Grunddaten des Antrags. Gemeinde- und Verfahrensdaten. Bearbeitung - Ortsplanung. Bearbeitung - Abteilung 10. Schriftliche Stellungnahme des Landes

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1 Grunddaten des Antrags Gemeinde- und Verfahrensdaten Gemeindenummer: Gemeindename: Goldegg Bereichsbezeichnung: Lengthal - Pronebner II Betroffene Grundeigentümer: Josef Pronebner, Sebastian Höring Teilabänderungsnummer: 031-2/2018 Verfahrensart: vereinf. Verfahren ohne UEP & UP Antrag auf: aufsichtsbehördliche Genehmigung/Kenntnisnahme Aktenzahl der Gemeinde: 031-2/2018 BearbeiterIn: Katrin Kreidenhuber Bearbeitung - Ortsplanung AuftragnehmerIn: allee42 landschaftsarchitekten Geschäftszahl des/r OrtsplanerIn: 410 FWTA 66/ ProjektleiterIn: DI Martin Sigl SachbearbeiterIn: Klemens Pürmayr MSc Bearbeitung - Abteilung 10 Juristische/r SachbearbeiterIn: Mag. Yvonne Koller Technische/r SachbearbeiterIn: Dipl.-Päd. Mag. Birgit Loizl Schriftliche Stellungnahme des Landes Seite 1 von 35

2 Verfahrensgegenstand 18 Veranlassung Der Grundeigentümer der GP 604/1 beabsichtigt die Bebauung der verbleibenden Teilfläche zwischen Graben und der bestehenden Reihenhaussiedlung am südwestlichen Ortsrand von Weng. Daher soll diese ca. 430 m² große Fläche von "Grünland - Ländliche Gebiete" in "Bauland - Erweiterte Wohngebiete" umgewidmet werden. Die Fläche wird mit einer Planfreistellung und mit einer Befristung und der Folgewidmung "Grünland - Ländliche Gebiete" versehen. Weiters soll eine ca. 93m² große Teilfläche der GP 217/2 KG Weng (Erschließungsstraße) zwecks der Ausweisung von zusammenhängenden Flächen ebenfalls in Bauland umgewidmet werden. Datum der TAÄ-Anregung Lage der verfahrensgegenständlichen Fläche Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten des Ortsteils Goldegg Weng an einem leicht nach Südwesten geneigten Hang. Übersichtsplan Grundstücke Gst. Nr KG Nr. KG Name 217/ Weng 604/ Weng Aktive Bodenpolitik Wurden Maßnahmen gesetzt?: Nein Seite 2 von 35

3 Wenn ja - welche? Wenn nein - Begründung? Eigenbedarf Mappenblattnummer(n) Mappenblattnummer(n): Widmungsänderungen Umwidmung von Fläche [m²] Widmungskategorie 523 GLG Prüfliste Befristung (1.) Handelt es sich um eine Ausweisung von Grünland oder Verkehrsfläche zu Bauland (Baulandwidmungen 5 Z3)? (2.) Handelt es sich um eine unbebaute Fläche? (3.) Handelt es sich um eine selbständig bebaubare Fläche? Teilfläche Frage 1 Frage 2 Frage 3 1 J N N 2 J J J Seite 3 von 35

4 Beurteilungsplan - planliche Darstellung Umwidmung in TLF Fläche [m²] 1 93 EW EW Kennzeichnung: J Beschreibung der Kennzeichnungen: Kennzeichnung Planfreistellung Widmungskategorie Folgewidmung GLG Gesamtfläche der Abänderung [ m²]: 523 Erforderliche Erläuterungen zur Umwidmung Befristung Dauer der Befristung bei HG, BG, SF in Jahren: Antragsteil 'Verfahrensgegenstand 18' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 4 von 35

