Referat für Seite Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN-HAI

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1 Telefon: Telefax: Referat für Seite Stadtplanung 1 von 14 und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN-HAI Parkraummanagement in München 1. Sachstand 2. Bürgerversammlungsempfehlungen a) Einführung des Parkraummanagements im Umfeld der Bezirkssportanlage Dietramszeller Straße Empfehlung Nr / E 1083 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 6 - Sendling am b) Ausweisung eines Parklizenzgebietes westlich des S-Bahnhofs Karlsfeld / Gerberau Empfehlung Nr / E 1119 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 23 - Allach Untermenzing am c) Einrichtung des Parkraummanagements im Umfeld der U-Bahnhöfe entlang der U1 in Harlaching: Mangfallplatz, St.-Quirin-Platz und Wettersteinplatz Empfehlung Nr / E 1163 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 - Untergiesing-Harlaching am d) Parklizenzgebiet Neuhausen Erweiterung der Beobachtungszone Empfehlung Nr / E 1202 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 9 - Neuhausen-Nymphenburg am e) Aufnahme der Berliner Straße / Schinkelstraße / Theodor-Dombart-Straße / Soxlethstraße in das Parkraummanagement Empfehlung Nr / E 1422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 12 - Schwabing-Freimann am f) Parkplatzsituation in der Siedlung Am Hart Empfehlung Nr / E 1434 g) Parklizenz Neustifter Straße Empfehlung Nr / E 1435

2 Seite 2 von 14 h) Ausweisung eines Teilbereiches in der Siedlung Am Hart als Anwohner-Parkzone Empfehlung Nr / E 1436 i) Gezielte Parkplatzregelung in der Siedlung Am Hart Empfehlung Nr / E 1440 j) Überprüfung der Parksituation am Korbinianplatz (gewerbliche Nutzung des Lizenzgebietes) Empfehlung Nr / E 1442 k) Parklizenzbereich für die Barlowstraße Empfehlung Nr / E 1646 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 13 - Bogenhausen am Sitzungsvorlagen Nr / Anlagen: 1 Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Übersicht der Parkraummanagementgebiete 13 Übersicht der Untersuchungsgebiete 14 Lageplan der Anträge mit Stadtbezirkseinteilung 15 Stellungnahmen der angehörten Bezirksausschüsse 15.1 Stellungnahme des 6. Stadtbezirks 15.2 Stellungnahme des 9. Stadtbezirks 15.3 Stellungnahme des 11. Stadtbezirks 15.4 Stellungnahme des 12. Stadtbezirks 15.5 Stellungnahme des 13. Stadtbezirks 15.6 Stellungnahme des 18. Stadtbezirks 15.7 Stellungnahme des 23. Stadtbezirks

3 Seite 3 von 14 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 3 1. Anlass Sachstand Bürgerversammlungsempfehlungen...6 II. Antrag der Referentin 11 III. Beschluss 13 I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Behandlung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da die Empfehlung zwar ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.v.m. 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet, aber die Angelegenheit nicht stadtbezirksbegrenzt ist. 1. Anlass Die Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes Sendling hat am die anliegende Empfehlung Nr / E 1083 (Anlage 1) beschlossen. Darin wird die Einführung des Parkraummanagements im Umfeld der Bezirkssportanlage Dietramszeller Straße gefordert. Die Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing hat am die anliegende Empfehlung Nr / E 1119 (Anlage 2) beschlossen. Diese fordert eine Ausweisung eines Parklizenzgebiets westlich des S-Bahnhofs Karlsfeld. Die Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching hat am die anliegende Empfehlung Nr / E 1163 (Anlage 3) beschlossen. Mit dieser Empfehlung wird die Einrichtung des Parkraummanagement im Umfeld der U- Bahnhöfe Mangfallplatz, St.-Quirin-Platz und Wettersteinplatz empfohlen. Die Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg hat am die anliegende Empfehlung Nr / E 1202 (Anlage 4) beschlossen. Darin wird eine Ausdehnung der Untersuchungsgebiete zum Parkraummanagement in Neuhausen nach Norden auf den Bereich Gern gefordert.

