Lichttechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Baedekerstraße / Kruppstraße / Huyssenallee in Essen

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1 VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Leitung: Lichttechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Baedekerstraße / Kruppstraße / Huyssenallee in Essen Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer- Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Bericht F vom Anschriften: Peutz Consult GmbH Kolberger Straße Düsseldorf Tel Fax dus@peutz.de Martener Straße Dortmund Tel Fax dortmund@peutz.de Carmerstraße Berlin Tel Fax berlin@peutz.de Auftraggeber: KK22 GmbH & Co. KG Rüttenscheider Straße Essen Geschäftsführer: Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr Ust-IdNr.: DE Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: BLZ DE BIC: DUSSDEDDXXX Bericht-Nr.: F Datum: Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B Niederlassung: Dortmund Ansprechpartner/in: Frau Lippold

2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Beurteilungsgrundlagen Verschattungsstudie Durchführung der Verschattungsstudie Besonnungssituation am 17. Januar - Bestand Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche - Bestand Besonnungssituation am 17. Januar - Baurecht Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche - Baurecht Besonnungssituation am 17. Januar Bebauungsplan Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche Bebauungsplan Besonnungssituation am 17. Januar städtebaulicher Entwurf Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche städtebaulicher Entwurf Helligkeitseindruck durch Tageslicht Zusammenfassung...15 F Seite 2 von 17

3 1 Situation und Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant zusammen mit der Stadt Essen die Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Baedekerstraße, Kruppstraße und Huyssenallee in Essen. Das Plangebiet soll als Kerngebiet (MK) ausgewiesen werden. Im Plangebiet sollen zukünftig Büronutzungen entstehen, Wohnnutzungen werden ausgeschlossen. Einzig der innerhalb des Plangebietes vorhandene RWE-Tower soll bestehen bleiben, die weiteren Gebäude werden rückgebaut. Hinsichtlich der Besonnungssituation werden die Auswirkungen auf die umliegende Bebauung ermittelt und anhand der Planungsempfehlungen der DIN bewertet. Ergänzend wird auch die Besonnungssituation der Planung untersucht und bewertet. Hierzu wird basierend auf den Planunterlagen mit Hilfe von dreidimensionalen Simulationsmodellen der zukünftige, durch die geplante Gebäudekubatur verursachte Schattenwurf auf den bestehenden umliegenden sowie den geplanten Gebäudefassaden visualisiert. Der berechnete Schattenverlauf wird analysiert und hieraus die Dauer der direkten Besonnung der betroffenen Fassaden berechnet. Der vorliegende Bericht ersetzt den Bericht F der Peutz Consult GmbH vom [8]. Im vorliegenden Bericht wird ergänzend auf die Situation im Plangebiet unter Ausnutzung der gemäß geltenden Bauplanungsrecht [7] möglichen Bebauung eingegangen. F Seite 3 von 17

4 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen G Aktuelle Fassung Bundes-Immissionsschutzgesetz Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge [2] Bauordnung NRW Bauordnung für das Land V Aktuelle Fassung Nordrhein-Westfalen [3] DIN 5034, Teil 1 Tageslicht in Innenräumen; N Juli 2011 Allgemeine Anforderungen [4] DIN 5034, Teil 2 Tageslicht in Innenräumen; Grundlagen N Februar 1985 [5] Planunterlagen zum Bebauungsplan und die geplante Bebauung [6] Bebauungsplanentwurf Krupp Straße / Huysenallee / Baedekerstraße (Campus-Innogy) [7] Bebauungsplan Nr. 32/75 Kruppstraße / Huyssenallee / Baedeker- Zur Verfügung gestellt über den Auftraggeber P August 2017 Zur Verfügung gestellt durch P März 2018 den Auftraggeber Stadt Essen P straße [8] Bericht F vom Peutz Consult GmbH P Kategorien: G Gesetz N Norm V Verordnung RIL Richtlinie VV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, Bericht RdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben F Seite 4 von 17

