Studie zur Verschattung des Vorhabens durch den angrenzenden Wald

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1 - 1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr V - Wohnpark Barmenia Allee in Wuppertal Studie zur Verschattung des Vorhabens durch den angrenzenden Wald Verfasser ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation Haan Fon: / Fax: / mail@isr-haan.de Stand:

2 Inhalt 1 Situation und Aufgabenstellung Verwendete Grundlagen und Normen Annahmen Örtliche Gegebenheiten und Planung Beurteilungsgrundlage Nutzungen im Umfeld des Plangebietes Besonnungsdauer Verschattungsstudie Durchführung der Verschattungsstudie Verschattungssituation am 17. Januar Szenario 1, Bestandsbäume Szenario 2, Bestandsbäume + 10m Wachstum Szenario 3, abgestufter Waldsaum Verschattungssituation am 21. März / 23. September Szenario 1, Bestandsbäume Szenario 2, Bestandsbäume + 10m Wachstum Szenario 3, abgestufter Waldsaum Zusammenfassende Beurteilung Fazit

3 1 Situation und Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1236 V - Wohnpark Barmenia Allee wird eine neue wohnbauliche Entwicklung einer derzeit in weiten Teilen brachliegenden Fläche an der Barmenia-Allee in Wuppertal-Elberfeld erzielt. Das Plangebiet befindet sich auf der zu den Wuppertaler Südhöhen gehörenden Friedenshöhe. Das Waldgebiet Friedenshöhe grenzt westlich unmittelbar an das Plangebiet und breitet sich nach Süden und Osten weiter aus. Jenseits der Waldflächen schließen im Westen Wohngebiete mit Ein- und Mehrfamilienhäusern rund um die Parkanlage Am Uellenberg an. Unmittelbar nördlich des Plangebiets liegen die Hauptverwaltungen der Barmenia Versicherungen a. G. dem Plangebiet gegenüber. Geplant ist die Entstehung von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 47 Wohneinheiten. Der Entwurf für die Neubebauung beruht auf dem Ergebnis des im zweiten und dritten Quartal 2016 durchgeführten architektonischen Realisierungswettbewerbs Wohnpark Friedenshöhe. Hier waren zehn Architekturbüros von der Grundstückseigentümerin eingeladen, Konzepte für ein städtisches Wohnquartier mit mehreren Wohnungsbauten zu entwickeln. Der Entwurf des ersten Preisträgers, der von einem Gremium aus externen Fachpreisrichtern, Verwaltung und der Ausloberin ausgewählt wurde, dient als Basis für das vorhabenbezogene Bauleitplanverfahren. Vorhabenträger und Grundstückseigentümer ist die Barmenia Krankenversicherung a. G.. Die bisherige Wohnbebauung ist bereits rückgebaut oder zum Abriss vorgesehen. Die angestrebte Dichte und gute Ausnutzung des Grundstücks entspricht der Zielsetzung der Nachverdichtung im Innenbereich der Stadt Wuppertal sowie der städtischen Lage. Im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens wurde in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz ein von der Bebauung freizuhaltender Waldabstand von 10 m festgelegt. Diese Vorgabe wird in dem dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Entwurf eingehalten. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1236 V wurde am gefasst. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung fand am statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird im Januar / Februar 2017 durchgeführt. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wurde der Siegerentwurf zudem in der Planungskonferenz der Stadt Wuppertal am vorgestellt. Hier wurden Anregungen der Fachdienststellen zur Planung bzw. für das anstehende Bebauungsplanverfahren aufgenommen. Dabei wurde auf eine mögliche starke Verschattung und damit einhergehende Belichtungsprobleme am südlichen Gebäudekomplex hingewiesen. Um die Belichtung der an den Wald angrenzenden Wohnungen zu verbessern, wurde angeregt, über die Neugestaltung / Neuanlage eines abgestuften Waldsaumes nachzudenken. Anlass der vorliegenden Studie ist, entsprechend der vorgetragenen Anregungen der Planungskonferenz zu untersuchen, ob eine zu starke Verschattung der an den Wald angrenzenden Wohnungen zu erwarten ist und ob sich die Belichtungssituation durch die Neuanlage eines abgestuften Waldsaumes verbessern würde. Grundlage für die Verschattungsstudie ist der Siegerentwurf des Wettbewerbs, verfasst vom Architekturbüro Architektur Contor Müller Schlüter (ACMS) aus Wuppertal

