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1 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden Durchwahl Telefon Telefax Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /938 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6539 Thema: Jobcenter-Beratungsgespräche mit Schülern Dresden, cc:::pktober 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die eine sächsische allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuch(t)en, haben eine Einladung durch das Jobcenter zu einem Beratungsgespräch erhalten? (Bitte jährlich ab 2013 aufschlüsseln nach: Alter und Schulart der Schüler; insgesamt und differenziert nach Trägerschaft des Jobcenters) Hierzu liegen der Staatsregierung keine amtlichen en vor. Frage 2: Sind durch das Jobcenter Vereinbarung mit diesen Schüler geschlossen worden, wenn ja, welche? (aufschlüsseln wie oben) Grundsätzlich werden mit erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten gemäß 2 SGB II Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen. Frage 3: Sind durch das Jobcenter Sanktionen gegen diese Schülern vorgenommen worden, wenn ja, welche? (aufschlüsseln wie oben) Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind in 31 ff SGB II geregelt. Der Anlage ist eine Auswertung über den Bestand zum Stichtag wirksamer Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher schutz Albertstraße 1 o Dresden

2 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN 15 bis unter 18 Jahren mit statusrelevanter Lebenslage "Schule, Studium bzw. schulischer Berufsausbildung" zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen I 0~ Barbara Kleps Anlage Seite 2 von 2

3 e Bundesagentur für Arbeit Anlage zur OS 6/6539 Impressum Empfänger: Frau Deutschmann Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Arbeitsmarkt in Zahlen Bestand zum Stichtag wirksamer Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 18 Jahren mit statusrelevanter Lebenslage "Schule, Studium bzw. schulischer Berufsausbildung" Sachsen (Gebietsstand Mai 2016) Zeitreihe Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an : Hotline: Fax: Bundesagentur für Arbeit -Service Südost Bundesagentur für Arbeit Nürnberg -Servlce-Suedost@arbeitsagentur.de 0911/ / Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: de Register: " nach Themen" arbeitsag entur. de/navigation// -nach-themen/nach-themen-nav.html der Bundesagentur für Arbeit Bestand zum Stichtag wirksamer Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 18 Jahren mit statusrelevanter Lebenslage "Schule, Studium bzw. schulischer Berufsausbildung", Nürnberg, Oktober 2016 Nutzungsbedingungen: der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachunq im Internet soll dies in Form einer Verlinkunq auf die Hornepage der der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die der Bundesagentur für Arbeit.

4 "' Bundesagentur für Arbeit Bestand zum Stichtag wirksamer Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 18 Jahren mit statusrelevanter Lebenslage "Schule, Studium bzw. schulischer Berufsausbildung" Sachsen (Gebietsstand Mai 2016) Zeitreihe Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt "Hinweise_Revision". Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Region Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr16 Mai Sachsen JC Erzgebirgskreis JC Bautzen JC Görlitz JC Chemnitz, Stadt JC Dresden, Stadt JC Leipzig, Stadt JC Nordsachsen JC Leipzig JC Sächsische Schweiz-Osterzgebirge JC Vogtland JC Meißen JC Mittelsachsen JC Zwickau Erstellungsdatum: , -Service Südost, Auftragsnummer der Bundesagentur für Arbeit *}Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Darüber hinaus unterliegen Informationen der Grundsicherungsstatistik auch der statistischen Geheimhaltung, wenn sie sich nur auf 1 oder 2 Bedarfsgemeinschaften beziehen. ln Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert.