5 3 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet im Zentrum von Essen liegt südlich des Hauptbahnhofes. Es wird eingefasst durch die Baedekerstraße, Kruppstraße und die Huyssenallee. Innerhalb des Plangebietes werden Baufelder mit einer Gebietsfestsetzung gemäß eines Kerngebietes (MK) ausgewiesen. Nördlich, östlich und westlich des Plangebietes befinden sich hauptsächlich Büronutzungen. Südlich des Plangebietes schließen Gebäude an, welche durch gemischte Nutzungen aus Wohnen und teilweise Büro genutzt werden. Übersichtslagepläne des Bebauungsplangebietes, der nach Baurecht derzeit möglichen Bebauung, des städtebaulichen Entwurfs sind in Anlage 1 dargestellt. Innerhalb der vorliegenden Untersuchung werden die Auswirkungen auf die Besonnungszeiten auf den Fassaden der umliegenden Wohnbebauung untersucht. Für die Besonnungsstudie wird der Bestandsfall, die nach derzeitig mögliche Bebauung nach Baurecht sowie die Bebauungssituation gemäß Bebauungsplan inklusive der Nachbarbebauung sowie der vorhandenen Topografie modelliert. Zur Beurteilung der Besonnungssituation der geplanten Gebäude wird ergänzend der städtebauliche Entwurf berücksichtigt. Als Grundlage hierzu dienen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planunterlagen [5] sowie Luftbilder des betreffenden Gebietes. Fenster werden unabhängig von der realen Lage für alle Geschosse als eine Ebene berücksichtigt. Hiermit wird lichttechnisch auf der sicheren Seite liegend für die schützenswerten Nutzungen eine Worst-Case-Situation berücksichtigt. In den Berechnungen wurde ein etwas älterer Planstand berücksichtigt. Dieser sieht nicht die kleine Aussparung am Hochhaus an der Huyssenallee vor. Zudem unterscheidet sich die Kubatur des Gebäudekomplexes zwischen Huyssenallee und Baederkerstraße leicht im straßenabgewandten Bereich. Da der leicht veränderte Planstand keinerlei verschlechternden Auswirkungen auf die Besonnungsssituation haben wird, wurde auf eine Aktualisierung der Berechnungen verzichtet. F Seite 5 von 17

6 4 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich verbindlichen Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten. Diese sehen je nach Gebietsfestsetzung gestaffelte Abstände vor und sollen so unter anderem eine ausreichende Belichtung und auf den sonnenexponierten Fassaden eine ausreichende Besonnung sicherstellen. Dementsprechend kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in üblichen Fällen eine ausreichende Belichtung / Besonnung von Wohnräumen gegeben ist, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden. Ergänzend sollen im vorliegenden Fall die Auswirkungen auf die Verschattung im Umfeld durch eine Verschattungsstudie untersucht und bewertet werden. Die Bewertung erfolgt nach Teil 1 der DIN 5034, Tageslicht in Innenräumen [3]. Im vorliegenden Fall werden die Kriterien der DIN 5034 zur Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die bestehenden Gebäude im Umfeld sowie zur Beurteilung der eigenen Besonnungssituation herangezogen. Nach Teil 1 der DIN 5034 sollte für Wohngebäude eine minimale Besonnungsdauer der Fassaden zur Tagundnachtgleiche (einer der beiden Tage im Jahr, an denen der lichte Tag und die Nacht gleich lang sind in Deutschland ist dies durchschnittlich der 21. März bzw. der 23. September) von 4 Stunden in der Fensterebene als Mindestmaß erreicht werden. Dieses Kriterium sollte für mindestens einen (Wohn-)Raum je Wohnung erfüllt sein. Für Arbeitsräume sind keine Anforderungen definiert. Falls auch in den Wintermonaten eine ausreichende Besonnung gewünscht ist, wird für den Stichtag 17. Januar für mindestens einen Wohnraum je Wohnung eine Besonnungsdauer von 1 Stunde vorgeschlagen. Die Anforderungen der DIN 5034, Teil 1, werden in der aktuellen Rechtssprechung als wohnhygienischer Mindeststandard angesehen (Hessischer VGH 2015, 4 C 567/13.N, basierend auf BVerWG 4 A4.04, 2005). Gleichwohl betont die Rechtsprechung, dass für die Zumutbarkeit einer Verschattung keine Rechtsvorschriften existieren und so stets mangels anderer Maßstäbe die Zumutbarkeit der Verschattung nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden muss (insbesondere BVerWG 4 A4.04, 2005). Bezüglich der durch ein neues Bauvorhaben an den bestehenden Nachbargebäuden verursachten Verschattungseinwirkungen wird in der Rechtsprechung eine Verschattung dann als zumutbar angesehen, wenn sich keine wesentlich höhere Verschattung als bei Errichtung eines sich nach 34 BauGB in die Umgebung einfügenden fiktiven Baus (bei Einhaltung der Abstandsflächen) ergibt (VG Gelsenkirchen , Az: 5 K 4060/08). F Seite 6 von 17

