MRSA/ORSA Informationen Gesundheitsamt Region Kassel

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1 MRSA/ORSA Informationen Gesundheitsamt Region Kassel Hygienemaßnahmen beim Umgang mit MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) 1. MRSA in Kranken- und Pflegeeinrichtungen 2. Informationen über MRSA-Träger 3. Krankenhäuser 4. Pflegeeinrichtungen 5. Ambulante Pflegedienste 6. Sanierung/Therapie von Patienten/Bewohnern mit MRSA 7. Allgemeine Hygienemaßnahmen 8. Hygienemaßnahmen im Patienten- / Bewohnerzimmer 9. Verlegung und Transport 10. Personalbezogene Maßnahmen bei gehäuftem Auftreten - 1 -

2 MRSA-Patienten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Der nicht resistente (sensible) Staphylococcus aureus ist ein Keim, der oft am Körper des Menschen anzutreffen ist, ohne eine Krankheit zu verursachen. MRSA/ORSA: (Methicillin / Oxacillin-resistente Staphylococcus aureus) ist dagegen ein Staphylococcus aureus mit Resistenzen gegen viele (bis zu 9) Antibiotika. Man findet ihn häufig in der Nase, im Rachen, in der Leistengegend und im Dammbereich, mitunter jedoch auch in Wunden und im Blut. Man unterscheidet zwischen einer Besiedelung, Kolonisation und Infektion. Eine Besiedelung heißt, der Keim hat eine oder mehrere Körperregionen oberflächlich zeitweilig besiedelt und verschwindet von selbst wieder. Kolonisation bedeutet, der Keim hat sich mit einer gewissen Dauerhaftigkeit bei den Betroffenen niedergelassen (Trägerstatus bis zu 40 Monaten), um ihn loszuwerden, ist in der Regel eine Sanierung erforderlich. Eine Infektion bedeutet, der Keim befindet sich z. B. in einer Wunde, in der Blutbahn (Sepsis), in der Lunge (Pneumonie) oder in den Harnwegen und ist verantwortlich bzw. mitverantwortlich für eine Infektion. Diesen Keim findet man oft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei immungeschwächten Patienten und Bewohnern. MRSA wird hauptsächlich durch körperlichen Kontakt (besonders über Hände) und seltener durch die Luft auf andere übertragen. Die Übertragung durch die Hände ist Hauptübertragungsweg. Deshalb ist eine korrekte Händedesinfektion unbedingt erforderlich, um bereits die Übertragung zu vermeiden und damit einer Kolonisation bzw. Infektion vorzubeugen. Um einer Ausbreitung von MRSA in Kranken- und Pflegeeinrichtungen entgegen zu wirken, ist es wichtig, bestimmte hygienische Vorkehrung zu treffen