5 e Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Revision der der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 engewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis 2015 elb nef ab 2016._I E_S_Ls,_l EL_B._ I K_O_L_,_[ N_E_F._ I N_E_S_L_B _._I A_U---' S I oohne Leistungsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB}. Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner - wird ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen. Quantitative Veränderungen Deutschland, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG elb nef Messkonzept ab 2016 Personen in BG (PERS) RLB ELB NEF SLB AUS KOL Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur der Grundsicherung (SGB II): htto:ustatistik.arbeitsageotur.de/navigation//grundlagen/methodenberichte/grundsicherung-arbeitsuchende SGB!I/Methodenberichte-Grllndsicherunq-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html

6 0 Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand : April2016 Methodische Hinweise - Revision der der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis 2015 elb nef ab2016 ~~E_S_LB~j E_LB ~j_k_o_l~j N_E_F ~j N_.E_S_L_B ~ja_u~ s J oohne Leistungsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner- wird ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen. Quantitative Veränderungen Sachsen, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG elb nef Messkonzept ab 2016 Personen in BG (PERS) RLB ELB NEF SLB AUS KOL Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur der Grundsicherung (SGB II}:.!:J:!:!P-://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation//Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende SGBII/Methodenberichte-Grundsicherung-Arbeitsuchende-SG BII-Nav.html

7 e Bundesagentur für Arbeit Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2016 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April 2016 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Fiow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand + Zugang -Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne Leistungsanspruch (NLB). Zudem findet eine weitere Differenzierung nach Art der Leistung sowie ggf. der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II statt. ln der Abbildung sind die einzelnen Personengruppen sowie ihre Zusammensetzung dargestellt. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) erwerbsfähige Leistungs 'berechtigte (ELB) Rege!leistungsberechtigte (RLB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Petsonen (AU$) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 201 0) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen (NLB) innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher von Altersrente. Andererseits handelt es sich um minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eitern leben und deren eigenes Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Die zentrale Größe der statistischen Berichtserstattung der Grundsicherungsstatistik SGB II sind die Regelleistungsberechtigten.

8 e Bundesagentur für Arbeit Stand: April2016 Methodische Hinweise - Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder_ Bedarfsgemeinschaften können aufgrund ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) bilden zusammen alle Bedarfsgemeinschaften- siehe Abbildung. Bedarfsgemeinschaften (BG) Seite 2/2 Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter angehören. Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte, vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen oder Kinder ohne Leistungsanspruch. Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen. Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten. Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von "im Bestand" zu "nicht im Bestand" und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte, Personen mit Ausschlussgrund und Kinder ohne Leistungsanspruch einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z. B. verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als Regelleistungsberechtigter mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie hingegen nur dann als Bewegung statistisch berücksicht, wenn die Unterbrechung zwischen den Anspruchsepisoden länger als 7 Tage ist. Definitionen und Erläuterungen zu Bedarfsgemeinschaften und deren Mitgliedern können dem Glossar zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entnommen werden:

9 e Bundesagentur für Arbeit Stand: April 2016 Methodische Hinweise- der Sanktionen (allgemein) Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) bildet 31 SGB II in Verbindung mit 31a SGB II bzw. 32 SGB II. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Arbeit zurnutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Die Informationen über den Umfang von Sanktionierungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende finden entsprechende Berücksichtigung in der der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II. Dabei wird grundsätzlich nach der Erhebungsmethode bzw. dem Zählkonzept unterschieden. Einerseits werden nach dem Bestandskonzept Sanktionierungen sowie deren Umfang bzw. deren leistungsrechtliche Auswirkungen am Bestand der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II gemessen (Sanktionsbestand). Andererseits werden auch die im Berichtszeitraum neu ausgesprochenen Sanktionen über ein Bewegungskonzept (nur Zugänge) gemessen (Sanktionsbewegungen). Sanktionsbestand Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bestand wird festgestellt, ob zum Stichtag mindestens eine wirksame Sanktion vorliegt. Auf Basis dieser Bestandszählung wird dargestellt, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte zum Stichtag sanktioniert sind, wie viele Sanktionen gegen diese erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorliegen und wie sich die Sanktionen auf die Höhe des Leistungsbezugs auswirken. Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sanktionen ausgesprochen werden. Statistisch werden im Bestandskonzept alle zum Stichtag wirksamen Sanktionen erfasst, d. h. die Bestandsmessung umfasst alle Sanktionen, deren Gültigkeitsdauer über den Stichtag der Bestandsmessung reichen. Daher kann ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zum Stichtag im Bestand mit mehreren Sanktionen belegt sein. Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am statistischen Stichtag wirksam waren, werden zum jeweiligen Berichtsmonat nicht berücksichtigt. Die Höhe einer Sanktion wird prozentual am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30 %, bei Meldeversäumnissen 10 % des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II, also den Regelbedarf Alg II, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft sowie bis Ende 2010 den Zuschlag nach Bezug von Alg. Bei wiederheiter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Dabei kann danach differenziert werden, wie stark die einzelnen Leistungsarten von der Leistungskürzung durch Sanktionierung betroffen sind. Neu festgestellte Sanktionen (Sanktionsbewegungen) Die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen wird nach dem Bewegungskonzept als Zugänge von Sanktionen ausgewertet. Abweichend vom sogenannten Stichtags-Personenkonzept beim Sanktionsbestand wird im Rahmen von Sanktionsbewegungen (neu festgestellte Sanktionen) nicht betrachtet, wie viele Personen zum Stichtag eine wirksame Sanktion haben. Ziel ist hier vielmehr, Aussagen darüber zu treffen, wie viele Sanktionen in einem bestimmten Zeitraum (Berichtsmonat) neu ausgesprochen wurden. Bei dieser Auswertungsform verändert sich die Betrachtungsweise bzw. das Betrachtungsobjekt Auswertungsobjekt ist nicht die Person, sondern die neu festgestellte Sanktion. Durch die sachverhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezogene Merkmale wie bspw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Darüber hinaus werden zur jeweiligen Sanktion auch die personenbezogenen Informationen zu dem von der Sanktion betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermittelt. Sanktionsquote Die Sanktionsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) setzt die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion (Sanktionsbestand) zur Anzahl aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beziehung. o Im Zähler sind nur die ELB mit mindestens einer zum Stichtag wirksamen Sanktion enthalten. o Im Nenner sind alle ELB enthalten. Dabei ist zu beachten, dass die Nennergröße auch einen Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthält, die nicht verpflichtet sind, eine Arbeit aufzuneh men, weil ihnen eine Arbeitsaufnahme nicht zu mutbar ist. Dies ist z. B. bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 3 Jahren oder erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die noch die Schule besuchen, der Fall. Dementsprechend kommt für diesen Personenkreis die Mehrzahl der möglichen Sanktionsgründe überhaupt nicht in Betracht. So können in diesen Fällen keine Sanktionen z. B. wegen der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, ausgesprochen werden. Bei der Betrachtung der Höhe dieser Quote muss also berücksichtigt werden, dass die Grundgesamtheit im

10 ~ Bundesagentur für Arbeit Stand: April2016 Methodische Hinweise - der Sanktionen (allgemein) Die Aussagekraft von intertemporären und interregionalen Vergleichen sowie von Vergleichen zwischen bestimmten soziodemographischen Gruppen, für die die Quote vornehmlich dient, wird dadurch nicht eingeschränkt. Ergänzend wird eine Sanktionsquote für arbeitslose ELB gebildet, die berücksichtigt, dass sich manche Sanktionsgründe nur auf arbeitslose ELB beziehen können. Diese setzt die Anzahl arbeitsloser ELB mit mindestens einer zum Stichtag gültigen Sanktion zur Anzahl aller arbeitslosen ELB in Relation. Die Zahl der arbeitslosen ELB stimmt aus methodischen Gründen nicht exakt überein mit der Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II. Seite 2/2

