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2 INHALTSVERZEICHNIS Seite: Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Naturschutzgesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 Am Hussitenweg Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 24 im Parallelverfahren hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Billigungsbeschlusses sowie des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs.1 Satz 2 BauGB) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Nr Bruckfeld durch das Deckblatt Nr. 1 Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 im Parallelverfahren hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. 13 BauGB; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB; Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 36 Kreuth gemäß 10 Abs. 3 BauGB, 13 BauGB Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches (BauGB); Umplanung der Aufzugsanlage im bestehenden Studentenhaus Finkenhof in Deggendorf, Detterstraße 21, auf dem Grundstück Fl.Nr. 178/1 der Gemarkung Schaching Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom SG 40 Ei-he (Bauplan-Nr. I ) Bundeswasserstraße Donau; Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing Deggendorf, Donau-km 2321,7 bis 2282,5 Planänderungen und Planergänzungen Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGG) und der Bienenseuchen- Verordnung; Bekämpfung der Varroatose... 67

3 B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Naturschutzgesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 Am Hussitenweg Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 24 im Parallelverfahren hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Billigungsbeschlusses sowie des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs.1 Satz 2 BauGB) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 Am Hussitenweg und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für diesen Bereich durch das Deckblatt Nr. 24 beschlossen. Es ist vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 4 Einfamilienhäusern zu schaffen. Die Bebauung soll über eine kurze private Erschließungsstraße vom Hussitenweg erschlossen werden. Im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Deggendorf ist das Grundstück zum Teil als Wohnbaufläche (W), zum Teil als Wald und zum Teil als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Um das Baugebiet zu ermöglichen, muss der Flächennutzungsund Landschaftsplan geändert werden. Die Änderung erfolgt durch das Deckblatt Nr. 24 im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 Am Hussitenweg. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am den Vorentwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes in der Fassung vom mit Begründung und Umweltbericht gebilligt. In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat Deggendorf den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 24 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung vom mit Erläuterungs- und Umweltbericht gebilligt. Der Aufstellungs- und Billigungsbeschluss, sowie der Änderungsbeschluss werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und die vor aussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der vom Stadtrat in seiner Sitzung am gebilligte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom , sowie der Flächennutzungsplan- und Landschaftsplan- Deckblatt-Vorentwurf mit Begründung einschließlich Erläuterungs- und Umweltbericht in der Fassung vom während der Zeit vom 08. Juni 2015 bis einschließlich 07. Juli 2015 in der Bauverwaltung der Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 2. Stock - Flur zwischen Zi.Nr. 236 und während der allgemeinen Dienststunden (Mo. Fr. von Uhr, Mo., Di., Do. auch von Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit hat jedermann die Möglichkeit, sich über die Grundzüge der beabsichtigten Planung zu informieren und sich zu äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

4 Zusätzlich hierzu wird an einem Erörterungstermin, an dem jeder Bürger teilnehmen kann, die Planung erläutert. Dieser findet am, 18. Juni 2015 um 16:00 Uhr im Mehrzweckraum II (Nebengebäude des Neuen Rathauses Sitzungstrakt in der Franz-Josef-Strauß-Straße 3) der Stadt Deggendorf statt. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez. Dr. Christian Moser Oberbürgermeister

5 B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Nr Bruckfeld durch das Deckblatt Nr. 1 Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 im Parallelverfahren hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. 13 BauGB; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB; Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 115 Bruckfeld durch das Deckblatt Nr. 1 im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB abzuändern. Im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Deggendorf ist der Geltungsbereich des künftigen Deckblattes zum Bebauungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die Flächen sollen aber künftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) i. S. D. 4 BauNVO dargestellt werden. Dies erfordert eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, die gem. Art. 8 Abs. 3 BauGB durch das Deckblatt Nr. 26 im Parallelverfahren zur Aufstellung des Deckblattes im Bebauungsplan erfolgen kann. Die beantragte Änderung wird aus städtebaulicher Sicht befürwortet und wurde so in das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan, sowie in das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan eingearbeitet. Parallel zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 115 Bruckfeld wird für den Geltungsbereich des Deckblattes zum Bebauungsplan (Teilfläche aus Fl.Nr. 238 der Gemarkung Mietraching) der Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch das Deckblatt Nr. 26 im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB geändert. In der gleichen Sitzung billigte der Stadtrat der Stadt Deggendorf den Entwurf des Deckblattes Nr. 1 mit Begründung in der Fassung vom Der Entwurf des Deckblattes Nr. 26 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung vom mit Erläuterungs- und Umweltbericht wurde ebenfalls in dieser Sitzung gebilligt. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung werden weder durch die Änderung des Bebauungsplanes durch das Deckblatt Nr. 1 noch durch die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 berührt. Es wird deshalb das vereinfachte Verfahren gemäß 13 BauGB angewandt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Die Änderungs- und Billigungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

