1) fremde, bewegliche Sache (+) Die Wertgegenstände, die zur O gehörten, und vom T weggenommen worden sind.
|
|
- Gerd Tiedeman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 T klingelt bei Frau O. Als sie die Tür öffnet, behauptet T, er komme im Auftrag der Stadtwerke Augsburg, um den Stromzähler zu überprüfen. Dadurch verschafft er sich Zutritt zur Wohnung. Während O nach seinen Anweisungen im Flur den Zähler beobachtet und ihn durch Zuruf über Lauf oder Stillstand der Zählerscheibe berichtet, schaltet T in den Räumen alle Lichtquellen ein und aus. Dabei sucht er rasch nach Wertgegenständen. Was er für Mitnehmenswert hält, steckt er ein. Erst später entdeckt O, dass sie auf einen Schwindler hereingefallen ist. Diebstahl gem. 242 I 1) fremde, bewegliche Sache (+) Die Wertgegenstände, die zur O gehörten, und vom T weggenommen worden sind. 2) Wegnahme Ursprünglicher Gewahrsam: O genereller Gewahrsam Neuer Gewahrsam: T als er die Sache eingesteckt hat Fraglich ist, ob ein Gewahrsamsbruch vorliegt, denn O hat den T in die Wohnung selber hereingelassen. Diese Handlung könnte als Einverständnis betrachtet werden. Die Handlung der O war aber viel mehr nur die Erleichterung des Zugriffs auf ihr Eigentum, und keine Vermögensverfügung (damit kein Betrug). T hat also eigenmächtig gehandelt, und es liegt eine Wegnahme im Sinne von 242 vor. II. subj. TBm III. RWK (+) IV. Schuld (+) Vorsatz (+) Dolus directus I Zueignungsabsicht (+) Σ: Strafbarkeit von T wegen Diebstahl.
2 Paul eröffnet bei der Sparkasse Augsburg ein Girokonto. Auf diesem Konto wird wenige Tage später ein Betrag von gutgeschrieben. Dem liegt ein Tippfehler der Sachbearbeiterin Andrea zugrunde. Paul erkennt beim Ausdruck seiner Kontoauszüge sofort, dass es sich um eine fehlerhafte Gutschrift handelt. Trotzdem überweist er das Geld sofort auf ein anderes Konto, um das Geld behalten zu können. Betrug gem. 263 I durch Überweisung des Geldes 1) Täuschung über Tatsachen Tatsache: Eigentliche Kontostand von P, ohne , denn bzgl liegt es eine unberechtigte Bereicherung vor ( 812 BGB Herausgabeanspruch der Sparkasse). Täuschung: Es könnte eine konkludente Täuschung vorliegen, wenn der Überweisungsauftrag dahingehend eine Erklärung wäre, dass für die zu überweisende Summe ein entsprechendes Guthaben vorhanden sei. Frühere Rsp. (+) Neue Rsp. (-) Arg.: -> in der Bankpraxis sind Abbuchungen ohne entsprechende Kontodeckung keine Seltenheit. Es werden Dispokredite eingeräumt, und darüber hinausgehende Überziehungen auch geduldet. -> Der Überweisende hat häufig keine Kenntnis von seinem konkreten Kontostand. -> neue Rsp.: bei Fehlbuchungen besteht ein Auszahlungsanspruch des Kunden (Kontoauszug ein Schuldanerkenntnis gem. 780, 781 BGB). So diesbzgl. kann kein Täuschung vorliegen. Σ: Keine Strafbarkeit von P. Stellt sich die Frage, ob P gegenüber die Sparkasse eine Aufklärungspflicht hatte Betrug durch Unterlassen gem. 263 I, 13 I 1) Täuschung über Tatsachen Tatsache (+) Täuschung durch Unterlassen: Es setzt eine Aufklärungspflicht, bzw. eine Garantenstellung voraus. Dazu soll nach Treu und Glauben ein besonderes Vertrauensverhältnis vorliegen. Ein normales Girokonto begründet aber kein solches Verhältnis. Spezielle Umstände: Höhe des Schadens. -> Ausnahmsweise könnte eine Aufklärungspflicht begründen. So würden wir aber die Sonderstellung des Betruges begründen gegenüber den anderen unechten Unterlassungsdelikten. BGH hält es für unverhältnismäßig. Σ: Keine Strafbarkeit von P.