11 ~ Bundesagenturfür Arbeit Stand: Februar 2016 Methodische Hinweise - Statusrelevante Lebenslage (in der Grundsicherungsstatistik SGB II) Die Informationen zur statusrelevanten Lebenslage ermöglichen eine differenzierte Darstellung des Status der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in der der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsstatistik SGB II). Damit kann festgestellt werden, warum erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht arbeitslos sind und in welcher Situation sie sich stattdessen befinden. Nach dem Sozialgesetzbuch sind Personen arbeitslos, wenn sie sich arbeitslos gemeldet haben, sie keine Beschäftigung ausüben, die weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst, aber eine solche Beschäftigung suchen und den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen. Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen, gelten als nicht arbeitslos. ln der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II definiert insbesondere der 10 SGB II Situationen, in denen eine Beschäftigungsaufnahme nicht zurnutbar ist. Darunter fallen u. a. die Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen und ein Schulbesuch. Datengrundlage und Verfahren zur Ermittlung der statusrelevanten Lebenslage Das Merkmal "statusrelevante Lebenslage" wurde 2010 als Erweiterung zu den gemeldeten erwerbsfähigen Personen in der Arbeitsmarkstatistik (AST) eingeführt und liegt nunmehr als integrierte Auswertung in der Grundsicherungsstatistik SGB II vor. Das Merkmal wird in der Arbeitsmarkstatistik zum einen aus dem operativen Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem der BA (VerBIS) und zum anderen aus den Datenlieferungen der zugelassenen kommunalen Träger (zkt) ermittelt. Für eine Person können mehrere Einträge zum Lebenslauf und zu Maßnahmen gleichzeitig vorliegen, wie z. B. Maßnahmeteilnahme und Arbeitsunfähigkeit. Daher wurde ein Schema entwickelt, welches die verschiedenen Einträge statistisch priorisiert. Die Vielzahl der Lebenslaufs- und Maßnahmearten wird dabei so zusammengefasst, dass typische statusrelevante Lebenslagen beschrieben werden können. Einzelheiten zur Ermittlung und Priorisierung können dem Methodenbericht " der gemeldeten Publlkatlonen/MethOCienberlcht-Statistlk-der-gemeldeLen-erwerbsfaehlgen-Personen.pdf Hinweise zur Auswertung der statusrelevanten Lebenslage in der Grundsicherungsstatistik SGB II Bei der statusrelevanten Lebenslage wird nur der Eintrag mit der höchsten Priorität abgebildet, weshalb einzelne Ausprägungen unterzeichnet sein können. Die abgebildeten Daten dienen somit nur einer näherungsweisen Beschreibung des Status der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und sind nicht für Auswertungen zu einzelnen Kategorien geeignet, wie z. B. der Erwerbstätigkeit oder von Fördermaßnahmen. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die noch nicht zur Vermittlung oder zum Fallmanagement angemeldet sind, kann keine statusrelevante Lebenslage ermittelt werden. Diese Personen werden der Kategorie "unbekannt/sonstiges" zugeordnet. Weiterführende Informationen können dem Methodenbericht "Warum sind nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos? -Verwendung der statusrelevanten Lebenslage in der der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II" entnommen werden: SGBII/Generlsche-Publlkationen/Methodenbericht-Warum-sind-nicht-alle-elb-arbeitslos.pdf

12 ~ Bundesagentur füt Arbeit -Infoseite Arbeitsmarktstatistik Stand: Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der der Bundesagentur für Arbeit unter: arbeitsagantu r.de Statistische Daten erhalten Sie unter " nach Themen": http :I/statistik. arbeitsagantu r,de/navigation/statisti k/ -nach-themen/ -nach-th e rn en-nav. htm I Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpoiltische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftlqu ng Grundsicherung für Arbeitsuchende (8GB II) Leistungen SGB 11 nach Berufen nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: r.de/navigation//g rund lagen/g lossare/g lossare-nav. htm I Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbllanzen Leistungen SGB 11 1 Hintergründe zur nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach 51 b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": Die Methodischen Hinweise der finden Sie unter Methodische Hinweise.

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