Referat für Seite Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN-HAI-31-1

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1 Telefon: Telefon: Telefax: Referat für Seite Stadtplanung 1 von 9 und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN-HAI-31-1 Erfassung des privaten Stellplatzangebotes in ausgewählten Teilbereichen der Landeshauptstadt München Erlass einer Haushaltsbefragungssatzung Sitzungsvorlagen Nr / V Anlagen: 1. Satzungsentwurf 2. Übersicht der zu untersuchenden Gebiete 3. Hinweise zur Erfassung der privaten Stellplätze Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 2 1. Zweck, Umfang und Notwendigkeit der Untersuchung Untersuchungskonzeption Durchführung der Untersuchung Datenschutz Sachmittel Zeitplan...6 II. Antrag der Referentin 7 III. Beschluss 8

2 Seite 2 von 9 I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beabsichtigt eine statistische Erhebung des privaten, nicht öffentlich zugängigen Stellplatzangebotes in der Altstadt und im Bereich um den Hauptbahnhof, sowie in weiteren ausgewählten Teilbereichen des Stadtgebiets durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch die Durchführung von Befragungen notwendig sein. Derartige Befragungen stellen eine statistische Erhebung im Sinne des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) dar. Seit dem Inkrafttreten des BayStatG vom sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, statistische Erhebungen in Form einer freiwilligen Befragung durch Satzung anzuordnen. Eine derartige Satzung zur Erfassung des Stellplatzangebots auf Privatgrund wurde bereits mit dem Beschluss Parkraumzählung für den Bereich der Innenstadt und Innenstadtrandgebiete am durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung erlassen. Das damalige Erhebungsgebiet erstreckte sich auf den Bereich innerhalb des Mittleren Rings. Mit der vorliegenden Satzung (s. Anlage 1) sollen zum einen Teilbereiche des damaligen Untersuchungsgebiets aktualisiert und zum anderen Gebiete außerhalb des Mittleren Rings erstmalig erfasst werden. 1. Zweck, Umfang und Notwendigkeit der Untersuchung Die Kenntnis des Stellplatzangebots bildet die Basis für zahlreiche Aussagen/Bewertungen und Konzepte in der Verkehrsplanung. Das Angebot setzt sich dabei aus den Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum und auf Privatgrund zusammen. Bei letzterem wird zudem unterschieden, ob es sich um öffentlich zugängige Stellplätze (z. B. in öffentlichen Parkhäusern) oder nicht öffentlich zugängige Parkflächen auf Privatgrund handelt. Während die öffentlich zugängigen Stellplätze direkt gezählt werden können, sind zur Erfassung des nicht öffentlichen Parkraums auch Befragungen notwendig. Vor allem bei der Einrichtung von Parklizenzgebieten mit einer Bevorrechtigung für Bewohnerinnen und Bewohner sind zahlreiche rechtliche Vorgaben einzuhalten. Zu diesen Vorgaben zählt, dass die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Um diesen Mangelnachweis führen zu können, bedarf es der Erhebung des Angebots an privaten Stellflächen. Aber auch bei der Erarbeitung von Parkraum- und Verkehrskonzepten ist die Kenntnis des gesamten Parkraumangebots auch auf nicht öffentlich zugängigem Privatgrund notwendig. Auf dieser Basis können Aussagen getroffen werden, in welchem Rahmen ein Stellplatzangebot im Straßenraum notwendig ist bzw. ob dieses zugunsten anderer Nutzungen entfallen kann, da zahlreiche Alternativen auf Privatgrund oder andere Kapazitäten (z. B. Parkhäuser) zur Verfügung stehen.

