Öffentliche Finanzen und Steuern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Öffentliche Finanzen und Steuern"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis 20 Öffentliche Finanzen und Steuern Vorbemerkungen Tabellen Finanzen Ausgaben und Einnahmen des Landes 2006 bis Ausgaben des Landes 2004 bis 2007 nach Aufgabenbereichen Steueraufkommen und kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes 2005 bis Hochschulausgaben und -einnahmen Personal Personal im öffentlichen Dienst 2005 bis 2009 nach Beschäftigungsbereichen Personal am 30. Juni Personalder Hauptverwaltung nach Aufgabenbereichen Personalder Bezirksverwaltungen nach Aufgabenbereichen Personalder rechtlich selbständigen Einrichtungen unter Aufsicht des Landes nach Aufgabenbereichen Personalder Hauptverwaltung (Kernhaushalt) Personalder Bezirksverwaltungen (Kernhaushalt) Steuern Umsatzsteuer 2008 nach Wirtschaftsbereichen Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2004 nach Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Mit Einkommen veranlagte unbeschränkt Steuerpflichtige ¹, deren Gesamtbetrag der Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festgesetzte Körperschaftsteuer 2004 nach der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte Gewerbesteuerpflichtige mit positivem Steuermessbetrag, zusammengefasste Besteuerungsgrundlagen 2004 nach Wirtschaftsbereichen Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und Steuermessbetrag 2004 nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsbereichen Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass 2008 nach der Höhe des Reinnachlasses bei unbeschränkter Steuerpflicht Steuerliche Eckwerte nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs SteuerlicheEckwertefür unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen SteuerlicheEckwertefür unbeschränkt steuerpflichtige Schenkungen

2 20 Vorbemerkungen Finanzen und Personal Die Finanz- und Personalstatistiken geben Auskunft über die Finanzen der öffentlichen Haushalte und das Personal im öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBL. I S. 2580) geändert worden ist. Neben dem FPStatG ist für die Durchführung der Hochschulfinanzstatistik das Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz HStatG) vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1860) verbindlich. Erhebungseinheiten sind die staatlichen Haushalte der Länder einschließlich ihrer jeweiligen Sondervermögen, die Sozialversicherungsträger sowie die öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen. Die aktuellen Angaben zu den Ausgaben und Einnahmen (kamerale Buchführung) basieren auf den Ergebnissen der Vierteljährlichen Kassenstatistik. Diese Statistik ist eine Totalerhebung, die alle Arten von Kassenvorfällen des Gesamthaushaltes nach Gruppierungen erfasst. Bereinigte Ausgaben/Einnahmen bzw. Auszahlungen/Einzahlungen sind die Summe der Transaktionen, die im Rahmen des Verwaltungsvollzugs sowie des Betriebs von Einrichtungen meistens regelmäßig anfallen oder die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um die Zahlungen von gleicher Ebene und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Die Jahresrechnungsstatistik ist die umfassende Erhebung der Ausgaben und Einnahmen des Landes Berlin. Sie basiert auf der kameralistisch geführten Haushaltsrechnung und gibt Auskunft über die finanzielle Landesstruktur und -entwicklung. Die Darstellung der Ausgaben und Einnahmen nach der funktionalen Gliederung erfolgt ohne die besonderen Finanzierungsvorgänge und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Zu den besonderen Finanzierungsvorgängen gehören die Schulden- und Rücklagenbewegungen sowie die Abwicklung der Vorjahre. Diese betreffen ausschließlich den Gesamthaushalt und sind deshalb den einzelnen Aufgabenbereichen nicht zurechenbar. Die kassenmäßigen Steuereinnahmen geben Auskunft über das Steueraufkommen des Landes nach Steuerarten und über die Einnahmen an Landes-, Gemeinde- und anteilmäßigen Gemeinschaftsteuern. Die Hochschulfinanzstatistik informiert über die Lehr- und Forschungsstruktur der Hochschulen und zeigt insbesondere die Unterschiede in der Finanzausstattung der im Bundesland ansässigen öffentlichen und privaten Hochschulen nach Fächergruppen auf. Erfasst werden nach jedem Rechnungsjahr die Einnahmen und Ausgaben bzw. Aufwendungen, Erträge und Investitionsausgaben in fachlicher und haushaltsmäßiger Gliederung. Die Personalstandstatistik erhebt jährlich zum 30. Juni die im unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienst Beschäftigten des Bundeslandes. Ausgewiesen werden die Beschäftigten nach Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses und Aufgabenbereichen. 466