4 In der vorliegenden Studie ist die Verschattung der westlichen Fassaden des südlichen Gebäudekomplexes durch den Baumbestand des angrenzenden Waldgebiets Friedenshöhe zu bewerten. Hierfür werden drei Szenarien untersucht: 1. Baumbestand im heutigen Zustand (gemäß vorliegendem Aufmaß des Vermessungsbüros Haus der Geoinformation, Mülheim a.d.r.) 2. Baumbestand im ausgewachsenen Zustand (angenommenes Wachstum aller Bestandsbäume um +10 m) 3. Neuanlage eines abgestuften Waldsaums Hierzu wurde ein dreidimensionales Computermodell mit dem Programm SketchUp der Version 2015 erstellt. Im Modell können verschiedene Tages- und Jahreszeiten visualisiert werden, die auf Grundlage der Planungsempfehlungen der DIN 5034, Teil 1, zur Besonnung von Gebäudefassaden bewertet werden. Die Zeitangaben beziehen sich auf die Weltzeituhr (UTC) + 1 Stunde somit ergibt sich die Lokalzeit in Deutschland. Auf eine Differenzierung von Sommer- und Winterzeit wurde verzichtet. Für die geplante Bebauung und die geplanten Geländehöhen wurde aus den Angaben des vorliegenden Vermessungsplans und der vorliegenden Architektenplanung des Büros ACMS ein digitales 3D-Modell entwickelt. Die Neubebauung ist als Massenmodell aufgebaut worden, hierbei wurden die Voll- sowie Staffelgeschosse berücksichtigt und eine geschossweise Darstellung gewählt. Die jeweils im Modell berücksichtigte Höhenausbildung wird in der Untersuchung dargestellt. Vegetation, Verkehrsinfrastruktur und Freiraumgestaltung innerhalb des Plangebiets wurden nicht dargestellt. Die Untersuchung erfolgt gemäß DIN Die Berücksichtigung von Vegetation als verschattende Elemente ist in dieser Norm nicht vorgesehen. Aufgrund der gegebenen Aufgabenstellung wird in dieser Studie abweichend die Verschattung durch den Baumbestand dargestellt. Hierfür wurden die Bäume als dreidimensionale Körper in das 3D-Modell eingefügt. In der Berechnung werden die Bäume als vollflächige, nicht transparente Volumenkörper berücksichtigt. Bei der Beurteilung der resultierenden Verschattung ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich bei Baumkronen in der Realität um teiltransparente Verschattungsobjekte handelt. Hierfür wurden entsprechende Annahmen getroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schatten auf Grundlage der Datums-, Zeit- und Ortsangaben visualisiert wurden

5 Waldgebiet Friedenshöhe Bestand Bestand Wettbewerb Wohnpark Friedenshöhe, 1. Preis, Lageplan, Architektur Contor Müller Schlüter, Wuppertal, 2016 Untersuchungsbereich Fassade West Waldkante Waldabstand min. 10 m - 5 -

6 2 Verwendete Grundlagen und Normen Die Untersuchung des Schattenwurfs erfolgt gemäß DIN für die Beurteilungstage 17. Januar und der Tag-Nachtgleiche (21. März / 23. September), da diese Tage nach aktueller Rechtsprechung und der DIN in der Fassung von Juli 2011 die relevanten Beurteilungstage darstellen. 17. Januar 21. März / 23. September Sonnenaufgang 8:29 Uhr 06:33 Uhr Sonnenuntergang 16:55 Uhr 18:46 Uhr Tagesdauer 8 Stunden, 26 Minuten 12 Stunden, 13 Minuten durchschn. Sonnenstunden 1 Stunde im Januar 4 Stunden im März/September Tabelle 1: Sonnenauf- und untergangszeiten sowie Sonnenstunden für den und in Wuppertal 1. DIN 5034 Teil 1, Tageslicht in Innenräumen, Allgemeine Anforderungen 2. Städtebaulicher Entwurf (Wettbewerbsergebnis), Architektur Contor Müller Schlüter, Wuppertal, Stand April 2016 (Anlage 2) 3. Vermessungsgrundlage, Haus der Geoinformation, Mülheim a.d.r., Stand: November Annahmen Den zu untersuchenden Szenarien werden die folgen Annahmen zu Grunde gelegt: Szenario 1 Bestandsbäume Der an das Plangebiet angrenzende Baumbestand wurde gemäß vorliegendem Aufmaß des Vermessungsbüros Haus der Geoinformation, Mülheim a.d.r. als dreidimensionale Volumenkörper angelegt. Für die nicht einzeln aufgemessen Bäume im westlichen Anschluss wurden Durchschnittsmaße der aufgemessenen Bäume angenommen. Abmessungen der Bäume im 3D-Modell für Szenario 1-6 -

