Biodiversität im Ortskern von Ganderkesee
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- Leopold Huber
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1 Biodiversität im Ortskern von Ganderkesee IBL Umweltplanung GmbH Bahnhofstraße 14a Oldenburg Tel.: Verantw.. Geschäftsführer / Projektleitung: Bearbeitung: Projekt-Nr. Datum: H. Brux T. Lieckweg, Dr. G. Walter 973, Rev
2 Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung Fledermäuse Methodik Ergebnisse Erfassung mit Batdetektoren Erfassung mit Horchkisten Zusammenfassung Fledermäuse Hinweise zum Schutz der Fledermäuse in Ganderkesee Amphibien Methode Ergebnisse Vergleich Amphibien Heuschrecken Methode Ergebnisse Funde gefährdeter Arten aus anderen Tiergruppen Quellen Stand: Seite I von II
3 Abbildungen Abbildung 1: Stillgewässer mit Vorkommen der Wasserfledermaus... 3 Abbildung 2: Grenzen der Untersuchungsgebiete und Standorte der Horchkisten Abbildung 3: Untersuchungsgebiet 1: Ergebnisse Fledermäuse... 6 Abbildung 4: Untersuchungsgebiet 1 Ostteil... 6 Abbildung 5: Untersuchungsgebiet 1 Ostteil... 7 Abbildung 6: Untersuchungsgebiet 1 bei Horchkiste Abbildung 7: Untersuchungsgebiet 2: Ergebnisse Fledermäuse... 8 Abbildung 8: Untersuchungsgebiet 2 Südteil... 9 Abbildung 9: Untersuchungsgebiet 2 Südteil... 9 Abbildung 10: Untersuchungsgebiet 2 Südteil Abbildung 11: Untersuchte Gewässer in Teilgebiet Abbildung 12: Gewässer A1 im April Abbildung 13: Südlicher Teil von Gewässer A2 im April Abbildung 14: Gewässer A3 im April Abbildung 15: Gewässer A4 im April Abbildung 16: Untersuchte Gewässer in Teilgebiet Abbildung 17: Gewässer A5 im April Abbildung 18: Gewässer A6 im April Abbildung 19: Gewässer A7 im April Abbildung 20: Gewässer A9 im April Abbildung 21: Gewässer A10 im April Abbildung 22: Amphibien , Teilgebiet Abbildung 23: Amphibien , Teilgebiet Abbildung 24: Probeflächen Heuschrecken Teilgebiet Abbildung 25: Probefläche H1 im August Abbildung 26: Probefläche H2 im August Abbildung 27: Probefläche H3 im August Abbildung 28: Probeflächen Heuschrecken Teilgebiet Abbildung 29: Probefläche H4 im August Abbildung 30: Probefläche H5 im August Abbildung 31: Probefläche H6 im August Abbildung 33: Ein Männchen der Sumpfschrecke (RLN 3) in Probefläche H Abb. 1, 2, Titelseite Gr. Abendsegler: Dr. G. Walter. Fotos Amphibien-/Heuschreckenhabitate: T. Lieckweg. Tabellen Tabelle 1: Übersicht über die Erfassungstermine und die Witterungsbedingungen... 2 Tabelle 2: Festgestellte Fledermausarten und ihr Gefährdungsstatus... 2 Tabelle 3: Übersicht über Fledermausnachweise mit Batdetektoren... 2 Tabelle 4: Ergebnisse der Erfassung mit Horchkisten... 4 Tabelle 5: Erfassung der Amphibien im Jahr Tabelle 6: Amphibien Tabelle 7: Erfassung der Heuschrecken im Jahr Tabelle 8: Übersicht der im Jahr 2012 festgestellten Heuschreckenarten Tabelle 9: Weitere Funde gef. und/oder geschützter Arten im Untersuchungsgebiet Stand: Seite II von II
4 1 Anlass und Aufgabenstellung Schon lange ist bekannt, dass auch Städte und Ortslagen für die Biodiversität von hoher Bedeutung sein können. In städtischen Lebensräumen ist die meist größer als auf einer gleich großen Freifläche im Umland ( Die Gemeinde Ganderkesee hat daher im Jahr 2012 Fledermäuse, Amphibien und Heuschrecken als ausgewählte Tiergruppen im innerörtlichen Bereich und am Siedlungsrand von Ganderkesee untersuchen lassen. Fledermäuse und Heuschrecken wurden damit zum ersten Mal in Ganderkesee erfasst. Zu Amphibien liegen einige Daten aus dem Jahr 2002 (IBL 2002) im Rahmen der Arbeiten zum Pflege- und Entwicklungsplan Dummbäkental sowie aus vor. 2 Fledermäuse 2.1 Methodik Die Erfassung der Fledermaus in den beiden Untersuchungsgebieten (Abbildung 3, Abbildung 7) erfolgte an drei Terminen, um Daten über die lokale Population (Frühjahrstermin und Sommertermin) sowie über ziehende und balzende Fledermäuse (Sommer- und Herbstermin) zu bekommen. Die Erfassungen erfolgten parallel mit den beiden nachfolgend beschriebenen Methoden. Sie begannen bei Sonnenuntergang und dauerten jeweils 3 Stunden in möglichst warmen und trockenen Nächten. 1. Erfassung mit Batdetektoren Das UG wurde im Verlauf der Untersuchungszeit auf den vorhandenen Wegen abgefahren. Fledermäuse wurden während der Fahrt mit einem Fledermausdetektor aus dem Auto heraus erfasst. An für Fledermäusen zur Jagd geeigneten Stellen wurden angehalten und einige Minuten lang auf ein Erscheinen von Fledermäuse gewartet. Weiterhin wurden von den Wegen aus kurze Abstecher in das angrenzende Gelände unternommen. Von den zahlreichen im UG vorhandenen Gewässern konnten nur 4 auf ein Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden, die anderen waren unzugänglich und befinden sich in Privatbesitz. Die Untersuchung erfolgte vor allem mit Fledermaus-Detektoren der Typen Pettersson D-230 (Mischer + Teiler) bzw. D-240 (Mischer + Zeitdehner). 