FGMA Info-Brief. Die. FACHBETRIEBSGEMEINSCHAFT MASCHINENBAU e.v. (FGMA) informiert. Editorial. Liebe Mitglieder,

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1 FGMA Info-Brief Ausgabe 08 / Juli 2005 Die FACHBETRIEBSGEMEINSCHAFT MASCHINENBAU e.v. (FGMA) informiert Editorial Liebe Mitglieder, Mitgliederversammlungen sind bei Vereinen und damit auch bei der FGMA eine Notwendigkeit. Mitgliederversammlungen können langweilig und tröge sein. Auf Mitgliederversammlungen wird über die Vereinsaktivitäten berichtet, der Haushalt beschlossen, der Vorstand entlastet und alle zwei Jahre neu gewählt. Mitgliederversammlungen können aber auch spannend und unterhaltsam sein. Auf Mitgliederversammlungen werden Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen geführt, Erfahrungen ausgetauscht, Neuigkeiten berichtet. Und Mitgliederversammlungen können zum Ereignis werden, so wie in diesem Jahr bei OPEL "Live@Night" in Rüsselsheim. Wer nicht da war, hat was versäumt. Was genau, lesen Sie dazu den Bericht auf der nächsten Seite. Ihr Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v. (FGMA) Vereinsregister 9093 Amtsgericht Frankfurt/M. Sachverständigenorganisation nach 22 VAwS Überwachungsgemeinschaft nach 19 l WHG Vorstand: Hartmut Bauer Geschäftsführer: Karl-Werner Benz Bankverbindung: Dresdner Bank AG, Frankfurt BLZ Konto

2 Seite 2 FGMA Info-Brief Ausgabe 08 / Juli 2005 Inhaltsverzeichnis Seite Neues aus dem Vorstand 2 Neues aus der Überwachungsgemeinschaft 3 Neues aus der Sachverständigenorganisation 4 Neues aus der Gesetzgebung 4 Rund ums Internet 5 von der Deutschen Vereinigung für Abwasser und Abfall e.v. (DWA) informierten in ihren Vorträgen zu den Themen "Einstufung von Schmierstoffen in Wassergefährdungsklassen" bzw. zum "Stand des Technischen Regelwerks". Erster Höhepunkt des Tages war der Vortrag von Herrn Dr. Buer "Wasser ist Leben". Neue Mitglieder 5 Termine 2. Hj Vermischtes 5 Zum Schluss 6 Neues aus dem Vorstand Mitgliederversammlung 2005 in Rüsselsheim ein großer Erfolg! Hartmut Bauer begrüßt die Gäste (Foto: Benz) Der Vorsitzende des Vorstandes der FGMA, Herr Bauer, konnte 38 Teilnehmer zur 19. Mitgliederversammlung am 9. Juni 2005 im Konferenzzentrum von OPEL LIVE in Rüsselsheim begrüßen. Beim "Come-Together" hatten sich Personen aus FGMA-Mitgliedsunternehmen, aus befreundeten Sachverständigenorganisationen, FGMA- Prüfer und -Prüfbeauftragte eingefunden. Zwei Referenten, Herr Dr. Baumgärtel vom Verband der Schmierstoffindustrie (VSI) und Frau Grabowski Dr. Friedrich Buer beim Vortrag (Foto: Benz) In unnachahmbarer Art und Weise zog er die Zuhörer in seinen Bann. Mit einfachen Mitteln und in verständlicher Sprache gelang es ihm, hochwissenschaftliche komplexe Sachverhalte auch für den Laien nachvollziehbar darzustellen. Tipps zum alltäglichen Umgang mit Wasser, aber auch kleine Seitenhiebe auf Politik und Wissenschaft rundeten seinen Vortrag ab. Nächstes Glanzlicht war die Besichtigung des neuen Leanfield Werkes von Opel in Rüsselsheim. Das Leanfield Werk von Opel in Rüsselsheim (Foto: Opel)

