Koordinierter Sanitätsdienst 10. März Dr. Stephan Luterbacher, Kantonsapotheker KSD Beauftragter Kanton Luzern
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- Karin Maike Krüger
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1 Koordinierter Sanitätsdienst 10. März 2017 Dr. Stephan Luterbacher, Kantonsapotheker KSD Beauftragter Kanton Luzern
2 Wesen.. Folie 2
3 Duden Gesamtheit der öffentlichen Einrichtungen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit, zur Bekämpfung von Krankheiten oder Seuchen Das Gesundheitswesen > Das Gesundheitssystem oder Gesundheitswesen eines Landes umfasst alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Duden: Gesundheit sowie die Vorbeugung gegen und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen ist. In Österreich wird hierfür auch der Gesamtheit der öffentlichen Einrichtungen Begriff Sanitätswesen verwendet. Der Begriff Gesundheitswesen zur dient Förderung Beschreibung und des Erhaltung äußerst komplexen der Gesundheitssystems zur Krankenversorgung und Gesunderhaltung, wogegen die Gesundheit, zur Bekämpfung von Gesundheitswirtschaft als ganze neben der stationären und Krankheiten ambulanten Versorgung oder Kranker Seuchen und der Vorbeugung gegen Krankheiten bei Gesunden unter anderem auch die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, den Gesundheitstourismus, die Wellness- sowie die Fitnessbranche umfasst 3
4 Beteiligte. (nicht abschliessend!) > die Empfänger von Gesundheitsleistungen (Leistungsempfänger) > die Leistungserbringer: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegepersonal, Therapeuten, Spitäler u.a. > die Leistungsfinanzierer: Direktzahler (Selbstzahler), Versicherte, Arbeitgeber, privat Versicherte, Steuerzahler > Leistungszahler: Direktzahler, die Krankenversicherungen, die Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung, Fürsorge u.a. > der Staat: Bund, Kanton, Gemeinden. >. weitere im Gesundheitswesen tätige Interessensverbände z. B. Patientenverbände, Berufsverbände, und Selbsthilfeorganisationen > Industrie > und und und. 4
5 Nr. 370 Gesetz über den Bevölkerungsschutz 9 Aufgaben der Partnerorganisationen 3 Das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens, ist insbesondere verantwortlich für die medizinische und psychologische Versorgung der Bevölkerung sowie der Einsatzkräfte. 5
6 10 Koordinierter Sanitätsdienst 1 Das Gesundheits- und Sozialdepartement sorgt für einen angemessenen koordinierten Sanitätsdienst bei Katastrophen und Notlagen. 2 Es erstellt ein Sanitätsdispositiv, überprüft die Vorbereitungen der Organisationen des Gesundheitswesens für Katastrophen und Notlagen, koordiniert deren Einsatz, bezeichnet die Notspitäler und ordnet die notwendigen Massnahmen an. 6
7 Nr. 371 Verordnung über den Bevölkerungsschutz 11 Übertragung von Aufgaben an Partnerorganisationen > 2 Der koordinierte Sanitätsdienst bildet Personen aus der Feuerwehr als Transporthelferinnen und -helfer für den Blauen Pool aus. 7
8 Problem(e). > Keine eigenen Ressourcen > Alle wollen alles Sofort (On/Off) > Partnerorganisationen haben nur noch beschränkte Mittel im Bereich Sanität (FW/Polizei/ZS) für erste Hilfe und Rettung > Auch der Bund verfügt über immer weniger Mittel (Armee) > Inhomogenes Gesundheitswesen mit sehr vielen Akteuren. > Keiner muss! 8
9 Unsere Partner Andere Kantone - KSD Beauftragte - andere Partner Kanton LU - GSD / DILV - Gemeinden - Feuerwehr - Justiz/Polizei - Zivilschutz - u.a. Bund - Swissmedic - BAG - VBS/KSD - u.a. KSD Ärzte / Zahnärzte Apotheker Spitäler / Rettungsdienst & Institutionen Industrie & Betriebe 9
10 Unsere Partner Andere Kantone - KSD Beauftragte - andere Partner Kanton LU - GSD / DILV - Gemeinden - Feuerwehr - Justiz/Polizei - Zivilschutz - u.a. Bund - Swissmedic - BAG - VBS/KSD - u.a. KSD Ärzte / Zahnärzte Apotheker Spitäler / Rettungsdienst & Institutionen Industrie & Betriebe 10
11 Die letzten Jahre > Einführung von IES initialisiert Betrieben in den Spitälern/RD und Polizei > Aufbau und Inbetriebnahme einer mobilen Sanitätshilfsstelle zusammen mit RD, FW und ZS > Erteilen von Leistungsaufträge an Betriebe im Gesundheitswesen (LUKS u.a. ) > Abschliessen von Leistungsvereinbarungen mit Leistungserbringern (z.b. RD) > Aufbau eines Notfallarztteams zusammen mit ZS + RD 11
12 . Fortsetzung > Intensivierung der Zusammenarbeit auf strategischer Ebene zwischen den KSD Beauftragten der ZS und TI Konferenz der Zentralschweizer KSD Beauftragten > Bezeichnung und Ausrüstung von 2 DEKO Spitälern im Kt. Luzern Betrieb durch das LUKS > Mitarbeit bei verschiedenen Projekten 12
13 Die Mobile Sanitätshilfsstelle des Kantons Luzern Ein Beispiel für die kollegiale und gut eingespielte interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kanton Luzern. Michael Hediger Leiter Fachbereich Notorganisation Rettungsdienst LUKS 13
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