Delegierbare ärztliche Tätigkeiten - Gefahr erkannt Gefahr gebannt -
|
|
- Katarina Walter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Delegierbare ärztliche Tätigkeiten - Gefahr erkannt Gefahr gebannt - von Kath. Hochschule NRW (Köln) Prof. Dr. V. Großkopf Folie 1
2 Themenübersicht Rechtliche Rahmenbedingungen der Aufgabenmigration Beweislastmanagement Managerielle Interventionen Prof. Dr. V. Großkopf Folie 2
3 Praktikerseminare + Workshops Neuverteilung der Aufgaben anhand einiger Beispiele Medizin Pflege Cardiotechnik Chirurgische Assistenz Narkose Assistenz Case Management DRG-Kodierverfahren Wundmanagement Schmerzmanagement Infusionsmanagement Blutabnahme Pat.- Service Hauswirtschaft / Administration Zimmer Service Speisenversorgung Materialver/-entsorgung EKG Reinigung med.-techn. Geräte Deutsches Ärzteblatt Jg. 106 Heft März 2009 Reinigungsdienst OP-Endreinigung Instandhaltungsreinigung Bettenaufbereitung Reinigung Prof. Dr. V. Großkopf Folie 3
4 Rechtliche Rahmenbedingungen der Aufgabenmigration Gesetze Rechtsprechung Literaturmeinung Prof. Dr. V. Großkopf Folie 4
5 Verantwortungszuordnung Anweisender Eigenprüfung trägt Anordnungsverantwortung für die richtige Auswahl des Anordnungsadressaten Durchführungsverantwortung für die sach- und fachgerechte Durchführung der angeordneten Maßnahme trägt Fremdprüfung Durchführender Prof. Dr. V. Großkopf Folie 5
6 Der Kläger muss grundsätzlich alle schadensersatzbegründenden Voraussetzungen beweisen Der Einsatz nicht hinreichend qualifiziertes Personal Fehler: 630a II BGB 630a II BGB Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Schaden Sorgfaltspflichtverletzung (Behandlungsfehler) Verschulden Ursachenzusammenhang Schadensersatz Der Schaden muss bei sorgfältigem Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermeidbar sein. Alles oder Nichts-Prinzip Der Einsatz nicht hinreichend qualifiziertes Personal Beweislastumkehr 630h IV BGB Prof. Dr. V. Großkopf Folie 6
7 Checkliste Delegation Übertragbarkeit der Aufgabe (obj. Gefährlichkeit) Gehört die Aufgabe zum Kernbereich ärztlichem Handelns? Der Kernbereich ärztlichen Handelns liegt vor bei: Hoher Schwierigkeit Hohem Risiko Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen Beherrschung durch den Delegaten (subj. Fähigkeit) Formelle Qualifikation (Ausbildung des Delegaten, die auf eine bundes- oder landesrechtliche Ausbildungsregelung zurückzuführen ist) Materielle Qualifikation (Fähigkeiten und Fertigkeiten, die über die Ausbildungsinhalte im Laufe der beruflichen Tätigkeit sowie durch Fort- und Weiterbildungen erworben wurden) Ärztliche Dichte In welchem Zeitfenster kann Arzt bei Komplikationen unterstützend eingreifen Prof. Dr. V. Großkopf Folie 7
8 Managerielle Intervention Migrationspfad bzg. der materiellen Qualifikation Strukturierter Ausbildungsplan Befähigungsnachweis Dienstanweisung / Rundverfügung (Direktionsrecht des Arbeitgebers) Haftpflichtabsicherung Prof. Dr. V. Großkopf Folie 8
9 Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. oder Folgen Sie uns auf Facebook RECHTSDEPESCHE Liken ist gelikt ;))) Prof. Dr. V. Großkopf Folie 9
Rechtliche Aspekte eines innovativen
Rechtliche Aspekte eines innovativen Wundmanagements Was muss, was darf, was kann? von Kath. Hochschule NRW (Köln) Prof. Dr. V. Großkopf Folie 1 Themenübersicht ht Das Risikopotential im Bereich des Wundmanagements
MehrNeueste haftungsrechtliche Fragestellungen im modernen Wundmanagement
Neueste haftungsrechtliche Fragestellungen im modernen Wundmanagement von Prof. Dr. Volker Großkopf Kath. Hochschule NRW (Köln) Prof. Dr. V. Großkopf Folie 1 und Rechtanwalt Stefan Knoch Assekuranz AG
