Personal- und Organisationsreferat Aus- und Fortbildung Ausbildung P 6.1

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1 Telefon Telefax Frau Ruhdorfer-Ritt Personal- und Organisationsreferat Aus- und Fortbildung Ausbildung P 6.1 Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei der Landeshauptstadt München Sitzungsvorlage Nr /V Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei der Landeshauptstadt München (Beschluss Nr. 28 der Vollversammlung des Ausländerbeirats vom ) Anlagen - Antrag des Ausländerbeirats vom Tabelle - Fragebogen Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Mit Beschluss Nr. 28 vom beantragte der Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München folgendes: Der Ausländerbeirat fordert die Landeshauptstadt München auf, die Zahl der in ihrem Hoheitsbereich und in den Beteiligungsgesellschaften ausgebildeten Jugendlichen mit Migrationshintergrund bis zum Ausbildungsjahr 2007 zu verdoppeln und ab 2008 stufenweise so weit zu erhöhen, bis sie dem Anteil dieser Jugendlichen an der Münchner Bevölkerung entspricht. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Ausländerbeirat die Erarbeitung eines langfristig angelegten und konsequent umgesetzten Einstellungskonzeptes, das den nachstehenden Maßnahmenkatalog (siehe Begründung) und weitere darüber hinaus notwendige Überlegungen beinhaltet. Der Ausländerbeirat fordert die Stadt auf, ihrer Vorbildfunktion im Bereich der Ausbildung viel stärker als bisher nachzukommen. Er sieht sich hier durch die EU-Richtlinie 2000/43/EG vom zur Anwendung des Gleichbehandlungssatzes bestätigt, die besagt, dass der öffentliche Dienst die Integration von Migrantinnen und Migranten ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft zu fördern hat. Begründung: Der Antrag wird mit damit begründet, dass fast ein Viertel der Münchner Bevölkerung ausländischer Herkunft ist. Auch fordert der Ausländerbeirat ein städtisches Ausbildungskonzept, das sich an einem vom Ausländerbeirat aufgeführten Maßnahmenkatalog orientieren soll. Dieser Katalog umfasst folgende Punkte: Verstärkte Werbung um Jugendliche mit Migrationshintergrund

2 Seite 2 Anerkennung des Migrationshintergrunds und der Zweisprachigkeit als Auswahlkriterium Verbesserung des Images der LH als Ausbilder in Migrantenkreisen Vorbereitungskurs für Jugendliche für die Ausbildung bei der Stadt Ausbildungsbegleitende Hilfen während der Ausbildung Aufnahme von Jugendlichen, die in einem Bewerbungsjahr knapp scheitern, in einen Vorbereitungskurs für das kommende Ausbildungsjahr Einrichtung von Praktikumsplätzen in der Stadtverwaltung im Rahmen des EQJ-Projektes (Betriebliche Einstellungsqualifizierung Jugendlicher) Da für die Bearbeitung dieses Antrages die Einbindung verschiedener städtischer Referate und Gesellschaften erforderlich war, wurde beim Ausländerbeirat eine Verlängerung der in 2 der Satzung über den Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München beantragt. Der Terminverlängerung bis zum Verwaltungs- und Personalausschuss am und der Vollversammlung am hat der Ausländerbeirat zugestimmt. Das Personal- und Organisationsreferat sieht das berechtigte Interesse des Ausländerbeirates, mehr ausländischen Jugendlichen eine Ausbildung in einem Verwaltungsberuf bei der Landeshauptstadt zu ermöglichen. Die Verwaltung möchte deshalb mehr ausländische Jugendliche für eine Bewerbung bei der Landeshauptstadt München motivieren. Es ist der Verwaltung auch ein besonderes Anliegen, im Bewerberauswahlprozess selbst die Chancen ausländischer Jugendlicher zu wahren. Dies entbindet die Landeshauptstadt München allerdings nicht von der Pflicht, als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes nachvollziehbare und objektive Kriterien für alle Bewerberinnen und Bewerber zu erhalten. Seit Jahren gibt es gemeinsame Bestrebungen des Stadtrates, des Ausländerbeirates und des Personal- und Organisationsreferates, die Chancen ausländischer Jugendlicher im stadtinternen Arbeitsmarkt zu verbessern. So wurden in der Vergangenheit u.a. folgende Aktionen durchgeführt, um mehr ausländische Jugendliche zu bewegen, sich bei der Landeshauptstadt München zu bewerben: Am hat der Verwaltungs- und Personalausschuss beschlossen, eine gesonderte Werbekampagne zur vermehrten Gewinnung ausländischer Jugendlicher zu starten; hieraus folgte die Erarbeitung der Werbekampagne Die Welt lernt bei der Stadt, u.a. wurde ein Aufkleber mit einer ausländischen Jugendlichen entworfen, mit dem bis heute für die Ausbildung bei der Stadt geworben wird. Am 19. und wurde eine zweitägige Informationsveranstaltung für ausländische Jugendliche im Rahmen der Berufskundetage im Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes München durchgeführt. Bei der Ausbildungsmesse im M.O.C vom 18. bis wurde ebenfalls geworben, unter stadtweiter paralleler Werbung auf Infoscreen unter Einbindung des Ausländerbeirates. Informationsmaterial wurde in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat an ausländische Vereine verteilt. Diverse Pressemitteilungen und Artikel in der Tagespresse sowie sonstigen Publikationen wurden veröffentlicht, immer auch mit dem Antidiskriminierungszusatz. Weitere Maßnahmen sind u.a. die regelmäßige Teilnahme des Personal- und Organisationsreferates am Jahresempfang ausländischer Vereine, Organisationen und Initiativen, bei denen auf die Ausbildungsmöglichkeiten bei der Landeshauptstadt München hingewiesen wird. Ferner finden regelmäßige Besuche an den Münchner Schulen statt. Trotz dieser intensiven Bemühungen der beteiligten Stellen waren die Bewerbungen ausländischer Jugendlicher in der Vergangenheit zu gering. So haben sich beispielsweise für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten für das Einstellungsjahr Personen beworben, davon waren nur 123 ausländische Jugendliche.

