Kommunalreferat Vermessungsamt

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1 Telefon: 233 (quer 16) Telefax: 233 (quer 16) Az: KR-VA-G Kommunalreferat Vermessungsamt Änderung der Vermessungsamtsgebührensatzung Anlagen - Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) - Gebührenvergleich (Anlage 2) Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Kommunalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zusammenfassung: Die Gebührensatzung des Vermessungsamtes wurde überarbeitet, um vergleichbare Leistungen an das seit geltende Gebührenniveau der staatlichen Vermessungsverwaltung anzupassen. Auch die Aktualisierung der Produktpalette des Vermessungsamtes mit der entsprechenden Neugestaltung der einzelnen Gebührensätze zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades wird dabei berücksichtigt. /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input65793.doc

2 Seite 2 Ausgangslage Die Gebührensatzung des Vermessungsamtes wurde zuletzt geändert am (MüBl. S. 429). Diese Änderung beschränkte sich im wesentlichen auf die Gebührensätze für katastertechnische Leistungen. Damals erfolgte die Anpassung der Gebührensätze an die geänderten Gebühren der staatlichen Vermessungsverwaltung. Die sonstigen Gebührensätze sind in ihrer Höhe nach seit dem Jahre 2000 unverändert. Katastertechnische Leistungen Aufgrund der Befugnis nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG v ) erbringt das Städtische Vermessungsamt hoheitliche Leistungen, die nach den mit den Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsverwaltung (GebO- Verm) identischen Gebührensätzen abgerechnet werden. Grundlage hierfür ist die Vereinbarung zwischen dem staatlichen Vermessungsamt München und der Landeshauptstadt München (Beschluss der Vollversammlung vom ), wonach sich die Stadt verpflichtet, die Gebührensätze der staatlichen Vermessungsverwaltung nicht zu unterbieten. Mit Verordnung vom 05. Dezember 2002 (GVBl. S. 914) hat die bayerische Vermessungsverwaltung die Gebührensätze der GebOVerm mit Wirkung vom 01. Januar 2003 geändert, so dass die Anpassung der städtischen Gebühren ebenfalls erforderlich wird. Sonstige Leistungen Im Gebührenverzeichnis sind für diese Leistungen im Sinne der Kostentransparenz weitestgehend Festpreise maßgebend. Die Kalkulation der Festpreise basiert unter anderem auf dem Zeitaufwand, der zur Leistungserbringung erforderlich ist. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Personalkosten sind für die seit dem Jahre 2000 konstant gehaltenen Gebühren Anpassungen notwendig. Unternehmenskonzept Besonders vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung liegt die Zielsetzung des Vermessungsamts in der Verringerung des Zuschussbedarfs. Neben den im Unternehmenskonzept (im Kommunalausschuss am eingebracht) aufgezeigten umfangreichen Einsparmaßnahmen sind zur Verbesserung der Einnahmesituation alle Möglichkeiten, wie Erweitern der Angebotspalette, Geodatenmarketing sowie Anpassen der Preise für Vertriebsprodukte auszuschöpfen. Im Vordergrund steht bei der Preisgestaltung die Forderung, kostendeckende Einnahmen zu erzielen. Deshalb wurde der Aufwand für die Leistungen auf der Grundlage der Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) kalkuliert. Gebührenverzeichnis Das bestehende umfangreiche Gebührenverzeichnis des Städtischen Vermessungsamtes repräsentiert die Angebotspalette des Vermessungsamtes nicht mehr zufriedenstellend. Das Gebührenverzeichnis wird deshalb kundenorientierter und transparenter gefasst und an den derzeitigen Leistungsumfang des Vermessungsamtes angepasst (Anlage 1). So werden, bedingt durch die technologische Entwicklung, Leistungen wie die Mikroverfilmung von Schriftgut und Kartenwerken und die Reproduktion von analogen Karten nicht mehr angeboten. Dafür werden neue und verbesserte, auf die Kundenbedürfnisse abgestimmte Leistungen, wie die Berechnung von Bauräumen, Verlin-

3 Seite 3 kungen auf den Internetstadtplan und der verstärkte Vertrieb von digitalen Produkten mit aufgenommen. Preisanpassungen (Anlage 2) Die Preisanpassungen bewegen sich in der Regel zwischen 0 und 7 %. Werden Leistungen mit unmittelbarem Personaleinsatz erbracht, entstehen wegen der neuen Stundensätze entsprechend der KGSt -Veröffentlichung höhere Prozentsätze. So erhöht sich beispielsweise der Preis für die Erstellung der Standardausgabe des amtlichen Lageplans für Baugesuche (Ziff ) von 89,48 auf 130. Bezogen auf die Baukosten der betroffenen Bauvorhaben ist diese Steigerung um 40,52 vertretbar. Zudem wird künftig für kleinere Bauvorhaben eine Position Unterlagen für die einfache Bauvorlage angeboten, die mit reduziertem, aber für diese Zwecke ausreichendem Inhalt zu einem Preis, der mit 42,00 unter der Hälfte des bisherigen Preises für einen amtlichen Lageplan liegt. Nicht unbedeutende Preisanpassungen ergeben sich auch durch die notwendige Neukalkulation einer Dienstleistung. Hierzu gehört die Aktualisierung von amtlichen Lageplänen (Ziff ), die bisher für 17,90 angeboten wurde und nun mit 67,50 in Rechnung gestellt wird. Die Preiserhöhung um den Betrag von 49,60 berichtigt aber nur einen bisher im Vergleich zum Personalaufwand mit 17,90 viel zu niedrigen Preis. Nominell als 100 % Erhöhungen erscheinen die aus Berechnungsgründen erforderliche Rundungen von 1 Cent auf 2-Cent-Beträge, wie sie z.b. für einzelne Datensätze (Ziff. 6.3) verrechnet werden. Sie wirken sich jedoch im Endpreis der Dienstleistung bei 1000 Datensätzen lediglich in der Höhe von 10 aus. Die Anpassung der Planauskunftspreise (Ziff ) an die Preisgestaltung vergleichbarer bayerischer Städte (z.b. Nürnberg) ergibt für einen Teil der externen Kunden eine überdurchschnittliche Preiserhöhung von ca. 30 %. Sie wird im Sinne des Marketing jedoch durch das digitale Angebot (Ziff. 8.2) zum gleichen Preis mit dem qualitativen Mehrwert für die Kunden (Farbe, Vervielfältigung, Mailversand) ergänzt und aufgewogen. Auf der Basis der nachgefragten Leistungen im Jahre 2002 werden mit der Anpassung des Gebührenverzeichnisses Mehreinnahmen in Höhe von ca erwartet. Die anderen Referate und Dienststellen sind von der Gebührenanpassung nur zu einem geringen Teil betroffen, da - sich die Jahresbeträge der mit diesen abgeschlossenen Referatsvereinbarungen, z.b. über GeoInfo, Planauskunft über Intranet und Geodaten nicht ändern, - bei Dienstleistungen des Vermessungsamts für Einzelprojekte und städtische Bauvorhaben die Preise wie schon bisher meist nach HOAI berechnet werden, - somit die höheren Stundensätze für die Personalkosten innerstädtisch wenig verwendet werden. Anzumerken ist ferner, dass laut Stadtratsbeschluss vom "einheitlich von allen Auftraggebern (auch innerstädtischen) Gebühren nach einem festzusetzenden Gebührenkatalog zu erheben sind". Das Direktorium - HA II Rechtsabteilung hat die Satzung in formeller Hinsicht überprüft

4 Seite 4 Die Stadtkämmerei erhebt gegen die Beschlussvorlage keine Einwände. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Helmut Pfundstein, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Mechthild von Walter, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. II. Antrag der Referentin Der als Anlage 1 beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Städtischen Vermessungsamtes wird zugestimmt. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Burkert Friderich 2. Bürgermeisterin Berufsmäßige Stadträtin

5 Seite 5 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II - R (5-fach) an die Stadtkämmerei an das Kommunalreferat - GL 2 z.k. V. Wv. Kommunalreferat - Vermessungsamt

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