3 Vorbemerkungen 20 Steuern Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken in der zuletzt gültigen Fassung sind in den Ländern Bundesstatistiken über die 1. Umsatzsteuer, 2. Lohn- und Einkommensteuer, 3. Körperschaftsteuer, 4. Gewerbesteuer und 5. Erbschaft- und Schenkungsteuer durchzuführen. Die Steuern sind die wichtigsten Einnahmequellen des Staates zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben. Die Steuerstatistiken erlauben eine laufende Beobachtung der Steuerquellen und sind auf diese Weise als Beurteilungsmaßstab für Steueranpassungen oder -änderungen von großer Bedeutung. Sie liefern wertvolle Angaben für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, für die Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie für wissenschaftliche Untersuchungen. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist in ihrer wirtschaftlichen Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird. Als Verbrauchsabgabe ist sie darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Konsumenten getragen wird. Sie belastet über den Preis von Lieferungen und sonstigen Leistungen den Leistungsempfänger. Umsatzsteuerpflichtige Umsatzsteuerpflichtig ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Steuerbarer Umsatz Lieferungen und sonstige Leistungen: Eine Lieferung liegt vor, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird. Gegenstände im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind körperliche Gegenstände, Sachgesamtheiten und solche Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie körperliche Sachen behandelt werden. Innergemeinschaftlicher Erwerb: Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist grundsätzlich gegeben, wenn ein Unternehmer oder eine juristische Person von einem anderen Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dieser Gegenstand vom Gebiet eines Mitgliedsstaates der EU in das Inland oder in ein im Umsatzsteuergesetz bezeichnetes Zollgebiet gelangt. Minusbeträge: Bei der Umsatzsteuervorauszahlung zu viel abgeführte Beträge des Steuerpflichtigen an den Fiskus, die eine Verrechnung bzw. Rückerstattung durch den Fiskus zur Folge haben. Öffentliche Finanzen und Steuern 467

4 20 Vorbemerkungen Einkommensteuer Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen der natürlichen Personen. Die Einkommensteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte. Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige sind natürliche Personen, die im Inland (Geltungsbereich des Grundgesetzes) einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht erfasst grundsätzlich alle steuerbaren Einkünfte (Welteinkommen). Gesamtbetrag der Einkünfte Summe aller Einkünfte vermindert um den Altersentlastungsbetrag und den Abzug nach 13 Abs. 3 des EStG (Freibetrag für Land- und Forstwirte) Einkommen Gesamtbetrag der Einkünfte vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen. Zu versteuerndes Einkommen das Einkommen vermindert um den Kinderfreibetrag, den Haushaltsfreibetrag und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge. Es bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Festgesetzte Einkommensteuer tarifliche Einkommensteuer vermindert um Steuerermäßigungen und anrechenbare ausländische Steuern und erhöht um relevante Steueranrechnungen nach dem Einkommensteuergesetz Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige sind: Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, bergrechtliche Gewerkschaften); Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; sonstige juristische Personen des privaten Rechts; nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und anderes Zweckvermögen des privaten Rechts; Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die ihren Geschäftssitz oder ihren Sitz im Inland haben. Einkommen der Körperschaften Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahres bezogen hat. Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen ermittelt wird, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unter Beachtung besonderer Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes. Gewinn-, Verlustfälle Körperschaftsteuerpflichtige mit einem positiven bzw. negativen Gesamtbetrag der Einkünfte 468

5 Vorbemerkungen 20 Gewerbesteuer Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Die Gewerbesteuer gehört wie die Grundsteuer zu den so genannten Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Die Besteuerung beruht auf dem Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Sie mindert als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn des Gewerbebetriebs und beeinflusst damit auch die Höhe der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Gewerbesteuerpflichtige Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zu verstehen. Als Gewerbebetrieb gilt die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften, der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der nichtrechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Landund Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Gewerbeertrag Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Steuermessbetrag Der Steuermessbetrag errechnet sich aus dem abgerundeten Gewerbeertrag, vermindert um den Freibetrag, unter Anwendung der entsprechenden Steuermesszahl. Steuermesszahl Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer. Sie ist gestaffelt nach der Rechtsform und nach der Höhe des Gewerbeertrags bei natürlichen Personen (Einzelgewerbetreibende) und Personengesellschaften. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik gibt einen Überblick über alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden, für die im Berichtsjahr erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Nicht erfasst werden Erwerbe, für die es aufgrund von Freibeträgen etc. zu keiner Steuerfestsetzung kam. Erbfall: Mit dem Tode (Erbfall) einer Person (Erblasser) geht deren Vermögen (Nachlass oder Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer unterliegen die Erwerbe von Todes wegen, die Schenkungen unter Lebenden, die Zweckzuwendungen sowie das Stiftungsvermögen. Nachlassgegenstände beinhalten das Guthaben/Vermögen, das der Erblasser hinterlässt. Nachlassgegenstände sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grund- und Betriebsvermögen sowie das übrige Vermögen (z. B. Kapitalforderungen, Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen, Renten, Bargeld, Hausrat usw). Reinnachlass: Nachlassgegenstände abzüglich Nachlassverbindlichkeiten Öffentliche Finanzen und Steuern 469

6 20 Grafiken Schulden des Landes 2000 bis 2009 (Stand 31. Dezember) Mill. EUR Haushaltsjahr Zinsausgaben des Landes 2000 bis Mill. EUR Haushaltsjahr 470