3 Seite 3 von 9 Im Folgenden sind die einzelnen Untersuchungsbereiche, in denen eine Erfassung des privaten Stellplatzangebots erfolgen soll, sowie die dazugehörigen Grundlagen dargestellt. Eine Übersicht aller zu untersuchenden Gebiete ist in Anlage 2 dargestellt Altstadt und Hauptbahnhof Die Grundlage für eine Durchführung der Erfassung des öffentlichen und privaten Stellplatzangebotes in der Altstadt und dem Hauptbahnhofsviertel bilden ein Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates, vom zum Thema Neugestaltung des Sattlerplatzes (Nr / V 02437), sowie ein Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom zum Thema Pilotprojekt der Stadtentwicklung Südliches Bahnhofsviertel - Ergebnisse der Arbeit des Quartiersmanagements und dessen weitere Unterstützung (Nr / V 10261). In diesen Beschlüssen wird zum einen die Fortschreibung des bestehenden Parkraumkonzepts gefordert. Zum anderen werden Umgestaltungmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum beschrieben, welche mit deutlichen Eingriffen in den ruhenden Verkehr verbunden sind. Um zu überprüfen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können, sind aktuelle Angaben über das vorhandene Stellplatzangebot sowie über die tatsächliche Stellplatznachfrage notwendig. Auf diese Weise lassen sich allgemeine Aussagen über den Parkdruck und die Qualität des Parkraumangebots im Gebiet treffen Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept Beschlossene Untersuchungsgebiete Mit dem Beschluss Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept (Nr / V 07773) der Vollversammlung des Stadtrats vom wurde die referatsübergreifende Projektgruppe beauftragt, bis Ende 2013 die Voraussetzungen und den Bedarf für die Einführung von Parkraummanagementmaßnahmen in ausgewählten Bereichen außerhalb des Mittleren Rings zu überprüfen und dem Stadtrat Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen. Um diese nach VwV-StVO notwendige Prüfung durchführen zu können, ist die Kenntnis des privaten Parkraumangebots notwendig. Die Umgriffe der einzelnen Gebiete sind in Anlage 2 dargestellt Notwendige Erweiterungen der Untersuchungsgebiete Im Laufe der Bearbeitung des unter Punkt genannten Auftrags zur Überprüfung der Gebiete wurden in Teilbereichen Änderungen der Untersuchungsbereiche als notwendig erachtet, vor allem, um die Verträglichkeit eventueller Verdrängungseffekte abbilden zu können (v. a. Rotkreuzplatz). Ferner liegt die Forderung des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirks Pasing-Obermenzing vom vor, die eine Ausdehnung der Untersuchungsgebiete in Pasing beinhaltet.

4 Seite 4 von Überprüfung von weiteren Gebieten Tierpark Hellabrunn / Schönstraße Die Verkehrssituation rund um den Tierpark Hellabrunn ist, auch aufgrund immer weiter steigender Besucherzahlen, häufig problematisch. Zu diesem Thema liegen ein Stadtratsantrag (Antrags-Nr / A vom ) der Fraktion Die Grünen/Rosa Liste, sowie zwei Bürgerversammlungsempfehlungen (BV-Empfehlungs-Nummer / E vom und / E vom ) und vier Bezirksausschussanträge (BA-Antrags-Nr / B vom , / B vom , / B vom und / B vom ) vor, die u. a. auch die Parksituation im Umfeld des Tierparks zum Inhalt haben. Als Lösung soll dabei auch die Möglichkeit der Einführung eines Parkraummanagements mit einer Bewohnerbevorrechtigung im Umfeld untersucht werden Bereich Meggendorfer Straße Für den Bereich rund um die Meggendorfer Straße liegt der Antrag Einführung einer Parklizenzzone im Bereich Meggendorfer Straße, Gärtnerstraße, Treitschkestraße, Hardenbergstraße und Schegastraße des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirks Moosach (BA-Antrags-Nr / B vom ) vor, in dem die Einführung einer Parklizenzzone gefordert wird Siedlung Ludwigsfeld Für die Siedlung Ludwigsfeld liegt der Antrag Parkraumsituation in der Siedlung Ludwigsfeld des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirks Feldmoching-Hasenbergl (BA-Antrags-Nr / B vom ) vor. In diesem Antrag wird Ermittlung des konkreten Parkraumbedarfs für die Siedlung Ludwigsfeld gefordert Bogenhausen Für den Stadtbezirk Bogenhausen liegt der Antrag Parkplatzsituation im 13. Stadtbezirk prüfen des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks Bogenhausen (BA-Antrags-Nr / B vom ) vor. In diesem Antrag wird eine ergebnisoffene Prüfung der Notwendigkeit der Einführung von Maßnahmen des Parkraummanagements gefordert. 2. Untersuchungskonzeption Gegenstand der Erhebung ist die Erfassung des Stellplatzangebots auf nicht öffentlich zugängigem Privatgrund. Für die Erfassung des Stellplatzangebotes sollen die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Stellplätze auf den privaten Grundstücken in den unter Kapitel 1 beschriebenen Untersuchungsgebieten erfasst werden. Bei der Erfassung des Stellplatzangebotes wird die Anzahl der Stellplätze differenziert nach Bauart: offener Stellplatz,

