Verschattungsstudie. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE. Februar Neue Kantstraße 4, Berlin. Im Auftrag der

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1 Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE Februar 2014 Neue Kantstraße 4, Berlin Im Auftrag der Stadthafenquartier Europacity Berlin GmbH & Co. KG Europa-Allee 22, Frankfurt am Main

2 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE 1. Anlass und Vorgehensweise Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit Aufstellungsbeschluss vom 6. August 2013 das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE eingeleitet. Sein Geltungsbereich umfasst östlich der Heidestraße drei erste Bauflächen in der künftigen Europacity, die vorrangig zu Wohnzwecken genutzt werden sollen. Weil in diesem Bebauungsplan Festsetzungen vorgesehen sind, die abschnittsweise eine Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen ermöglichen, ist zu überprüfen, ob sich daraus Probleme der Verschattung von Gebäuden oder Gebäudeteilen ergeben, die bei der weiteren Projektentwicklung zu berücksichtigen sind und/oder eine Modifizierung der bisher vorgesehenen Bebauungsplaninhalte erfordern. Untersucht wird die Verschattung von Fassadenbereichen der geplanten Bebauung, die nach gegenwärtigem Planungsstand durch eine Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen betroffen sein können. Nach DIN Tageslicht in Innenräumen vom Oktober 1999 besteht die Mindestanforderung an die Besonnung von Wohnungen darin, dass ein Fenster eines Wohnraumes jeder Wohnung am 17. Januar in Brüstungshöhe in seiner Mitte wenigstens eine Stunde besonnt sein soll. Für Arbeitsräume formuliert die DIN keine diesbezüglichen Anforderungen. In der Entscheidung des OVG Bln zum Bauvorhaben Am Zirkus (Beschluss vom ) wird eine direkte Besonnung von Innenräumen zu den Daten der Tag- und Nachtgleiche (20. März und 22. September) für einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden (1h 50min in einem gewerblich genutzten Erdgeschossbereich) als für die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in einem zentralen Innenstadtbereich jedenfalls ausreichend erachtet. Der Schattenwurf der geplanten bzw. durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-92 VE ermöglichten Bebauung wurde deshalb mit Hilfe eines 3D Modells für den 17. Januar (8:00 Uhr bis 16:30) sowie für den 22. September (8:00 Uhr bis 18:30) Uhr, jeweils in halbstündlichen Abständen, simuliert. Die zugehörigen Abbildungen, die das Fortschreiten der Verschattung der Gebäudefassaden im Tagesverlauf aus drei Perspektiven zeigen, finden sich im Anhang. Spath + Nagel 02/2014 2

3 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE 2. Abstandsflächen Die folgende Abbildung stellt die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen (= 0,4 H) bei vollständiger Ausnutzung der mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE ermöglichten Gebäudehöhen dar. Abstandflächen, die sich mit denen gegenüberliegender Baukörper überlagern, sind rot gekennzeichnet, Abstandsflächen, die die Straßenmitte bzw. die Mitte angrenzender Verkehrsflächen überschreiten, orange. Abstandsflächen, die die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen, sind blau dargestellt. Abb. 1 Spath + Nagel 02/2014 3

