Aktuelle Themen aus dem KVJS-Landesjugendamt. Jugendamtsleiter/innen-Tagung 2018 vom
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- Heini Flater
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1 Aktuelle Themen aus dem KVJS-Landesjugendamt Jugendamtsleiter/innen-Tagung 2018 vom
2 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Bund und Länder haben sich bei der Konferenz der Regierungschefs am 14. Oktober 2016 in Berlin auf eine Reform des UVG verständigt. Inkrafttreten der Reform: Inhalte der Reform: Bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde für alle Kinder bis 12 Jahre aufgehoben. Höchstaltersgrenze wurde von 12 Jahre auf 18 Jahre angehoben. Das Kind darf nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sein bzw. ein alleinerziehender Elternteil im SGB II verdient mind Dies sind Zugangsvoraussetzungen für das UVG, die fortwirken und nicht in jedem Monat des UVG-Bezugs vorliegen müssen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich nach dem Bescheid des Job Centers 2
3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Umfang des Unterhaltsvorschusses: Der Unterhaltsvorschusses für Kinder beträgt: von 0 bis 5 Jahre: 150 Euro/Mon. von 6 bis 11 Jahre: 201 Euro/Mon. von 12 bis 18 Jahre: 268 Euro/Mon. Hinweis auf 7a UVG: Ein übergegangener Unterhaltsanspruch wird nicht verfolgt, solange der barunterhaltspflichtige Elternteil nur SGB II Leistungen bezieht. 3
4 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Stellenbedarfsbemessung: soll evtl. erfolgen, sobald mehr Klarheit über den Umfang der damit zusammenhängende fallbezogenen Tätigkeiten besteht. Vorläufig ist die i. R. der Verhandlungen dem Land vorgelegte Fallzahl die Grundlage 4
5 BTHG und Jugendhilfe Eingliederungshilfe 35a SGB VIII Fallzahlen in Baden-Württemberg 2015 Teil- oder vollstat. Hilfen Sonstige ambulante Hilfen Hilfen nach 35a SGB VIII insges
6 BTHG Auswirkungen auf die Jugendhilfe Leistungsformen bleiben im Wesentlichen gleich bis , Abschaffung gemeinsamer Servicestellen, dafür Einrichtung von Ansprechstellen, Teilhabeplanverfahren ergänzt Hilfeplanverfahren, kein Gesamtplanverfahren, Teilhabeverfahrensbericht ab
7 Teilhabeverfahrensbericht Detaillierte Meldepflichten für Jugendämter über Oberste Landesjugendbehörden an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Ab : Pilotjugendämter, ab : alle Jugendämter. 7
8 Teilhabeverfahrensbericht 41 SGB IX Unter anderem: Die Anzahl der gestellten Anträge differenziert nach Leistungsgruppen, in wie vielen Fällen die Fristen des 14 SGB IX nicht eingehalten wurde, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Erteilung des Gutachtenauftrages in Fällen des 14 Absatz 2 Satz 3 und der Vorlage des Gutachtens, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Antragseingang und der Erledigung, die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen dem Datum des Bewilligungsbescheides und dem Beginn der Leistungen, die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen, die Anzahl der Rechtsbehelfe. 8
9 BTHG Aktivitäten des KVJS-Landesjugendamts Rundschreiben Nr. Dez. 4-21/2017 vom Vertretung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation über die BAG Landesjugendämter, Mitwirkung bei den Fachtagen, Regionalveranstaltungen und Arbeitsgruppen des Dezernat 2, bei Bedarf Errichtung eigener Arbeitsgruppen zu jugendhilfespezifischen Fragestellungen. 9
10 Landesweiter Bericht zur Entwicklung der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen Fortschreibung des umfassenden HzE-Berichts wird dem LJHA voraussichtlich im Oktober 2018 zur Beratung vorgelegt, Berichtszeitraum erstreckt sich turnusgemäß über den Fünfjahreszeitraum von 2011 bis 2016, ab November beginnt die Transferphase mit dem Angebot einer Fülle von Dienstleistungen für die Stadt- und Landkreise, Stadt- und Landkreise, die die Ausarbeitung kreisspezifischer Expertisen und/oder Vorträge in ihren Kreisgremien wünschen, sollten beizeiten Terminabsprachen treffen. Die Nachfrage ist erfahrungsgemäß sehr hoch. Einige Kreise haben bereits ihre kompletten Transfer-Pakete gebucht, wegen des stets starken Interesses wird sich der Transfer auch noch über das ganze Jahr 2019 erstrecken (bei fortlaufender Datenaktualisierung). 10