5 Umweltrelevanz Schwellenwertprüfung Fläche der umweltrelevanten Änderungen je Kategorie [m²]: 523 [m²] Summe der zusätzlich für die Schwellenwertbeurteilung relevanten Flächen in m² (Kumulationsregel): 798 [m²] Gesamtausmaß der gemäß ROG relevanten Flächen [m²]: 1321 [m²] Lage der Änderungsfläche in einem Schutzgebiet: Nein Ergebnis der Schwellenwertprüfung Schwellenwertüberschreitung liegt vor: Nein Schwellenwerte gemäß SUP Verordnung: 5,0 ha Allfällige Begründungen oder Erläuterungen Ausschlusskriterienprüfung A: Umweltprüfung bereits vorhanden: Nein B: Anpassung an gegebene Struktur- und Nutzungsverhältnisse: Nein C: Offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen: Nein D: Kleinräumige Erweiterung, Arrondierung oder Fortschreibung: Ja Begründung zur Anwendung eines Ausschlusskriteriums Für die vorliegende Widmungsänderung trifft das Ausschlusskriterium D zu, da es sich um eine kleinräumige Fortschreibung des FWP handelt, wobei Art und Umfang der geplanten Umwidmung keine wesentlichen Umweltauswirkungen erwarten lassen. Verträglichkeitsabschätzung bei Europaschutzgebieten Änderungsfläche befindet sich innerhalb oder in der Nähe eines Europaschutzgebietes: Nein Verträglichkeit gegeben - es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten Begründung - warum eine/keine Naturverträglichkeit vorliegt Ergebnis der Vorbeurteilung der Umweltrelevanz Als Ergebnis der Vorbeurteilung ist festzustellen Eine Umwelterheblichkeitsprüfung ist erforderlich: Nein Eine Umweltprüfung ist erforderlich: Nein Eine FFH - Naturverträglichkeitsprüfung ist erforderlich: Nein Seite 5 von 35

6 Allfällige ergänzende Aussagen zur Prüfung der Umweltrelevanz Behandlung der Stellungnahme des Landes durch den/die OrtsplanerIn Antragsteil 'Umweltrelevanz' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 6 von 35

7 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Seite 7 von 35

8 Raumordnungsgesetz 2009 Raumordnungsziele und -grundsätze gem. 2 ROG 2009: (1) Die Raumordnung hat folgende Ziele zu verfolgen: 1. Die räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen für leistbares Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften sowie eine intakte Umwelt sind nachhaltig zu sichern. 2. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und pfleglich zu nutzen, um sie für die Zukunft in ausreichender Güte und Menge zu erhalten. Die Vielfalt von Natur und Landschaft ist zu erhalten. Gleichbedeutsam sind der Schutz und die Pflege erhaltenswerter Kulturgüter, Naturgegebenheiten und des Landschaftsbildes. Der freie Zugang zu Wäldern, Seen, öffentlichen Fließgewässern und sonstigen landschaftlichen Schönheiten ist zu sichern bzw. anzustreben. 3. Die zum Schutz vor Naturgefahren notwendigen Freiräume sollen erhalten bleiben, wobei auf bestehende Dauersiedlungs- und Wirtschaftsräume Bedacht zu nehmen ist. Gebiete mit nutzbaren Wasser- und Rohstoffvorkommen sollen von Nutzungen freigehalten werden, welche diese Vorkommen beeinträchtigen und ihre Gewinnung verhindern können Das Siedlungssystem soll derart entwickelt werden, dass a) die Bevölkerungsdichte eines Raumes mit seiner ökologischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit im Einklang steht, b) die Versorgung der Bevölkerung in ihren Grundbedürfnissen in ausreichendem Umfang und angemessener Qualität sichergestellt und eine entsprechende Ausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge vor allem durch Revitalisierung und Stärkung der Ortsund Stadtkerne in zumutbarer Entfernung gewährleistet ist, c) räumliche Strukturen geschaffen werden, die eine nachhaltige und umwelt- sowie ressourcenschonende Mobilität ermöglichen, d) zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs benötigte Flächen nicht für eine bloß zeitweilige Wohnnutzung verwendet werden, e) eine bestmögliche Abstimmung der Standorte für Wohnen, wirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Dienstleistungseinrichtungen sowie für Erholungsgebiete erreicht wird und f) die Bevölkerung vor Gefährdung durch Naturgewalten und Unglücksfälle außergewöhnlichen Umfangs sowie vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen durch richtige Standortwahl dauergenutzter Einrichtungen und durch Schutzmaßnahmen bestmöglich geschützt wird. 8. Die Erhaltung und Entwicklung einer möglichst eigenständigen und nachhaltigen Energieversorgung ist zu unterstützen. 9. Die Grundlagen für die langfristige Entwicklung der Wirtschaft, der Infrastruktur und des Wohnungswesens sowie für die erforderlichen Strukturanpassungen sind zu sichern und zu verbessern. 10. Für die Bevölkerung in allen Teilen des Landes ist die Herstellung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen sowie deren Verbesserung durch die Schaffung einer ausgeglichenen Wirtschafts- und Sozialstruktur und aktiver Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums anzustreben. (2) Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: 1. haushälterische und nachhaltige Nutzung von Grund und Boden, insbesondere der sparsame Umgang mit Bauland; 2. Vorrang der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen; 3. Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach innen und Vermeidung von Zersiedelung; 4. verstärkte Berücksichtigung der Umweltschutzbelange und entsprechende Wahrnehmung der Klimaschutzbelange bei der Abwägung ökologischer und ökonomischer Ansprüche an den Raum, Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes; 5. Orientierung der Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und sonstigen Infrastruktureinrichtungen unter Beachtung größtmöglicher Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen; 6. Entwicklung der Raumstruktur entsprechend dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung und Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identität; 7. aktive Bodenpolitik der Gemeinden für leistbares Wohn- und Betriebsbauland; 8. sparsame Verwendung von Energie und vorrangiger Einsatz heimischer erneuerbarer Energieträger; 9. verstärkte Berücksichtigung unterschiedlicher Auswirkungen von Planungen auf Frauen und Männer, auf Kinder und Jugendliche, auf ältere Menschen sowie auf Menschen mit Behinderung. Seite 8 von 35

