Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung
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- Ferdinand Brandt
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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 9für Stadtplanung und Bauordnung PLAN-HAI-32-2 Neubaugebiet an der Hochäckerstraße Empfehlungen a) Hochäckerstraße; Brücke über die A 8 verbreitern Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach am b) Neubaugebiet an der Hochäckerstraße 1.) Neukonzipierung der Brücke über die Autobahn 2.) Verkehrskonzept für die Hochäcker-, Balan-, Ständler-, Chiemgaustraße (Ziffer 1 und 2 des Antrags) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach am Sitzungsvorlagen Nr / V Anlagen: 1. Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung 4. Stellungnahme des Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach vom Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 2 II. Antrag der Referentin 7 III. Beschluss 8
2 Seite 2 von 9 I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach hat am die anliegende Empfehlung Nr / E (Anlage 1) beschlossen. Darin wird gefordert, die Brücke der Hochäckerstraße über die Autobahn A 8 München-Salzburg und dementsprechend auch den Geh- und Radweg im Bereich der Brücke zu verbreitern. Die Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach hat am die anliegende Empfehlung Nr / E (Anlage 2) beschlossen. Einerseits wird darin gefordert (Ziffer 1), die Brücke der Hochäckerstraße über die Autobahn A 8 München-Salzburg neu zu konzipieren (fußgänger- und radfahrergerecht) und in den Bebauungsplan Nr mit aufzunehmen. Andererseits besteht der Wunsch (Ziffer 2) bis zur nächsten Bürgerversammlung ein Verkehrskonzept für den Bereich Hochäcker-, Balan-, Ständler- und Chiemgaustraße unter Berücksichtigung der neuen Wohnanlage an der Hochäckerstraße zu erstellen und zur Diskussion der Bürgerversammlung vorzulegen. Eine Terminverlängerung für beide Bürgerversammlungsempfehlungen wurde am erteilt. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbegrenzt ist, aber kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vorliegt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr / E und Empfehlung Nr / E wie folgt Stellung: 1. Bestandssituation Brücke der Hochäckerstraße über die Autobahn A 8 Im Bestand verfügt die Hochäckerstraße aus Richtung Osten kommend auf der nördlichen Straßenseite sowie auf der südlichen Straßenseite über einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Beide Radwege enden vor Rampenbeginn der Brücke über die Hochäckerstraße, der Radverkehr wird anschließend auf der Fahrbahn geführt. Aus Richtung Westen kommend existiert auf der südlichen Straßenseite vor der Brücke ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Diese gemeinsame Führung endet ebenfalls vor der Brücke. Auf der nördlichen Seite ist nur ein Gehweg vorhanden. Im Bereich der Brücke über die Hochäckerstraße sind auf beiden Straßenseiten begleitende Gehwege mit einer Breite von ca. 1,5 m bzw. ca. 2,5 m vorhanden. Diese können von Radfahrerinnen und Radfahrern nicht mitbenutzt werden.
3 Seite 3 von 9 2. Anpassungen des Fuß-und Radwegenetzes im Zuge der Bebauungsplanungen Hochäckerstraße Im Rahmen der Bebauungsplanungen (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2045) zwischen der Hochäckerstraße und der Peralohstraße wurden auch die entstehenden zukünftigen Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr untersucht. Diese werden sich schwerpunktmäßig nach Osten, Richtung Ortskern Altperlach orientieren bzw. können gemäß bestehender Netzkonzeption über die Peralohstraße in westliche Richtung weitergeführt werden. Entsprechend wurden auch die Wegebeziehungen für den Fußund Radverkehr innerhalb des Bebauungsgebietes angelegt und an das bestehende Fußund Radwegenetz angeschlossen. Aus stadtplanerischer Sicht ergibt sich somit kein grundsätzliches Erfordernis, die Brücke der Hochäckerstraße über die BAB in den Umgriff des Bebauungsplans Nr aufzunehmen. Bis zur Brücke über die Autobahn wird die Hochäckerstraße den städtischen Standards entsprechend neu hergestellt, dabei wird eine Verbesserung der Gradiente angestrebt. In Hinblick auf die erstmalige Herstellung der Hochäckerstraße zwischen BAB München-Salzburg und Unterhachinger Straße wird auf den Beschluss des Bauausschusses Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Hochäckerstraße Umbau von Straßen im Bebauungsplanumgriff und im angrenzenden Straßennetz Bedarfs- und Konzeptgenehmigung vom (Sitzungsvorlage Nr / V 00424) verwiesen. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde die Thematik Ertüchtigung der nächstgelegenen Radwegebrücken aufgegriffen. Im vom Stadtrat beschlossenen Änderungsantrag heißt es Das Baureferat wird beauftragt zu prüfen, wie die beiden nächstgelegenen Brücken über die BAB München Salzburg (Brücken an der Hochäckerstraße und an der Peralohstraße) für den Radverkehr ertüchtigt werden können. Dem Stadtrat wird, im Zusammenhang mit dem Ergebnis der verkehrlichen Überprüfung zum Radverkehr des Referates für Stadtplanung und Bauordnung bezüglich des Verkehrlichen Grundsatzbeschlusses für den Münchner Südosten (Sitzungsvorlage Nr / V 10541), zu gegebener Zeit berichtet. Dem o.g. Beschluss entsprechend hat das Baureferat die Prüfung, wie die beiden Brücken für den Radverkehr ertüchtigt werden können, begonnen. Hierzu wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Dem Stadtrat wird nach Abschluss der Prüfungen über die Ergebnisse berichtet. 3. Handlungsbedarf für ein Verkehrskonzept Zur Forderung nach einem Verkehrskonzept für die Hochäcker-, Balan-, Ständler-, Chiemgaustraße (Empfehlung Nr / E 01870, Ziffer 2) kann Folgendes mitgeteilt werden: Am wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.
4 Seite 4 von Hochäckerstraße vom Stadtrat verabschiedet. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens wurde durch einen externen Verkehrsgutachter ein detailliertes Verkehrsgutachten erstellt, indem ermittelt wurde, dass der durch die Bebauung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr entstehende Kfz-Neuverkehr im umgebenden Straßennetz und an den umgebenden Knotenpunkten gemäß der einschlägigen Richtlinien und Vorschriften leistungsfähig abgewickelt werden kann. Dabei wurden selbstverständlich alle neuralgischen Knotenpunkte in der näheren Umgebung auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft. Im weiteren Umfeld außerhalb des Untersuchungsumgriffs ist der zusätzliche Kfz-Verkehr bereits so weiträumig im Straßenverkehrsnetz verteilt, dass dort keine wesentlichen verkehrlichen Auswirkungen mehr zu erwarten und feststellbar sind. Deshalb wurden im Rahmen der verkehrlichen Untersuchungen die Bereiche der Balan-, Ständler- und Chiemgaustraße nicht in das nähere Untersuchungsgebiet des Verkehrsgutachtens aufgenommen. Darüber hinaus wurde ein umfassendes Verkehrskonzept für den Münchner Südosten mit konkreten verkehrlichen Maßnahmen bereits am von der Vollversammlung des Stadtrates (Vorlagen Nr / V 10541) beschlossen. Die damit beschlossenen verkehrlichen Maßnahmen für das gesamte Gebiet des 16. Stadtbezirkes wurden unter Zugrundelegung aller absehbaren und ausreichend gesicherten städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklungsmaßnahmen im Stadtbezirk sowie auch im weiteren Einflussbereich entwickelt und werden nun sukzessive unter Einbeziehung des Stadtbezirkes und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt. Somit wird auch in diesem Zusammenhang kein Bedarf für ein darüber hinausgehendes Verkehrskonzept für die