7 Finanzen Ausgaben und Einnahmen des Landes 2006 bis 2009 Haushalt von Berlin Mill. EUR Bereinigte Ausgaben/Auszahlungen Personalausgaben Laufender Sachaufwand Sozialausgaben (Renten, Unterstützungen u.ä.) Zinsausgaben Sachinvestitionen Baumaßnahmen Erwerb von Beteiligungen Bereinigte Einnahmen/Einzahlungen Steuern und steuerähnliche Abgaben Grundsteuern Gewerbesteuer (Netto) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit Zinseinnahmen Allgemeine Zuweisungen und Umlagen vom Land Gebühren, sonstige Entgelte Veräußerung von Vermögen Zuweisungen für Investitionen vom Land Finanzierungssaldo Besondere Finanzierungsvorgänge Schuldenaufnahme am Kreditmarkt Schuldentilgung am Kreditmarkt Öffentliche Finanzen und Steuern Jahrbuch Brandenburg:

8 20 Finanzen Ausgaben des Landes 2004 bis 2007 nach Aufgabenbereichen Staatlicher Funktionen plan Aufgabenbereich Mill. EUR Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Mill. EUR Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Mill. EUR Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Mill. EUR Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % 0 Allgemeine Dienste , , , ,8 01 Politische Führung und zentrale Verwaltung 926 3, , , ,4 04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung , , , ,3 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten , , , ,9 11/12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen , , , ,7 13 Hochschulen , , , ,6 14 Förderung des Bildungswesens 207 1, , , ,5 15 Sonstiges Bildungswesen 43 4,9 40 7, ,5 67 3,1 16/17 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 222 0, , , ,9 18/19 Kultur, Kirchliche Angelegenheiten 603 0, , , ,0 2 Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung , , , ,6 23, 26/27 Familien-, Sozialund Jugendhilfe , , , ,8 24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 111 6, , ,6 95 5,9 3 Gesundheit, Sport und Erholung 640 3, , , ,8 31 Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens 286 0, , , ,2 32 Sport und Erholung 291 6, , , ,6 33/34 Umwelt- und Naturschutz, Reaktorsicherheit, Strahlenschutz 63 6, , , ,1 472

9 Finanzen 20 Noch: Ausgaben des Landes 2004 bis 2007 nach Aufgabenbereichen Staatlicher Funktionen plan Aufgabenbereich Mill. EUR Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Mill. EUR Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Mill. EUR Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Mill. EUR Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % 4 Wohnungswesen, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste , , , ,5 41 Wohnungswesen , , , ,6 43 Kommunale Gemeinschaftsdienste 196 5, , , ,0 5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 39 23, , ,6 17 5,6 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen , , , ,9 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen , , , ,4 72 Straßen 130 4, , , ,3 74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr , , , ,2 8 Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grundund Kapitalvermögen, Sondervermögen 803 3, , , ,8 83 Verkehrsunternehmen 490 2, , , ,8 85 Bergbau- und Gewerbeunternehmen 123 x x , ,9 87 Allgemeines Grundund Kapitalvermögen, Sondervermögen , , , ,5 9 Allgemeine Finanzwirtschaft , , , ,4 92 Schulden , , , ,8 93 Versorgung , , , ,3 95 Rücklagen Insgesamt , , , ,4 Öffentliche Finanzen und Steuern 473

10 20 Finanzen Steueraufkommen und kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes 2005 bis 2009 Steuerart Mill. EUR Gemeinschaftsteuern , , , , ,9 Steuern vom Einkommen¹ 6 485, , , , ,6 Lohnsteuer 5 091, , , , ,0 Veranlagte Einkommensteuer 322,6 603,5 896, ,6 962,7 Nichtveranlagte Steuer vom Ertrag 291,9 338,6 442,6 540,8 286,8 Zinsabschlag 207,9 239,1 310,0 371,9 365,6 Körperschaftsteuer 571, ,5 817,0 591,0 441,5 Umsatzsteuer¹ (zuzüglich Fahrzeugeinzelbesteuerung ohne Einfuhrumsatzsteuer) 4 162, , , , ,4 Vereinnahmte Bundessteuern² 396,0 440,4 481,6 494,9 474,1 Landessteuern 749, , ,1 917,2 645,3 Vermögensteuer 2,5 0,7 1,5 0,2 0,5 Erbschaftsteuer 167,2 202,7 190,6 131,0 153,8 Grunderwerbsteuer 256,6 485,2 660,0 500,6 304,5 Kraftfahrzeugsteuer 224,3 225,8 219,4 208,0 105,3 Rennwett- und Lotteriesteuer 67,2 67,8 62,3 51,2 54,4 Feuerschutzsteuer 10,9 10,8 6,9 9,5 11,5 Biersteuer 20,2 18,2 17,5 17,1 16,2 Gemeindesteuern 1 466, , , , ,1 Grundsteuer 587,6 579,8 720,6 718,2 735,8 Gewerbesteuer 897, , , ,6 961,7 Gewerbesteuerumlage 43,1 47,6 47,3 36,9 29,6 Hundesteuer 11,2 10,9 10,7 10,5 10,5 Vergnügungsteuer 9,9 9,1 8,2 9,1 12,4 Zweitwohnungsteuer 3,3 2,1 2,6 2,3 2,3 Steuereinnahmen des Landes 8 120, , , , ,4 Anteile an den Gemeinschaftsteuern³ 5 904, , , , ,0 Landes- und Gemeindesteuern 2 215, , , , ,4 1 ohne Berücksichtigung von Zerlegungsanteilen und Erstattungen 2 ohne Zölle und Verbrauchsteuern 3 Landes- und Gemeindeanteile 474