3 Seite 3 FGMA Info-Brief Ausgabe 08 / Juli 2005 Bevor es mit dem Bus zu den Stationen Presswerk, Karosseriebau und Endmontage ging gab es einen kurzen Rückblick in die Firmengeschichte von Opel. Die Tagungsteilnehmer beim Rundgang im Ausstellungsraum (Foto: Benz) Zum Abschluss des Tages wurden die Teilnehmer im "Adams", dem Restaurant des Opel-Konferenzzentrums, beim Buffet bestens bewirtet. Neues aus der Überwachungsgemeinschaft "Qualität" der Prüfbeauftragten Bei jeder durchgeführten Aufnahmeoder Regelüberwachungsprüfung fragt die Geschäftsstelle bei den Unternehmen nach, ob und wie sie mit der Durchführung der Prüfung zufrieden waren. Mittels eines einfachen Fragebogens wird insbesondere die "Leistung" des Prüfbeauftragten abgefragt. Leider ist der Rücklauf der Fragebögen an die Geschäftsstelle sehr gering, so dass wir keine gesicherten Informationen über die Qualität/Eignung der Prüfbeauftragten haben. Unser Wunsch an Sie: Scheuen Sie sich nicht uns mitzuteilen, was Ihnen bei der Prüfung nicht gefallen hat. Nennen Sie Ross und Reiter, nur so können wir aktiv werden und Mängel abstellen. Sparen Sie aber auch nicht mit Lob, wenn Sie mit uns zufrieden sind. Falls Sie den Fragebogen nicht kennen, ein Anruf oder eine Mail genügt und Sie erhalten umgehend ein Exemplar. Allerlei Leckeres vom Buffet (Foto: Benz) Hinweis: Das Protokoll der Mitgliederversammlung finden Sie auf der FGMA- Homepage unter folgender Adresse: SID/f fe08a7cfd9c4bb4a7fc5fc/veranstaltungen. html Kontakt: renate.fetterroll@vdma.org Neues aus der Sachverständigenorganisation Sachverständigen-Erfa am Zum vorläufig letzten Mal hat sich die FGMA an einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit drei weiteren Sachverständigenorganisationen (Dekra Umwelt, Merck, Röhm) beteiligt. Seit 1995 führten die o.g. Organisationen diese Art von Veranstaltung abwech-

4 Seite 4 FGMA Info-Brief Ausgabe 08 / Juli 2005 selnd durch. Im Jahr 2005 war die FGMA gemeinsam mit der Fa. Linde MH Ausrichter der Tagung. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Vorträge zu folgenden Themen: PLT-Einrichtungen an LAU- Anlagen Bauartzulassung und Landesbauordnung Riss- und spaltüberbrückende WHG-Beschichtungen Zum Abschluss der Veranstaltung konnten sich die ca. 50 Teilnehmer einen Eindruck über die Fertigung von Flurförderzeugen verschaffen. Dank an die Fa. Linde MH und insbesondere an Herrn Gottschalk und sein Team für die ausgezeichnete Organisation. Neues aus der Gesetzgebung VAwS Baden-Württemberg Die Änderungsverordnung zur VAwS vom 20. März 2005 ist am 4. Mai 2005 im Gesetzblatt Baden-Württemberg erschienen und am Tag danach in Kraft getreten. Die Änderungen sind teils redaktioneller teils inhaltlicher Art. Ergänzt wurde die Definition für unterirdische Anlagen oder Anlagenteile, neu aufgenommen wurde eine Definition für "Wesentliche Änderung", aufgehoben wurde die Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF). Die wichtigsten Neuerungen betreffen Anforderungen an Anlagen in Überschwemmungsgebieten sowie die Zulassung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung für Abfüll- und Umschlaganlagen. Hochwasserschutzgesetz am 10. Mai 2005 in Kraft getreten Bundestag und Bundesrat hatten im März einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses gebilligt. Mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. Mai 2005 (BGBl Teil I Nr. 26 vom 9. Mai 2005, Seite 1224) werden die Bundesländer verpflichtet, mehr Überschwemmungsgebiete als bisher auszuweisen. Sie müssen die Gewässer oder Gewässerstrecken bestimmen, an denen wegen drohender Hochwasserschäden Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen ( 31b). Über diese Entscheidung ist die Öffentlichkeit zu informieren. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete muss für Bereiche mit hohem Schadenspotential innerhalb von fünf Jahren, in den übrigen gefährdeten Bereichen innerhalb von sieben Jahren, erfolgen. Bei der Festsetzung ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Berechnungsgrundlage für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein so genanntes 100jährliches Hochwasser, also ein Ereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist. Zusätzlich zu den Überschwemmungsgebieten müssen die Länder überschwemmungsgefährdete Gebiete festlegen ( 31c). In Überschwemmungsgebieten müssen zudem Ölheizungsanlagen hochwassersicher errichtet beziehungsweise nachgerüstet werden. Die Installation neuer Ölheizungen kann auch verboten werden, wenn zu große Schäden drohen.