7 Zur Beurteilung der Verschattungseinwirkung eines Planvorhabens auf die Umgebung ist somit eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, die sich entlang der Regularien der DIN 5034 orientieren kann. Allerdings begründet sich aus einer Einhaltung der DIN 5034, Teil 1, nicht ohne weiteres die Zumutbarkeit einer Verschattung, und ebenso wenig ergibt sich im umgekehrten Fall bei einer Nichteinhaltung bereits die Unzumutbarkeit einer Verschattung (vgl. OVG München , Az.: 1 N ). Bezüglich der Besonnungssituation der geplanten Gebäude auf dem Bebauungsplangebiet stellt die DIN 5034, Teil 1 die Richtschnur das Regelwerk für die Einhaltung eines wohnhygienischen Mindeststandards dar. In der vorliegenden Situation werden die Auswirkungen auf das Umfeld im Falle der Bestandssituation mit der gemäß geltendem Baurecht möglichen Bebauung und der geplanten Bebauungsplanbebauung verglichen. Als Besonnungsdauer wird die Summe der Zeitintervalle definiert, während der Sonnenstrahlen bei einer Sonnenhöhe von mindestens 6 in den Raum einfallen können. Als Nachweisort ist in der DIN 5034 die Fenstermitte auf Fassadenebene definiert. Das bedeutet, dass für die Bewertung der Besonnung der Fassade unerheblich ist, ob die Fenster genau in Fassadenebene oder leicht zurückversetzt in der Fassade angeordnet sind. Daher bezieht sich die vorliegende Untersuchung auf die Fassadenebenen der Gebäude. Als weitere Randbedingung wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung vorausgesetzt, dass insbesondere während der Wintermonate Sonnenschutzvorrichtungen nicht benutzt werden. Im vorliegenden Fall wird das o.g. Kriterium der Besonnung für die Fassaden der Gebäude im Umfeld überprüft. Die genannten erforderlichen Besonnungszeiten beziehen sich dabei generell auf die astronomisch mögliche Besonnung, d.h. ohne Berücksichtigung von meteorologischen Einflüssen wie Bewölkung etc. Die Verschattung durch die Topografie des Plangebietes ist bei der Untersuchung zu berücksichtigen. Die Verschattung, welche durch den Bewuchs von Bäumen, Buschwerk etc. ausgelöst wird, sowie von Überlandleitungen, Stromtrassen, sonstigen Masten und technischen Installationen bleiben unberücksichtigt. Ebenfalls bleibt für die Beurteilung der Lichteintrag, der durch Globalstrahlung an verhangenen Tagen oder bei Räumen ohne direkte Besonnung wie z.b. Räume an Nordfassaden für Helligkeit in den Räumen sorgt, unberücksichtigt. Hinweis: Die Angaben von Uhrzeiten im Bericht sowie in den Anlageblättern beziehen sich durchgehend auf die mitteleuropäische Zeit (UTC+1). Die übliche Umstellung der Uhrzeit im Som- F Seite 7 von 17

8 merhalbjahr auf mitteleuropäische Sommerzeit (UTC+2) muss bei Bedarf zu den entsprechenden Zeitangaben hinzuaddiert werden. F Seite 8 von 17

9 5 Verschattungsstudie 5.1 Durchführung der Verschattungsstudie Zur Durchführung der Verschattungsstudie werden dreidimensionale Simulationsmodelle verwendet, in denen die Bebauung gemäß der Bestandssituation, gemäß geltendem Baurecht, gemäß B-Plan und dem städtebaulichen Entwurf sowie die umliegenden Bestandsgebäude berücksichtigt werden. In Anlage 2 und Anlage 3 sind die zugrunde liegenden Modelle dargestellt. Mithilfe einer Sonnenstandsberechnung wird im Rahmen der Simulation die Besonnungsdauer bzw. der Schattenwurf der Gebäude für einzelne Zeitschritte berechnet. Die Verschattung, welche durch die vorhandenen und die geplanten Gebäudekubaturen entsteht, wird in dreidimensionalen Darstellungen anschaulich visualisiert. Die Schattenbewegung über den Tag wird mittels einer interpolierten Schattenberechnung gemäß der nach DIN 5034 notwendigen Besonnungszeit unter Verwendung der Software Radiance erstellt. Durch Umrechnen in eine Fehlfarbendarstellung mit einer Skala von Farbabstufungen können die Fassadenbereiche, welche von den Kriterien abweichen, in Ihrer Ausdehnung und Dauer ermittelt werden. Die Fehlfarbendarstellung zeigt die über den Tag erreichten Besonnungsstunden auf den Fassadenflächen der Simulationsmodelle in Farbabstufungen von Schwarz bis Gelb. Für den spezifischen nach DIN 5034, Teil 1 festgelegten Mindest-Besonnungs-Zeitraum wird die Skala entsprechend den zu erfüllenden Stunden angepasst. Somit erhalten alle Flächen die in gelber Farbe dargestellt sind mindestens die nach DIN 5034 empfohlene Besonnungsdauer von vier Stunden zur Tagundnachtgleiche bzw. einer Stunde am 17. Januar. Schwarze Flächen erhalten über den Betrachtungszeitraum keine direkte Besonnung. 5.2 Besonnungssituation am 17. Januar - Bestand Die Ergebnisse der Verschattungsstudie im Winterzeitraum sind für den Stichtag 17. Januar in Anlage 4 dargestellt. Aufgrund des niedrigen Sonnenstands geht die Sonne im Januar erst bei einem relativ großen Sonnenazimut auf, und die Sonnenhöhe ist gering. Dadurch ergibt sich generell eine relativ kurze mögliche Besonnungsdauer. Wie aus Anlage 4 hervorgeht, werden die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer der umliegenden Fassaden von mindestens 1 Stunde pro Tag im Winter im Bestandsfall an F Seite 9 von 17