7 Szenario 2 Bestandsbäume + 10m Zur Darstellung des heutigen Baumbestands im ausgewachsenen Zustand wurde zu der Höhe aller Bäume des Modells aus Szenario1 jeweils 10 m hinzugerechnet. Abmessungen der Bäume im 3D-Modell für Szenario 2 Szenario 3 abgestufter Waldsaum Für das Szenario eines neu angelegten Waldsaums nach Fällung aller Bestandsbäume in einer Tiefe von 30m wurden Annahmen für eine beispielhafte abgestufte Bepflanzung getroffen und als 3D-Modell erstellt: Abmessungen der Bäume im 3D-Modell für Szenario - 7-3

8 Für die Beurteilung der Lichtdurchlässigkeit der Baumkronen wurden folgende Annahmen getroffen: Belaubung Intensität der Verschattung 17. Januar unbelaubt 40% 21. März unbelaubt 40% 23. September belaubt 95% 4 Örtliche Gegebenheiten und Planung Das Plangebiet stellt sich im Bestand als brachliegendes Baugrundstück dar. Eine vormalige gärtnerische Nutzung des Plangebietes wurde vor einigen Jahren aufgegeben, sodass neben älteren Bestandsbäumen nun im Zuge von Sukzessionsprozessen Hochstaudenflure, Brombeergebüsche und einzelne Sträucher und Bäume den Bestand bilden. Auffallend ist der Baumbestand innerhalb des Plangebietes. Neben Eschen, Buchen, Eichen und Ahornen bestehen hier auch Mammutbäume. Der Erhalt einiger prägender Baumbestände im Plangebiet ist vorgesehen. Westlich des Plangebietes befindet sich mit dem Waldgebiet Friedenshöhe ein Wald im Sinne des Landesforstgesetzes bzw. Bundeswaldgesetzes mit teils naturnäheren und strukturreichen Eichen- und Buchenmischwäldern. Das Waldgebiet wird im Landschaftsplan Wuppertal Ost als Landschaftsschutzgebiet mit besonderer Festsetzung für forstliche Nutzung ausgewiesen. Diese beinhaltet eine hundertprozentige Wiederherstellung mit standortgemäßen Laubbäumen und Kahlschlagverbot über 0,5 ha. Östlich wird das Plangebiet durch die Ronsdorfer Straße begrenzt. Jenseits dieser wichtigen Wuppertaler Verbindungsachse liegt ein weiteres Landschaftsschutzgebiet mit der Zweckbestimmung für Brachflächen natürliche Entwicklung an. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans selbst liegt nicht innerhalb des Landschaftsplanes der Stadt Wuppertal. Im Norden wird das Plangebiet durch die Barmenia-Allee begrenzt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen die Hauptverwaltungen der Barmenia Versicherungen mit ihren drei hochgeschossigen Riegeln dem Plangebiet gegenüber. Zwischen den Riegeln hindurch besteht vom Plangebiet ein Ausblick auf den Wuppertaler Talkessel. Im Südosten und Süden grenzt Wohnbebauung in Form von teils terrassiertem, in die Topografie eingefügten Geschosswohnungsbau an das Plangebiet. Diese wird über die Mareesstraße erschlossen, die mit einem Wendehammer südlich des Plangebiets endet. Von hier aus erfolgt in der Planung die Anbindung des in der Verschattungsstudie zu betrachtenden südlichen Gebäudekomplexes. Dieser erstreckt sich über ca. 50 m in Nord- Süd-Richtung auf dem schmaleren südlichen Teil des Plangebiets. Die Breite des Plangebiets zwischen dem Waldgebiet im Westen und der angrenzenden Wohnbebauung im Osten beträgt hier ca. 33 m. Die Erschließung der Wohnungen ist von Osten vorgesehen. Die Gärten orientieren sich nach Westen in Richtung Waldgebiet. Der geplante Gebäudekomplex besteht im Innern aus zwei getrennten Gebäuden, die in ihrer Höhe gestaffelt und in ihrer Ausrichtung - 8 -