3 Paul fährt mit der Bahn von Augsburg nach München, ohne eine Fahrkarte gelöst zu haben (Fahrpreis 15 ). Kurz nach dem Abfahrt betritt der Schaffner den Wagen und fragt laut: Ist jemand zugestiegen?. Paul reagiert nicht und wühlt vermeintlich beschäftigt in seinen Unterlagen, woraufhin der Schaffner den Wagen verlässt. Betrug gem. 263 I 1) Täuschung über Tatsachen Tatsache: Paul hatte keine gültige Fahrkarte. Täuschung: Es könnte eine konkludente Täuschung vorliegen. Als Paul auf der Frage des Schaffners nicht reagiert hat, hat er konkludent erklärt, dass seine Fahrkarte schon kontrolliert wurde (Wenn der Schaffner nichts gefragt hätte, würde eine Täuschung auch vorliegen, weil wenn jemand die Leistungen der Bahn in Anspruch nimmt, darf der Bahn bzw. als deren Verträter, der Schaffner davon ausgehen, dass er eine Fahrkarte gelöst hat.). 2) Irrtum Irrtum ist eine Fehlvorstellung von der Wirklichkeit. (P): Der Schaffner hat überhaupt keine Vorstellung von der maßgeblichen Tatsachen gemacht. Er hat Paul überhaupt nicht wahrgenommen, und ging davon aus, dass alles in Ordnung sei. Irrtum wird aber breit interpretiert: Das Opfer muss sich keine konkrete Vorstellung machen, es reicht ein unreflektiertes, sachgedankliches Mitbewusstsein aus. Der Schaffner hatte seine Überzeugung, alles sei in Ordnung, auf eine ganz bestimmte Tatsache gestützt, nämlich auf seiner Frage niemand reagiert hat. Deswegen ist von einem Irrtum auszugehen. 3) Vermögensverfügung Durch Unterlassen. Die Bahn hat ein Nachlösen der Fahrkarte nicht gefordert. (P): Es liegt keine Verfügungsbewusstsein vor. Es ist aber bei einem sog. Forderungsbetrug nicht erforderlich. 4) Vermögensschaden (P): Dreieckverhältnis: Geschädigte ist die Bahn, der Irrende war aber der Schaffner. Zusatzvoraussetzungen des Vermögensschadens: - enge Verhältnis zwischen Geschädigten und Irrenden (+) Arbeitgeber - Arbeitnehmer - faktische Zugriffsmöglichkeit des Irrenden (+) Schaffner war in der Lage die Nachzahlung zu kassieren m.m.: es ist erforderlich, dass der Irrende rechtlich befugt war, über das Vermögen des Geschädigten zu verfügen. (+) II. subj. TBm III. RWK (+) Vorsatz (+) Bereicherungsabsicht (+)
4 IV. Schuld (+) Σ: P hat sich strafbar gemacht. Fallabwandlung: Paul saß im Speisewagen, und er hat sich gegenüber dem mehrfach durch den Wagen laufenden Schaffner, der keine Frage gestellt hat, nicht offenbart. (P): Irrtum Hier liegt kein unreflektiertes, sachgedankliches Mitbewusstsein vor. Der Schaffner hat überhaupt keinem Gedanken gemacht darüber, ob die Gäste im Speisewagen gültige Fahrkarten besitzen. Σ: Keine Strafbarkeit von P.