5 Seite 5 FGMA Info-Brief Ausgabe 08 / Juli 2005 Rund ums Internet ATV + DVWK = DWA Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall hat seit September 2004 den neuen Kurznamen DWA. Auf ihrer Bundestagung in Würzburg beschloss die Mitgliederversammlung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (ATV-DVWK) die Einführung eines neues Kurznamens: Aus dem bisherigen Kürzel ATV-DVWK wurde DWA, der Langname der Vereinigung blieb unverändert. Weitere Informationen unter: Neue Mitglieder Wir begrüßen neu in der FGMA Dauser Industrieanlagen und Abwassertechnik GmbH A-5071 Wals-Siezenheim Fachgruppe 5 Die aktuelle Liste mit allen FGMA-Mitgliedsunternehmen finden Sie auf der Homepage unter fach/unternehmen.asp Termine 2. Hj September 2005 Sachverständigen-Erfa, Hamburg 28. September 2005 Grundschulung VDMA-Haus, Frankfurt/M. 29. September 2005 Praxisseminar VDMA-Haus, Frankfurt/M. November 2005 Vorstandssitzung, Frankfurt Kontakt: renate.fetterroll@vdma.org Die Schulungstermine für das Jahr 2006 stehen noch nicht fest. Hinweise finden Sie in der übernächsten Ausgabe des Infobriefes. Aktuelle Termine werden im Internet unter "News & Infos" veröffentlicht. Vermischtes ElektroG am 24. März 2005 in Kraft getreten Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) wurde am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 762 f.) und ist damit am 24. März 2005 in Kraft getreten. EU-Kommission und Bundesumweltministerium (BMU) haben inzwischen erläuternde Kommentare veröffentlicht. Die Auslegungshinweise des BMU vom 24. Juni 2005 ( abfallwirschaft/downloads/doc/5582.php) bekräftigen u.a. die Position des VDMA, dass stationäre Werkzeugmaschinen vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind. Ab Juli 2005 sollen betroffene Hersteller mit der Registrierung ihrer Produkte beginnen, die dann ab 24. November zur Pflichtaufgabe wird. Zuständige Behörde für diese Aufgabe ist das Umweltbundesamt. Die Stiftung Altgeräte-Register ( wird als beliehene Gemeinsame Stelle der Hersteller diese Funktion übernehmen.

6 Seite 6 FGMA Info-Brief Ausgabe 08 / Juli 2005 Zum Schluss Umweltbundesamt (UBA) seit Mai 2005 in Dessau Der neue Amtssitz (Foto: UBA) BMU-Broschüre Die Wasserrahmenrichtlinie Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 in Deutschland In dieser Broschüre werden die Resultate der Bestandsaufnahme für die zehn in Deutschland relevanten Flussgebietseinheiten zusammengefasst. Die Broschüre ist im Internet unter folgender Adresse als Download verfügbar: utz/downloads/application/pdf/wrrl_erg ebnisse2004.pdf Seit dem 2. Mai 2005 hat das Umweltbundesamt (UBA) seinen neuen Dienstsitz in Dessau. Die Adresse in Dessau lautet: Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, Dessau. Die Postadresse: Umweltbundesamt, Postfach 1406, Dessau Hier nehmen der Präsident, der Vizepräsident, die Pressestelle, der komplette Fachbereich I, der größte Teil der Fachbereiche II, III, IV sowie die Zentralabteilung ihre Tätigkeit auf. Die Telefonnummer lautet: 0340/ (Zentrale); die bisher bekannten vierstelligen Durchwahlnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben erhalten. Die zentrale Fax-Nummer lautet: 0340/

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