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1 Leistungsbeschreibung Durchführung eines strategischen Audits zum Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 1. Ausgangslage: Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Selbstentfaltung des Menschen. Sie entscheidet mit über die Chancen des Einzelnen, beruflich erfolgreich zu sein sowie am gesellschaftlichen Wohlstand und kulturellen Leben teilzuhaben. Zugleich ist das Bildungssystem ein wichtiger Faktor für eine Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb. Die Bundesregierung investiert deshalb in eine kontinuierliche Stärkung und Verbesserung des deutschen Bildungssystems insgesamt sowie in die Fähigkeiten des Einzelnen, qualitativ hochwertige Bildungsangebote zu nutzen. Dazu sind auch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse aus einer leistungsfähigen Bildungsforschung erforderlich. Das BMBF hat daher im Jahr 2007 in enger Abstimmung mit den Ländern das Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung aufgelegt 1, um die empirische Bildungsforschung in Deutschland strukturell zu stärken und langfristig zu entwickeln, verlässliche Erkenntnisse für Reformprozesse im Bildungsbereich zu generieren sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Internationalisierung der empirischen Bildungsforschung zu fördern. Mit dem Rahmenprogramm fördert das BMBF Projekte, die dazu beitragen, wissenschaftliche Grundlagen zu schaffen, um die Qualität des Bildungssystems zu sichern und zu verbessern sowie um empirische Erkenntnisse zu gewinnen, die verlässliche Bewertungen und Entscheidungen in Bildungspolitik und Bildungspraxis ermöglichen. Deshalb ist schon bei der Entscheidung über die Förderung von Vorhaben neben der wissenschaftlichen Qualität der Anwendungsbezug der angestrebten Ergebnisse ein wichtiges Auswahlkriterium. Zu den wichtigen Maßnahmen und Impulsen, die im Rahmenprogramm für die empirische Bildungsforschung vorgesehen sind, gehören des Weiteren: die Bündelung der Forschungsvorhaben in thematisch übergreifende Forschungsschwerpunkte. Die Themen reichen von der Förderung der Forschung zur Professionalisierung des pädagogischen Personals über die Erforschung der Steuerung im Bildungssystem bis hin zur Forschung zu sprachlicher Bildung und Mehrsprachigkeit, die Ausrichtung auf strukturelle Ziele, wie etwa der Aufbau eines Nationalen Bildungspanels (NEPS) in Deutschland, das empirisch gesicherte Informationen über den Verlauf von Bildungsbiografien beschreiben kann; ebenso wie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder der Ausbau der informationellen Infrastruktur, 1 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung. Reihe Bildungsforschung Band Im Internet erhältlich unter der folgenden Adresse: 1

2 die Sicherung der Qualität und Exzellenz der BMBF-Förderung in der Bildungsforschung durch öffentlich bekanntgemachte Förderrichtlinien und externe Begutachtungen. Bis heute wurden/werden im Rahmenprogramm über 300 Projekte gefördert mit einem Gesamtfinanzvolumen von rd. 168 Mio. (einschließlich dem Nationalen Bildungspanel). Weitergehende Informationen zur empirischen Bildungsforschung, zu den geförderten Forschungsvorhaben, den thematischen Schwerpunkten und zu weiteren Einzelmaßnahmen sind auf und zu finden. Detailangaben zu den einzelnen Förderbereichen stellt das BMBF in einer gesonderten Kurzinformation zum Rahmenprogramm zusammen mit den Antragsunterlagen zur Verfügung. Mit dem Management des Rahmenprogramms hat das BMBF derzeit den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR Projektträger) beauftragt. Im Rahmen der Qualitätssicherung in der Projektförderung des BMBF soll zur Weiterentwicklung des Rahmenprogramms ein strategisches Audit durchgeführt werden, das insbesondere der Abstimmung der Ziele des neuen Programms mit den strategischen Zielen des BMBF dienen soll. 2. Gegenstand des strategischen Audits: Das BMBF-Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung 2.1. Art des Auftrags Im Auftrag des BMBF wird im Kontext der Evaluation des BMBF-Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung ein Dienstleistungsauftrag vergeben. Dabei soll ein strategisches Audit durchgeführt werden, mit dessen Hilfe wesentliche Hinweise für die strategische Weiterentwicklung und evtl. Neuorientierung des Rahmenprogramms gewonnen werden sollen Aufgaben des strategischen Audits Die Frage nach der programmatischen Weiterentwicklung der Förderung der Bildungsforschung durch das BMBF, insbesondere unter der Perspektive der gesellschaftlichen Relevanz der Themen und des bildungspolitischen und praktischen Anwendungsbezugs von Forschungsergebnissen, soll im Rahmen eines strategischen Audits behandelt werden. Das strategische Audit dient dazu, die Ziele des Programms in Hinblick auf die Strategie des BMBF zu bewerten und aufzuzeigen, wie sich das Rahmenprogramm in dem Bereich der Bildungsforschung sowie der Bildungspolitik und -praxis positionieren soll. Daran anknüpfend sind die in der strategischen Neuausrichtung entwickelten Programmelemente kritisch zu diskutieren und ggf. andere oder weitere thematische Schwerpunkte zu identifizieren, um diese in das neu zu entwickelnde Programmprofil integrieren zu können. Darüber hinaus werden Anstöße für die Entwicklung und Nutzung von Instrumenten u.a. aus dem Wissensmanagement erwartet, die die Stakeholder-Beteiligung (z. B. durch Einbindung unterschiedlicher Zielgruppen von der Themengenerierung bis zur Ergebnisimplementierung), das Programmmanagement und die Lernfähigkeit des Programms verbessern helfen. Dazu sollen die folgenden Kernfragen beantwortet werden: Welche Ziele sollen mit einem zukünftigen Programm zur Bildungsforschung verfolgt werden und wie sind diese strategisch einzuordnen? Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten können die Ziele am besten erreicht werden? 2