9 leicht verdreht sind. So ist sind die dem Wald zugewandten Fassaden des südlichen Gebäudes nach Süd-West und die des nördlichen Gebäudes nach Nord-West ausgerichtet. Im nördlichen, breiteren Teil des Plangebiets sind zwei weitere Gebäudekomplexe in ähnlicher Form und Kubatur geplant. Diese werden über Tiefgaragenzufahrten von der Barmenia-Allee erschlossen. Eine besondere Herausforderung des Plangebiets stellt die bewegte Topografie dar. Insgesamt sind in Nord-Süd-Richtung ca. 20 m Höhenunterschied zu verzeichnen. Die Planung sieht eine Ausnutzung der vorhandenen Plateaus des gegebenen Geländes vor. Die vorzunehmenden Anpassungen des Geländeniveaus zur Realisierung der Planung sind in der Verschattungsstudie berücksichtigt. Die Grundrisse in dem zu betrachtenden Baukörper sehen im südlichen Teil vier Maisonette- Wohnungen mit jeweils eigenem Eingang von Osten vor, die sich über das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss erstrecken. Über einen weiteren Eingang und ein gemeinsames Treppenhaus werden die vier Wohnungen des zweiten und dritten Obergeschosses erschlossen, die jeweils als Zweispänner organisiert sind. Im nördlichen Teil des Gebäudekomplexes sind auf vier Etagen jeweils zwei Wohnungen angeordnet, die über ein gemeinsames Treppenhaus im Osten erschlossen werden. Alle Wohnungen werden sowohl von Westen als auch von Osten belichtet, die Wohnungen an den Gebäudestirnseiten zudem von einer dritten Belichtungsseite (Norden bzw. Süden). Jede Wohnung verfügt über einen Freisitz. Die Wohnungen an den Stirnseiten des Gebäudekomplexes verfügen über je einen nach Norden bzw. Süden ausgerichteten Freisitz, die Freisitze der weiteren Wohnungen sind in Richtung Waldgebiet nach Westen orientiert. Zur westlichen Waldseite orientiert befinden sich vornehmlich Wohn- und Schlafräume. Teilweise sind zur Westseite überhöhte Wohnbereiche geplant, die den Sonneneinfall in die Wohnungsmitte verbessern sollen und ggf. als optionale Wohnflächen-Erweiterung dienen können. 5 Beurteilungsgrundlage Zur Beurteilung von Verschattung an Fassaden liegen keine rechtlich verbindlichen Beurteilungskriterien für Bebauungspläne vor. Die Landesbauordnung gibt je nach Gebietsfestsetzungen Abstandflächen (BauO NRW 6) vor. Diese sollen unter anderem eine ausreichende Besonnung sicherstellen. Die für die Planung erforderlichen Abstandflächen werden gegenüber den Grundstücksgrenzen allseitig eingehalten. Der vorgegebene Waldabstand von 10 m wird in der Planung ebenfalls berücksichtigt. In der vorliegenden Studie soll die Verschattung der an den Wald grenzenden Wohnungen durch das angrenzende Waldgebiet untersucht und bewertet werden. Die Bewertung erfolgt nach Teil 1 der DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen. Die Norm richtet sich vor allem an Planer und Architekten bei der Gebäudeplanung. In dieser Studie werden die Kriterien der DIN zur Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die bestehenden Gebäude im Umfeld hilfsweise herangezogen

10 Nach dieser Norm sollte die mögliche Besonnungsdauer in mindestens einem Wohn- bzw. Aufenthaltsraum je Wohneinheit zur Tag-und-Nach-Gleiche (in Deutschland in der Regel am 21. März und am 23. September) vier Stunden betragen. Soll auch für die Wintermonate eine ausreichende Besonnung sichergestellt sein, sollte die mögliche Besonnungsdauer am Stichtag 17. Januar für mindestens einen Wohnraum je Wohneinheit eine mögliche Besonnungsdauer von einer Stunde erreicht werden. Als Wohnräume im Sinne der DIN sind Aufenthaltsräume in einer Wohnung, wie Wohn-, Schlaf-, Arbeits-, sowie Kinderzimmer anzusehen. Des Weiteren sind Aufenthaltsräume, die eine wohnähnliche Nutzung erfahren als Wohnräume einzustufen. Für Arbeitsräume ist dagegen keine notwendige Besonnungsdauer oder Anforderung in der DIN formuliert. Als Besonnungsdauer wird die Summe der Zeitintervalle definiert, während die Sonnenstrahlung bei einer Sonnenhöhe von mindestens 6 in den Raum einfallen kann. Als Nachweisort ist in der DIN die Fenstermitte in Brüstungshöhe auf Fassadenebene definiert. Das bedeutet, dass für die Bewertung der Besonnung der Fassade unerheblich ist, ob die Fenster genau in der Fassadenebene oder leicht zurückversetzt in der Fassade angeordnet sind. Die vorliegende Studie untersucht nur die reine Fassadenebene der Gebäude, jedoch nicht die Lage der Fenster. Im Weiteren wird die Besonnung für die westliche Fassade des südlichen Gebäudekomplexes des Plangebietes überprüft. Insbesondere wird eine Betrachtung für die Stichtage am 17. Januar und zur Tag-und-Nach-Gleiche (21. März / 23. September) durchgeführt. Die genannten empfohlenen Besonnungszeiten beziehen sich dabei generell auf die astronomisch mögliche Besonnung ohne Berücksichtigung meteorologischer Einflüsse. 6 Nutzungen im Umfeld des Plangebietes 6.1 Besonnungsdauer Laut DIN werden die folgenden Anforderungen und Empfehlungen für die mögliche Besonnungsdauer gemacht: Anforderung Wohnraum Arbeitsraum Krankenzimmer Mögliche Besonnungsdauer in mindestens einem Wohnraum einer Wohnung zur Tag- und Nachtgleich mindestens 4 h Keine Anforderungen formuliert Für Wintermonate: am 17. Januar mindestens 1h Tabelle 2: Auszug DIN Tabelle A.1 Mögliche Besonnungsdauer Mindestens zur Tag- und Nachtgleichen 4h Für Wintermonate: am 17 Januar mindestens 1 h Aufgrund der bestehenden Planung von Wohngebäuden wird für die vorliegende Untersuchung keine dezidierte Unterscheidung der o.g. Nutzungen vorgenommen. Es erfolgt die Betrachtung als ausschließlich wohnliche Nutzung

