Aktenvermerk/ Begehungsprotokoll. 10. Änderung FNP 2020 Windkraft, Befahrung Waldflächen
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- Arwed Waltz
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1 Fr. Hammes/ Stadtplanungsamt App / Freiburg, Aktenvermerk/ Begehungsprotokoll 10. Änderung FNP 2020 Windkraft, Befahrung Waldflächen 1. Hinweise zur Bewertung Die Bewertung der Flächen erfolgte im Rahmen der fachlichen Einschätzung der an der Begehung teilnehmenden Mitarbeiter des Forst- und Stadtplanungsamtes. Wesentliche Gesichtspunkte waren dabei: Einschätzung zu Machbarkeit und Möglichkeit einer Erschließung der Flächen sowie der Notwendigkeit des Umfangs zum Ausbau der Infrastruktur bzw. Zuwegung Möglicher Ausmaß notwendiger Eingriffe in Waldstrukturen vorhandene Steigung Basis forstwirtschaftlicher Erfahrungswerte (Maschinenwege, Y-Flächen, etc.) Verhältnis zur Größe der Eignungsfläche 2. Befahrung am 12. Mai 2015 Teilnehmer: Frau Schmalfuß, Herr Hoffmann (Forstamt) und Re, Ha Bereich: Kleiner Roßkopf, Roßkopfsattel, Obere Untere Roßkopfstufe, Fuchskopf, Rosmarintanne, Hornbühl Teilflächen Nr. 22, 23, 24, 25.1, 25.2, 25.3, 25.4, Teilfläche Nr. 22 Sehr kleine Fläche (ca. 0,896 ha), die aufgrund der Steillage nicht bebaubar ist; gleichzeitig sehr schwierige Erschließung. Daher sprechen die tatsächlichen Verhältnisse gegen die Fläche. Teilfläche Nr. 23 Sehr kleine Fläche (ca. 0,306 ha), die gleichzeitig unwegsam und aufgrund der Topographie nicht als Standort geeignet ist. Daher sprechen die tatsächlichen Verhältnisse gegen die Fläche. Teilfläche Nr. 24
2 Der Fuchskopf zeichnet sich durch einen sehr schmalen Grat aus, der sehr schwierig erreichbar und kaum erschließbar ist. Als Fläche für einen WKA- Standort aufgrund der topographischen Beschaffenheit sehr suboptimal. In Verbindung mit der schwierigen Erschließung ist die Fläche aus diesen Gründen kritisch zu sehen bzw. als wenig geeignet zu bezeichnen. Sie wird dennoch im Weiteren in der Kulisse belassen. Teilfläche Nr Der Bereich 25.1 Schlauderberg ist ausgehend vom Fuchsköpfleweg, aufgrund der steilen Topographie in diesem Bereich, nicht erschließbar. Nördlich der Fläche (Gemarkung Gundelfingen) weist die Topographie ebenfalls sehr starkes Gefälle auf, so dass hier eine Erschließung ebenfalls als sehr schwierig erscheint. Ggf. wäre noch eine Erschließung vom Roßkopf möglich. Zu beachten ist, dass auf der gesamten Teilfläche nur kleine Bereiche als Standorte für Windkraftanlagen geeignet erscheinen. Insgesamt ist die Fläche daher hinsichtlich ihrer tatsächlichen Verhältnisse als wenig geeignet zu bezeichnen. Teilfläche Nr Der Sattelbereich der Fläche ist aufgrund der topographischen Einschränkungen (Steilheit) als Standort kaum geeignet. Da die Fläche zudem durch ein relativ starkes Gefälle geprägt ist, ist sie auch hinsichtlich der Erschließung als schwierig einzuschätzen. Lediglich der nordöstliche Bereich (Obere Rosskopfstufe) ließe sich evtl. über den Kreuzungsbereich Sommerbuckweg/ Roßkopfhaldenweg erschließen. Teilfläche Nr Teil: Betrachtung der Teilfläche ab St. Wendelins Kapelle in Richtung Süden. Im Osten des Richtung Süden verlaufenden Weges stark abfallender Hang. Westlich des Weges erscheint eine Erschließung und Bebauung der Fläche möglich. Auch der Bereich um den Kleinen Roßkopf ist einer Bebauung als Windkraftstandort zugänglich. Eine Erschließung von Süden erscheint als sehr schwierig. Die Arbeitsfläche für die Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Kleinem Roßkopf wird als tendenziell schwierig einzurichten eingeschätzt. Im zentralen Bereich, ausgehend vom Kleinen Roßkopf, ist eine Eignung für einen Standort, zumindest für eine Windkraftanlage, ebenfalls anzunehmen. Hier befindet sich eine Lichtung bis fast an den Roßkopfhaldenweg, die ggf. als Standort auch geeignet ist. Ausgehend von St. Wendelin Kapelle / Roßkopfhaldenweg, ist eine Erschließung herausfordernder aber machbar. 2. Teil: Nördlich St. Wendelins Kapelle ist im Bereich des Gipfelpunktes 586 (Stadtplan s/w) eine für eine Errichtung einer Anlage ausreichend geeignete Fläche vorhanden. Eine Erschließung von Süden oder von Norden ist als sehr schwierig zu charakterisieren. Die Fortsetzung des Wander-/ Mountainbike- Weges entlang des Höhenrückens in Richtung Roßkopfsattel ist hierbei sehr schmal und daher nicht als Standort, sondern nur als Erschließungsbereich geeignet.