4 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE Während bloße Abstandsflächenüberschreitungen der Mitte angrenzender Verkehrsflächen für die Belichtung und Besonnung der geplanten Wohnungen ohne Belang sind, sofern eine gegenüberliegend vorhandene oder geplante Bebauung einen ausreichenden Abstand einhält, kann die Überschneidung von Abstandsflächen gegenüberliegender Gebäude zu Verschattungsproblemen führen. Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich insofern auf Fassaden und Fassadenabschnitte, die von einer derartigen Abstandsflächenüberlagerung betroffen sein könnten. Neben den in der Abbildung 1 rot gekennzeichneten Fassaden wurde auch ein außerhalb des Plangebietes 1-92 VE gelegener Fassadenabschnitt eines potenziellen Gebäudes nördlich der Planstraße 2.1 mitbetrachtet. Dieser in der Abbildung 2 mit Süd 1 bezeichnete Fassadenabschnitt wird ebenfalls von einer gegenseitigen Abstandsflächenüberlagerung betroffen sein, sofern an dieser Stelle ein mehr als 22 m hohes Gebäude errichtet wird. Weiterhin wird die gesamte Ost-Fassade des blockinternen Querriegels der Baufläche Wohnen 3 untersucht, obwohl sich die gegenseitige Abstandsflächenüberlagerung auf den in der Abbildung 2 mit Ost 3 Süd bezeichneten Fassadenabschnitt beschränkt. Die mit dem Bebauungsplan 1-92VE ermöglichte Abstandsflächenverkürzung in diesem Bereich hat jedoch auch Auswirkungen auf den mit Ost 3 Nord bezeichneten Abschnitt der Fassade. Wenngleich die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Abstandsflächentiefe erfüllt sind, wird die Besonnungssituation hier nicht nur unwesentlich von der Lage und Höhe des östlich angrenzenden siebengeschossigen Baukörpers beeinflusst. Wäre dieser soweit zurückgesetzt, dass sich keine Abstandsflächenüberdeckungen ergäben oder wäre das Gebäude entsprechend niedriger, würde sich das auch positiv auf die Besonnungssituation des Fassadenabschnitts Ost 3 Nord auswirken. 3. Besonnungssituation in Bereichen mit Abstandsflächenverkürzungen Die Tabellen auf der Seite 6 geben für die untersuchten Fassadenbereiche der geplanten Wohngebäude die Besonnungszeiträume und die Besonnungsdauer an, die für den am schlechtesten besonnten Teil des jeweiligen Fassadenabschnitts erreicht wird. Dabei wird Streiflicht, das in einem Winkel von weniger als 15 einfällt, nicht berücksichtigt. Nicht für alle von gegenseitigen Abstandsflächenüberdeckungen betroffenen Fassaden war die Ermittlung der Besonnungsdauer erforderlich. Die differenzierte Betrachtung der betroffenen Fassaden ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Ausschließlich nach Nordwesten ausgerichtete Fassaden (in der Abbildung 2 grün gekennzeichnet) sind in den Tabellen nicht extra aufgeführt, weil sie unabhängig von der Verschattung angrenzender Gebäude an den hier betrachteten Stichtagen (17. Januar und 20. März/ 22. September) aufgrund ihrer Exposition generell nicht besonnt werden. Außerdem wird für einige von Abstandsflächenverkürzungen betroffene Fassaden (in der Abbildung 2 orange gekennzeichnet) durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Anordnung von Fenstern von Aufenthaltsräumen soweit eingeschränkt, dass sie für den Nachweis der erforderlichen Mindestbesonnung nicht herangezogen werden können; laut Projektplanung ist für diese Außenwände sogar ein vollständiger Verzicht auf Fassadenöffnungen vorgesehen. Für diese Fassaden wird die Besonnungsdauer deshalb ebenfalls nicht aufgeführt, entsprechende Aussagen können bei Bedarf aus den Simulationen abgelesen werden. Nur die konkret untersuchten Gebäudefassaden bzw. Fassadenabschnitte sind in der nachfolgenden Abbildung mit einer Bezeichnung versehen. Die Verschattungsstudie bezieht sich im Weiteren auf diese Bezeichnungen. Soweit erforderlich, erfolgt in der Auswertungstabelle eine weitere Differenzierung nach Geschossen. Spath + Nagel 02/2014 4

5 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE Von gegenseitigen Abstandsflächenüberlagerungen betroffene Fassaden Abb. 2. Spath + Nagel 02/2014 5