3 Seite 3 Demzufolge sind auch die tatsächlichen Einstellungszahlen ausländischer Jugendlicher niedrig. Im Einstellungsjahr 2004 erhielten 5,7 % ausländischer Jugendlicher einen Ausbildungsplatz bei der Landeshauptstadt München (bezogen auf alle Ausbildungsberufe, ohne die städtischen Gesellschaften), im Jahr 2005 waren es schon 6,4 %. Es lässt sich hier bereits eine Tendenz von steigenden Einstellungszahlen von ausländischen Jugendlichen im Vergleich zu den Vorjahren feststellen. Nicht erfasst wurden bisher allerdings Jugendliche mit Migrationshintergrund, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. In Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat und dem Statistischen Amt wurde deshalb ein Fragebogen (liegt dem Beschluss als Anlage bei) erarbeitet, der im April 2006 an alle sich derzeit in Ausbildung befindlichen Personen verteilt wurde. Der Ermittlung des Migrationshintergrundes liegt die städtische Definition hierzu zugrunde. Danach ergibt sich in der Stadtverwaltung und bei den Beteiligungsgesellschaften, entsprechend der Aufstellung in Anlage 2 aktuell folgendes Bild: Insgesamt sind sowohl im Hoheitsbereich, den Eigenbetrieben und den städtischen Gesellschaften 1065 Jugendliche in der Ausbildung, davon 92 mit Migrationshintergrund. Die entspricht einem Anteil von 8,63 % Unterscheidet man hier zwischen dem Hoheitsbereich einerseits und den Eigenbetrieben und den städtischen Gesellschaften andererseits, ergibt sich folgendes Detailbild: Im Hoheitsbereich haben 7,11 % der Nachwuchskräfte Migrationshintergrund. Hier ist jedoch von Bedeutung, dass im Beamtenbereich (389 von 506 Nachwuchskräften) die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft zwingende rechtliche Voraussetzung für eine Einstellung bei der Landeshauptstadt München ist. In den Bereichen, in denen im Hoheitsbereich die Ausbildungsplätze unabhängig von der Staatsbürgerschaft besetzt werden können, liegt der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei 11,11 %. Der Anteil Jugendlicher mit Migrationshintergrund beträgt bei den Eigenbetrieben 12,5 % und bei den städtischen Gesellschaften 9,90 %. Neben den laufenden Bemühungen, Jugendliche mit Migrationshintergrund zu motivieren, sich bei der Landeshauptstadt München zu bewerben, war es dem Personal- und Organisationsreferat ein besonderes Anliegen, den Bewerberauswahlprozess zu verändern. Es wurde gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität ein neues Anforderungsprofil für die Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich erarbeitet, mit dem Ziel, den Ausbildungserfolg (guter Abschluss) und die spätere Bewährung im Beruf (Berufserfolg) sicher zu stellen. Ein besonderes Anliegen dabei ist es, nachvollziehbare und objektive Auswahlkriterien für alle Bewerberinnen und Bewerber zu erhalten. Neben der Objektivität müssen bei einem eignungsdiagnostischen Verfahren auch noch die praktische Anwendbarkeit, die Akzeptanz und die Ökonomie berücksichtigt werden. Wesentlicher Bestandteil des neuen, gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität entwickelten Auswahlverfahrens ist es, zukünftig bei der Auswahl die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen gegenüber einem bislang fast ausschließlich notenorientiertem Auswahlkriterium stärker zu gewichten. Mit bestimmten, gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität entwickelten Instrumenten ist es zukünftig möglich, soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Offenheit und Toleranz gezielt zu ermitteln.