3 1. MRSA in Kranken- und Pflegeeinrichtungen Das Pflegepersonal und die behandelnden Ärzte müssen über MRSA informiert sein. Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-positive Patienten/Bewohner betreuen. Patienten/Kontaktpatienten/Bewohner/Mitbewohner/Angehörige mit engerem Kontakt müssen über Kolonisation und/oder Infektion sowie Hygiene- und Vorsichtmaßnahmen informiert werden. Laut Infektionsschutzgesetz 6(3) besteht Meldepflicht bei gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, d. h. ab zwei oder mehreren Fällen in der Einrichtung. Zusätzlich besteht seit Juli 2009 die Meldepflicht nach 7 IfSG bei MRSA-Sepsis und MRSA-positivem Liquorbefund. Ein MRSA-Maßnahmenplan ist einrichtungsbezogen zu erstellen. 2. Informationen über MRSA TrägerPatienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus/Pflegeheim sind den behandelnden Ärzten nachfolgender Einrichtungen bzw. dem Hausarzt mitzuteilen; von den Ärzten sind die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen. Wenn Patienten/Bewohner, die MRSA Träger sind, in ein Krankenhaus eingewiesen werden, sind die behandelnden Ärzte des Krankenhauses zu informieren. Auch bei der Verlegung von Mitbewohnern eines MRSA Trägers ist dies sinnvoll. Die Informationspflicht besteht selbstverständlich genauso in umgekehrter Richtung. Rettungs- und Krankentransportdienste sind darüber zu unterrichten, dass der Transport als Infektionsfahrt stattfinden sollte. 3. Krankenhäuser Folgende Maßnahmen müssen bei Nachweis von MRSA durchgeführt werden: Einzelzimmerunterbringung des Patienten (Isolation) evtl. Kohortenisolation möglich. Sorgfältige Händehygiene: Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt und nach Ablegen von Handschuhen und Kitteln! Tragen von Schutzhandschuhen und Schutzkitteln. Tragen eines Mund- Nasenschutzes bei Atemwegsbesiedlung des Patienten (verhindert die Besiedlung der eigenen Nase mit MRSA), zusätzlich Kopfhaube zumindest beim Absaugen und Tracheotomierten. Diagnostik/Operationen möglichst am Programmende. Flächendesinfektion danach immer erforderlich. Bei Verlegung / Konsiliaruntersuchungen sollte der Patient begleitet werden. Die zuständige Abteilung ist vorab zu informieren. Bei Verlegung / Entlassung muss immer sowohl der Krankentransport als auch die Aufnahmeeinrichtung (Krankenhaus, Altenheim, Hausarzt, ambulante Dienste) vorab informiert werden. Die Isolation kann beendet werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (siehe unter Therapie ) gegeben sind

4 4. Pflegeeinrichtungen MRSA kolonisierte Bewohner sollen auch in Pflegeeinrichtungen, wann immer möglich, im Einzelzimmer untergebracht werden. Eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer ist möglich, sofern die anderen Patienten keine offenen Wunden, keine Zugänge irgendwelcher Art (z.b. PEG, Port, Tracheostoma, Harnableitung usw.) und keine Immunsuppression haben. 5. Ambulante Pflegedienste Im häuslichen Bereich ist eine Isolierung des Patienten im Regelfall weder möglich noch nötig. Nicht immungeschwächte Angehörige können mit dem Patienten ganz normalen Umgang pflegen, weil sie durch den Erreger nicht gefährdet sind. Beruflich Pflegende müssen auch im häuslichen Bereich die im Krankenhaus und Pflegeheim üblichen Schutzmaßnahmen einhalten, und zwar nicht wegen Eigengefährdung, sondern um ihre anderen Patienten nicht zu gefährden. 6. Sanierung / Therapie Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung ist nach genauer Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu Ende zu führen. Auch außerhalb von Krankenhäusern ist im Falle des Auftretens von MRSA regelhaft eine Sanierung anzustreben. Bei Kolonisierten ist der Sanierungszeitraum minimal fünf Tage, bei Patienten mit schwerwiegenden Grunderkrankungen oder Zeichen der klinischen MRSA-Infektion 10 Tage. Beachte: Eine Sanierung kann nur gelingen, wenn sich die Haut des Patienten in einem guten Pflegezustand befindet. Trockene, schuppige, rissige Haut sowie Fettund Feuchtigkeitsmängel der Haut können die Sanierung massiv erschweren oder scheitern lassen. Zur Erfolgskontrolle sind drei Abstriche im Abstand von 24 Stunden aus Nase, Leiste sowie ggf. Wunden einschließlich Eintrittsstellen von Medizinprodukten (z. B. PEG, Katheter etc.) zu entnehmen, wobei die erste Abstrichkontrolle frühestens 72 Stunden nach beendeter Sanierung/Therapie erfolgen sollte, um ein korrektes Ergebnis zu erhalten. Liegende Zugänge aller Art können u. a. auf Grund von Biofilmbildung auf den Materialien eine erfolgreiche Sanierung verhindern. Hier ist ggf. ein Wechsel des entsprechenden Medizinproduktes erforderlich. Weitere Abstrichkontrollen (Nase, Rachen, Wunden, Hautläsionen, Trachealsekret bei Beatmeten, Urin bei katheterisierten Patienten; weitere Lokalisationen) können im Einzelfall nach Absprache mit dem Krankenhaushygieniker erforderlich werden. Aufhebung der Isolierung: wenn jeweils drei Abstriche von allen besiedelten/infizierten Regionen im Abstand von je 24 Stunden negativ sind