6 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE 4.1 Besonnung der Fassaden am Stichtag 17. Januar Untersuchung für den im Halbstundenabstand zwischen 8:00 und 16:30 Uhr; Sonnaufgang 8:05 Uhr; Sonnenuntergang 16:25). Fassadenabschnitt Geschoss Besonnung Bemerkung von bis Dauer Wohnen 1 (BF 10) Ost VG 09:30 10:00 0,5 Ost VG 0,0 1 Stunde Besonnung über Fassade Süd 3 möglich (12:00 13:00 Uhr) Süd VG 13:00 14:00 1,0 Süd VG 12:00 13:00 1,0 3. VG 0,0 West 1 4. VG 11:30 14:30 1,0 1 Stunde Besonnung bei wechselndem Schattenwurf VG 11:30 12:30 1,0 Wohnen 2 (BF 9) Süd VG 12:30 14:00 1,0 12:30 14:00 sowie zwischen 09:00 und 10:00 Wohnen 3 (BF 11/ 12) Ost 3 Süd VG 9:40 10:40 1,0 Nord VG 10:00 10:30 0,5 Teilweise zusätzliche Besonnung über Fassade Richtung Westen B-Plan 1-62 b Süd VG 12:00 13:00 1,0 4.2 Besonnung der Fassaden zur Tag- und Nachtgleiche Untersuchung für den 20.3./22.9. im Halbstundenabstand zwischen 8:00 und 18:30 Uhr; Sonnenaufgang 6:51 Uhr; Sonnenuntergang 19:05 Uhr). Fassadenabschnitt Geschoss Besonnung Bemerkung von bis Dauer Wohnen 1 (BF 10) Ost VG 08:30 11:00 2,5 Ost VG 09:00 11:00 2,0 Süd VG 14:00 15:30 2,0 14:00 15:30 sowie 9.30 bis VG 11:30 13:30 2,0 Süd VG 13:00 15:00 2,0 West VG 12:00 14:00 2,0 Wohnen 2 (BF 9) Süd VG 11:30 15:30 4,0 Wohnen 3 (BF 11/ 12) Ost 3 Süd VG 10:00 11:30 1,5 Zusätzliche Besonnung über Fassaden Richtung Süden und Westen Nord VG 10:30 11:30 1,0 Zusätzliche Besonnung über Fassade Richtung Westen (ab15:00 Uhr) B-Plan 1-62 b Süd VG 13:00 15:00 2,0 Spath + Nagel 02/2014 6

7 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE 4.3 Ergebnisse Baufläche Wohnen 1 (Baufeld 10) Besonnungssituation am 17. Januar: Die rückwärtige Fassade des Gebäudes entlang der Heidestraße ist im Winter fast ganztätig verschattet. Der von Abstandsflächenunterschreitungen betroffene Fassadenabschnitt Ost 1 wird im maßgeblichen Vollgeschoss morgens von kurzfristig besonnt, der Fassadenabschnitt Ost 2 ist dauerhaft verschattet. Eine ausreichende Mindestbesonnung von Wohnungen kann hier über die ebenfalls von Abstandsflächenverkürzungen betroffene Fassade Süd 3 erfolgen. Sie wird in der Zeit zwischen 10:00 und 12:00 Uhr morgens abnehmend verschattet. Während der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr ist sie weitgehend schattenfrei. Danach tritt bis zum Sonnenuntergang eine zunehmende Verschattung ein. Wohnungen mit ausschließlicher Orientierung zur dauerhaft verschatteten Fassade Ost 2 sind im Rahmen der Projektplanung nicht vorgesehen. Die Besonnungssituation der Fassade Süd 3 ist außerdem auf die außerhalb des Geltungsbereichs 1-92 VE gelegene Fassade Süd 1 übertragbar, d.h. auch für potenzielle Wohnungen nördlich der Planstraße 2.1. wird eine ausreichende Mindestbesonnung gewährleistet. Weniger als eine Stunde, nämlich nur 30 Minuten besonnt, sind somit ausschließlich Wohnungen mit Ausrichtung zur Fassade Ost 1, die über keine zusätzliche Außenwand zur Heidestraße verfügen ( durchgesteckte Wohnungen), denn die Fassade zur Heidestraße wird von etwa vollflächig besonnt, erst danach tritt bis zum Sonnenuntergang eine zunehmende Verschattung ein. Laut Projektplanung betrifft die fehlende Mindestbesonnung am Stichtag 17. Januar insgesamt 6 Wohnungen, die im 2. und 3. Vollgeschoss ausschließlich, und in den darüber liegenden Geschossen zusätzlich, über eine ebenfalls dauerhaft verschattete Außenwand zur Planstraße 2.1 verfügen. Die unzureichende Besonnung ist hier jedoch keine Folge der ermöglichten Abstandsflächenverkürzung, sondern der ungünstigen Nord-Ausrichtung der Wohnungen geschuldet; auch bei Einhaltung der Abstandsflächen gegenüber der Planstraße 2.1 wäre die dortige Fassade im Winter dauerhaft verschattet. Spath + Nagel 02/2014 7

