DW Naturschutz Buchholz, Fledermäuse Seppenser Mühlenweg

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1 Potentialabschätzung / Kartierung Fledermäuse im Bereich des geplanten Tunnels unter den Bahnanlagen im Zuge des Seppenser Mühlenweges in der Stadt Buchholz, Landkreis Harburg Auftraggeber: Stadt Buchholz in der Nordheide, Fachdienst Stadtplanung Bearbeiter: Dipl.-Biol. Dietrich Westphal Oktober 1. Aufgabenstellung/Vorbemerkung Der Neubau eines Straßentunnels unter den Bahnanlagen in Buchholz erfordert Eingriffe in Gehölzbestände insbesondere südlich der Bahnlinie. Dadurch sind Veränderungen und ggf. Beeinträchtigungen von Lebensräumen verschiedener Fledermausarten vermutlich nicht zu vermeiden. Vorkommen von Fledermäusen im betroffenen Bereich sind deshalb aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen abzuschätzen und durch Begehungen des Geländes mit dem Fledermausdetektor festzustellen. 2. Untersuchungsgebiet Das zu betrachtende Gebiet ist durch den Verlauf der Trasse für die Zuwegung zu dem neuen Tunnel vorgegeben. Es betrifft den Gehölzbestand einschließlich des angrenzenden Teiches östlich des Seppenser Mühlenweges von der Einmündung des Amselweges nordwärts bis zu den Bahnanlagen und nördlich der Bahn einen Teil des Bereichs zwischen Seppenser Mühlenweg und Bremer Reihe. Bei dem betroffenen Gehölzbestand handelt es sich um Mischwald mittleren Alters, überwiegend Baumholz. Der Teich im Verlauf des Steinbachs ist im Süden an der Straße Heidekamp aufgestaut. Er hat an den überwiegenden Bereichen des Ufers einen mehr oder minder schmalen Schilfröhrichtstreifen. Der unter der Bahn hindurch führende Zulauf im Norden des Teichs weist einen starken Abwassergeruch auf. Auf den hohen Böschungen des Bahndammes stehen überwiegend Bäume und Sträucher geringerer Größe, hier fast ausnahmslos Laubgehölze. Der Bereich nördlich der Bahnanlage besteht überwiegend aus Gewerbeflächen, die weitgehend durch Zäune gesichert und unzugänglich sind. Im Bereich der Trasse liegt auch ein kleines Stillgewässer (Regenwasserrückhaltung), in dessen Umfeld einige überwiegend jüngere Laubgehölze vorhanden sind. Auch dieser Bereich ist durch Zäune gesichert und unzugänglich. Den nördlichen Abschluss des Gebietes bildet die breite und viel befahrene Bremer Straße. 1

2 3. Methoden Um die Bedeutung des Gebietes als Lebensraum für Fledermäuse und die möglichen Auswirkungen der beabsichtigten Straßenbaumaßnahme abschätzen zu können, wurden folgende Untersuchungen durchgeführt: Suche nach Fledermaus-Quartieren, die durch die Straßenbaumaßnahme in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört werden könnten. Dafür wurde der Gehölzbestand im Verlauf der geplanten Trasse südlich der Bahnlinie am 7. September begangen und auf Eignung für Fledermausquartiere geprüft und auf evtl. vorhandene Höhlungen abgesucht. Nördlich der Bahnlinie wurden die vorhandenen Bäume, soweit möglich, von außerhalb der Einzäunung, zum Teil mit Hilfe eines Fernglases in Augenschein genommen. Einschränkend muss gesagt werden, dass die Stämme einiger Bäume aufgrund der Belaubung nicht immer von allen Seiten einzusehen waren. Außer den Bäumen wurden drei Fledermauskästen, die im Verlauf der geplanten Trasse an Bäumen am Fuß des Bahndammes angebracht waren, kontrolliert. Erfassung jagender Fledermäuse. Das Untersuchungsgebiet wurde entlang der vorhandenen öffentlichen Wege und Straßen an zwei Terminen (28. August und 16. September ) begangen. Die Begehungen begannen jeweils in der frühen Dämmerung und dauerten bis ca. 3 Stunden nach Sonnenuntergang. Dabei wurden die in der Abbildung rot markierten