SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident,
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1 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden Durchwa~l Telefon Telefax Ihr ZeichPn Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /412 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5064 Thema: Sozialleistungen an Kinder 2015 Dresden, cj1mai 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie viele Kinder erhielten im Jahr 2015 folgende Sozialleistungen: Kindergeld Sozialgeld nach SGB II Sozialgeld nach SGB XII Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Wohngeld? (bitte aufschlüsseln nach Art der Leistung, kreisfreien Städten und Landkreisen, nach Altersklassen 0-7 Jahre, 8-15 Jahre, Jahre) Die Antwort ist den nachstehenden, nach den erfragten Sozialleistungen differenzierten Ausführungen zu entnehmen. a) Kindergeld Die entsprechenden Angaben zu Kindergeldbeziehern, die die Leistung von der Familienkasse Sachsen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, können der Anlage 1 entnommen werden. Zu den Kindergeldzahlungen an die Bediensteten des Freistaates Sachsen, die die Leistung von der Familienkasse des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Finanzen (SMF) beziehen sowie den Kunden des LSF gemäß der Landesfamilienkassenverordnung ( 1 SächsLaFamKaVO) können folgende Aussagen getroffen werden: Für diesen Personenkreis wurde im Jahr 2015 Kindergeld für insgesamt Kinder ausgezahlt, davon sind Kinder unter 18 Jahre alt und Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße Dresden
2 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN über 18 Jahre alt (Stand: ). Eine AufschlüsselunQ nach Altersklassen 0-7 Jahre, 8-15 Jahre, Jahre ist mit den zur Verfügung stehenden IT-Programmen nicht möglich. b) Sozialgeld nach SGB II Die angefragten statistischen Daten können der Anlage 2 entnommen werden. c) Sozialgeld nach SGB XII Dem Freistaat Sachsen liegen derzeit nur valide Daten für das Jahr 2014 vor. Diese können der Anlage 3 entnommen werden. Dabei wird auf Folgendes hingewiesen: Den Begriff des Sozialgeldes kennt nur das SGB II. Nach dem SGB XII gibt es lediglich Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt. Daher beziehen sich die Angaben in der Anlage nur auf die Altersstufe 18 bis unter 26 Jahre. Soweit neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung in Form eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung gezahlt wird, werden die Empfänger zur Vermeidung von Doppelzählungen nur im Rahmen der Grundsicherungsstatistik erfasst. Die Tabellen weisen zudem in der Übersicht alle Empfänger mit sächsischen Leistungsträgem aus, auch mit Wohnsitz außerhalb des Freistaates Sachsen. d) Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Der Staatsregierung selbst liegen dazu keine statistischen Auswertungen vor. Nach 46 Abs. 8 S. 3 SGB II ist der Freistaat Sachsen nur dazu verpflichtet, die Gesamtausgaben für die Leistungen nach 28 sowie 6b des Bundeskindergeldgesetzes zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen. Die von der Bundesagentur für Arbeit übermittelten Angaben bilden ausschließlich Angaben über Fallzahlen zu den Einzelleistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gemäß 28 SGB II ab, da einem Kind mehrere Einzelleistungen gewährt werden können. Die angefragten statistischen Daten werden monatlich in einer der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: /SiteGiobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrik ensuche _Form. htm l?view=processform&resou rceld= &i nput_ =&pagelocale=de &topicld= &year _month=201512&year _month. GROUP= 1 &search=suchen e) Wohngeld Die entsprechenden Daten können der Anlage 4 entnommen werden. Dabei wird auf Folgendes hingewiesen: Seite 2 von 3
3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ln der Wohngeldstatistik wird das Alter der Haushaltsmitglieder bzw. der berechtigten Personen nur nach drei Altersgruppen (unter 18 Jahren, 18 bis unter 25 Jahren, 25 Jahre und älter) erfasst. Die Zahlen weisen die Wohngeldempfänger am 31. Dezember 2015 aus der Quartalsstatistik aus. Im Quartalsergebnis werden nur die Anträge erfasst, die bis zum Quartalsende bearbeitet wurden. Sobald die abschließenden Ergebnisse des Jahres 2015 Mitte Juni 2016 vorliegen, sind diese unter k.sachsen. de abrufbar. Anlagen (4) Seite 3 von 3
4 Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/5064 Zahlung von Kindergeld an Kinder in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Sachsen; Stand Dezember 2015 Familienkasse Sachsen Anzahl Altersklassen Kinder 0 bis 7 Jahre 8 bis 15 Jahre 16 bis 25 Jahre > 25 Jahre Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Landkreis Erzgebirgskreis Landkreis Mittelsachsen Landkreis Vogtlandkreis Landkreis Zwickau Kreisfreie Stadt Dresden, Stadt Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Meißen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Kreisfreie Stadt Leipzig, Stadt Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen !gesamt: I I I I I
5 'l) Bundesagentur für Atbeit Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/5064 Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat Erstellungsdatum: A. Deutschmann Regionaldirektion Sachsen Arbeitsmarkt in Zahlen Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen Sachsen; Kreise (Gebietsstand Dezember 2015) Zeitreihe Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: Hotline: Fax: Bundesagentur für Arbeit -Service Südost Bundesagentur für Arbeit Nürnberg -Service-Suedost@arbeitsagentur.de 0911/ / Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Register: " nach Themen" Themen/-nach-Themen-Nav. html der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen, Nürnberg, Mai 2016 Nutzungsbedingungen: der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Hornepage der der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die der Bundesagentur für Arbeit.
