FGMA Info-Brief. Liebe Mitglieder,

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1 FGMA Info-Brief Ausgabe 55 / April 2017 Liebe Mitglieder, sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt Am 31.März hat die AwSV eine wichtige Hürde genommen, das Plenum des Bundesrats hat in seiner Sitzung der als TOP 18b vorgelegten Drucksache (BR-DRS 144/16) mehrheitlich zugestimmt. Damit ist das Ende des parlamentarischen Verfahrens allerdings noch nicht erreicht. Als nächster und hoffentlich letzter Stolperstein steht die Beschlussfassung im Bundeskabinett an, die in diesem Monat erfolgen soll. Dann könnte es im Mai oder im Juni mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soweit sein, die Verordnung des Bundes über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen könnte in Kraft treten und vier Monate nach der Verkündung dann vollumfänglich gelten. Die FGMA steht in den Startlöchern und hat für den 5. September 2017 einen FGMA-/VDMA-Infotag zur AwSV vorgesehen. Spätestens wenn Sie die Einladung für diesen Infotag erhalten ist es Gewissheit die AwSV ist (endlich) da. Vor dem 5. September findet aber zuerst die diesjährige FGMA-Mitgliederversammlung statt. Wir treffen uns am 23. Juni am größten Binnensee Deutschlands, dem Bodensee. Wir würden uns freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen. Ihr Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v. (FGMA) Vereinsregister 9093 Amtsgericht Frankfurt/M. Sachverständigenorganisation nach 22 VAwS Überwachungsgemeinschaft nach 19 l WHG Vorstand: Sascha Oberfeld Geschäftsführer: Karl-Werner Benz Lyoner Straße Frankfurt am Main, Germany Telefon Telefax fgma@fgma.de Internet: Bankverbindung: Commerzbank AG, Frankfurt IBAN DE BIC DRESDEFFXXX Steuer-Nr Ust.-IdNr. DE

2 FGMA Info-Brief Ausgabe 55 / April Inhaltsverzeichnis Neues aus dem Vorstand 2 Neues aus der Überwachungsgemeinschaft 3 Neues aus der Sachverständigenorganisation 4 Neues aus der Gesetzgebung 5 Neues aus dem Technischen Regelwerk 6 Neue Mitglieder 6 Termine im 1. Halbjahr Zum Schluss 7 Neues aus dem Vorstand Mitgliederversammlung 2017 am Bodensee Die Mitgliederversammlungen der FGMA sind zwar auf der einen Seite ein satzungsgemäßes Muss, auf der anderen Seite aber auch eine willkommene Abwechslung zum normalen Büroalltag. Kollegen treffen, sich untereinander austauschen und Neues erfahren, wo bietet sich eine bessere Gelegenheit für all dies als beim jährlichen Mitgliedertreff. Und in diesem Jahr könnte es sein, dass frohe Botschaften zu verkünden sind (siehe Editorial). Wie bereits in der Januar-Ausgabe berichtet, wird die Jahreshauptversammlung am 22./23. Juni 2017 am Bodensee stattfinden, genauer gesagt im Parkhotel St. Leonhard in Überlingen. Zum Abschluss der Veranstaltung werden wir zudem die Bodensee-Wasserversorgung (Wasserwerk Sipplinger Berg) in Sipplingen besichtigen. Quelle:

3 FGMA Info-Brief Ausgabe 55 / April Alle weiteren Details erhalten Sie in den nächsten Tagen mit ihrer persönlichen Einladung. Neues aus der Überwachungsgemeinschaft Grundschulungen und Praxisseminare - Parkplatzsituation auf dem VDMA Gelände In der Regel finden die FGMA-Veranstaltungen im VDMA-Gebäude in der Lyoner Straße 18, in Frankfurt/M. statt. Für die teilnehmenden Gäste stehen normalerweise ausreichend Parkplätze zur Verfügung, so dass eine Anreise mit dem PKW möglich ist. Leider finden an manchen Sitzungstagen sog. Großveranstaltungen im VDMA statt. Bestimmte Parkbereiche sind dann abgesperrt und nicht verfügbar. Folgende Lösungsmöglichkeiten bieten sich an: Anreise mit öffentlichen Verkehrsmittel. Hier hat der VDMA mit der Deutschen Bahn ein Kooperationsangebot ausgehandelt. Die Details können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Öffentlicher Parkplatz in der Lyoner Straße (Eurohaus). Ein ganztägiges Ticket kostet dort 7,00 (Stunde 1,50). Foto: Silke Kroner Parken Sie bitte nicht auf der gegenüberliegenden Seite des VDMA-Gebäudes. Diese Parkplätze sind für Taxen reserviert, das Ordnungsamt lässt somit gerne den Abschleppdienst anrücken. Kontakt: silke.kroner@vdma.org

4 FGMA Info-Brief Ausgabe 55 / April Rechnung Mitgliedsbeitrag 2017 Im März hatten wir die Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag 2017 versandt. Gut die Hälfte der Mitgliedsunternehmen hat bereits bezahlt und den fälligen Betrag auf das Konto der FGMA überwiesen. Um das Thema möglichst schnell zu den Akten legen zu können, bitten wir die säumigen Unternehmen, möglichst bald ihren noch offenen Beitrag ebenfalls zu begleichen. Kontakt: silke.kroner@vdma.org Wechsel der Prüfbeauftragten Spätestens mit dem vollumfänglichen in Kraft treten der AwSV wird sich der Ablauf bei einigen Regelüberwachungsprüfungen ändern. Dies betrifft insbesondere die Unternehmen, die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten bei ihren Kunden durchführen. Die Überwachungsprüfung wird dann nicht mehr am Standort des Mitgliedsunternehmens durchgeführt, sondern am Ort der Ausübung der fachbetriebspflichtigen Tätigkeit beim Kunden. Das bedingt auch eine Abkehr von der festen Zuordnung des Prüfbeauftragten zum Mitglied. Somit kann es zukünftig zu einem häufigeren Wechsel des Prüfbeauftragten (zukünftig Fachprüfer) kommen. Unabhängig davon wird die FGMA spätestens zum Jahresende die Verträge mit den externen Prüfbeauftragten bzw. Prüforganisationen kündigen und ab 2018 dann nur noch eigene Fachprüfer einsetzen. Die von dieser Neuerung betroffenen Mitglieder werden rechtzeitig vor der Überwachungsprüfung über den Wechsel informiert. Neues aus der Sachverständigenorganisation FGMA-Sachverständige im neuen Outfit Am 31. März 2017 fand im VDMA-Haus in Frankfurt der Erfahrungsaustausch der FGMA-Sachverständigen und -Prüfbeauftragten statt. Neben den Berichten der Geschäftsführung und der Technischen Leitung standen auch Themen der Auslegung der zukünftigen AwSV auf der Tagesordnung. Größere Diskussionen drehten sich um die Löschwasserrückhaltung im Brandfall und um mögliche Mängel bei Kunststofftanks, die älter als 25 Jahre sind. Während der Sitzung konnte auch das Ergebnis der Abstimmung im Plenum des Bundesrats zur AwSV verkündet werden, selten war man so hautnah am aktuellen Geschehen dran. Bei dieser Veranstaltung wurden zudem die anwesenden Prüfer mit der neuen CI-Arbeitskleidung der FGMA bestückt.