8 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE Die von Abstandsflächenverkürzung betroffene Fassade Ost 1 gegenüber dem angrenzenden Gebäudeeinschnitt, stellt somit gegenüber einer geschlossenen Blockrandbebauung eine Verbesserung der Belichtungs- und Besonnungssituation dar, was vor allem von Frühjahr bis Herbst von Bedeutung ist (s.u.). Die mit Süd 2 bezeichnete Fassade oberhalb des dort nur zweigeschossigen Gebäudeteils liegt von Sonnenaufgang bis ca Uhr nahezu vollständig im Schatten. Danach wird sie zunehmend bis 13:30 Uhr schattenfrei und bleibt es dann bis mindestens Uhr. Erst ab 15:00 Uhr setzt eine zunehmende Verschattung ein. Die geforderte einstündige Mindestbesonnungsdauer kann somit überall gewährleistet werden. Die ebenfalls über eine Gebäudefuge aufragende Fassade West 1 ist vormittags in den oberen beiden Geschossen mindestens von Uhr bis schattenfrei. Im 4. Vollgeschoss wird eine einstündige Besonnung trotz wechselnden Schattenwurfs im Laufe des Nachmittags voraussichtlich in allen Wohnungen erreicht; auf Höhe des 3. Vollgeschosses ist die Fassade dagegen ganztägig verschattet, die betroffenen Wohnungen werden im Winter auch aus Richtung Süden bzw. Osten nicht besonnt. Besonnungssituation Tag-/Nachtgleiche: Die rückwärtigen Fassadenabschnitte Ost 1 und Ost 2 des Gebäudes entlang der Heidestraße werden an den maßgeblichen Tagen 20. März und 22. September im Vollgeschoss vormittags von bzw direkt besonnt. Danach tritt eine vollständige Verschattung ein. Die erreichte Mindestbesonnungsdauer von 2 Stunden verdeutlicht die Bedeutung der Gebäudeeinschnitte gerade für die Besonnung der Wohnungen an der Planstraße 2.1 ( Ost 1 ), die im Falle einer geschlossenen Blockrandbebauung von Herbst bis Frühjahr dauerhaft verschattet wären. Wohnungen mit Ausrichtung zur Fassade Ost 2 werden zusätzlich aus Richtung Süden besonnt, so dass die erforderliche Mindestbesonnungsdauer von 2 Stunden deutlich überschritten wird. Die Fassade Süd 3 wird vollflächig von Uhr direkt besonnt, die oberen Geschosse bereits von Sonnenaufgang an. Alle Wohnungen in diesem ebenfalls von Abstandsflächenverkürzungen betroffenen Bereich sind somit insgesamt deutlich länger als die erforderlichen 2 Stunden besonnt, bei einer zusätzlichen Ausrichtung zur Heidestraße erhalten sie von dort weitere 4 Stunden Sonne. Dies gilt vergleichbar auch für potenzielle Wohnungen nördlich der Planstraße 2.1 außerhalb des Geltungsbereichs 1-92 VE. Die über dem rückwärtigen Gebäudeeinschnitt aufragende Fassade Süd 2 wird in den beiden oberen Geschossen am maßgeblichen Stichtag fast ganztägig kaum von Schattenwurf betroffen sein; das 3. und 4. Vollgeschoss wird ergänzend zur Besonnung am Nachmittag ( ) auch am Morgen kurzzeitig ( Uhr) besonnt, so dass die Mindestbesonnungsdauer auch hier insgesamt erreicht wird. Die Fassade West 1 ist von bis nahezu komplett besonnt, danach tritt bis zum Sonnenuntergang eine zunehmende Verschattung ein. Die Anforderung einer zweistündigen Mindestbesonnungsdauer wird hier lediglich im 3. Vollgeschoss nicht in allen Fassadenabschnitten erfüllt. Dies betrifft voraussichtlich nur eine Wohnung, bei der die zweistündige Mindestbesonnungsdauer über eine zusätzliche Besonnung aus Richtung Osten - insgesamt gesehen dennoch erreicht wird. Spath + Nagel 02/2014 8