11 Finanzen Hochschulausgaben und -einnahmen 2008 Hochschulart Trägerschaft Fächergruppe insgesamt Ausgaben Personalausgaben Investitionsausgaben EUR insgesamt Einnahmen Drittmittel Insgesamt nach Hochschularten Universitäten (ohne Kliniken) Hochschulkliniken Kunsthochschulen Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen Öffentliche Finanzen und Steuern nach Trägerschaft Hochschulen in Trägerschaft des Landes Hochschulen in Trägerschaft des Bundes Private Hochschulen nach Fächergruppen Sprach- und Kulturwissenschaften Sport Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften Veterinärmedizin Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Ingenieurwissenschaften Kunst, Kunstwissenschaft Hochschule insgesamt (ohne Hochschulkliniken)¹ Zentrale Einrichtungen (ohne Hochschulkliniken) Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 1 Nicht aufteilbare Ausgaben erscheinen in der Fächergruppe Hochschule insgesamt. Jahrbuch Brandenburg:

12 20 Personal Personal im öffentlichen Dienst 1992 bis Öffentlicher Dienst insgesamt Unmittelbarer Landesdienst Mittelbarer Landesdienst Personal im öffentlichen Dienst 2009 nach Beschäftigungsbereichen Rechtlich selbständige Einrichtungen Hauptverwaltung Sozialversicherungsträger Bezirksverwaltungen 476

13 Personal Personal im öffentlichen Dienst 2005 bis 2009 nach Beschäftigungsbereichen Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Beschäftigte , 4 Öffentlicher Dienst insgesamt Unmittelbarer Landesdienst zusammen Land - Hauptverwaltung Kernhaushalt Sonderrechnungen Krankenhäuser Land - Bezirksverwaltungen Kernhaushalt der Bezirksverwaltungen Sonderrechnungen der Bezirksverwaltungen Krankenhäuser der Bezirksverwaltungen Mittelbarer Landesdienst zusammen Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes , 41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes Hochschulen Nachrichtlich: Einrichtungen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung Öffentliche Finanzen und Steuern Jahrbuch Brandenburg:

14 20 Personal Personal der Hauptverwaltung am 30. Juni 2009 nach Aufgabenbereichen Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Staatlicher Aufgabenbereich Insgesamt Beamte, Richter Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 0 8 Kernhaushalt der Hauptverwaltung Allgemeine Dienste , 02 Politische Führung und zentrale Verwaltung Politische Führung Innere Verwaltung Hochbauverwaltung 04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Polizei Rechtsschutz Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten /12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Hochschulen 16/17 Wissenschaft, Forschung Soziale Sicherung, Kriegsfolgeaufgaben Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftsunternehmen 0 8 Sonderrechnungen der Hauptverwaltung (einschließlich Krankenhäuser) Allgemeine Dienste 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten Soziale Sicherung, Kriegsfolgeaufgaben 3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 8 Wirtschaftsunternehmen Jahrbuch Brandenburg:

15 Personal Personal der Bezirksverwaltungen am 30. Juni 2009 nach Aufgabenbereichen Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Staatlicher Aufgabenbereich Insgesamt Beamte Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 0 8 Kernhaushalt der Bezirksverwaltungen Allgemeine Dienste , 02 Politische Führung und zentrale Verwaltung Politische Führung 012 Innere Verwaltung Hochbauverwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten /12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Soziale Sicherung, Kriegsfolgeaufgaben Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftsunternehmen Sonderrechnungen der Bezirksverwaltungen (einschließlich Krankenhäuser) Allgemeine Dienste 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 2 Soziale Sicherung, Kriegsfolgeaufgaben Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung 5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 8 Wirtschaftsunternehmen Öffentliche Finanzen und Steuern Jahrbuch Brandenburg:

16 20 Personal Personal der rechtlich selbständigen Einrichtungen unter Aufsicht des Landes am 30. Juni 2009 nach Aufgabenbereichen Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Staatlicher Aufgabenbereich Insgesamt Beamte, Richter Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 0 8 Rechtlich selbständige Einrichtungen unter Aufsicht des Landes Allgemeine Dienste Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten Hochschulen Universitäten Hochschulkliniken Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Wirtschaftsunternehmen Jahrbuch Brandenburg:

17 Personal Personal der Hauptverwaltung (Kernhaushalt) am 30. Juni 2009 Verwaltung Insgesamt Beamte, Richter Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Kernhaushalt der Hauptverwaltung Abgeordnetenhaus Verfassungsgerichtshof Regierender Bürgermeister Inneres und Sport Justiz Integration, Arbeit und Soziales Bildung, Wissenschaft und Forschung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Stadtentwicklung Wirtschaft, Technologie und Frauen Finanzen Rechnungshof Datenschutz und Informationsfreiheit Öffentliche Finanzen und Steuern Jahrbuch Brandenburg: Personal der Bezirksverwaltungen (Kernhaushalt) am 30. Juni 2009 Bezirksverwaltung Insgesamt Beamte Arbeit- nehmer Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Kernhaushalt der Bezirksverwaltungen Mitte Friedrh.-Kreuzb Pankow Charlbg.-Wilmersd Spandau Steglitz-Zehlend Tempelh.-Schöneb Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersd Lichtenberg Reinickendorf Jahrbuch Brandenburg:

18 20 Steuern Umsatzsteuer 2008 nach Wirtschaftsbereichen WZ 2003 Jahr Wirtschaftsabschnitt Steuerpflichtige¹ insgesamt Steuerbarer Umsatz Lieferungen und Leistungen EUR A Land- und Forstwirtschaft B Fischerei und Fischzucht C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden D Verarbeitendes Gewerbe E Energie- und Wasserversorgung F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern H Gastgewerbe I Verkehr und Nachrichtenübermittlung J Kredit- und Versicherungsgewerbe K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a.n.g M Erziehung und Unterricht N Gesundheits-, Veterinärund Sozialwesen O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Insgesamt¹ Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über DM, 2000 bis 2001 Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über EUR, 2002 Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über EUR, ab 2003 Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über EUR Jahrbuch Brandenburg:

19 Steuern 20 Umsatzsteuer vor Abzug der Vorsteuerbeträge insgesamt Lieferungen und Leistungen EUR Abziehbare Vorsteuer Umsatzsteuervorauszahlung Jahr Wirtschaftsabschnitt Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a.n.g. Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinärund Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Insgesamt¹ Öffentliche Finanzen und Steuern 483

20 20 Steuern Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2004 nach Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Größenklasse des Gesamtbetrages der Einkünfte von bis unter EUR Steuerpflichtige¹ Anzahl Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen Zu versteuerndes Einkommen EUR Festgesetzte Steuern² und mehr Insgesamt Zusammenveranlagte Ehepaare werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. 2 Festgesetzte Einkommensteuer/Jahreslohnsteuer, entspricht bei Steuerpflichtigen ohne Einkommensteuerveranlagung der einbehaltenen Lohnsteuer. Jahrbuch Brandenburg:

21 Steuern Mit Einkommen veranlagte unbeschränkt Steuerpflichtige¹, deren Gesamtbetrag der Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festgesetzte Körperschaftsteuer 2004 nach der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte von bis unter EUR Steuerpflichtige Anzahl Gesamtbetrag der Einkünfte Zu versteuerndes Einkommen Festgesetzte Körperschaftsteuer positiv negativ positiv negativ EUR Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen insgesamt Verlustfälle weniger als 1 Mill Mill. bis bis bis bis bis bis Insgesamt Nichtsteuerbelastete Öffentliche Finanzen und Steuern Gewinnfälle bis bis bis bis bis bis bis bis 1 Mill Mill. bis 2,5 Mill ,5 Mill. bis 5 Mill Mill. und mehr Insgesamt Nichtsteuerbelastete ohne steuerbefreite Körperschaften und ohne Organgesellschaften Jahrbuch Brandenburg:

22 20 Steuern Gewerbesteuerpflichtige mit positivem Steuermessbetrag, zusammengefasste Besteuerungsgrundlagen 2004 nach Wirtschaftsbereichen Wirtschaftsabschnitt Abgerundeter Gewerbeertrag Freibetrag Fälle EUR Fälle EUR Steuermessbetrag Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen; Vermietung beweglicher Sachen; Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a.n.g Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinärund Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Insgesamt Jahrbuch Brandenburg:

23 Steuern 20 Gewerbesteuerpflichtige und Steuermessbetrag 2004 nach Rechtsformen Gewerbesteuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit übrige juristische Personen Einzelgewerbetreibende Öffentliche Finanzen und Steuern Personengesellschaften Steuermessbetrag Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit übrige juristische Personen Einzelgewerbetreibende Personengesellschaften 487

24 20 Steuern Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und Steuermessbetrag 2004 nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsbereichen Größenklasse des abgerundeten Gewerbeertrages von bis unter EUR Insgesamt Landund Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau¹ Verarbeitendes Gewerbe Energieund Wasserversorgung Steuerpflichtige Mit Steuermessbetrag = davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem Steuermessbetrag unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Insgesamt Abgerundeter Gewerbeertrag in EUR Mit Steuermessbetrag = davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem Steuermessbetrag unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Anmerkungen siehe Seite 490 Insgesamt

25 Steuern 20 Baugewerbe Handel² Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Steuerpflichtige Grundstücksund Wohnungswesen³ Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinärund Sozialwesen Dienstleistungen⁴ Öffentliche Finanzen und Steuern Abgerundeter Gewerbeertrag in EUR