9 Aussagen der überörtlichen Raumplanung Landesentwicklungsprogramm, Sachprogramme Das Landesentwicklungsprogramm (Gesamtüberarbeitung 2003; LGBl Nr 94/2003) beinhaltet folgende, für gegenständliche Teiländerung relevante Leitbilder, Ziele und Maßnahmen: B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien Ziele: (1) Erhaltung bzw. Schaffung kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum Außenraum und haushälterische Nutzung von Grund und Boden. (2) Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten möglichst im Bereich leistungsfähiger ÖV-Systeme. (3) Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem Umfang. (4) Schutz der Bevölkerung vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen. (5) Vermeidung von Nutzungskonflikten. Maßnahmen: (1) Der Baulandbedarf ist unter Berücksichtigung der regionalen Stellung und der Änderungen in der Größenstruktur der Haushalte abzuschätzen.... (3) Im Rahmen der funktionellen Gliederung des Gemeindegebietes sind die Siedlungs- und Entwicklungsschwerpunkte festzulegen.... (5) Die künftige Siedlungsentwicklung soll vorrangig im Anschluss an bereits bestehende geeignete Siedlungen erfolgen.... C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft) C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung Ziele: (1) Sicherung von erhaltenswerten Grün- und Freiraumstrukturen.... Maßnahmen:... (4) Klar definierte Siedlungsränder sollen unter Berücksichtigung der landschaftlichen Einbindung geschaffen werden.... C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft Ziele: (1) Absicherung des Dauersiedlungsraumes vor Naturgefahren unter Berücksichtigung des Aspekts der Nachhaltigkeit. (2) Freihaltung der Abflussräume und Gewässernahbereiche von Nutzungen, die den Abfluss und die ökologische Funktionsfähigkeit von Gewässern beeinträchtigen. (3) Sicherung des Potentials von nutzbaren Trinkwasservorkommen und Erhaltung der Reinheit der Gewässer. Maßnahmen: (1) Die durch Naturgefahren (z.b. Berg- und Felssturz, Hochwasser, Schnee- und Eislawinen, Muren und Rutschungen) bedrohten Bereiche sind von solchen Nutzungen freizuhalten, die eine weitere Erhöhung des Schadenspotentials nach sich ziehen würden. Seite 9 von 35

10 Regionalprogramm Die Gemeinde Goldegg gehört dem Regionalverband Pongau an. Das Entwicklungsprogramm Pongau ist mit gem. 81 Abs.2 Z.4 ROG 2009 außer Kraft getreten. Ein Regionales Entwicklungskonzept wurde am beschlossen. Darin sind folgende für das gegenständliche Projekt relevanten Aussagen enthalten: QUALITÄTSSTRATEGIE - MOBILITÄT UND RAUMENTWICKLUNG 2.1 Allgemeine Ziele Siedlungsentwicklung und Öffentlicher Verkehr werden aufeinander abgestimmt. Neues Bauland wird vorrangig im Einzugsbereich von Bahnhöfen und Haltestellen gewidmet, oder in Zonen, in denen ein adäquater ÖV-Anschluss in wirtschaftlicher Weise herstellbar ist. Seite 10 von 35