4 Seite 4 von 14 Die Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann hat am die anliegende Empfehlung Nr / E 1422 (Anlage 5) beschlossen. Hier wird die Aufnahme des Bereichs rund um die Berliner Straße in das Parkraummanagement empfohlen. Die Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart hat die anliegenden Empfehlungen Nr / E , E 1440, E 1442 (Anlagen 6-10) beschlossen. Mit diesen Empfehlungen werden Maßnahmen zur Regelung des ruhenden Verkehrs für Teile Milbertshofens sowie der Siedlung Am Hart gewünscht. Die Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen hat am die anliegende Empfehlung Nr / E 1646 (Anlage 11) beschlossen. In dieser Empfehlung wird ein Parklizenzbereich für die Barlowstraße gefordert. 2. Sachstand Die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat am mehrheitlich dem Beschluss Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept (Sitzungsvorlagen-Nr / V 07773) zugestimmt. Mit diesem wurde zum einen die Untersuchung der Notwendigkeit von Parkraummanagement in ausgewählten Gebieten außerhalb des Mittleren Rings beschlossen. Zum anderen soll die Verwaltung für zahlreiche weitere Fragestellungen, die bei der Umsetzung und dem Betrieb der bisherigen Gebiete auftraten, Lösungen suchen Voraussetzungen zur Einführung von Parkraummanagement mit einer Bevorrechtigung der Bewohnerinnen und Bewohner mittels Parklizenz Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Bevorrechtigung der Bewohnerinnen und Bewohner mittels einer Parklizenz ist an zahlreiche rechtliche Vorgaben gebunden. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit einer Bevölkerung von mehr als 1 Mio m nicht übersteigen. Diese Vorgaben wurden in der Begründung zur 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften festgelegt und sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-St- VO) konkretisiert.

5 Seite 5 von Untersuchungsgebiete außerhalb des Mittleren Rings Mit dem Beschluss Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept wurde die Verwaltung in Form der referatsübergreifenden Projektgruppe unter der Leitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, bis Ende 2013 die Voraussetzungen und den Bedarf für die Einführung von Parkraummanagementmaßnahmen in den ausgewählten Bereichen außerhalb des Mittleren Ringes zu überprüfen und dem Stadtrat anschließend Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen. Eine Übersicht dieser Untersuchungsgebiete, in denen die Notwendigkeit der Parkraumsteuerung mit Bewohnerparkvorrechten überprüft werden soll, ist in Anlage 13 dargestellt. Die Gebiete außerhalb des Mittleren Rings wurden dabei sowohl auf Basis der Auswertung von vorhandenen Strukturdaten als auch aufgrund von konkreten Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder den lokalen Bezirksausschüssen ausgewählt. Ein Großteil der Empfehlungen, die sich auf Gebiete außerhalb des Mittleren Rings beziehen, befinden sich im Umgriff dieser Untersuchungsgebiete. Dazu zählen die Einführung des Parkraummanagements in der Dietramszeller Straße (Gebiet Thalkirchen ), die Gerberau, der Bereich Gern sowie die Neustifter Straße und der Korbinianplatz in Milbertshofen Gebiete mit ggf. gesondertem Handlungsbedarf Für Gebiete, in denen planerisch zwar eine ausreichende Stellplatzversorgung vorhanden ist, aus verschiedenen Gründen aber ein hoher Parkdruck durch andere Nutzergruppen oder Verdrängungsverkehr aus angrenzenden Lizenzgebieten besteht, wurde die referatsübergreifende Projektgruppe zum Parkraummanagement beauftragt, Lösungen zu finden. Ein derartiger hoher Parkdruck kann durch angrenzende verkehrsintensive Nutzungen wie Gewerbe- und Büronutzungen oder auch attraktive U- und S-Bahnhaltestellen entstehen. Dazu sind gegebenenfalls neue Bewirtschaftungsmöglichkeiten zu entwickeln, die jeweils im Einzelfall auf den Bedarf der jeweiligen Gebiete abgestimmt sind. Um derartige Gebiete scheint es sich bei den in den Empfehlungen genannten Bereichen der Siedlung Am Hart, dem Bereich Berliner Straße / Schinkelstraße / Theodor-Dombart-Straße / Soxlethstraße sowie den Gebieten rund um die U-Bahnhöfe Mangfallplatz, St.-Quirin-Platz und Wettersteinplatz zu handeln. Die referatsübergreifende Projektgruppe plant dazu, zunächst alle Instrumente der Parkraumbewirtschaftung mit ihren Handlungsspielräumen, Wirkungen und Beispielen zusammenzustellen. Dabei wird der Handlungsspielraum gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) und VwV-StVO ausgelotet und geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen Lösungskonzepte (z.b. eine Bevorrechtigung für Bewohnerinnen und Bewohner mittels Parklizenz) für den ruhenden Verkehr eingeführt werden können. Über das Ergebnis wird dem Stadtrat ein Bericht vorgelegt.