26 20 Steuern Noch: Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und Steuermessbetrag 2004 nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsbereichen Größenklasse des abgerundeten Gewerbeertrages von bis unter EUR Insgesamt Landund Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau¹ Verarbeitendes Gewerbe Energieund Wasserversorgung Steuermessbetrag in EUR Mit Steuermessbetrag = 0 davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem Steuermessbetrag unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Insgesamt Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 2 einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 3 einschließlich Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a.n.g. 4 Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen Jahrbuch Brandenburg:

27 Steuern 20 Baugewerbe Handel² Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücksund Wohnungswesen³ Steuermessbetrag in EUR Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinärund Sozialwesen Dienstleistungen⁴ Öffentliche Finanzen und Steuern 491

28 20 Steuern Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass 2008 nach der Höhe des Reinnachlasses bei unbeschränkter Steuerpflicht Reinnachlass von bis unter EUR Gesamtwert der Nachlassgegenstände land- und forstwirtschaftliches Vermögen Vermögensarten¹ Grundvermögen Betriebs- übriges vermögen Vermögen Gesamtwert der Nachlassverbindlichkeiten Reinnachlass² unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Fälle Insgesamt EUR unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Insgesamt Die summierte Anzahl der Fälle der Vermögensarten kann größer sein als die Anzahl der Fälle beim Gesamtwert der Nachlassgegenstände. 2 ohne Fälle mit einem Reinnachlass von 0 EUR Jahrbuch Brandenburg: Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 492

29 Steuern Steuerliche Eckwerte für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen 2008 nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs Steuerpflichtiger Erwerb von bis unter EUR¹ Wert des anteiligen Reinerwerbs durch Erbanfall Wert der sonstigen Erwerbe Wert der Erwerbe vor Abzug Wert der Erwerbe nach Abzug² Gesamtwert der Vorerwerbe Tatsächlich gewährter Freibetrag nach 16 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb (abgerundet) Tatsächlich festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 4 5 Mill. und mehr Insgesamt Fälle Öffentliche Finanzen und Steuern EUR unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Insgesamt Fälle mit steuerpflichtigem Erwerb > 0 EUR Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2 nach Abzug von Steuerbefreiungen nach 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG, Zugewinnausgleichsforderung nach 5 ErbStG sowie Freibetrag nach 17 ErbStG Jahrbuch Brandenburg:

30 20 Steuern Steuerliche Eckwerte für unbeschränkt steuerpflichtige Schenkungen 2008 nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs Steuerpflichtiger Erwerb von bis unter EUR¹ Wert der Erwerbe vor Abzug Wert der Erwerbe nach Abzug² Gesamtwert der Vorerwerbe Tatsächlich gewährter Freibetrag nach 16 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb (abgerundet) Tatsächlich festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr Fälle Insgesamt EUR unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr Insgesamt Fälle mit steuerpflichtigem Erwerb > 0 EUR Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2 nach Abzug von Steuerbefreiungen nach 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG, Summe der abzugsfähigen Nutzungs- und Duldungsauflagen sowie abzugsfähigen Erwerbsnebenkosten Jahrbuch Brandenburg:

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis Öffentliche Finanzen und Inhaltsverzeichnis 20 Finanzen Personal Vorbemerkungen... 514 Tabellen... 519 20.01 Ausgaben und Einnahmen des Landes 2008 bis 2011... 519 20.02 Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Hamburg 2013/2014 203 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz- und

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Hamburg 2012/2013 199 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz- und

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Öffentliche Finanzen und Steuern

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis Öffentliche Finanzen und Steuern Vorbemerkungen... 434 Tabellen... 439 Finanzen.01 Ausgaben und Einnahmen des Landes 06 und 07... 439.02 Ausgaben des Landes 02 bis 05 nach Aufgabenbereichen...

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen In absoluten In absoluten Zahlen und Zahlen Anteile und Anteile in Prozent, in Prozent, 2011 2011 1 1 Verkehrs- und Nachrichtenwesen: 20,5 Mrd. (1,8%) sonstiges:

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen

Mehr

Staats- und Kommunalfinanzen

Staats- und Kommunalfinanzen Kennziffer: L I/II j/06 Bestellnr.: L1033 200600 Oktober 2008 Staats- und Kommunalfinanzen Jahresrechnungsergebnisse 2006 411/08 STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ. BAD EMS. 2008 ISSN 1430-5151 Für

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

Steuereinnahmen nach Steuerarten

Steuereinnahmen nach Steuerarten Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 sonstige: 1,1 Mrd. (2,2 %) Gewerbesteuer

Mehr

Entwicklung der öffentlichen Finanzen

Entwicklung der öffentlichen Finanzen Entwicklung der öffentlichen Finanzen In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* in Mrd. Euro 1.200 1.000 800 600 400 235,6 352,8 Finanzierungssaldo 889,5 558,0 444,8 18,6

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundlage der Einkommensteuer 1 Grundstruktur der Einkommensteuer A Wesen und Umfang der Einkommensteuer 1 Einordnung der Einkommensteuer 1A01 1A02 1A03 1A04 1A05 1A06 1A07 1A08 1A09 Die Einkommensteuer

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.

