Beweglich bleiben. 41 > Altenpflege Pflege und Begleitung. Mobilität als Grundbedürfnis

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1 41 > Altenpflege Pflege und Begleitung Mobilität Im nächsten Jahr wird der Expertenstandard Mobilität in Kraft treten. Lesen Sie in dieser und in der Juni-Ausgabe, wie Sie sich bereits heute an den Inhalten dieses Standards orientieren können. Text: Manuela Ahmann, Sabine Hindrichs und Annette Pelzer Beweglich bleiben > Bewegung und Mobilität gehören zu den wichtigsten Fähigkeiten eines Menschen für eine eigenständige Lebensgestaltung und sind damit Grundvoraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Sie ermöglichen und erhalten Teilhabe und Beziehungen im gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Leben eines Menschen und gestalten damit einen der wertvollsten Lebenszusammenhänge. Dies macht die Erhaltung und Förderung der alltäglichen Bewegungsfähigkeit zu einer zentralen Aufgabe in der Pflege und Betreuung. In diesem Artikel sowie im Titelthema der Juni-Ausgabe werden wir Mobilität in Pflege und Betreuung aus verschiedenen Blickrichtungen betrachten und dafür den Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität der sich momentan in der Erprobungsphase befindet als Leitfaden nutzen, um ihn hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit für mehr Bewegung und Mobilität im pflegerischen Alltag zu überprüfen. Bewegung und Mobilität gehören zu den wichtigsten Fähigkeiten eines Menschen und sind Grundvoraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Foto: -Werner Krüper Mobilität als Grundbedürfnis Schon Sprichwörter wie Wer rastet, der rostet! oder Sich regen bringt Segen zeigen die tiefe Verwurzelung der Bedeutung von Mobilität im Erfahrungswissen. Der Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität definiert Mobilität als die Eigenbewegung des Menschen mit dem Ziel, sich fortzubewegen oder eine Lageveränderung des Körpers vorzunehmen (DNQP 2014). Bewegungsmangel und Mobilitätseinbußen (bis hin zum Mobilitätsverlust) werden neben kognitiven Beeinträchtigungen als die wichtigsten Ursachen für Pflegebedürftigkeit benannt. Mobil zu sein ist ein Grundbedürfnis. Es ist das Recht eines jeden Menschen, seine Mobilität auszuleben. Menschen, die durch Pflegebedürftigkeit, Hochaltrigkeit und/oder geriatrische Erkrankungen zunehmend ihre Bewegungsmöglichkeiten einbüßen, benötigen in unserer heutigen Gesellschaft, die durch Schnelligkeit und Beweglichkeit geprägt ist, die notwendige Unterstützung und Angebote, um soweit es ihnen möglich ist ihre vorhandene Mobilität zu erhalten bzw. diese zu fördern. Die Zielsetzung im Expertenstandard ist daher sehr klar formuliert: Jeder pflegebedürftige Mensch erhält eine pflegerische Unter-

2 42 > Altenpflege Pflege und Begleitung stützung, die zur Erhaltung und/oder zur Förderung der Mobilität beiträgt. Von den pflegebedürftigen Menschen in Deutschland sind ca. 75 Prozent der in stationären Pflegeeinrichtungen betreuten Senioren und über 60 Prozent der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen in ihrer Mobilität eingeschränkt. Bei 30 bis 40 Prozent der Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen ist innerhalb von sechs Monaten nach Einzug eine stetige Bettlägerigkeit ohne einen Krankheitsauslöser zu beobachten (DNQP 2014). Bei Menschen mit kognitiven Einbußen liegt diese Prozentzahl sogar bei 50 bis 60 Prozent. Demenzielle Erkrankungen führen oft zu Unrecht zu einer zunehmenden Immobilität. Dahinter verbirgt sich, dass bei der Diagnose Demenz alle anderen Diagnosen nicht mehr ihre entsprechende Beachtung finden, ja dass Mobilität eher als störend (z. B. bei Wandertendenz) empfunden und deshalb eher verhindert als gefördert wird. Mobilitätseinschränkungen im Alter gehen häufig mit einer gleichzeitigen Multimorbidität der Betroffenen einher. Kommt eine demenzielle Erkrankung hinzu, handelt es sich um eine Mehrdimensionalität von Mobilitätseinschränkungen. Diese ergibt sich zum einen aus den rein körperlichen Erkrankungen (etwa Arthrose, Osteoporose etc.) und zum anderen aus einer möglichen Ausformung der demenziellen Erkrankung. Deshalb sind eine umfassende und gewissenhafte Diagnostik sowie eine differenzierte Intervention notwendig, die Foto: Werner Krüper dem einzelnen Krankheitsbild Rechnung tragen und die gegenseitige Beeinflussung berücksichtigen. Das Thema fundiert verankern Dies alles zeigt: Mobilität ist ein zentrales Thema in der Pflege, wenn nicht sogar das Pflegethema der Zukunft. Das bestätigt denn auch die Notwendigkeit eines Expertenstandards, da dieser alle aktuellen Erkenntnisse und Entwicklungen zusammenfasst und eine fachliche Grundlage bietet, um das Thema fundiert zu verankern. Nach der Vorstellung des Expertenstandards im Rahmen einer Fachkonferenz am 28. März 2014 in Osnabrück, auf der 800 Vertreter aus den unterschiedlichsten Bereichen der Pflege zusammengekommen waren, war es um ihn zuerst einmal wieder still geworden. Denn anders als bei den vorangegangenen Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) waren in diesem Fall erstmalig die Vertragsparteien der Selbstverwaltung des SGB XI (Kostenträger und Leistungserbringer) die Auftraggeber. Diese hatten zwar das DNQP mit der Erarbeitung des Entwurfs des Expertenstandards beauftragt, aber nicht mit der Implementierung und Umsetzung in die Praxis. Auf der Grundlage des Diskussionsstandes erfolgte nochmals eine Überarbeitung und dann im Juni 2014 auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes (Dachverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) die Veröffentlichung der Entwurfsvorlage ( Im Februar 2015 wurden dann das Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und das Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen beauftragt, eine durch den GKV-Spitzenverband geförderte Studie zu erstellen, um den Expertenstandard auf seine Wirksamkeit und seine Praktikabilität und auch die damit verbundenen Kosten zu überprüfen. Die wissenschaftlich begleitete und modellhafte Implementierung des Ex- Altenpflege 05.15