MehrSozialrecht versus Haftungsrecht
Sozialrecht versus Haftungsrecht Eine haftungsrechtliche Herausforderung für das Gesundheitswesen von Prof. Dr. Volker Großkopf Kath. Hochschule NRW (Köln) Themenübersicht Entwicklungen im Gesundheitswesen
MehrHaftungsrecht im Spannungsfeld der Professionen
Haftungsrecht im Spannungsfeld der Professionen Vortrag anlässlich des 2. Meisenheimer Pflegetages 12. Oktober 2018 in Meisenheim Referent: Rechtsanwalt Dirk M. Rothstein, Düsseldorf Lehrbeauftragter an
MehrHaftungs- und straffreies Arbeiten in Zeiten der zunehmenden Leistungsverdichtung aus Sicht der Pflege
Haftungs- und straffreies Arbeiten in Zeiten der zunehmenden Leistungsverdichtung aus Sicht der Pflege Markus Jones, MBLT Leiter Geschäftsbereich Rechtsabteilung und Drittmittelmanagement Universitätsklinikum
MehrVoraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Berufsgruppen aus juristischer Sicht. Reicht es aus einfach nur zu delegieren?
Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Berufsgruppen aus juristischer Sicht. Reicht es aus einfach nur zu delegieren? Achim Mathia Leiter Schaden- und Risikomanagement Pax-Versicherungsdienst, Köln
MehrKunstfehler, Delegation von Tätigkeiten im HKL
TASK 2009 Würzburg, 09.-11. Juli 2009 Kunstfehler, Delegation von Tätigkeiten im HKL Dr. Tonja Gaibler Rechtsanwältin Problemkreise aus haftungsrechtlicher Sicht Kunstfehler oder Komplikation? Standard
MehrDelegation ärztlicher Tätigkeiten 2013
Delegation ärztlicher Tätigkeiten 2013 Heilkundeübertragungsrichtlinie Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator (DAA) Lehrbeautragter MentalTrainer ra-uffeln@t-online.de
MehrDelegation ärztlicher Tätigkeiten
Delegation ärztlicher Tätigkeiten Heilkundeübertragungsrichtlinie Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator (DAA) Lehrbeautragter MentalTrainer www.maltejoerguffeln.de
MehrVeränderungen der Rolle der Funktionsdienste im Krankenhaus
Veränderungen der Rolle der Funktionsdienste im Krankenhaus Franz Wagner MSc Bundesgeschäftsführer Pflegende werden neue Aufgabenfelder erschließen Diese Aufgaben liegen u.a. im Bereich Beratung, Prävention,
MehrLeipziger Allerlei 18. Feb Delegation ärztlicher Tätigkeiten
Leipziger Allerlei 18. Feb. 2012 Delegation ärztlicher Tätigkeiten Anke Ohmstede dvta e.v. Vorstand Radiologie/Funktionsdiagnostik Status Quo MTRA MTRA-Ausbildung bundesrechtlich geregelt MTA-Gesetz (1993)
MehrPflegeprozesse im Alltag der Pflege
Pflegeprozesse im Alltag der Pflege Tut Pflege das, was Pflege tun soll? 8. Thüringer Pflegetag Im Labyrinth der Pflege 5. Oktober 2011 congress centrum neue weimarhalle, 13:15 14:45 Uhr Referent: Prof.
Mehr4 Ärztliche Anordnung. Ärztliche Anordnung
4 Ärztliche Anordnung Ärztliche Anordnung Die Anordnungsverantwortung für medizinisch-diagnostische und therapeutische Maßnahmen trägt grundsätzlich der Arzt. Nach überwiegender Meinung ist die Durchführung
Mehr- Erfahrungen von Studierenden zu beruflichen Perspektiven - - Prof. Dr. Stefan Görres Dr. Jaqueline Bomball
Abschlussveranstaltung - Präsentation der Evaluationsergebnisse zu den Modellstudiengängen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen in NRW 13. April 2015, MGEPA Düsseldorf - Erfahrungen von Studierenden
MehrNews aus dem Bundesministerium für Gesundheit
News aus dem Bundesministerium für Gesundheit Mag. Paul Resetarics, MSc Chief Nursing Officer Entscheidungsgrundlagen Fragestellungen zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten gemäß 15 GuKG werden unter Berücksichtigung
MehrNeues Aufgabenspektrum für das pflegerische Wundmanagement?