3 3. Teil: Der Roßkopfsattel ist aufgrund einer relativ großen ebenen Fläche als WKA-Standortbereich geeignet. Zudem bietet die große Weggabelung am Roßkopfsattel auch eine entsprechende Wendeplatte, die sich zum Kranaufstellfläche anbieten würde. Die Erschließbarkeit des Roßkopfsattels ist anhand von Forstwegen gegeben. Aufgrund von Sturmschäden dominiert hier derzeit junger Bewuchs bzw. eine geringe Bewaldungsdichte. Die bereits vorhandenen WEA- Anlagen am Roßkopf sind deutlich wahrnehmbar. 4. Teil: Südwestlich des Roßkopfsattels stark abfallendes Gelände, so dass der Standort für Windkraftanlagen als nicht geeignet eingeschätzt wird. [Nachträglicher Hinweis des Forstamtes: Im Bereich Roßkopfsattel wurden vor ein paar Jahren von Herrn Markowski (regiowind) Windmessungen (Ballon 1 Monat lang) durchgeführt, die zum Ergebnis hatten, dass dieser Standort ungeeignet ist (sehr geringe Windhöffigkeit).Laut Herrn Thoma als zuständigem Revierförster können ähnliche Verhältnisse für die südlich gelegenen Standorte" Kleiner Roßkopf" und St. Wendelin angenommen werden.] Teilfläche Nr Im westlichen Teil der Fläche, entlang des Husarenweges, Richtung Gemarkungsgrenze Gundelfingen, weist die Fläche eine relativ steile Topographie auf. Sie erscheint daher als Standort nicht geeignet. Eine Erschließung ausgehend vom Bereich Rosmarintanne/ Ochsenlager erscheint nur sehr schwierig möglich. Es ist jedoch eine Erweiterung der Anlagen am Roßkopf und gleichzeitig Erschließung hiervon denkbar. Zwischen Ochsenlager und Hochspannungsleitung ausgehend von Hallerweg ist die Fläche zu steil für eine Erschließung oder eine Errichtung von Anlagen. Am Kleinen Hornbühl, knapp östlich/ unterhalb desselbigen, ist die Fläche für eine Errichtung von Anlagen dagegen möglich. Insbesondere zwischen Kleinem und Großen Hornbühl ist ein größerer flacher Bereich für eine Windkraftnutzung geeignet. Eine Erschließung ist dabei grundsätzlich am ehesten über Gundelfinger- Gemarkung denkbar. Über Freiburger-Gemarkung ist die Erschließung als schwierig zu bezeichnen. 3. Befahrung 13. Mai 2015 Teilnehmer: Frau Schmalfuß, Herr Hoffmann (Forstamt) und Re, Ha sowie Herr Burgbacher (überwiegender Anteil der Teilflächen), Revierförster Philipp Schell (bis Taubenkopf), Revierförster Klaus Eckle (Kybfelsen, Schwarzkopf, Illenberg) Bereich: Kappler Tal, Laubisköpfle, Rappeneck, Gießhübel, Holzschlägermatte, Taubenkopf, Kybfelsen, Schwarzkopf, Illenberg Teilflächennummern: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 20.2, 20.4
4 Teilfläche Nr. 1 Die Topographie der Fläche ist als steil abfallend, ausgehend von der Straße (Gießhübelsträßle) Richtung Norden, zu bezeichnen. Zwar wäre eine Erschließung ohne weiteres über die Gießhübelstraße möglich, jedoch ist aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten die Fläche nicht als Standort geeignet. Teilflächen Nr. 2 und Nr. 3 Die Flächen sind beide zu klein (ca. 0,027 ha und 0,324 ha) bzw. haben einen ungünstigen Flächenzuschnitt für einen WEA-Standort. Teilfläche Nr. 4 Als Fläche ist aufgrund der geringen Größe (ca. 0,097 ha) nicht als Standort geeignet. Teilfläche Nr. 5 Die Erschließungsmöglichkeiten sind ausgehend von der Holzschlägermatte vorhanden. Aufgrund der Lage/ Topographie ist evtl. eine Erweiterung der Fläche der vorhandenen Anlagen sinnvoll möglich. Daher ist die Fläche aufgrund der tatsächlichen Lage vollständig zur Ausweisung geeignet. Dabei ist