2. Punktuelle Erfassung mit Horchkisten Es erfolgte an verschiedenen Orten eine Aufzeichnung von Fledermausaktivitäten mit sogenannten Horchkisten zeitlich parallel mit den Begehungen. Diese Horchkisten (automatische Erfassungsanlagen) bestehen aus einem Detektor und einem MP3-Recorder mit Zeitstempel. Eine Horchkiste empfängt während der gesamten Aufstellungszeit alle Ultraschalllaute in den eingestellten Frequenzfenstern. Die Aufzeichnungen wurden im Büro ausgewertet. Die Standorte der Horchkisten finden sich in Abbildung 2. Da bei der Aufzeichnung mit den verwendeten Horchboxen nur eine grobe Einordnung der Ruffrequenz möglich ist, erfolgt eine Identifizierung der Art auch nach dem Höreindruck und unter Einbeziehung der Kenntnis der im Gebiet vorkommenden bzw. zu erwartenden Fledermausarten. Die Artbestimmung gelingt aber bei dieser Methode nicht immer und ist mit einem höheren Fehler behaftet ist Stand: Seite 1 von 37
5 als bei der unter 1 aufgeführten Erfassung. Diese Methode erlaubt aber im Gegensatz zu Methode 1 eine Einschätzung, inwieweit der gewählte Ort als Fledermausjagdgebiet von Bedeutung ist. Die Erfassungstermine sowie Angaben zu den Witterungsbedingungen zu Beginn der Kartierung finden sich in Tabelle 1. Tabelle 1: Übersicht über die Erfassungstermine und die Witterungsbedingungen Datum Temperatur ( C) Wolkenbedeckung Windstärke (bft) Windrichtung Sonnenuntergang (Achtel) /8 2 O 21: /8 2 NW 20: /8 2 S 19: Ergebnisse Erfassung mit Batdetektoren Während der drei Kartiertermine wurden insgesamt fünf Fledermausarten festgestellt (Tabelle 2). Tabelle 2: Festgestellte Fledermausarten und ihr Gefährdungsstatus deutscher Artname wissenschaftlicher Artname RLN RLD Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G Wasserfledermaus Myotis daubentonii V - Abendsegler Nyctalus noctula 3 V Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii R - Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - Erläuterung: RLN Rote Liste Niedersachsen (NLWKN in Vorb.), RLD Rote Liste Deutschland (Meinig et al. 2009); Status: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, D = Daten defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, Status aber unbekannt, R = Art mit eingeschränktem Verbreitungsgebiet Während der drei Erfassungstermine zeigt sich ein sehr unterschiedliches Fledermausvorkommen (Tabelle 3). Am ersten Kartiertermin dominiert die Breitflügelfledermaus, daneben trat nur noch der Abendsegler häufiger auf. Mitte August zeigt sich die größte Artenvielfalt mit insgesamt fünf Arten, wobei drei Arten aber nur jeweils an einer Stelle nachgewiesen werden konnten. An diesem wie auch am dritten Termin dominiert die Zwergfledermaus. Am dritten Termin konnten darüber hinaus noch je ein balzender Abendsegler auf dem Friedhofsgelände sowie knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes an der Straße Neddenhüsen Ecke Am Südesch festgestellt werden. Tabelle 3: Übersicht über Fledermausnachweise mit Batdetektoren deutscher Artname Anzahl der Orte mit Nachweisen Anzahl Nachweisstellen Breitflügelfledermaus 5 (1) 1 5 Wasserfledermaus 1 1 Abendsegler 2 (2) 2 1 (1) 5 Rauhautfledermaus 1 1 Zwergfledermaus (1) 6 (1) 12 (3) 17 Erläuterung: In Klammern befindet sich die Anzahl der Fundstellen, die etwas außerhalb des UG liegen Stand: Seite 2 von 37
6 Verbreitung Abbildung 3 und Abbildung 7 stellen die Fledermausnachweise im Untersuchungsgebiet und seiner näheren Umgebung dar. Die Zwergfledermaus weist längs der Wege eine fast flächendeckende Verbreitung auf. Im Besiedelten Bereich wurde sie um die Kirche jagend und auf dem Friedhof festgestellt. Abendsegler und Breitflügelfledermaus weisen eine ähnliche Verbreitung. Auf Grund der geringen Anzahl von Nachweisen sind aber die Lücken zwischen den einzelnen Nachweisen sehr groß. Nachweise der Breitflügelfledermaus aus dem Westteil des Untersuchungsgebietes 1 fehlen bislang. Wasser- und Rauhautfledermaus konnten nur jeweils einmal festgestellt werden. Diese beiden Funde liegen am Westrand des Untersuchungsgebietes 2. Abbildung 1: Stillgewässer mit Vorkommen der Wasserfledermaus Erfassung mit Horchkisten Insgesamt wurden an sechs Stellen für jeweils ca. drei Stunden Horchkisten aufgestellt (Abbildung 2). Die Anzahl von Fledermauskontakten reicht von ca. 3,3 Fledermauskontakten/h (Standort 2) bis zu 0 Kontakten/h (Standort 1 Friedhof). Die Rufe stammen in der Mehrzahl vermutlich von Zwergfledermäusen, daneben wurden aber auch Abendsegler bzw. Breitflügelfledermäuse erfasst, die mit den Horchkistenaufzeichnungen nicht sicher zu unterscheiden waren. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 zusammengestellt. Stand: Seite 3 von 37