Strecken jeweils mehrfach begangen. Zur Registrierung und Bestimmung der Fledermäuse diente ein Pettersson Untrasound Detector D 140. Die Ultraschallkontakte wurden unter Registrierung der Fledermausart, der Uhrzeit und, soweit möglich, der Anzahl der Fledermäuse in eine Arbeitskarte eingetragen. Die Arbeitskarten bilden die Grundlage für die Abbildung mit den Ergebnissen der Erfassung. Während der Begehungen mit dem Fledermausdetektor herrschten folgende Wetterbedingungen (jeweils zu Beginn der Begehung): ab 20:30 Uhr: Wolkig - bedeckt, windstill, 20 C ab 19:30 Uhr: leicht bewölkt, fast windstill, 18 C Die Wetterbedingungen waren somit für die Beobachtung von Fledermäusen als gut zu bezeichnen. 4. Vorhandene Daten Während der kreisweiten Fledermauserfassung der 80er und 90er Jahre wurden im Bereich der Stadt Buchholz Breitflügel- und Zwergfledermäuse festgestellt. Daneben gab es auch Funde von Abendseglern. Der größte Teil der damaligen Beobachtungen konnte jedoch keiner Art zugeordnet werden, weil die Sachkenntnis zu Beginn der Fledermausarbeit im Landkreis noch nicht ausreichend war. Begehungen im Juli 2005 im Stadtbereich von Buchholz (An den Tennisplätzen, ca. 1 km westlich des aktuellen Untersuchungsgebietes) ergaben Vorkommen jagender Breitflügelund Zwergfledermäuse. 2

3 5. Ergebnisse 5.1 Fledermaus-Quartiere Im Bereich der geplanten Trasse sind keine Gebäude vorhanden, so dass auf etwaige Vorkommen von Quartieren von Gebäudefledermäusen (s.u.) nicht weiter eingegangen werden muss. Die Kontrolle der Bäume im Bereich der Trasse ergab zwar einige wenige Hinweise auf potentielle Eignung der Gehölze als Fledermausquartiere, jedoch in keinem Fall den konkreten Fund eines Fledermausquartiers. Einige Bäume (s. Abbildung) haben die Größe und Stärke, um als Quartierbäume in Betracht zu kommen und in einigen Bäumen wurden Höhlungen (durch Astaus- oder Abbruch oder durch Spechtschlag) gefunden, ohne jedoch, dass an den Bäumen typische Spuren, wie sie von der Benutzung durch Fledermäuse herrühren, festgestellt werden konnten. Eine abgestorbene Kiefer (s. Foto) wies mehrere Spechtlöcher auf. An Bäumen am Fuß des Bahndammes sind im Verlauf der geplanten Trasse drei hölzerne Fledermaus-Quartierskästen vorhanden. Es handelt sich um unten offene, so genannte Flachkästen. Die Kästen konnten von unten mit Hilfe einer Stablampe eingesehen werden. Fledermäuse oder deren Hinterlassenschaften (Kot) konnten nicht festgestellt werden. 5.2 Jagende Fledermäuse Die Begehungen mit dem Bat Detector ergaben, dass die Fledermäuse in dem untersuchten Bereich fast ausschließlich über dem Teich südlich der Bahnlinie und am Gewässerrand mit Röhricht und Gehölzen flogen. Sobald die unmittelbare Nähe des Gewässers verlassen wurde, waren keine Fledermäuse mehr vorhanden. Es gab lediglich am 16. September zwei kurze Ultraschall-Kontakte in der Straße Bremer Reihe. Folgende Fledermausarten konnten identifiziert werden: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Nach Einbruch der Dämmerung am 28. August flogen über dem gesamten Gewässer im untersuchten Bereich derart viele Zwergfledermäuse, dass einzelne Ultraschall-Kontakte nicht mehr unterschieden werden konnten. Die Rufe dieser Art waren praktisch durchgehend im Detektor zu hören. Auch waren meist mehrere Zwergfledermäuse gleichzeitig zu vernehmen. Die Anzahl der insgesamt anwesenden Zwergfledermäuse kann nur grob mit mehrere Dutzend angegeben werden. Dabei ist es durchaus möglich, dass diese Schätzung zu niedrig ausfällt. Am 16. September waren weitaus weniger Zwergfledermäuse unterwegs, jedoch mit einer Ausnahme ebenfalls ausschließlich im Bereich des Gewässers. Diese Ausnahme betrifft einen Ultraschall-Kontakt mit einer Zwergfledermaus in der Straße Bremer Reihe. Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus). Am 28. August wurden neben den Zwergfledermäusen insbesondere am östlichen Ufer des Gewässers auch Mückenfledermäuse festgestellt, deren Zahl auf 5 bis 10 Stück geschätzt wird. Am 16. September waren insgesamt weniger Fledermäuse vorhanden. Darunter konnten keine Mückenfledermäuse ausgemacht werden. Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Rauhautfledermäuse werden überwiegend während der (spätsommerlichen) Zugzeit festgestellt. Allerdings kam es nur zu einem einzigen Ultraschallkontakt am 16. September. Wasserfledermaus (Myotis daubentoni). Jeweils ab der späten Dämmerung konnten über dem Teich Wasserfledermäuse beobachtet werden. Am 28. August flogen sie arttypisch flach über die Oberfläche des ganzen Gewässers, am 16. September waren sie schwer- 3

4 punktmäßig über dem Südteil des Gewässers zu vernehmen. Auch bei dieser Art kann die Anzahl der insgesamt am 28. August beobachteten Individuen nur mit viele angegeben werden. Die Angabe auf der Karte mit 10 bis 20 Tieren ist eine sehr vorsichtige Schätzung, es können leicht noch mehr Wasserfledermäuse gewesen sein. Ähnlich wie bei den Zwergfledermäusen waren die Rufe dieser Art fast ununterbrochen vom Gewässer her zu hören. Am 16. September waren erheblich weniger Wasserfledermäuse unterwegs. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus). Während in anderen Ortschaften die Breitflügelfledermaus regelmäßig neben der Zwergfledermaus den Hauptteil der Fledermaus- Beobachtungen ausmacht, kam es im untersuchten Bereich zu nur zwei Kontakten mit dieser Art, je einem während jeder Begehung. Am 28. August flog ein Exemplar dieser Art am südlichen Ufer des Gewässers und am 16. September in der Straße Bremer Reihe, fast zeitgleich mit der hier ebenfalls gefundenen Zwergfledermaus. 6. Bedeutung des untersuchten Gebietes für Fledermäuse Der im untersuchten Gebiet vorhandene Teich und seine unmittelbar angrenzende Umgebung ist von großer Bedeutung als Fledermaus-Jagdgebiet. Für die anderen Teile der untersuchten Fläche ist eine solche Bedeutung nicht erkennbar. Besetzte Fledermaus-Quartiere wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt. Da einige wenige potentiell als Quartierbäume geeignete Gehölze vorhanden sind, kann auch das Vorhandensein von Fledermausquartieren nicht völlig ausgeschlossen werden. Fledermaus-Quartiere Breitflügel- und Zwergfledermäuse haben ihre Wochenstuben und sonstigen Quartiere meist in Gebäuden ( Hausfledermäuse ). Sie bevorzugen dabei warme, zugfreie und störungsarme Aufenthaltsorte. Meist handelt es sich dabei nicht um Quartiere in älteren Gebäuden oder gar Ruinen, sondern es werden häufig gut isolierte und neuere Häuser genutzt. Aus dörflichen Siedlungsbereichen mit Einzelhausbebauung andernorts sind Vorkommen von teilweise kopfstarken Wochenstuben der beiden Arten bekannt. Solche Vorkommen sind, die Zwergfledermaus betreffend, mit Sicherheit auch in Buchholz in der Nähe der untersuchten Fläche vorhanden. Die geringe Zahl der Beobachtungen der Breitflügelfledermaus erst weit nach Sonnenuntergang lässt darauf schließen, dass Quartiere dieser Art erst in größerer Entfernung vorhanden sind. Waldfledermäuse, wie die drei anderen festgestellten Arten (Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus), bevorzugen Baumhöhlen als Quartiere und sind seltener in Gebäuden anzutreffen. Häufig werden Spechthöhlen bewohnt. Auf der Untersuchungsfläche sind potentiell als