der Verbund mit der Fläche Nr. 6 anzustreben. Teilfläche Nr. 6 Erschließung der Fläche von Osten wäre nur über einen felsigen, steilen Zugang möglich. Dagegen wird die Erschließung ausgehend vom Weißfelsenweg als machbar eingeschätzt. Teile der Fläche sind als Standort für Windkraftanlagen grundsätzlich geeignet. Der Verbund mit der Fläche Nr. 5 ist anzustreben. Teilfläche Nr. 8 Die Fläche ist zu klein (ca. 0,069 ha) für einen eigenständigen Standort und daher aufgrund ihrer tatsächlichen Verhältnisse nicht geeignet. Teilfläche Nr. 9 Die Topographie der Fläche ist durch eine starke Steillage bzw. Höhenversätze geprägt. Zudem weist die Fläche nur eine geringe Größe (ca. 0,725 ha) auf. Daher erscheint die Fläche selbst nicht als Standort für Windkraftanlagen geeignet. Teilfläche Nr. 10 Die Fläche ist zu klein (ca. 0,024 ha) für einen eigenständigen Standort. Die Fläche ist daher aufgrund ihrer tatsächlichen Verhältnisse nicht geeignet. Teilfläche Nr. 11
5 Erschließung der Fläche wäre von Freiburger Gemarkung aus relativ gut zu realisieren. Als Fläche, aufgrund der sehr ebenen Topographie zudem auch als Standort geeignet. Sie ist jedoch relativ klein (ca. 0,426 ha), so dass zu prüfen wäre, ob diese Fläche als gemarkungsübergreifende Fläche gut geeignet ist. [Anmerkung: Nach Recherche ist keine Eignungsfläche der Nachbarkommune angrenzend möglich wegen notwendiger Lärmschutzabstände zu Bebauung im Außenbereich (Rappeneckerhof), so dass die Fläche als nicht geeignet eingestuft wird.] Teilfläche Nr. 12 Als Fläche aufgrund der geringen Größe (ca. 0,029 ha) nicht als Standort geeignet. Teilfläche Nr. 13 Als Fläche aufgrund der geringen Größe (ca. 0,044 ha) nicht als Standort geeignet. Teilfläche Nr. 14 Da hier die Fläche vorwiegend als Geröllhalde mit kurzem Felsrücken zu charakterisieren ist, wäre sie als Standort Windkraftanlagen kaum geeignet. Auch eine Erschließung wäre, aufgrund von Kurvenradien und Steilheit, sehr schwierig. Daher ist sie aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse als ungeeignet zu bezeichnen. Teilfläche Nr. 15 Ausgehend vom Dilgerweg in nordöstlicher Richtung ist die Fläche östlich des Weges als sehr steil und kaum geeignet als Windkraftstandort. Eine Erschließung von Freiburger Gemarkung erscheint hier nicht möglich. Westlich des Höhenrückens ist die Fläche aufgrund der Steillage kaum als Standortbereich geeignet. Die Teilfläche ist im Bereich um den (Berg-)Rücken, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Kirchzarten, als Standortbereich für Windkraftanlagen als relativ gut zu bezeichnen. Sie ist jedoch aufgrund der geringen Ausdehnung auf Freiburger Gemarkung nur als interkommunaler Standort sinnvoll, da die Fläche nach Westen stark abfallend ist. Die Erschließung, von Süden nach Norden, ist ausgehend von Freiburger Gemarkung schwierig. Von Kirchzartener Seite ist eine Erschließung theoretisch möglich. Der nördliche Teil der Fläche ist aufgrund der Steillage und der Topographie als schwierig bzw. ungeeignet einzuschätzen. Teilfläche Nr. 16 Die Topographie der Fläche ist als sehr steil zu bezeichnen. Zudem ist der Flächenzuschnitt schmal entlang der Gemarkungsgrenze. Daher wäre nur ein sehr kleiner Bereich der Teilfläche als Standort für Windkraftanlagen realistisch machbar. Die Erschließung der Fläche ist als schwierig zu bezeichnen. Da keine Eignungsfläche der Nachbarkommune angrenzt eignet sich die Fläche nicht als Standort.