5 Kurzschema zur Sanierung von MRSA-kolonisierten Patienten / Mitarbeitern 1. Dekontamination der Nase 2. Dekontamination des Rachens 3. Dekontamination der Haut incl. Haare Besiedlungsort Durchführung Intervall/Dauer Produkt/Mittel Nase ca. erbsengroße Menge Nasensalbe/-gel mit einem Wattetupfer in jedes Nasenloch bringen, Nase zusammendrücken und zwischen Daumen und Zeigefinger massieren. 3xtgl. / 5 10 Tage Polyhexanidhaltiges Nasengel 0,2% / Nasenspray 0,4% oder Turixin Nasensalbe (zz. noch Mittel der Wahl lt. RKI- Richtlinie) Rachen gurgeln, spülen siehe Herstellerangaben / Einwirkzeit beachten 3xtgl. / 5 10 Tage antiseptische / polihexanidhaltige Gurgellösung z. B. Prontoral Mundspüllösung Ganzkörper incl. Haare siehe Herstellerangaben/ Einwirkzeit beachten 1xtgl. / 5 10 Tage antiseptische / polihexanidhaltige Waschlotionen oder Schaum z. B. Prontoderm Hände siehe Herstellerangaben/ Einwirkzeit beachten nach Kontamination Händedesinfektionsmittel Wunden bei Verbandswechsel/ 5 10 Tage antiseptische/ polyhexanidhaltige Wundspüllösung z. B. Prontosan invasive Eintrittspforten bei Verbandswechsel / 5-10 Tage Haut-/Schleimhaut- Desinfektionsmittel - 5 -

6 Wichtig ist, dass man in der Sanierungsphase an die Desinfektion der Gegenstände denkt, die am Körper angewendet oder getragen werden, wie z. B. Kamm, Bürste, Hörgerät, Brille, Armbanduhren, Ringe, Zahnersatz, Brillenetuis etc. Diese Gegenstände sollten nach Benutzung mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel, mindestens jedoch täglich desinfiziert werden. Deostifte, Cremedosen, Stückseife etc. sind zu entsorgen, da eine Rekontamination durch erneutes Benutzen möglich ist. Auch eine Rekontamination durch Bettwäsche, Schlafanzug, Handtücher, Waschlappen und Tageskleidung muss während der Sanierungsphase durch tägliches Wechseln und Waschen (desinfizierendes Waschverfahren) unbedingt vermieden werden. Zahnbürsten müssen ebenfalls täglich desinfiziert oder gewechselt werden. Denken Sie auch an die Desinfektion von Bedienelementen, wie z. B. Telefontastaturen, Funkfernbedienung des Fernsehers, Rufanlage etc. und Hilfsmitteln, z. B. Gehhilfen, ggf. auch Schuhen. Der Wirkstoff Polyhexanid wird in Deutschland für das Medizinalwesen nach unserer Kenntnis von fünf Herstellern angeboten: 1. B. Braun, Melsungen AG, Melsungen, Tel.: , Fax: Fresenius Kabi Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. H., Else-Kröner-Str. 1, Tel.: , Fax , 3. Prontomed GmbH, Am Bahndamm 78, Hiddenhausen, Tel.: Dr. Schumacher GmbH, Melsungen, Tel Serag-Wissner, Naila, Kugelfang 8-12, Tel.: , Fax: Gesundheitsamt Region Kassel Wilhelmshöher Allee Kassel Tel.: Stand: Juni