Neues Aufgabenspektrum für das pflegerische Wundmanagement? Heilkundeübertragungsrichtlinie (HÜR) Allgemeiner Teil Regelt: rechtlichen Grundlagen d. Übertragung d. heilkundlichen Tätigkeiten ( 1) Inhalt,
MehrDelegation Betriebsärztlicher Leistungen. Dr. med. Bernward Siebert Facharzt für Arbeitsmedizin Allergologie, Umweltmedizin VDBW Landesvorsitz Berlin
Delegation Betriebsärztlicher Leistungen Dr. med. Bernward Siebert Facharzt für Arbeitsmedizin Allergologie, Umweltmedizin VDBW Landesvorsitz Berlin Definition Delegation Delegation Übertragen, übergeben
MehrThrombose-Prophylaxe Haftungsrisiken: Auf der sicheren Seite?
Thrombose-Prophylaxe Haftungsrisiken: Auf der sicheren Seite? RA Hubert Klein, Köln Rechtsanwälte Dr. Großkopf + Klein Katholische Hochschule NRW, Köln 0221 95 15 840 Hubert Klein, RA Folie 1 Parallel
Mehr--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)
Meinhardt Congress GmbH 2. Süddeutsche Medizinrechtstage 17. und 18. Januar 2014 (Göppingen) --- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) 17. Januar 2014 Überblick I. Einführung II. Pflichten
MehrSCh Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner
SCh Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner Bundesministerium für Gesundheit Leiter der Sektion II Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz 1030 Wien, Radetzkystraße 2 Tel.: (01)71100 4882 Fax: (01)7187183 gerhard.aigner@bmg.gv.at
MehrDas neue Patientenrechtegesetz
Department of General Surgery Das neue Patientenrechtegesetz - Kommentar aus ärztlicher Sicht - Arbeitskreis Ärzte und Juristen (AWMF) in Würzburg 27.04.2013 Markus Mieth Patientenrechtegesetz Warum haben
MehrHaftung im Gesundheitswesen
Haftung im Gesundheitswesen Rechtsfragen der zivil- und strafrechtlichen Haftung der Beschäftigten im Gesundheitswesen Übersicht Rechtliche Folgen der Sorgfaltspflichtverletzung Voraussetzungen der Haftung
MehrDelegation an nichtärztliches Personal - Auszug -
Delegation an nichtärztliches Personal - Auszug - 1 Bitte achten Sie das geistige Eigentum und respektieren die Arbeit, die mit der Zusammenstellung der Informationen einher geht. DANKE Copyright 2015
Mehr- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung
MehrReferentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen
MehrWohltun/ Schaden vermeiden
Wohltun/ Schaden vermeiden - Kompetenz Ethik - Anja Sickmann, Dipl. Theol., Supervisorin DGSv Regina Bannert, Dipl. Theol., Supervisorin DGSv Peter Bromkamp, Dipl.-Religionspädagoge, Dipl.-Sozialgerontologe
MehrRechtsfragen der Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter. Arbeitskreis Medizinrecht Münster
Rechtsfragen der Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter Arbeitskreis Medizinrecht Münster (Gemeinde-) Schwester AGnES Quelle: Ärzteblatt / Foto: Kristina Hartnick Rechtsanwalt Sören
MehrOrt: Kirchhofstr. 5, Herne, Tel.: , Fax:
flyer-download-betreuungsfachkraft Betreuungsfachkraft Richtlinien nach 43b und 53c SGB XI (ehem. 87b SGB XI) Vermittlung von fachlichen Grundlagen für die Betreuung von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
MehrDas unterschätzte Risiko: (Zentral-) Sterilisation
Das unterschätzte Risiko: (Zentral-) Sterilisation Referent: Dr. Frank Wille Datum:19.09.2013 Ort: Biersdorf am See Anlass: Biersdorfer Krankenhaus Management Gespräche Mehr wissen. Weiter denken. Ziel
MehrBindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung
Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung 3. Saarländischer Medizinrechtstag 17.09.2016 Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Heimes & Müller