11 7 Verschattungsstudie 7.1 Durchführung der Verschattungsstudie Zur Durchführung der Studie wurde ein dreidimensionales Simulationsmodell des Plangebiets mit den zukünftigen Geländehöhen und dem geplanten Gebäudekörper sowie dem angrenzenden Baumbestand erstellt. Dabei werden drei Szenarien des angrenzenden Bewuchses (s. Punkt 3) simuliert und gegenübergestellt. Die Studie untersucht für das Plangebiet ausschließlich die in Frage stehende Westfassade des südlichen Gebäudekomplexes (s. Abb. S.5). Mithilfe der Visualisierung der unterschiedlichen Jahres- und Tageszeiten können die Besonnungszeiten abgelesen werden. Mit Darstellungen aus dem Modell können die Verschattungen visuell veranschaulicht werden. Für die genannten Stichtage in der DIN 5034 (17. Januar und 21. März / 23. September) wird die Besonnung in einstündigen Zeitschritten untersucht. Die visuelle Darstellung der Ergebnisse erfolgt in den Anlageblättern als 3D-Ansichten. Auf den folgenden Seiten wird die Verschattungssituation der Westfassade für die jeweiligen Beurteilungstage gezeigt. Die farbig (magenta) markierten Bereiche stellen die Fassadenbereiche dar, die keine durchgehende Besonnungsdauer zu den Beurteilungstagen gem. DIN erreichen. Der südliche Teil des Gebäudekomplexes wird mit Gebäudeteil 1a und der nördliche mit Gebäudeteil 1b bezeichnet. Die Darstellungen erfolgen in der Blickrichtung Nordwest. 7.2 Verschattungssituation am 17. Januar Die Ergebnisse der Verschattungsstudie sind für den 17. Januar im Anhang als Abbildungen aus dem 3D-Modell dargestellt. Im Januar hat die Sonne einen niedrigen Sonnenstand und geht erst bei einem relativ hohen Sonnenazimut (astro-geodätische Richtungsbestimmung) auf. Die Sonnenstandshöhe ist dabei sehr gering. Hierdurch ergibt sich eine relativ kurze potenzielle Besonnungsdauer. Zum Stichtag wird ein unbelaubter Zustand des Baumbestands mit einer Intensität der Verschattung von 40% angenommen Szenario 1 Bestandsbäume Verschattung Gebäudeteil 1a Die überwiegenden Fassadenflächen des Gebäudeteils 1a erfüllen die notwendige Besonnungsdauer von mindestens einer Stunde. Lediglich für die nördliche Maisonettewohnung wird für die Fassadenteilfläche im Erdgeschoss nicht die empfohlene, mögliche Besonnungsdauer der DIN erreicht