11 Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung (ABH-BW) Zum endet der Fonds Heimerziehung. Nach dem langsamen Personalaufbau der ersten 5 Jahre erfolgt seit 2017 der Personalabbau parallel zum bundesweiten Aussteuerungskonzept. Seit 1. Februar 2018 sind noch 2 Beraterinnen und ½ Stelle Sekretariat in der ABH-BW tätig. Die Arbeitsschwerpunkte und der Charakter der Arbeit haben sich seit 2017 sehr verändert. Bis 2016 war sie geprägt vom Abarbeiten des großen Beratungsstaus. Heute steht die psychosoziale Hilfe für einzelne Betroffenen im Mittelpunkt, die ansonsten ihre Fondsleistungen nicht in Anspruch nehmen könnten. 11
12 Daten zur ABH-BW Bis heute haben sich Personen an die ABH-BW gewandt, davon 201 verspätet nach Ablauf der Meldefrist am Betroffene erfüllen die Voraussetzungen und können die Fondsleistungen erhalten. Davon sind (rund 94 %) abgeschlossen und vollständig ausbezahlt, 115 sind noch in Bearbeitung. Die bundesweit vorgegebenen Termine zur Aussteuerung des Fonds konnten bislang eingehalten werden. Dies erfordert einen hohen Einsatz der Beraterinnen trotz laufender Personalreduzierungen und eine verstärkt aufsuchende Unterstützung der Betroffenen. Bislang wurden für Baden-Württemberg ,01 Euro ausbezahlt. (Vom Land BW wurden insgesamt ca. 15,4 Mio. Euro in den Fonds einbezahlt. Der kommunale Anteil beträgt ca. 1/3, d. h. 5,1 Mio. ). 12
13 Evaluation der beiden Fonds Heimerziehung Im Rahmen des geplanten bundesweiten Abschlussberichts wird die Wirkung von beiden Fonds (BRD-West und DDR) evaluiert, das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) hat eine Fragebogen-Befragung der Betroffenen ausgewertet, die Betroffenen gaben beiden Fonds insgesamt die Note 2,3, die Ergebnisse der Fragebogen-Befragung werden durch Interviews noch vertieft und validiert. 13
14 Abschlussveranstaltung Heimkinder in Baden-Württ. Am wird die Abschlussveranstaltung (Arbeitstitel: Heimerziehung in Baden-Württemberg: Gestern, Heute, Morgen ) in Stuttgart mit Minister Lucha stattfinden, ein Vorbereitungsteam mit vielen Mitgliedern des Beirates der ABH konzipiert die Veranstaltung, die Anlauf- und Beratungsstelle wird bis dahin in einem Anschlussbericht eine Bilanz ihrer Arbeit seit 2012 ziehen. 14
15 Kostenerstattung für UMA allgemein 89d SGB VIII: Kosten sind vom Land zu erstatten, wenn innerhalb eines Monats nach der Einreise Jugendhilfe gewährt wird, als Tag der Einreise gilt der Tag des Grenzübertritts, sofern dieser amtlich festgestellt wurde oder an dem der Aufenthalt im Inland erstmals festgestellt wurde, andernfalls der ersten Vorsprache bei einem Jugendamt ( 89d Abs. 1 Satz 2 SGB VIII). 15
16 Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist Ab : Aufgrund fehlender eindeutiger Rechtsgrundlage kein Anspruch gegenüber dem KVJS, Sonderregelung: das Land erstattet auch bei Überschreiten der Monatsfrist bei UMA, die: ab einem Jugendamt über das landesoder bundesweite Verteilverfahren zugewiesen wurden, erstmalig zwischen dem und dem festgestellt wurden. 16
17 Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist Ab : Gilt die Monatsfrist des 89 d SGB VIII, KLV und KVJS sehen das Land in der Pflicht, auch diese Kosten zu erstatten. Die Verbandsversammlung hat am beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, in diesen Fällen die überörtliche Kostenerstattung als freiwillige Aufgabe ( 3 Abs. 5 JSVG) zu übernehmen sofern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und vom Land Erstattung der dafür anfallenden Kosten zu fordern (entsprechendes Schreiben erfolgte am an das Sozialministerium Baden-Württemberg). 17
18 Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist Die Details für die Abwicklung der Sonderregelung wurden mit dem RP Anfang 2017 geklärt, es wurde vereinbart, dass alle Kostenerstattungsanträge zunächst vom RP geprüft werden, dort werden die Anträge nach und nach abgearbeitet. In vielen Fällen wird eine Kostenerstattung bewilligt. Vermehrt konnten so die beim KVJS (vorsorglich) eingereichten Anträge wieder zurückgenommen werden fielen deshalb beim KVJS noch keine Ausgaben dafür an 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 19
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