MehrDelegation in der Hausarztpraxis
Delegation in der Hausarztpraxis Workshop 9 Berliner Tag der Allgemeinmedizin 2015 Referentin: Rechtsanwältin Claudia Reich 05.09.2015 / Folie 1 Agenda 1. Status quo und Zukunft 2. Haftungsrechtliche Grundlagen
MehrDelegation ärztlicher Tätigkeiten an das Krankenpflegepersonal
Heiderose Killmer Universitätsklinikum Eppendorf Telefon 040 428036842 Zentrum für Frauen-, Kinder und Fax 040 42803 3270 Jugendmedizin E-Mail h.killmer@ uke.uni-hamburg.de Martinistr. 52 Hamburg Delegation
MehrLeitfaden zur Durchführung von Mitarbeiterjahresgesprächen
Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeiterjahresgesprächen Bereich, Abteilung Name Mitarbeitender Name Führungskraft PS-PS-FO-0014-01 Stand: März 2018 Seite 1 von 10 1 Allgemeines Wofür dieser Leitfaden?
MehrDie Zeit nach AERA. Barbara Klein, Stationsleitung Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern
Die Zeit nach AERA Barbara Klein, Stationsleitung Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern Wer bin ich und wo arbeite ich? Barbara Klein 40 Jahre im WKK 30 Jahre Stationsleitung Mentor Wundmanager ICW Diabetesversierte
MehrOP-Barometer ZGWR Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht. FRA UAS Frankfurt University of Applied Sciences
OP-Barometer 2015 ZGWR Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht FRA UAS Frankfurt University of Applied Sciences Geschäftsführender Direktor Prof. Thomas Busse Danke für die Mitarbeit an Katharina
MehrAKADEMIE. Ausbildung zum Altenpflegehelfer. Staatlich anerkannt.
AKADEMIE Ausbildung zum Altenpflegehelfer. Staatlich anerkannt. www.tuv.com/akademie AUSBILDUNG Betreuung und Pflege von älteren Menschen. Altenpflegehelfer unterstützen und begleiten alte Menschen z.b.
MehrI h r e A n s p r e c h p a r t n e r d e r C l e a r i n g s t e l l e i n d e n D i ö z e s e n:
INFODIENST 10/2017 Delegation von Behandlungspflegen durch Ärzte auf Pflegekräfte Geschäftsstelle der Clearingstelle c/o Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln ev Georgstraße 7 50676 Köln Telefon:
MehrAKADEMIE. Ausbildung zum Altenpflegehelfer. Staatlich anerkannt.
AKADEMIE Ausbildung zum Altenpflegehelfer. Staatlich anerkannt. www.tuv.com/akademie AUSBILDUNG Betreuung und Pflege von älteren Menschen. Altenpflegehelfer unterstützen und begleiten alte Menschen z.b.
MehrFachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen
Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der
MehrBerufsausübungserlaubnis damit alle dürfen, was sie können und tun
Berufsausübungserlaubnis damit alle dürfen, was sie können und tun Johannes Schopohl BPtK-Symposium Zukunft der Psychotherapieausbildung: Eckpunkte einer Reform Hannover, 22./23. September 2009 Warum und
MehrModernes Anforderungsprofil an die Notfallpflege Darstellung am Beispiel Notfallzentrum Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg Prüfeninger Straße
Modernes Anforderungsprofil an die Notfallpflege Darstellung am Beispiel Notfallzentrum Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg Prüfeninger Straße Dagmar Herkert Pflegedienstleitung Notfallzentrum 10.12.2011
MehrÄrzte in Ausbildung ohne Ausbildung?
Ärzte in Ausbildung ohne Ausbildung? Eckpunkte zur Studie der Ärzteausbildung in Wien und Österreich. Nach abgeschlossenem Studium der Medizin ist man noch kein Arzt. Um als Arzt praktizieren zu dürfen,
MehrNichtärztliche Gesundheitsberufe. Welche Rolle spielen sie in der Zukunft?