Mehr

1 XIII 288 Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im. 1 XIII 289 im Gastgewerbe 2006. 2 Tourismus

1 XIII 288 Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im. 1 XIII 289 im Gastgewerbe 2006. 2 Tourismus Handel 2006 nach ausgewählten Wirtschaftsbereichen nach Betriebsarten Statistisches Jahrbuch Berlin 2007 285 Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis 286 Vorbemerkungen 286 Grafiken

Mehr

Öffentliche Finanzen und Steuern

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis Öffentliche Finanzen und Vorbemerkungen... 516 Tabellen... 521 Finanzen.01 Ausgaben/Auszahlungen und Einnahmen/Einzahlungen des Landes und der Gemeinden und Gemeindeverbände 08 und 09...

Mehr

Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild

Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild Erwerbstätige und Selbstständige in Freien Berufen in Bayern im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen im Jahr 2004 Dr. Willi Oberlander Kerstin

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Institut für Mittelstandsforschung Bonn

Institut für Mittelstandsforschung Bonn Institut für Mittelstandsforschung Bonn Unternehmensgrößenstatistik Unternehmen, Umsatz und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2004 bis 2009 in Deutschland, Ergebnisse des Unternehmensregisters

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + Umsatzsteuer 0 0 0 0

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Hamburg 2011/2012 203 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Steuerstatistik Mit den Ergebnissen der Steuerstatistiken

Mehr

8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer

8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer Steuerspirale 2008 Steuereinnahmen 561,2 Milliarden davon in Mio. 1) Grunderwerbsteuer 5.728 Erbschaftsteuer 4.771 Zölle 4.002 Branntweinsteuer 2.129 Lotteriesteuer 1.524 Kaffeesteuer 1.008 Stromsteuer

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 0 0 0 0 0 5 02,03 Sonstige

Mehr

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte L II 2 - vj 1/2006 Kommunale Finanzen im 1. Vierteljahr 2006 Entwicklung ausgewählter kommunaler Finanzdaten im Saarland Veränderung 1. Quartal 2005 gegenüber 1. Quartal 2006 in Prozent

Mehr

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2014/2015 223 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz-

Mehr

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Seitenzahl: 5 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0) 2 21.93

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2011/2012 221 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Steuerstatistik Mit den Ergebnissen der

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis

- 1 - Inhaltsverzeichnis - 1 - Inhaltsverzeichnis ergänzt Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Kreis Borken in 2014 im Vergleich zum Regierungsbezirk Münster und Nordrhein-Westfalen... 2 Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Mehr

Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1

Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1 Bildungsfinanzen Stand: 10.02.2015 Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1 (Jahreserhebung ab Berichtsjahr 2006, EVAS 21371) A Hintergrund Der Ausschuss für die

Mehr

Erbschaftsteuer Mandant: 1 - Mustermann Aktenzeichen: 123456 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Erbschaftsteuer Mandant: 1 - Mustermann Aktenzeichen: 123456 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt Erbschaftsteuer Ermittlung des Reinnachlasses Nachlassgegenstände Grundvermögen 600.000 Betriebsvermögen 425.000 Übriges Vermögen 1.100.000 Gesamtwert der Nachlassgegenstände 2.125.000 Nachlassverbindlichkeiten

Mehr

1 Land: Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer

1 Land: Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Anlage 5 (zu Ziffer IV) Bereichsabgrenzungen Für den Nachweis des Zahlungsverkehrs sind bei bestimmten Konten Bereiche nach der Bereichsabgrenzung zu bilden, die nachfolgend verbindlich vorgegeben werden:

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis Öffentliche Finanzen und Inhaltsverzeichnis 20 Vorbemerkungen... 488 Finanzen Tabellen... 492 20.01 Steueraufkommen und kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes 2010 bis 2014... 492 Personal 20.02 Hochschulausgaben

Mehr

Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 15

Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 15 Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Einführung 1. Prüfungsvorbereitung und Prüfungstechnik 19 1.1 Vorbemerkungen 19 1.2 Die schriftliche Prüfung 19 1.3 Mandantenorientierte Sachbearbeitung

Mehr

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis 20 Vorbemerkungen... 480 Finanzen Tabellen... 485 20.01 Ausgaben und Einnahmen des Landes 2009 bis 2013... 485 20.02 Ausgaben des Landes 2008 bis 2011

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Montenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems

Montenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Gruppierungsübersicht

Gruppierungsübersicht 4NA Benutzer Gemeinde Mönchweiler Haushalt 001 4NA3001 Datum / Zeit:02.02.2015 10 : 43 Uhr Mandant 4NA Gruppierungsübersicht Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer

Mehr

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1 Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.