3 Welche Erkenntnisse lassen sich aus den Erfahrungen des bestehenden Programms für die strategische Bedeutung, die Zielsetzungen und die Instrumentenwahl ableiten? Zur Beantwortung dieser Fragestellungen stellt das BMBF bzw. der DLR Projektträger dem Auftragnehmer und den Auditoren die Ergebnisse einer internen Bilanzierung des Rahmenprogramms anhand ausgewählter zu Leistungsindikatoren zur Vorbereitung des Audits und als Diskussionsgrundlage zur Verfügung. Der Auftragnehmer bereitet die Daten der Bilanzierung mit Blick auf die Rahmenbedingungen und die Wirkungslogik des Programms sowie die Zielerreichung und Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen (u.a. die geförderten Projekte) für die Auditoren auf. Ein Überblick über den Umfang der Bilanzierung wird den Interessenten vom Auftragsgeber zur Verfügung gestellt (s. Kurzinformation zum Rahmenprogramm). Aufgabe wird es sein, sowohl inhaltliche Vorarbeiten für das Audit zu erbringen, als auch das Auditgremium bestehend aus internationalen Bildungsforschern und nationalen Stakeholdern organisatorisch vorzubereiten, das Auditverfahren durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren. a) Inhaltliche Vorbereitung des Audits Zur inhaltlichen Vorbereitung des Audits dient zum einen eine vom Auftraggeber erarbeitete Datengrundlage in Form einer (Zwischen-)Bilanzierung. Diese Daten, die Angaben u.a. zu dem wissenschaftlichen Output, den Verwertungsaktivitäten, den Formen der Zusammenarbeit in ausgewählten Förderschwerpunkten und den erreichten Zielen der geförderten Vorhaben enthalten, sind für die Vorbereitung des Audits in Form eines max. 60zig seitigen Dokuments aufzubereiten. Dafür ist eine enge Abstimmung zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und DLR-Projektträger erforderlich. Zum anderen ist zu prüfen, ob sich aus den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen der geförderten Maßnahmen Erkenntnisse und ggf. Handlungsempfehlungen gewinnen lassen, wie die Bildungsforschung künftig programmatisch ausgerichtet und weiterentwickelt werden sollte und welche Hinweise und Indikatoren unterstützend für die Arbeit der Auditoren herangezogen werden können. Die wichtigsten Punkte dieser Zusammenfassung und Prüfung sind nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer zu Beginn des Audits zu präsentieren. Von dem Audit werden insbesondere Erkenntnisse erwartet zu den folgenden thematischen Leitfragen: Wie werden das BMBF-Rahmenprogramm und seine Maßnahmen insgesamt von Seiten der Auditorinnen und Auditoren eingeschätzt bzw. eingeordnet (national und international)? Welche Anpassungen und Aktualisierungen der inhaltlichen Schwerpunkte und programmatischen Ansätze sind notwendig, um den Anwendungsbezug und die Praxisrelevanz zu stärken und eine breite Stakeholder-Beteiligung zu verwirklichen? Welche Stakeholder sind für das Programm als Multiplikator sowie als Nutzer von Forschungsergebnissen unverzichtbar und wie werden diese identifiziert? Welche Verfahren und Instrumente sind erforderlich, um diese Stakeholder-Beteiligung zu ermöglichen und die Themengenerierung und -steuerung für zukünftige Förderschwerpunkte stärker an gesellschafts- und bildungspolitischen Bedarfen zu orientieren? Welche Instrumente und Rückkopplungsmechanismen im Programm sind erforderlich, um die Erkenntnisse und Erfahrungen, die in der Laufzeit eines Programms entstehen, im Sinne eines lernenden Programms zu nutzen? 3