9 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE Baufläche Wohnen 2 (Baufeld 9) Besonnungssituation am 17. Januar: Die über den dreigeschossigen durchgehenden Baukörper aufragende Fassade Süd 4 wird sowohl morgens zwischen 9.00 und Uhr als auch nachmittags zwischen und Uhr direkt besonnt, die einstündige Mindestbesonnungsdauer wird überall erreicht, in den oberen Geschossen auch deutlich überschritten. Besonnungssituation Tag-/Nachtgleiche: Zum Zeitpunkt der Tag-/Nachtgleiche wird die Fassade Süd 4 im Tagesverlauf nur punktuell verschattet. Von ca bis mindestens Uhr wird die gesamte Fassade direkt besonnt und damit die Mindestbesonnungsdauer von 2 Stunden in allen Wohnungen deutlich überschritten. Spath + Nagel 02/2014 9

10 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE Baufläche Wohnen 3 (Baufeld 11/12) Besonnungssituation am 17. Januar: Die Fassade Ost 3, die im Süden unmittelbar von einer Abstandsflächenverkürzung betroffen ist und im Norden von deren Auswirkungen beeinflusst wird, ist in den beiden oberen Geschossen ab 9.30 Uhr besonnt, in den darunter liegenden Geschossen erst etwas später. Bereits vor Uhr tritt für die gesamte Fassade durch den Gang der Sonne eine Eigenverschattung für den Rest des Tages ein. Zusätzliche Verschattungssimulationen in kürzeren Zeitabständen zeigen aber, dass zumindest im südlichen Fassadenabschnitt die erforderliche einstündige Mindestbesonnungsdauer voraussichtlich von 10:40 bis 11:40 knapp erreicht wird. Weiter nördlich können die Anforderungen an die Mindestbesonnungsdauer mit nur einer halben Stunde Sonne von 10:00 bis 10:30 nicht erfüllt werden. Besonnungssituation Tag-/Nachtgleiche: Am Stichtag der Tag-/Nachtgleiche sind Teile der Fassade Ost 3 bereits ab ca Uhr besonnt, vor allem die unteren Geschosse erhalten jedoch erst ab Uhr Sonne und werden bis höchstens Uhr beschienen, im weiteren Tagesverlauf ist die Fassade komplett verschattet (Eigenverschattung). Eine Besonnungsdauer der hier geplanten Wohnungen von mindestens 2 Stunden wird aus Richtung Osten voraussichtlich nur bei der Hälfte der Fassadenfläche erreicht. Für Wohnungen ganz im südlichen Fassadenabschnitt (Eckwohnungen) kann die erforderliche zweistündige Mindestbesonnungsdauer aus Richtung Süden sichergestellt werden. Die sich nördlich anschließenden Wohnungen verfügen laut Projektplanung alle auch über eine Außenwand in Richtung Westen, d.h. es sind ausschließlich durchgesteckte Wohnungen vorgesehen. Dadurch kann die erforderliche Mindestbesonnungsdauer hier ergänzend aus Richtung Westen sichergestellt werden; die zum westlichen Blockinnenbereich ausgerichtete Fassade wird ab ca Uhr großflächig besonnt. Für jeweils eine Wohnung je Etage im südöstlichen Eckbereich des geschlossenen westlichen Innenhofs wird die erforderliche Mindestbesonnungsdauer von 2 Stunden ggf. knapp verfehlt, weil sie aus Richtung Westen nur Streiflicht erhält. Ursache hierfür ist der Schattenwurf des südlichen Gebäuderiegels entlang der südlichen Geltungsbereichsgrenze. Spath + Nagel 02/