7 Tabelle 4: Ergebnisse der Erfassung mit Horchkisten Datum Standort Zeit Beginn Zeit Ende* Status Anzahl Art** :52 - d 1 Abendsegler/Breitflügelmaus : 53 - d 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :57 - d 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :31 - d 1 Zwergfledermaus :36 - d 1 Zwergfledermaus :14 - d 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :07 21:10 j 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :49 - j 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :07 - d 1 Zwergfledermaus :16 - d 1 Zwergfledermaus :23 - d 1 Zwergfledermaus :24 - d 1 Zwergfledermaus :43 - d 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :05 - d 1 Zwergfledermaus :13 - d 1 Zwergfledermaus :16 - d 1 Zwergfledermaus :30 - d 1 Fledermaus spec :15 - d 1 Fledermaus spec :20 - d 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :41 - d 1 Zwergfledermaus :15 - d 1 Zwergfledermaus :26 d 1 Fledermaus spec :14 - d 1 Zwergfledermaus :23 - d 1 Zwergfledermaus :27 - d 1 Zwergfledermaus keine Fledermäuse erfasst :42 19:44 j 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :50 - j 1 Fledermaus spec :53 - j 1 Fledermaus spec :59 - j 1 Abendsegler/Breitflügelmaus :10 - d 1 Zwergfledermaus :27 - j 1 Fledermaus spec :28 - j 1 Zwergfledermaus Erläuterung: * - Endzeit wird nur bei Rufreihen länger als 60 sec. angegeben. ** - beachte die Einschränkungen in Kapitel 2.1 hinsichtlich der Artbestimmung. j jagend, d - durchfliegend Stand: Seite 4 von 37
8 Abbildung 2: Grenzen der Untersuchungsgebiete und Standorte der Horchkisten Zusammenfassung Fledermäuse Insgesamt wurden die fünf Arten Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) festgestellt. Bis auf die Zwergfledermaus weisen alle Arten einen Gefährdungsstatus auf der Roten Liste Niedersachsen auf. Untersuchungsgebiet 1 Innerhalb des zusammenhängend bebauten Bereichs im Westteil des Untersuchungsgebietes wurden die beiden Arten Zwergfledermaus und Abendsegler festgestellt. Die Nachweise umfassen den näheren Umkreis der Kirche an der Lindenstraße und den Friedhof. In den landwirtschaftlich genutzten Flächen, in denen sich auch einige Wallhecken und privat genutzte Gewässer befinden, dominieren Stand: Seite 5 von 37
9 die Nachweise von Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus, der Abendsegler wurde dort nur einmal nachgewiesen. Abbildung 3: Untersuchungsgebiet 1: Ergebnisse Fledermäuse Abbildung 4: Untersuchungsgebiet 1 Ostteil Stand: Seite 6 von 37
10 Abbildung 5: Untersuchungsgebiet 1 Ostteil Abbildung 6: Untersuchungsgebiet 1 bei Horchkiste 4 Untersuchungsgebiet 2 Das Untersuchungsgebiet 2 wird von landwirtschaftlichen Flächen geprägt, in denen sich auch einige Kleingehölze, Wallhecken und privat genutzte Gewässer befinden. Alle fünf während der Untersuchung festgestellten Arten konnten in diesem Gebiet verhört werden, wobei die Mehrzahl der Nachweise auf die Zwergfledermaus entfiel. Stand: Seite 7 von 37
11 Abbildung 7: Untersuchungsgebiet 2: Ergebnisse Fledermäuse Stand: Seite 8 von 37
12 Abbildung 8: Untersuchungsgebiet 2 Südteil Abbildung 9: Untersuchungsgebiet 2 Südteil Stand: Seite 9 von 37
13 Abbildung 10: Untersuchungsgebiet 2 Südteil Da diese Untersuchung auf Grund der beschränkten Anzahl von Erfassungsdurchgängen nur orientierenden Charakter besitzen kann, ist damit zu rechnen, dass die reale Verbreitung der einzelnen Arten sehr viel größer ist. Vor allem bei der Wasserfledermaus ist davon auszugehen, dass die geringe Anzahl der Nachweise nicht den realen Bestand wiedergibt Hinweise zum Schutz der Fledermäuse in Ganderkesee Wie die Untersuchung in Ganderkesee gezeigt hat und wie aus vielen Städten bekannt ist, können besiedelte Bereiche für Fledermäuse sehr attraktiv sein. Ganderkesee bietet sehr gute Voraussetzungen als Lebensraum für Fledermäuse. Alle europäischen Fledermausarten gehören zu den streng geschützten Arten, da sie in die Anlage IV der FFH-Richtlinie aufgenommen wurden. Im Abschnitt 5. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird der Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten geregelt. 42 BNatSchG enthält die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten. Danach ist u.a. verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Stand: Seite 10 von 37
14 Durch gesetzliche Regelungen alleine lässt sich jedoch ein ausreichender Fledermausschutz nicht erreichen. Durch die Beachtung einiger Empfehlungen können Bürgerinnen und Bürger sehr viel für Fledermäuse tun. Fledermäuse benötigen vereinfacht gesagt nur zweierlei: gute Quartiere und ausreichend Nahrung. Hierzu werden nachfolgende einige Hinweise gegeben. Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden im Garten Um dem Nahrungsmangel entgegen zu wirken, der alle Fledermäuse bedroht, ist es sehr wichtig, dass auf die Anwendung von Insektiziden insbesondere im Garten verzichtet wird. Im Garten sind Gifte kritisch zu sehen, da sie nicht nur Schädlinge töten, sondern auch sehr viele nützliche Tiere. Fledermäuse sind auf ausreichend Nahrung angewiesen.. Fledermausfreundlicher Garten Naturnah gestaltete Gärten oder Gartenbereiche mit Wildkräutern, einheimischen Heckenpflanzen und kleinen Teichen verbessern die Nahrungsgrundlage für Fledermäuse. Schutz aller Fledermausquartiere Alle besetzten Fledermausquartiere sind durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Fledermäuse überwintern in der Regel von Oktober bis März in Winterquartieren. Die Rückkehr in die Sommerquartiere - Jungenaufzucht ( Wochenstubenzeit", April bis August). In diesen Zeiten sind Fledermausvorkommen