6 ~ Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen Sachsen; Kreise (Gebietsstand Dezember 2015) Zeitreihe 2015 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt,.Hinweise_ Revision". Sachsen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Jahresdurch- Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Region Alter schnitt Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt i.jis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre
7 ~ Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen Sachsen; Kreise (Gebietsstand Dezember 2015) Zeitreihe 2015 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt "Hinweise_Revision". Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Jahresdurch- Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Region Alter schnitt Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt Sächs. Schweiz- bis unter 7 Jahre Osterzgebirge 7 bis unter 15 Jahre Leipzig, Stadt 15 bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre !:: bis unter 15 Jahre :~: 1_ 15 bis unter 25 Jahre
8 ~ Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen Sachsen; Kreise (Gebietsstand Dezember 2015) Zeitreihe 2015 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt.,Hinweise_Revision". Leipzig Nordsachsen Jahresdurch- Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Region Alter schnitt Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Insgesamt bis unter 7 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 25 Jahre Erstellungsdatum: , -Service Südost, Auftragsnummer der Bundesagentur für Arbeit
9 ~ Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April 2016 Methodische Hinweise -Revision der der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~1"'0 II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis2015 elb nef ab 201s._I E_s_LB--'-1 E_L_B JI'--K!_o_L.._I N_EF..]_N_Es_L_B_._I A_u_, s ] o ohne Lei:stmgsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch "'''""n...,.hlnco"".. n.. n P.. rconn.. n ( 411!=:\ - hpicmipic:im<>ic:p AltPrc:rPntn<>r- IMirrl PhPnf::>llc: """'' in rlip RPril'htPrc:t::>ttoonn Quantitative Veränderungen Deutschland, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG elb nef Messkonzept ab 2016 Personen in BG RLB ELB NEF SLB AUS KOL Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Geqenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur der Grundsicherung (SGB II): SGBII!Methodenberichte-Grundsicheruoq-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html
10 ~ Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April2016 Methodische Hinweise -Revision der der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~1""0 II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis2015 elb nei ab 2016._I E_S_LB_f.. _ E_L_B.f_K_O_L. [ N_EF --~.f _N_ES_L_B._f A_U,S f o ohne leislu'lgsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch "'""'nl>.. rhln...,~>n~>n P~>r.,nn~>n I.611!':\ _ h<>i mi<>l"w"' i""' Alt<>r.,r<>ntn<>r- wirr! <>h<>nf::>ll" n<>oo in rli<> R<>rir-ht<>r.,t::>ttoonn Quantitative Veränderungen Sachsen, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG elb nef Messkonzept ab 2016 Personen in BG RLB ELB NEF SLB AUS KOL Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur der Grundsicherung (SGB II): SGBII!Methodenberichte-Grundslcherunq-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html
11 "' Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchendf' (SGB II) Stand: April2016 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2016 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April 2016 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Fiow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand +Zugang -Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne Leistungsanspruch (NLB). Zudem findet eine weitere Differenzierung nach Art der Leistung sowie ggf. der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II statt. in der Abbildung sind die einzelnen Personengruppen sowie ihre Zusammensetzung dargestellt. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) EuW'erbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Regelleistungsberechtigte (RLB) nicht erwerbsfähige Leistungsb~rechtigte (NEF) Sonstige Leistungsberec::htlgte (SLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte (RLB). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfahige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. DarOber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften (NLB). Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach
12 "' Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: April2016 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Seile 2/2 Bedarfsgemeinschaften (BG) konnen aufgrund Ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) bilden zusammen alle Bedarfsgemeinschaften (BG)- siehe Abbildung. Bedarfsgemeinschaften (BG) Regellelstungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehören. Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte (SLB), vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) oder Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL). Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch (KOL) oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS). Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten (RLB). Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten (RLB) im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von "im Best;Jnd" zu "nicht im Bestand" und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten (RLB) aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte (SLB), Personen mit Ausschlussgrund (AUS) und Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z.b. verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als RLB mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie hup l/statistik.arbeitsagentur.de/stalischer-content/grundlagenigiossare/generische-publlkationen/grundsicherung.g!ossar-gesamtglossar,pdf
13 e Bundesagentut für Arbeit -Infoseite Arbeitsmarktstatistik Stand: Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der der Bundesagentur für Arbeit unter: Statistische Daten erhalten Sie unter " nach Themen": Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherunq für Arbeitsuchende (SGB II} Leistungen SGB 111 nach Berufen nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Einqliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Hintergründe zur nach dem SGB II und 111 und zur Datenübermittlung nach 51 b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": Die Methodischen Hinweise der finden Sie unter Methodische Hinweise.
