Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar
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- Sigrid Bergmann
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1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter ab veröffentlicht. Bebauungsplan Nr. 53 Krahwinkel in Lohmar Krahwinkel Offenlagebeschluss gemäß 3 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren Nachrichtlich wird diese Bekanntmachung an den folgenden Bekanntmachungs- und Hinweistafeln ausgehängt: X Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: Abnahmedatum: Hinweistafel Bürgerzentrum Birk Unterschrift: Unterschrift: Hinweistafel Forum Wahlscheid Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 Krahwinkel
2 STADT L O H M A R Lohmar, den Der Bürgermeister 63/ / /Cp Bekannt mac hung Bebauungsplan Nr. 53 Krahwinkel in Lohmar Krahwinkel hier:. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 8 Abs. 3 BauGB Parallel Verfahren Der Rat der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 53 Krahwinkel in Lohmar - Krahwinkel gemäß 3 Abs. 2 i.v.m 4 Abs. 2. BauGB i.v.m. 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen. Städtebauliches Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, dass der vorhandene Pferdehof durch die Tara Tierhilfe e.v. als Gnadenhof für Reitpferde und auch für Tiere aus der Landwirtschaft übernommen und genutzt werden kann. In Verbindung mit dieser Hauptnutzung ist auch eine physiotherapeutische Einrichtung für Pferde sowie eine tierärztliche Großtierpraxis vorgesehen. Ferner sollen einzelne vorhandene Wohnungen weiter genutzt werden. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Krahwinkeler Straße bzw. durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke Krahwinkeler Straße Nr Im Osten durch die Stadtgrenze der Stadt Lohmar zur Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid westlich der Zeithstraße/ B 56. Das aus den Flurstücken Nr. 105 und 106, Gemarkung Breidt Flur 6 bestehende Grundstück ist nicht in den Geltungsbereich einbezogen. Im Süden durch einen vorhandenen Wirtschaftsweg, der in Ost-West-Richtung von der Zeithstraße zum Bitzer Weg verläuft. Im Westen durch den Bitzer Weg. Das Flurstück 202, Gemarkung Breidt Flur 5 ist nicht in den Geltungsbereich einbezogen. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB liegt der Bebauungsplan Nr. 53, die Begründung mit Umweltbericht, die Stellungnahmen und die Abwägung (erster Verfahrensschritt 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB), der Landespflegerische Begleitplan der Gesellschaft v. März 2018, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag der der Gesellschaft v. März 2018, die Geruchsimmissionsprognose des Büros accon v. Dez. 2017, die Ergänzende Lufthygenische Stellungnahme zu Feinstaubimmissionen des Büros accon v. März 2018 und das Schalltechnische Gutachten des Büros accon v. Feb. 2018, in der Zeit vom bis einschließlich bei der Stadt Lohmar, Bauaufsichts- und Planungsamt, Lohmar, Hauptstraße 27-29, während der Dienststunden Montags, von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, Dienstags bis Donnerstags von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, Freitags von Uhr bis Uhr
3 Öffentlich aus. Das Ergebnis wird von mir mitgeteilt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus: 1. Umweltbericht v. März 2018 der Gesellschaft / Unkel 2. Landespflegerische Begleitplan v. März 2018 der Gesellschaft / Unkel 3. Artenschutzrechtliche Fachbeitrag v. März 2018 der Gesellschaft / Unkel 4. Geruchsimmissionsprognose v. Dez. 2017des Büros accon 5. Ergänzende Lufthygenische Stellungnahme zu Feinstaubimmissionen v. März 2018 des Büros accon und das 6. Schalltechnische Gutachten v. Feb des Büros accon 7. Eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligng gemäß 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB i.v.m. 8 Abs. 3 BauGB Aggerverband v Landesbetrieb Wald und Holz NRW v Geologischer Dienst NRW v Deutschen Bahn AG vom Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst v Deutschen Flugsicherung v Landwirtschaftskammer NRW v Rhein-Sieg- v Rheinisch Bergischen v Rheinische NETZ-gesellschaft mbh v RSAG v , Straßen NRW v Art der Umweltinformationen / Schutzgut Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologischen Vielfalt Tiere Untersuchung ob planungsrelevanten Arten betroffen sein könnten. Pflanzen und biologische Vielfalt Untersuchung und Beschreibung des derzeitigen Istzustandes im Plangebiet mit eventuellen Auswirkungen. Schutzgut Orts- und Landschaftsbild Orts- und Landschaftsbild Beschreibung der Bestandssituation und der potenziellen städtebaulichen Situation Quelle Schutzgut Boden Boden Fläche- Boden Auswirkungen der Pla- Beschreibung der Bestandssituation, Auswirkungen der Altlastsituation und der Vorsichtsmaßnahmen - Altstandort Registriernummer 5109/ und Altlastenkataster Beschreibung der Versieglungen
4 nung - Schutzgut Wasser Grundwasser Oberflächenwasser Schutzgut Luft und Klima Luft und Klima Schutzgut Mensch Baubedingte Auswirkungen der Planung Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen der Planung Emissionen und der Auswirkung von weitergehenden baulichen Maßnahmen Darstellung des Zustandes im Plangebiet und Hinweis auf mögliche Verunreinigungen durch Altlasten; Nähe zum Trinkwasserschutzgebiet Wahnbachtalsperre Schutzzone 2B Darstellung des Zustandes im Planbereich und Hinweis auf die Versickerung von Niederschlagswasser in der Nähe von Quellbereichen Darstellung der Bestandsituation und Auswirkung auf die zukünftige Beschaffenheit Darstellung der Situation der angrenzenden Baugebiete Informationen zur Nutzung des Bereiches im Hinblick auf die Pferdehaltung und Kleintierhaltung. Darstellung der Anlagen bedingten Emissionen und der verkehrsbedingten Emissionsbelastung im Planbereich und Stellungnahme und Stellungnahme und Stellungnahme für Umweltplanung und Schalltechnische Fachgutachten accon für Umweltplanung und Schalltechnische Fachgutachten des Büros accon und ergänzende des Büros accon Feinstaubgutachten Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Kultur und sonstige Sachgüter Erklärung der Situation und der Auswirkungen Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den obenge- für Umweltplanung und wissen- nannten Schüttgütern schaftliche Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplan unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich bei der Stadt Lohmar eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen.
5 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehenden Beschlüsse, die der Rat der Stadt Lohmar in seinen Sitzungen am gefasst hat, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ist gemäß 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Lohmar, 22. Juni 2018 gez. Horst Krybus -Bürgermeister-
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