11 Räumliches Entwicklungskonzept (REK) REK - Textliche Aussagen - Ziele und Maßnahmen Das REK wurde von der Gemeinde am gemäß 13 Abs 5 ROG 1998 beschlossen, es folgten 5 Teiländerungen vom , , , und Es enthält folgende für die gegenständliche Flächenwidmung besonders relevanten Aussagen: 1.3 BEVÖLKERUNG Ziele - Harmonisches Bevölkerungswachstum im Einklang mit den dörflichen Strukturen (geringe Zuwanderung max. 5%). Die Wachstumsrate soll 15% keinesfalls übersteigen Berücksichtigung sich wandelnder Familienstrukturen bei der Wohnraumbeschaffung. Maßnahmen - Baulandausweisung entsprechend dem 10-Jahresbedarf gegen entsprechenden Nachweis der Verwendungsabsicht Baulandausweisung im Rahmen der Kapazitäten der technischen und sozialen Infrastruktur. 2. FREIRAUMKONZEPT 2.1. LANDSCHAFTSGEFÜGE, NATURRAUM, UMWELTBEDINGUNGEN Ziele - Nachhaltige Sicherung der Luftqualität Maßnahmen - Nutzung der vorhandenen Potentiale klimaneutraler (erneuerbarer) Energie - Verkehrsbewusste Raumordnung - Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs als umweltfreundliches Verkehrsmittel 3. SIEDLUNGS- UND ORTSBILDKONZEPT 3.1. SIEDLUNGSENTWICKLUNG UND FLÄCHENNUTZUNG DER SIEDLUNGSGEBIETE Ziele - Harmonisches Wachstum der Ortsteile im Einklang mit der infrastrukturellen Ausstattung. Freiraum- und Siedlungskonzept nach Ortsteilen: Weng: Ziele - Kontinuierliche Erweiterung für Wohnzwecke - Innere Verdichtung unter Rücksichtnahme auf den örtlichen Freiflächenbedarf. - Nutzung des absehbaren Bauvolumens für klima- und ressourcenschonende Energieversorgung. Maßnahmen... - Im Westen Baulandauffüllung für Eigenbedarf unter Beachtung der Siedlungsgrenze (vorh. Strukturgrenze) - Abrundung des Siedlungsraumes Richtung Lengthal bei Sicherstellung einer fußläufigen Verbindung zum Ortszentrum Richtung Nordosten Gemäß Leitbild (Planteil) liegt die als Bauland geplante Fläche (blaue Markierung) in einem Bereich für Wohnen. Südlich des Planungsgebietes ist eine 'absolute Siedlungsgrenze' festgelegt. Seite 11 von 35

12 REK - Planausschnitte Angrenzende Widmungen Norden und Osten: Bauland - Erweiterte Wohngebiete Süden und Westen: Grünland - Ländliche Gebiete Seite 12 von 35

13 FWP-Ausschnitt Antragsteil 'Planungsgrundlagen' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 13 von 35

14 Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen Die Teilabänderungsfläche ist von Kennzeichnungen oder Kenntlichmachungen betroffen: Ja Naturschutz Beschränkung vorhanden: Nein Beschreibung Wasserwirtschaft Beschränkung vorhanden: Nein Beschreibung Wildbach und Lawinenverbauung Beschränkung vorhanden: Ja allfällige Unterlagen: Uploaded File: wlv_stn_ pdf; Beschreibung Die Fläche liegt zum Teil in der gelben Wildbachgefahrenzone. Es liegt eine positive Stellungnahme der WLV vom vor (siehe Beilage). Es sind 4m Abstand zur Böschungsoberkante einzuhalten, Maßnahmen zum Objektschutz werden im Bauverfahren vorgeschreiben. Geologie Beschränkung vorhanden: Nein Beschreibung Wald Beschränkung vorhanden: Nein Beschreibung Lärm Beschränkung vorhanden: Nein Beschreibung div. Bauverbotsbereiche Beschränkung vorhanden: Nein Seite 14 von 35

15 Beschreibung Altlasten und Verdachtsflächen Prüffläche im Umkreis von 50 m oder Überschneidung: Nein Beschreibung Sonstige Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen Beschränkung vorhanden: Nein Beschreibung Behandlung der Stellungnahmen des Landes durch den/die OrtsplanerIn (aufsichtsbehördliches Genehmigungsverfahren) Seite 15 von 35

16 Infrastrukturelle Erschließung Infrastruktureinrichtungen erforderlich: Ja Begründung, warum keine Infrastruktur erforderlich Trinkwasserversorgung Vorhanden: Ja Beschreibung WG Weng Abwasserentsorgung (Schmutz- und Oberflächenwässer) Vorhanden: Ja Beschreibung Ortskanalisation Verkehrserschließung Vorhanden: Ja Beschreibung Individualverkehr: Zufahrt von der Böndlseestraße aus über private Zufahrt mit Geh- und Fahrtrecht Öffentlicher Verkehr: die nächste Bushaltestelle 'Goldegg - Oberweng' befindet sich in ca. 290 m fußläufiger Entfernung an der Böndlseestraße. Sonstige infrastrukturelle Erschließungen Vorhanden: Ja Beschreibung Stromversorgung: Salzburg AG Behandlung der Stellungnahmen des Landes durch den/die OrtsplanerIn (aufsichtsbehördliches Genehmigungsverfahren) Seite 16 von 35