durch Beunruhigung und Störung, z. B. durch Aus- und Umbau, Sanierungs-, Beräumungs- oder Holzschutzmaßnahmen, besonders gefährdet und deshalb bei der Planung von Bauvorhaben zu berücksichtigen. Erhalt von Quartiermöglichkeiten Besonders der Erhalt von allen potentiellen Fledermausquartieren (und selbstverständlich der besetzten Quartieren) ist dringend erforderlich, da die Tiere ohne geeignete Quartiere keine Überlebenschance haben. Sehr wertvoll sind alte, höhlenreiche Bäume, alte Stollen, Eiskeller und Bunker, sowie Dachstühle alter Häuser und Kirchen. In leerstehenden Dachböden können Einschlupfmöglichkeiten für Fledermäuse erhalten bleiben. Zusätzlich können Sie neue Zugänge öffnen, indem Sie aus einigen Lüftungsziegeln die Siebchen entfernen. Vermeidung von Störungen Fledermäuse dürfen in ihren Quartieren nicht gestört und beunruhigt werden. Im Winter kann dies den Erschöpfungstod für die Tiere bedeuten, im Sommer das Verlassen des Quartiers zur Folge haben. Dachsanierung und ausbau. Dacharbeiten und Umbauten dürfen in von Fledermäusen besetzten Dachböden nicht in der Zeit von April bis September durchgeführt werden, da die Tiere ihr Quartier sofort aufgeben und dabei eventuell ihre Jungen zurücklassen würden. Bei bekannten Fledermausquartieren dient es dem Schutz der Tiere, Renovierung und Umbau in die Jahreszeit zu verlegen, in der sie sich nicht im Quartier aufhalten (Sommerquartier: Oktober bis Februar, Winterquartier: Mai bis August) und nur nach Rücksprache mit der Naturschutzbehörde in Angriff zu nehmen. Stand: Seite 11 von 37
15 Es dürfen nur fledermausfreundliche Holzschutzmitteln eingesetzt werden. Anbringen von Fledermauskästen Durch das Anbringen von Fledermauskästen in Waldgebieten, aber auch an Häusern, können zusätzlich wertvolle Quartiere geschaffen werden. Die Fledermauskästen können in kleinen Gruppen von 5-7 Stück in größeren Baumgruppen, Wäldern, auch an Jagdkanzeln, im Garten oder am Haus angebracht werden. Vorzugsweise sollte der Kasten in 3 bis 5 m Höhe aufgehängt werden und nach Süden orientiert sein; er darf jedoch nicht schutzlos der Sonne ausgesetzt sein. Wichtig ist, dass die Fledermäuse den Kasten frei anfliegen können; es dürfen keine Äste vor das Anflugbrett ragen. Bauanleitungen für einen Fledermauskasten sind im Internet verfügbar, zum Beispiel 1 : Zum Fledermausschutz gibt es im Internet zahlreiche Informationsquellen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellt eine kostenlose Broschüre Fledermäuse geliebte Nachtschwärmer zur Verfügung: Ebenfalls kostenlos verfügbar ist eine Broschüre vom Landesumweltamt Brandenburg: 1 Die Hinweise sind fachlich nicht geprüft. Stand: Seite 12 von 37
16 3 Amphibien 3.1 Methode Die Amphibien wurden mittels Sichtung und Verhören von adulten Tieren sowie durch Sichtung von Larven und Laich in den Gewässern erfasst. Insbesondere zum Nachweis von Molchen wurden die zu untersuchenden Gewässer im Bereich geeigneter Strukturen zusätzlich mehrfach abgekeschert. Mitte April 2012 erfolgte zunächst eine Übersichtsbegehung potentieller Amphibienlebensräume mit gleichzeitiger Durchführung des ersten Erfassungsdurchganges, danach wurden zwei weitere gezielte Begehungen durchgeführt (Tabelle 5) Tabelle 5: Erfassung der Amphibien im Jahr 2012 Datum Witterung C, überwiegend sonnig, teilw. leicht bedeckt, kein Niederschlag, kaum Wind C, teilw. sonnig, teilw. bewölkt, kaum Wind C, überwiegend sonnig und schwül, teilw. bedeckt & leichte Niederschläge, kaum Wind 3.2 Ergebnisse Teilgebiet 1 Die Lage der untersuchten Gewässer ist in Abbildung 11 dargestellt. Abbildung 11: Untersuchte Gewässer in Teilgebiet 1 Stand: Seite 13 von 37
17 Gewässer A1 Größerer Teich (ca m² Wasserfläche) mit überwiegend gut ausgeprägter Ufer- und Schwimmblattvegetation (Abbildung 12). Die Ufer sind teilweise flach, teilweise mäßig steil. Einzelne Bereiche weisen einen Uferverbau aus Holzpfählen auf. Die Gewässertiefe beträgt (geschätzt) etwa 1,5-2 m. Die Ufer-Vegetation besteht v.a. aus Binsen, Seggen, Rohrkolben und Iris. Schwimmblattvegetation ist in Form von dichten See- und Teichrosen-Beständen lokal vorhanden. Submersvegetation findet sich nur in geringem Umfang. Teile der Ufer sowie die direkte Umgebung werden vermutlich regelmäßig gepflegt (Scherrasen). Im Umfeld finden sich v.a. Gehölzbestände, Grünländer verschiedener Feuchtegrade sowie kleinere Brachflächen. Abbildung 12: Gewässer A1 im April 2012 Stand: Seite 14 von 37
18 Gewässer A2 Größerer, voll sonnenexponierter Teich mit ca. 600 m² Wasserfläche (Abbildung 13). Die überwiegend flachen Ufer sind größtenteils dicht mit Binsen bewachsen. Die Wasservegetation besteht vorwiegend aus Hornkraut und Wasserstern. Das Gewässer unterliegt offensichtlich Freizeitnutzung (kleiner Bootsanleger und teilw. gemähte Uferbereiche im nördlichen Teil des Gewässers). Im Umfeld finden sich v.a. Grünländer verschiedener Feuchtegrade, Gehölzbestände sowie kleinere Brachflächen. Abbildung 13: Südlicher Teil von Gewässer A2 im April 2012 Stand: Seite 15 von 37