5 Seite 5 von 9 Garage, Tiefgarage und soweit möglich nach Art der Nutzung: Stellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden / Besucherinnen und Besucher. Die im Rahmen der Untersuchung erfassten Ergebnisse werden nach Blockseite und Blöcken (Baublocknummer und Straßenname) aggregiert, so dass keine adressgenaue Zuordnung der erhobenen Daten möglich ist. 3. Durchführung der Untersuchung Die Erfassung des Stellplatzangebotes auf Privatgrund ist nur in Einzelfällen aus allgemein zugänglichen Quellen möglich. Um das Angebot in z. B. nicht öffentlich zugängigen, abgeschlossenen Tiefgaragen oder auf großen Firmengeländen erfassen zu können, müssen im Einzelfall auch Personen zu Verhältnissen auf privaten Grundstücken mündlich befragt werden. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt dabei auf freiwilliger Basis, es besteht keine Auskunftspflicht. Nach Art. 16 Bayerisches Datenschutzgesetz sind die Daten soweit sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können grundsätzlich beim Betroffenen (in diesem Fall die Eigentümerin/der Eigentümer bzw. deren Vertretungen, wie z. B. Hausverwaltungen, Hausmeisterinnen/Hausmeistern u. ä.) zu erheben. Eine alternative Erfassung des Stellplatzangebotes aus vorhandenen Daten anhand Gebäudedateien und Baugenehmigungen ist zu aufwendig und ungenau. Zudem kann daraus nicht die für die Verkehrsplanung notwendige Aussage abgeleitet werden, welchem Nutzerkreis das Angebot zugängig ist. Fraglich ist ebenso, inwiefern diese Daten insbesondere bei älteren Bauten noch dem tatsächlichen Bestand entsprechen. Die Durchführung der Erhebung sowie die Darstellung ihrer Ergebnisse werden durch die Werkauftragnehmerin/den Werkauftragnehmer vorgenommen. Hinweisblätter (siehe Anlage 3) mit der genauen Beschreibung zur Erfassung des Stellplatzangebotes werden von der Werkauftragnehmerin/dem Werkauftragnehmer an das Erhebungspersonal verteilt. 4. Datenschutz Die Werkauftragnehmerin/der Werkauftragnehmer ist, soweit es den bestehenden Rahmenvertrag betrifft, bzw. wird im Rahmen der Vergabe der Erhebungen zum Parkraummanagement vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird sie/ist er dahingehend verpflichtet, die erhobenen Daten in ihrem/seinem Hause unmittelbar nach Abschluss der Erhebung soweit zu anonymisieren, dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann.