17 Landschaftsstruktur und -bild Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Das Planungsgebiet liegt am südwestlichen Rand des Ortsteils Weng im Bereich einer Hangkante, die nach Südwesten hin den Abschluss des Ortsteils bildet. Nordwestlich verläuft ein Graben der den Nordwesten des Ortsteils Weng zum Wengerbach/Schwarzbach hin entwässert. Im Osten und Norden grenzen weitgehend bebaute Siedlungsflächen (Aubauernfeld) an, die v.a. mit ein- bis zweigeschossigen freistehenden (Einfamilien)Wohnhäusern bebaut sind. Die südlich anschließenden Freiflächen dienen überwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung (Mähwiese). Auf das Landschaftsbild ist aufgrund der Lage am Südrand der Siedlung im Bereich der Hangkante im Anschluss an eine bestehende überwiegend bebaute Siedlung und den Umstand, dass es sich nur um eine geringfügige Änderung der Baulandgrenzen handelt, mit geringen Auswirkungen zu rechnen (Foto siehe Kap. Gutachten). Antragsteil 'Landschaftsstruktur und -bild' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 17 von 35

18 Vegetation und Tierwelt Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Als potentiell-natürliche Vegetation wäre montaner Nadelmischwald anzunehmen, tatsächlich handelt es sich um eine Mähwiese. Aufgrund der bisherigen intensiven Nutzung als landwirtschaftliches Grünland ohne Strukturelemente ist nicht von einem Vorkommen seltener oder gefährdeter Pflanzen auszugehen. Antragsteil 'Vegetation und Tierwelt' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 18 von 35

19 Erholungsnutzung und Grünflächen Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Als landwirtschaftliches Intensivgrünland weist das Planungsgebiet keine besondere Eignung für die Erholung auf. Im ggst. Bereich befinden sich keine Freizeiteinrichtung oder sind solche geplant. Antragsteil 'Erholungsnutzung und Grünflächen' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 19 von 35

20 Lebensräume und Biotope inkl. Vernetzung Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Das Planungsgebiet berührt lt. Biotopkartierung keine geschützten Lebensräume im Sinne des 24 Naturschutzgesetz. Es sind auch keine sonstigen naturschutzrechtlich geschützten Gebiete betroffen. Antragsteil 'Lebensräume und Biotope inkl. Vernetzung' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 20 von 35

21 Kulturgüter und Ortsbild Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Schützenswerte Kulturgüter oder Ortsbilder sowie archäologisch oder baugestalterisch besonders wertvollen Bereiche sind nicht vorhanden. Antragsteil 'Kulturgüter und Ortsbild' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 21 von 35

22 Geologie Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Das Planungsgebiet ist leicht nach Westen hin geneigt, Anzeichen für Vernässung sind nicht vorhanden. Hinsichtlich der geologischen Ausgangssituation handelt es bei vorliegenden Flächen lt. Geologischer Karte (Geofast 124 Saalfelden) um Moränenmaterial. Aufgrund der Topographie und nach Angaben des Bauamtes gab es bei der Bebauung in der Nachbarschaft keine besonderen Anforderungen hinsichtlich des Baugrundes, sodass von einer gewöhnlichen Baugrundeignung auszugehen ist. Aufgrund der Lage auf einer Hangverebnung (siehe Foto im Kap. Gutachten) besteht keine Steinschlaggefahr. Antragsteil 'Geologie' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 22 von 35

23 Boden Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Ein Vorkommen von Altlasten oder Verdachtsflächen gemäß Altlastensanierungsgesetz im gegenständlichem Bereich bzw. in einem Umkreis von 50m ist nicht bekannt. Im SAGIS ist für den ggst. Bereich folgende Bewertung der Bodenfunktionen vorhanden: Natürliche Bodenfruchtbarkeit = hoch, Abflussregulerung und Lebensraumfunktion = durchschnittlich; Pufferfunktion = gering Maßnahmen zum Bodenschutz wie geringe Versiegelung, Weiterverwenden des Oberbodens zum Verbessern anderer lw. genutzter Flächen in der Gemeinde, sind im nachgeschalteten Bauverfahren zu berücksichtigen. Antragsteil 'Boden' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 23 von 35