5 Paul hat sich von Franz geliehen, und hierüber einen Schuldenschein ausgestellt. Nach Rückzahlung des Geldes vergisst Franz den Schuldenschein zurückzugeben. Einige Woche später erhebt er Klage beim Amtsgericht Augsburg auf Rückzahlung des Darlehens, wobei er den Schuldschein als Beweismittel beilegt. Paul bestreitet den Anspruch, aber der Richter verurteilt ihn aufgrund des Schuldenscheins. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Nach der Revision klärt sich jedoch der Sachverhalt auf. Betrug gem. 263 I durch die Erhebung der Klage II. obj. TBm 1) Täuschung über Tatsachen (+) Tatsache: Paul hat das Geld schon zurückgezahlt. Täuschung: Im Klageschrift hat sich Franz ausdrücklich geäußert, dass Paul ihm schuldet. -> Ausdrückliche Täuschung. 2) Irrtum (+) Der Richter ging vom Bestehen der Schulden aus. 3) Vermögensverfügung Das Vermögen des P wurde durch das Urteil betroffen. Vermögensverfügung = Erlass eines vorläufigen vollstreckbaren Urteils durch dem Richter. (P): Dreiecksverhältnis: Geschädigte ist Paul, aber der Verfügende war der Richter. Also es lieg keine eigentliche Selbstbeschädigung vor (Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl). - Lagertheorie: Vermögensverfügung ist zu bejahen, wenn der Verfügende sich in der Lager des Geschädigten befindet. (-) Gericht ist überparteiisch. h.m. - Ermächtigungstheorie: Vermögensverfügung ist zu bejahen, wenn der Verfügende rechtlich befugt ist über das fremde Vermögen zu verfügen. (+) m.m. Wenn der Betrug i.v.m. einem Zivilprozess stattfindet, erscheint es sinnvoller die m.m. zu folgen. 4) Vermögensschaden Es handelt sich hier nur um einen vorläufig vollstreckbaren Titel. Bei der Entscheidung zu berücksichtigen: - ob der Titel tatsächlich vollgestreckt wurde - wie hoch die Summe ist, die durch dem Verfahren betroffen ist - wie ernst das Gefahr ist, dass es zu einer tatsächlichen und endgültigen Vermögensverlust kommt Hier eher (+) Σ: Strafbarkeit von F wegen Betrug.
6 Paul befindet sich in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Deswegen sucht er die naive Andrea auf, und spiegelt ihr vor, er führe gerade eine Spendensammlung durch, um krebskranke Kinder zu unterstützen. Andrea ist mit dem Zweck einverstanden, und spendet P nutz das Geld wie geplant um seine Schulden zu tilgen. Betrug gem. 263 I II 1) Täuschung über Tatsachen (+) Tatsache: wahrer Verwendungszweck des Geldes. Täuschung: ausdrückliche Täuschung 2) Irrtum (+) 3) Vermögensverfügung (+) Spenden von Andrea wurde von dem gespiegelten guten Zweck motiviert. 4) Vermögensschaden (P): Für A war bewusst, dass ihre Vermögensverfügung einen Schaden verursacht. Es war von vorne klar, dass sie für das Geld keine Gegenleistung erhält. Hier haben wir also eine bewusste Selbstbeschädigung, die nicht durch einen Irrtum motiviert wurde. Wenn Paul das Geld die kranken Kinder weitergeleitet hätte, würde eine Selbstbeschädigung weiterhin vorliegen. h.m.: Zweckverfehlung das Geld hat den, von Andrea vorgesehene sozialen Zweck verfehlt. (+) Σ: Strafbarkeit von P wegen Betrug.
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrB könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.
Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrFall 3. Ausgangsfall:
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrWas ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte
Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich
Mehr11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,
MehrSecond Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte
Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrKollisionsprobleme beim Eigentumsvorbehalt II. Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession
Kollisionsprobleme beim Eigentumsvorbehalt II Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession I. Problemstellung Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der Vorbehaltskäufer im Voraus eine Weiterveräußerungsforderung
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
Mehrdas usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de
Kommunikation mit Kunden das usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de 1 Wie Sie überzeugend argumentieren Viele Verkäufer
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrVerjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!
Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre
MehrEs gilt das gesprochene Wort. Anrede
Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrD. Behandlungsverweigerung als Unterlassungsdelikt * * Stand: 22.5.2014, Folie 7 neu.
D. Behandlungsverweigerung als Unterlassungsdelikt * * Stand: 22.5.2014, Folie 7 neu. I. Einleitende Bemerkungen Begriff der Behandlungsverweigerung Einschlägige Vorschriften: insb. 223 ff., 13; 323c StGB;
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
Mehr6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrKurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen. Rechtsanwältin Andrea Schmid
Kurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen Rechtsanwältin Andrea Schmid Seite 1 von 4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Aufgabe der Gutachterstelle...2
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
Mehr13 Öffentliche Güter
1 13ÖffentlicheGüter Deregriffdes"öffentlichenGutes"hateinigespekte,dieÄhnlichkeitenzuderDiskussion vonexterneneffektenaufweisen.einsolchergemeinsamerspektist,daßnichtmehralle EntscheidungsträgerunabhängigvoneinanderüberdasNiveaueinesdesKonsumsoderdes
Mehr2. Ein Unternehmer muss einen Kredit zu 8,5 % aufnehmen. Nach einem Jahr zahlt er 1275 Zinsen. Wie hoch ist der Kredit?
Besuchen Sie auch die Seite http://www.matheaufgaben-loesen.de/ dort gibt es viele Aufgaben zu weiteren Themen und unter Hinweise den Weg zu den Lösungen. Aufgaben zu Zinsrechnung 1. Wie viel Zinsen sind
Mehr1. Richtig oder falsch? R F
FRANZ KAFKA: GIB S AUF! 1 Es war sehr früh am Morgen, die Straßen rein und leer, ich ging zum Bahnhof. Als ich eine Turmuhr mit meiner Uhr verglich 1, sah ich, dass es schon viel später war, als ich geglaubt
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrDer wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.
SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.
Mehr13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrBGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen.
Fall 1: Vorüberlegung: I. Detektivkosten als Schadensersatz gem. 280 I: 1.Vertragsschluss schon mit dem Betanken. 2.Vertretbar, wenn man eine Pflicht des Kunden annimmt, sich nach dem Tanken an der Kasse
MehrJojo sucht das Glück - 3 Folge 23: Der Verdacht
Übung 1: Auf der Suche nach Edelweiß-Technik Jojo will endlich herausfinden, was Lukas zu verbergen hat. Sie findet eine Spur auf seinem Computer. Jetzt braucht Jojo jemanden, der ihr hilft. Schau dir
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrGEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.
Seite 1 1. TEIL Das Telefon klingelt. Sie antworten. Die Stimme am Telefon: Guten Tag! Hier ist das Forschungsinstitut FLOP. Haben Sie etwas Zeit, um ein paar Fragen zu beantworten? Wie denn? Am Telefon?
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrBausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht.
Bausparen vermögensaufbau Die eigene Immobilie einfach bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Schaffen Sie jetzt den FREIraum für Ihre eigenen Ideen. Ein eigenes Dach über dem Kopf gibt Ihrer Kreativität
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.
Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
Mehr10.1 Auflösung, Drucken und Scannen
Um einige technische Erläuterungen kommen wir auch in diesem Buch nicht herum. Für Ihre Bildergebnisse sind diese technischen Zusammenhänge sehr wichtig, nehmen Sie sich also etwas Zeit und lesen Sie dieses
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrDas Sparkonto. 2. Wenn du ein Sparkonto eröffnest, erhältst du als Nachweis ein.
