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1 Der Verein Die Steuer

2 Grundzüge der Vereinsbesteuerung Aktuelle Themen Ausblick auf das Vereinsjahr 2013 Vereinsforum der Volksbank Allgäu-West eg am Mittwoch, 30. Januar 2013 um 19:30 in der Stadthalle in Wangen im Allgäu

3 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. III. Vereinsbesteuerung Lohnsteuer / Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag IV. Spenden V. Sonstiges

4 I. Gemeinnützigkeit

5 Vorteile Weitgehende Befreiung von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Erbschafts- / Schenkungsteuer Ermäßigter Umsatzsteuersatz mit 7 % im Bereich der Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Spendenbegünstigung Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

6 Voraussetzungen Verein Eintragung ins Vereinsregister = Haftungsbegrenzung; ansonsten steuerlich kein Unterschied Satzung Satzungsänderungsbedarf bei entgeltlich tätigen Vorstandsmitgliedern (Vergütung für das Ehrenamt) Zuwendungen an Mitglieder Grundsätzlich keine Geld- oder Sachwerte Ausnahmen: Ehrengaben und Kostenübernahme, Aufwandsentschädigungen, Angestellte Mitglieder

7 Voraussetzungen Steuerbegünstigter Zweck Gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich Tatsächliche Geschäftsführung Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke Ab : Rechtsverbindlicher Anerkennungsbescheid vom Finanzamt

8 II. Vereinsbesteuerung

9 Grundsätzliches 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Mitgliedsbeiträge Spenden Öffentliche Zuschüsse Allg. Vereinsbereich Zweckbetrieb (steuerbegünstigt, wenn Bruttoeinnahmen < ) Kulturelle Veranstaltungen Sportveranstaltungen Vermögensverwaltung Zinsen Miet-/Pachteinnahmen Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (steuerpflichtig, wenn Bruttoeinnahmen > ) Vereinsgaststätte Altmaterialsammlung

10 Ertragsteuern Körperschaftsteuer (15 %) / Gewerbesteuer (ca. 12 %) Jahresbruttoeinnahmen > Einkommensfreibetrag Kapitalertragsteuer (25 %) Fällt nicht an, sofern vorliegt: Vorläufige Bescheinigung Freistellungsbescheid oder Körperschaftsteuerbescheid Steuerabzug für ausländische Künstler / Sportler Einbehalt eines Steueranteils vom Honorar 15 % von Einnahmen oder 30 % vom Gewinn; 5,5 % SolZ

11 Verkehrssteuern Umsatzsteuer Nur in den Bereichen Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung Voraussetzung: Vorjahresumsatz < Umsatz laufendes Jahr voraussichtlich < Gestaltung zur Erhaltung der Kleinunternehmereigenschaft Einnahmenerzielungsabsicht genügt

12 Verkehrssteuern Umsatzsteuer Sponsoring (BMF-Schreiben vom ) Ab unterliegen die Einnahmen aus dem passiven Sponsoring nicht mehr der Umsatzsteuer Passives Sponsoring = einfache Hinweise auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf der Internetseite Sponsoringverträge mit Umsatzsteuerpflicht sollten geändert werden Vorsteueraufteilung bei Umsatzsteuerpflicht Ab kein Wahlrecht, nur noch anteiliger Vorsteuerabzug

13 Verkehrssteuern / Besitzsteuern Erbschafts- und Schenkungssteuer Vermögenserwerb ist steuerfrei 10-Jahres-Frist ist zu beachten Grunderwerbsteuer Keine Befreiung Grundsteuer Grundsätzlich befreit

14 Gestaltungsmöglichkeiten Verpachtung der Vereinsgaststätte Verpachtung von Werberechten Auslagerung des Bewirtschaftungsrechts auf eine Festgemeinschaft Auslagerung auf einen Förderverein

15 III. Lohnsteuer Übungsleiterfreibetrag Ehrenamtsfreibetrag

16 Lohnsteuer / Übungsleiterfreibetrag Verein als Arbeitgeber Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Lohnsteuerund Sozialversicherungsrechts in allen 4 Tätigkeitsbereichen Steuerfreie Einnahmen Reisekosten Bestimmte Zuschläge zum Arbeitslohn Übungsleiterfreibetrag Bisher: Ab : 2.400

17 Ehrenamtsfreibetrag Ehrenamtsfreibetrag Bisher: 500 Ab : 720 Satzung muss enthalten Pauschale Aufwandsentschädigung Entschädigung für Zeitaufwand Neben Übungsleiterfreibetrag erhaltbar Einkommensteuer Zusätzliche Freigrenze 256 ( 22 Nr. 3 EStG) Umsatzsteuer Beim Empfänger befreit 4 Nr. 26 UStG

18 Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag Nicht begünstigt: Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Rückspende / Vergütung gegen Spendenbescheinigung Keine Auszahlung der Vergütung notwendig Es genügt: vorheriger Rechtsanspruch, nachträglicher schriftlicher Verzicht, Ernsthaftigkeit Empfehlung: Tatsächlicher Geldfluss an den ehrenamtlich Tätigen mit Rückspende ist dem Verzicht vorzuziehen

19 Übungsleiterfreibetrag für Tätigkeiten als Trainer und Übungsleiter (nicht im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) Betreuer von Menschen Ärzte im Behindertensport und Coronarsport Ferienbetreuer Dirigent, Musiklehrer und Organisten-Tätigkeit Lehrbeauftragte an (Volkshoch-) Schulen Dozenten, Referenten bei Verbänden Stadtführer und Museumsführer Prüfer bei einer Ausbildungsprüfung

20 Ehrenamtsfreibetrag für Tätigkeiten als Vorsitzende Schatzmeister Schriftführer Bürokraft für Mitgliederverwaltung Helfer bei Sportveranstaltungen Platzwart und Zeugwart Ordner Sanitäter Schiedsrichter Musiker, Sänger

21 IV. Spenden

22 Spendenarten / Begünstigung Geldspende Reine Geldspende Aufwandsspende (Verzicht auf Aufwandsersatz, Vergütung = abgekürzte Geldspende) Sachspende Aus Privatvermögen (Verkehrswert) Aus Betriebsvermögen (Teilwert oder Buchwert + USt) Sponsoring Keine Spende, wenn Gegenleistung vom Verein Verwendung für den gemeinnützigen Bereich

23 Zuwendungsbestätigung Spendenbescheinigung ab Neue, amtliche, verbindliche bundeseinheitliche Vordrucke Vereinfachte Kleinspendenregelung bis 200 ab Nur noch Zahlbeleg (Kontoauszug/Onlineausdruck) Künftig ist der vereinfachte Spendennachweis vom Spendenempfänger nicht mehr erforderlich Die Neuregelung entspricht dem heute üblichen papierlosen Zahlungsverkehr ( SEPA )

24 Zuwendungsbestätigung Geldspende Anzugeben, wenn eine Aufwandsspende (Verzicht auf Vergütung) Muss enthalten: Unterschrift und Haftungshinweis Ausstellerhaftung Unrichtige Spendenbescheinigung Veranlasserhaftung Keine Verwendung für gemeinnützige Zwecke

25 V. Sonstiges

26 Aufbewahrungsfristen 10 Jahre für: Eingangs- / Ausgangsrechnungen Belege, Kassenbücher, Konten, Inventare Vermögensaufstellungen Jahresabschlüsse 6 Jahre für: Protokolle Doppel der Zuwendungsbestätigung Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist gescheitert

27 Ausblick auf das Vereinsjahr 2013 Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte (Mini-Job-Regelung) Bisher bis monatlich: 400 Ab bis monatlich: 450 Bisher: grds. rentenversicherungsfrei Ab : grds. rentenversicherungspflichtig Gleitzonenregelung (Midi-Job-Regelung) Bisher bis monatlich: 401 bis 800 Ab bis monatlich: 451 bis 850

28 Ausblick auf das Vereinsjahr 2013 Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Tritt nach Verabschiedung rückwirkend zum in Kraft) Anhebung Übungsleiterfreibetrag von auf Ehrenamtsfreibetrag von 500 auf 720 Anhebung der Umsatzgrenze im Zweckbetriebsbereich (für sportliche Veranstaltungen) von auf Hinweis: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wie bisher

29 Ausblick auf das Vereinsjahr 2013 Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes Änderungen im Spendenrecht Bei Sachspenden aus Betriebsvermögen Ansatzwert beim Spender: Entnahmewert mit Umsatzsteuer Haftungsbeschränkung Neu: nur noch bei grob fahrlässig / vorsätzlich Spendenbescheinigung Neue Vorgaben zur zeitlichen Ausstellungsberechtigung: 3 Jahre ab Datum letzter Körperschaftsteuer-Bescheid 2 Jahre ab Neugründung

30 Ausblick auf das Vereinsjahr 2013 Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes Gemeinnützigkeitsstatus Rechtsverbindliche Bescheinigung vom Finanzamt über die Erfüllung der satzungsmäßigen Voraussetzung der Gemeinnützigkeit Ansparmöglichkeiten werden vereinfacht Mittelverwendungsfrist ist von bisher 1 Jahr auf 2 Jahre verlängert Rücklagenbildung ist flexibler möglich

31 Für Ihre Aufmerksamkeit vielen Dank STEUERBERATER ADOLF LEONHARDT Fachberater für Internationales Steuerrecht LDW-Buchstelle Andreas-Rauch-Str. 27 Telefon: (07522) Top-Beratung seit über 50 Jahren CHRISTOPH SPÖRI Wangen im Allgäu info@steuerkanzlei-wangen.de Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden.

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