10 einigen Gebäudefassaden an der Huyssenallee erfüllt. Die bürogenutzen Fassaden Richtung Kruppstraße sind teils weniger besonnt. Die Nutzungen an der Hyssenstraße sind ausschließlich gewerblich. In DIN sind für gewerbliche Nutzungen keine Anforderungen formuliert. Die Gebäudefassaden an der Kruppstraße erfüllen das Kriterium der DIN vollständig. Die Nordostfassaden an der Baedekerstraße erfüllen naturgemäß aufgrund ihrer Ausrichtung das Kriterium nicht. 5.3 Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche - Bestand Die Ergebnisse der Verschattungsstudie zur Tagundnachtgleiche für die Bestandssituation sind in Anlage 7 dargestellt. Wie hieraus hervorgeht, werden die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer der umliegenden Fassaden von mindestens 4 Stunden zur Tagundnachtgleiche im Bestandsfall an den Gebäudefassaden an der Huyssenallee größtenteils nicht erfüllt. Für die bürogenutzten Fassaden liegen Besonnungsstunden zur Tagundnachtgleiche von ca. 1,5 bis 3,5 Stunden vor. Da es sich hier um gewerbliche Nutzungen handelt sind auch keine Anforderungen an Mindestbesinnungsdauern im Sinne der DIN einzuhalten. Die Gebäudefassaden an der Kruppstraße hingegen erfüllen das Kriterium der DIN auch zur Tagundnachtgleiche weitestgehend komplett. Die Nordostfassaden an der Baedekerstraße erfüllen naturgemäß aufgrund ihrer Ausrichtung das Kriterium nicht. Die Besonnungsdauer liegt zur Tagundnachtgleiche bei ca. 0,5 bis 1,5 Stunden. 5.4 Besonnungssituation am 17. Januar - Baurecht Die Ergebnisse der Verschattungsstudie im Winterzeitraum sind für den Stichtag 17. Januar für die Bebauung gemäß Baurecht in Anlage 5 dargestellt. Aufgrund des niedrigen Sonnenstands geht die Sonne im Januar erst bei einem relativ großen Sonnenazimut auf, und die Sonnenhöhe ist gering. Dadurch ergibt sich generell eine relativ kurze mögliche Besonnungsdauer. Wie aus Anlage 5 hervorgeht, werden die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer der umliegenden Fassaden von mindestens 1 Stunde pro Tag im Winter im Fall der Bebauung gemäß derzeit geltenem Baurecht an einigen Gebäudefassaden an der Huyssenallee erfüllt. Die bürogenutzen Fassaden Richtung Kruppstraße sind teils weniger besonnt. Für gewerbliche Nutzungen sind jedoch auch keine Anforderungen in der DIN formuliert. Die Gebäudefassaden an der Kruppstraße erfüllen das Kriterium der DIN vollständig. Die Nordostfassaden an der Baedekerstraße erfüllen naturgemäß aufgrund ihrer Ausrichtung das Kriterium nicht. F Seite 10 von 17

11 5.5 Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche - Baurecht Die Ergebnisse der Verschattungsstudie zur Tagundnachtgleiche für die Bebauung gemäß Baurecht sind in Anlage 8 dargestellt. Wie hieraus hervorgeht, stellt sich insgesamt betrachtet ein vergleichbares Besonnungsbild wie im Bestandsfall ein. Die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer der umliegenden Fassaden von mindestens 4 Stunden zur Tagundnachtgleiche werden an den Gebäudefassaden an der Huyssenallee nicht erfüllt. Für die zur Zeit bürogenutzen Fassaden liegend Besonnungsdauern zur Tagundnachtgleiche von ca. 1,5 bis 3,5 Stunden vor. Die Gebäudefassaden an der Kruppstraße hingegen erfüllen das Kriterium der DIN auch zur Tagundnachtgleiche weitestgehend komplett. Die Nordostfassaden an der Baedekerstraße erfüllen naturgemäß aufgrund ihrer Ausrichtung das Kriterium nicht. Die Besonnungsdauer liegt zur Tagundnachtgleiche bei ca. 0,5 bis 1,5 Stunden. 5.6 Besonnungssituation am 17. Januar Bebauungsplan Die Ergebnisse der Verschattungsstudie im Winterzeitraum sind für den Stichtag 17. Januar in Anlage 6 dargestellt. Auf die Besonnungssituation der Fassaden an der Huyssenstraße hat die Bebauung gemäß B-Plan weitestgehend keinerlei Einfluss. Es stellt sich ein vergleichbares Besonnungsbild wie in der Bestandssituation an der Huyssenallee ein. Einzig das Eckgebäude zur Kruppstraße weist marginale Minderungen der Besonnungsdauer in den oberen Etagen auf. Dieses dienst jedoch einer Büronutzung, wofür die Anforderungen der DIN nicht gelten. Die Gebäudefassaden an der Kruppstraße weisen mit Umsetzung der maximalen Gebäudehülle gemäß B-Plan in den unteren Etagen zum Teil Minderungen der Besonnungsdauer auf. Hier befinden sich derzeit jedoch Büronutzungen, für diese die Kriterien der DIN nicht heran zu ziehen sind. Die Nordostfassaden an der Baedekerstraße erfüllen naturgemäß weiterhin unabhängig von der Bebauung auf dem Plangebiet aufgrund ihrer Ausrichtung das Kriterium nicht. 5.7 Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche Bebauungsplan Die Ergebnisse der Verschattungsstudie zur Tagundnachtgleiche für die Umsetzung der maximal zulässigen Gebäudehülle gemäß B-Plan sind in Anlage 9 dargestellt. Wie hieraus hervorgeht, werden die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer der umliegenden Fassaden von mindestens 4 Stunden zur Tagundnachtgleiche im Bebauungs- F Seite 11 von 17