7 7. Allgemeine Hygienemaßnahmen Eingangsabstriche: Bei Patienten, die eine Abstrichindikation der nachstehenden RKI-Liste erfüllen, sollte unbedingt ein Abstrich am Aufnahmetag (oder praestationär) durchgeführt werden. Ein erhöhtes Risiko für eine MRSA-Kolonisation im Sinne der Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcusauresus-Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen besteht bei: 1. Patienten mit bekannter MRSA-Anamnese 2. Patienten aus Regionen/Einrichtungen mit bekannt hoher MRSAPrävalenz 3. Patienten mit einem stationären Krankenhausaufenthalt (> 3 Tage) in den zurückliegenden 12 Monaten 4. Patienten, die (beruflich) direkten Kontakt zu Tieren in der landwirtschaftlichen Tiermast (Schweine) haben 5. Patienten, die während eines stationären Aufenthaltes Kontakt zu MRSA-Trägern hatten (z. B. bei Unterbringung im selben Zimmer) 6. Patienten mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren: - chronische Pflegebedürftigkeit, - Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten, - liegende Katheter (z. B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde), - Dialysepflichtigkeit, - Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen, - Brandverletzungen. Sorgfältige Händehygiene: Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt. Einmalhandschuhe sind vor allem bei grundpflegerischen Leistungen sowie bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und Kathetern bzw. Sonden anzulegen. Sie werden danach sofort vor weiteren Tätigkeiten im Zimmer - ausgezogen und entsorgt. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Schutzkittel oder Einmalschürzen sind patienten-/bewohnergebunden bei der Grundpflege, Wund-, Verweilkatheter- bzw. Sonden- und Tracheostomapflege sowie bei Kontakt mit Körpersekreten und Exkrementen anzulegen. Die Schutzkleidung wird vor dem Verlassen des Zimmers ausgezogen, verbleibt sie im Zimmer, dann mit der Außenseite nach außen. Im Schleusenbereich mit der Innenseite nach außen (weil ein Patientenzimmer als kontaminiert gilt, die Schleuse hingegen als rein). Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Die Schutzkleidung wird mindestens täglich gewechselt, bei sichtbarer Kontamination sofort. In kritischen Bereichen (Intensiv, hämato-onkologische Abteilung, Kinderstation) muss die Schutzkleidung pro Schicht gewechselt werden sowie bei Kontamination. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie Kopfhaube ist beim Personal nur dann erforderlich, wenn MRSA haltige Aerosole entstehen können, z. B. unter folgenden Bedingungen: bei nasopharyngealer Besiedlung des Patienten beim Wundverbandswechsel beim Absaugen von Trachealsekreten bei großflächig infizierten, ekzematösen Hautarealen beim Bettenmachen bzw. Wechseln der Bettwäsche - 7 -

8 Pflegemittel sind patienten-/ bewohnerbezogen zu verwenden und im Zimmer zu belassen. Die Konzentrationen und Einwirkzeiten der jeweiligen Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel sind zu beachten (Herstellerangaben). Es dürfen nur VAH- (Verband für angewandte Hygiene) gelistete Produkte verwendet werden. 8. Hygienemaßnahmen im Patienten- / Bewohnerzimmer Die Körperwäsche und Bettwäsche sind täglich zu wechseln und desinfizierend aufzubereiten, Handtücher und Waschlappen nach jeder Wäsche (noch besser ist die Verwendung von Einmalwaschlappen). Die Wäsche ist im Zimmer zu sammeln. Der Wäschesack ist im Zimmer zu verschließen. Tägliches Waschen, Duschen oder Baden mit antiseptischen Lotionen, möglichst mit Haarwäsche (wofür sich Schaum besonders gut eignet). Das Waschwasser aus der Waschschüssel wird in der Toilette entsorgt und nicht im Waschbecken. Kein Roll-on-Deo / keine Cremedosen / keine Stückseife Tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen und Gegenstände (Stethoskop, Blutdruckmanschette, Notrufklingel, Haltegurt, Bettgalgen, Tastenfelder, Radio/Fernseher, Türgriffe, personenbezogene Gegenstände wie Brille, Prothese, Kamm, Hörgeräte, etc) inkl. Nasszelle; die Desinfektionsmaßnahmen sollen in zeitlichem Zusammenhang mit Bett- und Nachtwäschewechsel stattfinden. Nach Beendigung der Isolation sind zusätzlich Bettdecke, Kissen und bei Bedarf Vorhänge in die Wäscherei zu geben, Bettgestell und Matratze sind zu desinfizieren, Einmalartikel sind zu verwerfen, Instrumente zu desinfizieren. Der Reinigungsdienst ist über die Maßnahmen bei Patienten/Bewohnern mit MRSA zu unterrichten und einzubeziehen Instrumente, Spritzen, medizinische Abfälle werden in dicht verschließbare Behältern bzw. in Plastiksäcken im Zimmer gesammelt und wie üblich entsorgt (B-Müll) bzw. wieder aufbereitet. Besucher müssen gleichfalls Schutzkleidung tragen und vor Verlassen des Patientenzimmers eine Händedesinfektion durchführen (Mund-Nasen-Schutz nur bei Atemwegsbesiedlung des Patienten; dieser behindert sonst unnötig das Wiedererkennen und die mimische Kommunikation mit den Angehörigen!). Für Patienten/Bewohner die mit MRSA Patienten ein Zimmer geteilt haben, gilt: Einmalige Abstrichentnahme aus Nase, Leiste, evtl. vorhandenen Wunden oder invasiven Eintrittstellen. Wenn positiv Sanierung. Wenn negativ - Keine Isolation, keine weiteren Maßnahmen erforderlich