Nichtärztliche Gesundheitsberufe Welche Rolle spielen sie in der Zukunft? Die Pflegeberufe haben eine eigene Kompetenz, wie auch andere Berufe im Gesundheitssystem! Die Bezeichnung nichtärztlich hat aus
MehrKOMPLEMENTÄRE PFLEGEMETHODE Auf der sicheren Seite des Rechts. 29. Jänner Aroma-Symposium des
KOMPLEMENTÄRE PFLEGEMETHODE Auf der sicheren Seite des Rechts 29. Jänner 2011 1. Aroma-Symposium des 1 Gabriele Latour, MSc Akademische Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege am Landesklinikum St.Pölten-Lilienfeld
MehrBedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung
Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss
MehrDer Schritt ins Arbeitsleben
Der Schritt ins Arbeitsleben Berufliche Qualifizierung, die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen und der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) Herausforderung Arbeit
MehrANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE. Neu: Online-Karriereplaner Altenpflegehelfer/in. Staatlich anerkannt.
ANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE Neu: Online-Karriereplaner www.tuv.com/umschulungen Altenpflegehelfer/in. Staatlich anerkannt. www.tuv.com/akademie QUALIFIZIERUNG Betreuung und Pflege von älteren Menschen.
MehrHaftungsrecht in der außerklinischen Intensivpflege
Rechtsanwälte Dr. Siegfried Brandt und Oliver Krause Kanzleien für Zivilrecht, Arztrecht und Steuerrecht Haftungsrecht in der außerklinischen Intensivpflege Oliver Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht
MehrARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung
ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT Allgemeines zur Haftung Die Rechtsfragen auf dem Gebiet der Medizin- bzw. Arzthaftung haben in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Arzthaftungsprozesse
MehrMedizinische Fachangestellte und Rettungsassistenten in der Notaufnahme, geht das?
Medizinische Fachangestellte und Rettungsassistenten in der Notaufnahme, geht das? Ausgangslage Nach Hochrechnungen werden in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2020
MehrMedizin- und Biostrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco. C. Fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung insb. durch Behandlungsfehler
C. Fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung insb. durch Behandlungsfehler I. Einleitende Bemerkungen Begriff des Behandlungsfehlers. Einschlägige Vorschriften: Fahrlässige Körperverletzung ( 229 StGB),
Mehrzu Punkt... der 856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009
Bundesrat Drucksache 111/1/09 19.02.09 Empfehlungen der Ausschüsse G - K zu Punkt der 856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009 Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten
MehrPalliativ- und Hospizversorgung in Essen (Ruhrgebiet/NRW)
Palliativ- und Hospizversorgung in Essen (Ruhrgebiet/NRW) Organisation und Versorgungsstrukturen in der Palliative Care Thun, 18. April 2013 Birte Puls www.fh-jena.de Palliativ- und Hospizversorgung in
MehrPressekonferenz der Bundesärztekammer 2014
Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin Ergebnisse der 7.922 Entscheidungen
MehrRisiken für Pflegekräfte: Handlungssicherheit durch Risikomanagement
Chemnitz, 23. Mai 2013 Risiken für Pflegekräfte: Handlungssicherheit durch Risikomanagement Schlüterstr. 37 D-10629 Berlin Telefon: 030-889138- 0 Telefax: 030-889138-38 p: BER/wk/uls-frie.ppt 02/2003 berlin@uls-frie.de
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Bitte klicken Sie auf die gewünschte Weiterbildung!
INHALTSVERZEICHNIS Ambulantes Operieren für medizinische Fachangestellte...114 Chirurgische/r Assistent/in in der Allgemein- und Viszeralchirurgie...116 Basiskurs...118 Aufbaukurs... 120 Bitte klicken
MehrAus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013
Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht 7. Februar 2013 Patientenrechtegesetz 2004 Patientenbeauftragter bestellt 2011: 2012: Referentenentwurf,
MehrANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE. Neu: Online-Karriereplaner Altenpflegehelfer/in. Staatlich anerkannt.
ANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE Neu: Online-Karriereplaner www.tuv.com/umschulungen Altenpflegehelfer/in. Staatlich anerkannt. www.tuv.com/akademie QUALIFIZIERUNG Betreuung und Pflege von älteren Menschen.
MehrModultitel: Bei Diagnostik und Therapie mitwirken 3 (Basismodul)
Wissensbereich Modulnummer 2.5 Zuordnung zu Themenbereich 8 Prüfungsrelevant schriftlich mündlich Semester: 2. 5. Semester Workload: 44 UE ECTS: Modultitel: Bei Diagnostik und Therapie mitwirken 3 (Basismodul)
MehrWissenschaftliche und praktische Qualifizierung für die Approbation - Vorschläge der BPtK
Wissenschaftliche und praktische Qualifizierung für die Approbation - Vorschläge der BPtK Dr. Nikolaus Melcop BPtK-Symposium Reform des Psychotherapeutengesetzes am 8.11.2016 in Berlin Ziele des Approbationsstudiums
MehrFachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen
Fachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen Berlin, 22.02.2016 1 Patientenrechtegesetz seit dem 26.02.2013 13. Deutscher Medizinrechtstag 14.09.2012 Was hat sich seit
MehrIntegrierte, sektorenübergreifende Psychoonkologie (ispo) Stationäre Psychoonkologie: Zugang zur psychoonkologischen Versorgung
31. Deutscher Krebskongress 2014 Neue Konzepte zur 19.-22. psychoonkologischen Februar 2014, Berlin Forschung Integrierte, sektorenübergreifende Psychoonkologie (ispo) Stationäre Psychoonkologie: Zugang
MehrMEDIZIN IM KRANKENHAUS- MANAGEMENT
ZENTRUM FÜR WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG MEDIZIN IM KRANKENHAUS- MANAGEMENT Master of Arts Ein berufsbegleitender Master studiengang für Absolventinnen und Absolventen kaufmännischer und juristischer
MehrDr. med. Uwe Milbradt Facharzt für Allgemeinmedizin, Ärztlicher Leiter MVZ Börde. VERAH- Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis
Dr. med. Uwe Milbradt Facharzt für Allgemeinmedizin, Ärztlicher Leiter MVZ Börde VERAH- Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis Demographie Betreuungsbedarf Diagnose Leistungserbringer werden älter
MehrSelbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1)
Selbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1) zur Anlage 1 des Rahmenvertrages gemäß 137 i.v.m. 137 g SGB V über die stationäre Versorgung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms
MehrReicht die Qualifikation der Berufskraftfahrer in Deutschland (und Europa) aus? Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Frankfurt,
Reicht die Qualifikation der Berufskraftfahrer in Deutschland Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Frankfurt, 19.06.2017 Vorstellung Prof. Dr. Dirk Engelhardt Beruflicher Werdegang: Seit Januar 2017: Hauptgeschäftsführer
MehrBildungsangebote der. Bonn e.v. DRK-Schwesternschaft. Gesamtleiterin des Fachseminars für Altenpflege. Monika Cremer-Biermann
Bildungsangebote der DRK-Schwesternschaft Bonn e.v. Monika Cremer-Biermann Gesamtleiterin des Fachseminars für Altenpflege DRK-Schwesternschaft Bonn e.v. 18.02.2014 1 Gliederung 1. Allgemeine Aspekte 2.