6 Dieser Entwurf des Deckblatts Nr. 1 mit Begründung in der Fassung vom , sowie der Entwurf des Deckblattes Nr. 26 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes ebenfalls in der Fassung vom mit Erläuterungs- und Umweltbericht liegen während der Zeit 08. Juni 2015 bis einschließlich 07. Juli 2015 in der Bauverwaltung der Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 2. Stock - Flur zwischen Zi.Nr. 236 und während der allgemeinen Dienststunden (Mo. Fr. von Uhr, Mo., Di., Do. auch von Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez. Dr. Christian Moser Oberbürgermeister

7 B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 36 Kreuth gemäß 10 Abs. 3 BauGB, 13 BauGB Der Bau- Stadtplanungs- und Umweltausschuss der Stadt Deggendorf hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 36 Kreuth Deckblatt Nr. 1 - mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Stadt Deggendorf hält das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 36 Kreuth mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom nach 10 Abs. 4 BauGB gemäß 10 Abs. 3, 13 abs. 3 BauGB im Bauamt, Franz-Josef-Strauß- Straße 3, II. Stock, Zi.Nr. 215, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die 214, 215 BauGB über die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hiermit hingewiesen ( 215 Abs. 2 BauGB). Unbeachtlich werden Fehler nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, nach 214 Abs. 2 BauGB, nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Ebenfalls hingewiesen wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und auf 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez Dr. Christian Moser Oberbürgermeister

8 18 16 I I Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) / /8 5 3/24 193/ / /5 Stadtfeldstr. 178/2 174/ /5 Ludwig-Ebner-Str /2 I /7 170/ / /1 175/ /6 Detterstr /5 152/ Frauenstr. 178/ / / /8 12/9 12/ /6 173/1 I 32 III / /5 167/6 II 10/6 34a II 38 IV 36 I 19 12/21 24a / /4 12/7 12/11 12/ /3 12/10 161/ /12 11 TS 161/1 Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches (BauGB); Umplanung der Aufzugsanlage im bestehenden Studentenhaus Finkenhof in Deggendorf, Detterstraße 21, auf dem Grundstück Fl.Nr. 178/1 der Gemarkung Schaching Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom SG 40 Ei-he (Bauplan-Nr. I ) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom SG 40/Ei-he (Bauplan-Nr. I ) wurde dem Studentenwerk Niederbayern Oberpfalz die bauaufsichtliche Genehmigung für die Umplanung der Aufzugsanlage im bestehenden Studentenhaus Finkenhof in Deggendorf, Detterstraße 21, auf dem Grundstück Fl.Nr. 178/1 der Gemarkung Schaching, erteilt. 2. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer II. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 3. An dem Verfahren sind mehr als 20 Nachbarn beteiligt. Gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO wird die Zustellung nach Art. 66 Abs. 1 Satz 6 BayBO durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt. 4. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung, das ist der , als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

9 Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der STADT DEGGENDORF Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße Deggendorf Zimmer 219 Telefon 0991/ bis zum Ablauf der Klagefrist, das ist der , während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag Montag, Dienstag und Mittwoch Nachmittag nur nach Vereinbarung 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach , Regensburg; Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 22. Juni 2007 (GVBl. Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. - Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gemäß 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez. Dr. Christian Moser Oberbürgermeister