19 Gewässer A3 Mäßig großer Teich (ca. 300 m² Wasserfläche) in ruderalisierter Grünlandbrache (Abbildung 14). Im Bereich der mäßig flachen Ufer finden sich Reste einer ehemaligen Umzäunung. Die Gewässertiefe beträgt ca. 1-1,5 m. Die Ufer sind, wie auch die direkte Umgebung, mit einer dichten Vegetation aus Brennnesseln und Süßgräsern bestanden, daneben finden sich einzeln Laubbäume verschiedenen Alters. Wasservegetation ist nicht vorhanden bzw. zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht erkennbar. Das Gewässer unterliegt aktuell vermutlich keinerlei Nutzung. Im Umfeld finden sich Grünländer verschiedener Feuchtegrade, kleinere Brachflächen sowie Bebauung mit Gewerbeflächen. Abbildung 14: Gewässer A3 im April 2012 Stand: Seite 16 von 37
20 Gewässer A4 Kleines, neu angelegtes Stillgewässer (ca. 80 m² Wasserfläche) in mäßig feuchtem Grünland (Abbildung 15). Das betreffende Gewässer wurde erst vor kurzer Zeit angelegt und weist dementsprechend noch überwiegend vegetationsfreie Ufer auf. Die Gewässertiefe betrug zum Zeitpunkt der Untersuchungen ca. 50 cm. Lokal finden sich am Ufer bereits kleinere Binsenbestände. Wasservegetation ist nicht vorhanden bzw. war zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht erkennbar. Das Gewässer unterliegt aktuell keinerlei Nutzung. Im Umfeld finden sich Grünländer verschiedener Feuchtegrade, kleinere Brachflächen sowie Bebauung mit Gewerbeflächen. Anmerkung: An dem Gewässer A4 wurden keine Amphibien nachgewiesen. Abbildung 15: Gewässer A4 im April 2012 Teilgebiet 2 Die Lage der untersuchten Gewässer ist in Abbildung 16 dargestellt. Stand: Seite 17 von 37
21 Abbildung 16: Untersuchte Gewässer in Teilgebiet 2 Stand: Seite 18 von 37
22 Gewässer A5 Schmaler Grabenabschnitt an Waldrand (Abbildung 17). Der Grabenabschnitt weist überwiegend steile Ufer mit Böschungsrasen und einzelnen Laubbäumen mittleren Alters (BHD cm) auf. Die Gewässerbreite variiert zwischen etwa cm. Im Osten findet sich direkt angrenzend ein größerer Laubbaumbestand, im Westen mäßig feuchtes Grünland. Entsprechend werden der Wasserkörper sowie Teile des Ufers mäßig stark bis stark durch Gehölze beschattet. Die Wasserführung war zum Zeitpunkt der Untersuchungen durchgängig gering (10-20 cm Wassertiefe). Wasservegetation ist lediglich lokal und in sehr geringem Umfang vorhanden (Wasserstern). Das Gewässerufer scheinen mehr oder weniger regelmäßig unterhalten zu werden (Mahd). Im Umfeld finden sich v.a. Grünländer, Gehölzbestände sowie größere bebaute Flächen (Schwimmbad). Abbildung 17: Gewässer A5 im April 2012 Stand: Seite 19 von 37
23 Gewässer A6 Größeres, künstliches Gewässer (ca m² Wasserfläche) in Wohngebiet/Park (Abbildung 18). Das Gewässer befindet sich in einem kleinen Park am Rand eines Wohngebiets. Es dient möglicherweise als Regenrückhaltebecken und unterliegt Freizeitnutzung (Angeln, Naherholung). Die Gewässertiefe beträgt vermutlich mehr als 1,5 m. Die überwiegend steilen Ufer sind nahezu vollständig mit älteren Laubbäumen (Erlen, Eichen und Weiden mit einem maximalen BHD von 80 cm) bestanden und entsprechend stark beschattet. Nur lokal finden sich flachere, sonnenexponierte Uferbereiche mit einer dichten Vegetation aus Schilf und Seggen. Wasservegetation ist nicht vorhanden bzw. war zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht erkennbar. Es war starker Fischbesatz erkennbar. Im Umfeld findet sich v.a. Wohnbebauung, desweiteren Grünländer verschiedener Feuchtegrade. Abbildung 18: Gewässer A6 im April 2012 Stand: Seite 20 von 37
24 Gewässer A7 Schmaler, stark verwachsener Grabenabschnitt in feuchtem Grünland (Abbildung 19). Der Grabenabschnitt weist flache Ufer mit einer dichten Vegetation aus Binsen und anderen Sauergräsern sowie (in geringerem Umfang) Kräutern und Süßgräsern auf. Das Gewässer ist von den Ufern her stark verwachsen; entsprechend sind nur noch abschnittsweise kleinere, offene Wasserflächen vorhanden. Die Wasserführung ist mit cm Wassertiefe gering, ein Trockenfallen wurde jedoch auch in den Sommermonaten bei keiner Begehung festgestellt. Direkt an die Ufer angrenzend findet sich überwiegend feuchtes Grünland (Weidenutzung). Die Wasservegetation besteht v.a. aus Wasserstern, daneben auch aus untergetauchten Gräsern und Kräutern. Im Umfeld finden sich v.a. Grünländer verschiedener Feuchtegrade. Abbildung 19: Gewässer A7 im April 2012 Stand: Seite 21 von 37
25 Gewässer A8 Größerer Teich (ca. 600 m² Wasserfläche) auf privatem Wohngrundstück. Das Gewässer befindet sich auf einem eingefriedeten Wohngrundstück und ist von außen nicht einsehbar. Daher können keine weiteren Angaben zur strukturellen Ausprägung gemacht werden. Ein Foto liegt nicht vor. Amphibienerfassungen erfolgten dementsprechend ausschließlich durch Verhören rufender Froschlurchmännchen. Gewässer A9 Mäßig großer Teich (ca. 200 m² Wasserfläche) in Gehölzbestand (Abbildung 20). Das Gewässer befindet sich, zusammen mit 2 weiteren Teichen, innerhalb eines relativ dichten Gehölzbestandes. Es handelt sich vermutlich um aufgelassene Fischteiche. Eine aktuelle Nutzung ist nicht erkennbar. Die Gewässertiefe beträgt maximal etwa 1 m. Die überwiegend mäßig flachen Ufer sind vollständig mit Gehölzen verschiedenen Alters (v.a. Erlen) bestanden und entsprechend stark beschattet. Wasservegetation ist nicht vorhanden bzw. zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht erkennbar. Im Umfeld finden sich kleinere Gehölzbestände, Grünländer und Äcker. Abbildung 20: Gewässer A9 im April 2012 Stand: Seite 22 von 37
