 10 % Bewölkung zunehmend, SW 3 Bft (in Böen bis 5), 4 C bis 3 C :00-24:00 trocken, 30% Bewölkung, S 3 Bft (in Böen bis 5 Bft), ca. 3 C :20-23:20 überwiegend trocken, kurzeitig Nieselregen, 100 % Bewölkung, aufklarend auf 80%, W 4 Bft (in Böen 5 Bft), 9 C (mild ) :20-23:20 trocken, 95% Bewölkung, aufklarend auf 20 %, W 3 Bft, 9 C abnehmend auf 4 C :20-02:20 trocken, ca. 20 % Bewölkung, E 1-2 Bft, 14 C abnehmend auf 3 C :15-02:20 trocken, ca. 10 % Bewölkung, W 0-1 Bft, 14 C abnehmend auf 9 C :30-02:40 trocken, zeitweise leichte Niederschläge, 9,5 C abnehmend auf 4 C :30-02:20 trocken, hohe Feuchtigkeit, NW drehend auf N 2-3 Bft, 6 C abnehmend auf 1 C :15-03:15 trocken, 10% Bewölkung W 4-5 Bft, 12 C abnehmend auf 7,5 C :15-03:15 trocken, 90% Bewölkung, W 4-5 Bft, 12,5 C abnehmend auf 10 C :45-03:45 Überwiegend trocken zeitweise Niesel, ca. 70% Bewölkung, S 3 Bft, ca. 15 C :15-03:15 trocken, überwiegend bedeckt, SE 2-3 Bft, ca. 18 C :00-04:00 trocken, 30% Bewölkung, W 1 Bft, ca. 23 C :00-03:00 trocken, 100 % Bewölkung, W 5-7 Bft, ca. 18 C :15-03:15 trocken, wolkenlos, W 2 Bft, ca. 16 C :00-03:00 Schauer und Gewitter durchziehend, während Beobachtungszeit trocken, leicht bewölkt, W 3 Bft, ca. 17 C bis 15 C :00-03:00 trocken, NW 2-3 Bft, leicht bewölkt, 17 C bis 11,5 C :00-03:00 erst trocken, ab 2:00 zeitweise Regen, bewölkt, NE 2-3 Bft, ca. 17 C :00-03:00 zeitweilig geringe Niederschlagsaktivität, bewölkt, W 3-4 Bft, 8-18 C :30-02:30 anfangs minimal Regen, sonst trocken, teilweise bewölkt, W 3 Bft :40-02:40 trocken, leicht bewölkt, E 2-3 Bft :30-02:30 zeitweise Regen (bis 22.00), SW 1 Bft, 90% Bewölkung, 22 C :00-02:00 trocken, SW 1 Bft, Bewölkung 100% bis 0%, 22 C abnehmend auf 19 C :15-02:25 anfangs trocken, leichter Regen für eine Stunde, % Bewölkung, S 3 Bft, 17 C-19 C

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