12 fall gemäß B-Plan an den Gebäudefassaden an der Huyssenallee nicht erfüllt. Die Besonnunsdauer zur Tagundnachtgleiche liegt im Bereich von ca. 0,5 bis 2,5 Stunden. Es stellt sich eine vergleichbare Besonnungssituation wie im Falle der Bebauung gemäß Baurecht ein. Für Büronutzungen ist keine Mindestbesonnungsdauer in der DIN formuliert. Die Gebäudefassaden an der Kruppstraße hingegen erfüllen das Kriterium der DIN auch zur Tagundnachtgleiche weitestgehend vollständig. Hier erhöht sich sogar im Vergleich zum Bestand zum Teil die Besonnungsdauer. Die Nordostfassaden an der Baedekerstraße erfüllen naturgemäß aufgrund ihrer Ausrichtung das Kriterium weiterhin nicht. Die Besonnunsdauer reduziert sich an den nächst der Planung gelegenen Fassaden mit Umsetzung des B- Plans im Vergleich zur Bestandssituation bzw. Baurechtssituation um ca. 30 Minuten nochmals geringfügig. 5.8 Besonnungssituation am 17. Januar städtebaulicher Entwurf Die Ergebnisse der Verschattungsstudie im Winterzeitraum sind für den Stichtag 17. Januar für die Besonnungssituation der geplanten Gebäudefassaden anhand des städtebaulichen Entwurfs in Anlage 10 dargestellt. Die den Straßen zugewandten Fassaden an der Baedekerstraße sowie der Hyssenallee erfüllen weitestgehend die Kriterien der DIN zum Stichtag am 17.Januar. An der Baedekerstraße hält einzig die unterere Etage gegenüber Baedekerstraße die Anforderungen gemäß DIN 5034 nicht ein. Die Nordwestfassaden der Planung an der Kruppstraße halten auch naturgemäß aufgrund ihrer Ausrichtung die Anforderungen nicht ein. Ähnliches gilt für Teilebereiche der unteren Etagen innerhalb der U- bzw. C- förmigen Gebäuderiegel. Auch hier werden die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer der DIN zum Stichtag 17.Januar nicht eingehalten. Für die Innenhöfe der Gebäude an der Ecke Hyssenallee / Baedekerstraße werden die Kriterien über alle Etagen an den im Innenhof gelegenen Fassaden nicht eingehalten. Hier empfehlen sich für mögliche Wohnnutzungen ggfs. durchgesteckte Grundrisse. Dies wäre auch für Teilbereiche in den unteren Geschossen der U-förmigen Gebäude an der Kruppstraße bei Wohnnutzung relevant. Im vorliegenden Fall sind Wohnnutzungen nicht vorgesehen, für Büronutzungen sind in der DIN hinsichtlich einer direkten Mindestbesonnung keine Anforderungen formuliert. Für Arbeitsräume sind die Sicherstellung eines ausreichenden Helligkeitseindrucks mit Tageslicht und eine ausreichende Sichtverbindung nach außen als einzuhaltendes Kriterium in der DIN benannt. Eine ausreichende Tageslichtversorgung kann auch an den Stellen erzielt werden, wo die Kriterien an eine Mindestbesonnungsdauer nicht erfüllt werden (auch für Wohnnutzungen bzw. wohnähnlichen Nutzungen). Im nachfolgenden Kaptel 5.10 wird hierauf nochmals eingegangen. F Seite 12 von 17