Das Sparkonto 1. Warum eröffnen Menschen Sparkonten? Weil sie Geld möchten. 2. Wenn du ein Sparkonto eröffnest, erhältst du als Nachweis ein. 3. Deine Ersparnisse sind auf einem Sparkonto sicherer als
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrPraxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales
Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes
MehrKontaktlos bezahlen mit Visa
Visa. Und das Leben läuft leichter Kurzanleitung für Beschäftigte im Handel Kontaktlos bezahlen mit Visa Was bedeutet kontaktloses Bezahlen? Immer mehr Kunden können heute schon kontaktlos bezahlen! Statt
MehrB. Erpressung ( 253 StGB)
B. Erpressung ( 253 StGB) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des
MehrFreiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen
MehrIm Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen.
Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen. Dieser Teil besteht aus insgesamt sieben Aufgaben, in denen Ihnen unterschiedliche Situationen aus dem Universitätsleben
MehrPFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO
1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrOffene Posten ausgleichen. Stand 10/2014
Offene Posten ausgleichen Stand 10/2014 EXACT ONLINE 2 Inhalt Übersicht Offene Posten Verkauf / Debitoren... 4 Übersicht Offene Posten Einkauf / Kreditoren... 5 Ausgleich beim manuellen Erfassen von Bankbuchungen...
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IX Z A 16/14 BESCHLUSS vom 18. September 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill,
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrWenn die Menschen gerecht wären, bräuchten wir kein Recht auf beiden Seiten.
Wenn die Menschen gerecht wären, bräuchten wir kein Recht auf beiden Seiten. Im Kauf und Verkauf legt man das Recht auf die Waage, und wenn es im Gleichgewicht ist, dann ist es Rechtmäßig. Ist in Deutschland,
MehrDownload. Klassenarbeiten Mathematik 8. Zinsrechnung. Jens Conrad, Hardy Seifert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
Download Jens Conrad, Hardy Seifert Klassenarbeiten Mathematik 8 Downloadauszug aus dem Originaltitel: Klassenarbeiten Mathematik 8 Dieser Download ist ein Auszug aus dem Originaltitel Klassenarbeiten
MehrRechtspfleger in der Zwangsversteigerungsabteilung
Sicher habt Ihr schon mal von einem Gericht gehört. Der Ort, wo die Richter entscheiden, ob zum Beispiel ein Dieb ins Gefängnis muss. Gerichte haben aber sehr viel mehr Aufgaben. Die Mitarbeiter sind zum
MehrTauschbörsen File Sharing Netze
1 1. Urheberrecht beachten Tauschbörsen - Millionen von Usern verwenden täglich Programme wie Kazaa, Limewire oder BitTorrent, um Musik, Videos, Texte oder Software vom Internet herunterzuladen oder zu
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrErstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist
MehrFundservice konsequent im Internet: 2011 I Westernacher I Alle Rechte vorbehalten. I www.westernacher.com
Fundservice konsequent im Internet: warum? und wie? 2011 I Westernacher I Alle Rechte vorbehalten. I www.westernacher.com elfregi-mv Fundservice im Internet Warum Fundservice im Internet? Was ist Pflicht
MehrÜbersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen
Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.
MehrEisenbahnspiel. (Dokumentation)
Eisenbahnspiel (Dokumentation) Abbildung 1: Hier sieht man den Gleisparcour In der Mitte ist das Depot mit den Einnahmetalern und den dunkelfarbigen Kreditsteinen und den Sparsäcken zu sehen. Außerdem
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrChristina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrVerpflichtung der Kfz-Werkstatt zur Offenlegung von Fremdrechnungen (Lackierrechnungen, Karosserierechnungen etc.) gegenüber dem Versicherer
Verpflichtung der Kfz-Werkstatt zur Offenlegung von Fremdrechnungen (Lackierrechnungen, Karosserierechnungen etc.) gegenüber dem Versicherer In letzter Zeit kam es von der Mitgliederseite vermehrt zu Anfragen,
MehrFamilienrecht Vorlesung 8. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 8. Januar 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Bauland: Familienrecht Vorlesung 8 Fallbeispiel Keusch erbt während
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
Mehr