6 Seite 6 von 9 Die im Rahmen der Untersuchung per Augenschein oder Befragung erfassten Ergebnisse werden auf Blockseite und nach Baublöcken (Baublocknummer und Straßenname) aggregiert dargestellt. Eine adressgenaue Zuordnung der Daten ist somit nicht mehr möglich. 5. Sachmittel Für verkehrliche Erhebungen besteht zum einen für den geplanten Erhebungszeitraum ein Rahmenvertrag mit einer Auftragnehmerin/einem Auftragnehmer mit einem festen Budgetrahmen. Zum anderen wurden mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept (Nr / V 07773) Mittel zur Erhebung der notwendigen Daten bewilligt. Die in den Kapiteln 1.1. Altstadt und Hauptbahnhof und 1.3. Überprüfung von weiteren Gebieten aufgeführten Bereiche sollen im Rahmen des Rahmenvertrags für Verkehrserhebungen untersucht werden. Für die unter Kapitel 1.2. beschriebenen Gebiete wurde mit dem Beschluss Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept der Vollversammlung des Stadtrats vom das Produktkostenbudget des Referats für Stadtplanung und Bauordnung um insgesamt für das Jahr 2013 zur Durchführung der notwendigen Erhebungen erhöht. Die Finanzierung der Erhebung des privaten Stellplatzangebots erfolgt, wie vorgesehen, aus diesen Mitteln. 6. Zeitplan Beim Zeitplan wird zwischen den unter Kapitel 1. dargestellten Untersuchungsgebieten unterschieden, da hier jeweils andere Grundlagen zur Finanzierung sowie in der Priorisierung der Gebiete zur Bearbeitung vorliegen Altstadt und Hauptbahnhof Die Durchführung der Erhebungen der Baublöcke innerhalb des Altstadtrings sowie im Gebiet Hauptbahnhof ist für das Jahr 2013 geplant Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept Die Durchführung der Erhebungen zur Prüfung der Voraussetzungen zur Einführung von Parkraummanagement ist für das Jahr 2013 geplant Weitere Erhebungsgebiete Die Durchführung der weiteren Erhebungen steht in der Priorität - mit Ausnahme des Gebietes um den Tierpark - hinter den unter den Kapiteln 1.1. und 1.2. genannten Bereichen. Die Erhebungen sollen, in Abhängigkeit von den vorhandenen Personalkapazitäten, im Laufe der nächsten vier Jahre abgearbeitet werden.

7 Seite 7 von 9 Beteiligung der Bezirksausschüsse Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung der Bezirksausschüsse vor. Die betroffenen Bezirksausschüsse 1, 2, 3, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 17, 18, 19, 21, 23 und 24 erhalten jedoch einen Abdruck. Die Vorlage wurde mit dem Direktorium, Rechtsabteilung hinsichtlich der von dort zu vertretenden Belange abgestimmt. Das Direktorium, das Kreisverwaltungsreferat und das Baureferat erhalten einen Abdruck der Vorlage. Die Behandlung der Angelegenheit gemäß der AGAM in der heutigen Sitzung ist erforderlich, um die Voraussetzungen für die Haushaltsbefragung im Zusammenhang mit der Erfassung des privaten Stellplatzangebotes zu schaffen, welche unabweichbar spätestens im August 2013 begonnen werden muss. Grundlage bilden der Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates, Neugestaltung des Sattlerplatzes vom , der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung Pilotprojekt der Stadtentwicklung Südliches Bahnhofsviertel - Ergebnisse der Arbeit des Quartiersmanagements und dessen weitere Unterstützung vom , sowie der Beschluss Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept der Vollversammlung des Stadtrats vom , in welchen eine Überprüfung des tatsächlichen Stellplatzangebotes in ausgewählten Teilbereichen der Landeshauptstadt München bis Ende 2013 beauftragt wurde. Um keine Zeitversäumnisse zu verursachen, ist die heutige Beschlussfassung notwendig. Die Beschlussvorlage konnte nicht früher vorgelegt werden, da zum Zeitpunkt der in der AGAM geforderten Anmeldefrist die zur Vorlage des Beschlusses erforderlichen Abklärungen noch nicht abgeschlossen waren. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Die Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer Befragung von Personen im Zusammenhang mit der Erfassung des privaten Stellplatzangebotes gemäß Anlage 1 wird beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

8 Seite 8 von 9 III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I)Merk Stadtbaurätin

9 Seite 9 von 9 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V 1 Rechtsabteilung (3 x) an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Bezirksausschüsse 1, 2, 3, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 17, 18, 19, 21, 23 und An das Baureferat 4. An das Kreisverwaltungsreferat 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/01 BVK 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV mit der Bitte um Kenntnisnahme. 11. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/31-1 zum Vollzug des Beschlusses Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3

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