MehrBerufliche Qualifizierungspolitik (nicht nur) zur Arbeitsplatzsicherung
Vorstand 2. Betriebsrätemesse Erlangen am 25. Juni 2014 Berufliche Qualifizierungspolitik (nicht nur) zur Arbeitsplatzsicherung Was macht die IG Metall in der Berufsbildung? IG Metall-Verwaltungsstelle
MehrDas glaub ich Ihnen nicht! Rechtliche Bewertung Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe
Das glaub ich Ihnen nicht! Rechtliche Bewertung Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe 02.06.2012 Peter Lemke 1 Schmerz Schmerz ist damit ein multidimensionales Phänomen, das
MehrDer Erfolg der Fachweiterbildung aus Sicht der Pflegedienstleitung. Olaf Arnhold, Pflegedienstleiter/ Pflegecontrolling
Der Erfolg der Fachweiterbildung aus Sicht der Pflegedienstleitung Olaf Arnhold, Pflegedienstleiter/ Pflegecontrolling Dresden, 18.08.2016 2 I positives Ergebnis einer Bemühung; Eintreten einer beabsichtigten,
MehrMedizincontrolling heute
Medizincontrolling heute Herausforderung nach 15 Jahre DRG-System Spagat zwischen operativen Geschäft und strategischen Fragestellungen Prof. Dr. med. Steffen Gramminger 07. Dezember 2018 Ihr Referent
MehrBerner Fachhochschule Gesundheit. Detailinformation zum CAS-Studiengang
Gesundheit Detailinformation zum CAS-Studiengang Study Nurse Durchführung 2014 / 2015 Kooperationspartner Überblick Die klinische Forschung leistet als Teilgebiet der Medizin einen wichtigen Beitrag zur
MehrDie Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die
Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen
MehrMASTER OF HOSPITAL MANAGEMENT
ZENTRUM FÜR WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG MASTER OF HOSPITAL MANAGEMENT MaHM Managementkompetenz im Krankenhaus. Ein berufsbegleitenden Masterstudiengang für Ärztinnen und Ärzte. Gesundheitsökonomische
MehrErstellung eines Anforderungsprofils
Erstellung eines Anforderungsprofils Analyse der Aufgabenstruktur Welche fachlichen, kunden-, mitarbeiterorientierte und methodischen Aufgaben werden von dem Stelleninhaber wahrgenommen? Bestimmung von
MehrAusbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Studiengang Ausbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung Nutzen Das Ausbilden von Nachwuchskräften ist eine wichtige Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens und ein wesentlicher
MehrQS Dekubitusprophylaxe: Schikane oder Chance? Wolf-Rüdiger Klare Stuttgart, 25. November 2015
QS Dekubitusprophylaxe: Schikane oder Chance? Wolf-Rüdiger Klare Stuttgart, 25. November 2015 Dr. med. Wolf-Rüdiger Klare Internist/Diabetologe Chefarzt Klinik für Innere Medizin und Klinikum Radolfzell
MehrSpringertätigkeit durch Anästhesiepflegepersonal
Springertätigkeit durch Anästhesiepflegepersonal Wem nützt es? Wo liegen die Nachteile? Wolfgang Zeipert Welche Aufgaben hat der Springer? Vorbereitung des OP-Instrumentariums unsteriler Arm des Instrumentierenden
MehrBerufsbild Pflege. Perspektiven und Potentiale. Andreas Westerfellhaus Präsident des Deutschen Pflegerates e.v., Berlin
Berufsbild Pflege Perspektiven und Potentiale Andreas Westerfellhaus Präsident des Deutschen Pflegerates e.v., Berlin SPD Bundestagsfraktion, 13. April 2011 Pflegeberufe im Fokus, weil die Menschen professionelle
MehrPflege. Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Auswirkungen auf die Ausbildung und die Tätigkeit in der Notaufnahme
Pflege Pflegeweiterentwicklungsgesetz Auswirkungen auf die Ausbildung und die Tätigkeit in der Notaufnahme Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe peterlemke@gmx.net im Institut
MehrMit uns finden Sie den genau. richtigen Job.
Everything possible/shutterstock.com Mit uns finden Sie den genau. richtigen Job. Personaldienstleistung individuell, zuverlässig & ehrlich www.tuv.com/personal Finden Sie den richtigen Job mit uns! Sie
MehrOP-Barometer ZGWR Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht. FRA UAS Frankfurt University of Applied Sciences
OP-Barometer 2015 ZGWR Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht FRA UAS Frankfurt University of Applied Sciences Geschäftsführender Direktor Prof. Thomas Busse Danke für die Mitarbeit an Katharina
MehrLernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement
Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement WS 2016/2017 M. Schrappe Vorlesungsfolien download ca. 1 Woche vor der Vorlesung unter matthias.schrappe.com Patientensicherheit und Risikomanagement
MehrHerzlich willkommen!
Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Schutz und Sicherheit Herzlich willkommen! 1 Problem: Bisher gab es nur einen dreijährigen Beruf Lösung: Zusätzlicher Beruf: Servicekraft für Schutz
MehrAufsichtspflicht. Wissens- und Beachtenswertes in der Arbeit mit Kindergruppen in Freiwilligen Feuerwehren
Aufsichtspflicht Wissens- und Beachtenswertes in der Arbeit mit Kindergruppen in Freiwilligen Feuerwehren Wovon sprechen wir überhaupt? der aktive Umgang mit Kindern ist immer auch ein Stück Erziehungsarbeit
MehrAnlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende
Anlagen Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Heileingriff Strafrecht 223 StGB: Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe
MehrAusbildung im Rettungsdienst. Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN
Ausbildung im Rettungsdienst Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN Rettungsassistent/in (Verkürzte Ausbildung nach RettAssG 8.2) Lernziele: Leistungen: Lehrgangsort: Umfang: Fundierte Kenntnisse
MehrAnlage 3 BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)
Anlage 3 BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Bundesrecht Anhangteil Titel: Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Mehrmaxq. Fachakademie für Gesundheitsberufe
maxq. Fachakademie für Gesundheitsberufe Ihr Partner für Gesundheit und Soziales Infoveranstaltung Berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen zur/zum Medizinischen Fachangestellten Agenda Ihr Partner für
MehrArbeitsrechtlicher Rückgriffsanspruch bei grobem Behandlungsfehler
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.v. XXVII. Kölner Symposium am 14. November 2015 In den folgenden Texten wird der besseren Übersichtlichkeit wegen regelmäßig nur eine Geschlechtsform
MehrEntwicklung und Zukunft der Geriatrischen Strukturen. Baden-Württemberg
Entwicklung und Zukunft der Geriatrischen Strukturen in 16. April 2005 Jahrestagung 2005 der Landesarbeitgemeinschaft Geriatrischer Schwerpunkte und Zentren in in Mosbach Dr. med. Johannes Warmbrunn 1
Mehr2 Feststellung des personenbezogenen Qualifizierungsbedarfs
Der Leiter bzw. der jeweilige Beauftragte in der Struktureinheit fasst den Qualifizierungsbedarf für die jeweilige Einheit für das jeweilige Jahr und die beiden Folgejahre nach internen und externen Maßnahmen
MehrRisikomanagement aus. Landessicht
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Risikomanagement aus Landessicht Dr. Boris Robbers Referatsleiter Krankenhäuser Niedersächsisches Sozialministerium Seite 2 Zukünftige Herausforderungen Seite
MehrKrankenhausfinanzierung zwischen Ethik und Monetik
Krankenhausfinanzierung zwischen Ethik und Monetik Patientenwohl als ethischer Maßstab Prof. Dr. med E. Steinhagen-Thiessen Centrum Innere Medizin Interdisziplinäres Stoffwechsel-Centrum, Ernährungsmedizin,
MehrAusbildung zum Altenpflegehelfer. Staatlich anerkannt. AKADEMIE
AKADEMIE Pflegeberuf ist das was für mich? Jetzt testen: www.tuv.com/aktion-pflege Ausbildung zum Altenpflegehelfer. Staatlich anerkannt. www.tuv.com/akademie AUSBILDUNG Betreuung und Pflege von älteren
MehrForum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat
12. IG Metall Tagung für Personal in der beruflichen Bildung Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat Was bringt uns ein Bildungsausschuss des BR? Kompetenz
MehrDelegation von ärztlichen Tätigkeiten in Zentralen Notaufnahmen. Eine starke Ressource für die Wirtschaftlichkeit von Zentralen Notfallaufnahmen
Delegation von ärztlichen Tätigkeiten in Zentralen Notaufnahmen Eine starke Ressource für die Wirtschaftlichkeit von Zentralen Notfallaufnahmen Rainer Manske 3. Deutsches Symposium Zentrale Notaufnahme
MehrDie können das! Substitution ärztlicher Leistungen
Die können das! Substitution ärztlicher Leistungen 16. Rettungsdienstsymposium des DRK Landesverbandes Hessen e. V. 10. November 2016 Was ist eine Substitution ärztlicher Leistungen? selbstständige und
Mehr