6 Seite 6 von Bürgerversammlungsempfehlungen Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zu den o.g. Empfehlungen wie folgt Stellung: 3.1. Empfehlungen, die sich auf Untersuchungsgebiete außerhalb des Mittleren Rings beziehen Die Empfehlungen Nr / E 1083 der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirks Sendling am , Nr / E 1119 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach- Untermenzing am , Nr / E 1202 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks Neuhausen- Nymphenburg am Nr / E 1435 und E 1442 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirks Milbertshofen-Am Hart fordern jeweils die Einführung von Parkraummanagement bzw. die Ausweisung von Parklizenzgebieten in Bereichen, die sich im Umgriff der Untersuchungsgebiete des Beschlusses Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept der Vollversammlung des Stadtrats vom befinden. Dort werden im Jahr 2013 die Voraussetzungen zur Einführung von Parkraummanagement geprüft. Die Ergebnisse sollen anschließend dem Stadtrat in einer Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt werden. Den Empfehlungen Nr / E 1083 der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirks Sendling am , Nr / E 1119 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing am , Nr / E 1202 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks Neuhausen-Nymphenburg am sowie Nr / E 1435 und E 1442 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirks Milbertshofen-Am Hart wird unter der Maßgabe, dass die Voraussetzungen zur Einführung von Parkraummanagement in den genannten Gebieten überprüft werden, entsprochen Empfehlung Nr / E 1422 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am Die in der Empfehlung Nr / E 1422 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am beantragte Aufnahme des Bereichs rund um die Berliner Straße in das Parkraummanagement wurde bereits im Rahmen der Untersuchungen zur Einführung des Parkraummanagements im Sektor III (Teilbereiche der Stadtbezirke 4, 6, 12, 13 und 18) betrachtet. Bei der Überprüfung der Voraussetzungen wurden zwar Überlastungen im öffentlichen Straßenraum erfasst, es konnte jedoch kein Stellplatzdefizit für Bewohnerinnen und Bewohner festgestellt werden. Da damit die rechtliche Voraussetzung des Mangels an privaten Stellflächen nicht erfüllt war, wurden keine weiteren Planungen durchgeführt. (vgl. Beschluss Parkraummanagement in München Sektor III -Teilbereiche der Stadtbezirke 4, 6, 12, 13 und 18 der Vollversammlung des Stadtrats vom , Sitzungsvorlagen-Nr / V 01911). Eine Überprüfung und Teilaktua-

7 Seite 7 von 14 lisierung der damals zugrunde gelegten Daten ergab, dass dieser Sachstand noch Gültigkeit besitzt. Der Empfehlung Nr / E 1422 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am kann im Sinne der unter Kapitel 2.3. beschriebenen Vorgehensweise entsprochen werden Empfehlung Nr / E 1163 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 Untergiesing-Harlaching am Die Empfehlung Nr / E 1163 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 Untergiesing-Harlaching am befürwortete die Einführung von Parkraummanagement im Umfeld der U- Bahnhöfe Mangfallplatz, St.-Quirin-Platz und Wettersteinplatz. Auch hier werden nach ersten Erhebungen / Einschätzungen die Voraussetzungen nicht flächendeckend erfüllt. Es besteht jedoch ein lokal begrenzter hoher Parkdruck. Der Empfehlung Nr / E 1163 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 Untergiesing-Harlaching am kann im Sinne der unter Kapitel 2.3. beschriebenen Vorgehensweise entsprochen werden Empfehlungen Nr / E 1434, E 1436 und E 1440 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart Die Empfehlungen Nr / E 1434, E 1436 und E 1440 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart fordern gezielte Parkregelungen bzw. die Einführung einer Parkzone für die Siedlung Am Hart. Auch hier sind die Voraussetzungen zur Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohnerinnen und Bewohner nicht erfüllt. Es werden jedoch lokale Überlastungen im ruhenden Verkehr durch die angrenzenden Nutzungen beobachtet. Den Empfehlungen Nr / E 1434, E 1436 und E 1440 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart kann im Sinne der unter Kapitel 2.3. beschriebenen Vorgehensweise entsprochen werden Empfehlung Nr / E 1646 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirks Bogenhausen am Die Empfehlung Nr / E 1646 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirks Bogenhausen am zielt auf die Einführung eines Parklizenzbereichs für die Barlowstraße ab. Im Bereich der Barlowstraße sind die unter Kapitel 2.1. beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, so dass hier die Ausweisung eines Parklizenzbereichs nicht möglich ist. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird zudem allgemein die kleinräumige Anordnung einer derartigen Regelung als nicht zielführend bewertet. Der Empfehlung Nr / E 1646 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirks Bogenhausen am kann daher nicht entsprochen werden. Das Kreisverwaltungsreferat hat der Sitzungsvorlage zugestimmt.

8 Seite 8 von 14 Das Kreisverwaltungsreferat und das Baureferat haben einen Abdruck erhalten. Beteiligung der Bezirksausschüsse Die betroffenen Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 6 Sendling, 9 Neuhausen-Nymphenburg, 11 Milbertshofen-Am Hart, 12 Schwabing-Freimann, 13 Bogenhausen, 18 Untergiesing-Harlaching und 23 Allach-Untermenzing wurden gemäß 13 Abs. 3 der Bezirksausschuss-Satzung angehört. Stellungnahme des Stadtbezirks 6 Sendling (Anlage 15.1) Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 6 Sendling hat einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen: Der Sendlinger Bezirksausschuss begrüßt die Inhalte der übermittelten Beschlussvorlage und die angestrebte Ausweitung des Parkraummanagements in München. Da wie dem Planungsreferat aufgrund der diversen Bürgerversammlungsempfehlungen hinreichend bekannt ist gerade die Anwohner des geplanten Parkraummanagementgebietes Thalkirchen seit der Einführung des Parkraummanagements in Sendling unter einem immensen Parkdruck leiden, fordert der Sendlinger Bezirksausschuss eine priorisierte Behandlung dieses Gebietes. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Aufgrund der bekannten Probleme im ruhenden Verkehr vor Ort wird das Gebiet Thalkirchen, neben vor allem den Gebieten um den Rotkreuzplatz, von Seiten der Verwaltung derzeit bereits als eines der, vorbehaltlich der Erhebungsergebnisse, zu priorisierenden Gebiete gesehen. Stellungnahme des Stadtbezirks 9 Neuhausen-Nymphenburg (Anlage 15.2) Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 9 Neuhausen-Nymphenburg hat der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt. Stellungnahme des Stadtbezirks 11 Milbertshofen-Am Hart (Anlage 15.3) Der Bezirksausschuss 11 hat den Entwurf der Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen und wünscht mehrheitlich die Ausweitung des Überprüfungsgebietes auf das Olympiadorf und die Freiligrathstraße. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Wie unter Punkt 2.1. beschrieben ist die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung an rechtliche Vorgaben gebunden. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die bisherigen Prüfungen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung haben jedoch ergeben, dass das Defizit

9 Seite 9 von 14 an privaten Stellplätzen im Olympischen Dorf nicht gegeben ist. Es kann daher keine Bewirtschaftung in Form einer Bewohnerbevorrechtigung mittels Parklizenz erfolgen. Für den Bereich um den Olympiapark soll jedoch mit der Beschlussvorlage Ruhender Verkehr Olympiagelände Fortschreibung des Gesamtkonzepts Ruhender Verkehr Olympiagelände 2001 dem Stadtrat ein gesondertes Konzept zum ruhenden Verkehr zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Freiligrathstraße liegt östlich der in der Beschlussvorlage Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept am von der Vollversammlung beschlossenen Untersuchungsbereiche in Milbertshofen (vgl. Anlage 13). Diese Gebiete sollen auch zunächst untersucht werden. Da es aber bei möglichen Planungen und Umsetzungen erfahrungsgemäß zu mehr oder weniger ausgeprägten Wechselwirkungen an den Gebietsgrenzen kommt, wird der Bereich östlich der Untersuchungsgebiete Milbertshofen I und II bis hin zur Leopoldstraße / Ingolstädter Straße, in dem sich auch die Freiligrathstraße befindet, als Beobachtungsgebiet betrachtet. Stellungnahme des Stadtbezirks 12 Schwabing-Freimann (Anlage 15.4) Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 12 Schwabing-Freimann hat der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt. Der Bezirksausschuss 12 würde es jedoch begrüßen, den Umgriff Leopoldstr. / Domagkstr. / Walter-Gropius-Str. / Schenkendorfstr. in den Beschlussentwurf mit aufzunehmen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Bei dem vom Bezirksausschuss 12 genannten Bereich handelt es sich um die sogenannte Parkstadt Schwabing. Dabei handelt es sich um ein Neubaugebiet mit einem planerisch ausreichenden Stellplatzangebot für die Wohnnutzungen auf Privatgrund. Der zur Anordnung von Bewohnerparkvorrechten mittels Parklizenz notwendige Mangel an privaten Stellflächen ist damit nicht gegeben. Aufgrund der in diesem Bereich vorhandenen Nutzungen sowie der Nutzungsmischung handelt es sich hier jedoch auch um ein Gebiet mit ggf. gesondertem Handlungsbedarf. Stellungnahme des Stadtbezirks 13 Bogenhausen (Anlage 15.5) Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 13 Bogenhausen hat der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt. Es wird um Berücksichtigung im weiteren Verfahren gebeten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Der Bezirksausschuss 13 soll im weiteren Verfahren informiert und beteiligt werden. Stellungnahme des Stadtbezirks 18 Untergiesing-Harlaching (Anlage 15.6) Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 18 Untergiesing-Harlaching hat der Beschlussvorlage mehrheitlich zugestimmt. Das Gremium ist allerdings der Auffassung, dass die referatsübergreifende Projektgruppe ihre Untersuchungen im Hinblick auf den Bedarf für die Einführung von Parkraummanagementmaßnahmen auch über das Jahr 2013 hinaus fortführen sollte.