12 Verschattung Gebäudeteil 1b Für den überwiegenden Teil der Fassadenflächen des Gebäudeteils 1b kann die notwendige Besonnungsdauer von einer Stunde nicht nachgewiesen werden. Ausschließlich die nördliche Wohnung im obersten Geschoss erhält zum Stichtag eine ausreichende Besonnung gemäß DIN Szenario 2, Bestandsbäume + 10m Wachstum Verschattung Gebäudeteil 1a Unter Berücksichtigung eines Wachstums des heutigen Baumbestands um je 10 m kann für den südlichen Teil der Westfassade des Gebäudeteils 1a eine ausreichende Besonnung festgestellt werden. Die Fassadenanteile der nördlichen Wohnungen werden bei diesem Szenario in den oberen beiden Geschossen nicht ausreichend und in den unteren Geschossen nur zum Teil ausreichend besonnt. Hiervon beeinträchtigt werden insbesondere die beiden nördlichen Wohnungen im dritten und vierten Obergeschoss. Verschattung Gebäudeteil 1b Lediglich Teile der der Fassadenflächen in den unteren beiden Geschossen erreichen zum Stichtag 17. Januar die empfohlene, mögliche Besonnungsdauer der DIN Insbesondere in den oberen Geschossen und in den nördlichen Wohnungen können die Mindestanforderungen an der Westfassade nicht erreicht werden Szenario 3, abgestufter Waldsaum Verschattung Gebäudeteil 1a Unter Berücksichtigung der Neuanlage eines abgestuften Waldsaums wird für die komplette Westfassade des Gebäudeteils 1a die notwendige Besonnungsdauer von mindestens einer Stunde erreicht. Verschattung Gebäudeteil 1b Die Flächen der Westfassade des Gebäudeteils 1b erreichen nicht die empfohlene, Besonnungsdauer der DIN zum 17. Januar. 7.3 Verschattungssituation am 21. März / 23. September Die Ergebnisse für den 21. März (Frühjahrszeitraum) sind im Anhang als Abbildungen aus dem 3D-Modell dargestellt. Für den 23. September würde sich die gleiche Situation ergeben, allerdings mit einer Stunde Zeitverschiebung durch die Sommerzeit. Im März und September ist gegenüber dem 17. Januar ein höherer Sonnenstand zu verzeichnen. Dadurch ergibt sich eine günstigere Besonnungssituation, die sich positiv auswirken kann. Zum Stichtag 21. März wird ein unbelaubter Zustand des Baumbestands mit einer Intensität der Verschattung von 40% angenommen. Zum Stichtag 23. September wird ein belaubter Zustand des Baumbestands mit einer Intensität der Verschattung von 95% angenommen

13 7.3.1 Szenario 1, Bestandsbäume Verschattung Gebäudeteil 1a Zur Tag-und-Nacht-Gleiche ergibt sich ein ähnliches Bild wie zum 17. Januar. Jedoch zeigen die Untersuchungen, dass die nicht ausreichend belichteten Fassadenanteile des Gebäudeteils 1a sich hier auf den gesamten Bereich des Erdgeschosses sowie auf weite Teile des ersten und zweiten Obergeschosses erstrecken. Verschattung Gebäudeteil 1b Die Ergebnisse der Verschattungsstudie zur Tag-Nacht-Gleiche sind für den Gebäudeteil 1b nahezu identisch mit den Ergebnissen zum 17. Januar. Es kann festgestellt werden, dass die geforderte Mindestbesonnung nach DIN in weiten Teilen nicht gegeben ist. Ausschließlich die südliche Wohnung des obersten Geschosses kann diese Anforderungen an der Westfassade erfüllen Szenario 2, Bestandsbäume + 10m Wachstum Verschattung Gebäudeteil 1a und 1b Unter Berücksichtigung eines Wachstums des heutigen Baumbestands um je 10 m kann für die gesamte Westfassade des Gebäudekomplexes keine ausreichende Anzahl an Besonnungsstunden gemäß DIN nachgewiesen werden Szenario 3, abgestufter Waldsaum Verschattung Gebäudeteil 1a Die Fassadenanteile der oberen beiden Geschosse werden über mehrere Stunden besonnt und erfüllen die empfohlenen Mindestanforderungen. Die Fassadenanteile des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses erreichen nicht die empfohlene, mögliche Besonnungsdauer der DIN Dies betrifft ausschließlich die Maisonette- Wohnungen. Verschattung Gebäudeteil 1b Mit Ausnahme von geringen Fassadenanteilen im Westen der beiden oberen Geschosse kann die empfohlene Mindestbesonnungsdauer der Fassaden von mindestens einer Stunde nicht erfüllt werden. 7.4 Zusammenfassende Beurteilung Umgang mit dem Waldsaum Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass in keinem der untersuchten Szenarien eine ausreichende, empfohlene Besonnung gemäß DIN für alle Anteile der Westfassade des untersuchten Baukörpers nachgewiesen werden konnte. Insgesamt ist für den südlichen Gebäudeteil 1a ein höherer Anteil an Besonnungsstunden zu verzeichnen als für den nördlichen Gebäudeteil 1b. Diese Unterschiede sind vornehmlich auf die unterschiedliche