4 Seite 4 Mit diesem neu entwickelten Anforderungsprofil haben sich auch die Chancen Jugendlicher mit Migrationshintergrund erhöht. Das optimierte Auswahlverfahren wurde erstmals für das Einstellungsjahr 2006 angewandt. Bereits jetzt lässt sich bei den Einstellungsquoten ein deutlicher Anstieg Jugendlicher mit Migrationshintergrund feststellen. Die Jugendlichen, die über interkulturelle Kompetenz verfügen, erhalten im Auswahlverfahren bei den Dimensionen Einfühlungsvermögen, Respekt und Offenheit hohe Punktwerte. Im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens werden zudem Fremdsprachenkenntnisse als Pluspunkt gewertet. Bei 15 Ausbildungsplätzen für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte konnten heuer 6 Plätze mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund besetzt werden, dies entspricht einem Anteil von 40 % (im Vorjahr, als das neue Einstellungsverfahren noch nicht angewandt war, lag der Anteil bei 21 %). Die Ausbildung von Beamtenanwärterinnen und anwärtern des mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienstes, sowie der Verwaltungsinformatiker/-innen ist an die deutsche oder eine EU Staatsbürgerschaft geknüpft. So können sich etwa Jugendliche mit türkischer Staatsangehörigkeit nicht um einen Ausbildungsplatz im Beamtenverhältnis bewerben. Im Bereich der künftigen 25 Beamtenanwärterinnen und anwärter des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes konnten allerdings heuer 2 Plätze mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund besetzt werden, dies entspricht einem Anteil von 8 %. Nach dem Ausbildungsbeginn am wird der als Anlage dem Beschluss beigefügte Fragebogen zum Migrationshintergrund an die Anwärterinnen und Anwärter verteilt, so dass sich das Bild hier noch zugunsten Jugendlicher mit Migrationshintergrund verändern kann. Insbesondere wurde durch das Ausfüllen des Fragebogens festgestellt, dass in Einstellungsjahr 2005 in diesem Bereich 19,23 % der Nachwuchskräfte trotz der deutschen Staatsangehörigkeit Migrationshintergrund haben. Die Einführung einer Quote, die den Anteil Jugendlicher mit Migrationshintergrund festlegt, die bei der Landeshauptstadt München eine Ausbildung beginnen, ist rechtswidrig, da die Einstellung nicht nach der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Jugendlichen erfolgen würde und damit der Chancengleichheit widerspricht. Während der Ausbildung erhalten alle Jugendlichen eine auf ihre Kenntnisse und Fähigkeiten abgestimmte einzelfallbezogene Betreuung und Unterstützung. Ausbildungsbegleitende Hilfen werden in Form von Fördermaßnahmen, bis hin zu Einzelfördermaßnahmen im Rahmen der theoretischen Ausbildung gewährt. Hinzu kommen pädagogische Gespräche, Unterstützung bei der praktischen Ausbildung, Unterstützung bei privaten Problemen, sowie die Korrektur und intensive Besprechung von Übungen, vor allem auch zur Verbesserung der deutschen Sprache. Dem Korreferenten des Personal- und Organisationsreferates, Herrn Stadtrat Amlong, sowie dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Liebich wurde ein Abdruck der Vorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten: 1. Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen 2. Die Landeshauptstadt München setzt ihre Bemühungen fort, die Chancen Jugendlicher mit Migrationshintergrund auf einen Ausbildungsplatz bei der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften zu erhöhen. Die durch das neue Einstellungsverfahren eröffneten Chancen, auch interkulturelle Kompetenz zukünftig bei der Bewerberauswahl zu berücksichtigen, werden aktiv genutzt.

5 Seite 5 3. Von der Einführung einer Ausbildungsquote für Jugendliche mit Migrationshintergrund wird aus rechtlichen Gründen abgesehen. 4. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Ausländerbeirat und den ausländischen Vereinen Vorschläge zu entwickeln, wie Jugendliche mit Migrationshintergrund verstärkt zu einer Bewerbung bei der Stadt motiviert werden können. 5. Das Personal- und Organisationsreferat wird aufgefordert, zu prüfen, ob und in welchen Ausbildungsbereichen es möglich ist, Einstiegsqualifizierungen (EQJ Maßnahmen) anzu bieten und durchzuführen. 6. Der Beschluss des Ausländerbeirates Nr. 28 vom ist damit entsprechend der Satzung des Ausländerbeirates der Landeshauptstadt München erledigt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die/der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in Ehrenamtl. Stadtrat/-rätin Dr. Böhle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. Über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an das Baureferat an das Sozialreferat an das Referat für Arbeit und Wirtschaft an das Kulturreferat an das Kommunalreferat z.k. V. Wv. Personal- und Organisationsreferat, P 6.1

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