10 Seite 10 von 14 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Mit Beschluss Parkraummanagement in München Fortschreibung Umsetzungskonzept der Vollversammlung des Stadtrats vom wurde die Arbeit der referatsübergreifenden Projektgruppe als Daueraufgabe gesehen. Die Begrenzung des Untersuchungszeitraums auf das Jahr 2013 bezieht sich lediglich auf die in diesem Beschluss festgelegten Untersuchungsgebiete (siehe Anlage 13). Stellungnahme des Stadtbezirks 23 Allach-Untermenzing (Anlage 15.7) Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 23 Allach-Untermenzing nimmt zur Beschlussvorlage wie folgt Stellung: Der Bezirksausschuss beschließt einstimmig, einer Überprüfung für das Gebiet Gerberau zuzustimmen. Nachdem der MAN-Parkplatz demnächst mit Wohnungen und einem Parkhaus überbaut wird, soll die Überprüfung erst dann erfolgen, wenn die Bebauung fertig gestellt ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Verwaltung folgt dem Vorschlag des Bezirksausschusses und stellt das Gebiet vorerst in der Prioritätenreihung zurück, bis die Bebauung abgeschlossen ist. Das Gebiet wird dennoch weiterhin als Untersuchungsgebiet aufgeführt, um nach Abschluss der Bebauung direkt mit den Untersuchungen beginnen zu können. Somit wurden die Bezirksausschüsse 6, 9, 11-13, 18 und 23 satzungsgemäß angehört. Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 6 Sendling, 9 Neuhausen-Nymphenburg, 11 Milbertshofen-Am Hart, 12 Schwabing-Freimann, 13 Bogenhausen, 18 Untergiesing-Harlaching und 23 Allach-Untermenzing haben Abdrucke der Vorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

11 Seite 11 von 14 II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Die referatsübergreifende Projektgruppe bleibt beauftragt, bis Ende 2013 die Voraussetzungen und den Bedarf für die Einführung von Parkraummanagementmaßnahmen in den ausgewählten Bereichen (siehe Anlage 13) außerhalb des Mittleren Ringes zu überprüfen und anschließend dem Stadtrat Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen. 2. Die referatsübergreifende Projektgruppe bleibt beauftragt, den Handlungsspielraum nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen auch in Gebieten, in denen planerisch zwar eine ausreichende Stellplatzversorgung vorhanden ist, aus verschiedenen Gründen aber ein hoher Parkdruck durch andere Nutzergruppen oder Verdrängungsverkehr aus angrenzenden Lizenzgebieten besteht, Parkraummanagement mit Parkbevorrechtigung für die Bewohnerinnen und Bewohner eingeführt werden kann. Ggf. sind neue Bewirtschaftungsmöglichkeiten zu entwickeln, die jeweils im Einzelfall auf den Bedarf der jeweiligen Gebiete abgestimmt sind. Über das Ergebnis wird dem Stadtrat ein Bericht vorgelegt. 3. Die Bürgerversammlungsempfehlungen Nr / E 1083 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 6 - Sendling am Nr / E 1119 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 23 - Allach Untermenzing am Nr / E 1163 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 - Untergiesing-Harlaching am

12 Seite 12 von 14 Nr / E 1202 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 9 - Neuhausen-Nymphenburg am Nr / E 1422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 12 - Schwabing-Freimann am Nr / E 1434 Nr / E 1435 Nr / E 1436 Nr / E 1440 Nr / E 1442 Nr / E 1646 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 13 - Bogenhausen am sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle

13 Seite 13 von 14 III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin

14 Seite 14 von 14 IV. Abdruck von I. - III. Über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II BA ( 11 x) 3. An das Direktorium HA II/V 1 4. An den Bezirksausschuss 6, 9, 11, 12, 13, 18, An das Baureferat 6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 7. An das Kreisverwaltungsreferat 8. An die Stadtwerke München GmbH 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV mit der Bitte um Kenntnisnahme. 14. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/31-1 zum Vollzug des Beschlusses Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3

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