13 Insgesamt betrachtet erfüllen einige Fassadenbereiche des städtebaulichen Entwurfs die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer von 1 Stunde am 17.Januar. In den Bereichen, wo das Kriterium der DIN bei möglicher Wohnnutzung nicht eingehalten wird, bieten durchgesteckte Grundrisse oder sinnvolle Anordnung der Nutzungen Lösungsmöglichkeiten. Für reine Büronutzungen, wie im vorliegenden Fall vorgesehen, sind in der Norm keine Anforderungen formuliert. In Kapitel 5.10 wird hierauf nochmals vertieft eingegangen. 5.9 Besonnungssituation zur Tagundnachtgleiche städtebaulicher Entwurf Die Ergebnisse der Verschattungsstudie zur Tagundnachtgleiche für den städtebaulichen Entwurf sind in Anlage 11 dargestellt. Wie aus Anlage 11 hervorgeht erfüllen großflächige Fassadenbereiche des städtebaulichen Entwurfs die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer zur Tagundnachtgleiche von einer Besonnungsdauer von mindestens 4 Stunden. An den Fassaden der Baedekerstraße werden die Anforderungen gemäß DIN 5034 überall eingehalten. Lediglich geringe Teilflächen der unteren Etage sind geringfügig, ca. eine halbe Stunde, geringer besonnt. Hiervon sich jedoch keine oder nur marginale Teilbereiche von möglichen Fensterflächen betroffen, sodass das Kriterium an diesen Fassaden voll erfüllt wird. Die Nordwestfassaden der Planung an der Kruppstraße halten naturgemäß aufgrund ihrer Ausrichtung die Anforderungen nicht ein. Ähnliches gilt für Teilebereiche der unteren Etagen innerhalb der U- bzw. C- förmigen Gebäuderiegel. Auch hier werden die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer der DIN zur Tagundnachtgleiche nicht eingehalten. Für die Innenhöfe der Gebäude an der Ecke Hyssenallee / Baedekerstraße werden die Kriterien über alle Etagen an den im Innenhof gelegenen Fassaden nicht eingehalten. Hier empfehlen sich für mögliche Wohnnutzungen ggfs. durchgesteckte Grundrisse. Dies wäre auch für Teilbereiche in den unteren Geschossen der U-förmigen Gebäude an der Kruppstraße bei Wohnnutzung relevant. Insgesamt betrachtet erfüllen großflächige Fassadenbereiche des städtebaulichen Entwurfs die Anforderungen an eine Mindestbesonnungsdauer von 4 Stunden zur Tagundnachtgleiche für wohngenutze Bereiche. In den Bereichen, wo das Kriterium der DIN bei möglicher Wohnnutzung nicht eingehalten wird, bieten durchgesteckte Grundrisse oder sinnvolle Anordnung der Nutzungen Lösungsmöglichkeiten. Für nicht zum Wohnen vorgesehene Nutzungen, wie im vorliegenden Fall vorgesehen, sind in der Norm keine Anforderungen formuliert. In Kapitel 5.10 wird hierauf nochmals vertieft eingegangen. F Seite 13 von 17

14 5.10 Helligkeitseindruck durch Tageslicht Bei der Beurteilung der Belichtungssituation von Wohnungen und Wohnräumen stellt die Beurteilung der direkten Besonnung ein Kriterium der DIN dar. Für Arbeitsräume werden hierzu keine Anforderungen formuliert. Hierfür stellen die Sicherstellung eines ausreichenden Helligkeitseindrucks mit Tageslicht und eine ausreichende Sichtverbindung nach außen sinnvolle, ausreichende Beurteilungskriterien dar. So liegt bspw. in Räumen mit teilweiser Nordausrichtung trotz fehlender direkter Besonnung oft ein ausreichender Helligkeitseindruck mit Tageslicht durch den Einfall von diffus gestreutem Tageslicht vor. Die DIN 5034 definiert in Teil 1 und 4 abhängig von der Raumgröße Mindestfenstergrößen, bei denen von einer ausreichenden Sichtverbindung nach außen bzw. einem ausreichenden Helligkeitseindruck mit Tageslicht durch diffus gestreutes Sonnenlicht ausgegangen werden kann. Aufgrund der zum Teilen bestehenden Innenhofsituation bzw. der geografischen Ausrichtung und der damit verbundenen geringen Besonnungsdauern ist es empfehlenswert, in der Planung die allgemeine Belichtungssituation bzgl. Tageslicht zu optimieren. Mögliche Maßnahmen diesbezüglich sind: Planung besonders großer Fensterflächen zum Innenhof Helle Fassadenfarben, insbesondere im Innenhof (möglichst hoher Reflexionsgrad) Helle Materialien im Innenbereich der Büronutzungen (Decken- und Wandfarbe; helle Böden) Mit Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen sind im vorliegenden Fall trotz des festgesetzten Abstandflächenfaktors im B-Plan von 0,2 H gesunde Arbeitsverhältnisse hinsichtlich Belichtung möglich. F Seite 14 von 17