26 Gewässer A10 Mäßig großer Teich (ca. 200 m² Wasserfläche) in Gehölzbestand (Abbildung 21). Der Teich befindet direkt sich nördlich von Gewässer A9 in einem relativ dichten Gehölzbestand. Wie auch beim vorangegangen Gewässer ist eine aktuelle Nutzung nicht erkennbar. Die Gewässertiefe beträgt etwa 1 m. Die mäßig flachen bis flachen Ufer sind teilweise mit Gehölzen verschiedenen Alters bestanden, teilweise sonnenexponiert. Die sonnenexponierten Uferbereiche weisen zumeist eine dichte Vegetation aus Süß- und Sauergräsern auf, die lokal bis in den Wasserkörper hineinreicht und Verlandungszonen bildet. Wasservegetation ist nicht vorhanden bzw. war zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht erkennbar. Im Umfeld finden sich kleinere Gehölzbestände, Grünländer und Äcker. Abbildung 21: Gewässer A10 im April 2012 An den zehn beprobten Gewässer-Standorten wurden insgesamt 4 Amphibienarten erfasst (Tab. 3). Akut bestandsbedrohte Arten (Rote-Liste-Status 1 bis 3) oder Arten der Vorwarnlisten wurden nicht nachgewiesen, ebenso keine Vertreter des Anhangs IV der FFH Richtlinie. Alle festgestellten Arten gelten nach 10 des Bundesnaturschutzgesetzes als besonders geschützt. Stand: Seite 23 von 37
27 Tab. 3: Übersicht der im Jahr 2012 festgestellten Amphibienarten Artname wiss. (Artnamedeutsch) RL D RL N FFH IV BNat SchG Teilgebiet 1 Teilgebiet 2 A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 A10 Bufo bufo (Erdkröte) Lissotriton vulgaris (Teichmolch) Pelophylax esculentus (Teichfrosch) Rana temporaria (Grasfrosch) Artenzahlen A1, A X X X X X X X X X X X X Legende: RL D. Gefährdung nach Rote Liste Deutschland (Kühnel et al. 2009) RL Nds. Gefährdung nach Rote Liste Niedersachsen (Podloucky & Fischer 1994) Zeichen: 1 = vom Aussterben, bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, M = im Gebiet nicht bodenständige Art, - = ungefährdet FFH IV: Arten aus Anhang IV der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie BNatSchG: Schutzstatus nach 10 Bundesnaturschutzgesetz Zeichen: = streng geschützt = besonders geschützt. Für Amphibien geeignete Laichgewässer sind im Untersuchungsgebiet v.a. in Form von Teichen verschiedener Größe (Zier- und Nutzteiche, aufgelassene Fischteiche) vorhanden. Desweitern finden sich einzelne Grabenabschnitte (z.b. Gewässer A7), die potentielle Reproduktionsgewässer oder auch potentielle Sommerhabitate darstellen. Winterquartiere dürften sich v.a. im Bereich der im gesamten Untersuchungsgebiet vorhandenen Gehölzstrukturen (kleinere Wälder, Feldgehölze, Baumreihen etc.) sowie im Bereich der Gewässer finden. 3.3 Vergleich Amphibien Aus Teilgebiet 1 gibt es Daten zum Amphibienbestand aus den Jahren sowie 2002 (IBL 2002). Die Ergebnisse aus 2002 wurden wie folgt bewertet: Trotz der günstigen bis sehr günstigen Wasserverhältnisse des UG blieben die Ergebnisse der Kartierung weit hinter den Erwartungen zurück. Die Ursache hierfür liegt ganz offensichtlich in der intensiven Bewirtschaftung der zahlreichen Fischteiche. (IBL 2002). Tabelle 6: Amphibien Teilgebiet 1 Teilgebiet 2 Wiss. Artname Dt. Artname Bufo bufo Erdkröte X X X X X Pelophylax esculentus Teichfrosch X X Rana temporaria Grasfrosch X X X X X Rana arvalis Moorfrosch X Lissotriton vulgaris Teichmolch X Stand: Seite 24 von 37
28 Der Vergleich der Daten aus dem Zeitraum von rund 25 Jahren zeigt, dass Erdkröte und Grasfrosch durchgehend vorkommen und sich wahrscheinlich auch im Untersuchungsgebiet reproduzieren. Neu für das Untersuchungsgebiet sind der bisher nicht festgestellte Teichfrosch sowie der Teichmolch. Der Moorfrosch wurde zuletzt vor 20 Jahren im Untersuchungsgebiet festgestellt. Abbildung 22: Amphibien , Teilgebiet 1 Quelle: IBL 2002 Abbildung 23: Amphibien , Teilgebiet 2 Quelle: IBL 2002 Stand: Seite 25 von 37
29 4 Heuschrecken 4.1 Methode Im Mai wurde eine Übersichtsbegehung mit gleichzeitiger Erfassung von Dornschrecken und Grillen durchgeführt. Die weiteren Erfassungen der Heuschrecken-Imagines erfolgten durch Verhören, Sichtbeobachtung sowie Sichtfang (mittels Kescher) an drei Terminen zwischen Juli und September. Am fand im Bereich der Untersuchungsflächen zusätzlich eine Erfassung mittels Ultraschalldetektor statt. Tabelle 7: Erfassung der Heuschrecken im Jahr 2012 Datum Witterung C, überwiegend sonnig und schwül, teilw. bedeckt & leichte Niederschläge, kaum Wind C, überwiegend sonnig, nachmittags zeitw. etwas bedeckt, kaum Wind C, überwiegend sonnig, nachmittags teilw. etwas bedeckt, nahezu windstill C, meist sonnig, zeitweise bedeckt, leichter Wind 4.2 Ergebnisse Teilgebiet 1 Die Lage der untersuchten Probeflächen ist in Abbildung 24 dargestellt. Abbildung 24: Probeflächen Heuschrecken Teilgebiet 1 Erläuterung: Zahlen hinter Artnamen bedeuten: 1 = Einzeltier, 2 = mehrere Individuen (I), 3 = 2-5 I, 4 = 6-10 I, 5 = I, 6 = I, 7 = mehr als 50 Stand: Seite 26 von 37
30 Probefläche H1 Überwiegend feuchtes Grünland (Abbildung 25). Die Probefläche H1 stellt ein überwiegend feuchtes Grünland dar, welches zeitweise durch Schafe beweidet wird. Teilweise sind dichte Binsenbestände vorhanden, ansonsten besteht die Vegetation vorwiegend aus Süßgräsern und Kräutern. Angrenzend befinden sich weitere Grünländer, Grünlandbrachen sowie kleinere Gehölzbestände. Abbildung 25: Probefläche H1 im August 2012 Stand: Seite 27 von 37
31 Probefläche H2 Trockenes bis mäßig feuchtes, verbrachtes Grünland (Abbildung 26). Die v.a. im nördlichen Teil relativ trockene Grünlandbrache weist eine hochwüchsige Vegetation aus Brennnesseln, Süßgräsern und anderen Kräutern auf, daneben findet sich vereinzelt Laubbaum- Jungwuchs. Eine aktuelle Nutzung ist nicht erkennbar. Angrenzend befinden sich weitere Grünländer, Grünlandbrachen und Äcker sowie kleinere Feldgehölze bzw. Baumreihen. Abbildung 26: Probefläche H2 im August 2012 Stand: Seite 28 von 37
32 Probefläche H3 Überwiegend feuchtes Grünland mit Kleingewässer (Abbildung 27). Bei der Probefläche H3 handelt es sich um ein mäßig feuchtes bis feuchtes Grünland mit einem neu angelegten Kleingewässer (siehe Gewässer A4). Auf der Grünlandfläche sind teilweise dichte Binsenbestände vorhanden, ansonsten besteht die Vegetation vorwiegend aus Süßgräsern und Kräutern. Die Fläche wird zeitweise als Weideland genutzt. Die flachen Ufer des Kleingewässers sind weitgehend vegetationslos, stellenweise ist eine beginnende Besiedlung durch Binsen erkennbar. Angrenzend an die Probefläche H3 finden sich weitere Grünländer unterschiedlicher Feuchtegrade, Grünlandbrachen sowie gewerbliche Nutzflächen. Abbildung 27: Probefläche H3 im August 2012 Teilgebiet 2 Die untersuchten Probeflächen sind in Abbildung 28 dargestellt. Stand: Seite 29 von 37
33 Abbildung 28: Probeflächen Heuschrecken Teilgebiet 2 Erläuterung: Zahlen hinter Artnamen bedeuten: 1 = Einzeltier, 2 = mehrere Individuen (I), 3 = 2-5 I, 4 = 6-10 I, 5 = I, 6 = I, 7 = mehr als 50 Stand: Seite 30 von 37
34 Probefläche H4 Trockener, unbefestigter Wegrand (Abbildung 29). Der betreffende Wegrand ist dicht mit einer hohen Vegetation aus Gräsern und Kräutern bestanden, lokal/vereinzelt finden sich auch jüngere Gehölze. Im Westen schließen sich an den Weg relativ trockene Ackerstandorte, im Osten mäßig feuchte bis feuchte Grünländer an. Abbildung 29: Probefläche H4 im August 2012 Stand: Seite 31 von 37
35 Probefläche H5 Überwiegend feuchtes Grünland mit Gräben (Abbildung 30). Die Probefläche H5 befindet sich in einem feuchten bis sehr feuchten Grünlandkomplex, der von einzelnen Gräben durchzogen wird. Die Grünländer unterliegen zumindest teilweise Weidenutzung. Vielfach sind dichte Binsenbestände vorhanden, in den feuchtesten Bereichen (v.a. westlich sowie im Bereich der Gräben) besteht die Vegetation überwiegend aus Klein- und Großseggen. Abbildung 30: Probefläche H5 im August 2012 Stand: Seite 32 von 37
36 Probefläche H6 Saumstruktur im Grünland-Randbereich (Abbildung 31). Bei der Probefläche H6 handelt es sich um den randlichen Bereich eines mäßig feuchten bis trockenen Grünlands inkl. angrenzendem Gehölzbestand. Der betreffende Gehölzsaum besteht aus Bäumen mittleren Alters (BHD vorwiegend cm) sowie Gebüschen und weist eine südliche Exposition auf. Das Grünland wurde zum Zeitpunkt der Untersuchungen nicht beweidet. In der direkten Umgebung befinden sich weitere Grünländer, Äcker sowie kleinere Baumbestände und Feldgehölze. Abbildung 31: Probefläche H6 im August 2012 An den 6 beprobten Standorten wurden insgesamt 13 Heuschreckenarten erfasst (Tabelle 8). Arten der bundesweiten Roten Liste (Maas et al. 2011) konnten nicht nachgewiesen werden. Mit der der Sumpfschrecke und der Säbel-Dornschrecke wurden 2 Arten der landesweiten Roten Liste (Grein 2005) nachgewiesen (Abbildung 32). Beide Arten besiedeln Feuchtgebiete wie z.b. nasse Wiesen und Gewässerufer. Nach 10 des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützte Arten oder Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden im Rahmen der durchgeführten Kartierungen nicht festgestellt. Stand: Seite 33 von 37