Mehr

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD L III 3 - j/05 H 10.. November 2011 Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes in Hamburg am 1. Januar 2005

Mehr

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

20 Öffentliche Finanzen und Steuern. rotographics Fotolia.com

20 Öffentliche Finanzen und Steuern. rotographics Fotolia.com rotographics Fotolia.com Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 514 Finanzen Tabellen 518.01 Schulden des Kernhaushaltes des Landes 11 bis 15 518.02 Finanzvermögen des Kernhaushaltes des Landes 11 bis 15 518.03

Mehr

Bereichsabgrenzungen

Bereichsabgrenzungen Anlage 4 (zu Ziffer IV) Bereichsabgrenzungen Für den Nachweis des Zahlungsverkehrs sind bei bestimmten Konten Bereiche nach der Bereichsabgrenzung zu bilden, die nachfolgend verbindlich vorgegeben werden:

Mehr

Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013

Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013 Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013 Quelle: Tabelle: Amt für Gemeinden Kanton St.Gallen: Gemeindenfinanzstatistik Aufwand und Ertrag Hinweis:

Mehr

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Gewerbesteuer...

Mehr

Das Deutsche Steuerrecht

Das Deutsche Steuerrecht Wie fast jedes andere Steuerrecht, gilt das deutsche Steuerrecht als verwirrend und kompliziert. Es wird zum Teil behauptet, dass sich 70 % der Literatur, die sich mit dem weltweiten Steuerrecht beschäftigt,

Mehr

Merkblatt Gewerbesteuer

Merkblatt Gewerbesteuer Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.

Mehr

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines Stand: Januar 2015 Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine I. Allgemeines Ländliche Brandunterstützungsvereine sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hat mit Zustimmung des Beirates folgende Kultussteuerordnung

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung

Mehr

Unternehmen und Arbeitsstätten

Unternehmen und Arbeitsstätten Inhaltsverzeichnis 16 Unternehmen und Arbeitsstätten Vorbemerkungen... 378 Tabellen... 380 Gewerbeanzeigen Öffentliche Register 16.01 Gewerbeanzeigen 16.01 16.01Gewerbeanzeigen1991 bis 2007... 380 16.02

Mehr

20 Öffentliche Finanzen und Steuern. rotographics Fotolia.com

20 Öffentliche Finanzen und Steuern. rotographics Fotolia.com 20 Öffentliche Finanzen und rotographics Fotolia.com Öffentliche Finanzen und Inhaltsverzeichnis 20 Vorbemerkungen 524 Finanzen Tabellen 528 20.01 Schulden des Kernhaushaltes des Landes 2012 bis 2016 528

Mehr

Kommunalfinanzen - Kassenstatistik 2011

Kommunalfinanzen - Kassenstatistik 2011 Kommunalfinanzen - Kassenstatistik 2011 Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse zur Entwicklung der kommunalen Haushalte im Jahr 2011 vorgelegt. Nach der Kassenstatistik für das Jahr 2011 entwickelte

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 4 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Hamburg 08/09 5 4 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz- und Personalstatistiken

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

20 Öffentliche Finanzen und Steuern. rotographics Fotolia.com

20 Öffentliche Finanzen und Steuern. rotographics Fotolia.com rotographics Fotolia.com Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 540 Finanzen Tabellen 544.01 Schulden des Kernhaushaltes des Landes 13 bis 17 544.02 Finanzvermögen des Kernhaushaltes des Landes 13 bis 17 544.03

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Hamburg 2014/2015 201 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz- und

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010

130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010 Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00

Mehr

HR-Entscheiderbefragung Weiterbildung. Tabellenband. 22. Januar 2014 Q3728/29453 Kr/Os

HR-Entscheiderbefragung Weiterbildung. Tabellenband. 22. Januar 2014 Q3728/29453 Kr/Os HREntscheiderbefragung Weiterbildung Tabellenband 22. nuar 2014 Q3728/29453 Kr/Os MaxBeerStraße 2/4 19 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 820 Telefax: (0 30) 6 28 824 00 EMail: info@forsa.de DATEN ZUR UNTERSUCHUNG

Mehr

Öffentliche Finanzen und Steuern

Öffentliche Finanzen und Steuern Inhaltsverzeichnis 20 Öffentliche Finanzen Steuern Vorbemerkungen... 516 Tabellen... 521 Finanzen 20.01 Ausgaben/Auszahlungen Einnahmen/Einzahlungen des Landes der Gemeinden Gemeindeverbände 2006 2007...

Mehr

Pressemitteilung. SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen

Pressemitteilung. SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen Pressemitteilung Nr. 21/15 Gemeindefinanzbericht Sachsen 2014/2015 SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat heute ein staatliches

Mehr

Prüfungsfraining '''Steuerlehre

Prüfungsfraining '''Steuerlehre Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert Prüfungsfraining '''Steuerlehre von OStR, DipL-HdL Oliver Zschenderlein Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompendium

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,

Mehr

DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung)

DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung) DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung) Stefan Karsten Meyer TK Lexikon Arbeitsrecht 15. August 2014 DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung) LI723856 Dokument in Textverarbeitung übernehmen Abkommen Fundstelle

Mehr

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Rechtliche Grundlagen III

Rechtliche Grundlagen III Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 4 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 4 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz- und Personalstatistiken stellen Daten über Schulden, Finanzvermögen und

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 4 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Hamburg 06/07 09 4 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz- und Personalstatistiken

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr