18. Fachtagung Sozialpharmazie am 19. und 20. Mai 2015 in Essen AMTS im ambulanten Pflegedienst: Wer packt s an?

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1 18. Fachtagung Sozialpharmazie am 19. und 20. Mai 2015 in Essen AMTS im ambulanten Pflegedienst: Wer packt s an? Die Apothekerinnen und Apotheker auf der Fachtagung Sozialpharmazie waren sich einig: Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) für Menschen in ambulanter Pflege muss weiter verbessert werden. Doch bei der konkreten Umsetzung, wer welche Aufgaben übernehmen kann, besteht noch Diskussionsbedarf. Arzneimittelversorgung und ambulante Pflegedienste so lautete der Titel der 18. Fachtagung Sozialpharmazie, die am 19. und 20. Mai 2015 in den Räumen des Gesundheitsamtes der Stadt Essen stattfand. Ausrichter der Veranstaltung waren das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) sowie die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. (Amts-)Apothekerinnen und Apotheker diskutierten über aktuelle Aspekte der Arzneimittelversorgung in der ambulanten Pflege sowie die Aufgabenverteilung in der Dreierbeziehung Pflegefachkraft-Apotheker-Arzt. Die Bedeutung der AMTS im ambulanten Pflegedienst betonte Moderator Dr. Udo Puteanus vom LZG.NRW, der in die Thematik einleitete. Nachdem sich der öffentliche Gesundheitsdienst in den vergangenen Jahren intensiv mit der stationären Pflege befasst habe, wolle man nun zur Verbesserung der Versorgung im ambulanten Bereich beitragen. Da aber im Gegensatz zur Heimversorgung in der ambulanten Pflege keine Versorgungsverträge existieren, sei es umso wichtiger, über Möglichkeiten nachzudenken, wie eine AMTS im ambulanten Bereich im Zusammenspiel von Arztpraxis, Pflegedienst und Apotheke erreicht werden könne. Dabei könne man bei den Pflegefachkräften von einem hohen Qualifizierungswillen ausgehen, wie unterschiedliche Befragungen der vergangenen Jahre gezeigt hätten, so Puteanus. Arzneimitteltherapie in der ambulanten Pflege Um herauszuarbeiten, an welchen Stellen die AMTS im ambulanten Bereich verbessert werden sollte, hat das LZG.NRW eine Untersuchung der PMV forschungsgruppe der Universität Köln gefördert. Apothekerin Dr. Veronika Lappe stellte die Untersuchung vor. Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen untersuchten anhand von Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des Jahres 2012 aus Nordrhein-Westfalen die Arzneimittelverschreibungen bei Versicherten ab 65 Jahren, die eine Pflegeleistung in Anspruch nahmen. Mit 72 % war der Anteil an Patientinnen und Patienten mit Multimedikation, hier definiert als die Verordnung von fünf oder mehr Wirkstoffen, bei den Pflegefällen größer als in der Kontrollgruppe (45 %). Damit sei insbesondere bei Menschen mit Pflegebedarf ein funktionierendes AMTS-System von Bedeutung, so Lappe. Wie der Vergleich der Verordnungen im ambulanten und stationären Bereich zeige, waren bei Patientinnen und Patienten in der ambulanten Pflege vermehrt Antidiabetika, Stand: Seite 1/5

2 Antiypertonika, Lipidsenker, systemische Cortikosteroide, Muskelrelaxantien, Gichtmittel und Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen an der Multimedikation beteiligt. Des Weiteren untersuchte die Forschungsgruppe die Verordnung von Arzneistoffen, die aufgrund einer geringen therapeutischen Breite und/oder eines hohen Interaktionspotentials als problematisch gelten. Hier seien im ambulanten Bereich insbesondere Phenprocoumon und Herzglykoside aufgefallen, so Lappe. Dr. Veronika Lappe: Pflegefälle sind besonders von Multimedikation betroffen. Aufgaben der Pflegefachkräfte bei der AMTS Einen Einblick in die Arbeit ambulanter Pflegedienste gab Guido Luhmann, Pflegedienstleiter des Pflegedienstes Michael Coester in Soest, der mit zahlreichen Fotos beispielhaft veranschaulichte, wie Arzneimittel gestellt, transportiert und gelagert werden. Das Problem sei die Differenzierung zwischen Grundpflege nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI und der häuslichen Krankenpflege nach SGB V. Läge allein eine Verordnung nach SGB XI vor, hätten die Pflegefachkräfte keinen rechtlichen Auftrag, einen Beitrag zur Arzneitherapie zu leisten, obwohl die Mehrzahl der betroffenen Pflegebedürftigen Arzneimittel einnimmt. Das Beobachten des Allgemein- und Gesundheitszustandes sei aber auch nach SGB XI gefordert und eine Beratung zur Arzneimittellagerung und Nebenwirkungen möglich, so Luhmann. Um hier qualitative Arbeit zu leisten, wären aber weitere Schulungen unbedingt notwendig. Das Bedürfnis der Pflegefachkräfte, mehr Kenntnisse über Arzneimittel zu erlangen, zeigte sich im Projekt Kompetenznetz Pflege und Pharmakotherapie Nordhessen (KomPP) der Hochschule Fulda, das Prof. Dr. Henny Annette Grewe erläuterte 1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule rekrutierten Pflegefachkräfte aus ambulanten und stationären Pflegediensten, erarbeiteten mithilfe von Fragebögen Wünsche und Bedürfnisse der Pflegefachkräfte und führten Fortbildungen durch. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen allein reiche jedoch nicht aus, so Grewe. Denn wenn man die Pflegekräfte mehr in AMTS einbeziehen wolle, so müsse dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen werden; denn solange nach SGB XI die Bedeutung der Arzneitherapie nicht berücksichtigt werde wie im SGB V 1 (letzter Zugriff ) Stand: Seite 2/5

3 (Behandlungspflege), könnten auch diesbezügliche Leistungen der Pflege nicht erbracht werden. Ihrer Meinung nach sei es zwar sinnvoll, Pflegefachkräfte im Bereich der Arzneitherapie stärker zu schulen, allerdings müsse die Trennung der Grund- von der Krankenpflege aufgehoben werden. Prof. Dr. H. A. Grewe: Die Verantwortung der Pflegefachkräfte für die Arzneimitteltherapie geht an der Logik des Sozialgesetzbuches vorbei. Für die Pflegefachkraft Kathrin Federmeyer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Saarland ist der Auftrag der Pflegefachkräfte eindeutig: Bestandteil der Ausbildung sei es, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zu erkennen, zu dokumentieren und zu melden. Insofern erwarte sie Sensibilität der Pflegefachkräfte bei diesem Thema. Der MDK Saarland überprüfe ambulante Pflegedienste in dieser Hinsicht. Der Amtsapotheker Torsten Wessel wies jedoch darauf hin, dass hier ein hoher Anspruch an die Pflegeausbildung gestellt werde, dem man in der Realität häufig nicht gerecht werde. Die Pflegefachkraft Kathrin Federmeyer sieht Pflegekräfte bei der Erfassung von UAW in der Pflicht. Jürgen Brüggemann vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) betonte in seinem Beitrag, dass auch die übrigen MDKn bei ihren Prüfungen Qualitätsaspekte der Arzneimittelversorgung durch ambulante Pflegedienste berücksichtigten. Im 4. Qualitätsbericht des MDS sei zu erkennen, dass sich die Situation im Vergleich zu den Ergebnissen des 3. Berichts schon verbessert habe 2. Es gäbe aber immer noch fehlerhaft arbeitende Pflegedienste, die den Patientinnen und Patienten Arzneimittel gestellt hätten, die die Ärztin oder der Arzt nicht verordnet hatte. 2 (letzter Zugriff ) Stand: Seite 3/5