24 Land- und Forstwirtschaft Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Die nächstgelegene landwirtschaftliche Hofstelle (Lengthal) befindet sich im Südwesten in ca. 80 m Entfernung jenseits der Böndlseestraße. Somit ist ein ausreichender Abstand hinsichtlich der Vermeidung von Nutzungskonflikten gegeben. Beim Planungsgebiet handelt es sich um keine Waldfläche. Antragsteil 'Land- und Forstwirtschaft' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 24 von 35

25 Wasser- und Wasserwirtschaft Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Im Planungsgebiet befinden sich keine stehenden oder fließenden Gewässer oder Schutzund Schongebiete nach dem Wasserrechtsgesetz. Ca. 4,5m westlich des Planungsgebietes befindet sich ein geradlinieger namenloser Graben, der den Nordwesten des Ortsteils Weng zum Wegerbach hin entwässert. Antragsteil 'Wasser- und Wasserwirtschaft' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 25 von 35

26 Naturräumliche Gefährdungen Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Das Planungsgebiet liegt zum Teil innerhalb der gelben Gefahrenzone der WLV und grenzt an die rote Wildbachgefahrenzone des Schrempfgrabens an. Zur ggst. Umwidmung liegt eine positive Stellungnahme der WLV vom vor (siehe Kap. Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen) Seite 26 von 35

27 Lärm Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Eine Lärmbelastung von der Landesstraße (endet im Ortszentrum von Weng) ist aufgrund der großen Entfernung nicht gegeben. Antragsteil 'Lärm' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 27 von 35

28 Luft Strukturuntersuchung Bestandserhebung und Wirkungsanalyse einer Umwidmung auf die erhobene Struktur Die Gemeinde Goldegg ist kein Luftkurort und die gegenständlichen Flächen gelten nicht als belastete Gebiete gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft. Das Planungsgebiet befindet sich nicht in einem Kaltluftabflussgebiet o.ä., durch Heizung und induzierten Verkehr sind keine über das ortsübliche Ausmaß hinausgehende Belastungen zu erwarten. Antragsteil 'Luft' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 28 von 35

29 Zusammenfassung Zusammenfassung der Strukturuntersuchung Der ggst. Bereich befindet sich im Süden des Ortsteiles Weng, das Planungsgebiet ist leicht nach Westen zu einem namenlosen Graben hin geneigt. Ca. 80m südwestlich der Fläche befindet sich eine lw. Hofstelle. Es liegen keine Anzeichen für Rutschungen vor, Massenbewegungen in der näheren Umgebung sind keine bekannt. Ein ca. 4,5m breiter Streifen im Westen des Planungsgebietes befindet sich in der gelben Wildbachgefahrenzone, eine Stellungnahme der WLV wurde eingeholt (siehe Kap. Beschränkungen-Kenntlichmachungen). Es befinden sich keine landschaftlichen Strukturelemente auf der Fläche. Laut SAGIS ist die natürliche Bodenfruchtbarkeit auf ggst. Fläche hoch, Maßnahmen zum Bodenschutz wie geringe Versiegelung, Weiterverwenden des Oberbodens zum Verbessern anderer lw. genutzter Flächen in der Gemeinde, sind im nachgeschalteten Bauverfahren zu berücksichtigen. Die Siedlungsstruktur im Norden und Osten wird durch Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser geprägt, die überwiegend zweigeschossig ausgeführt sind. Durch das Planungsgebiet verläuft eine kleine Geländestufe die die Trennung zu den südlich angrenzenden Freiflächen der landwirtschaftlichen Nutzung darstellt. Auseinandersetzung mit der Stellungnahme des Landes (aufsichtsbehördliches Genehmigungsverfahren) Antragsteil 'Zusammenfassung' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 29 von 35

30 Bebauungsplanung Bebauungsplan der Grundstufe Planfreistellung gem. ROG 2009: Ja Begründung Es handelt sich bei der ggst. Fläche um eine unbebaute Fläche, für welche eine Planfreistellung gem. 50 Abs.2 Z.1 ROG 2009 erfolgt. Das ist nur zulässig, wenn a) die als Bauland ausgewiesenen oder im Räumlichen Entwicklungskonzept zur Bebauung vorgesehenen unverbauten Flächen ein Ausmaß von m² nicht überschreiten; b) die Strukturen auf Grund der im jeweiligen Bereich gegebenen Bebauung bereits hinreichend vorgeprägt sind; c) keine neue Trassierungen für die verkehrsmäßige Erschließung erforderlich sind und d) keine sonstigen Rücksichten einen Bebauungsplan erforderlich machen. Diese Voraussetzungen treffen auf die ggst. Fläche zu. Reaktion des/der OrtsplanerIn auf die Stellungnahme des Landes (zur Planfreistellung) Anmerkungen zum Bebauungsplan - OrtsplanerIn Reaktion des/der OrtsplanerIn auf die Stellungnahme des Landes (zum Bebauungsplan) Allenfalls Bebauungsplan der Aufbaustufe Anmerkungen zum Bebauungsplan - OrtsplanerIn Reaktion des/der OrtsplanerIn auf die Stellungnahme des Landes Antragsteil 'Bebauungsplanung' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 30 von 35