14 Ausrichtung der Fassaden zurückzuführen. So ist die Westfassade des Gebäudeteils 1a nach Südwest und die des Gebäudeteils 1b nach Nordwest ausgerichtet. Unabhängig von der Ausformulierung und Höhe des angrenzenden Waldsaums ist die Werstfassade des Gebäudeteils 1b zwischen 9 Uhr und 13 Uhr durch den Schattenwurf des Gebäudes selbst verschattet. Insgesamt betrachtet zeigen die Ergebnisse der Szenarien 1 Bestandsbäume und 3 abgestufter Waldsaum ähnliche Ergebnisse. Die Variante 2 Bestandsbäume + 10 m zeigt eine stärkere Verschattung der untersuchten Fassade auf. Verglichen mit dem heutigen Zustand führt die Neuanlage eines abgestuften Waldsaums demnach nicht zu merklichen Verbesserungen bezüglich der Belichtung der angrenzenden Wohnungen. Unter Berücksichtigung des anzunehmenden Wachstums ist eine Verschlechterung der Belichtungssituation jedoch absehbar. Daher wird alternativ empfohlen a) Erhalt der Bestandsbäume auf derzeitiger Höhenentwicklung mittels regelmäßiger Pflege /Rückschnitt b) Anlage eines neuen abgestuften Waldsaums mit einer vorgegebenen maximalen Endhöhe. Diese kann mittels entsprechender Gehölzauswahl getroffen oder / und durch regelmäßige Pflege / Rückschnitt gewährleistet werden. Durch Vorgabe einer geringeren maximalen Wuchshöhe als die in dieser Studie für den neuen Waldsaum angenommene, können zusätzliche positive Effekte in Bezug auf die Belichtung erreicht werden. Jedoch ist der für die Neuanlage des Waldsaums vorzunehmende starke Eingriff in den bisher wahrgenommenen geschlossenen Waldabschluss zu beachten. Die für die Neuanlage eines neuen Waldsaums notwendigen Eingriffe in die Natur und deren Auswirkungen sind ebenfalls zu betrachten und abzuwägen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird derzeit ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt (ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan, 2017), der Aussagen zu den betreffenden Auswirkungen sowie möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen trifft. Belichtung der geplanten Wohnungen Die DIN spricht eine mögliche Mindestanforderung von einer mindestens vierstündigen Besonnungsdauer zur Tag-und-Nacht-Gleiche in einem Aufenthaltsraum einer jeden Wohneinheit aus. Die mindestens einstündige Besonnung am 17. Januar eines Aufenthaltsraums einer Wohneinheit ist dagegen als Empfehlung zu berücksichtigen, zumal die tatsächliche tägliche Sonnenscheindauer von durchschnittlich weniger als zwei Stunden in Wuppertal die in der Norm empfohlene Besonnung in den Wintermonaten relativiert. Zudem ist bei der Beurteilung der Berechnungsergebnisse zu berücksichtigen, dass die der Berechnung zugrunde liegenden vollflächigen Volumenkörper der Bäume nicht deren natürlich gegebene Lichtdurchlässigkeit widerspiegeln. Als Anhaltswert sind die genannten Verschattungsintensitäten von 40% im unbelaubten und von 95% im belaubten Zustand für die Beurteilung der tatsächlichen Verschattungswirkung heranzuziehen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass in dieser Studie nur die Westfassade des Gebäudekörpers untersucht wurde. Da alle geplanten Wohnungen über mehrere Belichtungsseiten verfügen, kann eine Gesamtbeurteilung der Belichtungsverhältnisse allein auf Grundlage dieser Studie nicht getroffen werden