3 43 pertenstandards wird in allen Teilen der Republik in 45 stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten durch die Universität Bremen begleitet erfolgen. Beginn dieser modellhaften Implementierung war der 1. März Die Ergebnisse dieser Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Nach der modellhaften Implementierung des Expertenstandard und der wissenschaftlichen Auswertung erfolgt im Sommer 2016 in einem nächsten Schritt die Veröffentlichung des Expertenstandards im Bundesanzeiger (neues Verfahren nach 113a SGB XI). Mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung der Vertragspartner wird dieser Expertenstandard dann vorgestellt und erhält damit erstmalig im Zuge des neuen Verfahrens einen rechtsverbindlichen Charakter. Rund 75 Prozent der in stationären Pflegeeinrichtungen betreuten Menschen sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Mehr Mut zur Bewegung Schon der Entwurf des Expertenstandards rückt die Bedeutung von Bewegung und Mobilität stärker in das Blickfeld von Pflegefachkräften und Einrichtungen und soll der Pflegepraxis einen Impuls für mehr Mut zur Bewegung im Pflegealltag geben. Daher bietet er eine gute Grundlage für alle Akteure in der Pflege und Betreuung, die Mobilität aus pflegefachlicher Sicht einzuschätzen und zusammen mit den Betroffenen innerhalb eines gemeinsamen Verständigungsprozesses eine individuelle Maßnahmenplanung zur Erhaltung bzw. Förderung der Mobilität zu entwickeln. Nicht nur der Expertenstandard lässt das Thema Mobilität deutlich in den pflegerischen Mittelpunkt rücken. Betrachtet man die aktuellen Entwicklungen in der Pflege insgesamt, dann ist die Schlüsselfunktion von Mobilität deutlich zu erkennen. So haben der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das dazugehörige Neue Begutachtungs Assessment (NBA) im ersten Modul (von insgesamt acht) das Thema Mobilität als einen der größten Begutachtungsbereiche ver- Sicherheit in der Personalplanung Internationale Ausbildung examinierter Pflegefachkräfte für ambulante und stationäre Einrichtungen der Seniorenpflege Volle Berufsanerkennung in Deutschland Vertiefte Sprachkenntnisse (B2), med. Fachsprache und telc Zertifi kat Trägerspezifi sch geschult (Spezialisierung auf Seniorenpfl ege, Pfl egeplanung, Behandlungstechniken etc.) nach deutschem Curriculum und Standard Kurze Einarbeitung, professionelles Integrationsmanagement und stabile Mitarbeiterbindung Hohe Planungssicherheit durch garantierten, nachhaltigen und strategischen Personalzufl uss Hohe Wirtschaftlichkeit, geringer Zeitaufwand, fundiertes Risikomanagement Weitreichende Mitgestaltungsmöglichkeit durch DEKRA eigene Schulen, Gesellschaften und DEKRA Partner in Albanien, Bosnien, China, Serbien, Ungarn und Vietnam Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne. DEKRA Akademie GmbH Tel.:

4 44 > Altenpflege Pflege und Begleitung Einschätzungsempfehlungen aus dem Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität Auszug Neues Begutachtungsformular Thema Mobilität selbstständiger Lagewechsel in liegender Position Positionswechsel im Bett selbstständiges Halten einer aufrechten Sitzposition Stabile Sitzposition halten selbstständiger Transfer Aufstehen aus sitzender (aufstehen, sich hinsetzen, sich umsetzen) Position/Umsetzen selbstständige Fortbewegung über kurze Strecken Fortbewegen innerhalb (Wohnräume) des Wohnbereiches selbstständiges Treppensteigen Treppensteigen Mobilität: 0 = selbstständig, 1 = überwiegend selbstständig, 2 = überwiegend unselbstständig, 3 = unselbstständig Die Einschätzungsempfehlungen des Expertenstandards Mobilität beziehen sich auf dieselben Parameter wie die Beurteilungskriterien zum Thema Mobilität im Neuen Begutachtungs Assessment (NBA) ankert. In seinen Beurteilungskriterien werden die gleichen Parameter aufgeführt, die auch der Expertenstandard als Grundlage für die Einschätzung von Mobilität und Beweglichkeit definiert (siehe Schaubild oben). Das Strukturmodell zur Pflegedokumentation greift mit der Strukturierten Informationssammlung (SIS) im Themenfeld 2 Mobilität und Beweglichkeit (abgeleitet aus der Struktur des NBA) die gleichen Einschätzungsparameter auf und stellt mit der integrierten Risikomatrix einen direkten Bezug zu den wichtigsten Risiken und Phänomen im Bereich Mobilität her. Foto: Werner Krüper Ereknntnisse und Entwicklungen verbinden Zusammenfassend kann man sagen, dass mit dem Entwurf des Expertenstandards ein Werk entstanden ist, das die aktuellen Erkenntnisse zum Pflegeschwerpunktthema Mobilität aufgreift und die bedeutenden pflegepolitischen Entwicklungen im Bereich Mobilität miteinander verbindet. Dies ist sicher unter anderem der Tatsache geschuldet, dass mehrere Personen, die an der Entwicklung des Expertenstandards beteiligt waren, auch bei der Entwicklung des NBA und des Strukturmodells zur Pflegedokumentation aktiv involviert waren etwa Prof. Dr. Andreas Büscher (wissenschaftlicher Leiter des DNQP) und Dr. Klaus Wingenfeld (Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld). Im Ergebnis führt es letztlich zu einer längst überfälligen Zusammenführung mehrerer Blickwinkel und Positionen zum Wohle des pflegebedürftigen Menschen und lässt hoffen, dass es in der Zukunft gelingt, Pflegepolitik, Pflegewissenschaft und Pflegepraxis wirkungsvoll miteinander zu verbinden. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass die Implementierung dieses Expertenstandards in den meisten Einrichtungen in Deutschland eigentlich schon begonnen hat und längst gelebt wird. Wir hoffen, dass auch Sie erkennen, was Sie bereits alles umsetzen, und möchten ihnen darüber hinaus die eine oder andere Anregung geben für mehr Mobilität und Lebensfreude in der Pflege Altenpflege 05.15

5 und für ein selbstbestimmtes und mobiles Leben. Im der kommenden Ausgabe von Altenpflege stellen wir Ihnen die fünf Ebenen des Expertenstandards vor und machen erste Vorschläge zur Umsetzung in Ihrer Einrichtung. Schwerpunktmäßig werden wir aufzeigen, wie Sie die Ebenen des Expertenstandards mit dem Strukturmodell zur Pflegedokumentation direkt logisch und einfach verknüpfen können. Darüber hinaus wird die Verbindung der Strukturierten Informationssammlung (SIS) mit der integrierten Risikomatrix und den individuellen Maßnahmen vorgestellt, aufbauend auf dem Verständigungsprozess zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegefachkraft. Zu guter Letzt werden wir uns damit beschäftigen, wie die Anforderungen und Besonderheiten von Menschen mit Demenz insbesondere in Ebene 1 Einschätzung der Mobilität und Ebene 2 Koordination und Planung aufgenommen und berücksichtigt werden können. Manuela Ahmann Gesundheits- und Kranken pflegerin, Dipl.-Medizin pädagogin, Qualitätsbeauftragte Mehr zum Thema Literatur: Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP): Entwurf Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität (2014), herunterzuladen auf der Homepage des GKV Spitzenverbandes unter Sabine Hindrichs, Annabelle Heine Schmidt: Erhaltung und Förderung der Mobilität, erscheint im Mai im Verlag Mensch und Medien, Landsberg Sabine Hindrichs Gesundheits- und Kranken pflegerin, Gerontopsychiatrische Fachkraft, Pflegesachverständige Annette Pelzer Altenpflegerin, Qualitäts beauftragte, Inhaberin ambulanter Pflegedienst

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