10 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Würzburg, Außenstelle Süd Telefon: (juristisch) Wörthstraße 19, Würzburg (technisch) 3600P Do/89 Bundeswasserstraße Donau; Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing Deggendorf, Donau-km 2321,7 bis 2282,5 Planänderungen und Planergänzungen Bekanntmachung über die Auslegung des Planes über Planänderungen und -ergänzungen (A-Pläne) bei den o. g. Vorhaben an der Bundeswasserstraße Donau. I. Die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) und der Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsverwaltung), jeweils vertreten durch die RMD Wasserstraßen GmbH, Blutenburgstraße 20, München, beabsichtigen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes im o. g. Bereich der Bundeswasserstraße Donau durchzuführen. Hiervon betroffen sind die Stadt Bogen, die Stadt Deggendorf, die Stadt Plattling, die Stadt Straubing, der Markt Metten sowie die Gemeinden Aiterhofen (Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen), Irlbach (Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen), Mariaposching und Niederwinkling (jeweils Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach), Offenberg, Parkstetten und Stephansposching. Der Plan für die Bauvorhaben lag in der Zeit vom Dienstag, bis, (jeweils einschließlich) während der Dienststunden in den betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Diese ausgelegten Pläne wurden geändert und ergänzt. Die geänderten Pläne sowie Ergänzungen zu den Ursprungsplänen (A-Pläne) werden hiermit bekanntgegeben. Die Planänderungen umfassen im Wesentlichen den Ausbau der Bundeswasserstraße Donau zwischen Donau-km 2321,7 (Schleuse Straubing) und Donau-km 2307,82 mit flussregelnden Maßnahmen: 1. Verbesserung der Westanbindung des Hafens Straubing-Sand durch Erhöhung der Fahrrinnentiefe auf RNW -2,65 m zwischen Donau-km 2321,70 und Donau-km 2312,00 2. Herstellung eines Übergangs der Fahrrinnentiefe von RNW -2,65 m auf RNW -2,20 m zwischen Donau-km 2312,00 und Donau-km 2311,60 3. Anpassung sowie bereichsweise Neubau von Regelungsbauwerken zwischen Donau-km 2319,00 und 2307,82.

11 Die Änderungen sind aus den im Beilagen- und Anlagenverzeichnis mit a (blaue Schrift) bezeichneten Beilagen zu ersehen. Wegen der Einzelheiten wird auf diese Beilagen verwiesen. Die Änderungen sind jeweils durch Blaueintrag bzw. Streichungen kenntlich gemacht. Soweit es sich um Textbeilagen handelt, sind jeweils die vollständigen betroffenen Unterkapitel dargestellt. Die Planergänzungen umfassen 1. die Dokumentation des Biotopwertverfahrens ( Wertpunktebilanz ) nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) als Anhang 3 zu Beilage 127a, 2. den Fachbeitrag Fischerei als Beilage 369. Im Übrigen bleibt die Planung unverändert. Insoweit wird auf die Bekanntmachung vom verwiesen. Die Planänderungen und Planergänzungen sind Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die zur Einsicht ausgelegten A-Pläne verwiesen. Technische Fragen sind an die RMD Wasserstraßen GmbH (Telefon ) und juristische Fragen an das Dezernat P der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Süd (Telefon: bzw ) zu richten. II. Gemäß 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird für die beiden Vorhaben ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt nach 14 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in Verbindung mit 72 bis 78 VwVfG. Gemäß 73 Abs.8 VwVfG ist, sofern ein ausgelegter Plan geändert wird, die Änderung den Betroffenen mitzuteilen. Die geänderten und ergänzenden Planunterlagen liegen in der Zeit während der Dienststunden zur Einsicht aus: III. vom Mittwoch, bis Freitag, (jeweils einschließlich) 1. In der Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen, Straubinger Straße 4, Aiterhofen von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 2. Im Bauamt der Stadt Bogen, Stadtplatz 56, Bogen Zimmer 11 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

12 Im Bauverwaltungsamt der Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, Deggendorf 2. Stock, Flur zwischen Zimmer 214 und 237 am Montag, Dienstag und von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. 4. Im Rathaus des Marktes Metten, Krankenhausstraße 22, Metten von Montag bis Freitag Montag und Mittwoch von 07:15 Uhr bis 12:00 Uhr, von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:45 Uhr bis 16:30 Uhr. 5. Im Rathaus der Gemeinde Offenberg, Rathausplatz 1, Offenberg am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 6. Im Rathaus der Gemeinde Parkstetten, Schulstraße 3, Parkstetten Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 7. Im Bauamt der Stadt Plattling, Preysingplatz 1, Plattling 2. Stock, Zimmer 207 Montag bis von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. 8. In der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, Schwarzach Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 9. Im Rathaus der Gemeinde Stephansposching, Deggendorfer Straße 6, Stephansposching von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr. 10. In der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen, Lindenstraße 1, Straßkirchen von Montag bis Freitag Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. 11. Im Umweltamt der Stadt Straubing, Theresienplatz 2, Straubing Zimmer 128

13 von Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. 12. In der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Süd, Wörthstraße 19, Würzburg - Zimmer 302, nach vorheriger Absprache unter Telefon bzw Die Bekanntmachung und die geänderten und ergänzenden Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter IV. 1. Jeder, dessen Belange durch die Planänderungen und Planergänzungen berührt werden, kann Einwendungen gegen den geänderten und ergänzten Plan erheben. Vereinigungen die, gemäß 74 Abs. 4 VwVfG, aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können eine Stellungnahme zu den Planänderungen und Planergänzungen abgeben. Die Einwendungen und die Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind zur Vermeidung des Ausschlusses bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens Freitag, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Süd, Wörthstraße 19, Würzburg oder bei einer der oben genannten Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften, in denen die Planänderungen und -ergänzungen zur Einsicht ausliegen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung bzw. der Stellungnahme, nicht das Datum des Poststempels. Die Einwendungen gegen die Planänderungen und -ergänzungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders/der Einwenderin enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben. Es ist dagegen nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Darüber hinaus wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu äußern. 2. Mit Ablauf der o. g. Frist sind Einwendungen ebenso wie Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen gegen die Planänderungen und -ergänzungen ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist geltend gemacht werden, gemäß 75 Abs. 2 VwVfG. 3. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig eingelegten Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen zu den Planänderungen und -ergänzungen sowie über

14 die zur ursprünglichen Planung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wird ein Erörterungstermin stattfinden. Zu diesem Termin wird gesondert geladen. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben und die anerkannten Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden sowie die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Das Gleiche gilt für die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. 5. Hinsichtlich des Vorhabens Ausbau der Wasserstraße tritt vom Beginn der Auslegung der geänderten und ergänzenden Planunterlagen an ( ) für die dadurch erstmals betroffenen Grundstücke eine Veränderungssperre nach 15 Abs. 1 WaStrG ein. Für alle anderen betroffenen Grundstücke ist die Veränderungssperre nach 15 Abs.1 WaStrG bereits ab eingetreten. Veränderungssperre bedeutet, dass bis zur Inanspruchnahme der Flächen bzw. bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wesentlich wertsteigernde oder die geplante Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen ( 74 Abs. 2 VwVfG, 14b Nr. 1 WaStrG) und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt. Darüber hinaus besteht nach dem Eintritt der Veränderungssperre auf den vom Plan betroffenen Flächen für den Bund ein Vorkaufsrecht gemäß 15 Abs. 3 WaStrG. 6. Hinsichtlich des Vorhabens Verbesserung des Hochwasserschutzes wird auf die Bekanntmachungen des Landratsamtes Deggendorf vom und und auf die Bekanntmachungen des Landratsamtes Straubing-Bogen vom , und verwiesen. Gemäß diesen Bekanntmachungen gelten die dort als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete (Artikel 47 Bayerisches Wassergesetz), mit den in den Bekanntmachungen dargestellten Rechtswirkungen. Im Auftrag gez: Welte (Regierungsrätin)

15 LANDRATSAMT DEGGENDORF Herrenstraße Deggendorf Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGG) und der Bienenseuchen-Verordnung; Bekämpfung der Varroatose Das Landratsamt Deggendorf erlässt folgende Allgemeinverfügung I. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Landkreis Deggendorf werden hiermit verpflichtet, ihre Bienenvölker nach Trachtende, spätestens jedoch bis zum , gegen die Varroatose zu behandeln. 1.1 Für die Behandlung können alle dafür zugelassenen Arzneimittel verwendet werden. 1.2 Bei der Anwendung der Arzneimittel haben sich die Bienenhalter nach den Anweisungen der Hersteller zu richten. 2. Für Versuche zur Resistenzzucht können auf schriftlichen Antrag bei der Veterinärabteilung des Landratsamtes Deggendorf, Herrenstr. 18, Deggendorf, Ausnahmen von der allgemeinen Behandlungspflicht zugelassen werden. 3. Der sofortige Vollzug der Nr. 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. 4. Die Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. 5. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Deggendorf als öffentlich bekanntgegeben. Landratsamt Deggendorf Deggendorf, gez. Dr. Becker Oberregierungsrätin H i n w e i s : Gemäß Artikel 41 Abs. 4 Satz 1 BayVWvfG ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzumachen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18, Deggendorf, Zimmer 20 aus. Sie kann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

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