37 Tabelle 8: Übersicht der im Jahr 2012 festgestellten Heuschreckenarten Artname wiss. (Artname deutsch) RL D. RL N. FFH IV BNatSchG Probestelle H1 H2 H3 H4 H5 H6 Chorthippus albomarginatus (Weißrandiger Grashüpfer) X X X X X Chorthippus biguttulus (Nachtigall-Grashüpfer) X X X X X Chorthippus brunneus (Brauner Grashüpfer) X X Chorthippus parallelus (Gemeiner Grashüpfer) X X X X X Chrysochraon dispar (Große Goldschrecke) X Conocephalus dorsalis (Kurzflügl. Schwertschrecke) X X X Metrioptera roeseli (Roesels Beißschrecke) X X X X Meconema thalassinum (Gemeine Eichenschrecke) X X Omocestus viridulus (Bunter Grashüpfer) X X Stethophyma grossum (Sumpfschrecke) X X X Tetrix subulata (Säbel-Dornschrecke) X Tetrix undulata (Gemeine Dornschrecke) X X Tettigonia viridissima (Grünes Heupferd) X X X X Artenzahlen / Probestelle Legende: RL D. Gefährdung nach Rote Liste Deutschland (Maas et al. 2011) RL N. Gefährdung nach Rote Liste Niedersachsen (Grein 2005) Zeichen: 1 = vom Aussterben, bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, M = im Gebiet nicht bodenständige Art, - = ungefährdet FFH IV: Arten aus Anhang IV der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie BNatSchG: Schutzstatus nach 10 Bundesnaturschutzgesetz Zeichen: = streng geschützt = besonders geschützt Für Heuschrecken wertvolle Habitate finden sich im Untersuchungsgebiet schwerpunktmäßig im Bereich feuchter Grünländer und sonnenexponierter Gewässerufer. In den entsprechenden Probeflächen H1, H3 und H5 wurden die beiden Rote-Liste-Arten nachgewiesen. Stand: Seite 34 von 37
38 Abbildung 32: Ein Männchen der Sumpfschrecke (RLN 3) in Probefläche H1 Stand: Seite 35 von 37
39 5 Funde gefährdeter Arten aus anderen Tiergruppen Im Rahmen der durchgeführten Kartierungen im Jahr 2012 wurden 4 weitere gefährdete und/oder geschützte Vertreter aus anderen Tiergruppen nachgewiesen. Eine Übersicht über die betreffenden Arten liefert Tabelle 9. Tabelle 9: Weitere Funde gefährdeter und/oder geschützter Arten im Untersuchungsgebiet. Artengruppe Art RL D. RL Nds. FFH IV BNatSchG Fläche SCHMETTERLINGE Polygonia c-album (C-Falter) - V - - H2 LIBELLEN Ischnura pumilio (Kleine Pechlibelle) A4 LAUFKÄFER Bembidion guttula V H5 LAUFKÄFER Pterostichus diligens V H5 Legende: RL D. Gefährdung nach Rote Liste Deutschland (Reinhardt & Bolz, 2011, Ott & Pieper 1998, Trautner et al. 1998) RL Nds. Gefährdung nach Rote Liste Niedersachsen (Lobbenstein 2004, Altmüller & Clausnitzer 2010, Assmann et al. 2003) Zeichen: 1 = vom Aussterben, bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, M = im Gebiet nicht bodenständige Art, - = ungefährdet FFH IV: Arten aus Anhang IV der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie BNatSchG: Schutzstatus nach 10 Bundesnaturschutzgesetz Zeichen: = streng geschützt = besonders geschützt Stand: Seite 36 von 37
40 6 Quellen Altmüller, R. & H.-J. Clausnitzer (2010). Rote Liste der Libellen Niedersachsens und Bremens - 2. Fassung, Stand Inform.d. Naturschutz Niedersachs 30, Nr. 4 (4/10): Assmann, T., Dormann, W., Främbs, H., Gürlich, S., Handke, K., Huk, T., Sprick, P. & H. Terlutter Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) mit Gesamtartenverzeichnis, 2. Fassung vom Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2003: Grein, G Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Heu schrecken mit Gesamtartenverzeichnis. 3. Fassung. Bearbeitungsstand Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 25 (1): IBL Umweltplanung Pflege- und Entwicklungskonzept Dummbäketal inkl. Ermittlung des Aufwertungspotentials bei der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen. Im Auftrag der Gem. Ganderkesee. Kühnel, K.-D.; Geiger, A.; Laufer, H.; Podloucky, R. & Schlüpmann, M Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands [Stand Dezember 2008]. - In: Haupt, H.; Ludwig, G.; Gruttke, H.; Binot-Hafke, M.; Otto, C. & Pauly, A. (Red.) Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Bundesamt für Naturschutz: Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1). Landesumweltamt Brandenburg Ein Dach überm Kopf - Fledermausschutz im Siedlungsbereich. Beilage des Heftes 3/2004 Naturschutz- und Landschaftspflege in Brandenburg. Im Internet kann eine Broschüre bezogen werden: Lobenstein, U Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Großschmetterlinge mit Gesamtartenverzeichnis. - Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 24 (3): Maas, S., Detzel, P. & Staudt, A Rote Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken (Saltatoria) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): Meinig, H., Boye, P. & Hutterer, H Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands Stand Oktober Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): NLWKN in Vorber Vorentwurf für eine Rote Liste Säugetiere Niedersachsens, Teilgebiet Fledermäuse. Dense, C., G. Mäscher und U. Rahmel (unveröffentlichtes Arbeitsmanuskript). Ott, J. & Piper, W : Rote Liste der Libellen (Odonata). Bundesamt für Naturschutz: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands, Schr.-R. f. Landespflege und Naturschutz 55: Podloucky, R. & Fischer, C Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 14 (4): Reinhardt, R. & Bolz, R. Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Rhopalocera) (Lepidoptera: Papilionoidea et Hesperioidea) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): Trautner, J., Müller-Motzfeld, G & Bräunicke, M Rote Liste der Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae), Bearbeitungsstand Schriftenreihe f. Landschaftspflege und Naturschutz, 55: Stand: Seite 37 von 37
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