Quartierbäume geeignete Gehölze in geringer Zahl vorhanden. Konkrete Hinweise auf Fledermausquartiere gibt es jedoch nicht. Die Lage der Sommerquartiere der Exemplare dieser Arten, die im Untersuchungsgebiet jagend angetroffen wurden, konnte nicht ermittelt werden. Diese Quartiere liegen außerhalb der untersuchten Fläche. Die meisten Fledermausarten benötigen feuchte, kühle aber frostfreie und störungsfreie Orte für die Überwinterung. Dies können entsprechende Teile von Gebäuden oder unterirdischen Anlagen sein, aber auch natürliche Höhlen im Boden oder in genügend starken Bäumen. Der im Untersuchungsgebiet vorhandene Baumbestand ist als Winterquartier eher ungeeignet. Keiner der Bäume dürfte den genügenden Durchmesser haben, um im Winter Frostfreiheit zu gewährleisten. 4

5 Fledermaus-Jagdgebiet Fledermäuse jagen, von Art zu Art und je nach der Situation unterschiedlich, strukturgebunden oder weniger strukturgebunden. Der (im Gebiet nicht gefundene) Abendsegler (Nyctalus noctula) jagt meist in großer Höhe und orientiert sich dabei weniger an den Strukturen am Boden. Viele andere heimische Arten jagen zumindest zeitweise entlang von bestimmten Strukturen. Dies sind unter anderem Hecken, Baumreihen, Waldränder, Wasserläufe, Gewässerränder usw. Als mäßig strukturgebunden gelten u.a. Breitflügel- und Zwergfledermäuse, während z.b. die Wasserfledermaus in hohem Maße an Strukturen gebunden ist. Der Gehölzbestand im Untersuchungsgebiet und insbesondere der Teich mit den umgebenden Gehölzen und dem Uferbewuchs aus Röhricht ermöglicht es auch den stark strukturgebundenen Arten, das Gebiet aufzusuchen und hier zu jagen. Da aber auch Baumreihen, Einzelgehölze und Gebäudefronten zu den von Fledermäusen beflogenen Strukturen zählen, ist es kaum erklärlich, warum die abgesuchten Straßenzüge während der Untersuchung nahezu komplett von den Fledermäusen gemieden wurden. Flugstraßen Fledermäuse nutzen diverse Strukturen im Gelände als Leitlinien, an denen sie sich auf ihrem Flug u.a. vom Quartier zum Jagdgebiet orientieren. Häufig sind solche Strukturen Gewässer, Hecken (Knicks), Waldränder oder Baumreihen. Solche Strukturen stehen den Fledermäusen auf der Untersuchungsfläche in Form der bereits erwähnten Gehölz- und Gewässerränder sowie Straßenzügen zur Verfügung, so dass nicht nur nicht oder mäßig strukturgebundene Arten, sondern auch stark strukturgebundene Arten sich dort orientieren können. 7. Hinweise zum Schutz von Fledermäusen Fledermäuse gehören zu den am stärksten bedrohten heimischen Tiergruppen. Die oben genannten Arten werden im folgenden ausdrücklich nicht nach der schon etwas veralteten Roten Liste von HECKENROTH (1993) 1, sondern gemäß dem Arbeitspapier von DENSE ET AL. (2005) 2 bewertet. Für die bundesweite Rote Liste werden die Angaben von MEINING ET AL. (2009) 3 genutzt: Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL Deutschland RL Niedersachsen Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Gefährdet, Status Stark gefährdet unbekannt Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Nicht gefährdet Nicht gefährdet Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Daten defizitär Daten defizitär Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii nicht gefährdet extrem selten Wasserfledermaus Myotis daubentoni nicht gefährdet Vorwarnliste Die Untersuchungsfläche hat das Potential für Vorkommen (Jagdreviere) von stark gefährdeten Arten (nach der RL Niedersachsen). Der Fläche würde der Abschätzung nach auch we- 1 HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 13. Jg., Nr. 6: DENSE, C., MÄSCHER, G. & RAHMEL, U. (2005): Erläuterungen und Begründungen für die Einstufung der einzelnen Fledermausarten in die Gefährdungskategorien der Roten Liste. Arbeitspapier (unveröff.). 3 MEINING, H., BOYE, P. & HUTTERER, R.): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. In: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und biologische Vielfalt 70(1): Bundesamt für Naturschutz 5