14 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/5064 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (6/5064) der Abgeordneten Susanne Schaper- Fraktion DIE LINKE zum Thema: Sozialleistungen an Kinder 2015 zu Frage 1: Wie viele Kinder erhielten im Jahr 2015 folgende Sozialleistungen: (Bitte aufschlüsseln nach Art der Leistung, kreisfreien Städten und Landkreisen, nach Altersklassen 0-7 Jhre, 8-15 Jahre, Jahre)? hier: Leistungen nach SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und l-4ilf"' 711m I ".h".nc:untprh~lt II\ Das Ergebnis zum Jahresende 2015 liegen bei der HLU leider noch nicht vor. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII wird erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt, sodass es keine jüngeren Empfänger für diese Hilfe geben kann. Bei der Bildung einer Gesamtzahl aus Empfängern nach Kapitel 3 und 4 SGB XII beachten Sie bitte: Personen die dauerhaft in Einrichtungen untergebracht sind und deren notwendigen Lebensunterhalt in den allgemeinen Fällen durch die Grundsicherung abgedeckt ist, erhalten dort als weiteren notwendigen Lebensunterhalt einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung als Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Empfänger dieser Leistung (Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen) werden zur Vermeidung von Doppelzählungen bei der Bildung der Gesamtzahl nicht einbezogen, da sie im Rahmen der Grundsicherungsstatistik schon berücksichtigt worden sind. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2014 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Davon im Alter von... bis unter Jahren Landkreis Insgesamt Land unter Insgesamt Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Kommunaler Sozialverband Insgesamt 1, ) alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
15 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/5064 Noch: Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2014 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Darunter im Alter von... bis unter Jahren Kreisfreie Stadt Landkreis Insgesamt Land unter Außerhalb von Einrichtungen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Kommunaler Sozialverband Insgesamt 1 ) ln Einrichtungen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt 435 Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Kommunaler Sozialverband Insgesamt 1 ) ) alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
16 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/5064 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2014 und 2015 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Davon im Alter von 18 bis unter 26 Jahren Kreisfreie Stadt Landkreis Insgesamt außerhalb Land insgesamt in Einrichtungen von Einrichtungen 2014 Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Kommunaler Sozialverband Insgesamt 1 > Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Kommunaler Sozialverband Insgesamt ) alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
17 Copyrightregelungen Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2016 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärung für Statistische Berichte Nichts vorhanden (genau 0) 0 Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts Angabe fällt später an I Zahlenwert nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll () Aussagewert ist eingeschränkt p r s vorläufige Zahl berichtigte Zahl geschätzte Zahl
18 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/5064 Reine Wohngeldhaushalte in Sachsen am 31. Dezember nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Anzahl der Haushaltsmitglieder unter 18 Jahren Kreisfreie stadt Haushalte darunter mit... Haushaltsmitgliedem unter 18 Jahren Anzahl der Personen im Landkreis insgesamt Alter unter 18 Jahren in Land reineil I 2 Wohngeldhaushalten 3 1 I 4 J 5 6 und mehr Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen l 1) Wohngeldempfängerzahlen im Dezember sind nicht identisch mit dem Jahresendergebnis, im Jahresendergebnis werden rückwirkende Veränderungen aus dem I. Quartal des Folgejahres berücksichtigt.
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