11 Verschattungsstudie vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-92VE 4.4 Zusammenfassende Bewertung Die Anforderungen der DIN Tageslicht in Innenräumen, die am Stichtag 17. Januar eine Mindestbesonnungsdauer von einer Stunde für jede Wohnung fordert, kann für die meisten von Abstandsflächenverkürzungen betroffenen Wohnungen erfüllt werden. Weniger als eine Stunde besonnt sind Wohnungen im Bereich der Fassaden Ost 1, Ost 2, im 3. Vollgeschoss der Fassade West 1 und im - nur mittelbar von Abstandsflächenverkürzungen betroffenen - nördlichen Abschnitt der Fassade Ost 3. Lediglich im Bereich der Fassade Ost 1, im 3. Vollgeschoss der Fassade West 1 und in den unteren Geschossen der Fassade Ost 3 handelt es sich dabei um Wohnungen, die auch nicht über andere besonnte Außenwände verfügen. Auch für diese Wohnungen kann jedenfalls von einer Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausgegangen werden, da die gerichtlich bestätigte Mindestbesonnungsdauer von zwei Stunden am Stichtag der Tag-/ Nachtgleiche auch hier erreicht wird. Auswirkungen der Abstandsflächenverkürzungen im Plangebiet auf außerhalb des Geltungsbereichs 1-92 VE gelegene Bauflächen sind nicht zu erwarten. Trotz der ermöglichten Abstandsflächenverkürzung gegenüber der Planstraße 2.1 kann für die nördlich der Straße angrenzend geplante Bebauung die erforderliche Mindestbesonnungsdauer von 1 Stunde am Stichtag 17. Januar überall erreicht, meist sogar deutlich überschritten werden. Spath + Nagel 02/

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39 Verschattungsstudie zum Bebauungsplan 1-92 VE - Ergänzende Untersuchung einer Baukörpererweiterung Bauteil 11.4 Ausgangslage Die Verschattungsstudie ging bisher von einem Gebäudeabstand von 13,8 m zwischen dem im Blockinnenbereich gelegenen Bauteil 12.4 und dem parallel zum Döberitzer Grünzug verlaufenden Bauteil 11.4 aus. Im Zuge der Detailplanung wird derzeit geprüft, ob das Bauteil 11.4 um 2,0 m in Richtung Westen erweitert werden kann. Der halböffentliche Durchgang zum Blockinnenbereich hätte damit eine Breite von knapp 12 m; das ursprüngliche Wettbewerbsergebnis sah eine Breite von rund 10 m vor. Die möglichen Auswirkungen einer entsprechenden Baukörpererweiterung auf die Besonnung der Ostfassade Bauteil 12.4 bzw wurden durch die Erstellung zusätzlichen Verschattungs-Simulationen in den hier relevanten Vormittagsstunden untersucht. Im weiteren Tagesverlauf ergibt sich für die gesamte Fassade durch den Gang der Sonne eine komplette Eigenverschattung. Der Schattenwurf der geänderten Gebäudekonstellation wurde mit Hilfe eines 3D- Modells für den 17. Januar zwischen 9.00 und Uhr sowie für den 22. September zwischen 8.00 und Uhr jeweils in viertelstündlichen Abständen simuliert. Die Ergebnisse sind im Folgenden kurz zusammengefasst: Besonnungssituation am Stichtag 17. Januar Die Baukörpererweiterung hat am Stichtag 17. Januar kaum Auswirkungen auf die Besonnung der Ostfassade Bauteil 12.4 bzw Die Fassade wird weiterhin ab 9.00 Uhr zunehmend besonnt, von ca Uhr findet eine vollflächige Besonnung statt. Danach tritt für die gesamte Fassade eine Eigenverschattung für den Rest des Tages ein. Im südlichen Fassadenabschnitt wird die erforderliche einstündige Mindestbesonnungsdauer gemäß DIN Tageslicht in Innenräumen weiterhin knapp erreicht (voraussichtlich von 9.40 bis 10.40); im nördlichen Fassadenabschnitt kann die Mindestbesonnungsdauer in den unteren Geschossen dagegen weiterhin nicht sichergestellt werden. Die Verschattung wird hier - aufgrund des zu dieser Tageszeit noch sehr niedrigen Sonnenstandes - maßgeblich von einem südlich des Bebauungsplangebietes vorgesehenen Baukörper bestimmt und ändert sich folglich nicht. Einzelne Wohnungen werden unabhängig von den Festsetzungen im vorliegenden Bebauungsplan nur etwa Minuten besonnt. Die nach DIN erforderliche Mindestbesonnungsdauer dieser Wohnungen kann auch nicht aus Richtung Westen sichergestellt werden, weil dort die bereits tief stehende Nachmittagssonne nur die oberen Geschosse erreicht. Nur die Simulation um 9.30 Uhr zeigt für den Fall einer Baukörpererweiterung eine abschnittsweise zusätzliche Verschattung im 5. Vollgeschoss, die dem Bauteil 11.4 zuzurechnen ist. Von der zusätzlichen Verschattung sind voraussichtlich 1 oder 2 Wohnungen betroffen, die aber über eine ausreichende Besonnung aus Richtung Westen verfügen.