15 6 Zusammenfassung Der Auftraggeber plant zusammen mit der Stadt Essen die Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Baedekerstraße, Kruppstraße und Huyssenallee in Essen. Das Plangebiet soll als Kerngebiet (MK) ausgewiesen werden. Im Plangebiet sollen zukünftig Büronutzungen entstehen, Wohnnutzungen werden ausgeschlossen. Einzig der innerhalb des derzeit bereits bebauten Plangebietes soll der vorhandene RWE-Tower bestehen bleiben, die weiteren Gebäude werden rückgebaut. Hinsichtlich der Besonnungssituation werden die Auswirkungen auf die umliegende Bebauung ermittelt und anhand der Planungsempfehlungen der DIN bewertet. Ergänzend wird auch die Besonnungssituation des städtebaulichen Entwurfs untersucht und bewertet. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sowohl zur Tagundnachtgleiche als auch am 17. Januar nur eher geringe Auswirkungen bei Umsetzung der maximalen Gebäudehülle gemäß B-Plan auf die Besonnungsdauer der Gebäudefassaden der benachbarten Gebäude im Umfeld auszumachen sind. Minderungen der Besonnungsdauer sind weitestgehend nur bei bürogenutzten Gebäuden auszumachen, für die keine Kriterien an eine Mindestbesonnungsdauer gelten. Direkte Besonnungen sind bei Büronutzungen sogar zumeist unerwünscht. Einzig an der teils wohngenutzten Baedekerstraße sind zur Tagundnachtgleiche mit Umsetzung der maximalen Gebäudehülle gemäß B-Plan geringfügige Verringerungen der Besonnungsdauer im Vergleich zur Bestands- bzw. baurechtlich möglichen Situation von ca. 30 Minuten auszumachen. Aufgrund der Ausrichtung dieser Fassaden (nordost) wurde das Kriterium der DIN hier im Bestand jedoch schon nicht eingehalten. Hinsichtlich der Belichtungssituation in der neu geplanten Bebauung (städtebaulicher Entwurf) ist festzustellen, dass in vielen Teilbereichen auch hier die Anforderungen der DIN zur Tagundnachtgleiche und teils auch am 17. Januar erfüllt werden. Für reine Büronutzungen, wie im vorliegenden Fall vorgesehen, sind in der Norm keine Anforderungen formuliert. Gemäß DIN stellen die Sicherstellung eines ausreichenden Helligkeitseindrucks mit Tageslicht und eine ausreichende Sichtverbindung nach Außen sinnvolle, ausreichende Beurteilungskriterien dar. Hier ist es empfehlenswert insbesondere bei den geplanten Innenhofsituationen bzw. bei geografisch bedingten sonnengeminderten Ausrichtungen und der damit verbundenen geringen Besonnungsdauer, in der Planung die allgemeine Belichtungssituation bzgl. Tageslicht durch große Fensterflächen bzw. helle Fassadenfarben sowie helle Materialien im Innenbereich der Büronutzungen positiv zu fördern. Mit Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen sind im vorliegenden Fall trotz des festgesetzten Abstandflächenfaktors im B-Plan von 0,2 H gesunde Arbeitsverhältnisse hinsichtlich Belichtung möglich. F Seite 15 von 17

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17 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Plangrundlage B-Plan, städtebaulicher Entwurf, Bebauung gemäß Baurecht Anlage 2 Modell Bestand Anlage 3 Modell Bebauung Baurecht, B-Plan und städtebaulicher Entwurf Anlage 4 Bestand 17. Januar Anlage 5 Baurecht 17.Januar Anlage 6 B-Plan 17. Januar Anlage 7 Bestand Tagundnachtgleiche Anlage 8 Baurecht Tagundnachtgleiche Anlage 9 B-Plan Tagundnachtgleiche Anlage 10 Eigenverschattung 17. Januar - Städtebaulicher Entwurf Anlage 11 Eigenverschattung Tagundnachtgleiche - Städtebaulicher Entwurf F Seite 17 von 17

18 Plangrundlage Bebauungsplan Krupp Straße / Huyssenallee / Baedekerstraße in Essen Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_01_Lageplan.odt F Anlage 1.1

19 Plangrundlage Städtebaulicher Entwurf Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_01_Lageplan.odt F Anlage 1.2

20 Plangrundlage geltendes Baurecht Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_01_Lageplan.odt F Anlage 1.3

21 Bestandsbebauung Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_02_ModelBestand.odt F Anlage 2

22 Planung Bebauungsplan/ städtebaulicher Entwurf/ Baurecht Bebauungsplan Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_03_ModelPlanung.odt F Anlage 3.1

23 Planung Bebauungsplan/ städtebaulicher Entwurf/ Baurecht Städtebaulicher Entwurf Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_03_ModelPlanung.odt F Anlage 3.2

24 Planung Bebauungsplan/ städtebaulicher Entwurf/ Baurecht Baurecht Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_03_ModelPlanung.odt F Anlage 3.3

25 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung Bestandsbebauung mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Baedeckerstr. Perspektive 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_04_Bestand_17Januar.odt F Anlage 4.1

26 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Baedeckerstr. Perspektive 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_04_Bestand_17Januar.odt F Anlage 4.2

27 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Huyssenallee mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_04_Bestand_17Januar.odt F Anlage 4.3

28 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Übersicht 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_04_Bestand_17Januar.odt F Anlage 4.4

29 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Übersicht 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_04_Bestand_17Januar.odt F Anlage 4.5

30 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Übersicht 3 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_04_Bestand_17Januar.odt F Anlage 4.6

31 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung Bestandsbebauung mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Baedeckerstr. Perspektive 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_05_Baurecht_17Januar.odt F Anlage 5.1

32 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Baedeckerstr. Perspektive 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_05_Baurecht_17Januar.odt F Anlage 5.2

33 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Huyssenallee mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_05_Baurecht_17Januar.odt F Anlage 5.3

34 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Übersicht 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_05_Baurecht_17Januar.odt F Anlage 5.4