4 Lernen aus Projekten Um von den Erfahrungen aus dem stationären Bereich profitieren zu können, stellte die Apothekerin Dr. Simone Bernard die noch laufende Studie AMTS-Ampel - Arzneimitteltherapiesicherheit bei Patienten in Einrichtungen der Langzeitpflege vor 3. Das Gemeinschaftsprojekt der Universitäten Witten/Herdecke, Bonn, Rostock und der Universitätskliniken Düsseldorf und Hamburg-Eppendorf befasst sich mit dem Auftreten von UAW in Altenheimen in NRW und Mecklenburg-Vorpommern vor und nach einer Intervention. Diese Intervention setzt sich aus einer Schulung für Pflegefachkräfte, für Apothekerinnen und Apotheker und der Bildung von AMTS- Teams zusammen. Interviews zu Beginn der Studie hätten den Fortbildungsbedarf verdeutlicht, so Bernard. Problematisch sei die Rekrutierung von Apothekerinnen und Apothekern sowie insbesondere von Ärztinnen und Ärzten gewesen. Als weiteres Hindernis nannte Bernard die mangelnde Kommunikation unter den Berufsgruppen. Bernard bedauerte, dass sie auch innerhalb von Altenheimen häufig die Einstellung ich weiß was, was du nicht weißt und das sag ich dir nicht vorfand. Jede Berufsgruppe habe aber Kompetenzen, die sich ergänzen müssten. Mit der AMTS in der ambulanten Pflege beschäftigt sich die WestGem-Study, die Apotheker und PharmD Olaf Rose vorstellte 4. Hierbei erfassen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Wohnberatungen zweier Kommunen arzneimittelbezogene Informationen bei ambulanten Patientinnen und Patienten und geben von pharmazeutischen Experten/Expertinnen erarbeitete Verbesserungsvorschläge zur Pharmakotherapie an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte weiter. Nach den bisherigen vorläufigen Ergebnissen sei die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Großen und Ganzen positiv zu bewerten, so Rose. Die Stärken des Miteinanders betonte auch Susanne Steiner van der Kruk der RWTH Aachen. Sie stellte einen Medikationspass des Kreises Heinsberg vor, den Ärzte, Apotheker, Wirtschaftsinformatiker mit Vertretern eines ambulanten Pflegedienstes, der Tagespflege und des Gesundheitsamts 2013 im Rahmen einer Learning Community entwickelten. Die Idee sei, so Steiner van der Kruk, in einer egalitären Gruppe gemeinsam Probleme heraus zu arbeiten und Lösungsansätze zu finden, sodass die entwickelten Projekte oder Materialien letztendlich tauglicher würden und mehr Anwendung fänden. Die Mitglieder der Heinsberger Learning Community fokussierten die AMTS bei dementen Patientinnen und Patienten und achteten bei der Entwicklung eines Medikationspasses auf Offenheit dieses Passes, der aus einem faltbaren DIN A4-Blatt besteht. Man wolle im Verlauf der Anwendung 3 Ampel_12_ (letzter Zugriff ) 4 (letzter Zugriff ) Stand: Seite 4/5

5 beobachten, ob und welche Veränderungen Ärzte, Apotheker und Patienten vornehmen. Der Pass wird nun seit Januar dieses Jahres im Kreis Heinsberg getestet. Apotheker Marc Schrott, Inhaber mehrerer Apotheken im Raum Frankfurt/Main, möchte nach seinen Worten die Apotheke zukunftsfest machen. Man müsse die Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, annehmen und nach Lösungen suchen, selbst wenn diese ungewöhnlich erscheinen. Sein Ziel sei es, die ambulanten Pflegedienste bei der Logistik der Arzneimittelversorgung zu entlasten. Doch seine konkreten Unterstützungsangebote wie Verblistern und Rezeptmanagement erhielten von den teilnehmenden Vertreterinnen und Vertretern der Apothekenaufsicht nur wenig Zustimmung. Offene Fragen Als zentraler Diskussionspunkt dieser Fachtagung kristallisierte sich heraus, wie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben Apotheken gemeinsam mit ambulanten Pflegediensten für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit sorgen können. Das Plenum sah hier noch weiteren Diskussionsbedarf, um dem Ziel der Arzneimitteltherapiesicherheit näher zu kommen, das Prinzip der freien Apothekenwahl beizubehalten sowie die von der Gesellschaft gewollte ortsnahe Arzneimittelversorgung aufrecht zu erhalten. Wie hoch der Schulungsbedarf der Pflegefachkräfte ist, welche Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Pflegenden, Ärztinnen/Ärzten und Apothekerinnen/Apothekern bestehen und wie der Umgang von Pflegefachkräften aus ambulanten Pflegediensten mit Arzneimitteln verbessert werden kann, soll eine demnächst geplante Untersuchung der Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker zusammen mit dem LZG.NRW verdeutlichen. Sie können dabei auf Erfahrungen zweier Pilotprojekte des Hochsauerlandkreises und der Stadt Hamm zurückgreifen, deren Ergebnisse von der zuständigen Amtsapothekerin Dr. Ute Stapel und dem zuständigen Amtsapotheker Christian Stockebrand auf der Tagung vorgestellt wurden. Mit der neuen Studie möchte auch der öffentliche Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen einen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit leisten. Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Von-Stauffenberg-Str. 36, Münster Telefon Telefax Stand: Seite 5/5

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