4 b) Organisation und Durchführung des Audits Der Auftragnehmer hat das zweitägige Audit organisatorisch vorzubereiten und die Durchführung sicherzustellen, zu begleiten und in Form eines Ergebnisprotokolls zu dokumentieren. Methodisch wird das Audit in der Form einer Anhörung durchgeführt, in der vor dem Hintergrund der aufbereiteten Ergebnisse der bisherigen Forschungsarbeiten die vom BMBF vorbereiteten Eckpunkte eines neuen Rahmenprogramms zur Förderung der Bildungsforschung diskutiert, bewertet und ggf. ergänzt werden. Die Zusammensetzung des Gremiums soll fünf (inter-)national angesehene Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft zum jeweiligen Fachgebiet sowie fünf exponierte Vertreterinnen und Vertreter der potenziellen Nutzer-/Zielgruppen des Programms außerhalb der Wissenschaft umfassen. Die Auswahl der Auditoren erfolgt durch den Auftraggeber. Vorschläge des Auftragnehmers für die Besetzung des Auditoriums sind erwünscht. Die im Rahmen der Durchführung des Audits entstehenden Kosten für die Expertinnen und Experten sowie Raum- und Bewirtungskosten werden vom Auftraggeber getragen und müssen nicht in die Berechnung der Evaluationskosten einkalkuliert werden. c) Workshop und Abschlussbericht Kurz nach Durchführung des Audits reflektiert der Auftragnehmer in einem 1-tägigen Workshop gemeinsam mit dem Auftraggeber die Ergebnisse des Audits. Basis dieses Workshops ist eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse (ca. 20 Seiten), die vorab dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Die vollständigen Ergebnisse sind vor Finalisierung des Abschlussberichts (max. 120 Seiten), der für eine Veröffentlichung gemäß dem Corporate-Design-Manual des BMBF geeignet ist, dem Auftraggeber in Bonn zu präsentieren. Dem Abschlussbericht sind die detaillierten Ergebnisse der Vorbereitung und des Audits als Anlage beizufügen. 3. Hinweise zur Ausführung Es ist eine sechsmonatige Laufzeit des Auftrags vorgesehen. Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 15. März Das strategische Audit soll im Mai/Juni 2016 stattfinden. Bei der Auswahl der Bieter und der Auditorinnen und Auditoren wird der Auftraggeber darauf achten, dass die Unabhängigkeit gewährleistet werden kann. Konkret heißt dies: a.) Der Bieter sowie die Mitglieder des Gremiums sollten nicht selbst Empfänger der Förderung sein. b.) Die Mitglieder des Gremiums sollten vor ihrer Tätigkeit als Auditorinnen und Auditoren das BMBF in dem ausgewählten Fachgebiet noch nicht beraten haben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit und nach der Vertragsbeendigung sämtliche vertrauliche Informationen, die er im Zusammenhang mit dem Strategischen Audit zum Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung erfährt, geheim zu halten und vertrauliche Informationen ausschließlich für den Zweck des Audits zu verwenden. Der Vertrag wird eine entsprechende Vertraulichkeitsklausel enthalten. 4

5 Anhang 1. Corporate Design Bei der visuellen Gestaltung sämtlicher Veröffentlichungen (z.b. Publikationen, Broschüren, Plakate) namens oder im Auftrag des BMBF, sind die jeweils aktuellen Corporate-Design-Vorgaben des BMBF ohne Ausnahme verbindlich. Für das Verfahren zur Erstellung und Produktion von Publikationen gelten die Vorschriften der EGO-BMBF 1.1 entsprechend. Die Gestaltung aller Materialien ist im Vorfeld mit dem Referat Öffentlichkeitsarbeit; Internet des BMBF abzustimmen und vor einer Produktion zur finalen Freigabe vorzulegen. 2. Übernahme bestehender Verträge des BMBF Alle fachspezifischen Auftragsvergaben (z.b. Veröffentlichungen, Druckaufträge) bedürfen vor Veröffentlichung der Zustimmung des Auftraggebers. Vor einer Vergabe von Aufträgen an Dritte ist durch den Auftragnehmer die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Rahmenvereinbarungen des Auftraggebers unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen. 3. Verträge mit Dritten Der Auftragnehmer kann mit Zustimmung des Auftraggebers Verträge mit Dritten namens und im Auftrag des Auftraggebers im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen abschließen. Dazu wird der Auftragnehmer im Einzelfall vom Auftraggeber jeweils schriftlich ermächtigt, Verträge einzugehen und anfallende Fremdkosten nach gesonderter Aufstellung geltend zu machen. Alle Fremdkosten sind gemäß tatsächlichem Aufwand und tatsächlicher Höhe ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiter zu reichen. In der Abrechnung sind die hierfür anfallenden Kosten gesondert auszuweisen und durch detaillierte Nachweise zu belegen. 4. Technische Anforderungen Zur Sicherstellung der Informationssicherheit ist ein IT-Sicherheitskonzept gemäß ISO oder vergleichbar - vorzugsweise nach BSI-Standard vorzulegen. Sofern kein entsprechendes Zertifikat vorhanden ist, muss die Umsetzung des Konzeptes durch Prüfung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik oder anerkannten Prüfstellen nachgewiesen werden. Die erforderlichen Nachweise sind während der Vertragslaufzeit vorzulegen. 5

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