31 Baulandbilanz Ergebnis der Überprüfung der Baulandflächenbilanz Die zusätzliche Baulandausweisung liegt innerhalb des errechneten 10-Jahres- Baulandbedarfes. Anmerkungen zur Baulandflächenbilanz Allfällige Anmerkungen Beilage: Baulandflächenbilanz im Detail: Uploaded File: Baulandflächenbilanz vom pdf; Reaktion des/r OrtsplanerIn auf die Stellungnahme der Abteilung 10 Baulandreserven Baulandreserven Wohnen (in m²): Baulandreserven Gewerbe (in m²): Antragsteil 'Baulandbilanz' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 31 von 35

32 Gutachten Gutachten des/der OrtsplanerIn Würdigung der Übereinstimmung mit der überörtlichen Raumplanung Das ggst. Vorhaben stimmt mit den Zielen der überörtlichen Planungsvorgaben weitgehend überein. Durch die ggst. Baulanderweiterung wird eine lw. schwierig zu bewirtschaftende Restfläche zwischen der bestehenden Bebauung im Osten und dem Graben im Westen für die Errichtung eines Wohnhauses genutzt. Damit wird die Zielsetzung der "Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem Umfang" (LEP) entsprochen. Die angestrebte "Erhaltung bzw. Schaffung kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum Außenraum" wird erfüllt, da es sich bei der Widmungsänderung um eine Arrondierung handelt, die den Vorgaben des Räumlichen Entwicklungskonzeptes entspricht, und die Fläche an gewidmetes und bebautes Bauland angrenzt. Der Schutz vor Naturgefahren kann durch Objektschutzmaßnahmen im Bauverfahren berücksichtigt werden, es sind keine für den Hochwasserabfluss wesentlichen Räume betroffen. Würdigung der Übereinstimmung mit den Vorgaben des ROG Durch ggst. Wohnbaulandwidmung wird der Zielsetzung der "Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, insbesondere für leistbares Wohnen" entsprochen. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wird durch Einhaltung eines entsprechenden Abstandes zum nordwestlich gelegenen Graben berücksichtigt, jener vor Naturgefahren durch Objektschutzmaßnahmen im Bauverfahren. Die Grundsätze des ROG werden wie folgt berücksichtigt: Der angestrebte sparsame Umgang mit Bauland wird im Hinblick auf die geringe Baulandgröße von ca. 423m² berücksichtigt. Dem Grundsatz des "Vorrangs der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen" wird insofern Rechnung getragen, dass die Wohnbaulandausweisung der im REK angestrebten Deckung des Wohnraumbedarfes in der Gemeinde entspricht. Der angestrebte Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach innen und die Vermeidung von Zersiedelung wird durch die Einhaltung der bestehenden südwestlichen Baulandgrenze und den Umstand, dass die Widmung Richtung Böndlseestraße, also dem Inneren des Baulandes erfolgt, berücksichtigt. Der Grundsatz der verstärkten Berücksichtigung der Umweltschutzbelange wird durch die Lage der Fläche weitgehend außerhalb von Wildbachgefahrenzonen und außerhalb von Verlärmungsbereichen sowie geschützten Biotopen oder Landschaftsschutzgebieten gewahrt. Die angestrebte Orientierung der Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und sonstigen Infrastruktureinrichtungen wird durch die Lage in deren fußläufigen Einzugsbereich (neuer Nahversorger im Zentrum in Bau) unterstützt. Hinsichtlich der Entwicklung der Raumstruktur entsprechend dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung und Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identität kommt Goldegg gemäß LEP keine zentralörtliche Funktion zu und ist ggst. Widmung neutral. Eine aktive Bodenpolitik ist im ggst. Fall aufgrund der kleinen Fläche nicht erforderlich. Der angestrebte "vorrangige Einsatz heimischer erneuerbarer Energieträger" kann durch das lt. SAGIS "gut bis sehr gut geeignete" Solarpotenzial am ggst. Standort berücksichtigt werden. Hinsichtlich dieses Grundsatzes verstärkte Berücksichtigung unterschiedlicher Auswirkungen von Planungen auf Frauen und Männer, auf Kinder und Jugendliche, auf ältere Menschen sowie auf Menschen mit Behinderung ist die Widmung als bedingt positiv anzusehen, da sie einerseits innerhalb des ÖPNV-Einzugsbereiches und der Infrastrukturen im Ortsteil Goldegg-Weng liegt, aber andererseits soziale Einrichtungen sich im Zentrum von Goldegg befinden. Seite 32 von 35

