Vertragshaftung. Bürgerliches Vermögensrecht II. Vertragshaftung - Rechtsinstitute. Vertragshaftung - Rechtfolgen. Rechtsfolgen - Rechtsgrundlagen

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1 Vertragshaftung Bürgerliches Vermögensrecht II Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Rechtsinstitute Rechtsfolgen Rechtsgrundlagen Rechtspflichten Interessen Vertragshaftung - Rechtsinstitute Verzug Mängelhaftung Positive Vertrags- oder Forderungsverletzung Culpa in contrahendo Vertragshaftung - Rechtfolgen Schadensersatz statt der Leistung Aufwendungsersatz statt Schadensersatz Verzögerungsschaden Schadensersatz zum Schutz der Integrität Rücktritt Abstandnahme Rechtsfolgen - Rechtsgrundlagen 280 Abs. 1 und 3, 281, 282, 283 BGB 284 BGB 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB 280 Abs. 1 BGB 323, 324, 326 Abs. 5 BGB Vertragshaftung - Pflichten Pflicht zur Leistung Pflicht zur rechtzeitigen Leistung Pflicht zur mangelfreien Leistung Nebenleistungspflichten Schutzpflichten 275, 326 Abs. 1 und 4 BGB 1

2 Vertragshaftung und Interessen Erfüllungsinteresse Positives Interesse Schadensbestimmung aus dem Bauch Zustandsvergleich zweier Güterlagen Vertrauensinteresse Negatives Interesse Haftungsereignis Äquivalenzinteresse vorher nachher Integritätsinteresse Schadensbestimmung nach dem Gesetz Zustandsvergleich zweier Güterlagen 249 Abs. 1 BGB Restitution Schadensersatzleistung Herstellung in Natur Ersatz der Herstellungskosten Haftungsereignis Hypothetische Güterlage Reale Güterlage Differenz Kompensation des Vermögensverlustes in bei, Ungenügen oder Unzumutbarkeit der Restitution Eigenbeitrag des Geschädigten Differenzhypothese Schädiger Geschädigter hypothetisch Zufluss Zufluss Verletzung 254 BGB Ausgeglichene Bilanz - deshalb - Kein Schaden 2

3 damnum emergens lucrum cessans hypothetisch hypothetisch Zufluss Zufluss Zufluss Nicht ausgeglichene Bilanz Schaden durch Vermögensverlust Nicht ausgeglichene Bilanz Schaden durch entgangenen Gewinn Positives Interesse Negatives Interesse Erfüllung Kein Vertrag Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Integritätsinteresse Positives Interesse - Vertragskosten Keine Verletzung Erfüllung Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Zufluss Rentabilitätsvermutung 3

4 Negatives Interesse - Vertragskosten Kein Vertrag Haftungsbegründende oder Unvermögen Physische ( 275 Abs. 1 BGB) Rechtliche ( 275 Abs. 1 BGB) Subjektive ( 275 Abs. 1 BGB) Praktische ( 275 Abs. 2 BGB) Persönliche ( 275 Abs. 3 BGB) Zu vertreten Vorsatz ( 276 Abs. 1 BGB) Fahrlässigkeit ( 276 Abs. 1 BGB) Grobe Fahrlässigkeit ( 300 Abs. 1 BGB) diligentia quam in suis rebus adhibere solet ( 277 BGB) Zufall ( 287 Satz 2 BGB) Beweislast für Schadenersatz Synallagmatische Verpflichtungen I Anspruchsteller Anspruchsgegner Anspruchsbegründung Unvermögen Gegenrechtsbegründung Käufer Verkäufer Nicht zu vertreten Verzögerte Leistung Schlechtleistung im Kaufvertrag im Tauschvertrag Käufer Verkäufer Tauschpartner 1 Tauschpartner 2 4

5 Synallagmatische Verpflichtungen II Schadensersatz statt der Leistung Schadensersatz statt der Leistung Aufwendungsersatz statt Schadensersatz Rücktritt vom Vertrage Verlangen des stellvertretenden commodum Abstandnahme vom Vertrag Surrogations- oder Austauschtheorie Ersatz tritt an die Stelle der ursprünglichen Leistung Gegenleistungsverpflichtung bleibt bestehen. Differenztheorie Ersatz in Höhe der Wertdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung Theorienrelevanz Entscheidungsgesichtspunkte Surrogations- oder Austauschtheorie Ersatz tritt an die Stelle der ursprünglichen Leistung Gegenleistungsverpflichtung bleibt bestehen. Differenztheorie Ersatz in Höhe der Wertdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung Surrogations- oder Austauschtheorie Belastet den Unschuldigen, der kein Interesse am eventuell wertlosen hat. Differenztheorie Belastet den Unschuldigen, der seine loswerden möchte. Wahlrecht des Unschuldigen Synallagmatische Verpflichtungen III Synallagmatische Verpflichtungen IV Verzögerung Schlechtleistung Erfüllungsanspruch Rücktritt vom Vertrage Schadensersatz statt der Leistung Aufwendungsersatz statt Schadensersatz Ersatz des Verzögerungsschadens (bei Verzug) Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung Rechtsfolgen des Leistungsstörungrechts Schadensersatz statt der Leistung Rücktritt Minderung Fristsetzung 5

6 Das gestohlene Auto K schließt mit V einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug, das dem E gestohlen und dem V mit gefälschten Papieren unter dubiosen Umständen von D verkauft worden war. Dem K war die Fälschung der Papiere nicht erkennbar. Er glaubte an das Eigentum des V, übernahm das Fahrzeug und zahlte an V den vereinbarten Kaufpreis von ,00. Auf dem Weg zur Zulassungsstelle missachtet K in grober Weise die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und setzt das Fahrzeug gegen einen Baum. Es erleidet einen Totalschaden. Auf der Zulassungsstelle erfährt K, dass das Fahrzeug dem E gestohlen worden ist. Er erklärt daraufhin gegenüber V den Rücktritt vom Vertrage und verlangt die von ihm gezahlten ,00 zurück. 6

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