Kreisverwaltungsreferat

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1 Telefon: (089) Telefax: (089) Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Sonderbereiche KVR-I/22 Fuchsbandwurm in München durch flächendeckende Entwurmung der Füchse bekämpfen Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Josef Schmid und Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges vom (Anlage 1) Bekämpfung der Fuchs-Tollwut im Stadtgebiet Antrag Nr / A der FDP vom (Anlage 2) 6 Anlagen Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referenten 1.Vorbemerkung Der Antrag von Herrn Stadtrat Josef Schmid und Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges vom zielt darauf ab, das Auftreten des Fuchsbandwurms in München durch flächendeckende Entwurmung der Füchse zu bekämpfen (Anlage 1). Der Antrag der FDP vom hat zum Ziel, eine Risikoanalyse in Auftrag zu geben. Diese soll Aufschluss über die Tollwut-Infektionsrate bei Füchsen im Münchener Stadtgebiet geben. Darüber hinaus sollen dem Stadtrat Vorschläge für die wirksame Bekämpfung von Tollwut im Stadtgebiet (Impfaktionen etc.) unterbreitet und über die Ergebnisse berichtet werden Anlage 2). Beide Anträge werden in nachfolgender Beschlussvorlage gemeinsam behandelt, wobei jeweils zwischen Fuchsbandwurm und Tollwut differenziert wird. 2.Allgemeines: Bereits seit Anfang der 1990er Jahre wurde von der Unteren Jagdbehörde im Kreisverwaltungsreferat das Problem der in das Stadtgebiet zuwandernden Füchse und der evtl. damit verbundenen Gefahren oder Gefährdungen erkannt und mit der Bejagung dieser Füchse - in den befriedeten Bezirken - begonnen. In den Folgejahren wurden jährlich zwischen 15 und 115 Füchse in den befriedeten Bezirken des Stadtgebiets erlegt und zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nach Oberschleißheim zur jeweiligen Untersuchung auf Tollwut und Fuchsbandwurm verbracht. In diese Untersuchungen werden und wurden bisher auch Totfunde (verendete oder auch im Straßenverkehr verunfallte Füchse) mit einbezogen.

2 Seite 2 Sämtliche Untersuchungsergebnisse - von 1992 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt - liegen der Unteren Jagdbehörde im Kreisverwaltungsreferat vor. 3. Rechtliche Vorgaben: a) aus dem Jagdrecht: Der Fuchs (Vulpes vulpes L.) unterliegt nach 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) den jagdrechtlichen Vorgaben. Weder das Bundesjagdgesetz noch das Bayerische Jagdgesetz sehen für eine Bejagung von Füchsen eine Schonzeit vor, weshalb Füchse - unter Beachtung der Vorgaben des 22 Abs. 4 BJagdG (Aufzuchtszeit für die Jungtiere) - das ganze Jahr bejagt werden dürfen. b) aus der Tollwut-Verordnung: In 12 und der hierzu ergangenen Anlage 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) i.d.f. der Bek. vom , ist die Untersuchung und auch die Anzahl der zu Untersuchungszwecken vorzulegenden Anzahl von Füchsen geregelt. Nach der o.a. Anlage 1 Nr. 1 zur Tollwut-Verordnung müssen im Rahmen von Stichprobenuntersuchungen jährlich mindestens acht Füchse pro 100 km² auf Tollwut untersucht werden. Diese Untersuchungen stehen - auch laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom nicht zur Disposition der zuständigen Behörde, sondern sind vielmehr gemäß 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.v.m. Anlage 1 Tollwut-Verordnung vorgeschrieben. 4. Statistische Angaben: a) Fuchsbandwurm: Seit dem Jagdjahr 1993 (01.04.) werden - wie schon unter Punkt Allgemeines beschrieben - alle in den befriedeten Bezirken des Stadtgebietes München erlegten Füchse auch auf Fuchsbandwurm untersucht. Hierbei ergaben sich bisher folgende Ergebnisse: Jagdjahr Anzahl der untersuchten Füchse davon mit Fuchsbandwurm:

3 Seite Dies ergibt eine Gesamtstrecke von 784 erlegten Füchsen, bei 56 (7%) Füchsen wurde in den letzten 15 Jahren Fuchsbandwurmbefall festgestellt. Im Jahr 2007 wurde kein einziger Fall festgestellt. b) Tollwut: Alle 784 Füchse wurden auch auf Tollwut untersucht, wobei kein einziger Fuchs Tollwutbefall aufwies. 5. Maßnahmen im Hinblick auf Tollwut: Bereits mit Schreiben vom wurde bei der Regierung von Oberbayern - unter Vorlage der bis dahin vorliegenden Bejagungsstatistik - nachgefragt, ob es, angesichts der immer massiver ins Stadtgebiet München vordringenden Füchse ratsam sei, dort eine vorbeugende orale Tollwutimmunisierung bei Füchsen durchzuführen. Ein weiteres Schreiben mit ähnlichem Inhalt und der gleichen Fragestellung erging nochmals am wiederum an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Veterinärwesen. Auf beide Anfragen erfolgte die Antwort, dass eine orale Tollwutimmunisierung der Füchse im Stadtgebiet München nicht notwendig sei, da der Tollwutimpfgürtel um München lückenlos gegeben wäre und auch die München weit umgebenden Landkreise seit vielen Jahren tollwutfrei seien. Hinzu kommt, dass geradezu die Überwachung im Hinblick auf eventuelle Tollwutfälle bei Füchsen in der Stadt München vorbildhaft ist: Die in 12 der Tollwutverordnung vorgeschriebene Anzahl der zu Untersuchungszwecken vorzulegenden Füchse wird in München bei weitem übererfüllt. So beinhaltet z. B. die Statistik für den Zeitraum vom bis (also Kalenderjahr und nicht Jagdjahr und damit nicht deckungsgleich mit den unter Punkt Statistische Angaben aufgeführten Zahlen) folgende prozentuale Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Surveillance von Füchsen aus dem Stadtgebiet München und den das Stadtgebiet München umgebenden Landkreisen:

4 Seite 4 Einsendende Einsendungen Surveillance-Einsendungen-Soll Erfüllte Kreisverwaltungsbehörden Surveillance-Füchse aus Nicht-Impfgebieten Surveillance in % Landratsamt München ,1 Landratsamt Dachau ,5 LRA Fürstenfeldbruck ,6 LRA Starnberg ,0 Stadt München ,7 Bei diesen Surveillancefüchsen sind auch die Füchse aus den 18 im Stadtgebiet bestehenden Eigen- und Gemeinschaftsjagdrevieren, die von den jeweiligen Revierinhabern zur Untersuchung vorgelegt wurden, enthalten. Diese Übererfüllung der Stadt München (auch bereits im Jahre 2003 wurde durch die Stadt München das Soll an Surveillancefüchsen mit 608,3% weit übererfüllt) ergibt sich seit Anfang der 1990er Jahre und setzt sich seit dieser Zeit jährlich fort. Als Ergebnis kann somit festgehalten werden, dass das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München weit über das vorgeschriebene Maß hinaus Untersuchungen von Füchsen auf Tollwutbefall vornehmen lässt, um bei einem eventuellen Aufkommen von Tollwut Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Nachdem seit 1993 sämtliche in den befriedeten Bezirken der Stadt München erlegten Füchse auf Tollwut untersucht wurden und seit dieser Zeit kein einziger Tollwutfall aufgetreten ist, handelt es sich beim Stadtgebiet um ein tollwutfreies Gebiet im Sinne von 12 der Tollwut- Verordnung. Das Erstellen von Risikoanalysen, das Festlegen von Impfgebieten usw. steht nicht zur Disposition einer Kommune oder Kreisverwaltungsbehörde, sondern ist nach der Tollwut-Verordnung der Obersten Landesbehörde, in Bayern dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, vorbehalten. Stellungnahme des Staatlichen Veterinäramtes für das Gebiet der Landeshauptstadt München: Eine Untersuchung von Füchsen auf Tollwut im Sinne der Anlage 1 zur Tollwut-Verordnung wird seit vielen Jahren von der Unteren Jagdbehörde im Kreisverwaltungsreferat veranlasst. Die genauen Untersuchungszahlen liegen bei der Unteren Jagdbehörde vor (siehe Statistische Angaben in der Vorbemerkung des Referenten). Die Landeshauptstadt München ist im Sinne des 12 der Tollwut-Verordnung tollwutfreies Gebiet, da seit mindestens 4 Jahren Tollwut amtlich nicht festgestellt worden ist, keine orale Immunisierung der Füchse durchgeführt worden ist und Füchse entsprechend der Anlage 1 untersucht worden sind.

5 Seite 5 Eine orale Immunisierung oder verstärkte Bejagung ist nur dann durchzuführen, wenn der Ausbruch der Tollwut bei einem Fuchs amtlich festgestellt worden ist oder gesicherte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tollwut verbreitet wird. In diesen Fällen obliegt es ausschließlich der obersten Landesbehörde im Benehmen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut, den Zeitraum und das Gebiet festzulegen, in denen die orale Immunisierung durchzuführen ist. Nur die oberste Landesbehörde kann eine großflächige orale Immunisierung zum Schutz gegen die Einschleppung der Tollwut oder zum Schutz gegen die Ausbreitung der Tollwut anordnen. 6. Maßnahmen im Hinblick auf Fuchsbandwurm: Die Thematik wurde bereits in den Beschlussvorlagen zum Antrag Nr / A der Stadträtinnen Frau Eva Maria Caim, Frau Dr. Evelyne Menges und Frau Ilse Nagel vom (Anlage 3), sowie zum Antrag Nr / A von Stadträtin Frau Barbara Scheuble-Schaefer vom (Anlage 5) behandelt. Beide Anträge wurden vom Referat für Gesundheit und Umwelt, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Veterinäramt für das Gebiet der Landeshauptstadt München und dem Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung I, Untere Jagdbehörde erstellt und ausgearbeitet. Speziell auf die Frage einer Machbarkeit der Entwurmung der Füchse im Stadtgebiet Münchens wurde unter Punkt 7 (Seite 5) der Beschlussvorlage vom (Anlage 4) und unter Punkt (Seite 6) der Beschlussvorlage vom (Anlage 6) detailliert und erschöpfend eingegangen. Da sich in der Zwischenzeit keine neuen Erkenntnisse zu diesem Thema ergeben haben und sich voraussichtlich auch in naher Zukunft nicht ergeben werden-, können den detaillierten und fundierten Ausführungen des Referats für Gesundheit und Umwelt in den beiden Beschlussvorlagen aus den Jahren 2004 und 2006 keine neuerlichen Erkenntnisse hinzugefügt werden. Eine Aufklärung der Bevölkerung fand mittels eines Flyers Fuchsbandwurm, welcher auch ins Internet gestellt wurde und bei den Bezirksausschussstellen und Bürgerbüros ausgelegt wurde, im Rahmen der Vorgaben aus der Beschlussvorlage zum Antrag vom statt. Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Bei einem Rundgespräch der Kommission für Ökologie zum Thema Infektionskrankheiten wie Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Fuchsbandwurm am 11. Oktober 2004 in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München verwies ein Vertreter der Tierärztlichen Fakultät darauf, dass diese (die Tierärztliche Fakultät) sehr stark auf Tierärzte einwirkt, Haustiere wie Hunde und Katzen nicht mehr prophylaktisch zu entwurmen. Begründet wurde dies damit, dass es zwar eine ganze Reihe von Antihelminthika, d.h. Wurmmittel, gibt, die allerdings durch vermehrte Einsätze unwirksam und somit wertlos geworden sind. So können z.b. ganze Stutenbestände nicht mehr entwurmt werden, da die Würmer, die die Pferde haben, resistent gegen alle auf dem Markt befindlichen Wurmmittel sind. Analog hierzu, da wesentlich gravierender, könnte es sich mit der Verwendung von Entwurmungsmittel verhalten, die relativ unkontrollierbar in der freien Natur ausgebracht werden müssten um Füchse zu entwurmen.

6 Seite 6 Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung I, Herr Stadtrat Benker, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag der Referenten 1. Eine flächendeckende Entwurmung aller Füchse im Stadtgebiet München wird nicht durchgeführt. 2. Die Überwachung im Hinblick auf die Tollwut Infektionsrate bei Füchsen wird im Münchener Stadtgebiet bereits seit 1993 praktiziert. Weitergehende Maßnahmen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München. 3. Die Anträge -Nr / A von Herrn Stadtrat Josef Schmid und Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges vom Nr / A der FDP vom sind somit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat

7 Seite 7 IV. Abdruck von I. - III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - HA II - V (3 x) an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei V. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat - GL 10 Zu V.: 1.Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA I zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat - GL 10 I.A.

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