33 Würdigung der Übereinstimmung mit den Planungsaussagen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes Hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Siedlungskonzept des REK gelten die Feststellungen im Zuge der vorangegangenen Teiländerungen Pronebner, Anschober und Lengthal - Pronebner (2002, 2005 u. 2017) analog: Im REK Leitbild ist in diesem Bereich eine Siedlungsgrenze festgelegt. Im Textteil Freiraum-und Siedlungskonzept nach Ortsteilen wird auf die Beachtung der Siedlungsgrenze im Westen bei einer Baulandauffüllung darauf hingewiesen, wobei die vorhandene Strukturgrenze besonders festgehalten ist. Diese Strukturgrenze wird in der Natur durch eine deutlich in Erscheinung tretende Geländestufe südwestlich der ggst. Fläche gebildet, welche auch die benachbarte nordwest-südost verlaufende Baulandgrenze darstellt. Die Teiländerung entspricht somit noch den Festlegungen im REK bezüglich der Festlegung der Siedlungsgrenze. Orthofoto - Lage des Planungsgebietes Seite 33 von 35

34 Foto(s) der Abänderungsfläche Gutachten Das Planungsgebiet liegt im Südwesten des Ortsteils Goldegg-Weng in der Gemeinde Goldegg. Im Rahmen der Teiländerung soll eine Teilfläche der 604/1 im Ausmaß von ca. 430 m² in "Bauland - Erweiterte Wohngebiete" gewidmet werden, diese Fläche wird mit einer Kennzeichnung (Planfreistellung) und einer Befristung (Folgewidmung: Grünland - Ländliche Gebiete) versehen. Weitere ca. 93m² der bestehenden Erschließungsstraße werden zur Herstellung einer arrondierten Baulandabgrenzung gewidmet. Das ggst. Planungsgebiet wird dzt. zum Großteil als lw. Mähwiese genutzt. Es grenzt im Norden und Osten an gewidmetes und bereits bebautes Bauland an. Im Planungsgebiet verläuft eine Geländekante von Südosten nach Nordwesten zu einem namenlosen Graben hin. Im Süden und Westen grenzt die Fläche an als Mähwiese landwirtschaftlich genutzte Bereiche an. Die Bebauung in der Umgebung besteht v.a. aus offen-freistehenden, meist zweigeschossigen Wohngebäude. Die notwendigen Infrastruktureinrichtungen sind vorhanden bzw. in der Nähe. Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Einzugsbereichs des ÖPNV (Bus) und außerhalb von Schutzgebieten und verlärmten Bereichen. Das Planungsgebiet grenzt im Westen an die rote Wildbachgefahrenzone an und liegt geringfügig innerhalb der gelben Wildbachgefahrenzone, es liegt eine positive Stellungnahme der WLV vom vor. Es sind im Flächenwidmungsplan keine weiteren Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen eingetragen und sind auch sonst keine einer Bebauung entgegenstehenden Umstände bekannt. Das ggst. Vorhaben stellt für die Gemeinde eine Maßnahme zur Deckung des lokalen Baulandbedarfs dar. Die geplante Umwidmung entspricht den überörtlichen Planungsvorgaben und den Zielen des REK der Gemeinde Goldegg und ist daher aus ortsplanerischer Sicht zu befürworten. Reaktion des/r OrtsplanerIn auf die Stellungnahme des Landes zur Vorbegutachtung Behandlung der Stellungnahme des Landes - Parteiengehör Seite 34 von 35

35 Planauszüge Änderungsblatt M 1:5000 = Mappenblatt 55,5 x 55,5: Uploaded File: ta180704_lengthalpronebner II_e blatt05.pdf; Beiblatt (55,5 x 55,5): Uploaded File: ta180704_lengthal-pronebner II_e beiblatt.pdf; Vergrößerung - Auszug aus dem Flächenwidmungsplan : Uploaded File: ta180704_lengthal-pronebner II_e plan2000.pdf; Antragsteil 'Planauszüge' unterschrieben am von Sigl Martin Seite 35 von 35

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