Regierungspräsidium. sidium Freiburg. Zuwendungsrecht - GVFG
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- Gerrit Böhler
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1 Regierungspräsidium sidium Freiburg Zuwendungsrecht - GVFG
2 Rechtsgrundlagen / Gesetze Kommunen erhalten Zuwendungen nach Maßgabe des - Steueränderungsgesetz 1966 und Richtlinie GVFG in der jeweils gültigen Fassung bis (Finanzreformgesetz Art. 104 a GG, FStrG 5a, GVFG 1, 10) - bzw. nach dem EntflechtG in der jeweiligen Fassung (Art. 143c GG, FStrG 5a) - bzw. nach dem LGVFG in der jeweiligen Fassung (Art. 143c GG, FStrG 5a)
3 Rechtsgrundlagen / Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des GVFG: KStB ÖPNV (Umweltverbund) VV GVFG vom % 85 % VwV GVFG vom % 85 % Bund 85 % BÜ 85 % Land VwV GVFG vom % 85 % Bund 80 % BÜ 85 % Land Erlass vom %-Selbst. 80 % Bundesprogramm 75 % BÜ 75 % Landesprogramm Selbstbehalt Pauschale VwV EntflechtG %-Selbst. 80 % Bundesprogramm 75 % BÜ 75 % Landesprogramm Selbstbehalt Pauschale RL Radinfrastruktur vom Pauschalen VwV LGVFG ab vorgesehen (KStB, Lärmschutz, EKrG-BÜ) 50% bzw. (Boxen, Stellplätze )
4 GVFG / EntflechtG / LGVFG Rahmenbedingungen - Ergebnis Förderalismusreform: GVFG endet zum EntflechtG: Kompensationszahlungen ,5 Mio. /Jahr ab bis zweckgebunden - Zweckbindung endet ab beim EntflechtG - Zweckbindung durch LGVFG bis sichergestellt - Fördermittel zur Weiter- und Ausfinanzierung bereits bewilligter Vorhaben - Bewilligungsstopp ab 2012
5 Ab bis Finanzhilfen nach dem EntflechtG / LGVFG bundesweit bis Baden-Württemberg 12, % ca. 165,5 Mio. Aufteilungsquote KStB 60 % ÖPNV 40 % Investitionen Baden-Württemberg GVFG / EntflechtG / LGVFG [1000 ] KStB RPF
6 Ab bis vorgesehen Finanzhilfen EntflechtG / LGVFG EntflechtG 6 Revisionsklausel Bund und Länder prüfen, in welcher Höhe ab 2014 die Beiträge zur Aufgabenerfüllung angemessen und erforderlich sind! Aufteilungsquote KStB 40 % Umweltverbund 60 % Vorgesehene Investitionen Baden-Württemberg KStB GVFG / EntflechtG / LGVFG [1000 ] RPS 34,2 30,4 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 RPK 22,5 20,0 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 RPF 18,0 16,0 13,2 13,2 13,2 13,2 13,2 13,2 RPT 15,3 13,4 11,3 11,3 11,3 11,3 11,3 11,3 Gesamt
7 Altmaßnahmen GVFG 2007 / 2011 im KStB Baden-Württemberg abschließen 137 von 144 Altmaßnahmen bis einschließlich 2007 schlussgerechnet (RPF 14 Projekte abgeschlossen) 7 Vorhaben landesweit offen (RPF 1 Projekt) Altmaßnahmen bis einschließlich 2011 bis schlussrechnen, Erlass liegt vor (beim RPF 28 Projekte) Ende 2013 sind landesweit ca. 80 Mio. im Programm frei Programm nicht überzeichnet Neuaufnahmen/Prisorisierung neuer Vorhaben noch offen Neue VwV-LGVFG ab (weniger Mittel, pauschal) ggf. mit 3 Säulen KStB + Lärmschutz + EKrG-BÜ
8 LGVFG / Umweltverbund seit 2012 Gestaltung und Förderung von Radverkehrsanlagen VwV LGVFG, VwV EntflechtG, RL Radinfrastruktur Geh- und Radwege Verkehrswichtige Radwege 2 Nr. 1 a, c, und d 2 Nr. 1 g Programmaufstellung über 5 Jahre MVI (Abt. 5) entscheidet über Programmaufnahme Anmeldeunterlagen beim RP (Ref. 42) einreichen Regelungen über RL Radinfrastruktur Fördersatz pauschal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten Pauschalsätze für Fahrradabstellanlagen RP Freiburg 25 Maßnahmen im Programm
9 LGVFG / EntflechtG / GVFG RP FREIBURG Kommunaler Straßenbau (KStB) (40 % ab 2014) ÖPNV Umweltverbund (60 % ab 2014) Insgesamt 136 Maßnahmen Gesamtinvestition 361,6 Mio. mit 162,3 Mio. Zuschussbedarf 16 Mio. Zuschussmittel in ohne Bewilligung (21 StB+9 EKrG) Insgesamt 25 Maßnahmen Gesamtinvestition 14,9 Mio. mit 7,2 Mio. Zuschussbedarf 2 Mio. Zuschussmittel in 2013 (davon 1,1 aus 2012 gebunden)
10 Regierungspräsidium sidium Freiburg Zuwendungsrecht - GVFG
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