40 Besonnungssituation am Stichtag der Tag-/Nachtgleiche Aufgrund des insgesamt höheren Sonnenstandes wirkt sich die Baukörpererweiterung an den Stichtagen der Tag-/Nachtgleiche stärker aus. Die Ostfassade Bauteil 12.4 bzw wird ab 9.00 Uhr abschnittsweise besonnt. Der südliche Teil der Fassade wird dabei bis kurz nach Uhr wiederum durch den südlich des Plangebietes vorgesehenen Baukörper abnehmend verschattet und ist danach bis etwa Uhr schattenfrei. Im nördlichen Fassadenabschnitt wird die Verschattung dagegen durch den Baukörper 11.4 bestimmt. Eine Gegenüberstellung der Simulationen mit geplanter Baukörpererweiterung und ohne diese zeigt, dass im Zeitraum von etwa 9.30 bis abschnittsweise jeweils ein zusätzliches Vollgeschoss verschattet wird. Die Wohnungen im 1. und 2. Vollgeschoss erhalten teilweise nur ½ Stunde Sonne ( Uhr) aus Richtung Osten. Unter der Vorraussetzung, dass ausschließlich durchgesteckte Wohnungen vorgesehen werden, erhalten diese Wohnungen im maßgeblichen Fassadenabschnitt jedoch zusätzlich etwa 2 Stunden Sonne aus Richtung Westen. Zusammengenommen, d.h. teilweise aus Richtung Osten und teilweise aus Richtung Westen, erhalten alle durchgesteckten Wohnungen im Tagesverlauf mindestens zwei Stunden, die meisten sogar deutlich mehr. Fazit Die untersuchte Baukörpererweiterung um 2,0 m hat keine Auswirkungen auf die Mindestanforderung an die Besonnung von Wohnungen gemäß DIN am Stichtag 17. Januar. Die Besonnung in den frühen Vormittagsstunden wird hier - aufgrund des zu dieser Tageszeit noch sehr niedrigen Sonnenstandes - maßgeblich von einem südlich des Bebauungsplangebietes vorgesehenen Baukörper bestimmt. Eine mindestens einstündige Besonnung der von Abstandsflächenverkürzung betroffenen Ostfassade Bauteil 12.4 bzw kann unabhängig von den Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans für einzelne Wohnungen in den unteren Geschossen nicht gewährleistet werden. Auch für diese Wohnungen kann von einer Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse ausgegangen werden, sofern ausschließlich durchgesteckte Wohnungen geplant sind. Unter dieser Voraussetzung kann die gerichtlich bestätigte Mindestbesonnungsdauer von zwei Stunden am Stichtag der Tag-/Nachtgleiche vorrangig aus Richtung Westen sichergestellt, in den meisten Wohnungen sogar deutlich überschritten werden. Gleichwohl ist als Ergebnis der durchgeführten Verschattungssimulation festzuhalten, dass sich die Besonnung der Ostfassade Bauteil 12.4 bzw an den Stichtagen der Tag-/Nachtgleiche im Falle einer Baukörpererweiterung abschnittsweise geringfügig verschlechtern würde. Spath + Nagel

41 Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE Anlage zur Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE 1. ergänzende Untersuchung März September Perspektive 1

42 Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE 22. September Perspektive Uhr 9.15 Uhr 9.30 Uhr 9.45 Uhr Uhr Uhr

43 Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE 22. September Perspektive Uhr Uhr

44 Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE 17. Januar Perspektive Januar Perspektive 1

45 Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE 17. Januar Perspektive Uhr 9.15 Uhr 9.30 Uhr 9.45 Uhr Uhr Uhr

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