35 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Übersicht 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_05_Baurecht_17Januar.odt F Anlage 5.5

36 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Übersicht 3 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_05_Baurecht_17Januar.odt F Anlage 5.6

37 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung Bestandsbebauung mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Verschattungsdarstellung der Planung Baedeckerstr. Perspektive 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_06_B-Plan_17Januar.odt F Anlage 6.1

38 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Baedeckerstr. Perspektive 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_06_B-Plan_17Januar.odt F Anlage 6.2

39 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Huyssenallee mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_06_B-Plan_17Januar.odt F Anlage 6.3

40 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Übersicht 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_06_B-Plan_17Januar.odt F Anlage 6.4

41 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Übersicht 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_06_B-Plan_17Januar.odt F Anlage 6.5

42 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Übersicht 3 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_06_B-Plan_17Januar.odt F Anlage 6.6

43 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung Bestandsbebauung mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Baedeckerstr. Perspektive 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_07_Bestand_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 7.1

44 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Baedeckerstr. Perspektive 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_07_Bestand_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 7.2

45 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Huyssenallee mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_07_Bestand_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 7.3

46 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Huyssenallee mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_07_Bestand_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 7.4

47 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Übersicht 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_07_Bestand_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 7.5

48 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 Bestand Verschattungsdarstellung der Bestandsbebauung Übersicht 3 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_07_Bestand_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 7.6

49 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleuche nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung Bestandsbebauung mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Baedeckerstr. Perspektive 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_08_Baurecht_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 8.1

50 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleuche nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Baedeckerstr. Perspektive 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_08_Baurecht_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 8.2

51 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleuche nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Huyssenallee mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_08_Baurecht_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 8.3

52 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleuche nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Übersicht 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_08_Baurecht_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 8.4

53 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleuche nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Übersicht 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_08_Baurecht_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 8.5

54 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleuche nach DIN 5034 Baurecht Verschattungsdarstellung der Bebauung gemäß Baurecht Übersicht 3 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_08_Baurecht_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 8.6

55 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung Bestandsbebauung mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Verschattungsdarstellung der Planung Baedeckerstr. Perspektive 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_09_B-Plan_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 9.1

56 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Baedeckerstr. Perspektive 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_09_B-Plan_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 9.2

57 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Huyssenallee mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_09_B-Plan_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 9.3

58 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Übersicht 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_09_B-Plan_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 9.4

59 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Übersicht 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_09_B-Plan_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 9.5

60 Verschattungsuntersuchung zur TagundNachtgleiche nach DIN 5034 B-Plan Verschattungsdarstellung der Planung Übersicht 3 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_09_B-Plan_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 9.6

61 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Städtebaulicher Entwurf Verschattungsdarstellung Bestandsbebauung mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Verschattungsdarstellung der Eigenverschattung Perspektive 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_10_Eigenverschattung_17Januar.odt F Anlage 10.1

62 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Städtebaulicher Entwurf Verschattungsdarstellung der Eigenverschattung Perspektive 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_10_Eigenverschattung_17Januar.odt F Anlage 10.2

63 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Städtebaulicher Entwurf Verschattungsdarstellung der Eigenverschattung Perspektive 3 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_10_Eigenverschattung_17Januar.odt F Anlage 10.3

64 Verschattungsuntersuchung 17. Januar nach DIN 5034 Städtebaulicher Entwurf Verschattungsdarstellung der Eigenverschattung Perspektive 4 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_10_Eigenverschattung_17Januar.odt F Anlage 10.4

65 Verschattungsuntersuchung Tagundnachtgleiche nach DIN 5034 Städtebaulicher Entwurf Verschattungsdarstellung Bestandsbebauung mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 1 Std. Besonnungszeit pro Tag) Verschattungsdarstellung der Eigenverschattung Perspektive 1 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_11_Eigenverschattung_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 11.1

66 Verschattungsuntersuchung Tagundnachtgleiche nach DIN 5034 Städtebaulicher Entwurf Verschattungsdarstellung der Eigenverschattung Perspektive 2 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_11_Eigenverschattung_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 11.2

67 Verschattungsuntersuchung Tagundnachtgleiche nach DIN 5034 Städtebaulicher Entwurf Verschattungsdarstellung der Eigenverschattung Perspektive 3 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_11_Eigenverschattung_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 11.3

68 Verschattungsuntersuchung Tagundnachtgleiche nach DIN 5034 Städtebaulicher Entwurf Verschattungsdarstellung der Eigenverschattung Perspektive 4 mit interpoliertem Schattenwurf in Fehlfarbendarstellung (alle Flächen in gelb erfüllen das Kriterium von mind. 4 Std. Besonnungszeit pro Tag) Dokument: Z:\Projekte\F\8252_F_SU_Luft_Wind_Campus_Innogy_Essen\02_DOKU\Ber_08_LU_V2\8252_F_Ber_08_LU_ _Anlage_11_Eigenverschattung_TagundNachtgleiche.odt F Anlage 11.4

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