6 Teilfläche Nr. 18 Die Erschließungsmöglichkeiten sind ausgehend von Forstwegen auf der Nachbargemarkung Merzhausen vorhanden. Zudem ist die Fläche aufgrund der tatsächlichen Lage/ Topographie zur Ausweisung geeignet. Da sie jedoch einen sehr schmalen Flächenzuschnitt aufweist, wäre diese Fläche vor allem als interkommunaler Standort zu prüfen. Teilfläche Nr. 19 Die Fläche wäre aufgrund der Topographie als Standort gut geeignet, da sie relativ flach erscheint und über die Gemeinde Merzhausen erschließbar ist. Teilfläche Nr Eine Erschließung der Fläche wäre aufgrund der Steigung und Hanglage sehr schwierig. Selbst für Forstmaschinen ist ein Zugang kaum möglich, so dass der überwiegende Bereich als y-fläche (keine Bewirtschaftung) in der Forsteinrichtung geführt wird. Hinzu kommt in zentraler Lage der massive Felsbereich des Kybfelsen. An sich ist die Fläche jedoch, insbesondere im Sattelbereich, grundsätzlich als Standort geeignet. Teilfläche Nr Der Taubenkopf ist westlich des Kammbereichs als relativ steil zu charakterisieren. Daneben ist sie jedoch als Standort für Windkraftanlagen relativ gut machbar. Im Einzelnen können zwar im Süden Flächen- bzw. Erdarbeiten notwendig sein, diese erscheinen für die vorliegende Topographie jedoch nicht in einem unverhältnismäßigen Aufwand (Die Hinweise basieren laut Herrn Burgbacher auf der Einschätzung eines Windkraftbetreibers bei einer früheren Begehung dieses Areals). Insbesondere Richtung Taubenkopf ist die Fläche als Windkraftstandort relativ gut geeignet. Eine Erschließung von Süden, ist als schwierig, jedoch möglich zu bezeichnen. Nördlich des Taubenkopfes ist die Fläche teilweise auch als Standort geeignet. Der westliche Arm der Fläche 20.4 ist sehr steil, und nur in wenigen Teilen eben, und weist damit eine geringe Standorteignung aus. Eine Erschließung hiervon ist als schwierig zu charakterisieren. Die nördliche Seite des Armes ist ebenfalls kaum als Standort geeignet, bei gleichzeitig schwieriger Erschließung. 4. Befahrung Rosskopf - Wildtalwald/ Teilfläche 26 Teilnehmer: Revierförster Herr Michael Karle und Re, Ha Teilfläche Nr. 26 Die Teilfläche ist über Gundelfinger Gemarkung vom östlichen Rand aus relativ gut erschließbar. Die Fläche weist von dieser Seite eine relativ geringe Steigung auf, so dass eine Erschließung möglicher Anlagenstandorte von dieser Seite machbar erscheint. Die Fläche selbst ist nord-östlich des Uhlbergweges bis zur
7 Kammlage des Uhlbergs/ der nördlichen Gemarkungsgrenze scheinbar für Anlagenstandorte grundsätzlich geeignet. Südlich des Uhlbergweges weist die Topographie eine zu starke Steigung auf, so dass diese als Standortbereich ausscheiden würden. Der nordwestliche Teilbereich der Fläche, zwischen Oberer Schleifweg und Gemarkungsgrenze ist zwar nur eingeschränkt geeignet, es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass der Bereich hinsichtlich der Topographie und Erschließung als Konzentrationszone nicht umsetzbar wäre. 5. Weiteres Verfahren Abstimmung des Protokolls mit dem Forstamt. Anschließend Weitergabe der Ergebnisse an faktorgruen mit der Bitte um Beachtung im Umweltbericht zur 10. FNP-Änderung. gez. Ha/ Re
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