15 Festzuhalten ist hierbei, dass bei der Planung der Wohnungen im Gebäudeteil 1b insbesondere darauf zu achten ist, dass eine ausreichende Belichtung von Aufenthaltsräumen über die Ostfassade (Ausrichtung südost) gewährleistet wird. Die Grundrisse sehen nach derzeitiger Planung einen großzügigen Aufenthaltsraum (Wohnzimmer) vor, der zu mindestens zwei Himmelsrichtungen großzügig verglast ist. Darüber hinaus verfügt jede Wohnung über mindestens ein Schlafzimmer zur Westseite und eines zur Ostseite des Gebäudes. Die Einhaltung der Mindestanforderungen zur Besonnung nach DIN für die Wohnungen des Gebäudeteils 1b ist demnach zu erwarten. Im Detail ist dies im Rahmen der weiteren Architektenplanung nachzuweisen. Die Ergebnisse der Untersuchungen für die Westfassade des Gebäudeteils 1a sind weitgehend zufriedenstellend. Zum Stichtag 17. Januar wird in den Szenarien 1 und 3 die geforderte mindeste Besonnungsdauer von einer Stunde für nahezu alle Fassadenteile erreicht. Zum Stichtag der Tag-Nacht-Gleiche kann die geforderte mindeste Besonnungsdauer von vier Stunden in den unteren Geschossen (EG - 2. OG) zum Teil nicht nachgewiesen werden. Auch hier ist auf eine ausreichende Belichtung der Wohnungen über die Süd- und Ostfassade zu achten. Die geplanten Wohnungen bieten bereits gute Voraussetzungen für eine ausreichende Belichtung. So sind die unten liegenden Wohnungen als Maisonette-Typen geplant, die sich über das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss erstrecken. Die großzügigen offenen Wohnräume erstrecken sich über das gesamte Erdgeschoss und werden über teils großflächige Verglasungen von mindestens zwei Seiten belichtet. Überhöhte Bereiche auf der Westseite der Wohnungen sorgen für zusätzlichen Lichteinfall. Es wird empfohlen, diese Lufträume nicht optional zur Erweiterung der Wohnfläche heranzuziehen. Im ersten Obergeschoss verfügen die Wohnungen über mindestens je einen Schlafraum zur Ostund zur Westseite. Eine Ausnahme stellt die südliche Wohnung dar, die jedoch durch die zusätzlichen Belichtungsflächen nach Süden eine ausreichende Belichtung aufweist. Die Grundrisse des zweiten Obergeschosses wurden im Rahmen des Wettbewerbs nicht im Detail dargestellt. Hier wird eine vergleichbare Grundrissorganisation mit Belichtung der Wohn- und Aufenthaltsräume aus beiden Himmelsrichtungen erwartet und empfohlen. Die Einhaltung der Mindestanforderungen zur Besonnung nach DIN für die Wohnungen des Gebäudeteils 1a ist demnach ebenfalls anzunehmen. Hier sind insbesondere die unteren drei Wohnebenen zu beachten. Im Detail ist auch hier die ausreichende Belichtung im Rahmen der weiteren Architektenplanung nachzuweisen. Insgesamt muss deutlich gemacht werden, dass bei der herangezogenen Norm zur Schaffung von gesunden Wohnräumen zwischen einer direkten Sonneneinstrahlung als Mindestempfehlung (Besonnung), einer Belichtung der Aufenthaltsräume mit Tages- bzw. Kunstlicht als Mindestanforderung sowie einer ungehinderten Sichtverbindung nach Außen differenziert werden muss. Auch wenn eine ausreichende Besonnung in einem Aufenthaltsraum einer jeden Wohneinheit insbesondere am 17. Januar fehlt, bedingt dies keinen Aufschluss einer fehlenden Belichtung mit Tageslicht. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung Grundsätzlich lassen sich aus der herangezogenen DIN für die weitere Planung ausschließlich Hinweise und Anhaltspunkte ableiten. Die Norm kann lediglich als Empfehlung betrachtet werden, da für die stadtplanerische Betrachtung einer Verschattungssituation keine rechtsverbindlichen Regelwerke vorliegen. Eine Rechtsverbindlichkeit der DIN für das

16 Bebauungsplanverfahren besteht somit nicht und kann seinem Wesen nach lediglich für das Baugenehmigungsverfahren einer Hochbau-Planung bemüht werden. Dem im 1 Abs. 6 Nr. 1 Baugesetzbuch genannten Belang, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, wird über die Festsetzungen des Bebauungsplans genüge getan. Insbesondere ist hier auf bundesgesetzlicher Ebene der 17 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu nennen. Hiernach sind bereits gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt, wenn die in 17 Abs. 1 BauNVO genannten Obergrenzen u.a. der Grundflächenzahl (GRZ) nicht weiter überschritten werden. Auf Ebene der Landesbauordnung ist des Weiteren das Abstandsflächenrecht ( 6 BauO NRW) mit Einhaltung der Grenzabstände zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse für das Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Diese Anforderungen können bereits im Bebauungsplan mit Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche berücksichtigt und frühzeitig gesteuert werden. 7.5 Fazit Insgesamt ist festzustellen, dass die Westfassade des geplanten Baukörpers nicht in allen Teilen die Anforderungen der DIN zur Mindestdauer der Besonnung erfüllen kann. Jedoch wird aufgrund der vorliegenden Grundrissplanung, die die Belichtung aller Wohnungen aus mehreren Himmelsrichtungen gewährleistet, keine unzureichende Belichtung der Wohnungen erwartet. Die in der Studie nicht abgebildete Lichtdurchlässigkeit der Bäume, insbesondere im unbelaubten Zustand, ist bei der Beurteilung der Ergebnisse begünstigend zu berücksichtigen. Die Anlage eines neuen abgestuften Waldsaums führt nicht zu einer merklichen Verbesserung der Belichtungssituation gegenüber der heutigen Situation. Unter Berücksichtigung des noch zu erwartenden Wachstums der Bestandsbäume und der damit einhergehenden zunehmenden Verschattung wird eine Begrenzung der Wuchshöhe durch Rückschnitt der Bestandsbäume oder Neuanlage eines abgestuften Waldsaums empfohlen. Dipl. Ing. Claudia Dick ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Anlagenverzeichnis Anlage 1 Verschattungssituation der Szenarien 1, 2 und 3 Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf (Wettbewerbsergebnis), Architektur Contor Müller Schlüter, Wuppertal, Stand April

Bericht-Nr.: F 6424-1. Datum: 19.05.2009 (Druck 17.07.2009) Niederlassung: Düsseldorf. Beratende Ingenieure VBI. Bericht F 6424-1 vom 19.05.

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