6 gen der großen Zahl festgestellter Fledermäuse eine mittlere bis hohe Bedeutung für den Fledermausschutz zukommen 4. Alle Fledermausarten sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Die in dem Gebiet potentiell vorkommenden Arten sind im Anhang IV der Europäischen FFH-Richtlinie enthalten. 8. Hinweise zu Artenschutz, Eingriff und Kompensation Nach vorliegenden Informationen müssen für den Bau des neuen Tunnels und der erforderlichen Straßentrasse zwar in erheblichem Umfang Gehölze entfernt werden, aber der Gehölzbestand unmittelbar rings um das Gewässer soll erhalten bleiben. Dennoch dürfte es zu Eingriffen kommen, die artenschutzrechtlich geprüft und kompensiert werden müssen. 8.1 Artenschutzrechtliche Prüfung In Hinblick auf den Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist zunächst zu prüfen, ob Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie, hier Fledermäuse, von vorhabensbedingten Wirkungen betroffen sein könnten ( 44 Abs. 1 BNatSchG i.v. mit 44 Absatz 5 Sätze 4 und 5). Für die aufgeführten Fledermausarten ist dies zu bejahen. Sodann ist die Frage zu beantworten, ob Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, hier Fledermäuse, betroffen sind ( 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 i.v. mit 44 Abs. 5 BNatSchG). Dies ist für Hausfledermäuse auszuschließen und für Waldfledermäuse zwar unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen. Für eventuell betroffene Arten ( Waldfledermäuse Wasser-, Mücken- und Rauhautfledermaus) ist die Frage zu klären, ob die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang verloren geht ( 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit 44 Abs. 5 BNatSchG). Dies ist zu verneinen. Sollte es überhaupt zu Beeinträchtigungen von Fledermausquartieren kommen, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit nur ein kleiner Teil der den genannten Arten im näheren und weiteren Umfeld zur Verfügung stehenden Quartiere. Auch eine erhebliche Beeinträchtigung von Jagdgebieten, die sich negativ auf die Besetzung von Quartieren auswirken könnte, ist nicht zu erkennen, wenn der vorhandene Teich mit der umgebenden Vegetation (offensichtlich die Hauptnahrungsquelle der beobachteten Fledermäuse) erhalten bleibt. Schließlich ist noch zu klären, ob Tötungs- oder Störungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG eintreten. Das Töten oder Fangen im Zusammenhang mit der Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, deren ökologische Funktion gewahrt bleibt, stellt keinen Verbotstatbestand gemäß BNatSchG dar, solange dies unvermeidlich ist. Abgesehen davon besteht durchaus die Möglichkeit, die Fledermäuse weder töten noch fangen zu müssen, indem Maßnahmen, die Veränderungen hinsichtlich der Quartiere von Fledermäusen verursachen könnten, während des Winters durchgeführt werden. Zwar ist schon die Beeinträchtigung von Sommerquartieren durch die Entnahme von Bäumen eher unwahrscheinlich, aber aufgrund der relativ geringen Stärke der Bäume ist mit Vorkommen von Winterquartieren gar nicht zu rechnen. Zumindest sollten die Maßnahmen im Winter so weit vorangetrieben werden, dass Nutzung von Quartieren auf gefährdeten Flächen später nicht mehr möglich ist. 4 Bewertung in fünf Stufen: Sehr hohe hohe mittlere geringe sehr geringe Bedeutung. U.a. nach BRINK- MANN (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 18(4):

7 Unvermeidliche Eingriffe können durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung kann zusammenfassend gesagt werden, dass eine Ausnahmegenehmigung nach 43 Abs. 8 BNatSchG voraussichtlich nicht erforderlich sein wird. 8.2 Kompensation Die Kontrolle der Bäume im Bereich der neuen Trasse für den Seppenser Mühlenweg hat zwar ergeben, dass Vorkommen von Fledermausquartieren in dem Bereich wenig wahrscheinlich sind. Dennoch sollten Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Erweiterung des Angebotes von Quartieren für Waldfledermäuse führen. Kurzfristig können im Umfeld der Baumaßnahme künstliche Fledermausquartiere, vergleichbar mit Vogelbrutkästen, ausgebracht werden 5. Langfristig sollten im Rahmen der ohnehin erforderlichen Neuaufforstung für den Eingriff in Wald auch Bäume schnell wachsender Arten (Birke, Erle, Silberweide, Bruchweide, Silberpappel u.v.m.) eingebracht werden, in denen sich, etwa durch Spechtschlag, relativ schnell für Fledermäuse geeignete Höhlen bilden können. Die erforderliche Aufforstung für den Eingriff in den vorhandenen Wald sollte mit standortgerechten und heimischen Laubbäumen vorgenommen werden. Dadurch erhält bzw. schafft man die Lebensstätten eines erheblichen Teiles der Insekten, die nicht nur den Fledermäusen, sondern auch der heimischen Vogelwelt als Nahrung dienen. In dieser Hinsicht besonders geeignete Baumarten sind Stiel-Eiche, Sand-Birke, Schwarz-Erle, Vogelkirsche, verschiedene Weiden oder Zitterpappel. Auch ein Waldsaum aus heimischen Sträuchern kann als Teil eines Jagdgebietes für Fledermäuse sehr ergiebig sein (geeignete Arten: Weißdorn, Schlehe, Sal-Weide und diverse andere Strauchweiden, Haselstrauch, Pfaffenhütchen, Holunder usw.). 9. Zusammenfassung Durch den geplanten Bau des Tunnels unter den Bahnanlagen im Zuge des Seppenser Mühlenweges sind Eingriffe in den vorhandenen Waldbestand und damit in Fledermaus- Lebensräume nicht zu vermeiden. Es waren deshalb durch Kartierung und Abschätzung der Situation Aussagen zum Vorkommen von Fledermäusen zu treffen. Fledermausquartiere wurden im Verlauf der geplanten Trasse nicht gefunden, wohl aber jagende Fledermäuse, die sich insbesondere am Gewässer im Untersuchungsgebiet (Stadtsee) aufhielten. In großer Zahl flogen Zwerg- und Wasserfledermäuse, daneben Mücken-, Rauhaut- und Breitflügelfledermäuse. Da Lebensstätten von Fledermäusen (Quartiere) mit einiger Sicherheit nicht oder nur in geringem Maß zu Schaden kommen, ist der geplante Eingriff (bezogen auf Fledermäuse) artenschutzrechtlich nicht relevant. Es werden Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen gemacht, die sowohl zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage von Fledermäusen beitragen als auch zu einem größeren Angebot von Fledermausquartieren (Waldfledermäuse) führen sollen. 5 Die handelsüblichen Kunsthöhlen, Rundkästen oder Flachkästen, bestehen aus Holzbeton. Sie halten länger als etwa aus Holz gefertigte Kästen und sind auch im Landkreis Harburg hundertfach erprobt. Die Kästen, hier sollten 8 Rund- und 4 Flachkästen ausreichen, müssen in ca. 4-5 m Höhe an Bäumen angebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass die Fledermäuse frei anfliegen können und keine störenden Zweige vorhanden sind. Rundkästen sollten jährlich einmal, im Herbst, gereinigt werden. Flachkästen sind wartungsfrei. 7

8 DW Naturschutz Dietrich Westphal, Diplombiologe Große Gänseweide 21, Winsen Telefon: , Fax: , Mobiltelefon:

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