5 FGMA Info-Brief Ausgabe 55 / April Foto: FGMA v.l.n.r.: Karl-Werner Benz, Herbert Breidenbach, Dr. Annika Blarr, Dr. Anne Janssen-Overath, Peter Deis, Heribert Käflein, Moritz Nückel, Dr. Stefanie Kehlberger, Björn Dommann, Ruth Meißner und Steffen Käflein (es fehlt: Ina Nückel) Neues aus der Gesetzgebung AwSV passiert Bundesrat Ein gutes Stück weiter, aber noch nicht hundertprozentig in trockenen Tüchern, ist die AwSV. Zwar hat die Bundesanlagenverordnung nun die Hürde Bundesrat übersprungen, aber noch steht die endgültige Beschlussfassung im Bundeskabinett aus. Das Bundeskabinett wird sich, so sieht es zumindest die BMUB- Vorhabenplanung vom 8. März 2017 vor, am 26. April mit der AwSV befassen. Erst danach ist klar, ob die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode kommen wird. Und erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das in Kraft treten der Verordnung dann feststehen. Und richtig scharf geschaltet wird die AwSV schließlich 4 Monate später, also gegen Ende des Jahres.

6 FGMA Info-Brief Ausgabe 55 / April Neues aus dem Technischen Regelwerk DWA-Veranstaltung zur TRwS Rohrleitungen Am 4. Mai veranstaltet die DWA in Meckenheim ein Seminar zur TRwS Rohrleitungen. Die TRwS 780 Teil 1 (oberirdische Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen), die TRwS 780 Teil 2 (oberirdische Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen) und die TRwS 789 (Bestehende unterirdische Rohrleitungen) wurden in den letzten Jahren überarbeitet und stehen nun vor der Veröffentlichung. Die neuen TRwS en haben die kommenden AwSV-Vorgabe sowie eine Vielzahl neuer Regelungen und Erkenntnisse umfangreich aufgenommen. Im Ergebnis werden Behörden, Betreiber, Güte- und Überwachungsgemeinschaften, Planer und Sachverständigenorganisationen zukünftig insbesondere bei einem Weiterbetrieb bestehender Anlagen neue Empfehlungen berücksichtigen müssen. Das eintägige DWA-Fachseminar informiert über die wesentlichen Inhalte der künftig geltenden wasserrechtlichen Vorschriften der drei TRwS en. Die Autoren/Mitarbeiter der verantwortlichen DWA-Revisions-Arbeitsgruppen informieren über die aktuellen wesentlichen Änderungen der Regelwerke. Weitere Informationen können der Homepage der DWA unter entnommen werden. Neue Mitglieder Wir begrüßen neu in der FGMA SDMO Zweibrücken Fachgruppe 1 und 6 Die aktuelle Liste mit allen FGMA-Mitgliedsunternehmen finden Sie auf der Homepage unter Termine im 1. Halbjahr 2017 Mitglieder 22./23. Juni 2017 Mitgliederversammlung Ort: Überlingen am Bodensee

7 FGMA Info-Brief Ausgabe 55 / April Überwachungsgemeinschaft 30. Mai 2017 FGMA-Grundschulung Ort: VDMA-Haus, Frankfurt/M. 31. Mai 2017 FGMA-Praxisseminar Ort: VDMA-Haus, Frankfurt/M. Terminänderungen und weitere aktuelle Termine werden im Internet unter News & Infos" veröffentlicht. Zum Schluss Vorankündigung FGMA-/VDMA-Infotag zur AwSV am 5. September 2017 Am 5. September findet im VDMA-Haus in Frankfurt/M. ein Infotag zur neuen Bundesanlagenverordnung (AwSV) statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto Die AwSV kommt was ist zu tun? und richtet sich sowohl an die Hersteller als auch die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Vertreter aus Haupt- und Ehrenamt der FGMA werden zu einzelnen Themenblöcken die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Länder-Anlagenverordnungen und der AwSV vorstellen. Merken Sie sich diesen Termin bitte heute schon vor. Denn sollte die AwSV das Bundeskabinett passieren, dann könnte der 5. September nah am Tag des in Kraft treten der AwSV liegen waren wir bereits am Thema dran, wie sich gezeigt hat, etwas zu früh Infoflyer 2011 (Quelle: FGMA)

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