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1 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden Durchwahl Telefon Telefax IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /380 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4961 Thema: Alleinerziehende mit Leistungsbezug nach SGB II Dresden, ~ Mai2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Änderungen durch das geplante Gesetz zur Rechtsvereinfachung des SGB II haben u.a. auch Auswirkungen auf alleinerziehende Leistungsbezieher und Trennungskinder." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Alleinerziehende in Sachsen erhalten aktuell Arbeitslosengeld II? (Bitte, falls möglich, aufschlüsseln nach Alleinerziehenden mit 1 Kind, mit 2 Kindern und mit mehr als 2 Kindern und nach Geschlecht des Elternteils) Frage 2: Wie viele Alleinerziehende in Sachsen erhalten aktuell Arbeitslosengeld II und sind erwerbstätig- also sog. "Aufstocker"? (Bitte, falls möglich, aufschlüsseln nach Alleinerziehenden mit 1 Kind, mit 2 Kindern und mit mehr als 2 Kindern und nach Geschlecht des Elternteils) Frage 3: Wie viele Personen sind leistungsberechtigte Elternteile, die also getrennt voneinander leben oder geschieden sind, die sich aber gleichberechtigt das Sorgerecht teilen und somit auch den Mehrbedarf nach 21 Abs. 3 SGB II? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße Dresden

2 STAATSMINlSTE'RlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCH ERSCl-1 UTZ Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1-3: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen ~~ e n J.h/ Barbara Klepsc Anlage Seite 2 von 2

3 ~ Bundesagentur für Arbeit Anlage zur Drs.-Nr. 6/4961 Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat Erstellungsdatum: A. Deutschmann Regionaldirektion Sachsen Arbeitsmarkt in Zahlen Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder Sachsen (Gebietsstand Januar 2016) Jan Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: Hotline: Fax: Bundesagentur für Arbeit -Service Südost Bundesagentur für Arbeit Nürnberg 0911/ / Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Register: " nach Themen" Themen/-nach-Themen-Nav. htm I der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder, Nürnberg, Mai 2016 Nutzungsbedingungen: der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachunq im Internet soll dies in Form einer Verlinkunq auf die Hornepage der der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die der Bundesagentur für Arbeit.

4 "' Bundesagentur für Arbeit Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder Sachsen (Gebietsstand Januar 2016) Januar2016 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Die Grundsicherungsstatistik SGB II greift für das Merkmal Alleinerziehend auf die (leistungsrelevanten) erfassten Lebensumstände zu (z. B. minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft und kein Partner in der Bedarfsgemeinschaft). Insofern liegt eine andere Erhebungslogik zugrunde als in der Arbeitslosen-/Arbeitsuchenden-, die das Merkmal Alleinerziehend auf der Basis von Prozessdaten aus den Vermittlungssystemen ermittelt; diese entstehen durch eine Befragung des Arbeitslosen bzw. des Arbeitsuchenden. Deshalb sind die Zahlen aus der Arbeitslosenstatistik zu den alleinerziehenden Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nicht exakt deckungsgleich mit den Zahlen aus der Grundsicherungsstatistik SGB II zu den arbeitslosen alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Als alleinerziehend gelten Elternteile in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt "Hinweise_Revision". alleinerziehende ELB Merkmale insgesamt Männer dav. I Frauen Alleinerziehende insgesamt , in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschatten (BG) mit 1 Kind in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern dar. mit mit Anspruch auf Mehrbedarf Alleinerziehende insgesamt in Alleinerziehenden-BG mit 1 Kind in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern dar. Alleinerziehende erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt in Alleinerziehenden-BG mit 1 Kind in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern Erstellungsdatum. 02, , StatiStik-Service Sudost, Auftragsnummer Sta!ist1k der Bundesagentur fur Arbeit 'l Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen.

5 ~ Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April 2016 Methodische Hinweise -Revision der der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~~D II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis2015 elb nef ab 2016 jl...e_s_ls_j[ ELB..~_ [ _Ko_L-~.f N_E_F..~... I N_E_s_Ls_j[~A_us...J[ Dohne leistmgsanspndl ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ::ow::m~,o:~hln,o:<uman PAr<::nnAn I All~\- hpio:::nipio:::w<>io:::p Alt<>r<:rPnlnPr- wirrl PhPnf::ollo::: npii in rli<> R<>ri~ht<>rc:t::ottlmn Quantitative Veränderungen Deutschland, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG elb nef Messkonzept ab 2016 Personen in BG RLB ELB NEF SLB AUS KOL Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur der Grundsicherung (SGB II ): h!tp://statistlk.arbeltsagentur.de/naviqation/statistlk/grundlagen/methodenberichte/grundsicherunq -Arbeitsuchende SGBII/Methodenbenchte-Grundslcherung-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html

6 "' Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: Apri/2016 Methodische Hinweise - Revision der der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~~0 II in der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis2015 elb nef ab 2016 IL._E_SL_B_JI E_L_a ~_I _Ko_L...J. I N_EF,_I N_E_s_LB_Ji_A_us Ji Dohne leistulgsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ::111~n~~~hln~~<>n~n P<>""'nn<>n /All~\- hpic:nipi<:wpic:p AltPrc:rPntnPr- wirrl PhPnf::o/lc: ""'"in rlil'> RPrirhtPrc:t::ott11nn Quantitative Veränderungen Sachsen, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG elb nef 93,272 Messkonzept ab 2016 Personen in BG RLB ELB NEF SLB AUS KOL Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur der Grundsicherung (SGB II): http.//sta tistik.arbeitsagentur.de/navigalion/statistlk/grundlagen/methodenberichte/grundsicherung-arbeitsuchende SGBII/Methodenbenchte-Grundsicheru ng-arbeitsuchende-sg B 11-N av. htm I