9 9. Verlegung und Transport Vor dem Transport ist der Transportdienst immer über MRSA zu informieren, auch über den Ort der Besiedlung oder Infektion (siehe anliegendes Formular Anlage zum Transportprotokoll ). Die Krankentransportdienste haben eigene standardisierte Hygienepläne zum Umgang beim Kontakt mit MRSA. ( Raumfahreranzug normalerweise nicht erforderlich). Vor Transport führt der Patient grundsätzlich eine aktive / passive Händedesinfektion durch und trägt frische Kleidung, bei Bedarf eine Kopfbedeckung und Mund-Nasen- Schutz (bei bekannter nasopharyngealer Besiedlung und nicht ausreichender Sanierung). Trägt der Patient einen Mund-Nasen-Schutz benötigt, der Transportdienst keinen. Bei Vorliegen einer Wundinfektion wird direkt vor dem Transport ein Verbandswechsel durchgeführt. Die Transporttrage oder liege / Rollstuhl ist nach Gebrauch zu desinfizieren. Die Abteilung oder die übernehmende Institution ist rechtzeitig vor Patientenübergabe zur Veranlassung notwendiger Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen zu informieren, möglichst Terminvergabe am Ende des Tagesprogramms. 10. Personal- und umfeldbezogene Maßnahmen bei gehäuft auftretendem MRSA Personaluntersuchungen bei gehäuftem Auftreten in Absprache mit dem beratendem Krankenhaushygieniker bzw. Betriebsarzt sowie dem Gesundheitsamt Mikrobiologische Kontrollen: Nasen- und Rachenabstriche, ggf. Abstriche von Hautläsionen und anderen Lokalisationen beim Personal. Abstrich oder Abklatschproben von Kontaktflächen, Medizingeräten (RR-Manschette, Stethoskop) und Instrumenten. Bei nasopharyngealer oder Haut-Besiedlung des Personals: siehe Sanierungsschema MRSA über 5 Tage (Seite 5). Weitere Kontrollabstriche nach Rücksprache mit dem Krankenhaushygieniker und dem Betriebsarzt sollten nach 4 Wochen 6 und 12 Monaten erfolgen; bei fehlendem Sanierungserfolg Einbeziehung des häuslichen Umfeldes. Personal kann unter laufender Sanierung weiter arbeiten, patientennah aber erst 48h nach Sanierungsbeginn und ist auf strikte Einhaltung sämtlicher Hygieneregeln hinzuweisen. Wiedereinsatz betroffenen Personals zwingend erst nach 3 negativen Abstrichen in infektionsgefährdeten Bereichen, z.b. Intensiv, OP, Transplantationseinheiten, Verbrennungsstation und Onkologie. Anlage: Formular für den Rettungsdienst - 9 -

Staphylococcus aureus o Häufiger Erreger bakterieller Infektionen. o Natürlicher Standort ist die Haut und Schleimhaut von Mensch und Tier, vor allem der Nasen-Rachenraum. o o Keine besondere Gefährdung

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