Hochäcker-, Balan-, Ständler- und Chiemgaustraße gesehen. Der Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am und der Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am (Ziffer 1) kann unter der Maßgabe der Ergebnisse des Prüfauftrags des Baureferats gemäß des Beschlusses zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Hochäckerstraße Umbau von Straßen im Bebauungsplanumgriff und im angrenzenden Straßennetz Bedarfs- und Konzeptgenehmigung vom entsprochen werden. Der Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am (Ziffer 2) kann entsprechend den Ausführungen nicht entsprochen werden. Das Kreisverwaltungsreferat und das Baureferat haben der Sitzungsvorlage zugestimmt. Das Kreisverwaltungsreferat und das Baureferat haben Abdruck erhalten. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach wurde gemäß 13 Abs. 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 1.2) der
5 Seite 5 von 9 Bezirksausschuss-Satzung angehört und hat der Vorlage nicht zugestimmt. Nach Vorberatung in seinem Unterausschuss Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung hat sich der Bezirksausschuss 16 in seiner Sitzung am mit dem Beschlussentwurf befasst. Hierzu hat das Gremium mehrheitlich die folgende Stellungnahme beschlossen: zu a) Hochäckerstraße; Brücke über die A 8 verbreitern, Empfehlung Nr / E 1811 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirks, Bezirksteil Ramersdorf vom Der vorliegenden Beschlussempfehlung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung kann seitens des Bezirksausschuss 16 nicht zugestimmt werden. Der Bezirksausschuss ist mit den Antragstellern der Auffassung, dass eine zusätzliche Überquerungsmöglichkeit der A8 für Radfahrer zu schaffen ist. Diese kann durch die Abmarkierung eines Extra Streifens auf der bestehenden Brücke, durch eine Beschränkung des Kfz-Verkehrs auf der Brücke, durch eine Verkleinerung der Gehwegbereiche oder falls keine andere Möglichkeit besteht, durch den Bau einer zusätzlichen Radfahrer-Brücke nach dem Modell in der Peralohstraße geschaffen werden. Dazu nimmt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt Stellung: Eine Beschränkung des Kfz-Verkehrs auf der Brücke würde nur durch Maßnahmen wie ein Richtungswechselbetrieb oder die Einrichtung einer Einbahnregelung möglich sein. Diese Maßnahmen sind allerdings aus folgenden Gründen nicht umsetzbar: Die Regelung eines Richtungswechselbetriebs auf der Brücke der Hochäckerstraße wäre nur durch die Anbringung von Verkehrszeichen möglich. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse durch die Rampenneigung bzw. Kuppe der Brücke ist die Umsetzung aus Verkehrssicherheitsaspekten undenkbar. Wenn überhaupt, wäre ein Richtungswechselbetrieb nur durch die Einrichtung einer Ampelanlage möglich, dies würde jedoch erhebliche Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen in Anspruch nehmen und ist dementsprechend nicht umsetzbar. Im Falle einer Einbahnregelung auf der Brücke der Hochäckerstraße müssten für die Gegenfahrtrichtung (entweder in Richtung Osten oder in Richtung Westen) großräumige Umfahrungen über die Fasangartenstraße oder den Mittleren Ring (Chiemgaustraße) in Kauf genommen werden. Des Weiteren wäre die Erschließung (von und nach allen Richtungen) des geplanten Wohngebiets an der Hochäckerstraße nicht ausreichend gewährleistet. Dadurch würden unnötige Umwegfahrten entstehen. Die Hochäckerstraße weist nach wie vor eine wesentliche Stadteilverbindungsfunktion auf, die durch eine Einbahnregelung nicht mehr gegeben wäre. Darüber hinaus würde eine Einbahnregelung eine Wendemöglichkeit notwendig machen. Aufgrund von mangelnder Flächenverfügbarkeit kann diese Überlegung nicht weiterverfolgt werden. In der Hochäckerstraße verkehrt außerdem noch eine Buslinie, die in Folge einer Einbahnregelung nur noch in eine Fahrtrichtung möglich wäre. Diesen dargestellten Argumenten zur Folge wird eine Beschränkung des Kfz-Verkehrs auf
6 Seite 6 von 9 der Brücke abgelehnt. Zum Thema bauliche Anpassung der Brücke bzw. Bau einer zusätzlichen Radfahrerbrücke verweisen wir, wie bereits im Vortrag der Referentin unter Punkt 2 erwähnt, auf den Beschluss des Bauausschusses Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Hochäckerstraße Umbau von Straßen im Bebauungsplanumgriff und im angrenzenden Straßennetz Bedarfs- und Konzeptgenehmigung vom (Sitzungsvorlage Nr / V 00424). Nach Abarbeitung des Prüfungsauftrags Ertüchtigung der nächstgelegenen Radwegebrücken durch das Baureferat wird der Stadtrat zu gegebener Zeit über die Ergebnisse informiert werden. Der Stellungnahme des Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach kann hinsichtlich der bauliche Anpassung der Brücke bzw. Bau einer zusätzlichen Radfahrerbrücke in Anbetracht des o.g. Beschlusses bzw. des Prüfauftrages zugestimmt werden. Ebenfalls hat der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach mehrheitlich beschlossen: zu b) Neubaugebiet an der Hochäckerstraße, 1.) Neukonzipierung der Brücke über die Autobahn, 2.) Verkehrskonzept für die Hochäcker-, Balan-, Ständler-, Chiemgaustraße (Ziffer 1 und 2 des Antrags) Der vorliegenden Beschlussempfehlung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung kann nicht zugestimmt werden. Der Bezirksausschuss 16 fordert die Erstellung eines Konzepts für die Eindämmung des KFZ-Verkehrs durch Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Radverkehrs. Die in der Beschlussempfehlung verwendete leere, immer wieder wiederholte und inhaltslose Formel:...der anfallende Verkehr kann über die bestehenden Verkehrsknotenpunkte leistungsfähig abgewickelt werden... ist als Begründung nicht tragfähig und deshalb aus der Beschlussempfehlung zu streichen. Im Namen des Bezirksausschuss 16 bitte ich Sie die Stellungnahme im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Dazu nimmt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt Stellung: Die Leistungsfähigkeit an Knotenpunkten ist das entscheidende Kriterium, um die verkehrsplanerische Qualität beurteilen zu können. Die Beurteilung der Qualität und Feststellung der Leistungsfähigkeit an den maßgebenden Knotenpunkten erfolgt strikt nach den Maßstäben der einschlägigen und allgemein anerkannten Richtlinien. Es besteht aus unserer Sicht kein gerechtfertigter Grund, die nach diesen Maßstäben
7 Seite 7 von 9 getroffene Beurteilung, nachdem der anfallende Verkehr über die bestehenden Verkehrsknotenpunkte leistungsfähig abgewickelt werden kann, anzuzweifeln. Deswegen wird eine Streichung aus dieser Vorlage abgelehnt. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach hat Abdruck der Vorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Amlong, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Es besteht kein grundsätzliches Erfordernis, die Brücke der Hochäckerstraße über die Autobahn A 8 München-Salzburg in den Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr Hochäckerstraße aufzunehmen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gemäß Beschluss des Bauausschusses Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Hochäckerstraße Umbau von Straßen im Bebauungsplanumgriff und im angrenzenden Straßennetz Bedarfs- und Konzeptgenehmigung vom (Sitzungsvorlage Nr / V 00424) das Baureferat beauftragt ist, sich der Prüfung anzunehmen, wie die Brücken an der Hochäckerstraße und an der Peralohstraße für den Radverkehr ertüchtigt werden können. Dem Stadtrat wird nach Abschluss der Prüfungen über die Ergebnisse berichtet. 4. Da sich im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Hochäckerstraße kein Handlungsbedarf gezeigt hat und mit dem Verkehrskonzept Münchner Südosten ein den gesamten Stadtbezirk umfassendes verkehrliches Maßnahmenkonzept unter Zugrundelegung aller absehbaren und ausreichend gesicherten städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklungsmaßnahmen von der Vollversammlung des Stadtrates am beschlossen wurde und nun sukzessive umgesetzt wird, besteht für ein weiteres Verkehrskonzept für den Bereich Hochäcker-, Balan-, Ständler- und Chiemgaustraße kein Bedarf. 5. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach am und die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach am sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
8 Seite 8 von 9 III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin
9 Seite 9 von 9 IV. Abdruck von I. - III. Über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II BA (1 x) 3. An das Direktorium HA II/V 1 4. An den Bezirksausschuss An das Baureferat 6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 7. An die Stadtwerke München GmbH 8. An das Kreisverwaltungsreferat 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I, I/1, I/01 BVK 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV mit der Bitte um Kenntnisnahme. 14. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/32-2 zum Vollzug des Beschlusses Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
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