7 ~ Bundesagentur für Arbeit Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2016 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April2016 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Fiow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl, Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand + Zugang- Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne 4..., _ _ ' ~' "'''l""''o -. ~ l.t... ' u A... J... t ' "_.J... r-.... ~ v u.. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Regelleistungsberechtigte (RLB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte (RLB). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften (NLB). Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach

8 e Bundesagentur für Arbeit Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Seite 212 Bedarfsgemeinschaften (BG) können aufgrund ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften /C Qn_\ hilrfo""..,,,~.,i'v'i~on..,ll,o Oo.rl.,l""f<f"I"U!!t...,.,Oinl:",..h.."f+or'\ /Cn.\ l"i.oh.o öhhil,.j,,,...,.. Bedarfsgemeinschaften (BG) Regel Ieistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehören Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte (SLB), vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) oder Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL). Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch (KOL) oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS). Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten (RLB). Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten (RLB) im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von.,im Bestand" zu.,nicht im Bestand" und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten (RLB) aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte (SLB), Personen mit Ausschlussgrund (AUS) und Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z.b. verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als RLB mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie nttp;/lstatistik.arbeitsagentur.de/statischer ContenUG[I.jndlaoen/GiossareJGenensche-PubiiKalionen/Grunds c!jerung-giossar-gesamtglossar pdf

9 ~ Bundesagentur für Arbeit Stand: April2016 Methodische Hinweise - der Grundsicherung für Arbeitsuchende Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte - oder kurz: erwerbstätige ELB - sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit (=Bruttoeinkommen) und/oder über verfügbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (=Betriebsgewinn) verfügen. Abhängig erwerbstätige ELB - Differenzierung nach Einkommensgrößenklassen Die Teilgruppe der abhängig erwerbstätigen ELB wird in der Berichterstattung zum einen nach der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit differenziert. Hierfür werden seit üblicherweise die folgenden Bruttoentgeltgrenzen herangezogen: - bis 450,00 Euro: geringfügige Beschäftigungen (Minijobs), Zahlung von pauschalierten Sozialabgaben durch Arbeitgeber -450,01 Euro bis 850,00 Euro: Gleitzone der sog. Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen -ab 850,01 Euro: reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Bis Ende 2012 galten noch die folgenden Bruttoentgeltgrenzen: bis 400,00 Euro, 400,01 bis 800,00 Euro, ab 800,01 Euro. in der Berichterstattung werden die seit 2013 gültigen Entgeltgrenzen verwendet. Abhängig erwerbstätige ELB - Differenzierung nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik Zum anderen werden über eine integrierte Auswertung der Grundsicherungsstatistik SGB II mit der BescMftigungsstatistik (BST) diejenigen abhängig erwerbstätigen ELB identifiziert, die zum Betrachtungszeitpunkt sozialversi.cherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt sind. Fü r diese "beschäftigten ELB" können dadurch ergänzende Strukturinformationen gewonnen werden, z.b. zu Arbeitszeit, Wirtschaftszweig, Beruf oder Ausbildung. Selbständig erwerbstätige ELB Selbständig erwerbstätige ELB werden anhand ihres verfügbaren Erwerbseinkommens (Betriebsgewinn) identifiziert. Bis März 2015 wurde hierfür das zu berücksichtigende Einkommen (==Betriebseinnahmen) verwendet. Statistische Analysen zeigen jedoch, dass die Betriebseinnahmen über die Datenquellen hinweg uneinheitlich erfasst ljjld übermittelt wurden. Dagegen ist der Betriebsgewinn eine verlässliche Größe, die datenquellenübergreifende PubllkalioneniMel.hodenbericht-Erwerbslaetige-Aigii-Bezieher.pdf Datengrundlagen und Datenverfügbarkelt Die der Grundsicherung für Arbeitsuchende basiert auf Prozessdaten der Jobcenter, also auf den Daten der IT-Verfahren zur Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. ln den gemeinsamen Einrichtungen (ge) wird das Fachverfahren ALLEGRO eingesetzt, das seit Juli 2015 das Altverfahren A2LL vollständig abgelöst hat. Zugelassene kommunale Träger (zkt) verwenden eigene IT-Verfahren und übermitteln Ihre Einzeldaten gemäß 51 b SGB II über den vereinbarten Datenstandard XSoziai-BA-SGBoll. Eine zuverlässige Differenzierung nach Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist für Daten aus A2LL bzw. ALLEGRO ab dem Berichtsmonat Januar 2007, für Daten über XSoziai-BA-SGBoll ab Juni 2009 möglich. Fehlende oder unvollständige Informationen werden ab der Ebene der Bundesländer durch ein lineares Hochrechnungsverfa hren ausgeglichen. Auswertu ngen aus der Grundsicherungsstatistik SGB II werden grundsätzlich auf Basis der Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten vorgenommen. Auswertungen Für erwerbstätige ELB nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik haben eine Wartezeit von sechs Monaten.

10 "' Bundesagentur für Arbeit -Infoseite Arbeitsmarktstatistik Stand: Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der der Bundesagentur für Arbeit unter: Statistische Daten erhalten Sie unter " nach Themen": http ://statisti k. arbeitsagentur. de/navigation/statisti k/-nach-them en/stati sti k-nach-themen-na\ Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Leistungen SGB 111 nach Berufen nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschaftigung Förderstatistik/Eingflederungsbilanzen Leistungen SGB 111 Hintergründe zur nach dem SGB II und 111 und zur Datenübermittlung nach 51b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": Die Methodischen Hinweise der finden Sie unter Methodische Hinweise.

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