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1 Reha, Pflege, andere Leistungen: Wie kann der Sozialdienst unterstützen? Dipl. Sozialarbeiterin/pädagogin Cindy Stoklossa Gliederung Schwerbehinderung Anschlussheilbehandlung Häusliche Versorgung Soziale Absicherung Rente Kinderbetreuung Pflege Beratung bei Rezidiv

2 Schwerbehinderung (GdB) Def.: Behinderte sind körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte Personen, deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend (mehr als 6 Mo) wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. - auf fünf Jahre befristet - mind. einen Grad von 50->Ausweis - Vorteile: - Kündigungsschutz - Anspruch auf mehr Tage Urlaub im Jahr - Lohnsteuerlich (Freibetrag) - KFZ Steuerermäßigung - Ermäßigung bei Bus und Bahn - Begleitperson - vorzeitiger Beginn der Altersrente (63/65 Jahre) Anschlussheilbehandlung Def: Die AHB ist eine unmittelbar an einer Krankenhausbehandlung oder ambulanten Chemo-/Strahlentherapie anschließende erforderliche Weiterbehandlung in einer spezialisierten Rehaeinrichtung. Sie zählt zu den medizinischen Rehabilitationen. nach Op oder nach Chemotherapie (Beginn 4-5 Wochen nach Therapieende/ Krankenhausaufenthalt) Dauer 3 Wochen ambulant (in Berlin im Vivantes am AVK) oder stationär Wunsch- und Wahlrecht der Rehaeinrichtung Kostenträger: Rentenversicherung /private Krankenkasse und Beihilfe Zuzahlung: 10 Euro/Tag 14 Tage bei stationärer AHB Übergangsgeld (75% oder 68%) Onkologische Nachsorge: innerhalb von einem Jahr nach Erstbehandlung

3 Asklepios Klinik Bad Schwartau Tel Röpersbergklinik Ratzeburg -> Tel Klinik Nordfriesland St. Peter Ording Tel Klinik Bad Oexen Oeynhausen Tel Deister Weser Klinik Bad Münder Tel Klinik Lehmrade bei Mölln -> Tel Median Klinik Kalbe/Milde -> Tel Schönebeck- Bad Salzelmen -> Tel Vivantes ambulante AHB am AVK -> Tel Klinik Burggraben Bad Salzuflen Tel Klinik Reinhardshöhe Wildungen-Reinhardshausen Tel Reichshof -> Tel Rhön Klinik Gersfeld -> Tel Klinik Nahetal Bad Kreuznach Tel Klinik Bellevue Soden Salmünster Tel Hochwald Klinik Weiskirchen Tel Srheingau-Taunus Klinik Schwalbach Tel Stuttgart (ambulant) -> Tel Asklepios Triberg -> Tel Freiburg -> Tel Rehazentrum Lübben -> Tel Paracelsus Klinik Gandersheim -> Tel Eisenmoorbad Klinik Bad Schmiedeberg ->Tel Sonnenbergklinik Bad Sooden Allendorf -> Tel Bavaria Kreischa -> Tel Median Klinik Bad Berka -> Tel Paracelsusklinik Bad Elster -> Tel Masserberger Kliniken -> Tel Inselbergklinik Tabarz/Thüringen -> Tel Bavaria Freyung -> Tel Klinik Prof. Schedel Kellberg/ Thyrnau -> Tel Medical Park Prien/ Chiemsee -> Tel Parksanatorium Aulendorf Tel Helios Oberstaufen ->Tel Klinik Maximilianbad Waldsee ->Tel Paracelsus Klinik Scheidegg -> Tel Häusliche Versorgung Behandlungspflege (Verbandwechsel, künstliche Ernährung) durch eine Sozialstation Zuzahlungspflichtig Haushaltshilfe bei Kindern bis zu 12 teilweise bis 14 Jahren Zuzahlungspflichtig Ausnahmeregelung bei manchen Kassen möglich (wenn keine Kinder im Haushalt) Pflegestufe (1 bis 3) Hilfsmittel (z.b. Gehstock, Rollator, Perücke) Zuzahlungspflichtig

4 Soziale Absicherung Zuzahlungsbefreiung ( Medikamenten usw.) bei Überschreitung der Belastungsgrenze (2% vom Bruttoeinkommen der Familie) Chroniker Regelung 1% (wenn Erkrankung seit einem Jahr feststeht und sie dauerhaft in medizinischer Behandlung sind sowie eine Schwerbehinderung von 60 besteht) Serienfahrten Chemotherapie Zuzahlungspflichtig Stiftungsgelder (Berliner oder Dt. Krebshilfe) Zuzahlung in der Regel 10 % (mind. 5 max 10 Euro) Rente 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren mit einer Erkrankung-> Lohnfortzahlung und Krankengeld (70%) Erneuter Beginn von Lohnfortzahlung nach 6 Monaten Berufstätigkeit Erwerbsminderungssrente (Teil- oder volle Erwerbsunfähigkeit) befristet auf 3 Jahre, anschließend erneute Prüfung

5 Kinderversorgung Hilfe bei der Haushaltsführung durch Familienpflegestellen Finanzierung durch die Krankenkasse Zuzahlungspflichtig Mitaufnahme in AHB Klinik bis 12 Jahre (Kinder bis zu 6 Jahren teilweise unentgeltlich) Kinder- und Jugendpsychotherapeuten der Charité Campus Virchow Pflege Pflegestufe 1 erhebliche Pflegebedürftigkeit: 90 Minuten Hilfe; 46 Minuten Grundpflege -> 225 Euro Pflegegeld bzw. 440 Euro als Sachleistung ausgezahlt. Pflegestufe 2 Schwerpflegebedürftigkeit: drei Stunden Hilfe zwei Stunden Grundpflege -> 430 Euro Pflegegeld bzw Euro als Sachleistung ausgezahlt. Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftigkeit: fünf Stunden Hilfe; vier Stunden Grundpflege Härtefallregelung -> 685 Euro Pflegegeld bzw Euro (in Härtefällen Euro) als Sachleistung ausgezahlt.

6 Beratung bei Rezidiv Höherstufung der Schwerbeschädigung Erneute Beantragung AHB Ambulanter Pflegedienst ggf. ambulanter Hospizdienst ggf. Home-Care Versorgung-> spezialisierte ambulante Palliative Versorgung ggf. Möglichkeiten der stationären Versorgung (Pflegeinrichtung oder Hospiz) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bei weiteren Fragen: Tel. 030/

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